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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeord­neten, ich darf Sie und auch die Damen und Herren Journalisten sowie die Damen und Herren, die die Sitzung zu Hause vor den Fernsehschirmen verfolgen, recht herzlich begrüßen und eröffne die 101. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausrei­chend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 der Geschäftsordnung einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 97. und der 98. Sitzung vom 21. April sowie der 99. und der 100. Sitzung vom 22. April 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Wolf­gang Gerstl, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Gabriela Schwarz, Dietmar Keck, Andreas Koll­ross, Robert Laimer, Mario Lindner, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Christian Hafenecker, MA, Ing. Norbert Hofer, Mag. Gerhard Kaniak, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Philipp Schrangl und Mag. Felix Eypel­tauer.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6398/J bis 6481/J

Zurückziehung: 6427/J

2. Anfragebeantwortungen: 5469/AB bis 5592/AB

Austauschseite zur Anfragebeantwortung: Zu 5477/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsge­setz über die im 1. Quartal 2021 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 60 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2021 (Vorlage 61 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 56 betreffend „Rasche Entschärfung der Sicherheitsmängel am Bahnhof Baumgartenberg“, überreicht von der Abgeordneten Sabine Schatz

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Umweltausschuss:

Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V (812 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2020 bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Ar­beit (III-303 d.B.)

Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeits­marktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 so­wie das erste Quartal 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-304 d.B.)

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (III-306 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport (III-299 d.B.)

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesver­teidigung (III-309 d.B.)

Tourismusausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Kri­senbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus (III-307 d.B.)

Umweltausschuss:

Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie (III-310 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung (III-302 d.B.)

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ar­beitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrah­men (NKS) für das Jahr 2020 (III-305 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-308 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisen­bewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härte­fallfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort (III-300 d.B.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass der ORF die Sitzung in voller Länge live überträgt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Tagesordnungspunkte 1 und 2 in Verhand­lung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Aufliegefrist abzusehen.

Bei den Punkten 1 und 2 handelt es sich um den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 813 der Beilagen sowie um den Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz geändert werden, in 814 der Beilagen.

Ich darf die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erho­ben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 2,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 49 Minuten für die ÖVP, 34 Minuten für die SPÖ, 28 Minuten für die FPÖ, 25 Minuten für die Grünen und 20 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordne­ten, die keinem Klub angehören, 5 Minuten für die Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes sichtbares Zeichen. – Das ist wiederum einstim­mig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.