Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (1036 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 381/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 381/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Malta zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, BGBl. III Nr. 38/2004, wird mit Inkrafttreten des Beendigungsabkommens beendet.
  • Die Vertragsparteien stellen klar, dass die Bestimmung des Art. 27 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Malta über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, welche den Schutz von Investitionen, die vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Abkommens getätigt wurden, verlängert, beendet wird und nach Inkrafttreten des Beendigungsabkommens keine Rechtswirkungen mehr entfaltet.

Stand: 09.09.2021

  • Beendete Schiedsverfahren bleiben vom Beendigungsabkommen unberührt. Diese Verfahren werden nicht wiederaufgenommen.

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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