Der/Die Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann/Ombudsfrau)
Der/Die Europäische Bürgerbeauftragte ist so etwas wie die Volksanwaltschaft auf europäischer Ebene. Alle Bürger:innen eines EU-Mitgliedstaats können eine konkrete Beschwerde über Missstände bei Organen oder anderen Einrichtungen der EU vorbringen.
Der/Die Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus oder aufgrund von Beschwerden Untersuchungen durchführen. Bei einem laufenden oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren ist das jedoch nicht möglich.
Der/Die Bürgerbeauftragte informiert die entsprechenden Institutionen, die anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der/Die Bürgerbeauftragte unterbreitet Empfehlungen, anschließend legt er/sie dem EP und der betreffenden Institution einen Bericht vor.
Der/Die Bürgerbeauftragte übt sein/ihr Amt in völliger Unabhängigkeit und Überparteilichkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Er/Sie wird vom Europäischen Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.