Die vorliegende Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zu einer Anfrage des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker untersucht die mittel- und langfristigen fiskalischen Wirkungen der seit 2017 beschlossenen Maßnahmen im Pensionsbereich. Außerdem werden die im Rahmen der Konsolidierungspakete nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 umgesetzten Maßnahmen im Pensionsbereich und ihr Konsolidierungseffekt dargestellt.
Die Berechnungen des Budgetdienstes zeigen, dass die mittel- und langfristigen fiskalischen Kosten der seit 2017 beschlossenen Maßnahmen jährlich 0,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen und somit das Pensionssystem belasten. Gleichzeitig steigern die Maßnahmen die verfügbaren Einkommen von Pensionsbezieher:innen. Der Fokus dieser Anfragebeantwortung liegt auf den fiskalischen Kosten der untersuchten Maßnahmen.
Die Pensionsausgaben des Bundes beliefen sich 2023 auf 25,7 Mrd. EUR bzw. 5,4 % des BIP. Der mittelfristigen Budgetplanung des BMF zufolge steigen sie bis 2027 auf 36,1 Mrd. EUR bzw. 6,5 % des BIP an. Die fiskalischen Kosten der seit 2017 gefassten Pensionsbeschlüsse betragen gemäß den Berechnungen des Budgetdienstes im Jahr 2023 etwa 1,2 Mrd. EUR und steigen auf etwa 1,9 Mrd. EUR im Jahr 2027. Der rein ausgabenerhöhende Effekt der Maßnahmen ist dabei höher, Mehreinnahmen bei den Abgaben infolge der höheren Pensionsleistungen dämpfen den fiskalischen Effekt.
Auch aktuelle Prognosen zur langfristigen Entwicklung der gesamtstaatlichen Pensionsausgaben weisen vor allem mittelfristig einen signifikanten Anstieg der Pensionsausgaben aus, der sich ab 2035 wieder abschwächt. Gemäß aktuellem Ageing Report der Europäischen Kommission (EK) steigen die gesamtstaatlichen Pensionsausgaben in Relation des BIP von 13,7 % des BIP im Jahr 2023 auf 15,1 % des BIP im Jahr 2034 an. Ab 2035 verzeichnen die Pensionsausgaben schrittweise einen leichten Rückgang auf 14,0 % des BIP im Jahr 2050. Der rein ausgabenerhöhende Effekt der gefassten Pensionsbeschlüsse beträgt im Betrachtungszeitraum etwa 0,4 % des BIP pro Jahr und führt zu entsprechend höheren gesamtstaatlichen Pensionsausgaben.