Abkehr von der absoluten Macht
Nach dem verlorenen Krieg gegen Italien 1859 und der Krise der Staatsfinanzen stimmt der Kaiser 1860 einer Aufstockung des 1851 eingesetzten Reichsrats zu. Dieser hat bislang ausschließlich beratende Funktion gehabt. Ab Juli 1860 ist aber seine Zustimmung in verschiedenen Fragen der Staatsfinanzen nötig. Die Mitglieder werden weiterhin vom Kaiser ernannt.
Der Kaiser muss aber noch weiter gehen und erlässt im Oktober desselben Jahres eine Verfassung: das sogenannte Oktoberdiplom. Der Kaiser behält die alleinige Entscheidungsgewalt in den wichtigsten Staatsgeschäften. Die Mitglieder des Reichsrats sollen aber nicht mehr vom Kaiser ernannt, sondern von den Landtagen beschickt werden. Landtage hat es schon früher in den Kronländern gegeben. Sie sind keine gewählten Parlamente, sondern es ist überall festgelegt, wer dem Landtag aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung angehört. Die Landtage sind aber seit 1848 nicht mehr einberufen worden.