Die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sind also rechtlich unabhängig und an keinen Auftrag gebunden - auch an keinen Auftrag ihrer Wähler:innen oder ihrer Partei. Sie können somit rechtlich auch nicht zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden.
Eine zumindest politische Verpflichtung haben sie aber doch: Wähler:innen haben eine Parteiliste gewählt, die mit einem bestimmten Programm für sich geworben hat. Da Abgeordnete als Kandidat:innen dieser Partei in den Nationalrat gewählt wurden, kann von ihnen auch erwartet werden, dass sie an der Umsetzung dieses Programms mitwirken.
Von ihrer rechtlichen Unabhängigkeit getrennt zu sehen ist also die politische Verantwortung der Mandatar:innen, über deren Wahrnehmung allein die Wähler:innen im Rahmen der jeweils nächsten Wahl befinden können.