Ministerialentwurf Gesetz
Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Kurzinformation
Ziele
- Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform-Funktionen
- Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen
Inhalt
- Ergänzung der für Video-Sharing-Plattformen (VSP) geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
- Erweiterung der Aufgaben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Redaktion: oesterreich.gv.at
Stand: 27.07.2026
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Video-Sharing-Plattformen sind als sogenannte Vermittlungsdienste zu qualifizieren, die vorwiegend fremde Nutzerinhalte verbreiten. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.
Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.
Vorparlamentarisches Verfahren
| Datum | Stand des vorparlamentarischen Verfahrens | |
|---|---|---|
| 27.07.2026 | Einlangen im Nationalrat | |
| 27.07.2026 | Ende der Begutachtungsfrist 21.09.2026 | |
| 22.09.2026 | Übermittlung an das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport |
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