Fachinfos - Fachdossiers 13.05.2025

Wie behandelt der Nationalrat die Budgets 2025 und 2026?

Wie behandelt der Nationalrat die Budgets 2025 und 2026?

Am 13. Mai 2025 hat die Bundesregierung dem Nationalrat ihre Vorschläge für die Finanzrahmen 2025-2028 sowie für die Budgets 2025 und 2026 vorgelegt. Von 3. bis zum 11. Juni finden die Beratungen darüber im Budgetausschuss und ab 16. Juni im Plenum statt. In Hinsicht auf das Budget ist oft vom "Königsrecht des Parlaments" die Rede. In einem parlamentarischen Regierungssystem wie jenem von Österreich ist das Budget aber nicht allein Sache des Parlaments. Gerade hier sind Parlament und Bundesregierung auf vielfache Weise verbunden.

Wie regelt die Bundesverfassung den Budgetprozess?

Im Unterschied zu den sonstigen Gesetzesbeschlüssen sehen die Bundesverfassung und das Unionsrecht (insbesondere das Europäische Semester) sehr genaue Regeln für die Vorbereitung, Beschlussfassung und Kontrolle des Budgets vor. Der gesamte Budgetprozess ist in das sogenannte Europäisches Semester eingebunden. Das ist die Koordinierung und Überwachung der Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten.

In Österreich ist es so, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf auch das Budget anderer oberster Organe (z. B. Nationalrat, Bundesrat, Bundespräsident, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof usw.) festlegt. Die bzw. der Präsident:in des Nationalrates kann gemäß § 14 Geschäftsordnungsgesetz 1975 (GOG-NR) dafür einen Voranschlagsentwurf erstellen. Die bzw. der Finanzminister:in ist jedoch nicht rechtlich daran gebunden. Sie bzw. er kann also im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes davon abweichen.

Das Budget ist der Haushaltsplan des Bundes für ein Finanzjahr. Es ist eine Gegenüberstellung der erwarteten Einzahlungen/Erträge (z.B. Steuern) sowie der höchstzulässigen Auszahlungen/Aufwendungen (z.B. für Transfers oder Personal) des Bundes. Es geht folglich um die Autorisierung von Mitteln für die Erfüllung staatlicher Aufgaben durch den Nationalrat. Diese Aufgaben werden in erster Linie von den Verwaltungsbehörden unter der Leitung der Bundesminister:innen erbracht. Aus diesem Grund kommt der Bundesregierung und vor allem der bzw. dem Finanzminister:in die führende Rolle im Budgetprozess zu.

Art. 51 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) bestimmt, dass die Bundesregierung den Budgetentwurf zehn Wochen vor Ende des Finanzjahres, das ist der 31. Dezember, vorlegen muss. Dies findet üblicherweise im Herbst statt. Nur wenn das nicht rechtzeitig geschieht, dürfen gemäß Art. 51a B-VG Abgeordnete des Nationalrates selbst einen Entwurf einbringen. Zugleich schreibt das B-VG aber vor, dass das Budget grundsätzlich nur für ein Finanzjahr erstellt werden darf. Damit sichert die Verfassung das Recht des Nationalrates, jährlich über das Budget zu beraten und es zu beschließen. 2025 wird von beiden Grundregeln – so wie das auch schon in der Vergangenheit der Fall war – abgewichen: Aufgrund der Nationalratswahlen am 29. September 2024 und der darauffolgenden Zeit der Regierungsbildung wird erst jetzt über das Budget beraten, und es wird ausnahmsweise ein "Doppelbudget" – einmal für 2025 und einmal für 2026 – vorgelegt.

Das Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat läuft nach den allgemeinen Regeln ab, die Praxis ist aber durch besondere Traditionen geprägt (siehe unten). Der Bundesrat hat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht beim Budget und stimmt nur hinsichtlich der Budgetbegleitgesetze ab. Der Bund soll ohne jedwede Beteiligung der Länder über seine Finanzplanung entscheiden.

Was wird vorgelegt?

Die Bundesregierung bringt folgende Vorlagen ein:

  • Strategiebericht und Budgetbericht: Als Begleitdokument zum BFRG gibt er einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die daraus folgende Budgetstrategie. Es werden die Auszahlungsobergrenzen sowie die Einzahlungsentwicklungen erläutert.
  • Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2025 und 2026 (BFG): Das ist das Budget im eigentlichen Sinn. Es enthält mehrere Artikel, die dem Finanzminister gewisse Ermächtigungen einräumen. In vier Anlagen werden die Budgetplanung und die damit angestrebten Wirkungen sowie der Personalplan des Bundes vorgelegt. Die Anlagen werden vom Nationalrat ebenfalls mitbeschlossen. Gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz werden Beilagen und Teilhefte vorgelegt, die weitere Informationen über die Budgetdetails der Bundesministerien und obersten Organe enthalten. Über diese wird jedoch nicht abgestimmt, daher sind sie nicht Teil des Gesetzesbeschlusses.
  • Budgetbegleitgesetze: Mit ihnen werden Änderungen in Bundesgesetzen vorgeschlagen, um die Umsetzung des Budgets (z. B. Streichung von Förderungen, Änderungen bei Familienleistungen) sicherzustellen. Sie sind von zentraler Bedeutung für das Wirksamwerden der Budgetbeschlüsse. Die Themen- und Regelungsbereiche, die im Budgetbegleitgesetz enthalten sind, werden sonst in anderen Fachausschüssen (z. B. Sozialausschuss) beraten. Im Rahmen des Budgetprozesseses ist es jedoch üblich, alles gemeinsam im Budgetausschuss zu behandeln. Im Unterschied zum BFRG und zum BFG hat der Bundesrat bei den Budgetbegleitgesetzen ein Mitwirkungsrecht.

Der Budgetdienst des Parlaments hat eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen erstellt, die die einzelnen Dokumente und ihre Inhalte genau erklärt. Für die Beratungen im Budgetausschuss erstellt der Budgetdienst Analysen über das gesamte Budget und für jede einzelne Untergliederung. Bis zum Beginn der Ausschussberatungen bereitet er auch eine Visualisierung des Budgets vor. Darüber hinaus bietet der Budgetdienst ein Budget-Glossar an, welches Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen aus den Bereichen Haushaltsrecht, Wirkungsorientierung, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen sowie zu den Rahmenbedingungen und Fiskalregeln auf nationaler und europäischer Ebene enthält.

Wie wird das Budget im National­rat beraten?

Die Budgetberatungen beginnen unmittelbar im Nationalrat. Im Unterschied zu anderen Gesetzentwürfen der Bundesregierung findet kein vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren statt. Seit Sommer 2021 gibt es jedoch ein parlamentarisches Begutachtungsverfahren. Damit ist es für jede:n möglich, Stellungnahmen zum Budget abzugeben.

Art. 51d B-VG schreibt vor, dass die Beratungen im Budgetausschuss erfolgen müssen. Wie bei jedem anderen Gesetzentwurf können Abänderungsanträge eingebracht werden. Im Budgetausschuss sowie im Rahmen der Plenarberatungen des Nationalrates können Unselbständige Entschließungsanträge eingebracht werden, sofern sie im inhaltlichen Zusammenhang mit den Budgetentwürfen stehen. Ausdrücklich verboten ist aber, dass der Budgetausschuss Selbständige Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellt, wenn er das Budget behandelt (§ 27 Abs. 2 GOG-NR). Da das Budget praktisch die gesamte Tätigkeit des Bundes erfasst, könnte sonst jedes Gesetz geändert werden.

In der parlamentarischen Praxis findet in der auf die Budgetrede folgenden Sitzung eine Erste Lesung des Bundesfinanzgesetzes statt. Das war heuer am 13. Mai. Die Beratungen im Budgetausschuss beginnen am 3. Juni mit einem öffentlichen Expert:innenhearing, für das jeder Klub eine Expertin oder einen Experten nominiert.

Die weiteren Beratungen sind inhaltlich nach Untergliederungen organisiert. Eine Untergliederung ist ein sachlich zusammengehörender Budgetbereich. Sie kann immer nur einem Ressort/Bundesministerium zugeordnet werden. In jeder Untergliederung gibt es ein oder mehrere Globalbudgets. Diese sind wiederum in Detailbudgets aufgeteilt.

Im Budgetausschuss ist es üblich, dass die Klubs für die Debatten über die einzelnen Untergliederungen die Mitglieder der Fachausschüsse melden und diese (anstelle der oder gemeinsam mit den Mitgliedern des Budgetausschusses) an der Sitzung teilnehmen. Für jede Debatte wird ein Zeitrahmen festgelegt und die Rede- bzw. Fragezeit auf die Fraktionen aufgeteilt. Der Budgetdienst erstellt im Vorfeld zu jeder Untergliederung eine Analyse. Die Abgeordneten stellen in den Debatten Fragen zu den Untergliederungen, die unmittelbar vom jeweils anwesenden Mitglied der Bundesregierung beantwortet werden. Jede:r stimmberechtigte Abgeordnete kann außerdem zu jeder Untergliederung fünf Budgetanfragen gemäß § 32a Abs. 5 GOG-NR an die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung richten. Das sind kurze und konkrete schriftliche Anfragen zum Budget, die innerhalb von vier Arbeitstagen von den jeweiligen Minister:innen beantwortet werden müssen. Die Budgetanfragen und -beantwortungen werden auf den Seiten des Budgetausschusses veröffentlicht.

Von 16. bis 18. Juni verhandelt der Nationalrat das Budget in einer dreitägigen Sitzung im Plenum. Die Debatten werden wiederum nach Ressortzuständigkeiten (Untergliederungen) gegliedert. Für jeden Tag werden wieder Themen vorgeschlagen. Die Sitzung wird dann jeweils am Abend unterbrochen und am nächsten Tag wieder aufgenommen.

Obwohl Abänderungsanträge möglich sind, beschließt der Nationalrat das Budget meistens ohne oder nur mit sehr geringen Änderungen. Es ist üblich, dass der Voranschlag zwischen den Regierungsparteien im Rahmen der Budgetverhandlungen der bzw. des Finanzminister:in mit den einzelnen Bundesministerien akkordiert wird und dass spätere Änderungen vermieden werden.

Wer prüft die Vollziehung der Budgetgesetze?

Die Vollziehung der Budgetgesetze wird von mehreren Organen geprüft. Der Nationalrat erhält laufend Berichte der bzw. des Bundesminister:in für Finanzen über den Budgetvollzug, die im Budgetausschuss beraten werden. Er wird dabei vom Budgetdienst unterstützt. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt sichert die Qualität der Angaben zur Wirkungsorientierung, der ressortinternen Evaluierungen und berichtet dem Nationalrat darüber. Die EU-Kommission und der Rat überprüfen im Rahmen des Europäischen Semesters die Umsetzungsschritte der Mitgliedstaaten im Bereich Haushaltspolitik. Der Rechnungshof überprüft die Verrechnung und erstellt den Bundesrechungsabschluss, in dem der jährliche Budgetvollzug erläutert wird.

Das BFRG, das BFG und die Budgetbegleitgesetze sind Bundesgesetze. Sie können daher grundsätzlich vom VfGH auf die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung geprüft werden.