Paketsteuergesetz; Finanzausgleichsgesetz 2024, Änderung (104/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Paketsteuergesetz erlassen und das Finanzausgleichsgesetz 2024 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel 

Inhalt

Einführung einer gemeinschaftlichen Paketsteuer

Stand: 11.05.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die technologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte haben zu einer Digitalisierung in allen Bereichen des Handels geführt. Der elektronische Handel hat weltweit ein enormes Wachstum erlebt. In diesem Zusammenhang stieg die Anzahl der im Inland zugestellten Pakete in Österreich rasant an. Dies führt zu erheblichen Herausforderungen, beispielsweise im Bereich des Umweltschutzes oder für den stationären Handel, der zur nationalen Wertschöpfung beiträgt, für Beschäftigung sorgt und auch für den Fortbestand der wirtschaftlich, sozial und kulturell relevanten Geschäftszonen in Stadtzentren und Ortskernen eine bedeutende Rolle spielt. Obwohl für den Versandhandel auch die heimische Infrastruktur notwendig ist, leisten Versandhändlerinnen/Versandhändler oftmals einen, vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und zur Bewältigung der sich aus dem Versandhandel ergebenden Herausforderungen. Diesem Umstand soll durch Einführung des Bundesgesetzes über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz) begegnet werden. Weiters soll die Paketsteuer der Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel dienen. 

Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden.

Übermittelt von

Dr. Markus Marterbauer

Bundesministerium für Finanzen