Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026 (112/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026)

Kurzinformation

Ziele

  • Einführung der "Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft"  
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf  
  • Klarstellung von Inhalt und Umfang der Befugnisse der Kammerkommissärin/des Kammerkommissärs unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse 
  • Gesetzlich klare Regelung der Möglichkeit, die Rechtsanwaltschaft in der Rechtsform einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) auszuüben  
  • Konzentration des Kreises der möglichen Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Gesellschaft auf berufsangehörige Personen  
  • Vereinfachung der bei der notariellen Beglaubigung bestimmter elektronischer Signaturen einzuhaltenden Abläufe 
  • Gewährleistung der Erreichbarkeit von in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragenen Vertreterinnen/Vertretern 
  • Österreichweit einheitliche Regelung der Vorgehensweise bei Verhinderungen auf Kandidaten- bzw. Prüferseite bei der Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung  
  • Durchführung der Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen im Weg einer Videokonferenz 

Inhalt

  • Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine organisatorische Neugestaltung des rechtsanwaltlichen Versorgungssystems  
  • Erweiterung der Regelungen zum beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten in der rechtsanwaltlichen Altersversorgung  
  • Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Kammerkommissärin/des Kammerkommissärs 
  • Überarbeitung des rechtsanwaltlichen Sondergesellschaftsrechts nach der Rechtsanwaltsordnung (RAO) mit Blick auf die Rechtsform der FlexKapG 
  • Überarbeitung der Regelungen zum Gesellschafterkreis einer Rechtsanwalts-Gesellschaft  
  • Erweiterung der Möglichkeit der notariellen Beglaubigung bestimmter elektronischer Signaturen anhand von Anerkennungserklärungen 
  • Erweiterung der Pflichtfelder des ÖZVV um Daten zur telefonischen und elektronischen Erreichbarkeit von Vertreterinnen/Vertretern  
  • Gesetzliche Klarstellung der Folgen von kurz- oder langfristigen Verhinderungen bei der Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung  
  • Änderungen im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG) und im Notariatsprüfungsgesetz (NPG) zur möglichen Durchführung der Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfung mittels Videokonferenz 

Stand: 29.05.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die "Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft" soll – getrennt von den Rechtsanwaltskammern und an deren Stelle – als eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts die Aufgaben der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung für den Fall der Krankheit besorgen. Durch diese breite Neuordnung sollen die Stabilität der Versorgungsleistungen gefördert, regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen und der administrative Aufwand bei der Abwicklung der Versorgungsleistungen reduziert werden. Voraussetzung für die Gründung dieser Versorgungseinrichtung soll sein, dass zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden "Gründungsbeschluss" fassen. Zunächst nicht teilnehmende Rechtsanwaltskammern sollen nachträglich wechseln können. Die Mitglieder der teilnehmenden Rechtsanwaltskammern sowie ehemalige Mitglieder, sofern sie aktuell Leistungen beziehen, sollen gleichzeitig auch Mitglieder dieser Versorgungseinrichtung sein. Organe dieser Versorgungseinrichtung sollen eine gewählte Hauptversammlung und Vorstand sein. Bei den von dieser Versorgungseinrichtung und ihren Einrichtungen wahrzunehmenden Aufgaben soll es sich um keine Angelegenheiten der Sozialversicherung, sondern um solche der beruflichen Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft handeln.  

Zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf sollen die derzeit schon bestehenden Möglichkeiten einer (teilweisen) Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Umlagen bei gleichzeitigem (teilweisen) beitragsfreien Erwerb entsprechender Beitragszeiten ausgebaut werden.  

Um eine rasche und effektive Erfüllung der insbesondere im Interesse der Mandantschaft liegenden Aufgaben der Kammerkommissärin/des Kammerkommissärs zu gewährleisten, sollen insbesondere die Mitwirkungsverpflichtungen der/des betreffenden (ehemaligen) Rechtsanwältin/Rechtsanwalts klargestellt und angepasst werden. 

Der Anwendungsbereich der notariellen Beglaubigung gemäß § 79 Abs 2a Notariatsordnung (NO) von qualifizierten elektronischen Signaturen soll mit dem Ziel einer Vereinfachung der Abläufe sowie einer Zeit- und Kostenersparnis für die Parteien erweitert werden.  

Übermittelt von

Dr. Anna Sporrer

Bundesministerium für Justiz

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