Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern (310 d.B.)

Status

Finanzausschuss: Bericht 333 d.B.

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern)

Kurzinformation

  • Verschärfte steuerliche Behandlung von Zuwendungen ausländischer stiftungsähnlicher Gebilde
  • Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung

Stand: 20.11.2025

  • Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Luxusimmobilien (besonders repräsentative Grundstücke)
  • Einführung von Bestimmungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten aufgrund der Judikatur des VfGH
  • Reform zur Entlastung der Spruchsenate
  • Erleichterung der Anwendbarkeit des Verkürzungszuschlags
  • Einführung eines Straftatbestandes bei Erklärung ungerechtfertigter Verluste
  • Begrenzung der Annahmeverpflichtung von Bargeld zur Bekämpfung von Geldwäscherei
  • Ausweitung des Vorrechts bestimmter Abgaben bei insolvenzrechtlichen Anfechtungstatbeständen
  • Unionskonforme Anpassung der Vergütung und Vereinfachung der Tatbestände der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
  • Klarstellungen und Ergänzungen im COFAG Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
  • Durchbrechung des Wiederholungsverbots bei abgabenbehördlichen Prüfungen
  • Befugniserweiterung für Zollorgane bei Kontrollen im Bereich Verbote und Beschränkungen
  • Normierung von Datenübermittlungspflichten im Rahmen der Überwachung grenzüberschreitend tätiger Beförderungsunternehmen
  • Anpassung der Sicherheitsleistung bei Zuwiderhandlungen gegen die Zollverwaltung bei Vollziehung übertragener Vorschriften
  • Schaffung einer Schnittstelle zur Sozialversicherung (SV) für eine regelmäßige Übermittlung der Versicherungsdaten

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