Regierung & Gesetzgebung

Mit der Gesetzgebung schafft das Parlament die Grundlagen für das Handeln des Staates. Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Gesetzgebung?

Die meisten Gesetze gehen auf Initiativen der Regierung zurück

Der Großteil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze geht auf Vorlagen der Bundesregierung zurück. Die Regierung will einerseits ihr Programm umsetzen.

Andererseits ist sie verpflichtet, auch für andere Maßnahmen Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, weil sich Österreich verpflichtet hat, europäische oder internationale Vorgaben umzusetzen (EU-Recht) – oder weil der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat und eine Neuregelung notwendig wird.

Aufgrund der engen Verflechtung von Regierung und Parlamentsmehrheit kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass ihre Vorlagen im Nationalrat eine Mehrheit finden. Allerdings behält sich der Nationalrat Abänderungen vor.

Ideen des Nationalrats ausarbeiten

Sehr oft fordert der Nationalrat die Regierung mit Entschließungen auf, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Solche Vorschläge können auch von Oppositionsparteien kommen. Dies geschieht vor allem deshalb, weil die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs meist das sehr detaillierte Fachwissen der zuständigen Ministerien erfordert.

Schneller: Initiativen von Abgeordneten

Manchmal wird ein Gesetzesentwurf (Initiativanträge) der Regierung als Initiativantrag von Abgeordneten der Regierungsparteien im Parlament eingebracht. Dies geschieht vor allem dann, wenn die Verabschiedung eines Gesetzes beschleunigt werden soll, da Initiativanträge keinem Begutachtungsverfahren unterzogen werden müssen.

Spiegel der Ministerien: die Fachausschüsse

Die Ausschüsse im Nationalrat entsprechen den Fachbereichen der Ministerien. Da in Ministerien oft mehrere Fachbereiche zusammengefasst sind, gibt es mehr Ausschüsse als Ministerien. 

Eng verflochten: Bundesregierung und Klubs der Regierungsparteien

Die Klubchefs und -chefinnen der Regierungsparteien nehmen an den Vorbesprechungen zu den Ministerratssitzungen teil. Sie sind damit in die Willensbildung der Bundesregierung eingebunden. Die Regierungsmitglieder nehmen wiederum an den Klubsitzungen ihrer Parteien teil: Dort wird das Abstimmungsverhalten der Klubs koordiniert. Somit haben die Regierungsmitglieder ebenfalls bedeutenden Einfluss auf die Willensbildung im Klub ihrer Partei.

Weiterführende Informationen

Lesen Sie mehr zu Initiativanträgen, Ausschüssen und Klubs:

Unterzeichnung eines Antrages durch einen Abgeordneten

Initiativantrag

Informationen zu Selbständigen Anträgen, sogenannten Initiativanträgen.

Erwin Schrödinger Lokal 1

Ausschüsse im Nationalrat

Informationen zu Ausschüssen im Nationalrat.

Bestuhlung im Bundesversammlungssaal

Klubs

Informationen über Klubs.