Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmensoll zielt darauf ab, dass eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen sichergestellt wird.
Die österreichische Umsetzung soll über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehen und für alle börsennotierten Gesellschaften gelten. Während die EU zwei Möglichkeiten zur Erfüllung der Geschlechterquote vorsieht – entweder eine Mindestquote von 40 % für nicht geschäftsführende Direktoren (Aufsichtsrat) oder 33% für alle Direktoren (Vorstand und Aufsichtsrat) – soll in Österreich eine verpflichtende Regelung eingeführt werden: In Vorständen mit mindestens drei Personen soll künftig mindestens eine Frau und ein Mann vertreten sein.
Zur Durchsetzung der neuen Regelungen sollen auch Sanktionen verschärft werden. In Aufsichtsräten soll bei Nichteinhaltung der Quotenregelung die Wahl oder Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds für nichtig erklärt werden („leerer Sessel“). Bei Vorstandsmitgliedern soll ein Verstoß nicht zur Ungültigkeit der Bestellung führen, jedoch zur Verweigerung der Eintragung ins Firmenbuch. Unternehmen sollen zudem ihre Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in den Corporate Governance-Berichten veröffentlichen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben sollen zudem Änderungen im Arbeitsverfassungsgesetz erfolgen, insbesondere im Bereich der Arbeitnehmervertretung.