Parlamentarismus und Demokratie in der Monarchie
Mit der "Dezemberverfassung" ist die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des politischen Lebens im Österreich der Habsburger bis zum Zusammenbruch der Monarchie weitgehend abgeschlossen. Die Rolle und der Einfluss des Kaiserhauses sind geregelt. In beiden Reichshälften ist ein Parlament eingerichtet, das jeweils über eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung verfügt. Die Monarchie ist noch keine Demokratie. Mit der stetigen Ausweitung des Wahlrechts und der Durchsetzung der Grundrechte durch die Gerichte entwickelte sich die österreichische Reichshälfte langsam in Richtung einer modernen Demokratie: 1873 wird die Direktwahl des Abgeordnetenhauses eingeführt. Die folgenden Jahrzehnte sind durch intensive Kämpfe um das Wahlrecht geprägt. 1907 gelingt es endlich, das Wahlrecht für alle männlichen Bürger der österreichischen Reichshälfte durchzusetzen. Im Zuge der Wahlrechtsreformen steigt die Anzahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von 203 im Jahr 1867 auf 516 im Jahr 1907.