(5) Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird (385 und 601/NR sowie 5393/BR d. B.)
Berichterstatter: Karl Pischl 40
[Antrag, zu (3), (4) und (5) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Monika Mühlwerth 40 und 47
Bundesministerin Elisabeth Gehrer 48 und 52
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (3) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 53
einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (4) keinen Einspruch zu erheben 53
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (5) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP, der SPÖ und einiger Bundesräte der Freiheitlichen, gegen die Stimmen einiger Bundesräte der Freiheitlichen 53
Entschließungsantrag der Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler 47
Ablehnung 53
Entschließungsantag der Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen betreffend Aussetzen der Rechtschreibreform 48
Ablehnung 53
Gemeinsame Beratung über
(6) Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen (Teilzeitnutzungsgesetz – TNG) (574 und 586/NR sowie 5388 und 5394/BR d. B.)
(7) Beschluß des Nationalrates vom 27. Feber 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ABGB, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden und das Gesetz vom 24. Februar 1905 RGBl. Nr. 33 aufgehoben wird (Grundbuchsnovelle 1997 – GBNov. 1997) (561 und 587/NR sowie 5395/BR d. B.)
Berichterstatter: Herbert Platzer 54
[Antrag, zu (6) und (7) keinen Einspruch zu erheben]
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