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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie und auch die Damen und Herren Journalisten sowie die Damen und Herren, die die Sitzung zu Hause vor den Fernsehschirmen verfolgen, recht herzlich begrüßen und eröffne die 101. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 der Geschäftsordnung einberufen wurde.
Die Amtlichen Protokolle der 97. und der 98. Sitzung vom 21. April sowie der 99. und der 100. Sitzung vom 22. April 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Klaus Lindinger, BSc, Gabriela Schwarz, Dietmar Keck, Andreas Kollross, Robert Laimer, Mario Lindner, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Christian Hafenecker, MA, Ing. Norbert Hofer, Mag. Gerhard Kaniak, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Philipp Schrangl und Mag. Felix Eypeltauer.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6398/J bis 6481/J
Zurückziehung: 6427/J
2. Anfragebeantwortungen: 5469/AB bis 5592/AB
Austauschseite zur Anfragebeantwortung: Zu 5477/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 1. Quartal 2021 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 60 BA)
Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2021 (Vorlage 61 BA)
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 56 betreffend „Rasche Entschärfung der Sicherheitsmängel am Bahnhof Baumgartenberg“, überreicht von der Abgeordneten Sabine Schatz
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Umweltausschuss:
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V (812 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-303 d.B.)
Bericht gemäß § 13 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG) für das Jahr 2020 sowie das erste Quartal 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-304 d.B.)
Budgetausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (III-306 d.B.)
Kulturausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-299 d.B.)
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landesverteidigung (III-309 d.B.)
Tourismusausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (III-307 d.B.)
Umweltausschuss:
Monitoringreport betreffend Klima- und Energieziele – Berichtsjahr 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-310 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (III-302 d.B.)
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Arbeitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen (NKS) für das Jahr 2020 (III-305 d.B.)
Verfassungsausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2021, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-308 d.B.)
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Härtefallfonds für März 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-300 d.B.)
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich gebe bekannt, dass der ORF die Sitzung in voller Länge live überträgt.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Tagesordnungspunkte 1 und 2 in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Aufliegefrist abzusehen.
Bei den Punkten 1 und 2 handelt es sich um den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 813 der Beilagen sowie um den Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, in 814 der Beilagen.
Ich darf die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 2,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 49 Minuten für die ÖVP, 34 Minuten für die SPÖ, 28 Minuten für die FPÖ, 25 Minuten für die Grünen und 20 Minuten für die NEOS.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 5 Minuten für die Debatte.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein entsprechendes sichtbares Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.