Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ geändert wird
Bundesgesetz zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, Änderung
Ziele
- Treffsicherere Abbildung neuer Aufgabenbereiche der OeAD-GmbH in deren Aufsichtsrat
- Betroffene Bundesministerien haben umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung. Um die Qualität der Datenbasis über Mobillitätsdaten stetig zu erhöhen, ist eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von durch die Europäische Kommission bereitgestellten personenbezogenen Daten aus Erasmus+ Hochschulmobilität in der Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank der OeAD-GmbH zu schaffen
Inhalte
- Änderung der Zusammensetzung im Aufsichtsrat der OeAD-GmbH in § 6 OeAD-Gesetz
- Gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Daten aus Erasmus+ in der Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank der OeAD-GmbH gem. § 10a Abs. 5b OeAD-Gesetz
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung wurde mit der Umsetzung der EU-Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps im Zeitraum 2021 – 2027 sowie mit dem Abschluss der Vorgängerprogramme beauftragt. Die nationalen Behörden im Sinne der EU-Verordnungen sind- die Bundesministerin/der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) für alle Bildungsbereiche von Erasmus+,
- die Staatssekretärin oder der Staatssekretär für Jugend, vom Bundespräsidenten ernannt und zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundeskanzler zugeordnet und mit der Besorgung der Angelegenheiten der Jugend betraut (BKA) für den Jugendbereich sowie
- die Bundesministerin/der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) für den Sportbereich.
Darüber hinaus sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen Redaktionsversehen behoben sowie legistische Anpassungen durchgeführt werden, um die Les- und Handhabbarkeit des OeAD-Gesetzes weiter zu erhöhen.
Stand: 20.07.2022