Der Österreich-Konvent setzte sich aus 70 (ab Juli 2004: 71) Mitgliedern zusammen. Das Gründungskomitee bestellte Franz Fiedler, den Präsidenten des Rechnungshofes, zum Vorsitzenden des Konvents. Dem Präsidium gehörten Vertreter:innen des Nationalrates, der Landtage und des VfGH sowie der Bundesminister für Justiz an. Das Präsidium nominierte neun Personen als Expertenmitglieder, die Parlamentsparteien nominierten 18 Mitglieder. Weitere Mitglieder kamen von den Höchstgerichten, von Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Bundesregierung, den Bundesländern, von Städten und Gemeinden sowie den Sozialpartnern. Nur die Regierungsmitglieder aus Bund und Ländern konnten sich vertreten lassen.
Der Konvent arbeitete in zehn nicht-öffentlichen Ausschüssen, im öffentlichen Plenum und im Präsidium. Sämtliche Unterlagen und Protokolle wurden veröffentlicht (siehe unten). Es fanden Hearings gesellschaftlicher Organisationen statt und es war möglich, Vorschläge an den Konvent zu richten.
Mit Ausnahme des Ausschusses IV, der sich mit den Grundrechten befasste, waren alle Ausschüsse in der einen oder anderen Weise mit dem Verhältnis von Bund und Ländern in Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Rechtskontrolle und Finanzen befasst. Daraus ergab sich das Problem, das der Konsens über eine Frage in einem Ausschuss (z. B. die Beibehaltung der mittelbaren Bundesverwaltung) Auswirkungen auf die Diskussionen anderer Ausschüsse hatte (z. B. Kompetenzverteilung), die Koordination aber fehlte (Konrath 2005, S. 358 f.).
Die Erwartung an den Konvent war, umfassende Entscheidungsgrundlagen für den Nationalrat und den Bundesrat zu schaffen, die auch von den Ländern mitgetragen wurden. Durch die Einbindung von Politiker:innen, die in ebendiesen Institutionen vertreten waren, sollten dementsprechend gut informierte Entscheidungen getroffen werden (Khol 2005). Eine Einigung war aber v. a. auch deswegen nicht mehr möglich, weil die Spitzenvertreter:innen der Parteien und Länder erst in den letzten Wochen des Konvents Vorschläge einbrachten, über die zuvor nicht diskutiert worden war (Konrath 2005, S. 361). Im Bericht des Österreich-Konvents wurden daher letztlich nur die Beratungen und die verschiedenen erarbeiteten Textentwürfe dargestellt. Darüber hinaus legte der Vorsitzende einen eigenen Entwurf für ein neues B-VG vor, über den allerdings nicht mehr beraten wurde.