Bundesverfassung und Parlament
Die Bundesverfassung regelt die Grundlagen der wichtigsten Einrichtungen des Staates, deren Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten. Ein großer Teil des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) befasst sich daher mit dem Parlament. In den Artikeln 24 bis 59 B-VG werden die Wahlen zum Nationalrat, Aufbau und Rechte von Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung, der Weg der Gesetzgebung und die Kontrollrechte des Parlaments geregelt. Dazu kommen noch Bestimmungen über die Mitwirkung des Parlaments an der Europäischen Union sowie über Rechnungshof und Volksanwaltschaft, die das Parlament in seiner Arbeit unterstützen.