Fachinfos - Fachdossiers 05.03.2026

Wie beständig sind Bundesgesetze?

Deregulierung und Entbürokratisierung sind ein wiederkehrendes Thema, dem aktuell international ein zentraler Stellenwert beigemessen wird. Teile der Politik und Wirtschaft erhoffen sich davon eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Innovationskraft. Im Fokus der Debatten steht zumeist der Abbau einer oft attestierten Regelungsflut im quantitativen Sinn, das heißt eine Reduktion der Menge an Regelungen. Kritisiert wird dabei etwa sogenanntes Gold-Plating, das heißt die Übererfüllung von unionsrechtlichen Vorgaben durch EU-Mitgliedstaaten (siehe dazu etwa eine Rede der EU-Kommissionspräsidentin im Europäischen Parlament mit konkreten Beispielen). Ein weiterer Aspekt, der weniger im Mittelpunkt steht, ist die Häufigkeit, mit der bestehende Regelungen geändert werden. Dabei stellt die Verlässlichkeit von Regelungen im Sinne von Kontinuität auch einen Faktor für Investitionen dar (vgl. dazu die Informationen zu Investitionspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus).

Die österreichische Bundesregierung hat Maßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung im Regierungsprogramm 2025–2029 (siehe ab Seite 35) angekündigt und erste Vorschläge in einem Ministerratsvortrag präsentiert. Zur Umsetzung bedarf es noch konkreter Rechtsakte (Gesetze und Verordnungen). Wie aus einer Broschüre des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten ersichtlich wird, nimmt die Regierung die Vielzahl an Regelungen als zentrales Problem wahr. Zur Sammlung von Ideen wurde eine Servicestelle für Entbürokratisierungs- und Deregulierungsanliegen (SEDA) eingerichtet.

Auch die EU-Kommission sieht dringenden Handlungsbedarf zur Deregulierung und Vereinfachung von Regelungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und mit anderen Großmächten wie den USA und China mithalten zu können (siehe dazu etwa den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kommission und das Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten von Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit).

Vor dem Hintergrund dieser vor allem auf die Reduktion von Regelungen zielenden Deregulierungsinitiativen stellt das Fachdossier dar, wie häufig neue Bundesgesetze erlassen oder bestehende Bundesgesetze geändert werden. Das erfolgt auf Grundlage einer Auswertung von Metadaten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) der XXVII. Gesetzgebungsperiode (GP), die von 23.10.2019 bis 23.10.2024 dauerte. Anschließend wird auf die grundlegende Bedeutung von Gesetzesbeständigkeit eingegangen und es werden Instrumente aufgezeigt, mit denen diese gefördert werden kann.

Beständigkeit von Bundesgesetzen in der XXVII. GP

Dieser Abschnitt stellt die zentralen Ergebnisse der RIS-Auswertung dar. Zunächst wird ein Überblick über die Anzahl an Änderungen von Bundesgesetzen sowie die Gründe für diese Änderungen gegeben. Anschließend wird gezeigt, welche Bundesgesetze und Sachgebiete am häufigsten geändert wurden.

Vorgehensweise bei der Datenerhebung und -auswertung

Der ausgewertete Datensatz basiert auf Daten des RIS, die mittels RIS-API erhoben wurden. Für die Auswertung wurden zunächst alle einfachen Bundesgesetze (BG) und Bundesverfassungsgesetze (BVG) herangezogen, die während der XXVII. GP zumindest zeitweise in Kraft waren (1.858 Gesetze). In der Analyse wird nicht zwischen den beiden Typen (BG und BVG) differenziert. Diese werden gesammelt als "Bundesgesetze" bezeichnet. Um einer Verzerrung durch einzelne Bundesgesetze entgegenzuwirken, die nicht oder nicht mehr geändert werden (etwa Maßnahmen- oder Sammelgesetze), wurden in einem nächsten Schritt folgende zwei Fallgruppen ausgeschlossen:

  • Bundesgesetze, die vor der XXVII. GP in Kraft getreten sind und kein einziges Mal geändert wurden (392 Fälle)
  • als Verordnung titulierte Bundesgesetze, das heißt Verordnungen, die als Bundesgesetz beschlossen worden sind (167 Fälle)

Der ausgewertete Datensatz enthält somit insgesamt 1.299 Bundesgesetze, deren Metadaten (z. B. Inkrafttretensdatum, Sachgebiets-Klassifizierung, Gesetzesänderungen etc.) ausgewertet wurden.

Wie viele Bundesgesetze wurden geändert, neu erlassen und aufgehoben?

Die Auswertung hat ergeben, dass etwa die Hälfte der Bundesgesetze, die in diesem Datensatz enthalten sind, zumindest einmal während der GP geändert wurden (in Summe 665). Außerdem zeigt sich, dass die Zahl der erstmals in Kraft getretenen Bundesgesetze (202) in etwa doppelt so hoch ist wie jene der außer Kraft getretenen Gesetze (97). Diese Zahlen werden in dem nachstehenden Balkendiagramm grafisch dargestellt.

Wie oft wurden Bundesgesetze geändert und warum?

Im Datensatz sind insgesamt 2.522 Änderungen von Bundesgesetzen in der XXVII. GP enthalten. Durchschnittlich wurde damit jedes Bundesgesetz rund zwei Mal geändert. Diese Änderungen werden in der folgenden Grafik in drei Kategorien dargestellt: Die erste Kategorie zeigt die Anzahl an Anpassungen, die durch Gesetzesaufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgt sind. Die zweite Kategorie betrifft jene Änderungen, die einer CELEX-Nummer zugeordnet sind. Diese indiziert, dass die jeweilige Änderung der Umsetzung von bzw. der Anpassung an Unionsrecht (insb. EU-Richtlinien) dient. Die dritte Kategorie ("Sonstige Änderungen") enthält alle Änderungen, die nicht einem der ersten beiden Fälle zuzuordnen sind.

Die Grafik zeigt, dass es insgesamt 64 aufhebende Erkenntnisse des VfGH (entspricht rund 2,5 % aller Änderungen) sowie 372 unionsrechtlich vorgegebene Änderungen (entspricht rund 17 % aller Änderungen) gab. 2.086 Änderungen fallen in die Kategorie sonstiger Änderungen.

Welche Bundesgesetze wurden häufig(er) geändert?

Nachdem soeben dargestellt wurde, wie häufig Bundesgesetze in der XXVII. GP insgesamt geändert wurden, wird im Folgenden auf die Änderungshäufigkeit einzelner Sachgebiete bzw. Bundesgesetze eingegangen.

Jedes Bundesgesetz ist in der RIS-Klassifikation einem bestimmten Sachgebiet (siehe dazu Index des Bundesrechts) zugeordnet. Das Kreisdiagramm stellt dar, in welchen Sachgebieten es die meisten Gesetzesänderungen gegeben hat. Deutlich wird, dass insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung, Gesundheitsrecht, öffentliche Finanzen (Steuerrecht, Bundeshaushalt) sowie Arbeit (Arbeitsrecht, Arbeitsmarktverwaltung) verhältnismäßig oft Änderungen beschlossen wurden. Hinsichtlich des Sachgebiets "Verfassungsrecht" ist zu beachten, dass der RIS-Index diesem nicht nur Bundesgesetze in Verfassungsrang, sondern beispielsweise auch die einfachgesetzlichen Regelungen zu politischen Parteien und Wahlen zuordnet.

Diese Verteilung spiegelt sich auch in der nächsten Grafik wider, welche die in der XXVII. GP am häufigsten geänderten Bundesgesetze und die Zahl ihrer Änderungen darstellt. Die vier am häufigsten geänderten Bundesgesetze fallen in das Sachgebiet Sozialversicherung. Mit den Sachgebieten Steuerrecht (Einkommensteuergesetz, Bundesabgabenordnung) und Gesundheitsrecht (Epidemiegesetz 1950) sind auch die am zweit- und dritthäufigsten geänderten Bereiche in dieser Auflistung vertreten.

Bedeutung, rechtlicher Schutz und Förderung von Beständigkeit

Die Auswertung beleuchtet verschiedene Aspekte der Gesetzesbeständigkeit empirisch, doch wie lassen sich diese im Kontext von Deregulierung theoretisch verstehen und welche Bedeutung hat rechtliche Kontinuität eigentlich?

Planungssicherheit, verstanden als die Verlässlichkeit von rechtlichen Rahmenbedingungen, die für mittel- und langfristige Planungen notwendig sind, ist ein grundlegendes Bedürfnis. Wie die aktuellen politischen Debatten zeigen, wird sie insbesondere im wirtschaftlichen Kontext debattiert. Dieses Vertrauen in die Beständigkeit von Rechtsnormen stellt – neben weiteren Aspekten wie der Rechtsklarheit – einen Teil der sogenannten Rechtssicherheit dar. Diese ist ein Grundsatz, der sich aus dem rechtsstaatlichen Grundprinzip unserer Bundes-Verfassung ergibt.

Demgegenüber stehen sich ständig ändernde Gegebenheiten (geopolitisch, wirtschaftlich, technisch etc.) und die Notwendigkeit, die Rechtsordnung kontinuierlich an diese anzupassen. Sicherheit im Sinne einer vollkommenen Gewissheit kann es damit nie geben. Aus dem Gleichheitssatz (Art. 2 Staatsgrundgesetz; Art. 7 B-VG) hat der VfGH jedoch abgeleitet, dass das Vertrauen in die bestehende Rechtslage in gewissen Aspekten (etwa vor dem Eingriff in erworbene Pensionsansprüche) geschützt ist (vgl. Grabenwarter/Frank 2025). In diesen Fällen ist die rechtspolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, einmal getroffene Regelungen wieder ändern zu können, eingeschränkt.

Ansätze zur Förderung von Beständigkeit werden unter anderem auch im Zusammenhang mit evidenzbasierter und -informierter Gesetzgebung diskutiert. Diese steht unter der Prämisse, dass aus der (umfassenden) Einbeziehung von Daten und wissenschaftlichen Erkenntnissen in den politischen Entscheidungsfindungsprozess qualitativ hochwertigere – und damit auch beständigere – Gesetze entstünden (siehe dazu auch das Fachdossier "Was ist evidenzbasierte Gesetzgebung?")

So haben etwa Wirkungsfolgenabschätzungen (WFA) einen stabilisierenden Effekt auf Gesetze, insbesondere auch dann, wenn sich demokratische Mehrheitsverhältnisse ändern (vgl. Brenner/Fazekas 2021). Außerdem können auch partizipative Prozesse wie etwa Begutachtungsverfahren zur Gesetzesbeständigkeit beitragen (vgl. Uhlmann/Konrath 2017). Schließlich zielen auch nachträgliche Gesetzesevaluierungen auf eine Qualitätssteigerung ab. Eine in dieser Hinsicht besondere Gesetzgebungstechnik sind "Sunset-Clauses", mit denen Gesetze von Beginn an zeitlich befristet werden. Dadurch müssen Gesetze in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. verlängert oder angepasst werden, was zu einer höheren Qualität und niedrigeren Quantität von Regelungen führen soll (siehe dazu das Fachdossier "Was sind „Sunset Clauses“?").

Statt übermäßiger und undifferenzierter Deregulierung, die Rechtssicherheit, Schutzstandards und politische Ziele gefährden kann, werden "adaptive Regulierungsmodelle" (Kalpadakis 2025, S. 3) und politikfeldorientierte Deregulierungsansätze (Steinebach/Fernández-i-Marín/Hinterleitner/Knill 2025, S. 7– 11) als mögliche Lösungen ins Treffen geführt. Demnach sollen Regelungen immer unter Beachtung ihres Stellenwerts im Gesamtgefüge der Rechtsordnung bzw. ihres Politikfeldes angepasst oder aufgehoben werden.

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