Geschichte der Stenographischen Protokolle

Informationen über die Geschichte der Stenografie in den vergangenen 175 Jahren.

175 Jahre Stenographisches Protokoll

Im Parlamentsgebäude sitzen sie in der Mitte des Plenarsaals rechts und links vor dem Redner:innenpult: die Parlamentsstenografen und Parlamentsstenografinnen – ausgestattet wie eh und je mit Block und Bleistift, mit wachsamem Rundumblick und Pokerface. Schon Theophil Hansen, der Architekt des Parlamentsgebäudes, wollte, dass durch ihre sichtbare Anwesenheit im Saal deutlich wird, dass das Geschehen in den Plenarsitzungen protokolliert und veröffentlicht wird. Doch welche Rolle haben Stenographische Protokolle in Zeiten von audiovisuellen Medien und automatisierter Spracherkennung? Warum gibt es Parlamentsstenograf:innen in Österreich nach 175 Jahren immer noch, während andere ähnlich alte Berufe längst ausgestorben sind und auch sonst nirgends mehr stenografiert wird? 

"Stenographie ist die Eisenbahn, welche vom Munde auf’s Papier führt"

Bereits in den ersten Tagen der Revolution 1848 wurde der Ruf laut: "Stenographen herbei! [...] Die Reichsstände werden bald ihre Sitzungen eröffnen, das Wort muß im Flusse der Rede aufgenommen und fixirt werden für die Presse, die Stenographie ist ein Bedürfnis, eine Nothwendigkeit der Zeit, des Lebens. [...] Stenographie ist die Eisenbahn, welche vom Munde auf’s Papier führt; sie ist ein integrirender Theil des politischen Lebens, das bei uns wach geworden.“ ("Der Humorist", 23. März 1848, S. 2.)

Die Entwicklung der Stenografie ist eng mit der Geschichte des Parlamentarismus in Europa verwoben. Ein wesentliches Merkmal von Demokratie ist die Teilhabe: Für Parlamente als Orte demokratischer Willensbildung ist es zentral, dass Entscheidungen nicht hinter verschlossenen Türen, sondern im Rahmen von öffentlichen Debatten getroffen werden. Zur Herstellung dieser Öffentlichkeit bediente man sich dabei schon von Anbeginn modernster Technologien: Die junge Kunst des Geschwindschreibens war damals die einzige Möglichkeit, diese Debatten aufzuzeichnen, sie in weiterer Folge über die Zeitungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und diese Öffentlichkeit somit auch in den demokratischen Diskurs einzubeziehen.

"Ich sage, die Praxis ist die Mutter der Stenografie. [...] Die Stenografie kann nur dort prosperieren, wo die Angelegenheiten eines großen Gemeinwesens im Wege freier Beratungen geregelt werden, unter solchen Verhältnissen entwickelt sie auch ihren höchsten Nutzen, denn die Öffentlichkeit kann nur dort fruchtbar wirken, wo das Wort nicht im Sitzungssaale verhallt, sondern mittelst der Stenografie bewahrt und durch die Presse hinausgetragen wird [...] und so ein fortwährender geistiger Verkehr erhalten wird zwischen der Bevölkerung und ihren Vertretern.“ (Leopold Conn, Der Stenografische Dienst im österreichischen Parlament nebst einer historischen Skizze der Entwicklung der Stenografie in Österreich als Erläuterung seiner Exposition auf der Wiener Weltausstellung, Wien 1873, S. 3f.)

Als Vater der modernen Stenografie im deutschen Sprachraum gilt der Münchner Ministerialbeamte Franz Xaver Gabelsberger (1789–1849), der das kurrent-kursive System entwickelte. 1817 stellte er zunächst für den Eigengebrauch ein stenografisches Alphabet auf. Nach der Erlassung der Verfassung des Königreichs Bayern 1818 wurde Gabelsberger berufen, die Sitzungen der bayerischen Ständeversammlung aufzuzeichnen. Die parlamentarische Praxis war ihm "eine zwar harte aber gute Lehrmeisterin“, die es ihm ermöglichte, sein System zu perfektionieren, das er im Jahre 1834 unter dem Titel Anleitung zur deutschen Redezeichenkunst der Öffentlichkeit zur Verfügung stellte.

1848–49: Der Reichstag in Wien und Kremsier

Die Geburtsstunde des Stenografenbüros in Österreich fällt mit der Eröffnung des Reichstages in der Winterreitschule der Hofburg im Juli 1848 zusammen. Die Leitung hatte Ignaz Jakob Heger (1808–1854) inne – von Gabelsberger als "Apostel der Stenografie in Österreich" bezeichnet –, der sich bereits seit Längerem um die Verbreitung der Stenografie bemühte und eine Privatlehranstalt in Wien betrieb. Im Vorfeld der Eröffnung des Konstituierenden Reichstages plante Innenminister Pillersdorf, stenografische Kräfte aus Berlin zu engagieren, doch Heger und seine Kollegen, zu denen auch der spätere Leiter des Stenografenbüros Leopold Conn (1820–1876) gehörte, boten ihre Dienste an und erklärten sich bereit, sich "einer strengen Prüfung zu unterziehen“, wie Conn später in seinem autobiografischen Text "Mit dem Bleistift: Beiträge zur Geschichte der Stenographie in Österreich" 1871 beschreibt. Die Prüfung bestand darin, eine Sitzung des Sicherheitsausschusses, der damals "täglich in dem alten Musikvereinssaale seine öffentlichen, meist sehr bewegten, aufgeregten Verhandlungen pflog, stenografisch aufzunehmen und danach in Klausur in Kurrentschrift zu übertragen.“ Die Prüfung wurde bestanden und Heger und seinen Mitarbeitern "die stenografische Aufnahme der Verhandlungen des konstituierenden Reichstages übertragen“. (Conn 1871, S. 5.)

Zwischen 24. Juli und 5. Oktober 1848 fanden 51 Sitzungen des Reichstages statt. Als am Nachmittag des 6. Oktobers die 52. Sitzung eröffnet werden sollte, war bereits der Oktoberaufstand ausgebrochen. Kurz nach Beginn, so vermerkt der stenographische Bericht, "erscheinen bewaffnete Nationalgarden auf der Gallerie, was große Aufregung in der Kammer verursacht. [...] Abg. Sierakowski (von der Tribüne): Ich komme eben als Augenzeuge vom Hofe, der Kriegsminister Latour ist aufgehängt. (Große Sensation.)" Präsident Strobach schloß die Sitzung und verließ gemeinsam mit der Rechten und dem rechten Zentrum den Saal, auch fast alle Stenografen entfernten sich, berichtet Conn, doch Vizepräsident Smolka eröffnete die Sitzung wieder:

"Von sämmtlichen 16 Stenografen waren nur Kratky und ich anwesend. Unsere Aufgabe in dieser Nacht war die interessanteste, aber auch die schwierigste, die je einem praktischen Stenografen zugefallen ist. Das Ereignis des Tages, die Ermordung des Kriegsministers Latour, und die Bestürmung des Zeughauses hielten alle Kreise der Bevölkerung in wilder Aufregung. Das Tosen der Volksmenge, der Donner der Kanonen, das Knattern des Kleingewehrfeuers mischte sich in die stürmisch bewegten Verhandlungen des Reichstages, und zu den Fenstern des Saales herein leuchtete unheimlich der Flammenschein von dem brennenden Zeughause. – Erschöpft sanken wir Beide, als in den Morgenstunden die Sitzung auf einige Zeit unterbrochen wurde, zusammen; aber das Protokoll und damit ein unschätzbares Blatt Geschichte, war gerettet.“ (Conn 1871, S. 6.)

Die Verhandlungen, die bis 6 Uhr morgens andauerten, wurden bereits wenige Stunden später wieder aufgenommen, die Sitzung wurde für permanent erklärt und erst am 31. Oktober geschlossen. Während dieser sogenannten Permanenzsitzung trat der Reichstag insgesamt 25 Mal zusammen. Unterdessen ging auch der Aufstand in Wien weiter. „Der österreichische constituirende Reichstag,“ schreibt die "Wiener Zeitung“ am 18. Oktober 1848, habe eine Metamorphose erlitten, "er hat sich factisch in eine Revolutionsbehörde umgewandelt.“

Anfang November wurde der Reichstag – und mit ihm das Stenografenbüro – in die mährische Kleinstadt Kremsier verlegt, wo er am 22. November zum ersten Mal zusammentrat. In der vergleichsweise ruhigen Umgebung arbeitete man weiter an einer Verfassung und einem Grundrechtekatalog, die jedoch nicht mehr fertiggestellt werden konnten. Die Stenografen nutzten die freien Stunden, "um Besprechungen über Kürzel und Sigel zu halten" (Conn 1871, S. 6); der Grundstein für die "Wiener Schule“ wurde gelegt. Mit der von oben verordneten Auflösung des Reichstages am 4. März 1849 und der Wiederherstellung des Absolutismus fand die erste Blütezeit der Stenografie in Österreich ihr jähes Ende.

In den darauf folgenden zehn Jahren mussten sich die Parlamentsstenografen mit anderen Arbeiten über Wasser halten. Das Blatt wendete sich nach der militärischen Niederlage Österreichs im italienischen Krieg und dem Verlust der Lombardei. Im Jahr 1860 wurde zunächst der "k.k. verstärkte Reichsrath" einberufen und Leopold Conn zur stenografischen Aufnahme der Verhandlungen bestellt. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen wurden der "Wiener Zeitung“ angeschlossen. Im Jahr 1861 erschien Conns "Lehrbuch der Kammerstenografie“; im selben Jahr brach mit der Februarverfassung "ein goldenes Zeitalter für die Stenographie in Österreich heran“. Conn erhielt die Aufgabe, das "reichsräthliche Stenografenbüro“ zusammenzusetzen.

Das Stenographische Protokoll im Lichte des Medienwandels

Wenngleich der Prozess der Herstellung und der Verbreitung der Stenographischen Protokolle durch technische Entwicklungen kleineren und größeren Änderungen unterlag, ist das Ziel dasselbe wie vor 175 Jahren: Öffentlichkeit und damit Teilhabemöglichkeit am demokratischen Prozess herzustellen. Einschneidende technische Entwicklungen, die die Arbeitsprozesse verändert haben, waren die Einführung der Schreibmaschine ab 1920 (Wegfall des Übertragens der Stenogramme in Kurrentschrift), die Verwendung von Audioaufzeichnungen ab 1960 (als zusätzliches Hilfsmittel), die Anschaffung von Kopierern 1968 (unbegrenzte Vervielfältigung), der Umstieg auf Computer und Textverarbeitungsprogramme Mitte der 1990er-Jahre und die Entstehung des World Wide Webs. Letzteres ermöglichte nicht nur eine einfache Verbreitung der Protokolle – seit 1996 wird das Gesamtprotokoll, seit 2002 auch das Vorläufige Protokoll online zur Verfügung gestellt, seit 2018 innerhalb eines Tages –, sondern erleichterte auch die Recherche von Begriffen, Inhalten, Zitaten et cetera und brachte die Automatisierung vieler Prozesse mit sich. Der nächste Schritt ist die Implementierung eines sprecher:innenunabhängigen Spracherkennungssystems, weshalb im November zwecks Erfahrungsaustausch und Vernetzung mit anderen deutschsprachigen Parlamenten und Landtagen eine von der Abteilung Stenographische Protokolle organisierte Fachtagung Spracherkennung im Parlament stattfindet.

Die Verwendung von Spracherkennungssystemen wird nicht zuletzt wieder Fragen nach Verantwortlichkeit und Authentizität aufwerfen, die das Stenographische Protokoll seit seinen Anfängen begleiten. In den Anfängen galt das gedruckte Wort, weswegen es 1917 als notwendig erachtet wurde, den Passus in die Geschäftsordnung aufzunehmen, den Rednern sei "nur die Vornahme stilistischer Änderungen gestattet". Seit den Audioaufzeichnungen gilt im Zweifelsfall das gesprochene Wort. Als ein markantes Datum diesbezüglich kann der Juni 2020 angesehen werden, da seit diesem in der Mediathek des Parlaments Stenographisches Protokoll und Videoaufzeichnung unmittelbar nebeneinanderstehen. Es würde also jeder auffällige Eingriff in die Reden seitens der Redner:innen (wie Stenograf:innen), der über das Maß des im Zuge der Transformation von Mündlichkeit in Schriftlichkeit Notwendigen geht, unmittelbar ersichtlich werden.

Im Blickpunkt: Die Stenografen und Stenografinnen

Im 19. Jahrhundert wurden die Mitarbeiter des Stenografenbüros noch pauschal entlohnt, erst 1897 wurden für diese als "Kräfte, welche dem verfassungsmäßigen Leben die wertvollsten Dienste leisten" Beamtenstellen geschaffen. Juristen (z. T. in Ausbildung) oder nebenberuflich als Stenografen tätige Rechtsanwälte, Richter oder auch Ärzte – Frauen wurden erst 1945 aufgenommen (aber das ist eine andere Geschichte) – dominierten damals im Büro, während heute der Ausbildungshintergrund der in der Abteilung Stenographische Protokolle des Parlaments tätigen Stenograf:innen weitaus vielfältiger ist. Stenografiekenntnisse sind nicht mehr das ausschlaggebende Aufnahmekriterium, haben sich doch die Anforderungen durch die technischen Veränderungen zum Teil erheblich gewandelt. Neben der auch im 19. Jahrhundert vorausgesetzten ausgezeichneten Allgemeinbildung, einem wachen politischen Interesse sowie einer hohen Konzentrations- und Belastungsfähigkeit steht heute das Redigieren der Reden im Vordergrund, weshalb Stenograf:innen in erster Linie Lektoratskompetenzen aufweisen müssen.

Bereits Conn schrieb zur Bedeutung des Redigierens, dass der Kammerstenograf „durchaus nicht ein Fotograf der Rede sein, nicht blindlings Wort für Wort sein Stenogramm in die Kurrentschrift umsetzen“ dürfe. Aufgabe der Stenografen sei es vielmehr, „an den Härten des Ausdrucks, an der Unbeholfenheit der Redewendungen, an den Unrichtigkeiten des Sprachgebrauchs des einzelnen Redners ihre stylistische Gewandtheit zu erproben, [...] alle diese Unebenheiten hinwegzuschaffen und ein reines, lesbares Deutsch herzustellen – selbstverständlich ohne den Inhalt des Gesprochenen auch nur im Geringsten anzutasten.“ (Conn 1871, S 18f.)

Die Arbeitslast und die Verantwortung, die die Stenografen gerade in früheren Zeiten zu tragen hatten, können nicht genug gewürdigt werden. So berichtete der ehemalige Leiter Theodor Rudolf Alt (1878–1959), wie sich die Stenografen aufgrund der schlechten Akustik in den Zeiten, als die Abgeordneten von ihren Plätzen aus sprachen, so nahe als möglich zum Redner vordrängen mussten, um überhaupt etwas hören zu können. Oder Conn erzählte, dass er einmal nach vier Sitzungstagen im September 1860 am letzten Tag aus dem Saal zurückkommend bewusstlos im Büro zusammenbrach und fortan an Herzproblemen litt – das Protokoll musste damals mit Sitzungsende fertiggestellt sein und am nächsten Morgen gedruckt im Präsidialbüro abgegeben werden. Zugleich wurden Berichte an die Zeitungen übermittelt, denn die Stenografen übernahmen damals auch die Aufgabe der Berichterstattung; erst im Zuge der Reorganisation 1994 wurden Stenografenbüro und Parlamentskorrespondenz getrennte Abteilungen. Auch heute sind die vorläufigen Protokolle von Plenarsitzungen bereits am Sitzungstag beziehungsweise am nächsten Tag im Internet verfügbar: Protokolle. Die Herausforderungen haben sich geändert, sind aber nicht weniger geworden.

Während sich der Beruf selbst im Laufe der Zeit verändert hat, ist dies bei der Berufsbezeichnung nicht der Fall, was nicht selten Verwunderung auslöst. Dies mag daran liegen, dass die Bezeichnung Parlamentsstenograf und Parlamentsstenografin eigentlich schon immer irreführend war. Der sichtbare und namensgebende Teil der Tätigkeit, das Stenografieren im Sitzungssaal, ist aber nur ein Aspekt. Der weitaus größere Teil findet im Verborgenen statt: Nach 10 Minuten Einsatz im Sitzungssaal haben die Parlamentsstenograf:innen knapp drei Stunden Zeit, um aus ihrer Mitschrift, die Beifall, Zwischenrufe und sonstige Vorkommnisse im Sitzungssaal enthält, und dem Transkript der Audioaufnahme ein gut lesbares, valides und veröffentlichbares Protokoll zu erstellen. Es geht darum, Nebensätze, die sich in der Hitze des Gefechtes ineinander verschlungen haben, zu entwirren und im Fall des Falles auch mit den passenden Verben oder Objekten auszustatten. Zitate aus Lokalausgaben von Zeitungen oder Social-Media-Postings müssen verifiziert werden, Passagen im Dialekt zu ihrem Ursprung zurückverfolgt und unverfälscht, aber verständlich wiedergegeben werden. Abkürzungen, die vielleicht den einen oder anderen Buchstaben eingebüßt haben, werden recherchiert und vervollständigt. Verneinungen, die sich in der Aufregung verdoppelt oder verdreifacht haben, müssen wieder so dargestellt werden, dass die Aussage der Intention des Redners oder der Rednerin entspricht. Schließlich ist es auch notwendig, zum Teil ineinander verschränkte Satzteile, die beim Hören nur aufgrund der Betonung und der Sprachmelodie verständlich sind, in eine Form zu übersetzen, die auch beim Lesen gut verständlich ist.

Warum noch der Bleistift im Sitzungssaal? Das digitale, in ein Datenbanksystem integrierte Tonaufzeichnungssystem kann zwar alles aufnehmen, was in der Nähe eines Mikrofons gesprochen wird, aber zum Beispiel kaum Zwischenrufe aus dem Plenum oder von der Regierungsbank. Schon gar nicht kann damit erfasst werden, wer den Zwischenruf getätigt oder applaudiert hat, was auf hochgehaltenen Tafeln steht oder welche anderen Gegenstände im Zuge der Debatte verwendet werden. Das schnellste und effizienteste Mittel, um dies alles zu erfassen, ist nach wie vor der Bleistift. Die Debattenkultur im deutschen Sprachraum ist lebendig und dynamisch, und die vollständige authentische Wiedergabe der Debatten ist auch ein Beitrag zur Transparenz. Strukturierte Textdokumente stellen dabei – Stichwort Data Governance – eine wichtige Basis nicht nur im Zusammenhang mit Barrierefreiheit, sondern auch im Hinblick auf eine spätere Verwendung dar: Sie können leicht durchsucht und weiterverarbeitet werden, was nicht nur für die interessierte Öffentlichkeit, sondern insbesondere für Medien und Wissenschaft von Bedeutung ist.