Unvereinbarkeitsausschuss des Bundesrates (1/A-UV-BR) seit 14.01.1996

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Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über - gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz von ihm zu behandelnde - Meldungen von Mitgliedern des Bundesrates. Mitglieder des Bundesrates haben leitende Stellungen in Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Sparkassen zu melden. Im öffentlichen Dienst tätige Mitglieder des Bundesrates müssen dies sowie ihren Tätigkeitsbereich angeben, da eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet sein muss. Entscheidet der Ausschuss, dass eine Tätigkeit/Funktion mit dem Mandat nicht vereinbar ist, ist diesem Beschluss Folge zu leisten. Andernfalls kann der Ausschuss beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Verlust des Amtes/Mandats stellen.

Vorsitzender

Günther Ruprecht

Stellvertretender Ausschussvorsitzender

Manfred Repolust

Ing. Thomas Schmid