Batterien-Marktüberwachungs-Gesetz – BattMüG 2026; EU-Batterienverordnung Begleitgesetz – BattBegG, Änderung (94/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Batterienverordnung im Bereich der Bewirtschaftung von Altbatterien und das Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Batterien (Batterien-Marktüberwachungs-Gesetz – BattMüG 2026) erlassen werden und das AWG 2002 geändert wird (EU-Batterienverordnung Begleitgesetz – BattBegG)

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen zur EU-Batterienverordnung
  • Erhaltung bestehender bewährter Strukturen der österreichischen Batteriensammlung und Verwertung

Inhalt

  • Festlegung von zuständigen Behörden, Verfahren, Übergangsbestimmungen und Sanktionen
  • Übernahme bestehender bewährter Instrumente aus der österreichischen Batterienverordnung

Stand: 07.04.2026

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es besteht die Notwendigkeit, die nationalen Bestimmungen betreffend die Sammlung, Verwertung und Finanzierung von Altbatterien an die neue EU-Batterienverordnung anzupassen. Es sollen zuständige Behörden, Verfahren, Übergangsbestimmungen und Sanktionen festgelegt werden.

Die EU-Batterienverordnung ermöglicht den Mitgliedstaaten in vielerlei Hinsicht, nationale Besonderheiten abzubilden. Daher sollen die erforderlichen und nicht in der EU-Batterienverordnung geregelten und derzeit in der österreichischen Batterienverordnung geregelten Bereiche in das Batterienbegleitgesetz übernommen und die österreichische Batterienverordnung aufgehoben werden. Die übernommenen Bereiche betreffen insbesondere Vorgaben zur getrennten Sammlung und der Abholkoordinierung von kommunalen Sammelstellen, Vorgaben betreffend Sammel- und Verwertungssysteme sowie Regelungen betreffend die Bestellung von Bevollmächtigten. Auch die bewährte Regelung betreffend Verpflichtungen von gewerblichen Importeuren, die zum Eigengebrauch Batterien importieren (Eigenimporteure) soll weitergeführt werden.

Übermittelt von

Mag. Norbert Totschnig, MSc

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft