Parlamentarische Rechte

Klubs haben mehr Rechte als einzelne Abgeordnete.

Klubrechte im Nationalrat

Die Geschäftsordnung des Nationalrats gewährt Klubs im parlamentarischen Geschehen substanziell mehr Rechte als einzelnen Abgeordneten. Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit haben lediglich das Recht, in Plenarsitzungen das Wort zu ergreifen und an den Abstimmungen teilzunehmen. Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit können nicht Mitglieder der vorberatenden Ausschüsse werden. Sie können jedoch diesen Beratungen zuhören und, wenn es der Ausschuss im Einzelnen beschließt, auch das Wort ergreifen. Ein:e einzelne:r Abgeordnete:r kann auch eine Petition einbringen.

Anträge und Anfragen

Mindestens fünf Abgeordnete (mit oder ohne Klubzugehörigkeit) sind nötig, um Initiativanträge, Entschließungsanträge oder Dringliche Anträge einzubringen. Fünf Abgeordnete haben außerdem das Recht, eine Dringliche Anfrage an Regierungsmitglieder zu stellen oder eine Aktuelle Stunde zu verlangen. Mindestens fünf Abgeordnete braucht es auch, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Debatte und Fristsetzungs- und Einwendungsdebatten zu beantragen.

Sitze und Vorsitz in Ausschüssen und Teilnahme an Präsidialkonferenz

Sitze in den Ausschüssen sowie die Vertretung in der Präsidialkonferenz des Nationalrats sind an den Klubstatus gebunden. Die Klubgröße bestimmt auch, in wie vielen Ausschüssen den jeweiligen Klubs der Vorsitz zusteht.

Verteilung von Redezeiten

Beschließt der Nationalrat eine Blockredezeit für einen Sitzungstag, so wird die Tagesredezeit proportional nach Klubgröße aufgeteilt ("Wiener Stunde"). Die Klubs legen in diesem Zeitrahmen intern die Einzelredezeiten ihrer Abgeordneten fest.

Sondersitzungen

Neben den regulär nach Arbeitsplan stattfindenden Sitzungen des Nationalrats können 20 Abgeordnete gemeinsam und Klubs, denen weniger Abgeordnete angehören, einmal im Jahr die Einberufung einer Sondersitzung verlangen.