In der AWG-Novelle Digitalisierung sollen folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft insbesondere betreffend die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register, die Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können, weiters die Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein sowie die Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System, weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novelle 2022 (UVP-G-Novelle 2022)
Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG
Vorparlamentarisches Verfahren
Datum
Stand des vorparlamentarischen Verfahrens
28.03.2023
Einlangen im Nationalrat
28.03.2023
Ende der Begutachtungsfrist 25.04.2023
26.04.2023
Übermittlung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie