Zeugnisse der Vergangenheit für die Zukunft sichern
Ob Gesetzesanträge, Sitzungsprotokolle oder historische Baupläne - das Parlamentsarchiv verwahrt diese und vieles mehr, um die Zeugnisse der Vergangenheit für die Zukunft zu sichern.
Das Archiv ist das Gedächtnis des Parlaments und verwahrt Dokumente, die Auskunft über die Geschichte von Gesetzgebung und Verwaltung in Österreich und der Habsburgermonarchie geben.
Ob Gesetzesanträge, Sitzungsprotokolle oder historische Baupläne - das Parlamentsarchiv verwahrt diese und vieles mehr, um die Zeugnisse der Vergangenheit für die Zukunft zu sichern.
Seit der Gründung des Parlaments der Habsburgermonarchie 1861 bewahrt das Parlamentsarchiv die Dokumente der gesetzgebenden Körperschaften und der Parlamentsverwaltung. In seinen Räumlichkeiten lagert eine der bedeutendsten Sammlungen historischer Unterlagen zu den Themenbereichen Parlamentarismus und Demokratie in Mitteleuropa.
Damit ist das Parlamentsarchiv in diesen Bereichen der zentrale Datenspeicher für die wissenschaftliche Forschung sowie für die interessierte Öffentlichkeit, denn "Erinnern ist Arbeit an der Zukunft" (Aleida Assmann).
Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Archivbestände und Findbehelfe.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Archivalien besondere Bestimmungen gelten. Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Der Blick ins Archiv zeigt ausgewählte Dokumente aus den Beständen. Es handelt sich um eine stetig wachsende digitale Ausstellung, in der besonders spannende oder aktuelle Archivalien präsentiert werden. In analoger Form können die Stücke für eine begrenzte Zeit in der Ausstellung "Im Sprachraum der Demokratie" besichtigt werden.
Die Aufgaben des Parlamentsarchivs sind im Bundesarchivgesetz definiert und umfassen das Erfassen, Übernehmen, Verwahren, Erhalten, Instandsetzen, Ordnen, Erschließen, Verwerten und Nutzbarmachen von Archivgut des Bundes für die Erforschung der Geschichte und Gegenwart, für sonstige Forschung und Wissenschaft, für die Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung sowie für berechtigte Belange der Bürger:innen (§ 2 Z 5).