Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem nähere Regelungen zu einem Elektronischen Eltern-Kind-Pass getroffen werden (eEltern-Kind-Pass-Gesetz – EKPG) erlassen und das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Eltern-Kind-Pass-Gesetz)
Kurzinformation
Ziele
- Die Schaffung einer elektronischen Eltern-Kind-Pass Anwendung.
- Entwicklung einer barrierefreien, elektronischen Dokumentationsplattform für die Untersuchungen und Beratungen für Schwangere/Mutter und Kind, welche auch Auswertungen der Daten für gesundheitspolitische, ökonomische und soziale Fragestellungen erlaubt.
- Entwicklung einer Informationsplattform, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden.
- Implementierung einer Erinnerungsfunktion für Untersuchungen und wichtige Fristen (z.B. Mutterschutz, Meldung Karenz/Papamonat, Beantragung Kinderbetreuungsgeld/Familienzeitbonus, etc.).
- Vereinfachter Zugang zu den Untersuchungsergebnissen für beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) und die betroffenen Frauen (Schwangere und Stillende) bzw. junge Familien.
- Erhöhung der gesundheitlichen Chancen für Schwangere/Stillende und ihre Kinder, insbesondere von sozial benachteiligten Familien und der Kinder dieser Familien.
- Verbesserte Erreichbarkeit insbesondere auch von sozial benachteiligten und/oder bildungsfernen Familien und Frauen mit ev. ebenfalls eingeschränkten deutschen Sprachkenntnissen mit dem Eltern-Kind-Pass als zentrales Vorsorgeinstrument am Lebensbeginn.
- Befreiung der Eltern von der Erbringung des Nachweises der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bzw. der Hebammenberatung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.
Inhalt
- Das elektronische Eltern-Kind-Pass (eKP) Portal soll in zwei Varianten zugänglich sein, einerseits als App, die jederzeit mit dem Smartphone genutzt werden kann, und andererseits als Web-Anwendung. Die Identifizierung der Nutzer:innen mit Berechtigung und der beteiligten GDA soll dabei über einen geeigneten und gesicherten Zugang erfolgen.
- Besondere Beachtung soll die Nutzer- und Trainingsfreundlichkeit für Menschen mit eingeschränkten digitalen Kompetenzen finden.
- Für den Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bzw. Beratungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (KGB) in voller Höhe wird eine elektronische Schnittstelle zwischen der eEKP Datenbank und der KGB-Datenbank geschaffen, wodurch den Krankenversicherungsträgern die notwendigen Daten künftig vollautomatisch zur Verfügung stehen.
Stand: 03.04.2023