Was umfasst die berufliche Immunität?
Der Zweck der sogenannten „beruflichen Immunität“ ist es, Abstimmungsfreiheit und Redefreiheit im Parlament zu garantieren. Gemeinsam mit dem Grundsatz des freien Mandats sichert die berufliche Immunität die Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten. Wegen ihres Abstimmungsverhaltens dürfen Abgeordnete niemals, für die in ihrem Beruf gemachten Äußerungen nur vom Nationalrat selbst verantwortlich gemacht werden (Art. 57 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz [B-VG], § 10 Geschäftsordnungsgesetz 1975 [GOG-NR]).
Der Schutz der Rede- und Meinungsäußerungsfreiheit demokratisch gewählter parlamentarischer Vertreter:innen ist für den demokratischen (Willensbildungs-)Prozess von entscheidender Bedeutung.
Dieses Fachdossier behandelt die berufliche Immunität von Nationalratsabgeordneten (Art. 57 Abs. 1 B-VG). Zur beruflichen Immunität von Mitgliedern des Bundesrates siehe die Hinweise am Schluss des Beitrags.