Klubrechte im Nationalrat
Die Geschäftsordnung des Nationalrats gewährt Klubs im parlamentarischen Geschehen substanziell mehr Rechte als einzelnen Abgeordneten. Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit haben lediglich das Recht, in Plenarsitzungen das Wort zu ergreifen und an den Abstimmungen teilzunehmen. Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit können nicht Mitglieder der vorberatenden Ausschüsse werden. Sie können jedoch diesen Beratungen zuhören und, wenn es der Ausschuss im Einzelnen beschließt, auch das Wort ergreifen. Ein:e einzelne:r Abgeordnete:r kann auch eine Petition einbringen.