Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (684 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 266/BNR
Einhellig (Zustimmung gemäß Art. 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG)
Beschlossen im Nationalrat 266/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit

Schwerpunkte des Staatsvertrages

  • Ratifikation des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
  • Das Zusatzprotokoll fügt den bestehenden nationalen zivilrechtlichen Haftungsregelungen einen sog. administrativen Ansatz hinzu, der es den zuständigen Behörden erlaubt, im Schadensfall dem Betreiber Wiedergutmachungsmaßnahmen aufzutragen bzw. diese selbst vorzunehmen und sich beim Betreiber zu regressieren

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

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