eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG; Eltern-Kind-Pass-Gesetz, Änderung (259/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG) erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz)

Kurzinformation

Ziele

  • Die Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung.
  • Entwicklung einer barrierefreien, elektronischen Dokumentationsplattform für die Untersuchungen und Beratungen für Schwangere/Mutter und Kind, welche auch Auswertungen der Daten für gesundheitspolitische, ökonomische und soziale Fragestellungen erlaubt.
  • Entwicklung einer Informationsplattform, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden.
  • Implementierung einer Erinnerungsfunktion für Untersuchungen und wichtige Fristen (z.B. Mutterschutz, Meldung Karenz/Papamonat, Beantragung Kinderbetreuungsgeld/Familienzeitbonus, etc.).
  • Vereinfachter Zugang zu den Untersuchungsergebnissen für beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) und die betroffenen Frauen (Schwangere und Stillende) bzw. junge Familien.
  • Erhöhung der gesundheitlichen Chancen für Schwangere/Stillende und ihre Kinder, insbesondere von sozial benachteiligten Familien und der Kinder dieser Familien.
  • Verbesserte Erreichbarkeit insbesondere auch von sozial benachteiligten und/oder bildungsfernen Familien und Frauen mit ev. ebenfalls eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen mit dem Eltern-Kind-Pass als zentrales Vorsorgeinstrument am Lebensbeginn.
  • Befreiung der Eltern von der Erbringung des Nachweises der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bzw. der Hebammenberatung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.

Inhalt

  • Das elektronische Eltern-Kind-Pass (eKP) Portal soll in zwei Varianten zugänglich sein, einerseits als App, die jederzeit mit dem Smartphone genutzt werden kann, und andererseits als Web-Anwendung. Die Identifizierung der Nutzer:innen mit Berechtigung und der beteiligten GDA soll dabei über einen geeigneten und gesicherten Zugang erfolgen.
  • Besondere Beachtung soll die Nutzer- und Trainingsfreundlichkeit für Menschen mit eingeschränkten digitalen Kompetenzen finden.
  • Für den Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bzw. Beratungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (KGB) in voller Höhe wird eine elektronische Schnittstelle zwischen der eEKP Datenbank und der KGB-Datenbank geschaffen, wodurch den Krankenversicherungsträgern die notwendigen Daten künftig vollautomatisch zur Verfügung stehen.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Seit seiner Einführung wurde der Mutter-Kind-Pass mehrmals bezüglich der Untersuchungsinhalte, aber auch der Termine für bestimmte Untersuchungen angepasst. Anspruch auf diese Untersuchungen hat jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig vom Krankenversicherungsstatus.
Aufbauend auf den Empfehlungen des Rechnungshofes initiierte das Gesundheitsressort im Jahr 2014 eine interdisziplinäre, multiprofessionelle Facharbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes (FAG). Auf Basis des Untersuchungsprogramms des bestehenden Mutter-Kind-Passes und den Empfehlungen der FAG wurde ein gemeinsamer Ministerratsvortrag betreffend elektronischer Eltern-Kind-Pass mit erweitertem Leistungsportfolio und Weiterentwicklung bis zum 18. Lebensjahr am 16. November 2022 im Ministerrat beschlossen.
Mit der inhaltlichen Reform des Passes soll auch der Name in Eltern-Kind-Pass geändert werden. Damit soll die gesellschaftliche Realität abgebildet werden, in der Väter mittlerweile ebenso als Bezugspersonen eine wichtige Rolle spielen.
Da der Mutter-Kind-Pass bisher lediglich in Papierform umgesetzt wird, stehen die Untersuchungsergebnisse weder für die Evidenzbildung noch für gesundheitspolitische Steuerung zu Verfügung. Im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (RRF) werden dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 2022 bis 2026 zehn Millionen Euro für die Entwicklung einer Elektronischen Mutter-Kind-Pass Plattform zu Verfügung gestellt.

03.04.2023