News in einfacher Sprache 16.06.2026, 14:53

Budget-Begleitgesetz bringt Paketsteuer und viele weitere Maßnahmen

Die Regierung hat dem Nationalrat am 10. Juni den Entwurf für ein Doppel-Budget vorgelegt. Die konkreten Maßnahmen stehen im Budget-Begleitgesetz 2027 bis 2028. Es bringt viele große und kleine Änderungen. Zum Gesetz kommen rund 500 Seiten, auf denen die Maßnahmen genauer beschrieben sind. Mit den gesetzlichen Maßnahmen will die Regierung in den nächsten beiden Jahren das Budget-Defizit verringern und unter 3 Prozent drücken. Das Paket besteht aus insgesamt 66 Gesetzes-Änderungen und zwei neuen Gesetzen.

Aus 66 Gesetzes-Änderungen und 2 neuen Gesetzen besteht das von der Regierung dem Nationalrat vorgelegte Budget-Begleitgesetz.

Bunter Mix an Maßnahmen

Inhaltlich handelt es sich um einen bunten Mix von Maßnahmen. Einsparungen gibt es bei Pensionen und bei Umwelt-Förderungen. Die Leistungen für Familien werden nicht erhöht. Die Bankenabgabe wird verlängert und eine Paketsteuer eingeführt.

Kleinere Maßnahmen sind zum Beispiel höhere Strafen für Raser. Mit Asbest belasteter Schotter wird vom Altlasten-Sanierungsbeitrag ausgenommen. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sollen in Zukunft kostenlos ins Grundbuch schauen können.

Entlastungen soll es bei den Lohn-Nebenkosten geben: Der Dienstgeber-Beitrag zum Familienlasten-Ausgleichsfonds soll ab 2028 von 3,7 Prozent auf 2,7 Prozent sinken. Es soll auch mehr Geld für die Wiederherstellung des natürlichen Zustandes von Fließgewässern geben.

Familienbeihilfe bleibt bis Ende 2028 gleich

Leistungen für Familien wie die Familienbeihilfe, das Kinder-Betreuungsgeld und das Schulstart-Geld werden auch 2028 nicht an die Teuerung angepasst. Das gilt auch für Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld. Änderungen gibt es auch beim "Familien-Bonus plus". Die beiden Elternteile müssen diesen Steuer-Absetzbetrag in Zukunft teilen, wenn im Haushalt kein Kind unter 4 Jahren lebt.

Neu ist, dass auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung zahlen müssen.

Neben vielen Sparmaßnahmen gibt es im Budget-Begleitgesetz auch einzelne Entlastungen.

Pensionsanpassung unter der Inflation

Die Pensionen sollen 2027 um 2,95 Prozent erhöht werden. Das ist unter der Inflationsrate, die Teuerung wird also nicht ausgeglichen. Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension sollen ein Plus von 3,3 Prozent erhalten. Landwirtinnen und Landwirte sollen höhere Pensionsversicherungs-Beiträge zahlen. Die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage soll in zwei Stufen um 200 Euro erhöht werden. Die Pensionsbeiträge des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe werden nach einem Jahr niedriger.

Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen

Für Unternehmen kommt eine Senkung der Lohn-Nebenkosten. Gewinne, die 1 Millionen Euro übersteigen, sollen höher besteuert werden. Ab 2028 müssen dafür wieder 24 Prozent Körperschafts-Steuer abgeführt werden. Die Bankenabgabe wird verlängert. In der Stromwirtschaft gibt es zeitlich befristete Einschränkungen bei Abschreibungen.

Finanzminister Markus Marterbauer hat den Abgeordneten den Entwurf für das Budget am 10. Juni vorgestellt.

Genauere Informationen zu diesen und weiteren Vorhaben finden Sie in einer Zusammenfassung der Parlaments-Korrespondenz. Die Zusammenfassung ist nicht in einfacher Sprache.

Das Budget-Begleitgesetz enthält keinen Gesamtüberblick über den Umfang des Pakets: Es werden nur die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen dargestellt.

Der weitere Fahrplan

Das Budget-Begleitgesetz wird um zwei Gesetzesanträge der Koalitionsparteien ergänzt: ÖVP, SPÖ und NEOS wollen die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im nächsten Jahr auf 1 Prozent begrenzen.

Am 26. Juni sollen die Verhandlungen im Budget-Ausschuss beginnen. Am 8. Juli ist der Beschluss im Nationalrat geplant. Im Zuge der Beratungen im Ausschuss und im Plenum kann es noch zu Ergänzungen oder Änderungen kommen.

Die Regierung hat die Gesetzes-Paket auch in eine kurze Begutachtung geschickt.

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