Parlamentskorrespondenz Nr. 233 vom 10.03.2020

Außenpolitischer Ausschuss: Österreich bietet Hilfe zur Linderung der Flüchtlingskrise in Griechenland an

Regierungsfraktionen bekennen sich zur Aufstockung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit

Wien (PK) – Auch im zweiten Teil des heutigen Außenpolitischen Ausschusses ging es um den Krieg in Syrien und dessen Auswirkungen auf die Nachbarstaaten und die EU. Angesichts der außerordentlichen Notsituation plädierte die SPÖ für eine substantielle Aufstockung der humanitären Hilfe für Syrien und für die Flüchtlingsbetreuung an der türkisch-griechischen Grenze sowie in den Flüchtlingslagern auf den Inseln. Die NEOS forderten im Konkreten, schnellstmöglich 5 Mio. € aus dem Auslandskatastrophenfonds für Hilfsorganisationen vor Ort und für jene Staaten zur Verfügung zu stellen, die besonders viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Beiden Parteien ist es ein Anliegen, besonders schutzbedürftige Personen aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen.

Im Zuge der Debatte brachten auch die Regierungsfraktionen einen – mehrheitlich beschlossenen - Entschließungsantrag ein, in dem es vor allem um die Entlastung Griechenlands geht. Neben Sofortmaßnahmen zur Schaffung menschenwürdiger Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften sowie fairer und rascher Verfahren gelte es langfristig, nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, zeigten sich Reinhold Lopatka (ÖVP) und Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) überzeugt. Angedacht werden etwa die Unterstützung der griechischen Asylbehörde sowie der Einsatz von medizinischem und psychologischem Personal in den Flüchtlingslagern. Im Antrag wird zudem darauf verwiesen, dass bereits 3 Mio. € für Nordwestsyrien für das Rote Kreuz sowie 1 Mio. € für den UNHCR in Griechenland bereit gestellt wurden.

Debatte über Sofortmaßnahmen für Griechenland und Syrien

Basis für die Diskussion bildete ein Entschließungsantrags der NEOS zur Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds. Dazu brachten sowohl die Regierungsfraktionen als auch die SPÖ eigene Anträge ein, die im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Anliegen der NEOS standen. Angesichts der katastrophalen Situation für die Zivilbevölkerung nach der türkischen Militäroffensive in Nordsyrien pochen die NEOS auf eine schnellstmögliche Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Unterstützung von UNHCR, UNICEF und dem World Food Programme sowie für die Nachbarstaaten, die viele Flüchtlinge aufgenommen haben. (75/A(E)). In einem Abänderungsantrag setzten sie sich zudem dafür ein, dem humanitären Vorbild von Staaten wie Deutschland, Finnland und Luxemburg zu folgen und sich an der Verteilung von besonders schutzbedürftigen Personen, die in griechischen Lagern unter extremen Bedingungen ausharren, zu beteiligen.

Auch die SozialdemokratInnen ersuchten die Bundesregierung, die Aufnahme von Familien mit kranken Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den griechischen Flüchtlingslagern zu ermöglichen und dies mit europäischen Partnern zu koordinieren. Weiters müsse rasch und wirksam humanitäre Soforthilfe für die notleidenden Menschen an der griechisch-türkischen Außengrenze und den griechischen Flüchtlingslagern geleistet werden, argumentierte Abgeordneter Jörg Leichtfried (SPÖ).

Der von ÖVP, Grünen und NEOS angenommene Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zielt unter anderem darauf ab, die griechische Asylbehörde bei der Registrierung von Schutzsuchenden, der raschen Durchführung von Asylverfahren sowie bei der Betreuung der Menschen auf den Inseln zu unterstützen. Außerdem soll sich die Regierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die 700 Mio. € Hilfe für Griechenland auch für die Stärkung des Flüchtlingsschutzes eingesetzt wird. Auf internationaler Ebene soll danach getrachtet werden, dass die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern geschützt werden. Überdies wäre es wichtig, dass so bald wie möglich mit der Erarbeitung einer Migrationsstrategie begonnen wird. Während die Anträge der NEOS und der SPÖ abgelehnt wurden, wurde der Antrag der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen.

ÖVP und Grüne für substanzielle Aufstockung der humanitären Hilfe und EZA, SPÖ will konkrete Zahlen festlegen

Mit Blick auf die von der Regierung geplante Migrationsstrategie wollen die Koalitionsfraktionen im Parlament Außenminister Alexander Schallenberg den Rücken stärken. In einer Entschließung (393/A(E)) sprechen sie sich dafür aus, die Mittel für humanitäre Hilfe sowie bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sobald wie möglich nachhaltig aufzustocken. Damit soll in der EZA insbesondere den Ursachen von Flucht und Migration nachhaltig entgegengewirkt werden, beispielweise durch die Unterstützung des UNHCR für die von ihr betreuten Flüchtlingsquartiere in Krisenregionen sowie für die Schaffung legaler und sicherer Fluchtmöglichkeiten in die Nachbarstaaten. Demnach sollen humanitäre Prinzipien sowie die Menschenrechte als integrale Prinzipien beim internationalen Engagement Österreichs beachtet werden.

Geht es nach der SPÖ, leistet Österreich angesichts der großen Not in der Welt zu wenig Hilfe. Im internationalen Vergleich blamiere sich Österreich mit 2,6 € pro Kopf an Ausgaben für humanitäre Hilfe, vergleichbare Länder wie Dänemark (52,4 €) oder Schweden (42,4 €) würden ein Vielfaches ausgeben. Die SozialdemokratInnen fordern von der Regierung demnach, den im letzten Doppelbudget auf 15 Mio. € reduzierten Auslandskatastrophenfonds (AKF) im Bundesfinanzgesetz 2020 sowie im Bundesfinanzrahmen mit jährlich zumindest 60 Mio. € zu dotieren. Zudem regen sie an, die gesetzlichen Grundlagen des AKF zu adaptieren und eine Strategie auszuarbeiten, die die Verwendung der Mittel für anhaltende und erwartbare Krisen in Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (50%), unerwartete Katastrophen im Ausland (30%) sowie vergessene bzw. eingefrorene Krisen (20%) festlegt (257/A(E)). Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ) bezeichnete den Antrag der Regierungsfraktionen als zu vage, er sehe keine konkreten Zeiträume vor; aus diesem Grund werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen.

Außenminister Alexander Schallenberg bekannte sich zum 0,7%-Ziel im Bereich der Entwicklungshilfe, gab jedoch zu bedenken, dass es sich dabei um ein gesamtstaatliches Projekt handle. Was den nationalen Migrationspakt betrifft, so warte man zunächst auf die Vorschläge der EU in diesem Bereich. - Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Regierungsfraktionen mit V-G-N-Mehrheit angenommen; der SPÖ-Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Oppositionsanträge zum Thema EZA sollen in einem Unterausschuss behandelt werden

Zum Thema Entwicklungszusammenarbeit lagen noch weitere vier Oppositionsanträge vor, die – laut einstimmigem Beschluss – einem eigenen Unterausschuss zugewiesen wurden. Von Seiten der NEOS wurde darauf gedrängt, dass Österreich endlich seiner eingegangenen Verpflichtung nachkommt, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Sie fordern Außenminister Alexander Schallenberg auf, einen Gesetzesantrag für einen bindenden Stufenplan zur Steigerung der EZA-Ausgaben auf 0,7% des BNE bis 2030 vorzulegen, der neben der numerischen budgetären Aufschlüsselung auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) berücksichtigt (70/A(E)).

In eine ähnliche Richtung geht eine Initiative der SPÖ, die ebenfalls eine Erhöhung der österreichischen EZA-Mittel auf 0,7% des BNE sowie die Implementierung eines realistisch umsetzbaren Stufenplans vorsieht (118/A(E)). Von der OECD veröffentlichte ODA-Zahlen würden für 2018 einen Rückgang bei den Ausgaben für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit zeigen, die ohnehin geringe Quote von 0,3% im Jahr 2017 sei auf 0,26% des BNE gesunken, moniert Abgeordnete Bayr. Zudem seien die verabsäumten Schritte zur angekündigten Verdoppelung der bilateralen EZA-Mittel für 2018 mit 15,5 Mio. €. sowie für 2019 mit 21 Mio. € in den Budgets 2020 und 2021 sowie im entsprechenden Detailbudget nachzuholen. Für 2020 sollten laut der Abgeordneten für bilaterale EZA 154,5 Mio. € sowie für 2021 175,5 Mio. € budgetiert werden (262/A(E)).

Auf das Regierungsprogramm nimmt Abgeordnete Bayr schließlich auch Bezug in Zusammenhang mit entwicklungspolitischer Inlandsarbeit. Darin werden eine Aufwertung dieses Bereichs und eine ausreichende Finanzierung angeführt, um das Verständnis für globale Zusammenhänge und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu fördern. Auch hier vermisst die Sozialdemokratin konkrete Zahlen. Sie fordert, dem Vorschlag der Vereinten Nationen zu folgen und zumindest 3% der Entwicklungszusammenarbeit für Inlandsarbeit aufzuwenden, sowie die Förderungen in diesem Bereich, insbesondere aber die Personalkosten, jährlich zu valorisieren (263/A(E)).

SPÖ legt umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Afrika vor

SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr sieht weiters Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Beziehungen zu Afrika und hat ein umfassendes Forderungspaket an den Außenminister vorgelegt (389/A(E)). In Frage stellt Bayr insbesondere die Bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs), die seit 2008 vonseiten Österreichs nach einem Musterabkommen abgeschlossenen werden und rechtsstaatlich bedenkliche Investitionstribunale vorsehen würden, die Konzerne einseitig begünstigen. Länder des globalen Südens würden sich durch den Abschluss von BITs erhoffen, dass es zu steigenden ausländischen Investitionen kommt. Wissenschaftlich seien der Zusammenhang und seine Auswirkungen auf das Wohl der Allgemeinheit aber nicht nachgewiesen, so die SPÖ-Abgeordnete.

Bayr fordert von Außenminister Schallenberg unter anderem, den Mustertext für bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) dahingehend zu ändern, dass diese eine höhere Wertschöpfung in den Partnerländern ermöglichen. Auch soll die Überarbeitung der BITs negative Auswirkungen auf die Umweltvorschriften, die Gesundheitspolitik, Fragen des Gemeinwohls und die Sicherheit des Partnerlandes verhindern. Außerdem solle die Möglichkeit einer Investor-Staat-Streitbeilegung in den BITs entfernt werden. Aus Sicht der SPÖ-Sprecherin für Globale Entwicklung sollen Spekulationen mit Rohstoffen außerdem verboten werden, um die Ernährungssicherheit für die Länder des Südens zu festigen. Durch Reformen im österreichischen Recht sollte ferner sichergestellt werden, dass österreichische Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten sowohl direkt als auch in ihrer Lieferkette hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards einhalten.

Auf europäischer Ebene will Bayr die Regierung anhalten, unter anderem Handelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern nur dann abzuschließen, wenn darin internationale soziale und ökologische Standards verbindlich festgeschrieben werden. Grundsätzlich soll Außenminister Schallenberg nach Meinung Bayrs auch dafür eintreten, dass in afrikanischen Ländern Ernährungssicherheit ermöglicht wird und Strukturen für einen selbstbestimmten innerafrikanischen Handel aufgebaut werden. Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich vertagt.

Anträge der Regierungsfraktionen und der NEOS in Sachen Hisbollah

Zwei Entschließungsanträge lagen zum Thema Hisbollah vor. Die NEOS fordern die Regierung auf, zu prüfen, ob es angebracht und zielführend ist, in Österreich die gesamte Hisbollah als terroristische Organisation einzustufen und sich auf EU-Ebene für den gleichen Schritt einzusetzen. Österreich und die EU würden die libanesische Hisbollah im Gegensatz etwa zu Großbritannien und den Niederlanden noch immer als eine verhandlungswürdige politische Partei sehen, kritisieren sie. Es sei in Frage zu stellen, ob eine Trennung in einen bewaffneten und einen politischen Flügel Sinn mache (122/A(E)).

Während die Initiative der NEOS bei der Abstimmung abgelehnt wurde, fand ein Antrag der Regierungsparteien die Zustimmung aller Fraktionen. Darin bekennen sich ÖVP und Grüne zur historischen Verantwortung Österreichs gegenüber dem Staat Israel (394/A(E)). Die EU müsse sich erneut mit der Hisbollah beschäftigen. Deren militärischer Arm sei bereits 2013 als terroristische Organisation eingestuft worden und würde die Sicherheit Israels bedrohen, machen Reinhold Lopatka (ÖVP) und Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) geltend. Die beiden Abgeordneten fordern demnach gegen terroristische und kriminelle Aktivitäten von AnhängerInnen der Hisbollah in Österreich weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen und ihre Finanzierung durch Geldwäscheaktivitäten nachhaltig zu unterbinden. Seitens der Regierung soll auf EU-Ebene außerdem eine Neubewertung der Frage des Umgangs mit der Hisbollah angeregt werden.

Weitere Anträge: Abbruch der EU-Verhandlungen mit der Türkei, Schließung des König-Abdullah-Zentrums und Migrationspakt

Erneut eingebracht für den Außenpolitischen Ausschuss hat die FPÖ ebenfalls einen Entschließungsantrag mit dem Titel "Maßnahmenpaket Türkei" (172/A(E)), der mehrheitlich vertagt wurde. Vor dem Hintergrund der türkischen Militäroffensive nach dem Abzug US-amerikanischer Truppen in Nordsyrien warnt die Oppositionspartei darin vor einem Wiedererstarken der Terrormiliz Islamischer Staat und damit einhergehend vor einer neuen Flüchtlingswelle nach Europa. Die Antragsteller verurteilen zudem Menschenrechtsverletzungen sowie ein undemokratisches Vorgehen gegen Medien, Opposition und Minderheiten im Land am Bosporus seit dem Amtsantritt Recep Tayyip Erdogans.

Einmal mehr fordern die Freiheitlichen demnach einen umgehenden Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, die Einstellung aller EU-Zahlungen, die Aufkündigung des EU-Assoziierungsabkommens sowie eine Überprüfung des EU-Flüchtlingspakts, wie FPÖ-Mandatar Axel Kassegger unterstrich.

In einer weiteren Initiative forderten die Freiheitlichen die Schließung des seit Jahren in der Kritik stehenden König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und kulturellen Dialog, kurz KAICIID, in Wien. (171/A(E)). Der Antrag wurde mit dem Hinweis darauf, dass innerhalb eines Jahres eine Regelungen gefunden werden soll, von der Ausschussmehrheit vertagt.

Das Nein der türkis-blauen Regierung zum Migrationspakt der Vereinten Nationen im Dezember 2018 sehen die NEOS nach wie vor als schweren Fehler. Sie rufen daher die Regierung dazu auf, diese Entscheidung zu revidieren und dem rechtlich nicht bindenden Pakt beizutreten. Der Migrationspakt habe zum Ziel, illegale, chaotische und lebensgefährliche Migration einzudämmen, Fluchtursachen zu bekämpfen und konstruktive Lösungen auf multilateraler Ebene zu finden, damit sich Zustände wie während der Flüchtlingskrise 2015 in Österreich möglichst nicht wiederholen (72/A(E)). Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Zahlreiche Abkommen beschlossen: Geldwäsche, Strafvollzug, Armenien, OPEC-Fonds, Lateinamerika

Auf der Agenda des Ausschusses standen auch noch zahlreiche internationale Abkommen, die alle einstimmig beschlossen wurden. Zur Ratifikation vorgelegt hat die Regierung etwa das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (23 d.B.). Laut den Erläuterungen zum Übereinkommen handelt es sich dabei um den ersten internationalen Vertrag, der sowohl die Prävention als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung abdeckt. Neben Einziehungsmaßnahmen und Geldwäschetatbestände regelt er u.a. auch Mindeststandards für das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung bestimmter Vermögenswerte sowie Ermittlungsbefugnisse hinsichtlich Konten und Bankgeschäften.

Durch die Ratifikation eines entsprechenden Änderungsprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sollen die Möglichkeiten der Überstellung in den Heimatstaat zum weiteren Strafvollzug unabhängig von der Zustimmung des Betroffenen ausgedehnt werden (22.d.B.). Neu ist nun auch eine Frist von grundsätzlich 90 Tagen für Entscheidungen über Ersuchen des Vollstreckungsstaates um Zustimmung zur Verfolgung der verurteilten Person auch wegen einer anderen Straftat als derjenigen, die der zu vollstreckenden Strafe zugrunde liegt.

Mit einem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft wollen die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft die Zusammenarbeit mit der Republik Armenien u.a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Umweltschutz und Klimawandel intensivieren. Insbesondere sollen mit dem Abkommen aber bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen geschaffen werden. Die EU ist für Armenien neben Russland der wichtigste Handelspartner (4 d.B.). SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr hätte sich gewünscht, dass auch Sanktionsmöglichkeiten in das Abkommen aufgenommen worden wären. Außenminister Alexander Schallenberg hielt es für wichtig, die Region Südkaukasus stärker an Europa zu binden.

Durch eine Änderung im Amtssitzabkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung (OFID) soll das Übereinkommen auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die mit einem Änderungsprotokoll vorgenommenen Anpassungen orientieren sich an den Standards der jüngeren Amtssitzabkommen, die Österreich mit anderen vergleichbaren internationalen Organisationen wie zum Beispiel der OSZE geschlossen hat und gehen nicht über die darin gewährten Privilegien und Immunitäten hinaus (5 d.B.). Damit werde Wien als Standort für internationale Organisationen weiter gestärkt, zeigte sich ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli erfreut.

Eine Ratifikation des sogenannten Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, kurz Zustellübereinkommen, soll künftig die Übermittlungswege vereinfachen sowie beschleunigen, wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Schriftstück in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens zugestellt werden muss. Schriftstücke können dadurch hauptsächlich über eine "Zentrale Behörde" weitergeleitet werden, die die Zustellung bewirkt oder veranlasst. Die Regierung erwartet sich davon Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Zustellungen im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten, insbesondere werde es zu einer Beschleunigung von Gerichtsverfahren und zu einer Aufwandsersparnis kommen (6 d.B.).

Eine Reduktion des Mitgliedsbeitrags vonseiten der Türkei macht Änderungen im Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) zwischen den Vertragspartnern notwendig (7 d.B.). Der österreichische Beitrag in der Höhe von 87.000 € bleibt dennoch unverändert, informierte der Außenminister.

Dem Parlament wurde von der Regierung schließlich das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung vorgelegt (38 d.B.). Das Übereinkommen wurde 2016 beim Außenministertreffen der Europäischen Union und der Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten (CELAC) von 47 Vertragsparteien unterzeichnet und soll die Errichtung der EU-LK-Stiftung als internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach dem Völkerrecht ermöglichen. Die EU-LAK-Stiftung wurde 2011 als deutsche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet, erläuterte Abgeordneter Martin Engelberg (ÖVP). Nachdem dadurch viele Mitgliedsländer keine finanziellen Beiträge leisten konnten, erwartet man sich durch den Erwerb des Status einer internationalen Organisation Verbesserungen in der Finanzierung der Stiftung, ihres Gewichts und Ansehens. Die Beitragsleistungen der Mitglieder werden allerdings auch zukünftig auf freiwilliger Basis erfolgen.(Schluss Außenpolitischer Ausschuss) sue