Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 1 bis 34 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls.

„TO-Punkt 1 bis TO-Punkt 4:

Abstimmungen:

TO-Punkt 1:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 2:

Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmenmehrheit (und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

TO-Punkt 3:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 4:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 5:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenom­men,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 6 und TO-Punkt 7 :

Abstimmungen:

TO-Punkt 6:

Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenom­men.

TO-Punkt 7:

Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenom­men.

TO-Punkt 8 bis TO-Punkt 10:

Die Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 10 den Entschließungsantrag Beilage 10/1 EA ein.

Abtimmungen:

TO-Punkt 8:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 9:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 10:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 10/1 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 11 und TO-Punkt 12:

Die Bundesräte Andrea Kahofer, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 12 den Ent­schließungsantrag Beilage 12/1 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 11:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 12:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 12/1 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 13 und TO-Punkt 14:

Abstimmungen:

TO-Punkt 13:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 14:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen

TO-Punkt 15 und TO-Punkt 16:

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR zu TOP 15 den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (Beilage 15/1).

Die Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 15 den Entschließungsantrag Beilage 15/2 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 15:

Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 15/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 16:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 17:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 18:

Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 18/1 EA ein.

Die Bundesräte Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 18/2 EA ein.

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 18/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 18/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 19 bis TO-Punkt 22:

Abstimmungen:

TO-Punkt 19:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 20:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 21:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 22:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 23 und TO-Punkt 24:

Um 15:58 Uhr Unterbrechung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24 und Durchführung der Dringlichen Anfrage (Beilage C).

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beant­wortet die an ihn gerichteten Fragen.

Um 17:51 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 23 und 24.

Abstimmungen:

TO-Punkt 23:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 24:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 25 und TO-Punkt 26:

Abstimmungen:

TO-Punkt 25:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 26:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 27:

Abstimmung:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

TO-Punkt 28:

Die Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen stellen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR den Antrag, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen (Beilage 28/1).

Abstimmung:

Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 29 bis TO-Punkt 32:

Die Bundesräte Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 31 den Entschließungsantrag Beilage 31/1 EA ein.

Die Bundesräte Mag. Sandra Gerdenitsch, Kolleginnen und Kollegen bringen zu TOP 31 den Entschließungsantrag Beilage 31/2 EA ein.

Abstimmungen:

TO-Punkt 29:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 30:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

TO-Punkt 31:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 31/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 31/2 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 32:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 33 und TO-Punkt 34:

Abstimmungen:

TO-Punkt 33:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

TO-Punkt 34:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit an­genommen.

*****

(Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? (Bundesrat Bader: Kannst du es noch einmal vorlesen? – Allgemeine Heiterkeit.) – Das ist nicht der Fall.

Ich glaube, 2 Minuten Konzentration werden wir noch brauchen, bitte.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 34 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als ge­nehmigt.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 3896/J-BR/2021 bis 3898/J-BR/2021, eingebracht wurden.

Eingelangt sind der Entschließungsantrag 295/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Karfreitag als Feiertag für alle Arbeit­nehmerInnen“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zuge­wiesen wird,

der Entschließungsantrag 296/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Andrea Kahofer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Gratis Corona-Tests für Privatzimmervermieter*innen“, der dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 297/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „flächendeckende Versorgung für LGBTIQ-Jugend­liche“, der dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 298/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Agrarfördermitteleinsatz zur Erreichung des Endes der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen in Österreich“, der dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 299/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“)“, der dem Gesundheits­ausschuss zugewiesen wird,

der Entschließungsantrag 300/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Mag. Bettina Lancaster, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot von Vollspaltenböden in der Schweine­haltung“, der dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird,

sowie der Entschließungsantrag 301/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Wolfgang Beer, Markus Leinfellner, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen, be­tref­fend „Reform des Österreichischen Bundesheers – Auswirkungen auf die Länder“, der dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Mittwoch, der 14. Juli 2021, beziehungsweise Don­nerstag, der 15. Juli 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchs­recht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 13. Juli, 14 Uhr, vorgesehen.

Ich wünsche ein gutes Nachhausekommen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.