Der international ausgeschriebene Wettbewerb zum Thema "Geschichte und Entwicklung des Parlamentarismus in Österreich" sprach Wissenschafter:innen, Dissertant:innen sowie Organisationen und Personengemeinschaften an, die zum Thema der Ausschreibung eine wissenschaftliche Publikation oder eine abgeschlossene, begutachtete Dissertation, insbesondere in den Fachgebieten Politologie, Rechtswissenschaften, Geschichte, Publizistik sowie Philosophie, verfasst haben. Insgesamt 27 Arbeiten aus Amerika, Deutschland, Großbritannien, Italien, Tschechien und Österreich wurden eingereicht. Die Bewerbungen waren den Fachrichtungen Geschichte, Zeitgeschichte, Politikwissenschaften, Verfassungsrecht, Germanistik und Informationswirtschaft zuzuordnen.
Die Entscheidung der Jury fiel auf zwei Bewerbungen und zwar auf die Publikation "Die österreichischen Abgeordneten. Individuelle Präferenzen und politisches Verhalten.", WUV Universitätsverlag, Wien 2001, der Autor:innen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang C. Müller, Mag. Marcelo Jenny, Dr.in Barbara Steininger, Dr. Martin Dolezal, Dr. Wilfried Philipp und Mag.a Sabine Preisl-Westphal sowie die Dissertation "Die politische Partei im Verfassungsrecht – Parteiendemokratie, Parteienbegriffe und Parteienfreiheit", Wien 2002, von Univ.-Ass. Dr.in Patricia Heindl.
Die Studie "Die österreichischen Abgeordneten" befasst sich insbesondere mit
- der Arbeit der Abgeordneten im Wahlkreis (Zeiteinsatz, Kontakte, Aktivitäten, ...)
- der Rolle der parlamentarischen Fraktionen für die Arbeit der Abgeordneten (wie sehr stimmen die politischen Präferenzen der Abgeordneten ein und derselben Fraktion überein und welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Fraktionen; wie sehen die Abgeordneten ihre Parteien und Fraktionen, woran orientieren sie sich bei ihren Entscheidungen, welche Muster der Entscheidungsfindung gibt es in den Fraktionen und wie laufen die Entscheidungsprozesse in der Praxis ab; und schließlich die Fraktionskohäsion, also wie geschlossen agieren die parlamentarischen Klubs tatsächlich)
- der Arbeit der Abgeordneten im Parlament (Spezialisierung, Einsatz parlamentarischer Instrumente Konzentration auf verschiedene Phasen des parlamentarischen Geschehens etc.)
- der Öffentlichkeitsarbeit der Abgeordneten
- den Querverbindungen zwischen einerseits Abgeordneten- und andererseits Partei- und Verbandstätigkeit außerhalb des Parlaments
- den Veränderungen in Themenschwerpunkten und Tätigkeitsprofilen während der Abgeordnetenkarriere
- den Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Arbeit der Abgeordneten
- der Arbeit der Mitglieder des Bundesrats
Die Dissertation "Die politische Partei im Verfassungsrecht" von Patricia Heindl setzt sich umfassend mit dem Parteienrecht in Österreich auseinander. Ziel der Arbeit ist es, die Stellung der politischen Partei im Verfassungsrecht zu beleuchten, Lücken und Ungereimtheiten im Parteienrecht aufzuspüren und den verfassungsrechtlichen Rahmen für mögliche Änderungen abzustecken. Die Arbeit besteht aus drei Teilen: Der erste Teil behandelt die Parteiendemokratie und ihr Verhältnis zum Grundsatz des freien Mandats. Der zweite Teil beleuchtet die drei Parteiformen - politische Partei, Wahlpartei und Parlamentspartei – sowie deren Trennung voneinander und ihr Verhältnis zueinander. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich der Parteienfreiheit – dem zentralen Grundrecht der politischen Partei. Ihr Befund: Kelsen stellte schon im Vorwort zu seinem Werk "Vom Wesen und Wert der Demokratie" fest, dass "die Demokratie, wie ehedem gegenüber der monarchischen Autokratie, heute gegenüber der Parteidiktatur – von links und rechts – zum Problem" wird. Dieser Befund hat heute nichts von seiner Bedeutung verloren. Umso wichtiger erscheint es daher, den Bereich des Parteienrechts mit Leben zu erfüllen und ihn mit den realen Gegebenheiten der politischen Welt von heute in Beziehung zu setzen. Eine fundierte Neugestaltung der rechtlichen Regelungen würde der faktischen Bedeutung der Parteien besser entsprechen, als die rudimentären Regelungen des geltenden Parteiengesetzes.
Parteienrecht ist, wie Parlamentsrecht, Recht in eigener Sache. Damit wird ausgedrückt, dass die Abgeordneten Bestimmungen beschließen, die in erster Linie für sie selbst gelten, dass sie sich also die Spielregeln ihres Handelns selbst geben. Dass sich gerade Parteien in einem relativ rechtsfreien Raum bewegen, ist unter diesem Aspekt auch schädlich für das Vertrauen des Volkes in die Gesetzgebung. Umso wichtiger ist es daher, sinnvolle und sachgerechte rechtliche Regelungen zu finden und umzusetzen.
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