Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020 (287 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 90/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 90/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Angenommene Entschließung: 312/E-BR/2020

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Flugabgabegesetz und das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz geändert werden (Konjunkturstärkungsgesetz 2020 – KonStG 2020)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Schaffung der Möglichkeit eines Verlustrücktrags
  • Verlängerung der von den Abgabenbehörden gewährten Stundungen und Einführung einer alternativen Ratenzahlung
  • Senkung des Eingangssteuersatzes
  • Erhöhung der SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
  • Verlängerung des 55 % Steuersatzes
  • Verbesserungen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit bei der Besteuerung der sonstigen Bezüge
  • Steuerliche Entlastung von Land- und Forstwirten
  • Schaffung der Möglichkeit einer degressiven Abschreibung sowie einer beschleunigten Abschreibung für Gebäude
  • Erhöhung der Flugabgabe

Stand: 30.06.2020

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)