Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG)
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Außerkrafttreten grundsätzlich aller (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind.
- In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5.000 Rechtsvorschriften werden rund 2.450 Rechtsvorschriften außer Kraft treten, was einer Bereinigungsquote von rund 49 % entspricht.
Stand: 13.06.2018