Kraftfahrliniengesetz, Änderung (273/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Verwaltungsvereinfachung
  • Redaktionelle Anpassungen

Inhalt

  • Übergang einer Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber. Bei Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession im Sinne des Kraftfahrliniengesetz soll die Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber übergehen. Die bisherige Regelung, dass nach jeder Neuerteilung einer Konzession alle Haltestellengenehmigungen neu beantragt und wiedererteilt werden mussten, stellte einen Verwaltungsaufwand dar, der durch die Neuregelung verhindert werden soll.
  • Erweiterung der Vorbestellungsarten der Anrufsammeltaxis aufgrund des digitalen Fortschritts. Des Weiteren soll eine Flexibilisierung der Betriebszeiten von Anrufsammeltaxis vorgenommen werden, damit den Bedürfnissen der Fahrgäste größtmöglich entsprochen werden kann.
  • Aktualisierung der Ressortbezeichnungen und geschlechtergerechte Anpassungen. Die Ressortbezeichnungen sollen auf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geändert werden. In den geänderten Bestimmungen sollen die männlichen Formen um die weiblichen Formen erweitert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes soll der Verwaltungsvereinfachung bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste dienen, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden, in dem die Haltestellengenehmigungen automatisch auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber übergehen sollen. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand der Konzessionsbehörden vermindern, finanzielle Einsparungen für die Unternehmen bringen und sich durch die Nichtabhaltung von Verfahren und Verhandlungen auch positiv für eine klimaneutrale Verwaltung auswirken. Die Novellierung soll überdies Anpassungen im Bereich der Anrufsammeltaxis bringen, indem einerseits die Vorbestellungsarten erweitert und andererseits die Betriebszeiten flexibilisiert werden sollen. Im Zuge der Novellierung sollen des Weiteren auch die Ressortbezeichnungen aktualisiert sowie geschlechtergerechte Anpassungen vorgenommen werden.

Stand: 05.05.2023

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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