Welche Gesetzes­initiativen sind erfolgreich?

Ein Showcase zu Verhandlungsgegenstandsdaten – basierend auf dem Open Data Angebot des Parlaments.

Wo haben Gesetze ihren Ursprung?

In Österreich darf die Verwaltung nur auf gesetzlicher Grundlage handeln. Wer politisch gestalten will, muss also entweder neue Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze ändern. Dabei können Bundesgesetze auf unterschiedliche Art und Weise initiiert werden:

Zwischen September 1996 und Juli 2022 – der Zeitraum unserer Datenanalyse – erfolgten rund 3.300 Gesetzesbeschlüsse – besonders viele übrigens in Wahljahren. Dabei muss noch zusätzlich beachtet werden, dass es in Österreich üblich ist, mit einem Gesetzesbeschluss auch mehrere Gesetze zu erlassen oder zu ändern. Von den rund 3.300 Gesetzesbeschlüssen gehen zwei von drei (66 %) auf Regierungsvorlagen zurück. Ihre Vorbereitung ist recht aufwändig: Zuerst werden in den fachlich zuständigen Ministerien sogenannte Ministerialentwürfe entworfen. Sie durchlaufen dann mehrere Wochen lang ein öffentliches Begutachtungsverfahren und müssen von der Bundesregierung im Ministerrat einstimmig angenommen werden, bevor sie als Regierungsvorlage an den Nationalrat übermittelt werden.

Was sind die häufigsten Initiativen für Gesetzesbeschlüsse?

Im historischen Vergleich sind Regierungsvorlagen die häufigste Vorlage für einen Gesetzesbeschluss und damit Grundlage für die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesgesetze.

Die zweitwichtigste Quelle von Gesetzesbeschlüssen sind Gesetzesanträge von Abgeordneten (sogenannte Initiativanträge), die von mindestens fünf Abgeordneten zum Nationalrat eingebracht werden müssen. Einer von vier Gesetzesbeschlüssen seit 1996 geht auf einen selbständigen Antrag zurück. In den letzten drei vollständigen Tagungen des Nationalrats (ab 2019/20) hat sich dieser Anteil jedoch auf über die Hälfte aller Gesetzesbeschlüsse erhöht.

Knapp einer von zwölf Gesetzesbeschlüssen (8 %) geht auf einen Antrag eines Ausschusses zurück. Diese können Gesetzesanträge einbringen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit einem Verhandlungsgegenstand stehen, der bereits im Ausschuss behandelt wird.

Andere Initiativen zu Gesetzesbeschlüssen sind quantitativ weniger bedeutend: Nur drei Gesetzesbeschlüsse im Beobachtungszeitraum haben in einem Antrag des Bundesrats ihren Ursprung. Kein einziger geht unmittelbar auf ein Volksbegehren zurück.

Barrierefreie Alternative zur Grafik / CSV, 0 KB

Mehr Initiativanträge als Regierungsvorlagen seit 2019

In der dritten Grafik werden die selbständigen Anträge nach den einbringenden Klubs aufgeschlüsselt (einerseits Anträge, die nur von Klubs beider Regierungsparteien eingebracht werden, andererseits alle anderen Konstellationen von einbringenden Klubs, also etwa beide Regierungsparteien und eine Oppositionspartei).

Während insgesamt die Beschlüsse aufgrund von Koalitionsanträgen stark überwiegen, weisen die Tagungen 2018/19 und 2019/20 (jene, in die die Regierungszeit Bierlein fällt) überdurchschnittlich viele “andere” selbständige Anträge als Grundlage von Gesetzesbeschlüssen auf – also jene, die nicht allein auf Koalitionsparteien zurückgehen. Das liegt daran, dass in dieser Phase Gesetzesanträge keiner Regierungskoalition zugeschrieben werden können und daher automatisch in die “andere” Kategorie gezählt werden. Im Zeitraum der Bundesregierung Bierlein wurden Gesetzesbeschlüsse verstärkt im Parlament initiiert.

Barrierefreie Alternative zur Grafik / CSV, 0 KB

Für die Zunahme an Beschlüssen auf Basis selbständiger Anträge seit 2019 kann es unterschiedliche Erklärungsmöglichkeiten geben. Ein Faktor war die Ernennung der Bundesregierung Bierlein, die als Übergangskabinett im zweiten Halbjahr 2019 amtierte. 

Ein weiterer Grund könnte der besonderen Situation während der COVID-19-Pandemie geschuldet sein. Schutz- und Hilfsmaßnahmen mussten schnell in Kraft treten und Ministerialentwürfe werden in der Regel einer längeren vorparlamentarischen Begutachtung unterzogen.

Zusätzlich dominieren die Beschlüsse aufgrund reiner Koalitionsanträge (Anträge der Regierungsparteien ohne Oppositionsbeteiligung) während der COVID-19-Pandemie. Mehr als 90 Prozent der ab 2020/21 beschlossenen selbständigen Anträge wurden nur von ÖVP und Grünen eingebracht.

Auch die Gesamtanzahl an Gesetzesbeschlüssen erfuhr eine Steigerung. In der Tagung 2020/21 wurden 226 Gesetzesbeschlüsse gefasst. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Schnitt der Jahre zuvor.

Barrierefreie Alternative zur Grafik / CSV, 0 KB

Wie wurde es gemacht?