Was umfasst die außerberufliche Immunität?
Die außerberufliche Immunität betrifft die Verfolgung von Abgeordneten wegen strafbarer Handlungen. Sie bezieht sich auf Verhaltensweisen, die nicht von der beruflichen Immunität erfasst sind (siehe dazu das Fachdossier „Was umfasst die berufliche Immunität?“ ). Geregelt sind insbesondere Verhaltensweisen von Abgeordneten, die sie außerhalb der unmittelbaren parlamentarischen Tätigkeit setzen.
Die außerberufliche Immunität wurde zum Zweck des Schutzes der Handlungsfähigkeit des Parlaments geschaffen, indem dessen Abgeordnete vor willkürlicher oder politisch motivierter Verfolgung geschützt werden.
Das vorliegende Fachdossier behandelt die Rechtslage in Bezug auf Nationalratsabgeordnete (Art. 57 B-VG). Zur außerberuflichen Immunität von Mitgliedern des Bundesrates siehe die Hinweise am Schluss des Beitrags.