Das Frauen-Wahlrecht brachte unterschiedliche Stimmzettel.
Das Frauen-Wahlrecht hatte weitere Änderungen zur Folge. Eine davon war die Wahlpflicht. Grund dafür war: Man war sich nicht sicher, ob nicht nur die Arbeiterinnen wählen gehen würden und die bürgerlichen Frauen eher zuhause bleiben würden.
Politikwissenschaftlerin Tamara Ehs erklärt das im Gespräch mit der Parlamentskorrespondenz so: Die Diskussion zur Einführung einer Wahlpflicht in der Ersten Republik ging auf die Christlich-Soziale Partei zurück. Denn das Frauen-Wahlrecht stand schon seit 1892 im Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Daher hatten vor allem die Konservativen Sorge, dass die "brave" christliche Frau das Wählen dem Mann überlassen und die "rebellische", sozialdemokratische Frau hingegen bestimmt wählen gehen würde.
Man einigte sich auf eine Wahlpflicht: Die einzelnen Bundesländer konnten sie freiwillig einführen:
- Das machten Tirol und Vorarlberg 1919.
- 1949 folgte auch die Steiermark.
- Erst 1986 entschloss sich Kärnten dafür.
- 1992 wurde die Wahlpflicht bei Nationalratswahlen für alle Bundesländer aufgehoben.
Weil man mehr über das Stimmverhalten der Frauen herausfinden wollte, wurden verschiedenfarbige Stimmzettel oder Kuverts eingeführt. Oder es gab zwei Urnen - eine für Männer, eine für Frauen. Das wurde erstmals bei den Wahlen 1927 durchgeführt.
In der Zweiten Republik wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen, sondern blieb den Bundesländern überlassen.