Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird
Kurzinformation
Ziele
- Verwaltungsvereinfachung
- Redaktionelle Anpassungen
Inhalt
- Übergang einer Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber. Bei Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession im Sinne des Kraftfahrliniengesetz soll die Haltestellengenehmigung auf die neue Konzessionsinhaberin/den neuen Konzessionsinhaber übergehen. Die bisherige Regelung, dass nach jeder Neuerteilung einer Konzession alle Haltestellengenehmigungen neu beantragt und wiedererteilt werden mussten, stellte einen Verwaltungsaufwand dar, der durch die Neuregelung verhindert werden soll.
- Erweiterung der Vorbestellungsarten der Anrufsammeltaxis aufgrund des digitalen Fortschritts. Des Weiteren soll eine Flexibilisierung der Betriebszeiten von Anrufsammeltaxis vorgenommen werden, damit den Bedürfnissen der Fahrgäste größtmöglich entsprochen werden kann.
- Aktualisierung der Ressortbezeichnungen und geschlechtergerechte Anpassungen. Die Ressortbezeichnungen sollen auf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geändert werden. In den geänderten Bestimmungen sollen die männlichen Formen um die weiblichen Formen erweitert werden.
Stand: 05.05.2023