Stenographisches Protokoll

627. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Donnerstag, 5. Juni 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

627. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 5. Juni 1997

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 5. Juni 1997: 10 – 19.28 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bezügebegrenzungsgesetz

umfassend:

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre;

Bundesgesetz über die Bezüge oberster Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBG);

Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG);

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 geändert werden;

Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Rechnungshofgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Pensionskassengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauernsozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden

2. Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (1. BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfe


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gesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird

3. Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1995)

4. Pflanzenschutzmittelgesetz 1997

5. Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle Deponien)

6. Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L)

7. Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll)

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Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Präsidenten des Steiermärkischen Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Bundesrat 33

Personalien

Entschuldigung 9

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 33

Ausschüsse

Zuweisungen 33

Fragestunde

Auswärtige Angelegenheiten 9

Anna Elisabeth Haselbach (755/M-BR/97)

Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (746/M-BR/97)

Dr. Paul Tremmel (752/M-BR/97)

Albrecht Konečny (756/M-BR/97)

Ing. Johann Penz (747/M-BR/97)

Erhard Meier (757/M-BR/97)

Mag. Gerhard Tusek (748/M-BR/97)


Bundesrat
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Dr. Susanne Riess-Passer (753/M-BR/97)

Johanna Schicker (758/M-BR/97)

Karl Pischl (749/M-BR/97)

Irene Crepaz (759/M-BR/97)

Peter Rieser (750/M-BR/97)

Dr. Reinhard Eugen Bösch (754/M-BR/97)

Ferdinand Gstöttner (760/M-BR/97)

Engelbert Schaufler (751/M-BR/97)

Verhandlungen

(1) Beschluß des Nationalrates vom 15. Mai 1997 betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

umfassend:

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre;

Bundesgesetz über die Bezüge oberster Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBG);

Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG);

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 geändert werden;

Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Rechnungshofgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Pensionskassengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauernsozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden (453/A und 687/NR sowie 5445, 5447 und 5448/BR d. B.)

Berichterstatter: Karl Pischl 34

(Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen)

Redner:

Dr. Susanne Riess-Passer 35

und (tatsächliche Berichtigung) 41

Stefan Prähauser 37

DDr. Franz Werner Königshofer 41

(tatsächliche Berichtigung)


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Mag. Gerhard Tusek 42

und (tatsächliche Berichtigung) 63

Dr. Reinhard Eugen Bösch 46

Mag. Harald Repar 48

Ilse Giesinger 51

Monika Mühlwerth 52

Ludwig Bieringer 52

Albrecht Konečny 54

Helena Ramsbacher 57

Andreas Eisl 60

Dr. Paul Tremmel 61

Annahme des Antrages des Berichterstatters, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 64

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung 64

(2) Beschluß des Nationalrates vom 15. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (1. BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfegesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird (631 und 688/NR sowie 5446 und 5449/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Milan Linzer 65

(Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben)


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Redner:

Erhard Meier 66

Engelbert Schaufler 68

Dr. Peter Böhm 70

Helga Moser 72

einstimmige


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627. Sitzung / Seite 6

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben 74

3. Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1995) (III-159 und 5450/BR d. B.)

Berichterstatter: Herbert Platzer 74

(Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen)

Redner:

Dr. Reinhard Eugen Bösch 74

Franz Richau 76

Hedda Kainz 78

Monika Mühlwerth 81

Anton Hüttmayr 83

Dr. Michael Ludwig 85

DDr. Franz Werner Königshofer 89

Bundesminister Mag. Karl Schlögl 93

Dr. Milan Linzer 98

Wolfgang Hager 100

Engelbert Weilharter 101

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 103

Dr. Peter Böhm 106

Ludwig Bieringer 107

Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 108

(4) Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (563 und 573/NR sowie 5452/BR d. B.)

Berichterstatter: Engelbert Schaufler 108

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Gottfried Waldhäusl 109 und 114

(tatsächliche Berichtigung)

Peter Rieser 111

Ferdinand Gstöttner 112

Leopold Steinbichler 113

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 113

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 115

(5) Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle Deponien) (400 und 672/NR sowie 5453/BR d. B.)

Berichterstatter: Peter Rieser 115

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Dr. Peter Harring 115

Helga Markowitsch 117

Ing. Johann Penz 119

Mag. John Gudenus 120

Johann Grillenberger 121

Leopold Steinbichler 123

Andreas Eisl 123

Ilse Giesinger 124

Gottfried Waldhäusl 125

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 126

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 127

(6) Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L) (608 und 681/NR sowie 5454/BR d. B.)

Berichterstatter: Josef Pfeifer 127

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Monika Mühlwerth 127

Mag. Karl Wilfing 128

Karl Drochter 130

Gottfried Jaud 131

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 132

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 134

(7) Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) (583 und 682/NR sowie 5455/BR d. B.)

Berichterstatterin: Irene Crepaz 134

(Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen)

einstimmige Annahme des Antrages der Berichterstatterin, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen 134

Eingebracht wurden

Berichte

24448-26279-EU über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e B-VG

Antrag

der Bundesräte Dr. Herbert Schambeck, Jürgen Weiss, Elisabeth Haselbach, Albrecht Konečny, Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (98/A-BR/97)

Anfragen

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend I. an private Krankenanstalten zugegangene Verträge über die stationäre Anstaltspflege; Benachteiligung privater Krankenanstalten im neuen System


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der Krankenanstaltenfinanzierung, II. Abschluß von Verträgen zwischen Gebietskrankenkassen und privaten Krankenanstalten (1287/J-BR/97)

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorlage von diversen Unterlagen beim Eintausch eines Reisepasses (1288/J-BR/97)

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Anfragen an die Kfz-Zulassungsevidenz (1289/J-BR/97)

der Bundesräte Gottfried Waldhäusl und Mag. John Gudenus an den Bundeskanzler betreffend Saatkartoffel – Aktion Saatgut (1290/J-BR/97)

der Bundesräte Mag. John Gudenus, Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend Besetzung von Posten in EU-Institutionen (1291/J-BR/97)

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Andreas Eisl und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den tatsächlichen Mißbrauch von legalen Schußwaffen (1292/J-BR/97)

der Bundesräte Gottfried Waldhäusl und Mag. John Gudenus an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Saatkartoffel – Aktion Saatgut (1293/J-BR/97)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Frage der Bundesräte Peter Rieser und Kollegen (1171/AB-BR/97 zu 1266/J-BR/97)

des Bundesministers für Finanzen auf die Frage der Bundesräte Dr. Kurt Kaufmann und Kollegen (1172/AB-BR/97 zu 1267/J-BR/97)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Frage der Bundesräte Dr. Kurt Kaufmann und Kollegen (1173/AB-BR/97 zu 1268/J-BR/97)

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Dr. Michael Rockenschaub und Helga Moser (1174/AB-BR/97 zu 1270/J-BR/97)

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Helga Moser und Kollegen (1175/AB-BR/97 zu 1271/J-BR/97)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Frage der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer und Kollegen (1176/AB-BR/97 zu 1275/J-BR/97)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Frage der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer und Kollegen (1177/AB-BR/97 zu 1274/J-BR/97)

des Bundeskanzlers auf die Frage der Bundesräte Dr. Kurt Kaufmann, Engelbert Schaufler und Kollegen (1178/AB-BR/97 zu 1276/J-BR/97)

des Bundeskanzlers auf die Frage der Bundesräte Helga Moser und Dr. Michael Rockenschaub (1179/AB-BR/97 zu 1269/J-BR/97)


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627. Sitzung / Seite 8

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Frage der Bundesräte Alfred Gerstl und Kollegen (1180/AB-BR/97 zu 1279/J-BR/97)

des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten auf die Frage der Bundesräte Peter Rieser und Kollegen (1181/AB-BR/97 zu 1284/J-BR/97)

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Dr. Paul Tremmel und Dr. Reinhard Eugen Bösch (1182/AB-BR/97 zu 1283/J-BR/97)


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Beginn der Sitzung: 10.00 Uhr

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich eröffne die 627. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 626. Sitzung des Bundesrates vom 6. Mai 1997 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt hat sich das Mitglied des Bundesrates Karl Hager.

Fragestunde

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, mache ich vor allem im Hinblick auf die seit der letzten Fragestunde in den Bundesrat neu eingetretenen Mitglieder darauf aufmerksam, daß jede Zusatzfrage in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage beziehungsweise der gegebenen Antwort stehen muß. Die Zusatzfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und darf nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein.

Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde, sofern mit 60 Minuten nicht das Auslangen gefunden wird, im Einvernehmen mit der Frau Vizepräsidentin und dem Herrn Vizepräsidenten erforderlichenfalls auf bis zu 120 Minuten.

Ich beginne jetzt – um 10.03 Uhr – mit dem Aufruf der Fragen.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen zur 1. Anfrage an den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.

Ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien), höflich um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

755/M-BR/97

Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand in der Regierungskonferenz betreffend die Stimmgewichtung im Rat, insbesondere was die Einflußmöglichkeiten der kleineren Mitgliedstaaten betrifft?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Es gibt noch keine endgültige Beschlußfassung beziehungsweise noch keinen endgültigen Konsens, Frau Vizepräsidentin! Derzeit stehen ungefähr fünf verschiedene Modelle zur Diskussion. Unser Modell wäre, den Status quo beizubehalten und bei der qualifizierten Mehrheit, bei ungefähr 71 Prozent der Stimmen insgesamt, zu bleiben und die Zahl der Stimmen unverändert zu lassen.

Es gibt außerdem eine Fülle von sogenannten Aufwertungsmodellen, nach welchen die kleinen Länder 100 Prozent, also eine Verdoppelung der Stimmen, oder 50 Prozent Aufwertung bekämen, die größeren Länder aber mehr. Diese Modelle sind für uns nicht diskutabel, weil sie nicht einsichtig sind: Denn wenn man zu einer stärkeren proportionalen Berücksichtigung der Bevölkerungsmehrheiten übergeht, dann gibt es eigentlich kein Argument dafür, warum Öster


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reich, das diesbezüglich 20mal größer ist als Luxemburg, nur doppelt so viele Stimmen im Rat haben soll. Das wäre übrigens bei fast allen dieser Umgewichtungsmodelle der Fall. Es gibt aber andererseits auch kein Argument dafür, daß etwa Frankreich und Deutschland, bei welchen dieser Anteil der Bevölkerung um 20 Millionen differiert, auf jeden Fall eine gleiche Zahl von Stimmen im Rat haben sollen. Das heißt, es gäbe sowohl am unteren Ende als auch am oberen Ende der Skala eine völlig unbegründete Andersbehandlung. Daher vertreten wir den Status quo.

Eine Kompromißmöglichkeit, die ich auch für denkmöglich halte, wäre, daß ein Land, in welchem man das Gefühl hat, daß eine bestimmte Abstimmung im Rat nicht den notwendigen demographischen Rückhalt, also eine Bevölkerungsmehrheit, hat, verlangen könnte, daß auch die Bevölkerungsmehrheit gezählt wird. Dann könnte man eine zweite Mehrheit einziehen und darüber diskutieren, ob diese – heute wären es 58 Prozent – bei 60 oder vielleicht sogar bei 65 Prozent liegen soll. In dieser Hinsicht wäre ich flexibel, das sage ich ganz offen. Das würde den Beschlüssen im Rat eine zusätzliche demokratiepolitische Legitimation geben. Aber dieser Punkt ist noch nicht entschieden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach: Vor allen Dingen dieses letzte Modell, das Sie geschildert haben, scheint mir ein durchaus demokratisches zu sein. Meine Zusatzfrage lautet: Wird in diesem Modell oder in allen Modellen, die da verhandelt werden, schon Rücksicht auf eine eventuelle Erweiterung genommen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 11

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Das ist eigentlich der Hintergrund dieser ganzen Diskussion. Denn heute gäbe es überhaupt keinen Grund dafür, eine Umgewichtung der Stimmen zu verlangen, denn im wesentlichen ist die EU entscheidungsfähig, wenn die Mitgliedstaaten es wollen. Ich habe in den zweieinhalb Jahren, in denen wir dabei sind, noch nie erlebt, daß es eine Front der großen Länder gegen die kleinen gegeben hätte oder – umgekehrt – die kleinen auf die Idee gekommen wären, die großen zu überstimmen. Es sind vielmehr ganz andere Muster dabei zum Ausdruck gekommen, zum Beispiel unterschiedliche Interessen des Nordens und Südens, des Olivengürtels oder der umweltinteressierten Länder.

Für die Erweiterung stellt sich aber tatsächlich dieses demokratiepolitische Legitimationsproblem. Denn es könnte beispielsweise – im Extremfall – durch die Erweiterung um elf Länder die Bevölkerungsmehrheit sofort auf an die 50 Prozent absinken. Und in Anbetracht dessen verstehe ich, daß man eine zusätzliche Mehrheit miteinziehen will. Daher sind wir für einen Kompromiß offen, Umgewichtungen wollen wir jedoch nicht. Das wird sicherlich in Amsterdam auch das entscheidende Thema im Institutionenbereich bleiben, denn die Frage der Kommission ist mehr oder weniger gelöst.


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 12

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck:
Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Professor Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof (ÖVP, Wien), um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

746/M-BR/97

Welche Bedeutung hat das am 27. Mai 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der NATO für die Schaffung der neuen europäischen Sicherheitsarchitektur?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Dieser Founding Act ist – wie schon der Name sagt – für mich eigentlich die Geburtsurkunde einer tatsächlich neu entstehenden gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur. Und auch die Inhalte sind sehr interessant. Man kann wirklich empfehlen, sich dieses Abkommen gründlicher durchzulesen: Es enthält einen sehr breiten Sicherheitsbegriff, also genau das, was wir Österreicher immer in die europäische außenpolitische und sicherheitspolitische Diskussion eingebracht sehen wollten. Es ist hiebei nicht nur ein Sicherheitsbegriff im engeren, rein militärischen Sinn, sondern ein sehr weit gefaßter, politische, ökologische, soziale und innere Sicherheit umfassender Security-Begriff zugrunde gelegt.

Überdies werden Zusammenarbeitsfelder definiert, die gerade in Konfliktbereichen ungeheuer interessant sein könnten, so etwa NATO und Rußland: Es ist tatsächlich sehr wichtig, daß in einem Bereich wie dem Balkan das NATO-Kommando die Russen voll – zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte – in den Bosnieneinsatz eingebunden hat. Ich konnte im NATO-Hauptquartier in Mons – ich hatte die Ehre, dort eingeladen zu sein, gemeinsam mit Henry Kissinger und dem russischen Sicherheitsberater Paturin – feststellen, daß auf jeder Ebene russische Verbindungsoffiziere voll eingebunden sind. Das wäre noch vor einiger Zeit unvorstellbar gewesen!

In diesem Sinne ist dieser Founding Act tatsächlich etwas qualitativ völlig Neues, auch in Verbindung mit einer vehementen Abrüstung. Man darf nicht übersehen, daß die Militärausgaben in der NATO insgesamt um ein Viertel gesunken sind, daß das Personal der Luftwaffe und der Navy um etwa ein Drittel reduziert wurde, daß es heute praktisch keinerlei bodengestützte Atomraketen auf europäischem Boden mehr gibt und daß es im Rahmen der KSE-Verhandlungen – hier in Wien übrigens – zu weiteren wesentlichen Abrüstungsschritten kommen wird. Damit hat diese Vereinbarung auch Substanz in Richtung Abrüstung und breitem Sicherheitsbegriff. Ich werte das als außerordentlich erfreulich, es ist dies eines der hoffnungsreichsten Zeichen am Ende dieses Jahrhunderts, das nicht gerade von ausschließlich friedlichen Ereignissen geprägt wurde.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Wie beurteilen Sie, Herr Vizekanzler, in diesem Zusammenhang die Bemühungen um eine weitere Einbindung der Ukraine in die euroatlantischen Sicherheitsstrukturen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Die Einbindung der Ukraine ist für mich eine ganz wesentliche Voraussetzung für die Schaffung einer solchen europäischen Sicherheitsarchitektur. Die Ukraine nicht miteinzubinden würde eine Katastrophe bedeuten. Man darf nicht vergessen, daß die Ukraine einseitig ihre Atompotentiale reduziert, aufgelöst und zerstört hat und sich damit natürlich auch einem gewissen Druck ausgesetzt hat. Und dieser Druck wurde in den vergangenen Monaten und Jahren von Moskau durchaus ausgespielt. Es wurden schon sechsmal Termine zwischen Jelzin und Präsident Kutschma vereinbart, die jedoch jedesmal zwei, drei Tage vorher abgesagt wurden. Es ist also sehr wichtig, daß jetzt diese umfassende Vereinbarung mit der Ukraine zustande gekommen ist. Wie wichtig dieser Vertrag zwischen Rußland und der NATO und der NATO und der Ukraine gewesen ist, kann man daran erkennen, daß Rußland und die Ukraine in der Folge ein entsprechendes umfassendes Sicherheits- und Partnerschaftsarrangement getroffen haben.

Man darf auch nicht übersehen, daß es innerhalb der Ukraine eine sehr starke russische Minderheit gibt, wobei man bei 12 Millionen Russen kaum mehr von Minderheit sprechen kann. Aber im Gesamtbevölkerungszusammenhang verhält sich das so. Daher meine ich, daß diese Vereinbarung NATO – Ukraine, die etwas anders formuliert ist als der Rußlandvertrag, ein sehr wichtiges Dokument ist.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. h. c. Manfred Mautner Markhof: Herr Vizekanzler! Sie haben Österreich in Sintra beim Ministertreffen der NATO mit Partnern vertreten. Welche Ergebnisse hat das Treffen gebracht, insbesondere hinsichtlich der bevorstehenden NATO-Erweiterung?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Sintra war insofern ein historisches Treffen, weil es das erste konstituierende Ministertreffen des sogenannten europäisch-atlantischen Partnerschaftsrates gewesen ist, an welchem über 40 Länder teilgenommen haben. Und interessanterweise hatte ich als Vertreter Österreichs die Ehre, das Einleitungsreferat über die sicherheitspolitischen Erfahrungen im SFOR- und IFOR-Einsatz auf dem Balkan zu halten. Es ist wirklich nicht uninteressant, daß wir das Einleitungsreferat über dieses Thema halten konnten. Damit ist auch das breite Umfeld der Aktionen für diesen neu gegründeten EAPC sichtbar geworden.

Dieses neue Kooperationsverhältnis in dieser erweiterten Partnerschaft bringt zunächst einmal die Unterschiede zwischen den Beobachtern und assoziierten Ländern und den anderen Mitgliedern zum Verschwinden. Wir sind jetzt zwar nicht Vollmitglied, sind aber im Rahmen der anderen Partner voll berechtigt eingebunden. Natürlich haben wir keine Stimme und Mitsprachemöglichkeit in den konkreten Allianzaufgaben, das ist ganz klar. Diese erweiterte Partnerschaft bringt uns aber wesentlich mehr Information und eine stärkere logistische Einbindung. Und es wird noch eine Aufwertung geben: Wir werden in den nächsten Wochen die Einladung bekommen, das bisherige Verbindungsbüro, dem bisher der österreichische Botschafter in Belgien vorstand, zu einer Botschaft aufzuwerten: Die Agenden werden aus Sparsamkeitsgründen natürlich in einer Personalunion wahrgenommen werden, aber ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage des Herrn Bundesrates Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) an den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller um die Verlesung seiner Anfrage. – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

752/M-BR/97

Sind Sie bereit, die Aufhebung der Benes-Dekrete zur Voraussetzung für die Zustimmung Österreichs zur Aufnahme Tschechiens in die Europäische Union zu machen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Sie wissen, daß bei den Beitrittsverhandlungen über die Übernahme des Acquis communautaire, des Rechtsbestandes der Europäischen Union durch die neuen Kandidaten oder die neuen Mitgliedstaaten verhandelt wird. Das ist Gegenstand der Verhandlungen. Etwas anderes kann gar nicht zum inhaltlichen Gegenstand der Verhandlungen der 15 mit den Beitrittskandidaten, in diesem Fall mit der Tschechischen Republik, gemacht werden.

Um es auf den Punkt zu bringen: Aus heutiger Sicht ist der Inhalt dieser sogenannten Benes-Dekrete demokratiepolitisch und rechtspolitisch höchst fragwürdig und menschenrechtlich wirklich äußerst bedenklich. Ich hoffe aber, daß innerhalb der Tschechischen Republik eine Diskussion dahin gehend stattfinden wird, diese Dinge wieder zurechtzurücken, wobei die gemeinsame Erklärung, die jetzt von den Tschechen und von den Deutschen abgegeben wurde, ein sehr wichtiger Schritt in diese Richtung war. Nun sollte man vor allem die Entschädigungsverhältnisse weiter diskutieren. In diesem Bereich sind aber tatsächlich noch Punkte offen, und es gibt eine deutlich unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Österreich und der Tschechischen


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Republik. Wir wollen auch eine Entschädigung für jene Österreicher, die vom österreichisch-tschechischen Vermögensvertrag von 1974 nicht erfaßt worden sind, etwa weil sie zum Stichtag 1945 nicht oder noch nicht österreichische Staatsbürger gewesen sind. Die Tschechen haben das bisher noch nicht akzeptiert. Das ist ein Punkt, der bilateral natürlich noch weiter verfolgt werden muß.

Ich möchte aber nicht, daß man multilaterale und bilaterale Fragen in einen Zusammenhang bringt, in den sie nicht gehören. Ich kann nicht gegenüber den 14 anderen Ländern, wenn über die Übernahme des Rechtsbestandes der Union verhandelt wird, solche bilaterale Entschädigungswünsche vorbringen. Diese Problematik werde ich als österreichischer Außenminister selbstverständlich bilateral bei jeder Gelegenheit thematisieren.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: Herr Vizekanzler! In einer schriftlichen Beantwortung vom 19. 9. 1996 auf eine schriftliche Anfrage von mir teilen Sie unter anderem – ich zitiere wörtlich – mit:

"Die Frage einer Junktimierung der Aufhebung der Benes-Dekrete mit der Zustimmung Österreichs zur Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union stellt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, da für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ein positiver Avis aus Brüssel vorliegen muß."

Dieser Anfragebeantwortung kann man entnehmen, daß Sie ursprünglich an eine solche Junktimierung gedacht haben. Liegt in der Zwischenzeit ein positiver Avis aus Brüssel vor?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich glaube, daß Ihre Interpretation, daß ich an solche Junktimierungen gedacht habe, zu weit geht. Das können Sie aus der Anfragebeantwortung nicht ableiten.

Ich habe immer wieder öffentlich gesagt – das ist auch meine ehrliche Überzeugung –: Man kann und soll bilaterale Fragen nicht mit multilateralen Fragen vermischen. Das ist wirklich meine Überzeugung. Denn damit macht man die Dinge nur kompliziert, und es kommt eher zu einer psychologischen Belastung als zu einer Entkrampfung. Sie können sicher sein – Sie wissen es ja, weil Sie sich in diesen Fragen gut auskennen –, daß ich gerade die Anliegen der Heimatvertriebenen in bilateralen Gesprächen immer wieder engagiert vorbringe.

Ich möchte hier auch das sehr positive Gesprächsklima, das mit dem jetzigen tschechischen Außenminister Zieleniec in manchen Fragen festzustellen ist, anerkennen. Er mußte, um humanitäre Gesten setzen zu können, auch zu Hause sehr viel Kritik einstecken. Ich darf nur an die Todesmärsche und an die Gräberfelder erinnern. – Sie können jedenfalls sicher sein, daß ich die bilateralen Fragen, die uns wirklich ein Herzensanliegen sind, durchaus thematisiere. Ich halte jedoch nichts davon, wenn man das in einen multilateralen Zusammenhang bringen will. Das möchte ich ganz offen aussprechen, damit hier nicht eine Fehlinterpretation Platz greift.

Zu Ihrer konkreten Frage: Es gibt kein solches Avis. Wir rechnen aber damit, daß wir – unter der Voraussetzung, daß Amsterdam gut abgeschlossen wird, wovon ich ausgehe – Mitte oder Ende Juli von seiten der Kommission die verschiedenen Berichte über die elf Kandidaten bekommen werden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Paul Tremmel: In den EU-Ländern scheint es aber offensichtlich üblich zu sein, auch bilaterale Beziehungen zum Gegenstand von Beitrittsverhandlungen zu machen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Vertrag, den Deutschland mit der Republik Tschechien bezüglich Sudetenfrage abgeschlossen hat.


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Ist daran gedacht, daß im bilateralen Bereich vor den Beitrittsverhandlungen zwischen Österreich und Tschechien ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, oder gibt es diesbezüglich nur Einzelgespräche?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Ich meine, daß gerade das Beispiel der bundesdeutschen und der tschechischen Diskussion um die gemeinsame Erklärung eigentlich genau das Gegenteil zeigt, daß man sich nämlich sowohl auf deutscher als auch auf tschechischer Seite bemüht hat, die leidvolle Geschichte der beiden Völker vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu thematisieren und aufzuarbeiten. Und das halte ich auch für ganz richtig und notwendig.

Ich meine, daß in diesem Zusammenhang auch sehr richtige Worte gefunden wurden, wenn sie vielleicht auch nicht ausreichend sind. Das würde ich durchaus auch sagen. Aber die Bewegung ist da, und zum ersten Mal wird das offen ausgesprochen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ebenso wie uns die Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte, die auch nicht immer ruhmreich und glorreich gewesen ist, nicht erspart geblieben ist, wird die Frage "45 und danach" in diesen Ländern noch aufgearbeitet werden müssen, und zwar noch viel stärker, als das heute der Fall ist.

Wir sollten das aber nicht erzwingen, denn es ist im Interesse der Wahrheit und auch der Würde des tschechisch oder slowakischen Volkes angebracht, daß man sich dort der eigenen Geschichte stellt. Gerade das Beispiel des erwähnten Vertrages mit Deutschland zeigt, wie wichtig es ist, daß man Bilaterales nicht mit Multilateralem vermengt.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 4. Anfrage, 756/M, des Herrn Bundesrates Albrecht Konečny (SPÖ, Wien) an den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Albrecht Konečny: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

756/M-BR/97

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen in der Regierungskonferenz bezüglich der Kompetenzen, der Größe und der Zusammensetzung der europäischen Kommission?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Ich kann Ihnen jetzt auch nur einen Zwischenbericht geben und noch kein Endergebnis nennen, weil natürlich noch bis zum Ende diskutiert werden wird. Das Zwischenergebnis schaut aus österreichischer Sicht aber sehr gut aus. Wir haben uns mit unserer Linie vollinhaltlich durchgesetzt.

Ich beginne mit den Kompetenzen. Die Kommission wird nicht abgeräumt, wie das manche wollten, sondern sie wird weiterhin die unendlich wichtige Rolle als die eigentliche Hüterin der Verträge innehaben, als Motor mit alleinigem Initiativrecht im Bereich der ersten Säule. Das bleibt gänzlich unangetastet. Offen ist noch – das wäre sehr wichtig, und ich glaube, daß man daran den Erfolg dieser Regierungskonferenz öffentlich messen wird oder zu messen haben wird –, ob und inwieweit es gelingt, Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Inneres und Justiz zumindest teilweise an die erste Säule zu übertragen. Das ist meiner Einschätzung nach neben den Beschäftigungskapiteln und neben der Umweltfrage – die übrigens auch sehr gut für uns läuft – das zentrale Thema. Wenn das gelingt, bekommt die Kommission natürlich zusätzliche Kompetenzen, was wichtig ist.

Der zweite Punkt war die Größe der Kommission. Nach Nordwijk – ich sage das vorsichtig, weil natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, daß das in Amsterdam nicht noch einmal aufge

rollt wird – stellt sich das Zwischenergebnis so dar, daß bis zur Erweiterung alles unverändert bleibt, das heißt: Große Länder stellen zwei Kommissare, kleine Länder stellen einen Kom


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missar. Für den Fall der Erweiterung haben sich die großen Länder, vor allem Deutschland und Frankreich, in Nordwijk bereit erklärt, auf den zweiten Kommissar zu verzichten, sodaß man quasi in der nächsten Runde oder in den nächsten beiden Erweiterungsrunden Platz für fünf neue Mitglieder hätte.

Es gibt einen zweiten Versuch – am Montag wird das in Luxemburg noch einmal von seiten gewisser Verhandler thematisiert, ich nenne jetzt keine Namen –, das zu junktimieren und zu sagen: Dafür müßt ihr jetzt schon das Recht jedes Mitgliedstaates, einen Kommissar zu stellen, das heute im Vertrag steht, herausnehmen. – Dazu sage ich ganz offen: Das spielen sie nicht! Ich schließe aber nicht aus, daß das noch einmal zur Sprache gebracht werden wird. Der Status quo ist jedoch aus österreichischer Sicht sehr befriedigend: Jedes Land wird gleich behandelt, behält seinen Kommissar, im Fall der Erweiterung verzichten die großen auf den zweiten Kommissar.

Wichtig scheint mir auch zu sein, daß wir die Kommission insgesamt verändern und verbessern wollen. Das, was ich sage, steht außer Streit: Der Präsident wird gestärkt. Er bekommt eine Art Einvernehmensrecht. Die Deutschen nennen das "Benehmen", das hat aber nichts mit gutem oder schlechtem Benehmen zu tun. Der Präsident bekommt jedenfalls eine wesentlich stärkere Position in der Auswahl der Kommissare. Bis jetzt hat er diejenigen zu akzeptieren, die ihm die einzelnen Mitgliedsländer vorschlagen. In Hinkunft muß quasi gemeinsam entschieden werden, was ich für sehr gescheit halte. Denn wenn der zum Beispiel einen Ökologen oder einen Handelspolitiker braucht, dann soll er die Möglichkeit haben, einem Land zu sagen, daß er gerne einen Experten auf diesem Gebiet hätte. Er bekommt also ein stärkeres Einflußnahmerecht.

Weiters werden die gesamte Kommission und zuvor der Präsident vom Europäischen Parlament bestätigt. In Hinkunft wird man sich zuerst auf den Präsidenten einigen, dieser wird dann vom Europäischen Parlament bestätigt und hat eine unendlich starke Position. Denn er hat bereits den Approval und kann danach mit den Ländern verhandeln, wen er in seine Kommission aufnehmen möchte und braucht daher nicht vorher Wahlkapitulationen abgeben. Das ist meiner Meinung nach sehr wichtig und wird die Stellung des Präsidenten deutlich aufwerten.

Außerdem soll die Zahl der Geschäftsbereiche reduziert werden, was aus meiner Sicht nicht daneben ist: Man könnte etwa zehn, zwölf oder fünfzehn Geschäftsbereiche vorsehen, und die anderen Kommissare, die im Kollegium mit Sitz und Stimme aber gleichberechtigt sind, bekommen Sonderaufgaben, zum Beispiel für die Erweiterung, für die WTO-Runde, für die Überwachung der Einhaltung der Sozialstandards, für irgendein Projekt im Nahost-Friedensprozeß oder für ähnliche Projekte. In Anbetracht dessen meine ich, daß diese Neufassung der Kommission letztlich zu einer verbesserten Arbeitsweise führen wird.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Albrecht Konečny: Herr Vizekanzler! Sehen Sie darin – ohne daß das notwendigerweise Vertragsbestandteil werden kann, denn das ist natürlich nicht möglich – eine Tendenz, die zu dem Endergebnis führen könnte, daß die großen und einige der kleinen Mitgliedstaaten zu einer Art, in der Wiener Landesverfassung würde man sagen: amtsführendem Kommissionsmitglied kommen, während die kleineren Staaten, darunter auch Österreich, nur mit Sonderaufgaben betraute, aber de facto nicht amtsführende Kommissare stellen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das würde ich so nicht akzeptieren, das würde ich so aber auch nicht sehen, denn so ist es nicht gemeint. Das haben nicht einmal die großen Länder so vorgeschlagen. Die Franzosen, die den radikalsten Vorschlag gemacht haben, haben zum Beispiel vorgeschlagen, daß es im jeweiligen Geschäftsbereich zehn Kommissare im Rotationsprinzip geben soll, das alle umschließt, große und kleine. Das ist ein sehr radikaler Vorschlag, über den man irgendwann einmal – das sage ich auch ganz offen – vielleicht sogar diskutieren kann und soll, etwa wenn die Union viel weniger intergouvernemental ist, als sie es heute ist, wenn viel mehr Bereiche in Richtung einer


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politischen Union weiterentwickelt sind und sich das viel besser gesetzt hat, und man weiß, wie man zusammenarbeiten kann. Für den Fall, daß einmal solche Bedingungen herrschen, kann ich mir so etwas ohne weiteres vorstellen, aber das ist wirklich Zukunftsmusik, das liegt in weiter Ferne.

Heute ist es jedoch für mich ein unverzichtbares Bauprinzip, daß in allen Organen alle gleichberechtigt vertreten sind, weil es derzeit sehr viele intergouvernementale Elemente gibt, weil es sehr viele Bereiche gibt, in denen Einstimmigkeit verlangt wird, und weil es sehr viele Bereiche gibt, die mit Flexibilität geregelt werden müssen und können. Daher ist jetzt kein Argument dafür zu finden, daß man das ändern soll. Wenn man sich einem solchen Modell mit weniger Geschäftsbereichen annähert, dann muß es selbstverständlich gleiches Recht für kleine und große Länder geben, dann muß es möglich sein, daß ein kleines Land wie wir eine großes Ressort wie etwa Agrarpolitik hat, während ein großes eine Spezialaufgabe hat, zum Beispiel die Führung der Erweiterungsverhandlungen, was – unter uns gesagt – eine der wichtigsten Aufgaben in den nächsten fünf, sechs Jahren sein kann. Das kann unter Umständen eine viel interessantere Aufgabe sein als etwa – das sage ich einmal ganz salopp – die Bewältigung der Verhältnisse zu Lateinamerika. Das ist auch ein schönes Ressort, aber längst nicht so interessant wie die Führung der Erweiterungsverhandlungen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Albrecht Konečny: Herr Vizekanzler! Gehen Sie davon aus, daß die Zielsetzung, die Sie jetzt beschrieben haben und die ich durchaus teilen würde, Vertragsbestandteil werden könnte, oder meinen Sie, daß eine solche Regelung eher als politische Einigung der Mitgliedstaaten zustande kommen würde?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das sehe ich eigentlich als eine politische Einigung der Mitgliedsstaaten. Ich bin überhaupt dafür, daß sich die Kommission ihre internen Arbeitsbedingungen quasi in einer Art Geschäftsordnung intern selbst regeln soll, wobei aber wieder alle gleichberechtigt mit Sitz und Stimme daran mitwirken.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 747/M, des Herrn Bundesrates Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich) an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Vizekanzler! Meine Frage hat folgenden Wortlaut:

747/M-BR/97

Welche Zwischenbilanz können Sie über die österreichische Teilnahme an der NATO-Partnerschaft für Frieden ziehen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich ziehe zunächst einmal eine durchaus positive Bilanz.

Wir haben ein individuelles Partnerschaftsprogramm mit der NATO vereinbart, das derzeit die Jahre 1997 bis 1999 umfaßt und mit dem eine Fülle von ganz konkreten Kooperationsschritten gesetzt wird. Wir sind in den Planungs- und Überprüfungsprozeß vollinhaltlich eingebunden. Wir haben vor eineinhalb Jahren ein Sicherheitsabkommen zwischen der NATO und Österreich über den Austausch vertraulicher Dokumente abgeschlossen. Es gibt seit Jänner dieses Jahres ein Abkommen über den Truppenaufenthalt, ein Status-of-Forces-Agreement. Über die Bestimmungen des KSE-Bundesverfassungsgesetzes hinsichtlich der Teilnahme österreichischer Einheiten an Übungen im Ausland hat man sich ebenfalls geeinigt, und diese sind damit Kern unserer Arbeit. Wir haben in diesem individuellen Partnerschaftsprogramm etwa 300 einzelne Maßnah


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men und Kooperationsbereiche definiert. Wenn Interesse besteht, sind wir gerne bereit, all diese 300 Programme den Bundesräten zur Verfügung zu stellen.

Konkret bringt uns das vor allem die Interoperabilität, also die auf logistischer Ebene voll gegebene Vergleichbarkeit in der Kommunikation. Wir lernen natürlich auch sehr viel, das muß man ganz offen dazu sagen, das ist auch der Sinn von Übungen. Man darf vor allem auch nicht unterschätzen, daß die NATO eine Reihe von Projekten mit zivilen Komponenten verfolgt, die in der Öffentlichkeit meist gar nicht bekannt sind, etwa durch Wissenschaftsaustausch oder durch die Beschäftigung mit der Frage der zivilen Notstandsplanung. Es gibt einen umfassenden Erfahrungsaustausch etwa im Bereich des Strahlenschutzes oder der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit oder betreffend den Transit im Bereich der zivilen Notstandshilfe. Auf diesem Gebiet ist die NATO-Kooperation sehr interessant, gerade für Länder wie Österreich, da wir an diesen Umweltfragen sehr großes Interesse haben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Vizekanzler! Sie haben bereits die Konferenz von Sintra angesprochen, bei der der Euroatlantische Pakt geschlossen wurde. Diesen Partnerschaftsrat haben Sie positiv skizziert. Gibt es aufgrund dieser Konferenz von Sintra auch für Österreich qualitative beziehungsweise quantitative Auswirkungen hinsichtlich der Friedenseinsätze?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Erstens hat die Einladung, die Verbindungsbüros zu Botschaften aufzuwerten, für uns den Vorteil, daß wir an den regelmäßigen Botschafterkonferenzen teilnehmen und de facto viel mehr Informationen aus diesem immer wichtiger werdenden Bereich aufnehmen können.

Zweitens: Der Unterschied im Status wird beseitigt. Wir hatten ja zum Teil einen schlechteren Status als beispielsweise Kandidaten, die Mitglieder der NATO werden wollten. Das ist jetzt zunächst einmal weggefallen, wobei man hinzufügen muß, daß der Vertrag zwischen der NATO und Rußland den Russen einen viel besseren Status gibt als den, den wir jetzt im Rahmen der Zusammenarbeit im EAPC haben.

Drittens: Wir glauben, daß wir die Möglichkeit haben, noch viel stärker als bisher in die konkreten Übungen und Planungsprozesse eingebunden zu werden. Das ist jetzt zunächst einmal eine Hoffnung, ich werde das dann bestätigen können, wenn wir diese Erfahrungen auch konkret gemacht haben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Ing. Johann Penz: Herr Vizekanzler! Hat die internationale Friedensmission in Bosnien-Herzegowina auch zu einer Weiterentwicklung und zu einer Summe von Erfahrungen für die Partnerschaft für den Frieden geführt?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Sicherlich. Für Österreich möchte ich das jetzt einmal so beschreiben: Für uns gab es in dieser Zusammenarbeit eine Dichte von Kooperationen und Berührungspunkten mit der Allianz wie noch nie in der Geschichte.

Ich habe jetzt die Zahlen nicht genau im Kopf, aber wir haben meiner Einschätzung nach ungefähr 15 000 Überflugsgenehmigungen erteilt, wir haben ungefähr 4 000 Landtransporte und 5 000 Subtransporte durch österreichisches Gebiet erlaubt, wir sind im Rahmen unserer Präsenz in Bosnien mit einer relativ kleinen Anzahl von Soldaten vertreten, die aber eine unendlich wichtige logistische Arbeit für den gesamten Einsatz geleistet haben. Ich habe selbst mit


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General Joulwan in Mons lange darüber geredet. Die Österreicher sind bisher 3,5 Millionen Kilometer gefahren.

Der ganze Friedenseinsatz wäre nicht denkbar ohne diese logistische und kommunikative Voraussetzung und Vorarbeit durch die Österreicher. Wir haben durch diesen Einsatz selber unendlich viel gelernt. Wir haben gelernt, wie man sich einbindet in eine solche höchst komplexe Zusammenarbeit mit über 25 Ländern, welche an diesem internationalen Einsatz, dem größten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, mitwirken. Das hat uns unendlich viel an Wissen gebracht.

Außerdem muß hinzugefügt werden, daß dieser Einsatz in der NATO über die bisherigen PfP-Erfahrungen hinausgeht. PfP im klassischen Sinn ist eigentlich rein friedenserhaltend, während der Bosnieneinsatz, der unter dem Kapitel 7 der UNO-Charta läuft, einen potentiell friedensdurchsetzenden Charakter hat. Wie wir alle wissen, sind die Grenzlinien zwischen Friedenserhaltung und Friedensdurchsetzung selbstverständlich fließend, und die diesbezüglichen Übungen sind hervorragend gelungen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zum Aufruf der 6. Anfrage, 757/M, des Herrn Bundesrates Erhard Meier (SPÖ, Steiermark) an den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich darf Herrn Bundesrat Erhard Meier höflich um die Verlesung der Anfrage bitten.

Bundesrat Erhard Meier: Herr Vizekanzler! Anschließend an die Frage "Partnerschaft für den Frieden" und eine sehr zufriedenstellende Antwort stelle ich meine Frage:

757/M-BR/97

Warum glauben Sie, daß Österreich unbedingt die Neutralität aufgeben und der NATO beitreten sollte?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich glaube nicht, daß Sie von mir irgendeine Äußerung zitieren können, in der ich mich für die Abschaffung der österreichischen Neutralität stark gemacht habe. Eine solche Äußerung gibt es von mir nicht. Es gibt jedoch von mir eine klares Bekenntnis dazu, daß die Zeit jetzt reif ist, daß wir uns für eine vollberechtigte Teilnahme an der NATO entscheiden sollen. Ich kann das auch gerne begründen.

Ich selbst habe in den zwei Jahren, die ich jetzt Außenminister bin, zunächst einmal eher das Tempo gedrosselt, und zwar mit guten Gründen, weil ich der Meinung war, daß man jetzt wirklich einmal abwarten soll, bis alle Fakten auf dem Tisch liegen. Es war damals schon absehbar, daß sich die NATO weiterentwickeln wird, daß sie sich eine Erweiterungsrunde vornimmt, daß sie sich in Richtung einer weniger klassischen Militärallianz und einer verstärkten politischen Komponente bewegen wird, daß es vielleicht einen Partnerschaftsvertrag mit Rußland und der Ukraine geben wird. Aber da gab es viele Fragezeichen, und ich habe gemeint, daß es klug sei, nicht mit Hurra und Gebrüll zu sagen: Wir gehören dort hinein, egal wie das ausgeht, sondern daß es klug sei, diese Schritte abzuwarten und dann eine österreichische Entscheidung zu treffen.

Jetzt wissen wir mehr, und ich erwartete es auch so, wie es jetzt eingetroffen ist: Die NATO bleibt zwar im Kern ein Sicherheitsbündnis, auch mit Allianz und Beistandscharakter, aber sie geht viel weiter. Der umfassende Sicherheitsbegriff hat sich bestätigt, die Zusammenarbeit mit der OSZE, mit der Europäischen Union, mit dem Europarat und mit der UNO klappt hervorragend.

Kleines Beispiel: Das Ende des Blutvergießens in Bosnien wäre ohne NATO-Einsatz nicht möglich gewesen. Die Wahlen in Bosnien wären ohne die OSZE und ohne die Wahlbeobachter nie möglich gewesen. Und der wirtschaftliche Aufbau, die zivile Komponente, die eigentlich das Ziel dieses ganzen Friedenseinsatzes ist, daß die Volksgruppen besser miteinander können, daß sie


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Frieden halten, daß sich Institutionen entwickeln, mit deren Hilfe man miteinander lebt, wäre ohne die Europäische Union nicht denkbar. Solange der Militäreinsatz dauert, muß diese zivile Komponente Platz greifen. Daher ist diese Verzahnung aller Institutionen unendlich wichtig.

Ich meine daher, daß man jetzt, nachdem auch mit Rußland und mit der Ukraine – das haben wir vorher diskutiert – Verträge abgeschlossen sind, mit Fug und Recht alle Elemente einer Lösung auf den Tisch hat und daß wir jetzt frei, unbeeinflußt und ohne Druck von außen entscheiden können, ob wir mitdabei sein wollen und ob uns das ein Mehr an Sicherheit oder nicht bringt. Das ist meine Überzeugung. Es geht heute nicht mehr darum, auch nicht für Österreich, daß man sich gegen eine große Bedrohung, gegen einen Angriff oder Überfall durch einen übermächtigen Gegner oder ähnliches wehren muß. Früher genügte es, einen reinen Schutzschild zur Verteidigung aufzubauen. Heute genügt es nicht, nur darauf zu achten, daß Instabilität nicht importiert wird, sondern heute geht es darum, angesichts der neuen Konfliktfelder Balkan, Albanien, Tschetschenien, Nahost Sicherheit zu exportieren. Denn dieser Sicherheitsexport schützt am besten unsere eigene Sicherheit.

Deswegen meine ich, daß in dieser NATO neu, die wahrhaft jetzt mit der Geburtsurkunde in Madrid entstehen wird, für Österreich die Tür offen ist, und wir sollten auch den Mut haben, durchzugehen!

Wir sollten aber auch klar öffentlich sagen, daß in einem einzigen Punkt, nämlich im sogenannten Artikel 5, in der Beistandsverpflichtung des NATO-Vertrages, das Neutralitätsgesetz außer Kraft gesetzt werden würde. Das muß man ehrlich sagen, das verhält sich so.

Aber ich diskutiere überhaupt nicht darüber, daß wir die Neutralität abschaffen müssen, denn dazu gibt es keine Notwendigkeit, weder juristisch noch politisch.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Erhard Meier: Glauben Sie, daß – im Sinne dieser Antwort und infolge der weiteren Diskussion – in Österreich eine Volksabstimmung oder eine Volksbefragung über die Frage der Abschaffung oder Beibehaltung der Neutralität stattfinden könnte oder sollte?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich glaube, daß wir uns jetzt auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren sollten: Sollen wir beitreten oder nicht? Ich meine, daß an dieser inhaltlichen Diskussion kein Weg vorbeiführt. Ich möchte, daß man nicht immer auf Prozedurfragen ausweicht, denn das ist eine Nebenfront.

Sie kennen die Verfassungslage: Ein Drittel der Abgeordneten hat bei einem Verfassungsgesetz das Recht, eine Volksabstimmung zu verlangen. Wenn im Nationalrat ein Drittel der Abgeordneten dieses Recht in Anspruch nimmt, dann wird es eine Volksabstimmung geben. Ich weise allerdings darauf hin, daß die Einführung der Neutralität im Jahr 1955 ein Verfassungsgesetz war, das keiner Volksabstimmung unterzogen wurde. Man sollte ein bißchen zurückdenken: Die Einführung der Neutralität war im Jahr 1955 ein sehr mutiges und ein sehr kontroversielles Konzept.

Einer, der es wissen muß, weil er damals Sekretär von Julius Raab war, nämlich der langjährige Bundesrat und Nationalrat und später auch Staatssekretär Ludwig Steiner hat immer gesagt: Hätten wir damals eine Volksabstimmung gemacht, sie wäre mit Bomben und Granaten danebengegangen! Man hat damals bewußt eine Führungsentscheidung getroffen. 1955 und in der Zeit danach war die Entscheidung für die Neutralität eine absolut richtige sicherheitspolitische Maßnahme. Das war damals die bestmögliche Sicherheit für Österreich, hat uns die Freiheit ermöglicht. Die Entscheidung wurde selbst getroffen und nicht von außen aufgezwungen, das wissen wir schon, trotzdem war es eine Führungsentscheidung.

Ich meine, daß heute eine ähnliche Führungsqualität gefragt ist. Ich bin dazu bereit und argumentiere auch dementsprechend. Ich bin niemandem böse, wenn er eine andere Meinung hat.


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Ich verstehe auch, daß das Ganze psychologisch gut vorbereitet sein muß. Denn viele geben nicht gerne etwas auf, an das sie sich 42 Jahre lang gewöhnt haben. Es sind jedoch heute die Voraussetzungen völlig anders. Außenpolitik und Sicherheitspolitik gestalten sich nach 1989, dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Zusammenbruch des Kommunismus, völlig anders und sind nicht mehr vergleichbar mit der Zeit vorher. Wir sollten uns dieser Veränderung der Zeiten und auch der Notwendigkeiten stellen. Ich meine, daß für Österreich dabei das Beste an Sicherheit herausgeholt werden muß, und das versuche ich mit meinen Stellungnahmen.


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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck:
Gibt es eine zweite Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Erhard Meier: Ist Ihnen bekannt, daß bei einem NATO-Beitritt Österreichs Österreich aufgrund der Osterweiterung der NATO ebenfalls große finanzielle Beiträge bezahlen müßte? Es gibt ein Papier, das "The Costs of Expanding the NATO-Alliance" heißt und in Washington im März 1996 erstellt wurde. In Anbetracht dessen wäre es für Österreich schwierig, neben der eigenen Umrüstung auch diese Mittel für die gesamte NATO beizutragen.


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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck:
Herr Vizekanzler, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Ich kann Ihnen jetzt nur das sagen, was mir die Beitrittskandidaten, die es eigentlich wissen müssen, direkt sagen. Ich bin ein neugieriger Mensch und erkundige mich natürlich überall, wie teuer das wirklich ist. Die Polen, die Ungarn, die Rumänen, die Slowenen, die Tschechen rechnen damit, daß sie der Mitgliedsbeitrag an die 100 Millionen Dollar kosten wird. Der Rest ist nicht verhandelbar, das wird auch von niemandem verlangt. Befreien Sie sich von der Vorstellung, daß die NATO irgendeinem Land vorschreibt, was es für Verteidigung auszugeben hat. Vergessen Sie auch nicht, daß in der heutigen NATO eine Reihe von Ländern sind, etwa Island oder Luxemburg, die de facto Minibudgets für ihre Landesverteidigung haben.

Ich füge aber etwas hinzu, und das sage ich auch sehr deutlich: Wir haben natürlich die Option, eigenständig und allein zu bleiben. Dann muß man aber der Ehrlichkeit halber hinzuzufügen, daß eine glaubwürdige Alleinlandesverteidigung selbstverständlich viel teurer ist, wenn sie effizient sein will, als eine Sicherheit im Verbund. Betrachten Sie nur die Beispiele Schwedens, Finnland oder auch der Schweiz: Diese Länder geben im Schnitt dreimal oder viermal soviel für Landesverteidigung aus wie Österreich. Ich bitte Sie daher wirklich, gerade das Kostenargument ehrlich zu diskutieren.

Man sollte ehrlicherweise auch dazu sagen, daß eine glaubhafte Landesverteidigung für ein Land allein nicht so einfach ist, wie wir es uns manchmal in den letzten Jahren oder Jahrzehnten gemacht haben. Wir sind manchmal ganz gut als Trittbrettfahrer mitgefahren. Das wird auf die Dauer jedoch nicht gutgehen. In diesem Fall sollten wir den Mut haben zu sagen: Wir bleiben allein, tun aber alles, um eine effiziente Luftraumverteidigung und eine entsprechende Panzerverteidigung aufzubauen, wir tun alles, um allein ein Optimum an Sicherheit garantieren zu können.

Das Darüberschwindeln, mit dem Wissen um die Tatsache, daß uns in Wahrheit die gute alte NATO implizit sehr viel Sicherheit gebracht hat, wird auf die Dauer, wie ich meine, nicht gutgehen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 748/M, des Herrn Bundesrates Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich) an den Herrn Vizekanzler und Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche den Herrn Anfragesteller höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

748/M-BR/97

Welche Perspektiven sehen Sie für den UNO-Sitz Wien im Hinblick auf die letzten Gespräche mit UNO-Generalsekretär Kofi Annan in Wien?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Wir haben in Wien große Sorge wegen der UNIDO. Diese Sorge ist nicht ausgeräumt. Die UNIDO, die allerdings keine Agentur der Vereinten Nationen ist – Kofi Annan ist dafür nicht verantwortlich –, macht uns nach wie vor große Sorgen. Die Briten sind ausgetreten. Deutschland überlegt noch. Ich werde mit der neuen britischen Regierung, mit Robin Cook, persönlich Kontakt aufnehmen – mit den Deutschen haben wir das sowieso schon getan –, um die Reformchance in der UNIDO, die meiner Überzeugung nach auch in Zukunft Sinn haben wird, zu halten.

Man sollte sich konzentrieren und keine Doubletten machen. Ich glaube, es gibt genügend Punkte, die von Interesse sind, etwa im ökologischen Bereich oder in der Industrieentwicklung für Entwicklungsländer. Darauf sollte man sich konzentrieren in guter Abstimmung mit anderen internationalen Agenturen. Darüber, was von der UNO direkt hier ist – und das sind wichtige Bereiche! –, hat man sich anläßlich des Besuchs von Kofi Annan in Wien geeinigt. Dieser Bereich wir sogar größere Bedeutung haben.

Ich bin daher sehr zufrieden mit dem ersten Besuch des neuen UNO-Generalsekretärs, der sich erstens blendend ausgekannt und betont hat, daß er Wien zu einem Weltzentrum der Verbrechensbekämpfung, des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, des Law Enforcement, also der Stärkung der rechtlichen Voraussetzungen für den Kampf etwa gegen Drogen et cetera, machen will. Man will den Terrorismus verstärkt von Wien aus bekämpfen. Wir sind daher mit diesen Gesprächen absolut zufrieden.

Wir rechnen auch damit, daß eine – hoffentlich! – gute Personalentscheidung betreffend den Leiter des UNO-Zentrums in Wien gefaßt wird. Dann wird es meiner Meinung nach gut weitergehen. Jetzt haben wir die erste EU-Behörde mit der Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nach Wien geholt, was von der Quantität gar nicht so interessant ist, aber der Schuhlöffel dafür ist, daß wir jetzt Europaschulen einrichten können und daß das von Brüssel aus kofinanziert wird. Das ist ein Einstieg. Die anderen neuen Kandidaten haben so etwas noch nicht bekommen. Es laufen hier, wie ich meine, ganz vernünftige Dinge.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Herr Bundesrat, bitte.

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek: Herr Vizekanzler! Generalsekretär Kofi Annan hat ein umfassendes Reformkonzept der UNO angekündigt. Kann man heute schon sagen, ob es im Zuge dieses Reformkonzeptes auch Auswirkungen auf den Standort Wien geben wird?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir unterstützen dieses Reformkonzept 100prozentig, denn es kann nur unser Ziel als einem der pünktlichen Zahler in den Vereinten Nationen sein, daß die UNO, wo immer sie ihren Sitz hat, eine schlanke, effiziente und schlagkräftige Organisation hat, bei welcher die Verwaltungsarbeit eher abgebaut und die operativen Arbeiten gestärkt werden. Das ist absolut okay.

Ich habe als Botschaft mitgenommen, daß Kofi Annan versuchen will, die bürokratischen Overhead-Kosten zu reduzieren und dafür den operativen Teil zu stärken. Das ist für uns sehr wichtig, weil wir Wien auch zu einem solchen operativen Zentrum machen wollen. Wenn hier etwa die Atomteststopp-Überwachungsbehörde angesiedelt wird und in Wien quasi alle Daten zusammenlaufen, damit wirksam kontrolliert werden kann, wenn Wien eigentlich die Welthauptstadt im Kampf gegen die Atombombe und gegen die Weitergabe von Nuklearmaterial oder Nukleartechnologie wird, wenn außerdem der Kampf gegen den Terrorismus, gegen Drogen et cetera hier beheimatet und zentriert wird – das sind Anliegen, das hat auch Kofi Annan gesagt, die im 21. Jahrhundert mehr Bedeutung haben werden als jetzt –, dann ist das ein Konzept, mit dem wir uns 100prozentig identifizieren können.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek: Herr Vizekanzler! Gibt es auch eine Möglichkeit für die österreichische Bundesregierung, den Amtssitz Wien der UNO direkt zu stärken? Sehen Sie da Möglichkeiten?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Eine Möglichkeit, Herr Bundesrat, besteht in aktivem Lobbying, indem wir uns bei all diesen neuen Aufgaben wirklich gut einbringen. Die Atomteststopp-Organisation, die in der Öffentlichkeit als gar nicht als so wichtig angesehen wird, die aber für mich eine der entscheidendsten Stellen ist, habe ich schon erwähnt. Denken wir zurück: Welche Aufregungen hat es – meines Erachtens zu Recht – weltweit wegen der rund 2 000 Atomversuche, die zuletzt ober- und unterirdisch durchgeführt wurden, gegeben! Das gibt es jetzt mit einem Schlag nicht mehr und wird von Wien aus überwacht.

Wir kämpfen – wie gesagt – darum, daß wir bestimmte andere kleinere operative Einheiten hierher bekommen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich Staatssekretärin Ferrero-Waldner danken, die sich mit unendlicher Mühe und mit der Penetranz, die dazugehört, für dieses Anliegen unendlich stark macht und bisher auch wirklich beachtliche Erfolge heimgebracht hat.

Vergessen wir nicht, daß der UNO-Sitz in Wien selbstverständlich eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Milliarden bleiben letztlich hier. Er hat außerdem eine enorme internationale Bedeutung, weil wir damit – gemessen an unserer Größe – einen diplomatischen Staff haben, der Österreich eine Bedeutung gibt, die weit über der geographischen Ausdehnung und der Bevölkerungszahl liegt. Wir haben in Wien an die 140 bilaterale oder multilaterale Vertretungsbehörden. Viele der Aufgaben betreffend die Nachbarstaaten werden in Wien wahrgenommen, weil der UNO-Sitz hier ist und man daher eine ideale Kombination hat.

Das hat politische, wirtschaftliche und natürlich auch psychologische Bedeutung, denn Wien ist der einzige UNO-Standort, der sich auf EU-Gebiet befindet. Das Ganze ist für uns natürlich unendlich wichtig, und daß es die Bundesregierung gemeinsam geschafft hat, diesen Standort nicht nur zu halten, sondern sogar auszubauen, wie die genannten Beispiele zeigen, ist ein schöner Erfolg, angesichts der wachsenden Konkurrenz wie Genf, Bonn und andere.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen nun zum Aufruf der 8. Anfrage, 753/M, an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten durch die Frau Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien) . Ich darf die Frau Bundesrätin höflich um die Verlesung ihrer Anfrage bitten.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet wie folgt:

753/M-BR/97

Was sind aus Ihrer Sicht die kritische Masse beziehungsweise die unbedingt zu erzielenden Ergebnisse, um von einem Verhandlungserfolg bei der EU-Regierungskonferenz sprechen zu können?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Das wäre ein Thema für ein Referat, das wissen Sie auch. Ich will Sie jetzt zeitlich nicht überfordern, sondern nur anmerken, daß wir uns am Beginn der Regierungskonferenz, übrigens auch gemeinsam mit National- und Bundesrat, einige Ziele selbst gesetzt haben, in welche Richtung unserer Überzeugung nach die Veränderung der Europäischen Union gehen soll.


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Einerseits wollen wir verstärkt dem Hauptthema, dem Kampf um Arbeitsplätze auf koordinierter europäischer Ebene, vermehrtes Augenmerk schenken. Das war vor einem Jahr überhaupt noch nicht klar, da ist jetzt wirklich ein Durchbruch gelungen. Österreich hat sich in diesem Zusammenhang mit seiner meiner Meinung nach vernünftigen Linie, die Koordination auf europäischer Ebene mit Monitoring und mit einem eigenen Ausschuß, der das überwachen soll, zu bewirken, gut durchgesetzt. Das verhindert, daß wir dafür neue Beschäftigungsfinanzierungsinstrumente, die dann wir als Nettozahler wiederum zahlen und finanzieren sollen, machen. Das war eine sehr vernünftige, gute Position, diese ist heute praktisch akzeptiert und Allgemeingut.

Zweitens: Wir haben uns vorgenommen, daß wir die Umweltstandards, die wir im Beitrittsvertrag nur bis 1998 fix abgesichert haben, dauerhaft behalten und sogar weiterentwickeln können. Dieses Ergebnis dürfte in Amsterdam festgemacht werden. Am Montag und Dienstag ist es mir in Luxemburg gelungen, die anderen davon zu überzeugen, daß die Begriffe "höhere Umweltstandards behalten oder weiterentwickeln" ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. Damit sind wir jetzt sogar besser dran als mit dem Beitrittsvertrag.

Drittens: Zu einigen Bürgerinteressen, etwa der verbesserten Transparenz in der Union und zur Subsidiarität, gibt es erstmalig ein sehr gutes Protokoll mit Begründungsnotwendigkeit, in welchem die Frage der Stärkung des Ausschusses der Regionen zwar nicht so, wie wir es gerne gehabt hätten – das gebe ich auch offen zu –, aber doch als ein Schritt in die richtige Richtung verankert wird. So wird etwa der Tierschutz in einem eigenen Protokoll erstmals auf europäischer Ebene verankert; genau das haben wir österreichischerseits immer gefordert und war auch eine der wesentlichen Intentionen des Volksbegehrens vor einem Jahr.

Wir haben uns vorgenommen, die Menschenrechte verstärkt zu achten, und wenn Mitgliedsländer die Menschenrechte nicht achten, sind dafür entsprechende Sanktionsmechanismen vorgesehen. Diese Thema wird besonders für die Erweiterungsverhandlungen sehr wichtig sein.

Wir haben uns für die Zusammenarbeit in den Bereichen innere Sicherheit und Justiz viel vorgenommen. Die heutige dritte Säule, die rein intergouvernemental als lose Regierungskooperation gedacht ist und Asyl, Migration und Flüchtlingswesen betrifft, soll europäisches Recht werden. Das liegt im Interesse Österreichs, denn so werden einheitliche Standards geschaffen, ohne damit den automatischen Zugang zu den österreichischen Arbeitsmärkten zu ermöglichen. Das war für mich ein wichtiger Punkt, bei dem die anderen eher geschlafen haben, bei welchem sie aber durch die österreichischen Interventionen letztlich in die richtige Richtung gedrängt wurden.

Wir haben uns im Institutionenbereich vorgenommen, defensiv den Status quo nicht verändern zu lassen, wollen aber, daß die Kommission verbessert wird, das Recht des Europäischen Gerichtshofs zumindest gehalten und in den neuen Bereichen ausgeweitet wird. Das wird letztlich auch gelingen.

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die für Österreich, das derzeit ein Randstaat in der Union ist, ein sehr wichtiges Anliegen ist, machen wir, glaube ich, einen großen Schritt vorwärts.

In diesem Sinn glaube ich, sagen zu können, daß wir die österreichischen Anliegen sehr gut durchbringen konnten. Selbstverständlich wissen Sie auch, daß solche Verhandlungen nicht mit einem 100prozentigen Sieg und einem 100prozentigen K.O.-down abgeschlossen werden – diesen Eindruck will ich auch gar nicht erwecken –, sondern daß ein Kompromiß gefunden wird. Bei diesem Kompromiß wird es meiner Meinung nach aber keine Gewinner und Verlierer, sondern einen großen Gewinner, nämlich die europäische Sache, geben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Vizekanzler! Sie haben die Frage der Menschenrechte angesprochen. Es gibt seit Jahren eine Diskussion in der Europäischen Union über die Frage der politischen und auch sozialen Grundrechte innerhalb der Union. Könnten Sie


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etwas konkretisieren, inwieweit diese Vorstellungen Einfluß auf die Regierungskonferenz hatten und wie das Ergebnis in dieser Frage ausschaut?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Bundesrätin! Wir hätten gerne erreicht, daß überhaupt eine umfassende europäische Verfassung gemacht wird, die quasi Leitlinie für die Welt sein sollte. Das ist leider auch aus Zeitmangel nicht gelungen. An einer solchen Thematik müßte wahrscheinlich eine echte Expertengruppe zwei Jahre lang arbeiten. Das kann man in politischen Verhandlungen letztlich nicht vorbereiten. Das ist von Anfang an leider auch nicht zur Diskussion gestanden. Unser Ziel wäre gewesen, die Europäische Menschenrechtskonvention durch die Union als Rechtspersönlichkeit unterzeichnen zu lassen. Das scheitert vermutlich an ziemlich spitzfindigen legalen Problemstellungen einzelner Länder. Die meisten wären dazu bereit.

Ein Thema war für uns auch sehr wichtig, nämlich der Sanktionsmechanismus für den Fall, daß ein Land in seinem Bereich Menschenrechte verletzt. Dafür muß es einen Sanktionsmechanismus geben, und dieser wird erstmals im Vertrag verankert werden. Ich schicke Ihnen gerne den letzten Textvorschlag der niederländischen Präsidentschaft, der meines Erachtens voll in unsere Richtung zielt.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer: Herr Vizekanzler! Sie haben sich früher mehrmals sehr zuversichtlich geäußert, was die Verbesserung der Betrugsbekämpfung auf Unionsebene bedeutet. Sie haben das jetzt nicht erwähnt. Ich würde gerne wissen, inwieweit diese Ihre Zuversicht von der Realität gerechtfertigt wurde.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Das findet täglich statt. Es gibt dafür eigens eine Kommissarin, übrigens meine langjährige schwedische Kollegin als Wirtschafts- und Handelsministerin Anita Gradin, die übrigens eine unglaublich zähe Fighterin gegen die internationale Tendenz, sich entweder Förderungen zu erschwindeln oder aus Außenzoll-Angelegenheiten ein Geschäft zu machen, ist. Sie betreibt das ungeheuerlich engagiert. Das ist aber weniger ein Thema in der Regierungskonferenz, sondern ein Thema, das schon vor einem Jahr mit einem gemeinsamen Beschluß der entsprechenden Räte, mit einem Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossen wurde. Und die Union kämpft auch anhand der Zahlen des Europäischen Rechnungshofes, der das genau untersucht. 120 Prüfer sind täglich rund um die Uhr damit beschäftigt, diesen Dingen auf den Grund zu gehen. Wir unterstützen natürlich Anita Gradin und den Europäischen Rechnungshof vollinhaltlich dabei, weil wir als Nettozahler kein Interesse haben, diesbezüglich übers Ohr gehauen zu werden.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen zur 9. Anfrage der Frau Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark) an den Herrn Vizekanzler Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich ersuche die Anfragestellerin höflich um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Johanna Schicker: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

758/M-BR/97

In welcher Form wird nach dem letzten Stand der Verhandlungen das unter anderem von Österreich geforderte neue Beschäftigungskapitel Eingang in den EU-Vertrag finden?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Bundesrätin! Ich habe auch schon bei vorigen Antworten auf Fragen ein bißchen darauf Bezug


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genommen. Das wird in unserem Sinne befriedigend gelöst sein. Es wird einen eigenen Titel, ein eigenes Kapitel geben, in dem diese Themen betreffend Einsetzung eines eigenen Ausschusses, der aus den Wirtschafts- und Arbeitsministern, also ECOFIN-Rat plus Sozialminister, gebildet wird, behandelt werden. Es wird ein Monitoring-System geben, es wird Empfehlungen geben können. Der Streitpunkt – das sage ich auch ganz offen – ist noch immer Artikel 5. Das war auch am Dienstag ein massives Thema in Luxemburg, als es um sogenannte "incentive measures" ging, also beschäftigungswirksame Maßnahmen. Unter uns gesagt – die deutsche Übersetzung ist natürlich irreführend, daher ist auch die deutsche Delegation als einzige noch sehr skeptisch, weil sie aus dem Wortlaut "beschäftigungsfördernde Maßnahmen" befürchtet, daß großflächige, auch teure Beschäftigungsprogramme abgeleitet werden können.

Das ist aber nicht die Absicht der vierzehn anderen und auch nicht jene der Kommission. Uns geht es vor allem um Pilotprojekte. "Incentive" heißt meinem Sprachverständnis nach, nicht breitflächig keynesianische Ausgabenpolitik zu betreiben – wovon ohnehin 60 Prozent in Importe oder Auslandsreisen fließen –, sondern konkrete Strukturprojekte – etwa im Jugendausbildungsbereich, in Werkstättenbereichen, für schwer vermittelbare Gruppen oder bestimmte regionale Bereiche – zu fördern, und zwar im Rahmen der bestehenden Haushaltsrichtlinien.

Wir haben versucht, den Deutschen das klarzumachen, und es sieht so aus, als hätten wir jetzt eine Formulierung gefunden, welche die deutschen Bedenken ausräumt. Ich bin zuversichtlich, daß uns in Amsterdam eine Konsenslösung in dieser Angelegenheit gelingen wird.


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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck:
Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Johanna Schicker: Herr Vizekanzler! Sind Sie – wie aus Ihren Ausführungen hervorzugehen scheint – auch der Meinung, daß infolge der politischen Veränderungen in Großbritannien und Frankreich die österreichischen Bestrebungen in der Beschäftigungsfrage eine zusätzliche, positive Dimension erfahren werden? Ist das nicht anzunehmen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Bundesrätin! Ich möchte Ihnen offen sagen, daß das mit Wahlen wenig zu tun hat.

Im Falle Großbritanniens trifft es zu; damit haben Sie recht. Denn die frühere Regierung hat das Beschäftigungskapitel abgelehnt. Was aber Frankreich betrifft, stimmt es nicht, weil Präsident Chirac, einer der Verhandler im Europäischen Rat, in der Spitzengruppe der Regierungschefs vorzufinden ist, die sich "mit Herzblut" für ein solches Kapitel eingesetzt haben und für die Übernahme des Sozialprotokolls in den Vertrag eingetreten sind.

Insgesamt erwarte ich mir in dieser Hinsicht keinen Unterschied. Überhaupt möchte ich sagen, daß das europäische Projekt seit über 40 Jahren in sehr enger Zusammenarbeit von Sozialdemokraten und Christdemokraten vorangetrieben wird. Daher wird sich in diesem Bereich relativ wenig ändern.

Präsident Dr. DDr. h.c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Nein.

Wir gelangen zur 10. Anfrage, 749/M, des Herrn Bundesrates Karl Pischl (ÖVP, Tirol) an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich darf Herrn Bundesrat Pischl höflich um Verlesung der Anfrage bitten.

Bundesrat Karl Pischl: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich habe folgende Frage eingereicht:

749/M-BR/97

Wie werden die österreichischen Bundesländer in den Ablauf der EU-Präsidentschaft Österreichs eingebunden?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Es wird elf informelle Ministertreffen in Österreich geben. Diese werden im gesamten Bundesgebiet stattfinden, in jedem Bundesland eines. Weiters wird es zwei Tagungen des Ausschusses der Regionen in Österreich geben, die Tagung des Präsidiums und die Tagung des Verkehrsausschusses. Auch diese beiden Tagungen werden vermutlich außerhalb der Bundeshauptstadt stattfinden. Die Entscheidung darüber obliegt den Landeshauptleuten.

Die Vorbereitung liegt in den Händen der Staatssekretärin, sie hat die Tagungen bereits hervorragend vorkoordiniert. Es sind schon an allen Tagungsorten Besichtigungen durchgeführt worden. Die Vorarbeiten verlaufen sehr gut.

An dieser Stelle möchte ich den Bundesländern, Städten und Gemeinden, die diese Treffen veranstalten, sehr herzlich für die Kooperation danken. Es ist nicht nur Goodwill dafür nötig, sondern es fallen zum Teil auch Ausgaben an, und diese zu leisten ist keineswegs selbstverständlich. – Herzlichen Dank.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Karl Pischl: Herr Vizekanzler! Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Bundesländer, im Rahmen dieser Veranstaltungen ihre kulturellen Besonderheiten zu präsentieren?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Dazu muß ich ehrlicherweise sagen, daß die Arbeitsumstände der Verhandler dies kaum zulassen werden. Sowohl für den Ministerrat als auch für den Ausschuß der Regionen spielt sich der Aufenthalt in der Regel zwischen Flughafen, Hotelzimmer und Veranstaltungsraum ab. Von dort heißt es schließlich: zurück zum Flughafen und ab durch die Mitte.

Daher muß man folgendes trennen: Diejenigen, die dort verhandeln, arbeiten dort und haben daher kaum die Gelegenheit, die Landschaft, das kulturelle Großangebot oder die kulinarischen Besonderheiten zu genießen. Darüber sollte man sich keiner Illusion hingeben.

Wichtig ist aber, daß im Rahmen solcher Treffen ein umfangreiches Medieninteresse gegeben ist. Es besteht daher die Möglichkeit, diese Veranstaltungen zu nützen, um die Region und das Land optimal zu präsentieren. Das kann und soll man tun, denn darin besteht für uns eine große Chance. Von den Ministern sollten wir dabei eher absehen, weil sie in einer ungünstigen Lage sind: Sie kommen hin, verhandeln und fliegen wieder weg. – Aber das ist nicht das Hauptthema.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Karl Pischl: Herr Vizekanzler! Welche sind – aus Ihrer Sicht – die großen Herausforderungen für die österreichische Präsidentschaft?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Österreich muß in diesem halben Jahr – das reihe ich ganz bewußt an den Beginn – zuallererst die Stimme Europas sein, und es muß optimal und professionell bewältigen, was auf der Tagesordnung steht und an Problempunkten auf uns zukommt. Dazu gehört sehr viel Behutsamkeit, Fingerspitzengefühl, Koordinationsfähigkeit und überdies die Bereitschaft, sich selbst zurückzunehmen. Es geht darum, nicht die eigenen Interessen in den Vordergrund zu rücken, sondern wirklich für die anderen zu sprechen und die Stimme Europas zu sein. Auch gilt es zu vermeiden, sich selbst ein Gewicht zu verleihen, das man als Präsident nicht haben sollte.


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Inhaltlich werden in den sechs Monaten unserer Präsidentschaft einige sehr wichtige Angelegenheiten zu erledigen sein. Dazu gehört die Ratifizierung der Regierungskonferenz. In diesem wichtigen Bereich können noch einige Schwierigkeiten auftauchen. Drei Länder werden darüber Referenden durchführen, nämlich – soweit ich informiert bin – Irland, Portugal und Dänemark. Dabei kann es zu Problemen kommen.

Zweitens könnte die Endphase der Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion – nicht die Entscheidung darüber, welche Länder daran teilnehmen, sondern die abschließenden Entscheidungen im Hinblick auf EZB und so weiter – in die Zeit unserer Präsidentschaft fallen. Das gilt auch für den tatsächlichen, inhaltlichen Beginn der nächsten Beitrittsverhandlungen. Diese werden zwar formell – im Rahmen einer großangelegten Sitzung – unter britischem Vorsitz beginnen, aber die inhaltliche Arbeit wird de facto unter österreichischem Vorsitz beginnen. Man darf sich keiner Illusion darüber hingeben, daß das eine sehr aufwendige, schwierige Sache werden wird.

Unter österreichischem Vorsitz wird auch die Vorbereitungsarbeit für die Reform der Fördergebiete beginnen. Auf der Tagesordnung stehen überdies die Reform der Agrarordnung, das Santer-Paket und die Vorbereitung auf die neue Finanzverfassung – das wird für uns Österreicher besonders wichtig sein –, und es wird eine Konferenz über die europäisch-südafrikanische Wirtschaftszone SADEC abgehalten werden. Damit entsteht ein wichtiger und dynamischer Wirtschaftsbereich.

Vornehmen sollten wir uns die Weiterentwicklung des Bereiches der inneren Sicherheit und der Polizeizusammenarbeit, auch über die Grenzen der EU hinaus. Außerdem dürfen wir nicht übersehen, daß im Juli 1998 das militärische Mandat für den Bosnien-Einsatz endet. Das ist auch einer der Gründe dafür, daß ich in Sintra dafür plädiert habe, militärisch präsent zu bleiben. Denn es sieht mir nicht danach aus, daß im Juli 1998 die Arbeit in Bosnien schon erledigt sein wird. Auch das wird für Österreich als Stimme Europas ein sehr wichtiger Bereich sein.

Meiner Einschätzung nach werden im fraglichen Zeitraum im Nahostbereich einige Probleme virulent werden. Aus diesem Grund bin ich nach Israel gereist und habe mit den Palästinensern persönliche Kontakte wiederaufgenommen. Wir müssen uns für die Probleme in diesem Bereich in höchstem Maße wappnen.

Weil diese Arbeiten mit hohem Zeitaufwand verbunden sind, spreche ich hier die Bitte aus, daß die Opposition und die Fraktionen der Regierungsparteien zusammenwirken. In der Zeit der Präsidentschaft Irlands beispielsweise war der Außenminister de facto an 110 von 150 Tagen nicht zu Hause. Um trotz des enormen Zeitaufwandes zu einem gemeinsamen Erfolg zu kommen, sollten wir für uns selbst gewisse Spielregeln entwickeln; das wäre meiner Ansicht nach sehr sinnvoll.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Danke.

Wir kommen zum Aufruf der 11. Anfrage, 759/M, der Frau Bundesrätin Irene Crepaz (SPÖ, Tirol) an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich darf Frau Bundesrätin Irene Crepaz um die Verlesung der Anfrage ersuchen.

Bundesrätin Irene Crepaz: Herr Außenminister! Meine Frage lautet:

759/M-BR/97

Inwiefern ist entsprechend dem aktuellen Verhandlungsstand in der Regierungskonferenz eine Stärkung der Rechte des EP vorgesehen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Frau Bundesrätin! Zunächst wird es eine deutliche Reduktion der fast unüberschaubar komplexen Verfahren geben, die für das Europäische Parlament im interinstitutionellen Gefüge heute Gültigkeit haben. Es wird zu einer Reduktion auf drei Verfahren kommen. Lediglich für den


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Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion wird das Kooperationsverfahren beibehalten werden. Im übrigen wird es Mitentscheidung, Zustimmung und Anhörung geben.

Zweiter Punkt: Wenn es – beispielsweise im Hinblick auf die Bestandteile der dritten Säule – zu einer Erweiterung der Kompetenzen kommt, dann erhält das Europäische Parlament eine stärkere Position.

Der dritte Punkt der Aufwertung des Parlaments besteht in der Mitbestimmung mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission und – in abgestufter Form – den Kommissionsmitgliedern.

Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – hier kam es am Montag dieser Woche zu einem Durchbruch – bekommt das Parlament einen eigenen, interinstitutionellen Vertrag, der sicherstellt, daß die Gemeinsame Außenpolitik zwar aus dem Gemeinschaftsbudget, aus den obligatorischen Aufwendungen finanziert werden kann, aber trotzdem das Parlament jährlich in eine Art Mitentscheidung eingebunden wird. Wenn es zu keiner Entscheidung kommt, werden die Budgetansätze des Vorjahres angewandt.

Es war für mich interessant zu sehen, daß der Präsident des Europäischen Parlaments, Gil-Robles, dieser Regelung zahlreiche positive Seiten abgewonnen hat und in diesem Punkt sehr zufrieden war.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Irene Crepaz: Herr Außenminister! Ihrer Formulierung kann ich entnehmen, daß Sie sich nicht so sehr für die Stärkung des Europäischen Parlamentes eingesetzt haben. Habe ich etwas Falsches herausgehört? Meine konkrete Frage lautet: Haben Sie sich persönlich für die Stärkung des Europäischen Parlaments eingesetzt?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.


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Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Frau Bundesrätin! Österreich ist wahrscheinlich das Land, das sich am stärksten für die Rechte der Europäischen Parlamentarier eingesetzt hat. Es ist übrigens auch von den Präsidenten Haensch und Gil-Robles anerkannt worden, daß sich gerade die Österreicher dafür sehr stark gemacht haben.

Es ist auch klar, daß dem Europäischen Parlament nicht alle Wünsche erfüllt werden. Unübersehbar ist, daß das Parlament früher so gut wie überhaupt keine Rechte hatte und deshalb von Runde zu Runde darum kämpft, aufzuholen. Es bekommt nicht alle Wünsche erfüllt, weil vor allem die großen Länder kein Interesse daran haben, dem Europäischen Parlament etwas zu geben. Diese treten eher dafür ein, COSAC und andere Institutionen zu stärken.

Wir sehen dazwischen keinen Widerspruch und haben uns vollinhaltlich für das Europäische Parlament eingesetzt. Meiner Meinung nach sind in dieser Runde die Rechte des Europäischen Parlaments gut berücksichtigt worden – nicht perfekt und nicht in jeder Hinsicht, aber gut.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen zum Aufruf der 12. Anfrage, 750/M, des Herrn Bundesrates Peter Rieser (ÖVP, Steiermark) an den Herrn Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten. Ich darf Herrn Bundesrat Peter Rieser höflich um die Verlesung seiner Anfrage ersuchen.

Bundesrat Peter Rieser: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

750/M-BR/97

Welche Zwischenbilanz können Sie über den österreichischen Beitrag zum Wiederaufbau von Bosnien-Herzegowina ziehen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Wir haben pro Kopf sicherlich am meisten geholfen, und zwar weniger mit öffentlichen Geldern, als mit den Hilfsleistungen aus der sehr beachtlichen Spendefreudigkeit der österreichischen Bevölkerung. Dabei wurde Unglaubliches geleistet, und das wird von den Menschen dort in hohem Maße anerkannt.

Man braucht sich nur anzusehen, was derzeit getan wird. Wir beteiligen uns im Rahmen der internationalen, multilateralen Hilfe von Weltbank, EU und so weiter. Bilateral haben wir im Jahr 1997 100 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen vor allem dem Aufbau der Wasserversorgung, zum Beispiel in Sarajevo, Kladanj, Bukovica, Tešanj, Travnik, Jajce et cetera, aber auch den Bereichen Energie und Transport. 20 Millionen Schilling hat Österreich für den Flughafen Sarajevo bereitgestellt.

Österreich unterstützt auch Demokratie und Menschenrechte. Wir haben den OSZE-Beitrag für die Wahlen geleistet und haben unter anderem die Wahlzettel gedruckt. Dafür wurden 12 Millionen Schilling ausgegeben. Für Bildungsaufwendungen haben wir mehr als 10 Millionen Schilling bereitgestellt. Wir haben einige historische Gebäude – beispielsweise die Nationalbibliothek in Sarajevo und einige Universitäten – instand gesetzt und auch dafür beträchtliche Beträge ausgegeben. Außerdem haben wir etwas für die Wohnraumsanierung getan. Das beläuft sich in Summe heuer auf ungefähr 100 Millionen Schilling. Damit hat Österreich, wie ich glaube, sehr viel getan.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Peter Rieser: Herr Vizekanzler! Welche Bedeutung hat der Wiederaufbau für Bosnien-Herzegowina?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Lassen Sie mich dafür einige Zahlen nennen: Das gesamte Bruttoinlandsprodukt von Bosnien-Herzegowina beträgt derzeit ungefähr 1 Milliarde Dollar pro Jahr. Man schätzt, daß durch internationale Beiträge aus den Geberländern – durch Spenden, durch die Hilfe der EU, durch bilaterale Hilfe – ungefähr 65 Prozent des gesamten Volkseinkommens aufgebracht werden. Das muß man wissen, wenn man über die Bedeutung der Hilfe für dieses arme Land spricht.

Dabei sind unterschiedliche Entwicklungen zu registrieren. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Föderation war deutlich besser. Dort wuchs im vergangenen Jahr das Bruttoinlandsprodukt um 50 Prozent. Dabei ist allerdings der niedrige Ausgangswert zu beachten. Der Wert des BIP entspricht heute nur ungefähr einem Viertel des Wertes, der für die Wirtschaftskraft des Landes vor dem Krieg stand. Während aber in der Föderation 1996 ein Anstieg um 50 Prozent zu verzeichnen war, blieb in der Republika Srpska das Einkommen de facto gleich.

Daher müssen wir in Zukunft zu einer besseren Verteilung gelangen. Wir müssen auch dem serbischen Teil der Bevölkerung helfen, und zwar unabhängig von der Führung. Was diese betrifft, ist eine politische Vorgangsweise erforderlich. Aber wir müssen dort auch wirtschaftlich nach dem Rechten sehen. Die Lage ist schrecklich.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Peter Rieser: Herr Vizekanzler! Welche Aktivitäten setzt die Europäische Union im Bereich der Flüchtlingsrückführung?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Es gibt sogenannte "Priority Regions", also prioritäre Regionen, in die die Flüchtlinge zurückkehren


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sollen. Das sind vor allem der Una-Sava-Kanton, Biha%, die Gegend um Banja Luka, Sarajevo, der Bosna-Drina-Korridor inklusive Br#ko und Tuzla sowie Zentralbosnien und Mostar. Auf diese Bereiche konzentrieren wir uns, und dafür werden von seiten der Europäischen Union insgesamt ungefähr 125 Millionen Ecu ausgegeben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Danke.

Wir kommen nun zum Aufruf der 13. Anfrage, 754/M, des Herrn Bundesrates Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg) an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

754/M-BR/97

Wann ist aus Ihrer Sicht der optimale Zeitpunkt, den Beitrittsantrag Österreichs zur NATO-Neu zu stellen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.


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Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel:
Herr Bundesrat! Wie ich vorhin anhand der NATO-Diskussion schon ausgeführt habe, sind jetzt – nach dem Gipfeltreffen von Madrid – alle Fakten auf dem Tisch, und wir sollten nunmehr die innerösterreichische Diskussion führen. Sobald diese – wie ich hoffe: positiv – abgeschlossen sein wird, wird dieser Zeitpunkt gekommen sein.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch: Herr Bundesminister! Kann nach Ihrer Auffassung jetzt schon von der NATO-Neu gesprochen werden, oder müßte sich die NATO in den nächsten Monaten noch in eine bestimmte Richtung entwickeln, damit man das tun kann?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Da müßte man jetzt lange darüber diskutieren, was "NATO-Neu" und "-Alt" und so weiter heißt. Ich bitte auch darum, nicht zu sagen, daß NATO-Neu ausschließlich gut sei und "NATO-Alt" böse gewesen wäre. Das wäre schon deswegen unfair, weil wir alle der "NATO-Alt" letztlich 50 Jahre Frieden verdanken. Das halte ich für sehr wesentlich.

Dennoch ist unverkennbar, daß das, was jetzt entsteht, vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre: daß die NATO mit Rußland und der Ukraine die Founding Acts, diese Gründungsverträge einer neuen Partnerschaft, abschließt; daß sie frühere Warschauer-Pakt-Länder als Partner einlädt; daß sie die Türen auch für andere Kandidaten offenhält, selbst für die baltischen Staaten. Das wäre früher undenkbar gewesen, und in dem Sinn kann man tatsächlich – das ist meine persönliche Überzeugung, daran glaube ich wirklich – von einer neuen NATO sprechen.

Bitte halten Sie sich vor Augen, daß in diesem Bereich nicht viel mehr wird kommen können. Das Kernelement, der Beistandspakt für den Ernstfall – Gott sei Dank ist dieser bisher, eben wegen des Beistandspaktes, nie eingetreten –, bleibt bestehen; daneben aber wird die NATO viel breiter und offener, und sie wird das entscheidende Bauelement in der Sicherheitsordnung sein, die im Dreieck von NATO, EU und Westeuropäischer Union entsteht.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch: Herr Vizekanzler! Würde Ihrer Beurteilung nach ein Fernbleiben Österreichs aus der NATO dessen Stellung in der EU gefährden?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Nein, das kann und darf man nicht vermischen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Ein Aspekt ist allerdings interessant. In dem Vertrag, der in der Regierungskonferenz beschlossen wird, ist klar verzeichnet, daß sich die Europäische Union das schrittweise Einbeziehen der Westeuropäischen Union vorbehält. Das ist ein Textteil, der bereits außer Streit steht; er steht übrigens auch innerösterreichisch außer Streit. Wenn das so ist, dann ist bereits in diesem Vertrag zugrunde gelegt, daß es irgendwann zum Verschmelzen der Sicherheitsstruktur – der Westeuropäischen Union – mit der politischen Struktur – der Europäischen Union – kommen wird. Ebenso klar ist, daß eine Vollmitgliedschaft oder eine Verschmelzung innerhalb der Westeuropäischen Union nur möglich ist, wenn es eine deckungsgleiche Mitgliedschaft in der NATO gibt.

Daher kann man zwar darüber diskutieren, wann etwas richtig ist und ob der Zeitpunkt dafür gekommen ist, aber ich plädiere dafür, folgendes zu beachten: Man schließt eine Feuerversicherung nicht ab, wenn das Haus brennt oder wenn die Zündler schon unterwegs sind, sondern vielmehr in sicheren Zeiten. Dann ist es – nebenbei bemerkt – auch am billigsten.

Daher sollte man ehrlich sagen: Das eine hat mit dem anderen nicht notwendigerweise jetzt etwas zu tun. Ein Fernbleiben würde nicht unsere Mitgliedschaft in der EU gefährden. Aber es würde uns Mitwirkungsmöglichkeiten nehmen, die meiner Einschätzung nach nicht unwichtig sind.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen zum Aufruf der 14. Anfrage, 760/M, des Herrn Bundesrates Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich) an den Herrn Vizekanzler und Außenminister. Ich bitte Herrn Bundesrat Ferdinand Gstöttner höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Ferdinand Gstöttner: Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

760/M-BR/97

Wie beurteilen Sie nach dem Sturz von Staatspräsident Mobutu die Chancen für den Prozeß der Demokratisierung im ehemaligen Zaire, jetzt Demokratische Republik Kongo?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Bundesrat! Ehrlich gesagt sehe ich mich ein wenig veranlaßt zu passen, weil die Frage derzeit sehr schwer zu beantworten ist.

Über die Qualität des alten Regimes brauchen wir nicht lange zu diskutieren. Wir wissen, wohin es geführt hat. Wir haben gesehen, was alles an Ausplünderungen, Geldverlagerungen und dergleichen mehr geschehen ist. Ob die neuen Machthaber – mit Kabila an der Spitze – alles völlig anders und vor allem besser machen werden, wage ich heute nicht zu sagen.

Von Europa aus sollten wir mit einer Stimme sprechen und sagen: Freunde, wir werden euch daran messen, wie ihr es mit den Menschenrechten haltet, mit der Behandlung von Bevölkerungsgruppen und Stämmen, die nicht der Stammeskoalition angehören, die jetzt die Macht übernommen hat. Wir werden euch auch daran messen, ob ihr wirklich die für 1999 angekündigten Wahlen durchführt.

Es ist zunächst einmal ermutigend, daß es diesen Zeitplan für Wahlen gibt. Ermutigend ist auch, daß innerhalb von 60 Tagen eine verfassunggebende Versammlung einberufen werden soll. Jedoch sind auf der anderen Seite auch negative Elemente zu vermerken. Daß die Posten des Vizepräsidenten und des Premierministers gestrichen wurden und daß der neue Machthaber, Präsident Kabila, gleich auch den Posten des Verteidigungsministers mit übernommen hat, führt zu einer unglaublichen Machtzusammenballung in der Hand einer Person.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
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Daher meine ehrliche Antwort: Ich traue mich heute nicht, darüber etwas Endgültiges zu sagen. Ich möchte das Regime daran messen, wie es in den genannten konkreten Punkte vorgehen wird.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Nein.

Wir kommen zum Aufruf der 15. und letzten Anfrage, 751/M, des Herrn Bundesrates Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich) an den Herr Vizekanzler und Außenminister. Ich ersuche Herrn Bundesrat Engelbert Schaufler um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Engelbert Schaufler: Geschätzter Herr Vizekanzler! Meine Frage lautet:

751/M-BR/97

Wie beurteilen Sie die innenpolitische Entwicklung in der Slowakei?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Als Außenminister eines Nachbarstaates muß ich vorsichtig sein und darf nicht zu sehr meine subjektive Bewertung einfließen lassen. Über meine politische Bewertung als Parteipolitiker und Christdemokrat habe ich mich öffentlich bereits geäußert.

Meiner Ansicht nach hat sich die Slowakei durch das gescheiterte Referendum in eine sehr schwierige Situation manövriert. Die Beteiligung von nur 10 Prozent der Bevölkerung und die Verweigerung der Aufnahme der – juristisch nicht optimal abgesicherten – Frage nach der Volkswahl für den Präsidenten hat die politischen Kräfte völlig paralysiert und zum Rücktritt des Außenministers geführt. Ich befürchte, daß damit die Chancen der Slowakei verloren sind, in der ersten Runde der Beitrittsverhandlungen über die Aufnahme in die Europäische Union und in die NATO dabei zu sein.

Das ist schade, weil Österreich Interesse daran hätte, daß die Slowakei einen wirtschaftlich und demokratiepolitisch positiven Reformprozeß durchläuft, sodaß wir einen Nachbarn hätten, mit dem wir nicht nur wirtschaftlich verflochten wären, sondern mit dem es auch einen regen Austausch von Gesten, kulturellen Schöpfungen und politischen Gedanken gäbe, einen Nachbarstaat, in dem die Freiheit der Bürger genauso respektiert ist wie bei uns. Das würde ich mir wünschen, aber letztlich wird die Lösung innerhalb der Slowakei zu finden sein.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Engelbert Schaufler: Herr Vizekanzler! Meine Region hat größtes Interesse an einer positiven wirtschaftlichen und politischen Entwicklung unseres Nachbarlandes. Welche Möglichkeiten sehen Sie für Österreich, die Slowakei in ihrem Demokratisierungsprozeß zu unterstützen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Vizekanzler.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Wir setzen uns stark dafür ein und pflegen Kontakte auf den verschiedensten politischen – auch parteipolitischen – Ebenen, und zwar Sozialdemokraten und Christdemokraten genauso wie andere politische Gruppierungen. Aus den österreichischen Medien wissen die Slowaken sehr genau, wie ihr Land von außen gesehen wird.

Wir versuchen intensiv, Regierung und Parlament direkt in die europäischen Diskussionsprozesse einzubeziehen. Ich hoffe, daß dieser Prozeß weitergehen wird. Im nächsten Jahr werden Wahlen stattfinden, in deren Verlauf sich erweisen könnte, daß auch von der Bevölkerung eine Entwicklung in diese Richtung gewünscht wird.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird noch eine Zusatzfrage gewünscht? – Nein.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
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Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Steiermärkischen Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Bundesrat.

Ich ersuche die Frau Schriftführerin höflich um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Helga Markowitsch:

"Sehr geehrter Herr Bundesratsdirektor!

In der Sitzung des Steiermärkischen Landtages am 13. Mai 1997 wurde anstelle des bisherigen Ersatzmitgliedes Dr. Vincenz Liechtenstein

Frau Maria Pein, geboren am 20. 6. 1968, wohnhaft in Spitz 1, 8483 Deutsch Goritz, als Ersatzmitglied des Bundesrates gewählt.

Ich beehre mich, dir dies zur Kenntnis zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Franz Hasiba, Präsident des Steiermärkischen Landtages"

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Eingelangt sind zwölf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt sind ferner Berichte (24448 bis 26279-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber sowie über den bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingelangten und zugewiesenen Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1995) abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Mai 1997 betreffend ein Bezügebegrenzungsgesetz

umfassend:

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre;


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
627. Sitzung / Seite 34

Bundesgesetz über die Bezüge oberster Organe des Bundes, der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments (Bundesbezügegesetz – BBG);

Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG);

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 geändert werden;

Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Rechnungshofgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Pensionskassengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauernsozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden (453/A und 687/NR sowie 5445, 5447 und 5448/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bezügebegrenzungsgesetz umfassend:

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre;

Bundesbezügegesetz – BBG;

Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG;

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 geändert werden;

Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeitsgesetz 1983, das Bezügegesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Rechnungshofgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Pensionskassengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauernsozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 geändert werden

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Karl Pischl übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Pischl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über das vom Herrn Präsidenten soeben zitierte Gesetzespaket.

Meine Damen und Herren! Da der Bericht allen Bundesrätinnen und Bundesräten vorliegt, ist es nicht notwendig, die fünf Seiten dieses Berichtes zu verlesen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Nationalrat hat in zweiter Lesung das Inkrafttreten jener Bestimmungen, die mit 1. Juli 1997 wirksam werden sollten, mit 1. August 1997 festgesetzt. Dieser Beschluß des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Abs. 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.


Bundesrat
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Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Frau Präsidentin! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, die Debatte fortzusetzen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer. Ich darf sie bitten, das Wort zu ergreifen.

11.32

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das durchschnittliche Einkommen eines unselbständig Erwerbstätigen in Österreich liegt bei 20 000 S monatlich, und zwar unter Einrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das heißt, die Hälfte der Österreicherinnen und Österreicher verdient weniger als diese 20 000 S im Monat. Rund 1 Million Österreicher leben unter der Armutsgrenze.

Das festzustellen ist deshalb wichtig, weil es in der heutigen Debatte um die Höhe der Politikerbezüge und deren Relation zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung geht. Im vorliegenden Vorschlag der Regierungsparteien sieht diese Relation so aus: Der Bundeskanzler soll in Hinkunft das Vierzehneinhalbfache eines österreichischen Arbeitnehmers verdienen, der Vizekanzler das Dreizehnfache, der Erste Nationalratspräsident das Zwölffache, ein Minister das Elfeinhalbfache, ein Staatssekretär das Zehneinhalbfache, ein Klubobmann im Nationalrat das Zehnfache, ein Nationalratsabgeordneter immerhin noch das Sechsfache und ein Bundesrat das Dreifache.

Diese Relation ist zu beachten, weil die sogenannte Bezügepyramide in einer Zeit gebastelt worden ist, in der den knapp 300 000 Arbeitslosen in diesem Land ihr Arbeitslosengeld um 1,3 Milliarden Schilling gekürzt worden ist, in der die 2,1 Millionen Pensionsbezieher nicht einmal mehr die Inflationsrate vollständig abgegolten bekommen und in der Löhne und Gehälter sinken sowie die Lohnsteuerbelastung um 20 Prozent gestiegen ist.

Vor diesem Hintergrund greifen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ins volle. 1 Million Schilling mehr pro Jahr für den Bundeskanzler, eine halbe Million mehr für den Nationalratspräsidenten, 400 000 S mehr für den Vizekanzler, 200 000 S mehr für die Damen und Herren Minister, 400 000 S mehr für die Klubobleute und so weiter. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Von der behaupteten Abschaffung der Politikerpensionen kann ebensowenig die Rede sein wie von der Abschaffung der Abfertigungen. Man hat dem Kind nur einen neuen Namen gegeben: Gehaltsfortzahlung heißt es jetzt. Eine saubere Regelung wäre es gewesen, wenn Sie die Politikerpensionen generell abgeschafft hätten und die bereits erworbenen Anwartschaften in den ASVG-Bereich oder in eine Pensionskasse übergeführt worden wären. Sie werden den Bürgern kaum erklären können, warum nach § 6a Politiker, die Beamte sind, automatisch zwölf Monate Gehaltsfortzahlung bekommen, obwohl sie zweifellos den sichersten Job der Welt haben.

Die neue Regelung bedeutet darüber hinaus eine wesentliche Besserstellung gegenüber der früheren, weil es jetzt nicht einmal mehr eine Mindest-Funktionsdauer für die Erlangung eines Abfertigungsanspruches gibt. Ein Monat, eine Woche, ja ein Tag genügt, um diesen Anspruch zu begründen. Das ist eine Regelung, von der ein normalsterblicher Arbeitnehmer nur träumen kann.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
627. Sitzung / Seite 36

Der Gipfel der Frechheit – wenn ich das so sagen darf – ist aber die neue Reisekostenregelung, die dazu führt, daß Abgeordnete aus den westlichen Bundesländern zusätzlich zu ihrem Jahresbezug von 1,4 Millionen Schilling noch eine Reisekostenvergütung kassieren können, die pro Monat etwa dem Durchschnittseinkommen eines österreichischen Arbeitnehmers entspricht. (Bundesrat Meier: Aber nur, wenn er reist!)

"Ich muß mich schon wundern, da es sich ja um Volksvertreter handelt, die doch in schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen sollten." – Das sagt der ehemalige Wiener Bürgermeister und prominente SPÖ-Vertreter Helmut Zilk. Wo bleibt dieses gute Beispiel, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wenn am Ende Ihrer monatelangen Verhandlungen eine saftige Bezügeerhöhung steht? – Und das in der Zeit eines Belastungspaketes, mit dem man gerade den Ärmsten in unserer Gesellschaft zusätzliche Opfer abverlangt! Wo bleibt die Moral, wenn man sich nicht im geringsten um die in diesem Land rasant voranschreitende Verarmung schert, sondern nur ums eigene Säckel?!

Wenn der Innsbrucker Bürgermeister die Verelendung der Bürgermeister befürchtet, wird sofort reagiert: Mittels Abänderungsantrag von Khol und Kostelka wird umgehend von 160 auf 170 Prozent aufgestockt. Und wenn der Salzburger Landeshauptmann am Berufsverbot für seinen eigenen Landtagspräsidenten Anstoß nimmt, dann wird mittels desselben Abänderungsantrages flugs eine Lex Glasser und Schreiner geschaffen, sodaß das Inkrafttreten dieser Regelung in der laufenden Gesetzgebungsperiode plötzlich nicht mehr notwendig ist.

Ich möchte diese Bezügeregelung auch im internationalen Vergleich betrachten. Das Ergebnis ihrer großartigen Bemühungen besteht darin, daß Österreich nach wie vor im absoluten europäischen Spitzenfeld der Politikergagen liegt, und zwar an zweiter Stelle. In keinem anderen europäischen Land – mit Ausnahme von Italien – verdienen die Politiker auch nur annähernd soviel wie in Österreich, und zwar auch unter Einrechnung der Zusatzleistungen. Ich füge das deshalb ausdrücklich hinzu, weil immer wieder das "intelligente" Argument ... (Bundesrat Bieringer: Das müssen Sie genau berechnen, Frau Kollegin!)

Ich rechne es Ihnen gleich vor, Herr Kollege Bürgermeister! Es kommt nämlich von Leuten wie Ihnen immer wieder das besonders "intelligente" Argument, man könne das nicht vergleichen, weil zum Beispiel der deutsche Bundeskanzler oder der amerikanische Präsident für ihre Reisen eigene Flugzeuge, ja manche sogar eigene Hubschrauber zur Verfügung hätten. Nun darf ich Ihnen ein großes "Geheimnis" verraten, Herr Kollege Bieringer: Auch der Herr Bundeskanzler von Österreich und seine Regierungsmitglieder zahlen sich ihre Reisen nicht selbst. Aber gleichgültig, ob sie in einem von der Republik gekauften oder gemieteten Flugzeug sitzen: Tatsache ist und bleibt, daß in jedem Fall die Steuerzahler die Kosten tragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ebenso tragen die Steuerzahler die Kosten für Dienstwägen und Repräsentationspauschalen, die auch nicht gerade knapp bemessen sind und zum Beispiel für den Herrn Bundeskanzler bei rund 15 Millionen Schilling pro Jahr liegen.

Betrachten Sie zum Beispiel den Fall Dänemark, Herr Kollege Bieringer! Dort verdienen die Abgeordneten um ein Drittel weniger als ihre österreichischen Kollegen. Haben sie weniger zu tun? Sind sie schlechter qualifiziert? Haben sie weniger Verantwortung zu tragen? – Ganz sicher nicht!

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie haben heute die Chance, mit einer sauberen und ordentlichen Regelung der Politikerbezüge ein Signal zu setzen, Ihrer Vorbildfunktion als Volksvertreter gerecht zu werden und Ihre Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Ihre Kollegen im Nationalrat haben diese Chance nicht genützt. Sie, meine Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte, haben diese Chance noch!

Wir haben in den letzten Wochen gehört, wie in den Ländern reihenweise Kritik an dieser Vorlage geübt worden ist – von beiden Koalitionsparteien, von unterschiedlichen Landespolitikern und aus sehr unterschiedlichen Motiven.


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 37

Erst vor wenigen Tagen haben Sie alle, meine Damen und Herren, ein Schreiben des Instituts für Föderalismusforschung in Innsbruck erhalten, in dem diese sogenannte Bezügebegrenzung als Schlag gegen Bundesstaat und Gemeindeautonomie bezeichnet wird. Von einer "Westfront" gegen die Bezüge ist darin die Rede.

Die Vorarlberger und Salzburger würden mit größter Wahrscheinlichkeit im Bundesrat dagegen stimmen, hieß es noch vor zwei Wochen. Kurz darauf überlegte es sich der oberösterreichische Landeshauptmann plötzlich anders, aber nicht etwa deshalb, weil er nun einverstanden wäre, sondern vielmehr wegen der Befürchtung, die Politikerbezüge könnten zum Wahlkampfthema werden. – Ein wirklich sehr "edles" Motiv!

Dafür hat der Salzburger Landeshauptmann Schausberger jedem, der es hören wollte, ins Mikrophon diktiert, er werde den Bundesrat mobilisieren – und damit auch Sie, Herr Kollege Bieringer! – und die Pyramide zum Einsturz bringen.

Auf einmal wurde es danach sehr still. Nur wer aufmerksam das Kleingedruckte in den Zeitungen gelesen hat, hat auch den Grund dafür erfahren. Am Mittwoch, den 28. Mai, genau um 16.21 Uhr – also nach Redaktionsschluß der Zeitungen und vor einem Feiertag – tickte eine kleine, unscheinbare Meldung über die Austria Presse Agentur mit dem Titel "Gehaltspyramide: ÖVP-Vorstand beschließt Ja im Bundesrat".

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: Nicht etwa die Bundesratsfraktion, nicht etwa Sie, Herr Kollege Bieringer, und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben das beschlossen, auch nicht die Landtage, sondern der ÖVP-Parteivorstand. Deshalb würde ich Sie gerne fragen, Herr Kollege Bieringer, Sie, den Herrn Präsidenten Schambeck, den Herrn Vizepräsidenten Weiss und alle anderen, wie Sie sich dabei fühlen. (Ruf bei der ÖVP: Gut!)

Ja, das ist Ihr Problem! – Offensichtlich ist die Öffentlichkeit einem gewaltigen Mißverständnis aufgesessen, was Ihre Vorschläge zur stärkeren Bindung der Bundesräte an die Länderinteressen und zur Aufwertung des Bundesrates betrifft. Es geht dabei offensichtlich nicht um ein von den Landeshauptleuten Schausberger und Pühringer gefordertes Weisungsrecht der Landtage oder Landesregierungen an die Bundesräte, sondern es geht schlicht und einfach um ein Weisungsrecht des Parteivorstandes. So einfach, wie es ist, hätten Sie uns das gleich sagen können, Herr Kollege! Auf dieser Linie treffen Sie sich mit Ihrem Koalitionspartner, der wiederum den Umfang des freien Mandates vorwiegend in der Löwelstraße bestimmen läßt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie und Ihre Fraktionskollegen, Herr Kollege Bieringer, sind damit aber meilenweit von Ihren eigenen Vorstellungen, Grundsätzen und Prinzipien entfernt. Damit erweisen Sie dem Bundesrat und Ihrer persönlichen Glaubwürdigkeit als Mandatare einen denkbar schlechten Dienst.

Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren Bundesräte von den Koalitionsparteien: Nützen Sie die Chance, die Ihre Kollegen im Nationalrat vergeben haben! Ermöglichen Sie eine saubere Lösung! Schaffen Sie mit uns die Voraussetzung dafür, die Bezüge der österreichischen Politiker nach dem europäischen Mittelfeld auszurichten! Brüskieren Sie nicht die österreichische Bevölkerung, der Sie ein enormes Belastungspaket aufgebürdet haben, durch eine saftige Erhöhung der Politikerbezüge! Erweisen Sie den Bürgern, dem Bundesrat und Ihrer Glaubwürdigkeit einen Dienst und stimmen Sie dieser unakzeptablen und unmoralischen Regelung nicht zu! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte.

11.43

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Vorweg möchte ich Kollegin Riess meinen Respekt dafür ausdrücken, daß sie sich zwar – aus ihrer Sicht – kritisch über das Bezügebegrenzungsgesetz geäußert hat, aber in keiner Weise Unflätigkeiten wie ihr Klubvorsitzender im Nationalrat auch nur von sich gegeben


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 38

hat. Ich möchte mich dafür bedanken, weil es die Grundvoraussetzung eines Plenums ist, sich sachlich mit Themen auseinanderzusetzen, die naturgemäß nicht immer Einstimmigkeit hervorrufen.

Wir wissen, daß der Nationalrat am 9. Juli des Vorjahres das Bezügereformgesetz verabschiedet hat, und wir wissen auch Bescheid über die sattsam bekannten Vorfälle, die dazu geführt haben, daß eine Bezügepyramide in Aussicht genommen wurde, um der Bevölkerung glaubwürdig und transparent vor Augen zu führen, was ihre Politiker sie kosten. Über die Wertigkeit kann sie bei Wahlen entsprechend selbst abstimmen.

Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofes wurde ein Vorschlag für eine Pyramide erarbeitet. Die Parteienausschüsse haben ihn gemeinsam behandelt, nur die Freiheitliche Partei hat es sich leider sehr leicht gemacht und gesagt: Wir sind prinzipiell dagegen, es sei denn, 60 000 S wären das Höchsteinkommen; die anderen werden es schon richten; wir werden auf jedem Fall in den Genuß dessen kommen, was ausverhandelt wird.

Ich darf sagen, daß sich das Ergebnis in der Tat sehen lassen kann. Es wurde in relativ kurzer Zeit mit Privilegien aufgeräumt, die in der Öffentlichkeit zu Recht oft nicht verstanden wurden. Allerdings wurde manchmal auch das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, von denen es mir – ich gehe davon aus, daß das für die Mehrheit dieses Plenums gilt – notwendig erscheint, daß sie in Kraft treten.

Wir haben in erster Linie eine Entkoppelung der Politikerbezüge vom Beamtenschema erreicht. Es gibt keine automatischen Vorrückungen mehr. Wir haben unsere Valorisierungen den anderen anzugleichen. Diese Punkte sind zu unterstreichen. Künftig ist die Begrenzung von Einkommen nach oben klar festgelegt.

Besonders wichtig ist auch, daß das Gehalt des Bundespräsidenten in Übereinstimmung mit den anderen Bezügen gebracht worden ist. In den Zeitungen war zu lesen, daß der Herr Bundespräsident der einzige gewesen wäre, der verloren hätte. Allerdings hatte man vorher geschrieben, er verdiene unverhältnismäßig viel. Als aber daran gegangen wurde, sein Gehalt zu kürzen, fand er wiederum Verfechter der Ansicht, daß man es so nicht machen könne. Seitens des Bundespräsidenten wurde niemals Kritik daran laut.

Ich bin der Meinung, daß dies eine der Voraussetzungen für eine vernünftige Diskussion der anderen Bereiche in der Öffentlichkeit war. Das Einkommen des Bundeskanzlers wurde meines Erachtens zu Recht hinaufgesetzt. Unter Bezugnahme auf die Bezüge der Nationalräte wurden die anderen Einteilungen getroffen. Einen Wermutstropfen muß ich in der öffentlichen Beurteilung des Bundesrates feststellen. Denn ich fühle mich nicht als Mensch dritter oder vierter Wahl, und ich sehe mich auch nicht bar jeder Eignung für ein öffentliches Geschäft. Ich gehe davon aus, daß alle, die hier Sitz und Stimme haben, in ihren Privatberufen längst bewiesen haben, daß sie ihre Positionen zu Recht bekleiden. Es tut hier nicht not, sich abqualifizieren zu lassen.

Es geht nicht darum, daß ich eine Einkommenshöhe von 50 000 S für einen Bundesrat als zu niedrig befinden würde. Ich glaube, daß dieser Betrag für die Arbeit ausreichend ist. Es schmerzt mich aber, daß im Bundesrat ein gegenüber den Landtagen deutlicher Abstand nach unten feststellbar ist. Dieser kann aus meiner Sicht qualitativ nicht gerechtfertigt sein. Wir haben den Landtagen eines voraus: Wir dürfen ihren Sitzungen und Beratungen beiwohnen. Daher dürfen wir uns sicher sein, es richtig einschätzen zu können. In dieser Hinsicht wurde, wie ich meine, im Rahmen der öffentlichen Bewertung in eine Lade gegriffen, die nicht hinreichend auf die Realität Bezug nimmt.

Ich bin auch dafür, daß Abfertigungen und Pensionen abgeschafft werden. Aber das, meine Damen und Herren des Bundesrates, muß für alle gelten, vom Präsidenten bis zum Bürgermeister.

Ich bin jedoch dagegen, daß man in bestehende Regelungen eingreift. Es kommt allzuoft vor, daß wir als politische Vertreter wegen genau solcher Probleme Interventionen durchzuführen haben, da jemand meint, ihm sei in erworbene Rechte eingegriffen worden, und man möge ihm


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
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helfen. Man rennt dann – unter Anführungszeichen – "meilenweit", um diesen Menschen zu helfen. Entsprechendes sollte auch für andere, sollte auch in unserem Bereich gelten. Für mich persönlich stellt das kein Problem dar, da ich eine zehnjährige Anwartschaft nicht erreicht habe; ich kann es daher wertfrei kommentieren. Mir geht es um diejenigen, die ihre Ansprüche schon früher erworben haben und jetzt möglicherweise nicht eingelöst bekommen.

Als ich eingangs davon sprach, daß das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden sei, meinte ich damit auch, daß es ein falscher Ansatz ist, Pensionen grundsätzlich zu versagen. Das hat aus meiner Sicht den Nachteil, daß in den nächsten Jahren eine gewisse Überalterung der Mandatare zu erwarten sein wird. Wir werden möglicherweise feststellen müssen, daß der – unter Anführungszeichen – "normale Nachwuchs" angesichts der heute in der Öffentlichkeit geübten Kritik nicht die Erwartung hegen wird, sich gestalterisch einsetzen zu können.

Ich glaube, daß wir vielmehr den jungen Menschen, die bereit sind, in die Politik zu gehen, rechtzeitig vor Augen führen müssen, was es heißt, Politiker zu sein. Wenn man im Fernsehen Aufnahmen aus dem Plenum sieht, halbleere oder leere Reihen sowie – teils unqualifizierte – Streitigkeiten untereinander, aber auch hervorragende Diskussionen, dann entsteht daraus nicht der wahre Eindruck, wie er von Politikern eigentlich vermittelt werden müßte. Nichts läßt sich daraus ersehen über die Zeit, die zusätzlich aufzubringen ist und die die normale Dienstzeit anderer nur insofern berührt, als nach 17 Uhr für einen Politiker die Arbeit eigentlich erst beginnt, für andere hingegen die wohlverdiente Ruhezeit.

Angesichts dessen sich gegenseitig Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit aufzurechnen, erscheint mir als Spiegelfechterei, als Unwahrheit. Es ist das einer der Gründe dafür, daß es uns nicht mehr gelingt, entsprechend qualifizierten Nachwuchs für die Politik zu bekommen. Wir tragen sehr viel dazu bei, jungen Frauen und Männern die Freude an der Politik zu nehmen –, und wundern uns dann darüber, daß wir nicht über entsprechenden Nachwuchs verfügen können. Das gilt für alle Parteien.

Ich glaube, daß Äußerungen wie "60 000 S sind für einen Politiker genug" eigentlich nur so gesehen werden können, daß man davon ausgeht, dies werde in der Öffentlichkeit gut ankommen. Für jemanden, der nur 10 000 S verdient, ist das ein hoher Betrag – sechsmal soviel; ich kann sehr gut rechnen. Nur, meine Damen und Herren, kann ich dabei nicht die gleiche Qualifikation wie im Falle eines Mindesteinkommens erkennen.

Österreich ist ein Land, das durch eine Bildungsexplosion ... (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Ich habe vom Durchschnittseinkommen gesprochen, nicht vom Mindesteinkommen!) Ja, ja. – Österreich ist ein Land, in dem viele Menschen vieles erreichen können. Die Bildungsmöglichkeiten sind bei uns so gut, wie sie es in anderen Ländern beileibe nicht sind. Eines aber muß man den Menschen auch sagen: Man muß die Chance ergreifen. Wir selbst sind alle Beispiele dafür, daß man, wenn man bereit ist, Persönliches aufzugeben, letztendlich die Möglichkeit hat, mitzugestalten. Das ist – wenn ich an den Bundesrat denke – so, wie es jetzt beurteilt wird, entsprechend dotiert. Darüber werden wir auch in nächster Zeit immer wieder Rechenschaft abzulegen haben.

Aber 60 000 S als Höchsteinkommen eines Politikers erscheinen mir – wenn ich das so formulieren darf – als eher lächerlich. Ich gehe zunächst davon aus, daß damit der am höchsten verdienende Politiker gemeint ist, sodaß man abstufen muß. Würde dann die Abstufung, wie sie in der Öffentlichkeit goutiert wird, dazu führen, daß ein Bundesrat mit 18 000 S brutto hier sitzen müßte, so wären wir damit – das sage ich Ihnen ganz offen – etwas unterbezahlt; es sei denn, wir hätten kein Selbstbewußtsein und vertrauten unserer eigenen Arbeit nicht. Diese Meinung allerdings habe ich hier in keiner Rede und keiner Äußerung orten können.

Deshalb kann es für diese Forderung nur einen Grund geben, nämlich den, daß man weiß: Sie kommt gut an, vor allem bei denen, die viel weniger verdienen, und das ist die große Mehrheit. Das geht einher mit der Meinung, die anderen würden schon herhalten und es ausverhandeln. Angesichts dessen bin ich dem Liberalen Forum und den Grünen dafür dankbar, daß sie den


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Beratungsgremien bis zum Schluß beigewohnt und letztendlich auch den Stempel aufgedrückt haben.

Ich gebe zu, daß es nicht angenehm ist, "Wohlerworbenes" – unter Anführungszeichen – zu verlieren. Doch bedarf es einer breiteren Meinungsmehrheit, den richtigen Weg zu finden. Es wäre gut gewesen, wären die Freiheitlichen in dieser Gruppe geblieben. (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Wir waren nicht eingeladen!) Dann hätten sie vielleicht Chancen gehabt, in die Nähe der 60 000 S zu kommen, wenn es ihnen ernst gewesen wäre. Aber ich kann den Ernst nicht erkennen. Man macht es sich sehr einfach: "Der Papa wird’s schon machen, er wird’s nach Hause bringen, ich aber schreie nur laut." (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Wir waren ja nicht eingeladen!) Nach diesem Motto, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, arbeitet Ihre Partei schon lange: Laut schreien und genießen! (Beifall bei der SPÖ.)

Bei Wahlkampfkosten-Rückerstattungen hat man auch immer bereitwillig die Hand aufgehalten. Nur einmal hat man vergessen, sich rechtzeitig zu bewerben – das darauffolgende Gezeter haben wir noch alle im Ohr, als es so aussah, als würden die Freiheitlichen um 30 Millionen Schilling umfallen. Sie haben aber Glück gehabt und sind später doch noch an dieses Geld gelangt. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Was heißt "Glück gehabt"? Das ist ja stark!)

Sie haben – unter Anführungszeichen – "Glück gehabt", und ein Geschäftsführer eines Unternehmens, der einen solchen Fauxpas beginge, würde wahrscheinlich einer fristlosen Kündigung anheimfallen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Tremmel! Seien Sie froh, daß die Gunst der Stunde für Sie geschlagen hat und das Geld nicht verloren war. (Bundesrat Dr. Tremmel: Das war nicht die Gunst der Stunde! Der Wähler hat für uns entschieden!) Aber Sie wissen, wie es dazu kam. – Es geht mir jetzt nur darum zu beweisen, daß Sie sehr wohl darauf aus sind, alles, was das Gesetz ermöglicht, auch zu erhalten. Nach außen hin schreien Sie, die Wahlen würden den Steuerzahler so viel Geld kosten, und das sei eine Sauerei, aber dann rennen Sie selbst von Pontius zu Pilatus, um das Geld doch noch zu bekommen. Das ist die Unwahrheit in Ihrer Diskussion und Argumentation.

Ich glaube, daß die jetzt zur Verhandlung stehende Regelung eine übersichtliche und wesentlich transparentere ist, aber – aus meiner Sicht – über den Arbeitsaufwand eines Politikers nicht Auskunft geben kann. Es wird an uns liegen, der Öffentlichkeit eine entsprechende Politik vorzuleben, um dieses Defizit auszuräumen.

Ich glaube, daß der Bundesrat heute mehrheitlich ein Gesetz beschließen wird, das er – wenn er mehr Einfluß gehabt hätte – in Nuancen anders gestaltet hätte. Aber ich meine auch, daß der heutige Tag nicht der Tag ist, an dem der Bundesrat die Muskeln zeigen sollte. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Das ist eh nie!) Herr Kollege Rockenschaub! Wir werden den Tag gemeinsam erleben, wenn Sie noch länger hier bleiben. Ich nehme es mir vor. Wir werden den Tag erleben, an dem wir gemeinsam die Wertigkeit des Bundesrates unterstreichen und den Stärkeren einmal zeigen werden, daß man über uns nicht einfach hinweggehen kann. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Herr Schambeck ist schon 27 Jahre in diesem Haus!)

Ich meine nur, es wäre gerade heute, da wir unsere eigenen Bezüge diskutieren, fatal, das Gesetz fallenzulassen, und das würde in der Öffentlichkeit nicht verstanden werden. Wir werden in nächster Zeit genug Gelegenheit haben, das nachzuholen. Ich habe dafür schon jetzt einige Gesetze im Visier, die diesen Raum nicht so einfach werden passieren können. (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Zum Beispiel?)

Wir müssen nur bereit sein, gemeinsam sachlich zu diskutieren, uns nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben und an einem Strang zu ziehen. Wir müssen gemeinsam darauf hinwirken, den Bundesrat aufzuwerten, und dabei spreche ich auch von unseren Landeshauptleute und unseren – unter Anführungszeichen – "Landesorganisationen".

Wir haben unseren Beitrag zu leisten. Ich glaube, daß der Anlaßfall heute nicht geeignet ist, den Bundesrat mehrheitlich so abstimmen zu lassen, daß er dieses Gesetz zum Scheitern bringen würde. Meiner Ansicht nach würde dadurch zwar zweifellos die Aufmerksamkeit auf uns gelenkt


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werden, aber es würde auch mitleidiges Gelächter in der Öffentlichkeit nicht ausbleiben. Die Glaubwürdigkeit würde das mit Sicherheit nicht stärken.

Weiters glaube ich, daß die Politik schlechthin mit dieser Gehaltsregelung eine Ebene erreicht hat, auf der man bei den Menschen Verständnis finden wird. Wir haben nichts mehr zu verstecken. Was die Menschen aufgeregt hat, war eigentlich nicht der Bezug an sich, sondern die Ungewißheit darüber, woher dieser oder jene noch ein zusätzliches Einkommen bezieht. Das ist jetzt geregelt. Es hat in der Tat Vorkommnisse gegeben, die durch nichts zu rechtfertigen sind und die überdies den negativen Aspekt mit sich gebracht haben, daß auch diejenigen Politikerinnen und Politiker zum Handkuß gekommen sind, die mit diesen Vorkommnissen nichts zu tun hatten. Das ist etwas, das wir nicht vergessen sollten.

Wir haben jetzt ein Gesetz geschaffen, das uns zwar nicht in jedem Segment gefällt, das letztendlich aber der Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, uns zu beurteilen. Was später bei Wahlen geschehen wird, können wir nur durch positive Arbeit beeinflussen. Meine Fraktion wird dieses Gesetz heute bestätigen. Ich denke, daß auch für die Freiheitliche Partei die Chance besteht, mitzutun, doch verstehe ich auch, daß es dazu nach dem, was im Nationalrat passiert ist, nicht kommen wird.

Ich bitte auch die ÖVP, dieses Gesetz mitzubeschließen und darüber hinwegzusehen, daß die Landeshauptleute-Gehälter in Zukunft in den Ländern festgelegt werden. Ich finde das gut und positiv. Eines werden wir sicherlich gemeinsam erreichen wollen, nämlich den Gesamtwert der Politik zu erhöhen. Dazu wird es eher so kommen, wie es heute von Kollegin Riess vorgezeigt worden ist, aber keinesfalls so wie im Nationalrat durch Kollegen Stadler. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Dafür ist dieses Gesetz ganz besonders "geeignet"!)

11.58

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Dr. Riess-Passer zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, daß eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich vor allen Dingen auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des zu berichtigenden Sachverhaltes zu beschränken.

Ich darf Frau Dr. Riess-Passer zu Wort bitten.

11.59

Bundesrätin Dr. Susanne Riess-Passer (Freiheitliche, Wien): Meine Damen und Herren! Es ist unrichtig, wenn Herr Kollege Prähauser behauptet hat, die FPÖ hätte es abgelehnt, an den Parteienverhandlungen über die Bezügepyramide teilzunehmen.

Wahr ist vielmehr, daß die freiheitlichen Vertreter nicht mehr eingeladen wurden, weil es offensichtlich den Herren Khol und Kostelka nicht paßte, jemanden im Verhandlungsteam zu haben, der für eine Senkung der Politikerbezüge eintritt.

Ich berichtige weiters, daß die Wahlkampfkosten-Rückerstattung an die FPÖ nichts mit Glück zu tun hatte, sondern mit einem Entscheid eines österreichischen Höchstgerichtes. Das ist eine Sache des Rechtsstaates und nicht des Glücks, Herr Kollege Prähauser! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat DDr. Königshofer zu Wort gemeldet. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Frau Dr. Riess-Passer.

12.00

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte zur Rede von Herrn Bundesrat Prähauser wie folgt berichtigen:


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Herr Kollege! Sie haben gesagt, daß die Freiheitlichen einmal vergessen hätten, die Wahlkampfkostenrückerstattung zu beantragen, und daß sie das dann gerichtlich geltend gemacht haben.

Ich möchte berichtigen: Die Freiheitlichen haben nicht vergessen, die Kostenrückerstattung zu beantragen. (Bundesrat Prähauser: Doch!) S ie haben das nur nicht mit eingeschriebenem Brief getan, worauf dann das Schreiben bei der zuständigen Stelle offensichtlich nicht mehr auffindbar war. Ich möchte keine Unterstellungen machen, aber das zeigt die "demokratische Fairneß" so manchen Entscheidungsträgers in diesem Lande!

Zweitens möchte ich sagen: Die Freiheitlichen haben bereits im Jahre 1990 auf die Geltendmachung der Wahlkampfkostenrückerstattung in der Höhe von 20 Millionen verzichtet, worauf die anderen Parteien diese 20 Millionen unter sich aufgeteilt haben. (Bundesrat Prähauser: Gesetzmäßig aufgeteilt!) Herr Kollege! Sie dürfen nicht erwarten, daß wir diesen Fehler in Zukunft noch einmal machen, indem wir uns unserer Mittel begeben, damit Sie einen Startvorteil bei Wahlen haben! Das können Sie vom Gegner nicht erwarten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.02

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Tusek. – Bitte.

12.02

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute zur Debatte stehende Gesetzesbeschluß des Nationalrates stellt – so hoffe ich wenigstens – das Ende einer über ein Jahr dauernden Diskussion dar.

Schon im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung vom 11. März 1996 sind klare Richtlinien dargelegt. Im Regierungsübereinkommen heißt es unter Punkt 5.2. – ich zitiere –: Die Parlamentsklubs der Regierungsparteien werden einen Entwurf für eine umfassende Einkommenspyramide ausarbeiten und zur Beschlußfassung vorlegen. Die Einkommensstufen sollen von der des Bundespräsidenten abgeleitet werden. Über den derzeitigen Geltungsbereich des Bezügegesetzes hinaus sollen auch Festlegungen für die Mitglieder der Landesregierungen, von Landtagen sowie Bürgermeister, Mitglieder eines Gemeindevorstandes oder eines Stadtsenats von Städten und Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern und für eine Neuregelung der Pensions- und Abfertigungsansprüche getroffen werden. – Zitatende.

Ich kann heute und hier klar und deutlich betonen, daß diese Richtlinien des Regierungsübereinkommens mit diesem Gesetz bei weitem überschritten wurden, heißt es doch, daß die beiden Regierungsparteien einen Entwurf vorlegen werden. – Dies wurde, wie schon gesagt, bei weitem überschritten. Es gibt einen Vier-Parteien-Gesetzesbeschluß, und es gibt eine Vier-Parteien-Einigung.

Selbstverständlich ist eine Einigung von vier im Nationalrat vertretenen Parteien sehr mühsam. Diesem Gesetz sind tatsächlich heikle und sicher mühselige Verhandlungen vorangegangen. Und es ist auch klar – da kann ich mich durchaus mit Kollegen Prähauser identifizieren –, daß nicht alle Wünsche, die einzelne gehabt haben, tatsächlich verwirklicht werden konnten. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wünsche ganzer Bundesländer! Aber das haben Sie dann wieder vergessen!)

In Anbetracht der Ausführungen von Frau Dr. Riess-Passer muß ich hier sagen, daß das trotz ihrer tatsächlichen Berichtigung bezeichnend für die Freiheitlichen ist. Und weil sie in ihrer Rede von einem Bundesvorstandsbeschluß der Österreichischen Volkspartei gesprochen hat – schade, daß sie nicht da ist! (Bundesrat Konečny: Macht doch nichts!) –, kann ich entgegenhalten, daß es einen Bundesvorstandsbeschluß der Freiheitlichen vom 23. August 1996 gibt, in welchem dezidiert das Höchsteinkommen mit 60 000 S festgesetzt wird. (Bundesrat Prähauser: Wiederholen Sie das bitte, Herr Kollege!) Damit es alle verstehen, gerne! (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. )


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Es gibt da offenbar einen Bundesparteivorstandsbeschluß der Freiheitlichen, nach welchem das Höchsteinkommen 60 000 S nicht überschreiten darf. Das war bei Beginn der Verhandlungen die Position der Freiheitlichen. Sie haben – zumindest gemäß meinen Informationen aus der Presse – gesagt: Über jeden anderen Vorschlag reden wir, aber das kommt nicht in Frage, da geht nur dieser eine Punkt. – Das ist meiner Ansicht nach nicht die Art, wie man in Verhandlungen geht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die vier anderen in diesem Haus beziehungsweise im Nationalrat vertretenen Parteien haben es sich – ich sagte es bereits – wahrlich nicht leicht gemacht. Es lag dieser Regelung – auch das hat mein Vorredner bereits erwähnt – das Ergebnis der Untersuchungen einer unabhängigen Expertenkommission unter Vorsitz keines Geringeren als des Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler zugrunde. Ich möchte es nicht verabsäumen, hier von dieser Stelle aus dieser Kommission und insbesondere ihrem Vorsitzenden zu danken!

Es wurde somit erstmals versucht, eine umfassende, ehrliche und transparente Abstufung der Bezüge nach der jeweiligen Verantwortung zu erstellen. In einer Ist-Stand-Erhebung wurden die Bezügeregelungen genau analysiert. Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeiten verschiedener Systeme wurden gegenübergestellt und die Privilegien der Politiker offengelegt.

Gerade weil von seiten der Freiheitlichen so viel über Politikerprivilegien gesprochen wird, möchte ich hier auszugsweise die Meinung der Kommission zitieren: "Nach Meinung der Kommission zählen dazu" – gemeint sind die Politikerprivilegien – "die Möglichkeit, neben dem Politikerbezug ein arbeitsloses oder weitgehend arbeitsloses Einkommen aus öffentlichen Geldern zu beziehen." Das wird dann im Klammerausdruck relativiert, daß bereits mit dem Bezügereformgesetz vom Juli 1996 Schritte zur Beseitigung beziehungsweise Eindämmung dieses Privilegs gesetzt wurden.

Weiters zählen dazu "pensionsrechtliche Vergünstigungen, Regelungen betreffend Abfertigung, das Zusammentreffen beamtenähnlicher Pensionsregelungen mit Ansprüchen auf Abfertigung beziehungsweise Fortzahlung der Bezüge und Kumulierung von Bezügen aus politischen Funktionen mit anderen Einkommen aus öffentlichen Geldern." Zitatende. – Das sieht die Kommission als die wesentlichen Privilegien der Politiker.

Auf alle hier angeführten Punkte wird in diesem heute zur Debatte stehenden Gesetzesbeschluß eingegangen, und es werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, daß diese Privilegien mit dem heutigen Tag ein für allemal abgeschafft werden. Das ist für mich tatsächlicher Privilegienabbau. Meine Damen und Herren von der freiheitlichen Fraktion! Sie haben jetzt die Chance zu zeigen, daß Sie tatsächlich für Privilegienabbau sind! Stimmen Sie doch dieser Regelung zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bravoruf des Bundesrates Prähauser. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Kollege Tremmel! Ich komme noch dazu!

Die arbeitslosen Einkommen von Politikern wurden bereits – das wurde auch im Bericht zitiert – durch das Bezügegesetz im Juli des Vorjahres beseitigt. Arbeitslose Einkommen gibt es bei Politikern nicht mehr, und mit diesem heutigen Gesetz wird noch eine weitere Lücke geschlossen. Das betrifft nicht Politiker, aber die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes, denn mit diesem Gesetz werden auch hier arbeitslose Einkommen abgeschafft. Der erste Punkt ist somit voll und ganz erfüllt. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Ich darf ergänzen: Holger Bauer!

Ich selbst kann als Beamter hier mit sehr gutem Gewissen zu diesen von Ihnen immer wieder zitierten arbeitslosen Einkommen sprechen, denn ich bin, seit ich diesem Haus angehöre, stets meinem Hauptberuf entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachgegangen. Ich bin auch heute noch mit einer halben Lehrverpflichtung im Lehramt tätig und unterrichte jeden Montag, Mittwoch und Freitag in der Schule. Ich kann wirklich mit gutem Gewissen sagen, daß es in dieser Hinsicht bei mir keine arbeitslosen Einkommen gegeben hat. ((Bundesrat Dr. Tremmel: Sie können das, Sie müssen aber auch für die anderen reden, Herr Kollege!) Das gehört nun aber endgültig der Vergangenheit an! Arbeitslose Einkommen gibt es nicht mehr, das ist jetzt ein


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Faktum, auch wenn es den Freiheitlichen nicht paßt! Sie wurden auf allen Ebenen und in allen Bereichen abgeschafft!

Zum nächsten Punkt, den bezügerechtlichen Pensionen: In diesem Gesetz ist dezidiert geregelt, daß es in Zukunft keine bezügerechtlichen Pensionen für Politiker gibt. Das gilt für die Zukunft, aber man kann durchaus der Meinung sein, daß das auch – wie Frau Kollegin Dr. Riess-Passer gesagt hat – rückwirkend geändert werden sollte. Ich halte allerdings rückwirkende Änderungen für demokratiepolitisch gefährlich. Ein Grundsatz unserer Gesellschaft ist, daß erworbene Rechte auch weiterhin Geltung haben müssen. Das gehört zu einer gewissen Rechtssicherheit. Und wer sich heute bereits Ansprüche erworben hat, dem sollte man sie auch gewähren! Aber für die Zukunft ist vorgesehen, daß es auf keiner Ebene der Politik vom Herrn Bundeskanzler bis zum Bürgermeister Pensionen in bezugsrechtlicher Hinsicht mehr geben wird.

Auch die Abfertigungen, die zu Recht sehr viel diskutiert wurden, sind abgeschafft. Die Abfertigungsregelung, die von der Freiheitlichen Partei immer wieder kritisiert wird, ist – glaube ich – ein ganz wichtiger und notwendiger Punkt. Sie gilt nur für jene Funktionen, die mit einem Berufsverbot belegt sind. Wenn jemand auf seinen Beruf verzichtet und dann aus der Politik ausscheidet – wir alle wissen, daß das relativ schnell der Fall sein kann –, dann muß ihm zumindest soviel Zeit gegeben werden, daß er sich wieder einen Beruf suchen kann. Das und nichts anderes ist in dieser Regelung enthalten. Auch diesbezüglich habe ich von der Freiheitlichen Partei noch nichts gehört!

Zum letzten Punkt der von der Kommission aufgezählten Politikerprivilegien, zu der Kumulierung von Bezügen aus mehreren politischen Funktionen, gibt es ebenfalls ein ganz klares und sehr rigoroses Nein. Es wurde festgelegt, daß nur zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen erworben werden können. Wenn jemand so wie ich Beamter ist, darf er nur eine einzige bezahlte politische Funktion zusätzlich haben. Ich halte das für richtig, und ich kann mich mit dieser Bestimmung durchaus identifizieren.

Kollege Prähauser hat die Frage bereits angeschnitten, daß man versucht hat, Aufgabenbereiche von Politikern mit denen der Wirtschaft zu vergleichen. In diesem Punkt teile ich die Kritik von Kollegen Prähauser durchaus, daß der Bundesrat sehr stark unterbewertet wurde.

Als Ergebnis von weitreichenden Analysen der Ist-Situation hat diese unabhängige Kommission ein Schema und nicht nur eine Variante, sondern insgesamt neun Varianten vorgelegt, innerhalb welcher man nun die Möglichkeit zu wählen hat. Die Variante sieben basiert auf dem von mir zuerst schon erwähnten Parteivorstandsbeschluß der Freiheitlichen. Diese Variante sieht für den Herrn Bundeskanzler 60 000 S netto und die entsprechenden prozentuellen Abstufungen vor. Meine Dame und meine Herren von den Freiheitlichen! Haben Sie sich selbst schon einmal ausgerechnet ... (Bundesrat Dr. Rockenschaub: Es sind zwei Damen von uns hier! – Bundesrat Dr. Tremmel: Jetzt sind es schon drei!) Entschuldigung, meine Damen!

Ich weiß nicht, ob irgend jemand von den Damen und Herren der freiheitlichen Fraktion diese Kalkulation nachgerechnet hat: Die Kommission schlägt in der Variante sieben für den Bundeskanzler 60 000 S netto und für den Bundesrat 16,72 Prozent davon vor! Meine Damen und Herren! Das sind netto 10 032 S für einen Bundesrat! (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. ) Man wird doch wohl lernen dürfen! Ein Einkommen von 10 032 S netto liegt weit unter dem von Kollegin Riess-Passer erwähnten Durchschnittseinkommen. Denn wenn, wie sie gesagt hat, die Österreicher ein Durchschnittseinkommen von 20 000 S brutto haben, dann hieße das, daß man netto mit etwa 15 000 S bis 16 000 S rechnen kann. Daher stelle ich die Frage: Ist der Freiheitlichen Partei die Tätigkeit und die Arbeit der Bundesräte so wenig wert, daß sie nur 10 000 S bekommen sollen? (Bundesrat Meier: Die Bundesräte haben ohnedies alle Nebenbeschäftigungen! – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. )

Frau Kollegin! Ein Grundsatz dieser neuen Bezügeregelung ist, daß es nur mehr ein einziges Einkommen für Politiker und auch keine Steigerungsbeträge mehr geben soll. Ich bin der Meinung, daß gerade wir Bundesräte sehr viel leisten. Ich habe das in einer Berechnung meiner


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Situation im Jahr 1996 genau dargelegt: Ich habe ausschließlich die Sitzungstätigkeit und die notwendige Anreise zu den Sitzungen herangezogen und bin dafür zu einer Gesamtbelastung im Jahr 1996 von 632 Stunden gekommen. Das wird je nach Dauer der Anreise in etwa für die meisten hier im Haus vertretenen Personen gleich sein. Das sind Belastungen von etwa 40 bis 80 Stunden im Monat, wobei das je nach Monate schwankt, das ist mir klar. Wenn man dazu noch die Tätigkeit im Wahlkreis rechnet, dann kommt man in unserer politischen Funktion, unabhängig davon, welcher Fraktion man angehört, politisch gesehen auf etwa eine 40-Stunden-Woche. Das würde nach Ihrem Modell mit 10 000 S umgerechnet einen Stundenlohn von genau 62,70 S ergeben! Wenn ich bedenke, daß ein großjähriger Hilfsarbeiter nicht weniger als 100 S verdienen darf und daß selbst ein großjähriger Lehrling 85 Prozent davon bekommen muß, so ist mir an diesem Modell der Freiheitlichen alles äußerst suspekt! (Bundesrat DDr. Königshofer: Jetzt agieren Sie aber sehr populistisch!) Ich glaube, es ist nur deswegen erarbeitet worden, weil all das sehr gut klingt und weil man damit gut argumentieren kann. Aber es entbehrt, wie ich gerade am Beispiel Bundesrat gezeigt habe, jeder Realität.

Die Kommission hat auch begründet, daß dieses Modell zwar dem Sparsamkeitsgedanken entspricht, daß es aber für das Entstehen einer positiven Auslese von Politikern nicht förderlich sei. – Ich habe jetzt sehr vorsichtig sinngemäß wiedergegeben, was im Bericht der Kommission steht.

Wenn ich jetzt an die Inseratenserie von den Freiheitlichen denke, so muß ich sagen: Die Zahlen in den Inseraten sind rechnerisch richtig. Rechnerisch richtig ist jedoch nicht genug. Denn es kommt immer darauf an, von welcher Basis aus man Berechnungen anstellt. Und Sie agieren mit Halbwahrheiten, und Halbwahrheiten haben halt auch in sich, daß sie zur anderen Hälfte falsch sind. Es werden nämlich immer die derzeit niedrigsten Bezüge mit den neuen Durchschnittsbezügen verglichen.

So müssen beispielsweise Klubobleute, die schon lange in diesem Haus sind, oder Landeshauptleute, die diese Funktion schon lange ausüben, durchaus Einkommenseinbußen nach dieser neuen Regelung hinnehmen. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, daß es auch Einkommenseinbußen gibt, obwohl ich auch nicht verschweige, daß es für manche Funktionen auch eine Einkommensvermehrung gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch zu einigen, mir wesentlich erscheinenden Fakten zurückkommen, die dieser Gesetzesbeschluß des Nationalrates enthält und die ich bisher noch nicht genannt habe.

So wie von der Kommission vorgeschlagen, werden die Politikerbezüge vom Beamtenschema abgekoppelt, und darüber hinaus werden auch alle Vorrückungen abgeschafft. Es gibt einen klaren, transparenten Bezug für Politiker, keinerlei Erhöhungen und keinerlei Biennalsprünge, wie sie bis jetzt existiert haben. Die Anpassungen werden künftig ebenfalls nicht mehr wie in der Vergangenheit mit dem Beamtenschema einhergehen, sondern aufgrund der allgemeinen Ist-Lohnentwicklung erfolgen. Das halte ich für gut und richtig.

Es gibt – ich habe das bereits erwähnt – nur noch einen einzigen Bezug. Wenn Frau Kollegin Dr. Riess-Passer gesagt hat, der Gipfel der Frechheit ist die neue Spesenregelung, so muß ich diese Behauptung doch relativieren. Frau Dr. Riess-Passer! Es können nur solche Beträge refundiert werden, für die Belege vorhanden sind. Sicher erfolgt die Refundierung je nach Entfernung in unterschiedlicher Höhe, es ist schließlich eine Tatsache, daß die Bahn von Salzburg nach Wien mehr kostet als von Purkersdorf nach Wien. Es gibt keine Pauschale mehr, es werden nur mehr Beträge, für die es Belege gibt, im Zuge der neuen Spesenregelung absetzbar sein. Ich halte das für absolut gerecht, denn es ist ja auch in der Privatwirtschaft bei jeder Firma üblich, daß man für Dienstreisen nur die tatsächlichen Ausgaben refundiert bekommt. So ist es jetzt auch bei uns. Es ist sogar bei Politikern noch schlechter: Taggelder, die in der Wirtschaft durchaus üblich sind, gibt es nicht mehr. Es werden nur tatsächlich ausgegebene Beträge refundiert. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wo steht das?) In der neuen Spesenregelung, Kollege Tremmel! Lesen Sie nach: Es können nur mehr Ausgaben, die anhand von Belegen nachgewiesen werden können, refundiert werden. (Zwischenruf des Bundesrates


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Dr. Rockenschaub. ) Das ist richtig! Das ist auch der Grund, warum das Gesetz nicht mit 1. Juli, sondern erst mit 1. August in Kraft treten wird, weil noch entsprechende nähere Regelungen durch die Parlamentsdirektion erarbeitet werden müssen. Es ist so viel neu an diesem Gesetz, daß man den Beamten des Hauses auch die Zeit geben muß, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten!

Der vorliegende Gesetzesbeschluß des Nationalrates – im Regierungsübereinkommen bereits gefordert – ist das Ergebnis sehr ernsthafter Beratungen einer unabhängigen Kommission und sehr schwieriger Vier-Parteien-Verhandlungen.

Ich gebe absolut zu, daß der eine oder andere Punkt für den einen oder anderen von uns nicht sehr angenehm sein mag. Aber was sollte eine Ablehnung bewirken? Was wollen wir damit erreichen? Sollen die Verhandler wieder zurück an den Start? Sollen sie komplett neue Ergebnisse ausverhandeln? – Ich halte dem entgegen, daß diese Lösung ausgewogen und überlegt ist und nicht überhastet erstellt wurde.

Ich bin der Meinung, daß der vorliegende Gesetzesbeschluß einen Kompromiß zwischen den verschiedenen Auffassungen darstellt und auch in den Ländern – im Sinne eines richtig verstandenen Föderalismus – noch genügend Handlungsspielraum bleibt, da durch dieses Gesetz bei politischen Mandataren auf Landes- und Gemeindeebene nur Obergrenzen festgelegt sind, die näheren prozentuellen Regelungen aber diesen Gremien in Eigenverantwortlichkeit überantwortet wurden. Ich kann mit gutem Gewissen diesem Gesetzesbeschluß die Zustimmung geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster hat sich Herr Bundesrat Dr. Bösch zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.26

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Prähauser! Sie sollten die Wahlkampfkostenrückerstattung nicht als ein Geschenk der Regierung an die Opposition darstellen! Das ist ein Recht aller Parteien, die sich an der demokratischen Auseinandersetzung beteiligen! (Bundesrat Prähauser: Das habe ich auch nicht gesagt! Ich habe nur Ihre Doppelzüngigkeit aufgezeigt! "Kritisieren, aber Kassieren", das ist Ihr Tenor!)

Herr Kollege Tusek! Ihre Regierungsübereinkommen, die Sie koalitionsintern vor Jahren geschlossen haben, interessieren uns Freiheitlichen eigentlich nicht. Uns interessiert das Ergebnis, das von dieser Kommission auf den Tisch gelegt wird, und darüber diskutieren wir! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben dankenswerterweise auf die 60 000-Schilling Grenze der Freiheitlichen hingewiesen. Mit dieser Grenze, die für alle Spitzenpolitiker der Freiheitlichen gilt, wird auch unterstrichen, daß wir es mit unsere Vorschlägen ernst meinen, die wir in der politischen Auseinandersetzung der nächsten Monate durchaus noch bekanntmachen werden.

Meine Damen und Herren! Es geht bei der Diskussion zu diesem Gesetz um zwei Bereiche. Zunächst ist das Selbstverständnis des Bundesrates als Länderkammer endlich wieder in den Vordergrund zu rücken. Außerdem ist die Glaubwürdigkeit der Politiker in einer Zeit wiederherzustellen, in der wir von der Bevölkerung Belastung um Belastung verlangen.

Meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie an die Diskussion zu diesem Thema von vor einem Jahr, und ich erinnere Sie auch an das Echo in der Öffentlichkeit, das unsere Diskussion und unser Abstimmungsverhalten damals hinterlassen haben. Vom "Dornröschen" war die Rede, das wachgeküßt wurde, vom Bundesrat als unnötiger Kammer, die nicht gebraucht wird. Und leider Gottes, meine Damen und Herren, wurden diese Taxationen durch die Öffentlichkeit zu Recht vorgenommen! Herr Kollege Tusek! Ich muß Ihnen sagen: Wir Bundesräte sollten unser Geld wert sein! Und wenn Ihnen – und auch Ihnen, Herr Kollege Prähauser! – etwas an diesem Gesetz nicht gefällt, wie Sie es heute hier gesagt haben, dann müssen Sie heute dagegen


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stimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Tusek. ) Dann hat der Bundesrat Sinn, meine Damen und Herren, und dann sind Sie Ihr Geld wert! Sonst können wir die Türen zusperren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Tusek: Herr Kollege Bösch! Sind Sie nur 10 000 S wert?)

Gut, daß Sie mich daran erinnern, Herr Kollege Tusek! Die Obergrenze von 60 000 S ist eine Obergrenze, und die Prozentsätze der Gehaltspyramide der Bundesregierung sind nicht auf unser Modell anzuwenden. Sie können getrost sein: Sie wären ein bißchen mehr wert als 10 000 S!

Meine Damen und Herren! Zum Selbstverständnis des Bundesrates: Es hat in den letzten Monaten einige Äußerungen von führenden ÖVP-Politikern gegeben, die mich zuversichtlich gestimmt haben, daß heute in dieser Bundesratssitzung vor allem die ÖVP-Abgeordneten gegen dieses Gesetz Stellung beziehen werden. Ich erinnere an verschiedene Aussagen von führenden Leuten Ihrer Partei. Allen voran hat der Landeshauptmann von Salzburg gesagt: "Ich glaube, es wäre günstig, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen." – Ich nehme diese Aufforderung des Salzburger Landeshauptmannes durchaus ernst!

Alle diese Aussagen von seiten Ihrer Partei wurden in der Aussendung des Instituts für Föderalismusforschung zusammengefaßt, auf welche Kollegin Dr. Riess-Passer schon Bezug genommen hat. In dieser Presseaussendung des Instituts für Föderalismusforschung – das ist das Institut, das im wesentlichen wissenschaftlich untermauert, meine Damen und Herren, was wir hier tun sollten und tun – heißt es:

Nach der Grundvorstellung des Bundesstaates sind Bund und Länder jeweils eigene Staatswesen, die sich selbst einrichten und die Rechtsstellung ihrer eigenen Funktionäre autonom regeln. Für die Gemeinden sieht die Bundesverfassung dafür eine grundsätzliche Landeskompetenz vor. Das Bezügebegrenzungsgesetz geht dagegen von der Grundvorstellung aus, daß alle Bezüge der Landes- und Gemeindefunktionäre nach einem einheitlichen Schlüssel, nämlich dem Bezug eines Mitglieds des Nationalrates, festgesetzt werden. Schon dadurch werden die Verfassungsautonomie und Zuständigkeit der Länder entscheidend beeinträchtigt, weil für die Länder die eigene gesetzgebende Körperschaft der Landtag ist und Bezügeregelungen der Funktionäre in den Ländern an ihre eigenen Vertretungskörper anknüpfen sollten.

Meine Damen und Herren! In diesem Gesetz vergehen wir uns gegen Kompetenzen der Länder und gegen ihre Möglichkeiten, sich ihr politisches Leben selbst zu gestalten, und der Bundesrat, vor allem die Damen und Herren von den Regierungsparteien, findet das richtig. Ich finde das seltsam!

Meine Damen und Herren! Neben der Frage des Selbstbewußtseins des Bundesrates und der Notwendigkeit, daß wir hier als Länderkammer auch die Interessen der Länder vertreten – ich habe Ihnen das schon dargelegt –, geht es zum zweiten auch um die Glaubwürdigkeit der Politiker. Die Glaubwürdigkeit der Politiker ist mit dieser Gehaltspyramide nicht hergestellt worden. Wir haben in der Debatte vor einem Jahr schon darauf hingewiesen, daß es notwendig ist, daß die Politiker in einer Zeit, in der sie von der Bevölkerung Belastung um Belastung verlangen, endlich klare sichtbare Bezugsbegrenzungen in der Öffentlichkeit durchsetzen.

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich sage das jetzt in Ihre Richtung: Während den 2,1 Millionen Pensionsbeziehern Österreichs für 1998 eine Pensionserhöhung um 1 Prozent und somit unter der Inflationsrate ins Haus steht und die 300 000 Ausgleichszulagenbezieher über Gebührenerhöhungen wie die Telefongebühren kräftig zur Kassa gebeten werden, genehmigen sich die Politiker durch die von der SPÖ, ÖVP, Liberalem Forum und Grünen gemeinsam beschlossenen Gehaltspyramide durchschnittlich eine 14prozentige Einkommensaufbesserung. Deutlicher, meine Damen und Herren, kann man Ihre Abgehobenheit und Ihre Selbstherrlichkeit nicht mehr in der Öffentlichkeit darlegen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Den Bürgern aber, die der Steuerwillkür des Staates ohnmächtig ausgeliefert sind, wird von Ihnen ein 100-Milliarden-Belastungspaket vorgesetzt! Wenn ich die jetzigen Aussagen des


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Herrn Finanzministers und seines Staatssekretärs höre, der ankündigt, daß für die nächsten Jahre pro Jahr zumindest 40 Milliarden in diesem Budget fehlen werden, und wenn ich bedenke, daß Sie diese 40 Milliarden auch wieder auf den Schultern des einfachen Bürgers abladen werden, dann frage ich mich, welch ein Gefühl für die Öffentlichkeit und für die Bevölkerung dieses Landes Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, überhaupt noch haben!

Diese Pyramide hat nämlich ein ganz seltsames Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Unser Herr Bundespräsident hat in der letzten Zeit viele Schwierigkeiten auszustehen gehabt, aber der größte Fehler, den er gemacht hat, war, daß er sich nicht in diese Kommission gesetzt hat, die die Bezügepyramide erstellt hat. Denn er ist der einzige, der wirklich eine merkbare Gehaltseinbuße hinnehmen muß, während der Herr Bundeskanzler in Zukunft um 1 Million im Jahr mehr verdienen wird. (Bundesrat Payer: Das ist eine Demokratie!) Der Herr Vizekanzler wird um 400 000 S, der erste Nationalratspräsident um 500 000 S, die Minister um 200 000 S, die Klubobleute um 400 000 S, die Nationalratsabgeordneten um 300 000 S im Jahr mehr verdienen. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Ja genau, aber der unterliegt der 60 000 S-Grenze. (Bundesrat Konečny: Da hat es doch ein Problem gegeben, Herr Kollege!) Herr Kollege Konečny! Passen Sie auf! (Bundesrat Konečny: Erteilen Sie mir keine Weisungen! Wer sind Sie denn?)

Der Angestellte in Österreich verdient im Durchschnitt 36 Prozent des jetzigen Nationalratsgehaltes oder 0,5 Millionen Schilling, der Arbeiter im Durchschnitt 21,5 Prozent oder 0,3 Millionen. (Bundesrat Wöllert: Was verdienen denn Sie?) Und die Politiker, die diese Bevölkerungsgruppe in Zukunft mit Belastungen belegen werden, genehmigen sich eine Gehaltserhöhung! Und das finden Sie zum Lachen, meine Damen und Herren! Wir als freiheitliche Opposition werden in Zukunft darauf hinweisen! Außerdem möchten wir Sie auffordern, daß Sie heute, zum einen aus Solidarität mit dieser belasteten Bevölkerung, zum anderen aus Solidarität mit den Bundesländern und Gemeinden und dem Selbstverständnis des Bundesrates als Länderkammer, mit uns Freiheitlichen dieses unerhörte Gesetz ablehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.35

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Repar. – Bitte.

12.35

Bundesrat Mag. Harald Repar (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf grundsätzlich einmal festhalten, daß ich sehr froh bin, daß wir heute hier dieses Bezügebegrenzungsgesetz beschließen sollen, denn die Öffentlichkeit hat sich erwartet, daß rasch eine neue Regelung der Politikerbezüge auf den Tisch gelegt wird, und zwar eine Regelung, die herzeigbar und transparent ist, die akzeptiert werden kann.

Wir sind vor zirka elf Monaten hier zusammen gesessen und haben den ersten Schritt beschlossen, nämlich die Beseitigung der arbeitslosen Einkommen, die sicherlich nicht gerechtfertigt waren. (Bundesrat Dr. Tremmel: Spät, aber doch!) Ich meine, daß der zweite Schritt heute sicherlich auch zu beschließen sein wird.

Ich möchte noch etwas dazu sagen: Die Kärntner SPÖ hatte in diesem Bereich eine Vorreiterrolle. 1994 haben wir eine Kommission eingesetzt, in der im übrigen die gesamte Bevölkerung mitarbeiten konnte. (Bundesrat Dr. Harring: Eine Kommission hat es schon oft gegeben!) Kollege Harring! Diese Kommission hat in ganz Kärnten in allen Bezirken getagt, wir haben ein Modell entworfen, und daraus ist die sogenannte Bezugspyramide entstanden. Für diese Bezugspyramide waren die Kernpunkte, daß es keine Pensionen mehr geben soll, daß es ein transparentes Einkommen geben soll und daß die Abfertigungen abgeschafft werden sollen. Ich glaube, daß dieses Gesetz all diesen Ansprüchen vollinhaltlich gerecht wird, und ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß die gesamte Kärntner Bevölkerung eingeladen war, an der Ausarbeitung dieses Modells mitzuarbeiten, und auch sehr rege daran teilgenommen hat. Das heißt, dieses entspricht den Vorstellungen der Bürger dieses Landes.


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Im Vorjahr wurde hier von einigen Debattenrednern gefordert, daß eine Expertenkommission eingesetzt wird, die unabhängig von uns festlegen soll, wie eine solche Regelung in Zukunft ausschauen soll. Denn es ist nicht gut, wenn die eigenen Leute ein Modell ohne Einfluß von außen, ohne die Mitarbeit von Menschen, die das ebenfalls berührt, ausarbeiten. Ich glaube, daß das Gesetz wesentlich rigoroser ist als der Entwurf, der von der Expertenkommission vorgelegt wurde, es wurden aber sicherlich alle wichtigen Kernpunkte berücksichtigt, und das Modell diente als Diskussionsgrundlage beziehungsweise als Entscheidungsgrundlage.

Zunächst wurde im Gesetz festgeschrieben, daß es keine Pensionen mehr geben wird. Man wird im ASVG-Bereich beziehungsweise in einem anderen sozialversicherungsrechtlichen System bleiben können, und – das ist ein Kernpunkt dieser Regelung – es soll ein Pensionskassenmodell eingeführt werden, bei dem jeder privat mit seinen Mitteln Vorsorge für die Zukunft treffen kann. Darum wundere ich mich, daß Sie sich darüber aufregen, denn die private Vorsorge ist an und für sich etwas, was Sie in einem anderen Bereich, nämlich im Krankenversicherungsbereich, immer wieder fordern.

Der zweite Punkt betreffend die Pensionen ist ein sehr wichtiger und muß hervorgehoben werden: Dieses Modell führt zu einer Einsparung bei den Politikerpensionen, schon bei den bestehenden beziehungsweise auch bei den zukünftigen. Die Einsparungen werden pro Jahr bis zu 350 Millionen Schilling allein bei den Pensionen im Nationalrat und im Bundesrat betragen. Ich meine daher, daß man die Bevölkerung diesbezüglich nicht falsch informieren soll, indem man sagt, daß es zu keinen Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben kommt. Denn es kommt tatsächlich zu Einsparungen.

Ferner wird es keine Abfertigungen mehr geben, und in diesem Punkt möchte ich sie tatsächlich berichtigen, Frau Dr. Riess-Passer! Sie haben hier heute gesagt, daß, wenn ein Beamter, der ohnehin sein Beamteneinkommen hat, aus seiner politischen Funktion ausscheidet, eine Gehaltsfortzahlung bekommen wird. Das ist nicht richtig. Die Gehaltsfortzahlung gibt es nur dann, wenn man kein Berufseinkommen hat, wenn man keine Pension hat, wenn man keine politische Funktion hat und wenn es kein Rückkehrrecht gibt. Das ist meine tatsächliche Berichtigung einer dieser polemischen Äußerungen, mit welchen Sie immer wieder versuchen, in der Bevölkerung Stimmung zu machen. Es verhält sich einfach nicht so! Wenn Sie das Gesetz nachlesen, können Sie das feststellen! (Beifall bei der SPÖ.)

Angesprochen wurden auch die Spesen: Es gibt keine Spesenpauschale mehr: Ich finde das richtig. Wir haben vor einem Jahr auch beschlossen, daß die Freifahrtsscheine abgeschafft werden und daß die Entfernungszulage nicht mehr ausbezahlt wird. Wenn heute hier immer von Gehaltserhöhung die Rede ist, möchte ich noch etwas sagen: Ich weiß nicht, wie es den anderen Vertretern der Bundesländer geht, aber auf meinem Lohnzettel steht seit 1. 4. 1997 weniger, und zwar beträchtlich weniger, nämlich um rund 7 000 S netto weniger, seit diese Regelung in Kraft ist. Ich finde, das ist in Ordnung. Es ist in Ordnung, daß in Zukunft die Spesen mit Originalbelegen abgerechnet werden müssen und daß nicht eine Pauschale ausbezahlt wird, bei der keiner weiß, wie sie in Anspruch genommen wird. Das ist überall so. Sie haben einen Bankdirektor in Ihren Reihen, Direktor Harring, er kann Ihnen sicherlich beibringen, wie man Kontoauszüge richtig liest. (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich glaube grundsätzlich, daß das eine sehr gute und transparente Lösung ist, denn es ist eine Lösung, die von vier Parteien im Nationalrat vorgelegt und beschlossen wurde. Natürlich wissen wir aber, daß die Freiheitliche Partei dort nicht dabei ist, wo gearbeitet wird und wo Arbeitseifer gefragt ist. Ich möchte aber doch noch zu dem 60 000 S-Modell der Freiheitlichen etwas sagen, von welchen heute hier gesprochen wurde. Herr Bösch! Wo wird in Österreich noch mit Nettobeträgen gerechnet? – Überall wird im Zusammenhang mit Einkommen mit Bruttobeträgen gerechnet. Auch in unserem Modell wird das, was ausbezahlt wird, in Bruttobeträgen ausgedrückt. Sie reden immer von 60 000 S netto. (Bundesrätin Ramsbacher: Im Tourismus wird netto gerechnet! – Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. ) Herr Dr. Königshofer! In Ihrem Modell steht, daß schon alles abgezogen ist! Rechnen Sie das jetzt einmal auf! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konečny: Jawohl!)


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Brutto beträgt das, wovon Sie reden, 170 000 S bis 180 000 S! Bekommt jeder von uns abgestuft 60 000 S netto? – Ich weiß nicht, welcher Betrag auf Ihrem Lohnzettel steht, mir bleiben abzüglich der Parteisteuer rund 18 000 S. Ich weiß nicht, wie Sie den Bundesrat in dieser Pyramide einstufen, aber ich nehme einmal an, mit rund 40 bis 50 Prozent. Wenn Sie da von 60 000 S netto ausgehen, würde das eine gewaltige Gehaltserhöhung gegenüber dem heutigen Bezug bedeuten! Man muß hier einmal ganz klar feststellen: Es handelt sich um Bruttobezüge von 150 000 S bis 160 000 S, von denen Sie ausgehen! Diesen Punkt wollte ich einmal hier anführen!

Weiters – das fordere ich immer wieder – würde ich ganz gerne einmal die Einkommensteuererklärung Ihres Parteivorsitzenden Dr. Haider sehen! Sie haben mir einmal versprochen, daß diese hier vorgelegt wird! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. ) Legen Sie diese vor! Denn jeder, der mit Steuerrecht zu tun hat, weiß, was man in der Einkommensteuererklärung alles unterbringen kann! Natürlich wird das Gesamteinkommen gerechnet. Er zahlt im Bärental ein paar Schilling Steuer, fährt drei Autos, daß man glaubt, er ist im Genfer Autosalon zu Hause, und daher möchte ich wissen, woher er das finanziert! Ich sage Ihnen, und ich behaupte hier, daß Herr Dr. Haider seinen politischen Bezug brutto für netto kassiert! Deshalb möchte ich da gerne einmal Einblick nehmen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Woher finanziert Landeshauptmann Stix seinen Porsche? – Bundesrat Payer: Frau Kollegin! Nehmen Sie sofort den Porsche zurück! Er hat keinen!) Er hat keinen. Frau Dr. Riess-Passer! Mich würde sehr interessieren, wie nicht nur Dr. Haider betreffend ... (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Meine Damen und Herren! Ein nicht vorhandener Porsche ist kein Grund für eine solche Aufregung! Am Wort ist Herr Kollege Repar.


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Bundesrat Mag. Harald Repar
(fortsetzend): Frau Dr. Riess-Passer! Wenn ich hier beim Tor der Freiheitlichen vorbeigehe, dann glaube ich, daß ich beim Genfer oder Pariser Autosalon bin. Da steht ein Porsche Boxster, da steht ein Siebener-BMW, all diese Autos kosten über 1 Million Schilling! Das finanzieren Sie von den 8 000 S oder 9 000 S, die Sie im Monat verdienen? Wer finanziert die Autos? Die Bauwirtschaft? Oder sind Sie Lobbyisten? (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Riess-Passer. )

Das würde mich einmal interessieren! Legen Sie das auf den Tisch! Das zu wissen wäre interessant! Das interessiert die Öffentlichkeit tatsächlich, nicht das, was Sie uns hier vorgaukeln!

Jetzt kommen wir zu einem ganz wichtigen Punkt. Wir müssen einmal darüber reden, wie Ihre Leute, wenn sie Verantwortung haben, mit ihrer Funktion umgehen! Ich rede jetzt gar nicht von politischer Verantwortung, denn wir wissen eh, wie damit umgegangen wird, ich brauche nur an die Aussage des Dr. Haider zu denken, wegen der er als Landeshauptmann zurücktreten mußte, weil er die "ordentliche Beschäftigungspolitik im Dritten Reich" gepriesen hat! Aber wie ist er mit seiner Funktion umgegangen? (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Das ist unrichtig, das ist unwahr, das ist eine Lüge!) Wie ist er mit seiner Funktion umgegangen, Frau Dr. Riess-Passer? – Er hat 200 000 S im Monat verdient. Das hat er einmal bezogen. Ob das in Ordnung ist oder nicht, steht außer Streit. Aber er hat als Landeshauptmann Verfügungsmittel dazu gehabt, er hat 1989, als er das Büro von Dr. Ambrozy übernommen hat, Verfügungsmittel übernommen. (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Es war kein Schilling mehr da, als er das von Ambrozy übernommen hat!) Diese waren damals über Jahre hinweg genau mit 500 000 S jährlich festgesetzt. Und was hat Dr. Haider gemacht, weil er mit seinen 200 000 S im Monat nicht ausgekommen ist? – Er hat diese Verfügungsmittel im ersten Jahr um 700 Prozent auf 3,5 Millionen Schilling erhöht! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Konečny: Unerhört!) Jedes Bier, das er in den Bierzelten gezahlt hat, hat er aus diesen Mitteln dem Steuerzahler verrechnet, auf diese Weise hat er fässerweise Bier verschenkt! Das ist Ihr Vorsitzender! (Bundesrat Konečny: Taschlzieher!) Das ist die Doppelmoral, mit der Sie hier Politik machen! (Lebhafte Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)


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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Am Wort ist Herr Bundesrat Repar. – Bitte.

Bundesrat Mag. Harald Repar (fortsetzend): Jetzt kommen wir zum letzten Punkt, den ich hier auch nicht verschweigen möchte: Sie werden doch alle gut bezahlt! Was nun aber das Faß zum Überlaufen gebracht hat, ist wohl die jetzige Entscheidung Ihrer Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat, nicht mehr arbeiten zu wollen! Das ist Ihre Devise: Blockieren, aber auf der anderen Seite kassieren! Und das nur, weil man nicht zur Kenntnis nehmen will, daß es demokratische Entscheidungen gibt, daß man als schwächere Partei eben einmal zurückstehen muß, weil man mit dem Vorschlag, den man hat, nicht durchkommt! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich bin in diesem Punkt Ihrer Meinung, daß man nämlich dann nichts verdienen soll, wenn man nichts arbeitet und nichts leistet, wenn man nur Destruktionspolitik in diesem Land macht und nur Haß und Neid sät. Dafür soll es wirklich keinen Schilling geben! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich sagen: Ich bin dafür, daß es transparente Gehälter und eine gerechte Bezahlung gibt. Demokratie ist den Menschen dieses Landes etwas wert. Damit ist auch verbunden, daß die Demokratie etwas kostet. Ich glaube, die Bezahlung muß angemessen und durchschaubar sein, damit man Menschen gewinnt, die ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Politik und für dieses Lande einbringen. Aus diesem Grunde glaube ich, daß die Gesetzesvorlage sehr gut ist, und meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage auch ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Giesinger. – Bitte.

12.47

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Für mich ist die heutige Entscheidung zum Bezügebegrenzungsgesetz nicht einfach. Ich habe viel darüber nachgedacht und abgewogen. Letzten Endes bin ich zu dem Entschluß gekommen, daß das Negative gegenüber dem Positiven überwiegt und ich daher dieses Bezügebegrenzungsgesetz nicht mittragen werde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Gründe dafür sind: Erstens greift dieses Gesetz in die Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden sehr stark ein.

Zweitens bringt dieses Gesetz den Mandataren, aber auch den dafür zuständigen Stellen einen enorm hohen Verwaltungsaufwand und mehr Bürokratie.

Drittens ist dieses Gesetz relativ kompliziert geschrieben.

Viertens enthält dieses Gesetz keine Kostenberechnung und Gegenüberstellung der Einsparungen.

Fünftens sind die Spesen- und Selbstbehaltsregelungen für die Mandatare unverständlich: Je öfter Mandatare zu Sitzungen nach Wien gehen, umso mehr bezahlen sie selbst. Das bedeutet letzten Endes keinen Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen und ist wohl paradox!

Sechstens wird bei den Bezügen mit zweierlei Maß gemessen: So haben zum Beispiel Klubobleute unabhängig davon, wie viele Mitglieder der Klub hat, gleich viel Gehalt (Beifall der Bundesrätin Ramsbacher ), während zum Beispiel Landeshauptleute oder Bürgermeister nach der Größe ihrer Länder und Gemeinden eingestuft werden sollen. Ebenso wird bei der Höhe der Bezüge meiner Auffassung nach von falschen und zu hohen Voraussetzungen ausgegangen. Ich bin auch dagegen, daß unter bestimmten Bedingungen private Einkommen beziehungsweise deren Einrichtungen veröffentlicht werden müssen.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, daß dieses Gesetz praxisfremd ist und daß ich mir ausgewogenere und praxisbezogenere Gesetze wünschte. Ich werde mich daher heute der Stimme enthalten und während der Abstimmung nicht anwesend sein. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

12.50

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Prähauser, der jetzt leider nicht da ist, hat heute doch ein bißchen beklagt, wieviel ein Politiker zu arbeiten hat und daß insbesondere der Arbeitstag eines Bundesrates nicht dann endet, wann jeder normale Arbeitnehmer nach Hause geht, sondern er am Abend noch weiterarbeiten muß. Herr Kollege Tusek hat uns vorgerechnet, wie viele Stunden er 1996 aufgewendet hat. Dazu muß ich sagen: Mir kommen wirklich die Tränen! Ich bin äußerst gerührt!

Weiters hat Kollege Prähauser dann auch noch gesagt: Wenn wir nicht die Bezüge erhöhen, dann werden immer weniger Leute in die Politik gehen, da doch das Image der Politiker ohnehin schon so schlecht ist. – Meine Damen und Herren von der SPÖ und von der ÖVP! Da muß ich Sie schon fragen: Wer ist denn schuld an diesem schlechten Image der Politiker? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)  – Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, und Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, sind schuld an diesem schlechten Image! Denn Sie schanzen einander seit Jahrzehnten hübsch gemeinsam die Privilegien zu! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Immer haben Sie das brav im Parlament miteinander abgestimmt, und das hat die Bevölkerung zu Recht auf die Palme gebracht! (Lebhafte Rufe und Gegenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Niemand in der Bevölkerung hat für das Verständnis, was Sie heute beschließen wollen! Denn Sie richten es sich ja heute wieder! Und diesmal müssen Sie das Gott sei Dank nicht allein machen: Das Liberale Forum und die Grünen helfen Ihnen freundlicherweise dabei! Alle Politiker außer dem Bundespräsidenten bekommen eine Erhöhung. (Bundesrat Meier: Sie bekommen eine Erhöhung? Zeigen Sie mir diese!) Das wollen Sie heute beschließen!

Ich bin gegen Erhöhungen! Sie wollen, daß heute alle Bezüge erhöht werden, und all das unter einem Belastungspaket, Herr Kollege Meier, das Ihre Fraktion gemeinsam mit der ÖVP der Bevölkerung verordnet hat!

Der Herr Finanzminister hat dann auch noch die Stirn gehabt, sich für den Sparkurs, den die Bevölkerung so vehement mitgetragen hat, zu bedanken. Ich hoffe, der Herr Finanzminister wird sich dann auch für seine Bezugserhöhung bedanken!

Für den vollmundigen Ausspruch des Bundeskanzlers, daß er diese 1 Million mehr eigentlich sowieso nicht haben will und daß er diese irgendeiner karitativen Organisation spenden wird, wird sich die Bevölkerung bei Ihnen im Zuge der nächsten Wahlen mit Sicherheit bedanken! Wenn Sie mit den Leuten draußen auf der Straße sprechen – das tun Sie jedoch normalerweise nicht! – und fragen, was sie davon halten, dann werden Sie hören: Zuerst steckt er es in die eine Tasche, und dann sagt er halt: Na gut, jetzt streue ich es halt irgendwo aus. – All das wird Ihnen noch auf den Kopf fallen! (Bundesrat Konečny: Spenden Sie nicht auch an karitative Einrichtungen im Burgenland?)

Ich glaube nicht, daß es viel Sinn hat, trotzdem appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der SPÖ, Ihrer Bezugserhöhung heute nicht zuzustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bieringer. – Bitte.

12.53

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, daß es mir heute ein bißchen schwerfällt, hier zu


Bundesrat
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reden, und zwar deshalb, weil selten so viel falsch zitiert wurde wie bei dieser Bezügeregelung. (Bundesrat Dr. Tremmel: Wurde der Salzburger Landeshauptmann auch falsch zitiert?)

Frau Kollegin Mühlwerth! Wenn Sie sagen, daß alle außer dem Herrn Bundespräsidenten mehr bekommen, dann muß ich Ihnen sagen: Das ist schlichtweg falsch! Das ist unrichtig. Der Zweite und Dritte Präsident des Nationalrates bekommen weniger, der Rechnungshofpräsident bekommt weniger, die Volksanwälte bekommen weniger, die beiden Vizepräsidenten beziehungsweise Vizepräsidentinnen des Bundesrates bekommen weniger, zum Teil sogar um ein Drittel weniger. Und Sie kommen hierher und sagen: Mit Ausnahme des Bundespräsidenten bekommt niemand weniger. Das ist glattweg falsch! (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der k. und k. Opposition! Nach den Ausführungen des Kollegen Repar kann ich sagen: Sie kritisieren und kassieren, daher k. und k. Opposition! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn Sie so tun, als sei alles, was hier beschlossen wird, falsch, dann kann ich Ihnen sagen: Das stimmt nicht!

Herr Dr. Bösch! Wenn Sie die Bundesräte von ÖVP und SPÖ auffordern, daß sie ihrem Länderwillen gerecht werden, dann sagen Sie mir: Welcher Landtag hat irgend etwas beschlossen, wogegen ein Bundesrat hier Einspruch erheben soll?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riess-Passer! Wenn Sie behaupten, daß die Bezüge in Österreich die zweithöchsten sind, dann muß ich Ihnen sagen: Auch das stimmt ganz einfach nicht. Liebe Frau Kollegin Riess-Passer! Sie müssen alles, was jemand bekommt, zum Bezug hinzurechnen. Wenn Sie das tun und etwa die Auslagenentschädigungen und die Sekretariate von Abgeordneten anderer Länder hinzurechnen, dann werden Sie feststellen, daß die Österreicher im Vergleich von zehn Ländern genau in der Mitte liegen: Hiebei führt Frankreich mit 241 000 S, gefolgt von Deutschland mit 223 773 S, Italien mit 181 504 S und dem Vereinigten Königreich von England mit 163 833 S. Dann kommt Österreich mit 129 209 S, gefolgt von Belgien mit 90 800 S, Finnland mit zwischen 50 900 S und 70 300 S, Spanien mit 48 000 S bis 60 000 S, Schweden mit 54 165 S und Portugal mit 48 000 S bis 53 500 S. Das sind die Fakten und die tatsächlichen Zahlen! Das darf man nicht übersehen, wegwischen und statt dessen Behauptungen in den Raum stellen mit der Überlegung: Es wird sowieso niemand nachschauen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei Politikereinkommen fällt mir immer ein Zitat des großen Föderalisten und Salzburger Landeshauptmanns Dr. Wilfried Haslauer ein. Haslauer hat einmal gemeint: "Solange die Politiker nicht in Lumpen gekleidet und sich auf einem rostigen Fahrrad fortbewegend angetroffen werden, wird es immer wieder eine Diskussion über Politikerbezüge geben." – Das ist die Realität, meine Damen und Herren! Da können wir noch so viele Gesetze beschließen – die Diskussion über die Bezüge der Politiker wird nicht abreißen!

Ich mache dennoch ein paar kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz, denn in diesem Zusammenhang ist es wirklich nicht leicht, zu diesem Gesetzesbeschluß irgend etwas Positives zu sagen. Ich nehme einen einzigen Punkt heraus. Ich gehe gar nicht auf die Verbürokratisierung ein, zu der es mit den Spesenabrechnungen und dergleichen kommt, sondern nur auf die Feststellung, daß die Landeshauptleute nach quantitativen und qualitativen Kriterien zu besolden sind. Da wird der Versuch gemacht, daß der Landtag für den vom Bund zu bezahlenden Landeshauptmann den Bezug festlegen soll. Das kann ja wohl nicht sein!

Ich meine: Wenn man Unterschiede zwischen dem Landeshauptmann von Vorarlberg bis zum Landeshauptmann von Wien macht, dann muß man auch Unterschiede bei den Einkommen der anderen Gebietskörperschaften machen. Und wenn man sich ausrechnet, was nach dem Budget jedem einzelnen Minister zustehen würde, dann würde zum Beispiel die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Prammer leer ausgehen, weil sie kein eigenes Budget zur Verfügung hat, weil ihr Budget zum Budget des Bundeskanzleramtes gehört. Der Herr Vizekanzler würde nach dem Budget 3 403 S bekommen, der Bundeskanzler 6 468 S, und das geht so weiter bis zum Bundesminister für Finanzen, der 200 000 S bekommen würde. (Bundesrat


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627. Sitzung / Seite 54

DDr. Königshofer: Was soll dieser Vergleich?) Herr Kollege Königshofer! Man kann nicht sagen: Einmal sind wir dafür, und auf der anderen Seite sind wir dagegen!

Würden Sie die Anzahl der Mitarbeiter im Ressort als Berechnungsgrundlage wählen, so bekäme Frau Bundesministerin Gehrer 200 000 S ausbezahlt, und es ginge wiederum hinunter bis zu Frau Prammer mit 0 S, weil sie de facto keine Mitarbeiter hat. Und wenn Sie das gleiche Rechenbeispiel auf die Klubobleute ... (Bundesrat Konečny: Aber sie ist für 51 Prozent der Bevölkerung zuständig!) Das ist etwas anderes, Herr Kollege! Ich habe ausdrücklich hinzugefügt, von welchen Kriterien ich ausgehe. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Würden Sie der Berechnung der Bezüge der Klubobleute die Anzahl der Mandate zugrunde legen, dann würden sich folgende Bezüge ergeben: Der Klubobmann der SPÖ bekäme 170 000 S, der Klubobmann der ÖVP 124 507 S, der Klubobmann der FPÖ 98 169 S, die Frau Klubvorsitzende der Liberalen 23 944 S und die Frau Klubvorsitzende der Grünen 21 549 S. Erst dann wäre das nach meinem Dafürhalten auch bei den Landeshauptleuten gerecht.

Weil aber die Landeshauptleute von dieser Regelung ausgenommen werden, bin ich nicht bereit, an der Abstimmung über dieses Gesetz teilzunehmen, und werde den Sitzungssaal verlassen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Bösch: Sie werden aber dafür bezahlt, daß Sie herinnen sind, Herr Kollege! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und Freiheitlichen.)

13.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Albrecht Konečny. Ich erteile es ihm.

13.01

Bundesrat Albrecht Konečny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren am Trenngraben! Meine übrigen Damen und Herren! Der Dialog mit Tauben ist – vor allem, wenn sie gleichzeitig sprechen – eine verdammt mühsame Angelegenheit. Das ist zwar kein allgemeiner Merksatz, aber sicherlich ein Resümee des heutigen Sitzungsverlaufes.

Die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ versuchen – in diesem Haus zweifelsfrei nicht mit Erfolg; über die Reaktion der Öffentlichkeit bin ich ... (Bundesrat Eisl: Aber dann jeder!) Herr Kollege! Taub und laut ist zuviel!

Die Reaktion der Öffentlichkeit mag eine andere sein, aber darüber können wir beide nur spekulieren. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege! Sie haben mich davon überzeugt, daß ich überbezahlt bin, und zwar aus einem einfachen Grund: Wenn ich zu einer Hader-Vorstellung ins Kabarett gehe, muß ich 250 S Eintritt bezahlen. Hier habe ich das gratis! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Tremmel: Hier dürfen Sie das gratis machen!)

Wenn wir in diesem Gesetz einfach nur das lesen, was darin steht – die Fähigkeit dazu mute ich auch Ihnen zu –, dann zeigt es sich, daß Behauptungen, die heute hier aufgestellt wurden, in den Bereich der absolut böswilligen Unterstellung oder des lesemäßigen Unvermögens gehören.

Frau Kollegin Riess hat gemeint, es sei ein unerhörter Skandal, daß Beamte, die den sichersten Job der Welt haben, nach ihrem Ausscheiden zwölf Monate lang eine Bezugsfortzahlung bekommen. – Haben Sie das gesagt? (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Wenn sie ein Berufsverbot in ihrer Funktion haben!)

Es gibt zwei Möglichkeiten, und nur darauf stellt dieses Gesetz ab: Entweder nimmt jemand nach seinem Ausscheiden aus der politischen Funktion eine berufliche Tätigkeit wieder auf – dann steht ihm die Bezugsfortzahlung nicht zu; oder er hat Schwierigkeiten, eine berufliche Tätigkeit zu finden, weil das für jemanden nicht so leicht ist, der sich als Politiker relativ weit von seiner früheren Berufstätigkeit entfernt hat – dann gebührt dem Betreffenden für eine begrenzte Zeit eine Überbrückungshilfe. Das ist eine faire und vernünftige Lösung.


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627. Sitzung / Seite 55

Jeder von uns, der nebenbei einen Beruf ausübt – das gilt in diesem Haus für eine relativ hohe Anzahl –, ist von Ansprüchen dieser Art selbstverständlich ausgeschlossen. Weil er einen Beruf hat und in diesen Beruf mit vermehrter Aktivität zurückkehrt – je nachdem, wie er es arbeitsmäßig, stundenmäßig oder gehaltsmäßig geregelt hatte –, fällt eine Bezugsfortzahlung nicht an.

Eine Fülle von Regelungen bezieht sich auf schwierige Probleme, über die wir auch mit Ihnen, meine Damen und Herren – Sie sollten nicht so tun, als ob Sie von irgendeinem Stern der Keuschheit kämen –, sehr konkret gesprochen haben, dort draußen in der Cafeteria: Probleme, die nur schwer gerecht zu lösen sind. Die Frage der Abgeltung von Spesen ist unendlich problematisch. Ich weiß, daß es auch in meiner Fraktion Kolleginnen und Kollegen gibt, die meinen, daß die bisherige Regelung – daß im wesentlichen ein Pauschbetrag zur Verfügung gestellt wurde und es dem Abgeordneten überlassen blieb, damit auszukommen oder auch nicht – zumindest die einfachere, vielleicht auch die gerechtere war.

Wir haben darüber unendlich viele Diskussionen geführt. Dabei hat selbstverständlich die Überlegung eine Rolle gespielt, daß es der Öffentlichkeit und dem Wähler nicht zumutbar ist, wenn dem Abgeordneten ein Pauschbetrag zur Verfügung gestellt wird, der auf der Abrechnung aufscheint. Ich füge hinzu, daß dies paradoxerweise ein Pauschbetrag war, der auch der Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer unterworfen und somit vermutlich die einzige versteuerte Spesenabgeltung in Österreich war. Unter der Voraussetzung, daß die entsprechenden Abrechnungen korrekt gelegt und auch kontrolliert werden, ist es die sehr viel korrektere Lösung, einen Rahmenbetrag festzulegen, innerhalb dessen der einzelne seine Aufwendungen unterzubringen hat. Wir wollen zwar niemandem eine Anreise mit dem Porsche finanzieren, wohl aber einen Rahmenbetrag zur Verfügung stellen. Ich gehe davon aus und halte es auch für möglich, daß dies ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand im Rahmen der Neuregelung geschehen kann.

Das ist zwar für denjenigen, der Rechnung legen muß, eine Mehrbelastung, aber fraglos ist es so, meine Damen und Herren, daß hunderttausende österreichische Arbeitnehmer derselben Belegsammlungs- und -vorlagepflicht unterliegen. Ich halte es für einen entscheidenden Fortschritt und keineswegs für einen Rückschritt, wenn wir uns denselben verwaltungstechnischen Regeln unterstellen, wie sie zum Beispiel für jeden Monteur in diesem Lande gelten.

Der zweite Punkt: Heute haben wir hier dem zugehört, was Sie "Argumente" zu nennen belieben. Falls ich noch irgendeinen Zweifel gehabt hätte, wäre mir spätestens heute klargeworden, warum – nach einer ersten Gesprächsrunde – niemand im Nationalrat bereit war, mit Ihnen zu reden. Problemlösungen kann man nur finden, wenn man sich auf die Problemstellung einläßt. Dazu gehört eine sachliche Auseinandersetzung, in deren Verlauf Optionen durchzurechnen sind und zu überlegen ist, ob damit – unbeabsichtigt – jemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Wenn Sie sich auf den Standpunkt stellen, über all das sei nicht zu diskutieren und ein – in Wirklichkeit absurd hoher – Bruttobetrag von 60 000 S löse alle Probleme, und wenn Sie das papageienhaft wiederholen, dann wüßte ich nicht, wie irgend jemand mit Ihnen Verhandlungen und Gespräche führen sollte.

Was Sie nicht aus der Welt reden können, ist die Tatsache, daß sowohl die Öffentlichkeit als auch diejenigen, die daran mitgewirkt haben, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht haben, daß die Regelung, die jetzt Gesetz wird, in einem Höchstmaß den grundlegenden Vorstellungen entspricht, die von der Kommission in den Raum gestellt wurden. Selbstverständlich haben Beteiligte, die diesen Bereich aus der Praxis kennen und überdies Betroffene sind, zum Teil andere Vorstellungen über die Praxisrelevanz eingebracht, als das eine Kommission tun konnte, die den Bereich von außen studiert hat. Ich gebe zu, daß auch ich mir schwergetan habe mit der Feststellung der Kommission, sie könne in Wirklichkeit mit den Parlamentariern nichts anfangen. (Bundesrat Dr. Böhm: Absurd!) Daß sie bei ihrem Versuch, die Politik nach dem Vorbild eines Unternehmens zu konstruieren, die Parlamentarier sozusagen als "zuarbeitende Experten" eingestuft hat, hat mir tatsächlich ein bißchen weh getan. Ich verstehe, daß die Parlamentarier, die dieses Gesetz gemacht haben, die Sache ein wenig anders sehen, und halte das für den selbstverständlichen Ausdruck des Selbstbewußtseins des Parlaments. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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Aber ich möchte auch deutlich sagen, daß ich mit großem Nachdruck daran festhalte, daß wir damit eine Regelung treffen, die über die politischen Tätigkeiten in dieser Republik gewissermaßen darübergestülpt wird, auch dann, wenn davon Bereiche betroffen sind, in denen für die konkrete Ausfüllung dieser Gesetzesvorlage Beschlüsse der Landtage erforderlich sind.

Kollege Bieringer hat mich vorhin verblüfft. Bisher bin unter dem Eindruck der – heute bereits zitierten – Aussendung des Instituts für Föderalismusforschung gestanden, in der wortgewaltig dagegen remonstriert wird, daß der Bundesgesetzgeber Regelungen für Landespolitiker und Gemeindepolitiker erläßt. Wenn ich nun Kollegen Bieringer richtig verstanden habe, ist das, wogegen er – ebenso wortgewaltig – remonstriert, die gegenteilige Tatsache, daß der Bundesgesetzgeber zu wenig mit Regelungen in die Angelegenheiten der Länder und Gemeinden eingreife. Habe ich Sie richtig verstanden? (Bundesrat Bieringer: Nein! Nur beim Landeshauptmann!) Ah so! (Bundesrat Bieringer: Der Landeshauptmann wird vom Bund bezahlt und nicht vom Land, während der Bund den Landtag den Bezug des Landeshauptmanns festlegen läßt!)

Ich würde sagen, es ist ein kräftiges Stück angewandter Föderalismus, wenn der Bundesgesetzgeber, obwohl er – wie Sie ganz richtig anmerken – das Recht dazu hätte, die Betragsbestimmung freundlich und entgegenkommend dem Landesgesetzgeber überläßt, sich ausschließlich darauf zurückzieht, zu sagen "Zu teuer darf es nicht werden!", und nicht mehr tut, als eine Obergrenze einzuziehen. Ich würde sagen, das ist fast ein kleiner föderalistischer Fortschritt, aber mit Sicherheit kein Rückschritt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, daß das gerade im Bundesrat ausgesprochen werden muß.

Ich bin der festen Überzeugung, daß der Bundesstaat nicht in einem Nebeneinander – und oft auch Gegeneinander – von Ländern und Bund bestehen kann, sondern daß es dazwischen so etwas wie ein Scharnier geben sollte. Das ist eine Aufgabe, um die sich der Bundesrat bemühen sollte. Wir sind nicht – und wir sollten das nicht sein – die Befehlsempfänger von politischen Meinungen aus den Ländern, aber selbstverständlich sind wir in unserer politischen Praxis gehalten, die Meinungsbildung ... (Bundesrat Eisl: Befehlsempfänger von der Zentrale vermutlich, nicht wahr!) Herr Kollege! (Bundesrat Eisl: Aber eindeutig!) Lassen Sie mich erst den Satz vollenden, dann können Sie gerne darauf replizieren. Die Rednerliste ist eröffnet.

Selbstverständlich sollte jeder von uns – in eigener politischer Verantwortung – die Meinungsströmungen im eigenen Bundesland bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Deshalb will ich all jenen, die aus diesem Grund ein Problem mit der Vorlage haben, meinen Respekt nicht vorenthalten. Aber der Bundesstaat besteht gerade in den Augen der Bürger auch darin, daß ein hohes Maß an gemeinschaftlichem Rechtsbestand sichergestellt wird. Die vorliegende Rahmengesetzgebung für Bezüge in Ländern und Gemeinden ist ein Beitrag dazu, diesen positiven Rechtsbestand zu erhöhen.

Föderalismus als die Möglichkeit, die Angelegenheiten dort zu regeln, wo man dem Bürger näher ist, und die Mitbestimmung der kleinen Einheiten im Bundesstaat sind eine wunderschöne Sache. Aber dieses eine Rechtsgut darf uns nicht dazu verleiten, darüber andere Rechtsgüter zu verlieren. Wer sich die endlose Geschichte des Tierschutzes in Österreich vergegenwärtigt – gestern ist das im Fernsehen einmal mehr aktualisiert worden –, wird mir nur recht geben können.

Meine Damen und Herren! Niemand wird behaupten, daß dieses Gesetz jedes denkbare Problem in idealer Weise löse. Es trägt den Charakter des Kompromisses zwischen vier demokratischen Parteien, es trägt den Charakter einer Abstimmung zwischen den Interessen unterschiedlicher Berufsgruppen – und zwischen Abgeordneten mit längerer und kürzerer Anreise und ähnlichem mehr. Ich will auch nicht in Abrede stellen, daß es nach einer gewissen Erfahrungszeit im einen oder anderen Fall notwendig sein könnte, etwas nachzujustieren.

Ich glaube, daß es ein guter Grundsatz der Demokratie ist, daß diejenigen, die politische Verantwortung tragen – auch wir übernehmen sie mit der Zustimmung zu diesem Gesetz –, sich auch darüber im klaren sind, wie begrenzt ihre Möglichkeit ist, künftige Entwicklungen zu


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gestalten und vorherzusehen. Ich glaube, das gehört zur demokratischen Ehrlichkeit, die wir den Bürgern schuldig sind.

Auch ich möchte etwas hinzufügen, auf das schon hingewiesen worden ist: Mit der Beschlußfassung über diese Regelung tritt keinesfalls eine generelle Gehaltserhöhung für Politiker in Kraft. Es gibt eine Abstufung und Neubewertung, und dabei hat der Bundesrat nicht so abgeschnitten, wie wir es uns gewünscht hätten. Das ist anzumerken, nicht weil es darum geht, uns ein paar tausend Schilling mehr zu bewilligen, sondern weil in einer Gesellschaft, in der die Wertigkeit auch über Bezugshöhen ausgedrückt wird, die beibehaltene Bezugsrelation zur anderen Kammer des Parlaments signalisiert, daß es zumindest nicht besser geworden ist. Das ist es, was ich bedauere.

Aber auch dieser Punkt ist sicherlich kein Grund, diesem Gesetz als einem wohlüberlegten und erfolgversprechenden Versuch die Zustimmung zu versagen. Ganz im Gegenteil: Ich persönlich und meine Fraktion können diesem Gesetz nicht nur auf irgendeinen Druck hin, sondern aus Überzeugung die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher. Ich erteile es ihr.

13.16

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit die Freiheitlichen im Jahre 1978 ein Volksbegehren über die Politikergagen in Österreich gestartet haben, ist viel über Privilegienabbau und dergleichen mehr diskutiert worden. Was dabei aber heute herausgekommen ist, ist mehr als nur traurig. Es ist ein wirklich dürftiges Ergebnis.

Wir wissen, daß diese Angelegenheit durch die Causa Höchtl brisant geworden ist. Wir Politiker haben die Pflicht, uns dann selbst zu beschränken, wenn wir unseren Bürgern in die Taschen greifen. (Bundesrat Hüttmayr: Auch eine Chance!) Selbstverständlich, so ist es. Ich möchte später auch auf Herrn Kollegen Konečny eingehen und erläutern, warum wir an den Verhandlungen nicht teilgenommen haben. Das bedarf aber noch einiger Erklärungen.

Damals wurde beschlossen, eine Einkommenspyramide festzulegen. Den Vorsitz in der Kommission übernahm Rechnungshofpräsident Fiedler. Verschiedene Varianten wurden diskutiert, auch die Variante der Freiheitlichen mit der Netto-Obergrenze von 60 000 S. Mit diesen 60 000 S würden wir, wie schon Kollegin Riess gesagt hat, im europäischen Mittelfeld liegen. Dagegen bringt uns die heute zu Beschluß stehende Vorlage wiederum ins Spitzenfeld, im europäischen Vergleich an die zweite Stelle hinter Italien. (Bundesrätin Kainz: Dadurch wird es nicht richtiger!)

Rechnungshofpräsident Fiedler hat übrigens folgendes gesagt ... (Zwischenrufe.) Nein, lassen Sie mich ausreden. – Er hätte "niemals den Auftrag gehabt", meine Damen und Herren, dafür zu sorgen, daß die Politikergagen "gesenkt werden" – soweit unser Rechnungshofpräsident, wörtlich zitiert.

Wir haben bei den Verhandlungen aus folgenden Gründen – ich darf hier unseren Kollegen Stadler zitieren – nicht mitgemacht ... (Bundesrat Rauchenberger: Sie haben gesagt, Sie waren nicht eingeladen!) Wenn die Politikergagen nicht substantiell gesenkt werden, wenn wir nicht bei uns selbst zu sparen beginnen, dann haben wir Freiheitliche überhaupt kein Verständnis dafür, daß wir den Bürgern weiterhin in die Taschen greifen. – Deshalb, Herr Kollege Konečny – er ist jetzt nicht da –, haben wir an den Verhandlungen nicht teilgenommen.

Die Aufwandsvergütungen werden 1:1 ausbezahlt, meine Damen und Herren! Ich möchte festhalten, daß kein Freiberufler, kein Unternehmer und kein Pendler seine Aufwandsentschädigungen 1:1 ausbezahlt bekommt. Jeder Pendler muß für sein Bahnticket oder sein Benzin selbst aufkommen, wir hingegen können unsere Aufwendungen in Zukunft 1:1 ausgleichen. Jedes Unternehmen könnte es sich bei den heutigen Wirtschaftsdaten überhaupt


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nicht leisten, dies so abzurechnen. Der Staat Österreich aber glaubt, dies zu können? – Ich kann mir das nicht vorstellen. Aber es ist so. (Bundesrätin Kainz: Jede Dienstreise wird 1:1 abgerechnet!)

Beim Pensionsanspruch ist die Rede von "wohlerworbenen Rechten". Wohlerworbene Rechte, die abgeschafft wurden, lassen sich auch anderswo finden, zum Beispiel die rückwirkende Aufhebung der Verlustvorträge. Aber wer redet dabei von "wohlerworbenen Rechten"? – Kein Mensch redet davon!

Die Abfertigungen heißen jetzt nicht mehr "Abfertigungen", sondern werden beschönigend "Fortzahlung der Bezüge" genannt. Ein Normalbürger aber bekommt nichts, rein gar nichts, wenn er gekündigt wird. So sieht es aus, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Bundesrates Drochter.  – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was die Fortzahlung für einen Mandatar betrifft: Sie erinnern sich vielleicht, daß ich, nachdem ich mein Mandat hier im Bundesrat zurückgelegt hatte, zwei Tage Abgeordnete im Nationalrat war, bis sich der Nationalrat auflöste. Ich war dort sicherlich eine der am kürzesten tätigen Abgeordneten. Hätte dieses Gesetz damals schon gegolten, so hätte ich eine Fortzahlung von sechs Monatsgehältern bekommen, obwohl ich nur zwei Tage dort war.

Ein "normaler" Arbeiter muß 25 Jahre lang arbeiten, damit er eine Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsgehältern bekommt. Hier würde es reichen, zwei Tage im Nationalrat tätig gewesen zu sein! (Bundesrat Pfeifer: Was heißt "normaler" Arbeiter? Arbeiter ist Arbeiter!)

Den Beamten werden Nullohnrunden abverlangt, die Bürger werden mit Sparpaketen belastet, überall heißt es abspecken, in allen Unternehmen wird gekürzt – aber die Politiker erhöhen sich ihr Einkommen, obwohl sie als Vorbilder wirken sollten: der Bundeskanzler von 2,4 auf 3,5 Millionen, ein Bundesminister von 2,6 auf 2,8 Millionen, der Nationalratspräsident von 2,4 auf 2,9 Millionen Schilling – ich möchte nicht alle Zahlen neuerlich wiederholen.

Vor ein paar Wochen, als im Nationalrat darüber diskutiert wurde, veröffentlichte der "Kurier" die österreichischen Durchschnittseinkommen. Ich habe die Meldung aufbewahrt: Im Handel verdient ein Selbständiger im Durchschnitt 250 000 S, meine Damen und Herren! 250 000 S nicht im Monat, sondern im Jahr! (Bundesrat Payer: Finanzamt beschwindelt?) Aus dem Bereich Arbeiter und Angestellte nur ein Beispiel: Bürofachkräfte verdienen 228 000 S. (Bundesrat Rieser: Jahr oder Monat? Brutto oder netto?) Im Jahr, und brutto.

Da wir schon bei brutto und netto sind: Ich komme aus dem Tourismus, und bei uns ist es nach wie vor üblich, mit Nettozahlen zu rechnen. Deshalb ist auch der Nettovergleich von 60 000 S nicht weit hergeholt! (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Doch sollten wir uns damit nicht weiter aufhalten. – Der jetzige Bundeskanzler und seinerzeitige Finanzminister hat die Steuerzahler in einem Maße belastet wie keiner vor ihm. Das muß ich sagen. Der Lohnsteuerzahler, der österreichische Arbeitnehmer hat eine Rekordbelastung an Lohnsteuer zu ertragen, insbesondere deshalb, weil die kalte Progression in der Lohnsteuer noch immer nicht abgegolten wurde, meine Damen und Herren!

Damit kommen wir auf die Armut in Österreich zu sprechen. Als geschiedene Frau habe ich mich massiv für das Frauen-Volksbegehren eingesetzt, deshalb kann ich Ihnen darüber einiges erzählen. (Bundesrat Pfeifer: Ihre persönlichen Verhältnisse gehen uns nichts an!) Heute wurde schon einmal jenes Ergebnis der Armutskonferenz zitiert, daß 1 Million Menschen in Österreich an der Armutsgrenze leben. Die politische Kaste aber erhöht die Politikerbezüge!

Meine Damen und Herren! Von Armut besonders betroffen sind kinderreiche Familien und – hauptsächlich – Frauen. Armut ist heute feminisiert. Meine Damen – ich sage jetzt bewußt nicht: "und Herren" – von der sozialistischen und der ÖVP-Fraktion: Das wissen Sie selbst ganz genau! Ich brauche weder der einen noch der anderen Fraktion etwas über die Armut der Frauen zu erzählen. (Bundesrat Pfeifer: Sie schon überhaupt nicht!) Ich möchte besonders an meine Kolleginnen appellieren, daß wir uns hier überparteilich solidarisieren. (Weitere Zwi


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schenrufe und Heiterkeit.) Wo sind die Feministinnen? Wo wird etwas eingefordert für das Frauen-Volksbegehren? – Kein Wort darüber, daß man sagen würde: Sorgen wir zunächst einmal dafür, daß es unseren österreichischen Frauen – immerhin 51 Prozent der Wahlberechtigten – gutgeht! Schließen wir uns zusammen! (Zwischenruf des Bundesrates Drochter.  – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir sollten uns solidarisieren und dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, solange es solche Mißstände gibt! Wenn gespart und vieles abverlangt wird, wenn Kinderbeihilfen und alles mögliche – wegen des Sparpakets, wie Sie wissen – reduziert wird, dann darf es nicht sein, daß Politikergehälter erhöht werden! Ich appelliere noch einmal an die Damen, diesen Sonderprivilegien nicht zuzustimmen! (Bundesrat Drochter: Sie müssen einmal den Kollektivvertrag für Ihre Beschäftigten ansehen!)

Aufgrund der Vergütungsregelung für Aufwendungen gibt es selbstverständlich für alle Abgeordneten eine tatsächliche Gehaltserhöhung! (Bundesrat Drochter: Sie haben eine gespaltene Zunge, Kollegin!) Ich stimme zu, daß es im Bundesrat keine sonderlich erwähnenswerten Gehaltserhöhungen sind, aber trotzdem gibt es sie, und es sind in jedem Fall tatsächliche. (Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Je weiter weg von Wien jemand wohnt – ich wohne auch weiter weg; zwar nicht im Westen, aber im Süden Österreichs –, je weiter weg wir wohnen, desto mehr bekommen wir ersetzt an Fahrtkosten, Bürokosten, Hotelkosten oder Mitarbeiterkosten. 1:1 wird das abgegolten. Je länger eine Fahrt nach Wien dauert, meine Damen und Herren, desto mehr Aufwandskosten können geltend gemacht werden. Ein Wiener Abgeordneter erhält Aufwendungen von 6 000 S pro halbe Stunde ersetzt, das wissen Sie alle. 3 000 S zusätzlich, es ist wahr! (Bundesrat Pfeifer: Sie müssen es ja nachweisen! – Zwischenruf des Bundesrates Drochter. ) Nicht einmal unsere eigenen Beamten kennen sich aus, und Sie anscheinend auch nicht.

Die nächsten Belastungswellen für den Bürger werden im Finanzministerium bereits vorbereitet. Sie wissen, daß die nächsten Belastungswellen auf den Bürger zukommen. Viele Menschen aber wissen nicht mehr, wie sie ihren täglichen Lebensunterhalt, ihre tatsächlichen Fixkosten bestreiten sollen. Vor allem sind es – ich wiederhole es – die Frauen, besonders die alleinerziehenden Mütter, die sich besonders schwertun. Und was wird für sie getan? (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) Mein Gott, nein! Ich danke trotz allem für das Kompliment, Herr Kollege! (Heiterkeit.)

Wir Freiheitlichen werden auf keinen Fall unsere Zustimmung geben. – Ich bitte darum, daß Sie mir noch ein wenig zuhören. (Bundesrat Drochter: Sie müssen sich zusammenreißen!)

In Zeiten des Sparens müssen wir das alle solidarisch tun. Ich glaube, daß es so sein sollte: Wenn es dem Unternehmen Österreich nicht gut geht, dann kann man den Angestellten – und wir gehören zu ihnen – keine Gehaltserhöhungen geben. Das ist in jedem Unternehmen so, und ich sehe es genauso. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Grasberger. ) Wir können es uns nicht leisten. Daher werden wir unsere Zustimmung nicht geben.

Zum Schluß möchte ich etwas zu dem heute häufig angesprochenen Thema "Porsche" sagen. Ich glaube, der größte Neid betrifft den "Autosalon", von dem Sie gesprochen haben. Ich kenne drei freiheitliche Abgeordnete, die einen Porsche fahren, Herr Dr. Haider, Herr Dr. Krüger und Herr Hofmann. Ihre Fahrzeuge stehen unten vor dem Haus. Ich werde eine Liste auflegen lassen für all jene, die gerne einmal Porsche fahren oder mitfahren möchten, damit sie das tun können. Es sollte wirklich nicht der Porsche das sein, worüber wir heute diskutieren. (Bundesrat Pfeifer: Wer kann mit 60 000 S einen Porsche fahren? Um 60 000 S kaufe ich mir auch einen Porsche! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Wir werden die Zustimmung nicht geben. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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13.26

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr


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Bundesrat Andreas Eisl. Ich erteile es ihm.

13.26

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Der Herr Staatssekretär hat uns schon verlassen.

Vor einem Jahr haben wir dieselbe Diskussion in diesem Hause geführt. Was ich heute von Rednern wie den Herren Kollegen Bieringer und Konečny, auch von Herrn Kollegen Prähauser gehört habe, läßt mich vermuten, daß es in einem Jahr – wenn es überhaupt so lange dauert – wieder eine Diskussion über die Bezüge geben wird. (Bundesrat Pfeifer: Die wird es ewig geben!)

Eines möchte ich nach dem, was über die Freiheitlichen behauptet worden ist, hier ganz dezidiert klarlegen. Herr Konečny hat ja wortwörtlich behauptet, vier demokratische Parteien hätten sich bei der Bezügereform engagiert und mitgemacht. Deshalb möchte ich ihn daran erinnern, wie "groß" die Demokratie in Wien ist, wenn Stadträte nicht einmal ein Ressort bekommen, und wie "groß" die Demokratie der ÖVP ist, wenn bei der Wahl in Oberösterreich der Wählerwille verfälscht und ein Regierungsmitglied mit der Geschäftsordnung ausgetrickst wird. – Das ist die demokratische Haltung der großen Koalition, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Tusek: Verfassungsgerichtshof!)

Wer von der Demokratie spricht, muß sie vorleben. – Herr Kollege Tusek! Wenn Sie – gerade Sie! – uns über die Medien erklären, daß Sie mit dieser Sache nicht zufrieden sind, dann haben Sie heute die Verpflichtung, hierzubleiben und mitzustimmen. Was beschlossen werden soll, entspricht doch nicht Ihrer Meinung! Sie haben uns hier am Rednerpult, aber auch schon über die Medien – da Sie in der Kommission mitgearbeitet haben – klipp und klar erklärt, daß ein Bundesrat mehr wert sei, als die große Koalition ihm zugestehen will.

Aber ich sage Ihnen eines ... (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.  – Bundesrat Dr. Tremmel: Sie müssen lauter zwischenrufen!) Wenn Sie Zwischenrufe machen, machen Sie sie so, daß sie verständlich sind, oder geben Sie sie einem Briefträger mit, damit ich sie nachlesen kann, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Sie heute große Töne über den Liberalismus von sich geben, über die liberale Haltung, über den "Förderalismus", und wenn Sie genau wissen, daß der Bundesrat ... (Rufe bei der ÖVP: Föderalismus, nicht "Förderalismus"!) Sie wissen ganz genau, und das stört Sie ja so sehr – gerade von seiten der ÖVP wird ständig die Diskussion über die Bundesstaatsreform in Gang gehalten –, daß der Einfluß der Länder zu gering ist.

Heute haben Sie in diesem zahnlosen Bundesrat die Möglichkeit, eine Lösung des Problems herbeizuführen. Heute können Sie, Herr Kollege Bieringer – gerade Sie, dessen Ausführungen zufolge die Einordnung der Landeshauptleute nicht richtig vorgenommen worden ist –, beweisen, daß Sie nicht hinausgehen und vor der Verantwortung flüchten, sondern herinnen bleiben und dagegen stimmen. (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. )

Wenn Sie das heute nicht tun, Herr Kollege Bieringer, dann haben Sie dem zahnlosen Bundesrat auch noch den Gaumen weggenommen. Ich möchte Ihnen sagen, daß es eine Vorgangsweise ist, die für jeden Bürger draußen unverständlich sein wird (Beifall bei den Freiheitlichen – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ), wenn die Befehlsverweigerung so aussieht, daß man hinausgehen muß und sich nicht traut, nach seinem Willen ... (Bundesrat Ing. Grasberger: Bei Demokraten gibt es keinen Befehl!) Herr Kollege! Ich darf Ihnen folgendes sagen: Es sind 64 Bundesräte in diesem Haus, und nur 14 haben ein freies Mandat. Das ist ein trauriger Zustand! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn hier gesagt wurde, daß die freiheitliche Fraktion ... (Bundesrat Rauchenberger: Freies Mandat von Haiders Gnaden! – Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) Herr Kollege! (Weitere Zwischenrufe.)

Vizepräsident Jürgen Weiss : Ich bitte, sich wieder zu beruhigen. Der Redner ist am Wort.

Bundesrat Andreas Eisl (fortsetzend): Die Freiheitlichen haben im Lande Salzburg schon im Jahre 1985 eine Privilegiendurchforstung vorgenommen. Im Lande Salzburg waren wir federführend. Das sollten Sie wissen, Herr Kollege Bieringer, da Sie anscheinend aus diesem Land kommen. (Bundesrat Bieringer: Nicht anscheinend, sondern tatsächlich!) Bereits im Jahre 1985 wurden die Pension und die Abfertigung abgeschafft. Auch die Bezüge wurden neu geordnet. Weiters möchte ich hier festhalten, daß die Freiheitlichen auch in Kärnten federführend bei der Reform der Bezüge waren, so wie es ... (Bundesrat Bieringer: Ach, das habt ihr gemacht?) Na selbstverständlich! (Bundesrat Bieringer: Wie es war, hat Repar heute richtigerweise gesagt! – Weitere Zwischenrufe.) Nun, wenn Sie Repar mehr glauben, überlasse ich das Ihnen, Herr Kollege Bieringer! Wenn Repar Ihr Vorbild ist, müssen Sie eben ihn als Vorbild nehmen.

Aber Sie kommen aus Salzburg, und gerade von Ihnen, Herr Kollege Bieringer, erwarte ich, daß Sie zu den Freiheitlichen eine andere Beziehung haben, als sie hier dargestellt wird. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Denn gerade im Lande Salzburg ist die Freiheitliche Partei seit 1949 Regierungsmitglied. (Bundesrat Bieringer: Das gilt bei euch ja nicht mehr! Der Leitner ist passé! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Nach deiner Definition! Nach Ihrer Definition ist Leitner passé? Das werde ich ihm berichten. Wenn du das so siehst, ist das deine Sache. (Zwischenrufe.)

Weiters möchte ich auf die gute Zusammenarbeit verweisen, die wir vor Jahren in Salzburg ohne Ausgrenzung begonnen haben – ohne Ausgrenzung irgendeiner Partei. Weder wir noch andere sind ausgegrenzt worden, und solche Verhältnisse, wie es sie in Wien gibt, oder Geschehnisse wie in Oberösterreich hat es dort sicherlich noch nie gegeben hat, und es wird sie – ich bin da zuversichtlich – auch in Zukunft nicht geben. Denn wer in diesem Hause von Demokratie spricht, aber sie selbst nicht vorlebt, ist nicht glaubwürdig, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Rockenschaub: So ist es!)

13.33

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Dr. Tremmel  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Zwischenrufe bitte erst, wenn ich da bin!)

13.33

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wertigkeit des Bundesrates und die Wichtigkeit dieser Debatte sowie der rhetorischen Turnübungen, die Sie hier machen, können Sie daran ermessen, wie die Regierungsbank besetzt ist. (Die Regierungsbank ist leer.) Dort zeigt sich, welches Vertrauen und welche Wertigkeit dem Bundesrat zugebracht wird. Diese Wertigkeit, meine Damen und Herren, können Sie in der Vergangenheit ebenso verfolgen.

In verschiedensten Wortmeldungen wurde hier richtigerweise dargetan, daß in keiner Minute der Bundesrat in diese Verhandlungen eingebunden war. (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer betritt den Saal und setzt sich auf die Regierungsbank.) Jetzt ist er da – endlich, Herr Staatssekretär! Sie haben einiges versäumt. Ich spreche bereits über die Vergangenheit. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Richau: Herr Dr. Tremmel, Ihre Einberufung der Sondersitzung des Nationalrates ist der Grund für die Abwesenheit der Regierungsmitglieder! – Weitere Zwischenrufe.) Wir haben einen Staatssekretär, wir haben einen Bundeskanzler – es gäbe also durchaus Vertretungsmöglichkeiten, Herr Kollege! Sehen Sie sich bitte die Verfassung an, dort können Sie das nachlesen.

Meine Damen und Herren! In der Vergangenheit hat man es nicht der Mühe wert befunden, auch nur ein mal den Bundesrat zu fragen. Freilich stimmt in der vorliegenden Gehaltspyramide, deren Höhe wir ablehnen, auch die Bewertung des Bundesrates nicht. In schüchternen Wortmeldungen, fast verzeihend hat Kollege Konečny gesagt, er sei ein bißchen traurig. Ich glaube, so waren seine Worte. Etwas pointierter hat es Kollege Prähauser gesagt. Ich danke Kollegin Giesinger für ihre Worte, denn dazu gehört Mut. Ich hoffe, ich habe den Mut, mich nötigenfalls auch so zu verhalten wie sie. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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Das letzte Quentchen Mut, gnädige Frau, wäre es, wenn Sie herinnen bleiben und dagegen stimmen würden.

Zur Frage der Einladung und zu den Gründen dafür, daß wir nicht zu den Verhandlungen gekommen sind, möchte ich nichts weiter sagen. Sie hätten uns ja trotzdem einladen können! Was glauben Sie, wie angenehm es ist, wenn jemand versucht, einmal ein bißchen forscher an die Türe anzuklopfen, und wenn man daraufhin nicht einmal "Herein!" sagt? – Wer so behandelt wird, geht selbstverständlich nicht mehr zu den Verhandlungen. – Eine solche Behandlung ist, bitte, ein Fehler, den ich Ihnen vorhalte! Sie nennen sich "demokratisch" und haben uns undemokratisch ausgeschlossen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Bieringer: Herr Kollege Dr. Tremmel! Was hat es für einen Sinn, wenn Ihr Verhandlungspartner dort erklärt, für euch kommen nur 60 000 S in Frage, sonst nichts?)

Lieber Ludwig! Sag’ das deinem Landeshauptmann. (Bundesrat Bieringer: Das mußt du dem Stadler sagen!) Er weiß das auch, denn er hat groß in der "Presse" geschrieben, daß das eine Sauerei ist und daß die Bundesländer von Vorarlberg bis Salzburg und Oberösterreich alle sauer sind. Das hat er öffentlich in der "Presse" gesagt, und du hast das noch unterstrichen. Heute aber redest du ganz anders. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Als klares, durchschaubares Gesetz wurde es hier bejubelt, meine Damen und Herren! Kollege Ing. Tusek hat sich besonders vertieft, er hat sich sehr bemüht und die Materie durchgelesen. Ich verstehe das, denn ich mußte sie auch zweimal durchlesen, um Klarheit zu gewinnen in der Frage der Vergütung der Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates, des Bundesrates und des Europäischen Parlaments. Darin sind "akrobatische" Sätze enthalten, meine Damen und Herren, "akrobatisch" auch in bezug aufs Verschleiern: "Eine Vergütung in der Höhe der tatsächlichen Kosten, aber bis zu 6 Prozent des Ausgangsbetrages nach § 2 je Monat." Das betrifft die 6 000 S für die Wiener Abgeordneten. (Bundesrat Prähauser: Das ist ein Nebensatz!) Ich habe dafür Verständnis und will nicht neidig sein – aber warum wird dabei überhaupt differenziert? – Hätte man nur das alles gleich gemacht und ehrlich so hineingeschrieben! – Soviel zur Klarheit und Durchschaubarkeit dieses Gesetzes.

Herr Kollege Tusek! Sie haben – möglicherweise nicht wissentlich – ein bißchen falsch zitiert. Denn es heißt in § 10 Abs. 3: "Nach der Angelobung des Mitgliedes ist mit Bescheid festzustellen, wie lange es nach den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen im Durchschnitt zur Anreise von seinem Wohnsitz zum Parlament benötigt. An die Stelle des Wohnsitzes ..." und so weiter. Daraus ergibt sich bereits, daß die Fahrzeit mittels Bescheid festgelegt wird und Sie danach die Vergütung bekommen. So steht es da, so habe ich es gelesen. (Bundesrat Mag. Tusek: Die Obergrenze nicht vergessen!)

Darin ist keine Obergrenze enthalten. In diesem Bescheid gibt es keine Obergrenze. (Bundesrat Mag. Tusek: Es heißt "... bis maximal ..."!) Sie sehen: Selbst wenn das irgendwo enthalten wäre, müßte man es suchen. "Klares", "durchschaubares", für die Bevölkerung erkennbares Gesetz? – Sogar wir streiten uns darüber. Ich unterstelle Ihnen guten Willen. Aber wenn verschiedene Parlamentarier es durchlesen, interpretiert es jeder anders. Ich habe hier wörtlich vorgelesen, meine Damen und Herren!

Wenn es tatsächlich ein solch gutes Gesetz ist, meine Damen und Herren, sind vielleicht die Pressestimmen alle falsch, die zu vernehmen waren: Gehaltsverzicht der Parlamentarier ein Schmäh; Maderthaner: Fühle mich nicht überbezahlt; Kann man eigentlich von einer Ex-Ministerin verlangen, daß sie wieder eine kleine Lehrerin wird? – Frau Sonja Moser sagt nein.

Presseschlagzeilen, das Sprachrohr der Bevölkerung! – Wenn es so ein gutes Gesetz ist, wie hier von manchen, mit Einschränkungen auch von Kollegen Konečny, behauptet wurde, und wenn es eine so sensible Materie betrifft, dann frage ich Sie: Warum unterziehen Sie dieses Gesetz nicht einer Volksabstimmung? – Dadurch könnten Sie den Willen der Bevölkerung erfahren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sonst geht das Leiden wieder weiter – nicht zu unseren Lasten, wie ich glaube, sondern zu Ihren Lasten, zu Lasten der Bevölkerung und zu Lasten des Images des Politikers. Denn bereits 1988


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haben Sie alle gesagt, mit einer gemeinsamen Entschließung des Nationalrates wäre eine Begrenzung der Bezüge aus politischen Funktionen und des Gesamteinkommen der Politiker bereits beschlossen. Eide wurden geschworen, die Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und Kammerorganisationen würden eingeladen und befragt werden. Als ich letztes Mal im Ausschuß nach der Einladung der Bundesländer fragte, wurde mir die formal richtige, allerdings dürre und nicht der Realität entsprechende Antwort gegeben, daß ein Initiativantrag von K und K vorliege. Ich meine nicht "k. k.", sondern das andere K und K.

Aber die Bundesländer haben nichts zu Gesicht bekommen! Sie sind nicht eingeladen und in keiner Weise berücksichtigt worden. Darüber hat Schausberger richtigerweise gesagt, daß das eine Sauerei ist und die Aufregung darüber von Vorarlberg bis Oberösterreich gereicht hat. Doch hat sich offensichtlich die Aufregung aufgrund eines Koalitionsbefehls, aufgrund der Vereinbarungen im Koalitionspakt, aufgrund der Vorgaben Ihrer Parteizentralen wieder gelegt, und Sie haben Ihr freies Mandat zur Seite gelegt.

Meine Damen und Herren! Das würde mich nicht so stören, würden wir nicht wieder einmal – leider Gottes – die Gunst der Stunde nicht nützen: hier zu einer Materie nein zu sagen, die zutiefst dem Willen der Bevölkerung entgegensteht und überdies nicht gerecht ist. Ich habe heute keine Wortmeldung gehört, meine Damen und Herren, in der nicht irgendwo ein Kritikpunkt vorhanden war. Bitte besinnen Sie sich! Stefan Prähauser, du hast gesagt, es wird einmal die Zeit kommen: Ich hoffe, daß diese Zeit kommt!

Ein Thema, das Professor Schambeck und andere oft und oft genannt haben, bahnt sich bereits an, nämlich der Konsultationsmechanismus. Bis jetzt wurde die Wertigkeit des Bundesrates noch nicht beachtet, meine Damen und Herren, oder wieder einmal nicht beachtet. Wenn jedoch diese Materie beschlossen wird, dann wird nicht nur die Wertigkeit nicht beachtet, sondern dann wird dieses föderalistische Organ Bundesrat eingeschränkt werden. Diese Gesetzesmaterie ist bereits ein Wetterleuchten am Horizont!

Überlegen Sie ganz genau, ob Sie zustimmen oder vielleicht doch einmal nein sagen! Es geht nicht darum, eine Presseschlagzeile zu haben, sondern Sie können für Ihre Selbstachtung und für das föderalistische Organ Bundesrat, Sie können für die Demokratie etwas tun! Darum möchte ich Sie sehr höflich ersuchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.43

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Mag. Gerhard Tusek gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, daß sie die Dauer von 5 Minuten nicht übersteigen darf.

13.43

Bundesrat Mag. Gerhard Tusek (ÖVP, Oberösterreich): Herr Kollege Dr. Tremmel! Sie erklärten, daß es in § 10 keine Obergrenzen gebe oder daß die Zahlen, die dort aufscheinen, keine Obergrenzen seien. Diese Behauptung ist falsch.

Ich kann das wie folgt beweisen. In § 10 Abs. 6 heißt es: "Für Aufwendungen, die in offener Frist geltend gemacht werden, ist die Vergütung in der Höhe der geltend gemachten Aufwendungen, höchstens aber bis zu dem ..." und so weiter "... entfallenden Gesamtbetrag auszuzahlen." – Die Formulierung "höchstens bis zu dem Betrag" ist für mich eine klare und deutliche Obergrenze. Das steht im Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist somit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.


Bundesrat
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Bei dem vorliegenden Beschluß handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz, das nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Bevor ich in das Abstimmungsverfahren eintrete, gebe ich bekannt, daß mir ein von fünf Bundesräten unterstütztes Verlangen gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung vorliegt, über den gegenständlichen Beschluß eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge. – Bitte sehr.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Markowitsch geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Stimmabgabe ist beendet.

Wir werden jetzt die Stimmen zählen und das Ergebnis sogleich bekanntgeben.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 13.49 Uhr unterbrochen und um 13.51 Uhr wiederaufgenommen. )

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt.

Mit "Ja" haben 41 Bundesräte gestimmt, mit "Nein" 14.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Drochter;

Farthofer, Freiberger;

Ing. Grasberger, Grillenberger, Gstöttner;

Hager Wolfgang, Haselbach, Mag. Himmer, Dr. Hummer, Hüttmayr;

Jaud;

Kainz, Konečny, Kraml;

Dr. Liechtenstein, Dr. Linzer, Dr. Ludwig, Lukasser;

Markowitsch, Dr. h. c. Mautner Markhof, Meier;

Payer, Ing. Penz, Pfeifer, Pischl, Platzer, Ing. Polleruhs, Prähauser;

Rauchenberger, Mag. Repar, Rieser, Rodek;


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 65

Dr. Schambeck, Schaufler, Schicker, Steinbichler;

Mag. Tusek;

Mag. Wilfing, Winter, Wöllert.

Mit "Nein" stimmten die Bundesräte:

Dr. Böhm, Dr. Bösch;

Eisl;

Mag. Gudenus;

Dr. Harring;

DDr. Königshofer;

Moser, Mühlwerth;

Ramsbacher, Dr. Riess-Passer, Dr. Rockenschaub;

Dr. Tremmel;

Waldhäusl, Weilharter.

*****

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 15. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (1. BDG-Novelle 1997), das Gehaltsgesetz 1956, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Verwaltungsakademiegesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Richterdienstgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Elternkarenzurlaubsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 1997, das DAK-Gesetz 1996, das Entwicklungshelfergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Überbrückungshilfegesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden und das ÖBB-Ausschreibungsgesetz aufgehoben wird (631 und 688/NR sowie 5446 und 5449/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, 1. BDG-Novelle 1997, sowie zahlreiche weitere, dem Ausschußbericht zu entnehmende Gesetze geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Milan Linzer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Ausschußbericht über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 samt mehrfachen Nebengesetzen novelliert wird.


Bundesrat
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Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates liegt in Schriftform vor. Ich kann also die Kenntnisnahme durch die Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates voraussetzen.

Ich darf erwähnen, daß Artikel 16 des gegenständlichen Beschlusses gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Erhard Meier. Ich erteile es ihm.

13.53

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz zieht sich durch viele Gesetze – ich glaube, es sind 27 –, weil sie sich auf Bestimmungen etwa über Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung und gewisse Flexibilisierungen bezieht, die in allen betroffenen Gesetzen sozusagen simultan geändert werden müssen. Ich möchte in meinen Ausführungen beispielhaft den Sektor des Schulwesens behandeln.

Ich stehe dieser Flexibilisierung der Dienstzeit durch Teilzeitbeschäftigung positiv gegenüber und meine, daß es keine verordnete Teilzeitbeschäftigung ist, sondern eine Teilzeitbeschäftigung, die der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin oder der Beamte selbst wählen kann, wenn er oder sie es aus familiären Gründen wünscht oder wenn das Familieneinkommen ausreicht, sich freiwillig für die Einkommenshöhe im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung zu entscheiden. Darin besteht der Unterschied zu anderen Sparten, in denen – davon sind wiederum vor allem Frauen betroffen – nur die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung besteht und wahrgenommen wird, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein höheres Einkommen benötigen würden, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu sichern.

Ein weiterer Vorteil der Teilzeitbeschäftigung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz besteht darin, daß die damit frei werdenden Kapazitäten an Arbeitszeit durch andere Menschen erfüllt werden können. Dadurch ergibt sich eine Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeiten auf diejenigen, die Beschäftigung suchen, insbesondere im Schulwesen. Denn ein Lehrer, der nur zu 60 Prozent beschäftigt ist, muß für die restlichen 40 Prozent von einem anderen Lehrer – vielleicht einem jungen Lehrer, der sonst keinen Arbeitsplatz hätte – ersetzt werden.

Das scheint mir das Positive zu sein. Dabei sind diejenigen, die davon Gebrauch machen, sich dessen bewußt, daß die Teilzeitbeschäftigung eine Gehaltsverminderung zur Folge hat, daß diese Beschäftigung für die Pensionsbemessung eine Reduzierung bedeutet und daß eine Reduzierung auf bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit gewählt werden kann.

Es ist klar, daß es sich dabei um volle Stunden handeln muß. Ich bin der Meinung, daß der Dienstgeber rechtzeitig Bescheid wissen muß, und glaube deshalb, daß es aus Dienstesrücksichten richtig ist, daß diese Teilzeitbeschäftigung nicht wahllos schon morgen beginnen oder plötzlich wieder abgebrochen werden kann. Was für das Schulwesen im besonderen gilt, gilt sicherlich auch für viele andere Sparten. Denken wir nur daran, was sonst geschehen würde, wenn eine Vertretungskraft mitten in einer Projektarbeit stünde und plötzlich ausscheiden müßte, weil der Teilzeitbeschäftigte oder die Teilzeitbeschäftigte frühzeitig zur vollen Beschäftigung zurückkehrt. Es sollte zwar Flexibilität für den Arbeitnehmer bestehen, doch in Übereinstimmung mit den Aufgaben, die der Dienstnehmer gerade im öffentlichen Dienst zu erfüllen hat.


Bundesrat
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Mit dieser Novellierung verbunden ist die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Bestimmungen enthält über tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten, den Mindestjahresurlaub und die Höchstarbeitszeit, die laut diesem Gesetz bis zu 13 Stunden täglich betragen kann, allerdings mit einer Deckelung oder Obergrenze in der Wochenarbeitszeit; auch ist die Nacht- und Schichtarbeit inkludiert, und es wurde der Durchrechnungszeitraum verlängert.

Daß es immer wieder Berufe gibt, die man nicht starr in ein genau festgelegtes Arbeitszeitschema einordnen kann, ist klar. Aber auch zum Beispiel die Bereiche der Polizei, der Streitkräfte oder der Bediensteten, die in Katastrophenfällen zum Einsatz kommen müssen, werden in diesem B-DG berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Punkt scheint mir darin zu bestehen, daß leitende Stellen entsprechend auszuschreiben und Besetzungen stärker zu objektivieren sind. Ich glaube, eine echte Objektivierung wird nie möglich sein, weil es immer sowohl Gründe für als auch gegen die Bestellung in eine leitende Funktion geben wird. Sicherlich können nicht alle Teile des "normalen" Ausschreibungsgesetzes angewandt werden, aber dort, wo es möglich ist, ist es auch im Gesetz vorgesehen.

Was nun die Lehrer betrifft, so ist zu sagen, es sind nicht nur Tests im Gegensatz zu anderen Besetzungsarten, sondern es geht auch um ein erforderliches Unterrichtspraktikum und um andere Voraussetzungen, die notwendig sind. Bei Schulleitungsfunktionen im Bundesbereich sprechen auch die Eltern und die Vertreter der Schüler mit, weil der Schulgemeinschaftsausschuß oder auch das Schulforum Stellungnahmen dazu abgeben können. Bei einer Ausschreibung der Planstelle bedarf es jeweils einer konkreten Bewerbung. Es können also nicht schon im voraus Bewerbungen für diese Stelle abgegeben werden für den Fall, daß sie einmal ausgeschrieben wird.

Die Leiterbestellung ist auch nur auf eine gewisse Zeit, und zwar auf vier Jahre beschränkt, setzt auch Weiterbildung und Kurse etwa im Schulmanagement voraus. Das hat sicherlich den Vorteil, daß sich diese Persönlichkeit dort bewähren muß, setzt aber auf der anderen Seite auch voraus, daß man es sich mit jenen Gremien, die den Vertrag für die Funktion in der Leiterstelle nach den vier Jahren verlängern, entsprechend gut stellt, seien es nun die Lehrerkollegen oder auch die Eltern.

Ich glaube, das sollte man auch sagen: Es wird überall Lobbyismus und Einflüsse geben, wenn es um Personalentscheidungen geht. Und das habe ich auch vorhin gemeint, als ich erwähnte, wie schwer eine echte Objektivierung ist. Denn was ist schon objektiv?!

Für die Reihung soll es einen Katalog von Kriterien geben. Ich befürworte das, weil es in Richtung mehr Transparenz läuft. Objektivierung hin oder her, aber wenn eine Entscheidung gefallen ist, sollte nachgewiesen werden können, wer aus welchem Grund diese oder jene Entscheidung getroffen hat. Im Schulwesen sollten bei Neueinstellung jene, die auf einer langen Liste stehen, wissen, warum sie noch nicht drangekommen ist oder aus welchen Gründen – zum Beispiel aus fachlichen – jemand anderer vorgerutscht ist und früher drangekommen ist. Man sollte auch erfahren, warum jemand eine Stelle nicht annimmt, zum Beispiel weil er nicht in einen Bezirk gehen will. Ich glaube, das sollte auch bei der weiteren Aufnahme eine Rolle spielen.

Gerade in bezug auf die Schule reden wir viel von Autonomie. Das erste, was die Schulautonomie beeinträchtigt, ist ein zu enges finanzielles Konzept, denn wenn die Freiheit durch finanzielle Einschränkungen nicht gegeben ist, ist auch die Autonomie eingeschränkt.

Das zweite, was ich im Konnex mit diesem Gesetz – es hat nicht direkt damit zu tun – erwähnen möchte, ist der Kampf gegen die Bürokratie, die Bemühungen, unnötige Bürokratie hintanzustellen. Herr Präsident Weiss weiß aus seiner Tätigkeit als Minister in dieser Angelegenheit – er hat einmal viele Beispiele aufgelistet –, wie viele Unterschriften oder Zettel man braucht, um irgend etwas durchzuführen. Das Problem besteht immer noch und wurde noch nicht aus der Welt geschafft.


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Ich möchte Ihnen ganz kurz und zum Abschluß ein Beispiel aus dem Pflichtschulbereich bringen, wie Mehrdienstleistungen, die im Monat Mai zum Beispiel geleistet wurden, abgerechnet werden. Man könnte sich vorstellen, daß der Schulleiter die Namen eingibt und sagt, vier Stunden sind gehalten worden, von zwei Vertragslehrern und zwei pragmatisierten Lehrern. Was ist in meinem Fall zur Weiterleitung an den Bezirksschulrat notwendig – das gilt aber nicht nur für eine Schule? Der Stundenplan des erkrankten Lehrers, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden entfallen sind – einfach; die Anzahl der davon von pragmatisierten Lehrern gehaltenen Stunden, einfach; die Anzahl der davon von Vertragslehrern gehaltenen Stunden –, also wenn die vier Stunden auf zwei Lehrer aufgeteilt sind, braucht man zweimal ein Formular; die Begründung für die vertretenden Lehrer, wenn diese mehr als acht Dienstjahre haben, denn es dürfen nur Lehrer supplieren, die weniger als acht Dienstjahre haben, was vom Fachlichen her zu Problemen führt, weil womöglich zwei Englischlehrer im Konferenzzimmer sitzen, während ein Mathematiker, nur weil er weniger als acht Dienstjahre hat, in Englisch suppliert – einfach; die Begründung, warum die Vertretung notwendig war, wenn er zum Beispiel nicht durch Krankheit, sondern wegen einer Projektwoche abwesend ist.

Dann kommt der amtliche Zettel. Die Einzel-Mehrdienstleistungsstunden müssen auf blauem, selbstdurchschreibendem Papier dreifach weitergeleitet werden. Man kann dazu nur einen Nadeldrucker verwenden. Ein Laserdrucker oder Tintenstrahldrucker gehen nicht, weil sie nicht durchdrücken, da müßte man das mehrmals auf selbstdurchschreibendem Papier drucken, weil die weiteren Unterschriften an Bezirks- und Landesschulrat und bei der Landesbuchhaltung durchgeschrieben werden müssen, sodaß nicht mehrere Unterschriften notwendig sind. – Dreifach für die pragmatisierten Lehrer und genauso dreifach auf blauem, selbstdurchschreibendem Papier für Vertragslehrer. Das sind im Ganzen sieben verschiedene DIN A4-Seiten mit elf verschiedenen Formularen, nur weil vier Stunden in diesem Monat, zwei von Vertragslehrern und zwei von pragmatisierten Lehrern, gehalten wurden.

Ich wollte Ihnen dieses Beispiel nennen. Dafür fühle ich mich als Schulleiter überbezahlt, daß ich das – den Käse hätte ich bald gesagt – mache. Das sollte nur ein Beispiel sein. Das gibt es wahrscheinlich überall, und da könnten wir im öffentlichen Dienst auch sparen, nämlich öffentlich bedienstete Beamte besser einsetzen zu anderen Tätigkeiten, die natürlich auch bürgernah sein müssen.

Meine Damen und Herren! Bei diesem Beispiel, das hier aufgezeigt wurde, dreht es sich nur um Arbeit, es geht nur um Bürgernähe. Und jetzt werden Sie fragen: Haben Sie das schon einmal irgendwo zur Sprache gebracht? – Jawohl, das habe ich. Und es hat vom Dienstgeber geheißen, diese Kontrolle sei notwendig, weil es manche Schulleiter gibt, die das nicht korrekt melden können.

Meine Damen und Herren! Damit sind wir wieder bei der Bestellung der Schulleiter, denn dann war dieser nicht fähig, eine solche Position anzunehmen, und wir sind wieder bei den Auswahlkriterien der Leiterbestellung.

Im großen und ganzen sollte die Verwaltung immer wieder prüfen, ob sich "Herr Parkinson" nicht wiederum recht breit macht. Das wollte ich im Anhang dazu sagen, weil es sich um Beamtengesetze handelt, also um den öffentlichen Dienst im weitesten Sinne. Und dort ist diese Kontrolle der Effektivität wahrscheinlich geringer als in einem privaten Betrieb, in dem irgendein Chef sitzt, der spürt, daß es Geld kostet, wenn man nicht vereinfacht und verbessert.

Zur gesamten Novelle möchte ich abschließend sagen, daß die sozialdemokratische Fraktion dieser zustimmt und keine Beeinspruchung vorschlägt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile es ihm.

14.08

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Die Neuregelungen der ersten Novelle


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 69

des Bundes-Dienstgesetzes 1979 betreffen im wesentlichen die Bereiche Arbeitszeit, Disziplinarrecht, Amtstitel, Objektivierung der Vergabe von Bundeslehrerstellen und leitende Funktionen an Bundesschulen und das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz.

Zu den Änderungen bei der Arbeitszeit: Zunächst wurde aufgrund der EU-Richtlinie vom 23. November 1993 Schutzbestimmungen im Dienstzeitrecht des Bundes gegen eine übermäßige zeitliche Inanspruchnahme von Dienstnehmern eingeführt. Dadurch wurden in den neuen Paragraphen Regelungen über die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten, dem Mindestjahresurlaub, die Ruhepausen, die wöchentliche Höchstarbeitszeit, bestimmte Aspekte der Nacht- und Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus getroffen. Diese Schutzbestimmungen gelten auch für die Vertragsbediensteten.

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wurden die Bereiche wie Bundesheer, Exekutivdienst und Katastrophenschutz ausgenommen, wobei jedoch ausdrücklich vermerkt ist, daß der größtmögliche Gesundheitsschutz und die größtmögliche Sicherheit ebendieser Berufsgruppen zu gewährleisten ist.

Darüber hinaus wurden im arbeitszeitlichen Bereich flexiblere Regelungen für die Teilzeitbeschäftigung der Beamten geschaffen. Das bisher recht starre Korsett der 40-Wochen-Stunden bei den Beamten wird durch mehr Flexibilität bei den Anlaßgründen, beim Ausmaß und bei der Zeitdauer der Teilzeitbeschäftigung, weiter zurückgedrängt.

Die bisherigen Ausschlußgründe – Mindestdienstzeit von fünf Jahren, Höchstalter von 55 Jahren – entfallen. Eine erleichterte vorzeitige Beendigung wird nunmehr ermöglicht. Das Ausschöpfen der vollen Dauer muß an und für sich keine Härte sein.

Für den Lehrerbereich wurden gleichartige Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene geschaffen. Im Bereich des Karenzurlaubes fällt die Zustimmungspflicht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen weg, wenn er länger als fünf Jahre dauern soll. Die Höchstdauer von Karenzjahren beträgt jetzt zehn Jahre. Sie endet spätestens mit dem Ablauf des 64. Lebensjahres. Diese Zehn-Jahres-Grenze sowie die Grenze des 64. Lebensjahres gelten nicht für Anschlußkarenzurlaube bei Betreuung von Kindern. Übersteigt der Karenzurlaub eine Dauer von sechs Monaten, ist damit die Abberufung vom Arbeitsplatz verbunden. Dies gilt jedoch nicht für Elternschaftskarenzurlaube, bei denen eine relative Arbeitsplatzgarantie bestehenbleibt.

Im Bereich des Disziplinarrechts wurden folgende positive Neuerungen geschaffen, die ich erwähnen möchte: Zwecks Straffung der Verfahren wurden eine absolute Verjährungsfrist von drei Jahren, eine Vereinheitlichung der Hemmung von Verjährungsfristen, eine Frist von sechs Monaten zur zügigen Beendigung der Disziplinarverfahren nach rechtskräftigem Abschluß des gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens und die Zustellpflicht des schriftlichen Disziplinarerkenntnisses binnen zwei Wochen an Partei- und Dienstbehörde verankert. Das strafft solche Verfahren und ist zu begrüßen.

Zur Stärkung der Stellung der Beschuldigten kommt ihm mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Disziplinaranzeige Parteistellung im Sinne des Allgemeinen Verfahrensgesetzes zu. Weiters wird zwecks Verfahrenskonzentration von einer mündlichen Verhandlung abgesehen, wenn der Beschuldigte in der ordnungsgemäß zugestellten Ladung darauf hingewiesen wurde, daß ein Nichterscheinen eine Entscheidung auf Grundlage eines schriftlichen Verfahrens der Disziplinarkommission zur Folge haben wird oder der Disziplinaroberkommission, wenn sich die Berufung ausschließlich gegen die Strafbemessung richtet.

Zwecks Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Berufungskommission in die Aufzählung der Disziplinarbehörden aufgenommen, jedoch nicht zur Entscheidung über die Entlassung des Beamten.

Im Lehrerbereich wurden wesentliche Neuinhalte bei der Vergabe von Bundeslehrerstellen eingebracht: Anführung von fachspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Ausschreibung, Bestimmungen über Bewerber, die sich bereits in der Praxis bewährt beziehungsweise nicht bewährt haben, ein Katalog von Reihungskriterien für die konkrete Auswahl. Bei der Vergabe


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627. Sitzung / Seite 70

von Leitungsfunktionen – das erscheint mir als besonders wichtig – wurde folgende inhaltliche Neuerung vorgenommen: auf vier Jahre zunächst befristete Bestellung der Schulleiter mit der Möglichkeit, bei entsprechender Bewährung mit der Leitungsfunktion betraut zu werden, und auch Dezentralisierung der Kriterien für die Besetzung von Leiterpositionen und Bundeslehrerplanstellen auf die Landesschulräte.

Es wurde im Zuge dieses Gesetzes auch die Abgeltung für Kilometergelder aufgrund der gestiegenen Kosten beschlossen, wobei ich doch anmerken möchte, daß die Kriterien zur Anhebung des Kilometergeldes meines Wissens nach bereits im September des Vorjahres erfüllt waren. Hier hat sich jedenfalls eine Einsparung zugunsten des Bundes sowie anderer Körperschaften ergeben.

Als Nichtbeamteter möchte ich doch noch ein paar Überlegungen zum Beamtentum in Österreich anführen. Unser hochentwickeltes Gesellschaftssystem braucht, um den Ansprüchen der Bürger gerecht zu werden, in allen Bereichen Beamte, die für Sicherheit und eine geordnete Verwaltung sorgen. Als Beispiel sei die innere Sicherheit erwähnt. Wenn Österreich nach wie vor zu den sichersten Ländern Europas beziehungsweise der Welt gehört, so kann man sagen, wir alle profitieren davon, einerseits direkt und auch indirekt. Es ist für Touristen aus der ganzen Welt schon von eminenter Bedeutung, ob man sich auch abends auf die Straßen wagen kann. Daß es in Österreich sicher ist, so wie es ist, ist ein Verdienst unserer Beamtenschaft in diesem Bereich. Das nur als Beispiel.

Dennoch, trotz dieser positiven Werte im Bereich der Sicherheit, reißt die Diskussion zum Thema Beamte nicht ab. Es ist anscheinend von der Öffentlichkeit vergessen worden, daß die Beamten 1996 und auch 1997 keine – ich sage es noch einmal: keine – Gehaltserhöhungen bekommen haben, wobei ich korrekterweise erwähnen muß, daß es verhältnismäßig kleine Einmalzahlungen gegeben hat und gibt.

Es wurde auch vergessen, daß es derzeit aufgrund des Aufnahmestopps weniger Beamte gibt und es doch an und für sich, auch aufgrund des EU-Beitrittes und einiger anderer neuer Gesetze, ein Mehr an Arbeit zu leisten gilt. Die österreichische Beamtenschaft hat in den genannten Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushaltes geleistet. Das sollten wir alle nicht vergessen. Andererseits ist für die Zukunft vorzusorgen, daß sich das allgemeine oder auch das private Arbeits- und Sozialrecht im Gegensatz zum Beamten-Dienstrecht nicht noch mehr auseinanderentwickelt, sondern im Gleichklang weiterentwickelt. Wünschenswert wäre es, im Laufe der Jahre eine gegenseitige konstruktive Anpassung vornehmen und Diskussionen und Auseinandersetzungen, wie wir sie jetzt eben erleben, der Vergangenheit zuschreiben zu können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.17

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

14.17

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Das vorliegende Bundesgesetz stellt in seinen wesentlichen Teilen eine notwendige Anpassung des öffentlichen Dienstrechtes an die heutigen Erfordernisse dar. Meine Fraktion wird ihm daher zustimmen; verwirklicht diese BDG-Novelle 1997 doch primär eine alte freiheitliche Forderung, nämlich die Forderung nach flexibler Arbeitszeit für Beamte. Damit wären die für die Privatwirtschaft bereits geltenden Regelungen auf den öffentlichen Dienst ausgedehnt. Die Bediensteten werden, wie wir schon gehört haben, zukünftig auf die Dauer von bis zu zehn Jahren eine Teilzeit im Ausmaß von 20 bis 39 Wochenstunden beantragen können.

Zwar bildete den äußeren Anlaß für diese Novelle zweifellos die Vorgabe, die EU-Richtlinie über bestimmte Zwecke der Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993 in das nationale Dienstzeitrecht des Bundes umzusetzen. Mir scheint aber in der Sache vor allem der familienpolitische Aspekt dieser Reform bedeutsam zu sein; wird doch die Flexibilisierung beim Ausmaß der Teil


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zeitbeschäftigung auf die Teilzeitregelung im Mutterschutzgesetz und im Elternkarenzurlaubsgesetz übertragen. Das wird dem Ziel gerecht, den Dienstnehmern zu ermöglichen, ihre Vorstellungen von Arbeit, Familie, Freizeit und Bildung besser als bisher verwirklichen zu können. Den Familien werden dadurch erstmals Modelle eröffnet, Berufstätigkeit und Familienleben einschließlich der Kindererziehung miteinander in Einklang zu bringen. Damit wird zugleich gewiß auch ein Beitrag zur Förderung der Berufstätigkeit von Frauen im öffentlichen Dienst und ihrer Lebensplanung geleistet.

Die Neuregelung kommt aber nicht minder dem Dienstgeber zugute, der die Teilzeitarbeit zu flexiblerem Personaleinsatz nutzen kann. Überdies trägt der öffentliche Dienst durch das vermehrte Angebot von Teilzeitarbeitsplätzen sicherlich in gewisser Weise auch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei.

Diesen durchwegs positiv zu beurteilenden Neuregelungen wie auch den Verbesserungen im sehr zersplitterten Organisationsrecht stehen allerdings auch recht fragwürdige Änderungen gegenüber. Mag die Begrenzung von Karenzurlauben mit einer Gesamtdauer von zehn Jahren – obwohl ich das nicht befürworte – immerhin noch diskutabel erscheinen, so trifft das keineswegs mehr darauf zu, daß Karenzurlaube künftig nur noch höchstens bis zum Ausmaß von drei Jahren für zeitabhängige Rechte anrechenbar sein werden. Diese Einschränkung ist meines Erachtens schon deshalb abzulehnen, weil sie dem erklärten Ziel, die Mobilität in der Arbeitswelt zu fördern, klar zuwiderläuft. Insbesondere wird dadurch der Berufswechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst behindert.

Zugleich erhöht sich möglicherweise der Anreiz, diese nachteilige Regelung mittels Arbeitsleihverträgen zu umgehen. All das ist arbeitsmarkt- und sozialpolitisch gewiß nicht wünschenswert.

Ernsthaften Bedenken begegnen auch weitreichende Änderungen des Disziplinarverfahrens. Hier sehe ich nicht nur Fortschritte – wie mein Vorredner. Vor allem wird der Rechtsschutz des Beamten dadurch erheblich verdünnt, daß er des derzeit bestehenden Rechtes beraubt wird, gegen Einleitungs- und Verhandlungsbeschlüsse der Disziplinarkommission Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu führen. In Zukunft soll nur noch die bisher dafür nicht zuständige Berufungskommission beim Bundeskanzleramt angerufen werden können. Deren Entscheidung ist dann nicht mehr mit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof bekämpfbar.

Im Gegensatz zur bisher geltenden Rechtslage soll die Disziplinarbehörde künftig auch an die dem Spruch eines rechtskräftigen Urteils eines Strafgerichtes oder eines Straferkenntnisses eines Unabhängigen Verwaltungssenates zugrunde gelegten Tatsachenfeststellungen formell gebunden sein. Das ist insofern bedenklich, als damit die Unschuldsvermutung im Sinne des Artikels 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention im Disziplinarverfahren jegliche Bedeutung verliert.

Der damit zusammenhängenden Neuregelung, daß infolge der erwähnten Bindung der Sachverhalt als hinreichend geklärt anzusehen ist und dann die mündliche Verhandlung vor dem Disziplinarsenat ungeachtet eines darauf abzielenden Parteienantrages in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden kann, stehe ich sehr reserviert gegenüber; geht hier doch die angestrebte Verfahrenskonzentration eindeutig der Wahrung der Parteienrechte vor.

Schließlich ist auch die künftig vorgesehene Veröffentlichung von Erkenntnissen der Disziplinaroberkommission, wenngleich in anonymisierter Form, eine problematische Neuerung. Gewiß geht es dabei nach der Absicht der Gesetzesverfasser primär um die Vereinheitlichung der Judikatur in Disziplinarsachen und um die Befriedigung des Informationsbedürfnisses aller Beteiligten. Das vermag aber nichts daran zu ändern, daß der Schutz des betroffenen Beamten darunter leiden kann. In so manchem Fall, der in den Medien hochgespielt wird, nützt nämlich die Anonymisierung überhaupt nichts mehr, bleibt doch der Öffentlichkeit dann nicht verborgen, welchen disziplinär verfolgten Beamten das veröffentlichte Erkenntnis betrifft.

Hingegen bewerte ich es wieder durchaus positiv, daß die ressortübergreifenden Kompetenzen des Bundeskanzleramtes und auch die Mitwirkungsbefugnisse des Bundesministeriums für Finanzen in bezug auf Karenzurlaube beseitigt worden sind.


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Dazu eine Randbemerkung: Es wäre erfreulich, würde nach diesem Vorbild auch die meines Erachtens völlig sinnwidrige Zusammenfassung der beiden wichtigen, aber nicht zusammengehörigen Materien: Frauenpolitik und Konsumentenschutz unter dem gemeinsamen Dach einer neugeschaffenen Sektion des Bundeskanzleramtes wieder aufgelöst werden.

In bezug auf das Ausschreibungsgesetz 1989 fällt auf, daß der Gouverneur der Postsparkasse darin nicht erfaßt ist. Sein Fehlen in dieser taxativen Aufzählung im Bereich der nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen erklärt sich wohl aus der Ausgliederung dieses Institutes mit Wirkung vom 1. Juli 1997. Dabei wird aber nicht bedacht, daß die beschlossene Ausgliederung noch keineswegs vollzogen ist.

Zuletzt komme ich auf einen bitteren Wermutstropfen des Gesetzeswerkes zu sprechen: auf die in der Regierungsvorlage ursprünglich noch gar nicht enthaltene Änderung des Rechtspraktikantengesetzes. An dieser ganz unverhüllt als reine Sparmaßnahme deklarierten Kürzung der schon heute nicht gerade üppigen Entlohnung der Rechtspraktikanten muß unter sozialen Gesichtspunkten deutliche Kritik geübt werden. In Zukunft werden die viermal jährlich vorgesehenen Sonderzahlungen zum Ausbildungsbeitrag nicht mehr gewährt. Daraus ergibt sich für die betroffene Berufsgruppe eine Reduktion ihres Arbeitseinkommens um ein Sechstel. Eine so empfindliche Einbuße steht doch in keinem angemessenen Verhältnis zu der ohnehin nicht ins Gewicht fallenden Entlastung des Justizbudgets. Im Gegenteil: Mit Recht wird in den Erläuterungen des Abänderungsantrages freiheitlicher Abgeordneter im Nationalrat wörtlich hervorgehoben:

"Personelle und finanzielle Einsparungen bei den Rechtspraktikanten bewirken nur, daß die Justizbediensteten stärker belastet werden, was auch entsprechende Mehrkosten nach sich ziehen muß." – Leider blieb dieser Einwand einmal mehr unberücksichtigt.

Erlauben Sie mir eine abschließende Würdigung der BDG-Novelle 1997. Die Umsetzung der Mindestvorschriften für die Arbeitszeitgestaltung nach der einschlägigen EU-Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Bundesbediensteten im Dienstzeitrecht des Bundes ist zweifellos erfüllt. Die flexibleren Teilzeitregelungen sind uneingeschränkt zu begrüßen. Gleiches gilt für die schon erwähnte Ersetzung der Mitwirkungsbefugnisse von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen in bezug auf Karenzurlaube durch eine taxative Regelung im Gesetz selbst. Entschieden abzulehnen ist hingegen die Begrenzung bei der Berücksichtigung der Karenzurlaube für zeitabhängige Rechte. Die angestrebte Beschleunigung des Disziplinarverfahrens ist zumindest ambivalent zu beurteilen; denn dieses an sich wünschenswerte Ziel rechtfertigt nicht die dafür vorgesehenen Mittel, hier die Aufweichung rechtsstaatlicher Garantien.

Die Sicherung der Objektivierung der Vergabe von Bundeslehrerstellen und leitenden Funktionen an Bundesschulen durch die Neufassung der Bestimmungen für das Bewerbungs- und das Ausschreibungsverfahren war dringend geboten; wird sie doch seit Jahrzehnten von den jeweils Regierenden versprochen. Gerade in diesem von den Koalitionsparteien derart verpolitisierten Bereich drängt sich allerdings nach leidvollen Erfahrungen das Zitat auf: "Die Botschaft hör’ ich wohl – allein mir fehlt der Glaube."

In einer Gesamtbeurteilung darf somit nicht verschwiegen werden, daß die BDG-Novelle neben voll anzuerkennenden Verbesserungen auch nicht unerhebliche Verschlechterungen für die öffentlich Bediensteten mit sich bringt. Da aber das zentrale Anliegen des Gesetzes einer alten Forderung der Freiheitlichen entspricht, werden wir der Vorlage dennoch zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helga Moser. Ich erteile es ihr.

14.27

Bundesrätin Helga Moser (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich einen Dank


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an Kollegen Meier aussprechen, der mir in seinen Ausführungen über den Auswuchs der Bürokratie im Bereich der Schule aus tiefster Seele gesprochen hat. Ich bin ihm deshalb auch dafür dankbar, daß er offene Worte gefunden hat, weil jeder, der im Schulbereich zu tun hat, ganz gleich, wo er politisch steht, mit diesen Problemen konfrontiert ist. Kollege Meier! Sie können es sagen. Sage ich es, heißt es, es ist polemisch. Ich danke Ihnen daher, daß Sie das gesagt haben!

Ich möchte schwerpunktmäßig auf die Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes betreffend die Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen eingehen. Ich begrüße es persönlich sehr, daß eine langjährige Forderung der freiheitlichen Lehrer nach einer zeitlich – zunächst am Beginn – begrenzten Ernennung auf Planstellen für leitende Funktionen bei Bundeslehrern Realität geworden ist. Der Zeitraum von vier Jahren erscheint mir auch ausreichend, um die Qualifikation für solch verantwortungsvolle Ämter beweisen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade Schuldirektoren können das Klima an einer Schule ganz entscheidend sowohl positiv als auch negativ prägen. Das konnte ich in meiner fast 27jährigen Tätigkeit, in deren Verlauf ich bisher fünf verschiedene Vorgesetzte hatte, persönlich erleben. Neben pädagogischem Fachwissen und der Fähigkeit, administrative Aufgaben zu bewältigen, kommt unserer Meinung nach auch der Persönlichkeitsstruktur ein hoher Stellenwert zu. Die Fähigkeit zu Menschenführung darf sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche beschränken, sie muß auch bei den Erwachsenen an einer Schule zum Tragen kommen.

Nicht jeder gute Lehrer muß folgerichtig auch ein guter Direktor sein. Daher meine ich, daß die zeitliche Beschränkung sowohl für Schüler und Lehrer als auch für einen auf Dauer eine Leitungsfunktion Antretenden zu begrüßen ist. Allerdings verstehe ich nicht, warum in der gegenständlichen Regierungsvorlage in § 207(2) auch die Position eines Direktorstellvertreters angeführt ist. Es ist mir zwar bekannt, daß es auch Jahre dauern kann, bis ein Direktor oder eine Direktorin bestellt wird, aber auf dieses negative Beispiel wird sich das Gesetz wohl hoffentlich nicht beziehen.

Bei den im Gesetz festgelegten Auswahlkriterien fehlen mir klare Richtlinien für Objektivierungsmaßnahmen, die dann im Bereich der jeweiligen Landesschulräte durch Beschluß der Kollegien zu treffen sind, Richtlinien über die Feststellung der Qualifikation im pädagogischen wie auch im administrativen Bereich. Dadurch wäre gewährleistet, daß österreichweit einheitliche Objektivierungsverfahren stattfinden würden.

Trotz dieser kritischen Anmerkung begrüßen wir – ich wiederhole es noch einmal – diese Gesetzesänderung.

Nun noch einige Bemerkungen zur Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung: Mein Kollege Dr. Böhm hat diesen Punkt schon sehr ausführlich behandelt. Ich möchte nur noch einen Aspekt einbringen, der mir im Zusammenhang mit der Vorgabe, daß man nur zehn Jahre Anspruch auf Karenzzeit hat, überdenkenswert erscheint. Die Neuregelung wird gerade von jungen Kolleginnen und Kollegen, die sich einige Zeit verstärkt der Kindererziehung widmen wollen, angenommen werden. Es ist aber so, im Leben ändern sich sehr oft Betreuungsaufgaben. Ein Großteil unserer Bevölkerung betreut auch ältere Menschen zu Hause. Und mir geht in dieser Regierungsvorlage ab, daß es keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gibt, wenn nahe Verwandte, Eltern, die im gemeinsamen Haushalt leben, gepflegt werden. Diese Menschen haben keinen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, obwohl gerade die Familien einen Großteil der sozialen Aufgaben abdecken.

Die "kostenlose" – ich sage das unter Anführungszeichen – Pflegetätigkeit von älteren Menschen, von Betreuungsfällen, sei es von älteren, aber auch von spätbehinderten Menschen, sind Aufgaben, die nicht alle vom Staat übernommen werden können. Es würde unser Sozialsystem maßlos überfordern – nur in bezug auf die finanzielle Seite –, wenn all jene Menschen, die oftmals von einem Tag auf den anderen eine ständige Betreuung brauchen, außerhäusliche Pflegeplätze brauchen würden. Daher meine ich, man soll auch in dieser Richtung noch weiter denken und sich überlegen, ob man nicht in einem weiteren Schritt den Rechtsanspruch auch


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auf jene, die eine Pflegetätigkeit für ältere Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ausüben, ausdehnen kann. (Präsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

In dieser Gesetzesvorlage – Kollege Böhm hat das sehr differenziert aufgezählt – sind unserer Meinung nach richtungsweisende Gesetze oder gesetzliche Änderungen festgeschrieben worden, und daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. Wir möchten aber bitten, daß auf anderer parlamentarischer Ebene weitergedacht wird, um die Gesetze, die wir heute beschließen, vielleicht für manch andere betroffene Gruppen noch zu verbessern. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.33

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist das nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß – soweit er dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1995) (III-159 und 5450/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Hoher Bundesrat! Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich, Sicherheitsbericht 1995.

Die Berichterstattung hat freundlicherweise Herr Bundesrat Herbert Platzer übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Platzer: Ich bringe den Bericht des Rechtsausschusses zum Sicherheitsbericht 1995. Der Bericht liegt schriftlich vor, daher erspare ich mir die Verlesung.

Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Dr. Bösch: Ist die Regierung nicht anwesend, Herr Präsident?)

Ich höre gerade, daß der Herr Justizminister zur Behandlung einer dringlichen Anfrage im Nationalrat ist. Es begleitet Sie die Vorfreude seines Kommens.

Wollen Sie das Wort nehmen oder nicht? (Bundesrat Dr. Bösch: Ich nehme das Wort!) – Herr Kollege Dr. Bösch, Sie haben das Wort.

14.35

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich nehme ich das Wort, wie Sie es mir angeboten haben, aber es ist


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bedauerlich, daß niemand von seiten der Bundesregierung, weder von seiten des Innenministeriums noch von seiten des Justizministeriums in der Debatte anwesend ist, sodaß einige Debattenbeiträge, vor allem von seiten der Opposition, vielleicht nicht die richtigen Adressaten treffen können. (Bundesrat Dr. Linzer: Das kann man nachlesen!)

Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute wieder einmal den Sicherheitsbericht von vor zwei Jahren. Das ist leider Gottes hier im Bundesrat schon Usus geworden. Wir diskutieren heute den Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1995, und es ist merkwürdig für Abgeordnete, wenn sie in der Presse lesen müssen, daß Mitglieder der Bundesregierung in der Öffentlichkeit die Kriminalstatistik aus dem Jahre 1996 verkaufen. Ich glaube, daß es an der Zeit wäre – wenn niemand von seiten der Bundesregierung hier anwesend ist, dann appelliere ich an das Präsidium des Bundesrates –, darauf einzuwirken, daß diese Sicherheitsberichte und diese Kriminalitätsstatistik auch im Hohen Hause mit etwas mehr Aktualitätsgrad versehen werden und daß wir nicht Berichte diskutieren müssen, die zwei Jahre alt sind, und aus den Zeitungen eine Kriminalstatistik aus dem letzten Jahr entnehmen müssen, sondern daß aktuell darüber diskutiert werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ein wichtiger Bereich, meine Damen und Herren, auch im Bericht 1995 ist die organisierte Kriminalität. In den meisten Kriminalitätsbereichen in Österreich, die hier festgestellt worden sind, ist die organisierte Kriminalität im Steigen begriffen. Während wir im Sicherheitsbericht von 1994 nur 20 bis 25 Prozent Anteil an der Gesamtkriminalität feststellen mußten, ist dieser bereits auf 30 bis 35 Prozent angewachsen. Bei organisierten Straftätergruppen mußte während der letzten Jahre eine deutliche Qualitätssteigerung festgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist es für uns Freiheitliche unverständlich, daß die Forderung nach besseren technischen Hilfsmitteln und nach Einsatz technischer und elektronischer Überwachungsmittel über Gerichtsauftrag noch nicht möglich gemacht worden ist, sodaß die Verzögerung im Bereich von Lauschangriff und Rasterfahndung nach wie vor leider Gottes Faktum ist.

Der zweite beunruhigende Bereich, meine Damen und Herren, ist die Kriminalität von Fremden, die sich nach wie vor auf einem erschreckend hohen Stand befindet. Um die Entwicklung in diesem Bereich zu erkennen, muß man sich vor Augen halten, daß der Anteil Fremder an der Gesamtkriminalität 1975 noch 9,4 Prozent betrug und 1995 20 Prozent. Beim Anteil an allen strafbaren Delikten war auch in diesem Jahr im Bereich erpresserischer Entführung immerhin ein Satz von 62,5 Prozent Fremder ausgewiesen, bei bewaffnetem, gewerbsmäßigem und Bandendiebstahl sind es 57,1 Prozent, bei räuberischem Diebstahl 45,2 Prozent und bei Diebstahl von Kraftwagen 52,5 Prozent und beim Diebstahl von Gegenständen aus Kfz immerhin 42 Prozent.

Seltsam für uns ist, daß diese Tabelle 123 mit der Tabelle aus dem Jahre 1994 genau übereinstimmt. Ich weiß nicht, ob ein Irrtum eingetreten ist oder ob sich die Zahlen tatsächlich nicht einmal nach dem Komma verändert haben.

Im Zusammenhang mit erschreckenden Steigerungen, die auch dieser Bericht dokumentiert, ist die Suchtgiftkriminalität zu stellen. Die Zahl der 1995 in Österreich wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Suchtgiftgesetzes angezeigten Personen ist gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent gestiegen.

Im Burgenland haben wir im Bereich von Drogenmißbrauch einen Anstieg von 95 Prozent, in Oberösterreich 24 Prozent, in Vorarlberg 21 Prozent und in der Steiermark immerhin 15 Prozent. Der Anteil von Fremden, gerade im Bereich des Suchtgiftgesetzes und der Vergehen dagegen, ist besonders hoch. So wurden immerhin 84 Prozent des gesamten Kokains und 67 Prozent des gesamten Heroins, die sichergestellt wurden, bei Fremden gefunden.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen erkennen an, daß es da und dort in dieser Statistik 1995 gegenüber dem Jahre 1994 die eine oder andere positive Entwicklung geben kann. Wir stellen aber doch fest, daß es in den verschiedensten Bereichen Verschlechterungen gibt, die besorgniserregend sind. Die Schlepperstatistik ist eine davon. Die Zahl der 1995 im Bundesgebiet festgestellten Schlepper, meine Damen und Herren, ist gegenüber 1994 wiederum


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deutlich angestiegen. 1993 wurden 351 Personen aus 27 Nationen, 1994 854 Personen aus 40 Nationen, und 1995 wurden bereits 1 307 Personen aus 48 Nationen gezählt. Leider Gottes mußte auch die bayrische Grenzpolizei vorzeigen, wie eine Schengen-taugliche Absicherung der Staatsgrenze in Zukunft sein sollte.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Bereich, in dem wir eine erschreckende Zunahme feststellen, ist auch der von jugendlichen Tatverdächtigen. Ich glaube, daß das eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung ist, die uns mit Besorgnis erfüllen muß. 1991 waren bei den Verbrechen noch 2 979 Jugendliche beteiligt, und im Jahre 1995 waren das bereits 4 106. Bei den Vergehen waren es 1991 noch 17 413 und 1995 bereits 21 406 Jugendliche. (Bundesminister Mag. Schlögl nimmt auf der Regierungsbank Platz.)

Herr Bundesminister! Es freut mich, daß Sie nunmehr an der Debatte teilnehmen können. Wir erkennen an – ich sagte das schon vorhin –, daß für das Jahr 1995 da und dort in Ihrem statistischen Werk eine günstigere Entwicklung als im Jahre davor festzustellen ist. Zurückzuführen ist das aber auch auf den massiven Druck der Opposition, auf den massiven Druck von uns Freiheitlichen, der Sie dazu bewogen hat, im Sicherheitsbereich doch da und dort wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen.

Herr Minister! Ich darf Sie auffordern: Setzen Sie auch weiterhin Maßnahmen, welche die unkontrollierte Zuwanderung, die beim Anstieg der Kriminalität – ich durfte das während Ihrer Abwesenheit schon erläutern – einen wesentlichen Faktor darstellt, eindämmen! Setzen Sie Maßnahmen, die den Sicherheitskräften im Kampf gegen die organisierte Kriminalität die notwendigen technischen Mittel in die Hand geben! Und setzen Sie Maßnahmen, mit welchen die Suchtgiftkriminalität endlich wirkungsvoll bekämpft werden kann!

Herr Minister! Es geht uns Freiheitlichen, es geht uns, der Opposition, heute nicht allein um den Bericht des Jahres 1995, sondern auch darum, daß diese Bundesregierung nach wie vor in den wesentlichen Bereichen nicht die richtigen Schlüsse daraus zieht und effiziente Maßnahmen gesetzt hat.

Wir werden deshalb diesem Bericht die Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.43

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Franz Richau. Ich erteile es ihm.

14.43

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! 8. Juni 1996 bis 30. Mai 1997 – fünf Gendarmeriebeamte sind im Dienst gestorben, 41 Bedienstete wurden in Ausübung des Dienstes schwer verletzt. Seit dem Jahre 1945 haben bei der Erfüllung ihrer Dienstpflicht 241 Gendarmen ihr Leben verloren und 4 056 in Ausübung ihrer Dienstpflicht schwere Verletzungen erlitten.

Mit diesen trockenen und kalten Zahlen über Personen aus nur einem Bereich der Exekutive, der Gendarmerie, möchte ich bewußt und auch provokant von einem statistischen Material aus dem Sicherheitsbericht 1995 ablenken und auf die tatsächlichen Fakten im Jahre 1997 hinweisen und damit auch an jene erinnern, die es durch ihre Tätigkeit erst ermöglichen, daß wir diesen Sicherheitsbericht diskutieren können.

Ich möchte einleitend festhalten, daß es schwierig ist, am 5. Juni 1997 über einen Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1995 zu diskutieren, weil sich die Ereignisse im Bereich der Sicherheit geradezu überschlagen und Zahlen sowie Fakten aus diesem Bericht in vielen Bereichen nicht mehr den Tatsachen entsprechen. Grundsätzlich möchte ich aber festhalten, daß dieser Sicherheitsbericht in seiner Aufarbeitung hervorragend gestaltet worden ist, mit ausgezeichnetem Zahlenmaterial bestückt ist und aufgrund der sehr guten Hintergrundinformation für weitere politische Weichenstellungen hilfreich sein kann. Es ist rückblickend sehr erfreulich, daß im Jahr 1995 ein Rückgang im Bereich der Verbrechens- und Vergehenstatbestände festgestellt


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werden kann und daß die österreichische Exekutive bei der Aufklärungsquote nach wie vor im internationalen Spitzenfeld liegt.

Umso härter trifft es jedoch, daß gerade im Bereich der Bombenattentate Teile der Exekutive auf der Stelle zu treten scheinen. Ob dies politischer Wille, bewußte Fehlinformation, Hintanhaltung von Beweisen oder Beeinträchtigung von Erhebungstätigkeit ist, ob dies auf verschiedene mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justizbehörden oder doch auf Profilierungsneurosen einzelner Personen zurückzuführen ist, ist nicht feststellbar, und somit sei das hintangestellt.

Faktum ist jedoch, daß durch die ständige Medienpräsenz der Tätigkeiten und der Erklärungen einzelner Personen die ausgezeichnete Tätigkeiten der Exekutive im gesamten unbegründeterweise in ein falsches Licht gestellt wird.

Nach diesem kurzen Rückblick möchte ich aber auch in Form von Vergleichen aus dem Sicherheitsbericht und dem heutigen Zeitpunkt zu zwei Themen Stellung nehmen.

Wie schon Kollege Bösch erwähnt hat, hat es im Sicherheitsbericht 1995 aufgrund der Zahlen und aufgrund der Vorschau auf die nächsten Jahre eine Steigerung im Bereich der Suchtgiftkriminalität gegeben. Eine Stagnierung dieser Zahlen ist nicht absehbar. Es ist bedauerlich, daß diese Steigerung ständig anhält, es ist aber auch ganz klar dazu Stellung zu nehmen, daß im Bereich der Suchtgiftbekämpfung neben der Präventivtätigkeit ein verstärkter Personalbedarf bei den Suchtgiftgruppen und eine bessere Ausstattung an technischen Geräten vonnöten ist.

Das gleiche in noch viel strengerem Ausmaß gilt für die Gruppe der organisierten Kriminalität. Ich möchte es anhand eines Beispiels erklären:

Derzeit ist es im Bereich der OK-Gruppen der Gendarmerie und der Polizei in Österreich nicht möglich, vorhandene Daten mittels Computer zusammenzuführen und auszuwerten, weil diese Dienststellen noch nicht oder nicht vollständig mit den entsprechenden technischen Geräten ausgerüstet sind.

Dieser Mangel führt nicht nur zu einer großen Verzögerung in der Auswertung von Daten, sondern sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich dazu, daß viele Organisationen, Verbrecherorganisationen im Bereich des Menschenhandels, der Suchtgiftkriminalität und so weiter, so quasi aufgrund fehlender technischer Mittel und zu wenig Personal freie Fahrt durch und in Österreich haben.

Abschließend möchte ich aber auch zu einem sehr aktuellen Thema Stellung nehmen: der Grenzdienst und die damit verbundene Schengen-Tauglichkeit.

Nach dem Konzept des Grenzdienstes – auch im Sicherheitsbericht 1995 festgehalten – beträgt die EU-Außengrenze von Österreich insgesamt 1 460,5 Kilometer und sollte im Endausbau mit mindestens 3 000 Beamten kontrolliert werden. Faktum ist, daß die Situation an der und bei der Grenzsicherung derzeit bei weitem nicht so erfreulich ist, wie sie in den Medien dargestellt wird. Trotz hervorragender Erfolge durch die Beamten der Grenzgendarmerie, durch die Assistenzdienstleistung des Bundesheeres – die Aufgriffe konnten von 1. 1. bis 25. 5. 1997 gegenüber dem Vorjahr auf über 5 000 verdoppelt werden – scheint es mir doch wichtig zu sein, Herr Innenminister, die Schengen-Tauglichkeit nicht als absolut festzustellen, sondern es besteht in vielen Bereichen – hier sehe ich die Notwendigkeit – Handlungsbedarf für mehr Personal.

Ich stelle fest, daß die Grenzsicherung ohne die Assistenzdienstleistung an der Grenze in diesem Ausmaß nicht aufrechterhalten werden kann, und ich möchte hier zitieren:

Bereits seit drei Jahren sind tiefgreifende Einsparungen zu bewältigen. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung stellt sich in Anbetracht international steigender Kriminalität sowie der vielen neu hinzugekommenen Aufgaben die Frage, wie lange negative Auswirkungen auf dem Sicherheitsstandard in Österreich noch verhindert werden können.


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Weiters den Grenzdienst betreffend: Teilweise noch ungeklärt ist die endgültige Personalstärke. Diese wurde auf einen gerade noch vertretbaren Mindeststand reduziert. – Das ist aus einer amtlichen Verlautbarung des Innenministeriums.

Ich möchte die Situation an der Grenze auch anhand eines Beispiels aus Kärnten erläutern:

In Kärnten sind für die Grenzsicherung 380 Beamte vorgesehen. Tatsächlicher Stand: 250 Beamte für 169,7 Kilometer EU-Außengrenze mit acht Grenzübertrittstellen und zirka 165 Kilometer grüner Grenze. Aufgrund des Fehlbestandes bei den Beamten für den Grenzdienst werden für die Minimalausstattung an Personal für den Grenzdienst Beamte der Gendarmerieposten zugeteilt. Effekt: Personalreduzierung auf den Gendarmerieposten von zirka 10 Prozent – nicht überall, aber in den Bezirken Villach und Klagenfurt –, Überstundenbelastung der einzelnen Beamten von zirka 40 bis 70 Überstunden pro Beamten pro Monat, Freizeit des einzelnen Beamten: vier bis sechs Tage, und für mich nicht unwesentlich ist das Sicherheitsrisiko durch den Fehlbestand im Landesinneren.

Zugleich erfolgt eine Planstellenreduzierung über Erlaß des Ministeriums in den Jahren 1996 und 1997 von zirka 140 Beamten. Diese von mir aufgezählten Daten lassen in einem noch strengeren Ausmaß auf Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und die Steiermark übertragen.

Herr Bundesminister! Ich glaube, hier hat die österreichische Bundesregierung dringenden Handlungsbedarf. Ich anerkenne Ihre Bemühungen, Planstellenressourcen aus dem Finanzministerium zu bekommen, ich glaube aber, ohne den notwendigen Druck der gesamten Bundesregierung wird dies nicht möglich sein.

Ich glaube, die österreichische Bevölkerung hat das Recht, sowohl an der EU-Außengrenze wie auch im Landesinneren kein Sicherheitsrisiko einzugehen, und die in vielen Wahlen auf Plakaten gezeigte und geforderte Sicherheit ist zu gewährleisten.

Herr Bundesminister! Ich fordere Sie und die gesamte Bundesregierung auf, sofort zu handeln, indem Sie zirka 500 bis 600 Planstellen aus dem Finanzministerium in den Bereich des Innenministeriums überstellen, um die Planstelleneinsparungen im Innenministerium einzustellen, damit die geplanten Personalressourcen aus den Jahren 1998 und 1999 auf 1997 vorgezogen werden, vor allem aber um der österreichischen Bevölkerung die Sicherheit zu gewähren.

Zum Schluß möchte ich noch allen Beamten der Exekutive, sei es der Polizei, der Justiz, der Gendarmerie oder der Zollwache, für ihren Einsatz danken, denn nur durch ihre Tätigkeit ist der Sicherheitsstandard, den Österreich international genießt, möglich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

14.53

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hedda Kainz. Ich erteile es ihr.

14.53

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sicherheitsbericht ist umfassend und detailliert. Auch wenn er nicht mehr ganz aktuell ist, denke ich, daß doch einige unter uns sind, die wissen, wie statistische Aufgaben auszuwerten sind. Ich glaube nicht, daß man nur mutwillige Hintergründe zugrunde legen sollte, sondern selbst die Tatsache, daß es im vermehrten Einsatz Technik und EDV gibt, kann gewisse Abläufe nicht beschleunigen. Deshalb bin ich zwar nicht sehr glücklich darüber, daß der Bericht den Bezug aus dem Jahr 1994 hat, ich habe jedoch ein gewisses Verständnis dafür.

Ich halte den Sicherheitsbericht, wie gesagt, für umfassend und detailliert, sodaß ich im Ausschuß gefragt habe, ob diese Information in der Form tatsächlich den Arbeitsaufwand rechtfertigt, nämlich für jene, die den Bericht entgegenzunehmen haben. Ich habe mir dort sagen lassen, daß dieser Bericht weit über das von uns vorhandene Informationsbedürfnis


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hinaus ein Handbuch für Wissenschafter und Fachleute ist. Ich denke, daß das über unser unmittelbares Informationsbedürfnis und die Grundlage unserer politischen Handlungen hinaus ein gewisses Kompliment an jene ist, die den Bericht erstellen. Ich denke, auch das soll nicht ungesagt bleiben.

Mein Zugang zu den Fragen der Sicherheit: Sicherheitsfragen sind nicht mein Schwerpunktthema in der Arbeit, daher ist mein Zugang der eines Staatsbürgers, der genauso reagiert wie andere auch, nämlich in einer gewissen Unsicherheit, mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem Bedürfnis, angstfrei zu leben.

Natürlich will ich damit nicht sagen, daß mir der Zugang zu Informationen verwehrt ist. Ich gehe davon aus, daß der Informationsstand doch etwas höher ist. Nur die Gefühle, die auftauchen, wenn es um Bedrohungen geht, sind bei jedem Menschen – unabhängig von der Information – gleich.

Meine Damen und Herren! Die Erhaltung der inneren Sicherheit ist in der jüngeren Vergangenheit zu einer immer komplexeren Aufgabe geworden, die immer weniger auf innerstaatliche Maßnahmen beschränkt werden kann. Für die Bundesregierung ist deshalb die erfolgreiche Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität eines der zentralen Ziele.

Dieses Zitat aus der Regierungserklärung 1994, das in der Einleitung zum Bericht verwendet wurde, hat sicher heute, 1997, vermehrt Bedeutung. Wir diskutieren permanent, zum Teil berechtigt und mit der Notwendigkeit, um darauf zu reagieren, über organisierte Kriminalität, Drogenkriminalität, das Schlepperunwesen, Menschenhandel, aber auch über eine zunehmende Wirtschaftskriminalität, wie zum Beispiel die Geldwäscherei und andere Dinge, die heute auch durch die Globalisierung, aber auch durch die Technisierung in dem Bereich sehr einfach geworden sind.

Ich denke, daß es sehr wichtig ist, daß sich Österreich dieser Entwicklung nicht verschließt. Öffentlichkeit und Politik – wenn ich sage Öffentlichkeit, dann meine ich in erster Linie die Menschen unseres Staates – verlangen von der Sicherheitsexekutive ein wirksames Vorgehen gegen die internationale organisierte Kriminalität, getragen von hoher Professionalität und raschen Erfolgen. Das ist ein Anspruch, den wir erheben. Manche von Ihnen wissen, und Herr Kollege Richau hat das jetzt aus dem Blickwinkel der Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe vorgetragen – er wird mir das bestätigen können –, daß diese Anforderungen von den Betroffenen nicht leicht zu erfüllen sind, weder von der Politik noch von den Menschen, die diese Tätigkeit ausüben müssen.

Österreich muß neue Bekämpfungsmethoden auf eine rechtliche Basis stellen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Damit sind natürlich die internationalen Ermittlungsarbeiten und die nationalen Rechtsvorschriften verbunden, die ein effizientes Vorgehen erlauben müssen, und darauf abzustimmen, und es müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. Hier wären wir – zumindest nach meinem Empfinden – beim Thema Lauschangriff und Rasterfahndung.

Ich habe auf der einen Seite als Staatsbürger das Bedürfnis und andererseits als Politikerin das Verstehen dafür, daß mit aller Härte in erster Linie gegen organisierte Kriminalität vorzugehen ist. Ich habe mir eigentlich für diese doch sehr diffizile Frage, die mich persönlich sehr berührt, vom Bericht einige Entscheidungshilfen erhofft. Ich muß sagen, ich muß das noch sehr gut durchdenken, denn der Bericht bestätigt einerseits die Notwendigkeit, diese Dinge gesetzlich zu regeln und möglich zu machen, auf der anderen Seite habe ich die Befürchtung – nicht nur von mir persönlich –, daß eben diese Dinge in der Bevölkerung nicht als angemessen betrachtet werden.

Ich will damit diesen Zwiespalt ausdrücken: Wie ich meinen persönlichen Brückenschlag zwischen diesen beiden Positionen finden werde, weiß ich heute noch nicht. Vielleicht gelingt es mir, im Zuge dieser Debatte heute noch das eine oder andere Argument zu bekommen. Denn es gibt einerseits die Akzeptanz der faktisch richtigen Einschätzung, die durch den Bericht be


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stätigt wird, und andererseits die subjektive Wahrnehmung der Bevölkerung, die in Richtung Bedrohung der Grundrechte geht. Gerade ältere Menschen sehen diese Bedrohung in einer anderen Form, vor allem auch sehr subjektiv vor dem Hintergrund der vermeintlich zunehmenden Gewalt. Ich meine, daß es sehr wichtig ist, daß man die Statistiken des Berichtes richtig liest beziehungsweise diese richtig lesen und interpretieren will.

Tatsache ist, daß diese Urängste in der Bevölkerung durch zeitgemäße Entwicklungen auftreten, zu welchen nicht jeder Mensch in der gleichen Form Zugang hat. Ich meine zum Beispiel den Generationenkonflikt. Auffälliges Verhalten von Jugendlichen wird vielfach als Bedrohung empfunden, obwohl dieses Verhalten oft nur eine ungefährliche Artikulation einer anderen Lebensform ist. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch die Ängste vor einer nicht vorhandenen Bedrohung der Rechte von Österreichern durch Ausländer, weil eben manche Menschen, die nicht in unseren Breiten aufgewachsen und gezwungen sind, sich in einem fremden Land eine andere Lebensweise anzueignen, von ihrem Verhalten und von ihrem Aussehen her erkennbar sind und dadurch speziell wahrgenommen werden.

Ähnlich verhält es sich auch mit dem Phänomen des Vandalismus, welcher zunehmend als Bedrohung empfunden wird, obwohl er durchaus auch als Äußerung einer nicht bewältigten Lebensform angesehen werden kann.

Ich möchte hier nicht mißverstanden werden. Ich rede diesen Dingen absolut nicht das Wort. Man muß sowohl im Bereich der Justiz als auch im Bereich der Exekutive Möglichkeiten finden, solche Zwischenfälle zu verhindern. Man muß selbstverständlich auch in der Familie solche Möglichkeiten finden, nur dafür kann man nicht immer die Öffentlichkeit verantwortlich machen, denn in der Familie trägt jeder einzelne von uns Verantwortung dafür, was dort passiert – durch sein Verhalten und damit auch durch die Vorbildwirkung. Man muß, wie gesagt, Möglichkeiten finden, diese Verhaltensweisen präventiv zu beeinflussen oder angemessen zu verhindern oder auch zu bestrafen.

Die Thematisierung von Tabuthemen wie Gewalt in der Familie, so richtig und notwendig sie auch ist, stößt in der Bevölkerung jedoch auf unterschiedliches Echo. Ich spreche jetzt von älteren Menschen, die zu solchen Diskussionen einen anderen Zugang als die jüngere Generation haben, auch zu Themen wie dem sexuellen Mißbrauch von Kindern, der offenbar vermehrt auftritt. Die Zahlen beweisen auch, daß heute über solche Themen geredet wird, Statistiken erarbeitet und Tatsachen bekannt werden, während diese Probleme früher auch vorhanden waren, nur totgeschwiegen wurden.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund sind unsere Ansätze zu sehen, und ich möchte einige Schwerpunkte herausarbeiten, wobei ich noch einmal betone, daß ich vieles aus der subjektiven Einstellung eines Staatsbürgers betrachte. Dafür möchte ich jene um Verständnis bitten, die auf diesem Gebiet mehr Fachwissen aufzuweisen haben, wie etwa Sie, Herr Kollege Richau!

Ich denke, daß die Ausbildung der Beamten im Bereich der Justiz und der Exekutive ein Thema ist, dem wir vermehrtes Augenmerk schenken müssen, um der Bevölkerung einerseits das subjektive Gefühl der Bedrohung zu nehmen und um andererseits die Menschen auch in die Situation zu versetzen, mit den äußeren Umständen besser umgehen zu können.

Es gibt Provokation, und diese führt zu Aggression. Gerade auch diese zwei Eckpositionen und deren Bewältigung sind im Bereich der Exekutive ein grundsätzliches Problem. Ich kam selbst vor einiger Zeit in eine Situation, in der ich mich zugegebenermaßen persönlich durch das Exekutivorgan mehr als provoziert gefühlt habe, die darauf folgende Reaktion von Beteiligten beziehungsweise Nichtbeteiligten war aber auch nicht angemessen. Ich möchte daher diese zwei Eckpositionen in den Vordergrund stellen und meine, daß eine grundsätzlich bessere Ausbildung, aber auch moderne Methoden wie eine begleitende Supervision sehr wichtig sind, damit man mit diesem Problemfeld effektiv umgehen kann.

Problematisch ist sicherlich auch die gezielte Öffentlichkeitsarbeit, welche meiner Meinung nach manchmal eine gewisse Professionalität vermissen läßt. Denn es drängt sich sehr oft die Frage auf, wie es zu völlig konträren Aussagen kommen kann. Ich möchte die Rolle der Medien jetzt


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einmal ausgeklammert lassen, ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß die Aussagen nicht nur aufgrund von Verzerrungen durch die Medien nicht sehr glücklich abgestimmt sind. (Bundesminister Mag. Schlögl: Was meinst du mit "konträren Aussagen"?) Ich werde noch detailliert darauf eingehen!

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren – dabei möchte ich die Rolle der Medien nicht unbedingt als den ausschlaggebenden Faktor bezeichnen –, ebenso wie die Öffentlichkeit, daß es manchmal zu widersprüchlichen Aussagen kommt. Ich gestehe zu, daß ich meinen Eindruck nicht verifizieren kann, weil mir dafür sowohl das Fachwissen, aber auch der Zugang fehlen. Manchmal entsteht auch der Eindruck – ich möchte das nur verbalisieren, nicht bewerten – , daß vielleicht unabsichtlich – das ist natürlich immer eine Frage der persönlichen Einstellung und der persönlichen Weltanschauung –, vielleicht aber sogar gezielt Aktenmaterial zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen zitiert, zum Teil auch interpretiert in einer Form an die Öffentlichkeit gelangt, die der Sache nicht dienlich ist. Ich möchte jetzt aber noch einmal betonen, daß ich keine Bewertung vornehmen möchte.

Ich kann mich aber auch des Eindrucks nicht erwehren, daß dem einen oder anderen Kommentator, nicht nur von der Presse, sondern auch denjenigen, die konkrete Aussagen treffen, auch der Fehler unterläuft, daß persönliche Einstellungen und Fakten vermengt werden.

Ich habe jetzt schon die Rolle der Medien angesprochen, die unter den gleichen Voraussetzungen zu sehen ist. Die Berichterstattung durch die Medien läßt für mich sehr oft den Informationsauftrag vermissen und erweckt sehr stark den Eindruck, daß dort andere Faktoren wie der wirtschaftliche Erfolg durch die Erhöhung der Auflagenzahl und, wie ich behaupte, manchmal auch Interessen von Machtausübung Vater des Gedankens sind, was sich selbstverständlich auf den objektiven Informationsgehalt von Meldungen auswirkt.

Ich wollte das – ich betone das nochmals global in den Raum stellen, ohne damit eine gezielte und dezidierte Aufforderung zu verbinden. Ich möchte vielmehr das Bewußtsein schaffen, daß diese Probleme auch zu bewältigen sind, mit welchen Mitteln auch immer. Dies fällt mir umso leichter vor dem Hintergrund dieses Berichtes, in welchem anhand von Daten- und Zahlenmaterial bewiesen wird, daß die tatsächliche Situation mit der Berichterstattung und der subjektiven Wahrnehmung und Darstellung zunehmender Bedrohung und Gewalt oft nicht übereinstimmt.

Dort, wo politisches Kalkül mit dabei ist und man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß mit dem Schüren von Angst auch noch politisches Kleingeld gemacht werden soll, schließt sich für mich der Kreis. In solchen Fällen gilt das nicht, was ich vorher gesagt habe, daß die Aussagen und das Handeln der von mir Angesprochenen möglicherweise nicht mit deren Absicht übereinstimmen. Denn der gezielte Einsatz zugunsten einer politischen Einstellung muß abgelehnt werden! All jenen, die sich davon angesprochen fühlen – ich hoffe, es gibt solche –, möchte ich anläßlich dieser Berichterstattung das sagen, was mir ein großes Anliegen ist: Das Schüren von Angst ist ein ganz primitives Mittel, um eine Situation zu erzeugen, durch die – das wurde heute schon sehr oft angesprochen – ein demokratischer Rechtsstaat in große Gefahr gerät. Durch Unsicherheit und Angst kommt es nämlich zum Ruf nach einer harten Hand!

Meine Damen und Herren! Ich möchte keine harte Hand, ich möchte eine demokratische Lösung all dieser Probleme. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.10

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

15.10

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon mein Vorredner Dr. Bösch angemerkt hat, muß ich – obwohl Frau Kollegin Kainz jetzt Verständnis dafür gezeigt hat – ebenfalls mit Bedauern feststellen, daß wir heute den Sicherheitsbericht von 1995 diskutieren, während wir die Zahlen für 1996 den Zeitungen entnehmen müssen.


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Es war den Zeitungen zu entnehmen, daß es einen leichten Rückgang bei der Kriminalität insgesamt gegeben hat, dieser beträgt aber leider nur 0,2 Prozent. Das ist leider – gesamt gesehen – nicht sehr viel. Das ist nur ein Gesamtbild, und in einigen Bereichen liegen die Zahlen teilweise auch etwas höher. Dennoch ist die Zahl der Verbrechen immer noch erschreckend hoch.

Wenn wir uns die Bilanz der Verbrechen, die durch ausländische Straftäter begangen wurden, anschauen – diese kann man nicht wegdiskutieren, denn es gibt sie nun einmal, vor allem im Bereich der Suchtgiftkriminalität und der organisierten Kriminalität –, dann stellen wir fest, das Bild ist noch viel drastischer und noch viel erschreckender. Der Sicherheitsbericht zeigt ganz deutlich, daß bei der schweren Suchtgiftkriminalität der Anteil an ausländischen Tätern bei weitem überwiegt. Es handelt sich dabei meist nicht um Einzeltäter, sondern um kriminelle Organisationen, und diese haben mittlerweile auch schon Schwerpunkte gesetzt und agieren entsprechend ungeniert.

Kokain – das ist dem Bericht zu entnehmen – wird aus Südamerika geliefert, und die – unter Anführungszeichen – "Vertriebspartner", die Dealer und die Kuriere kommen ebenfalls aus Südamerika. Heroin ist fest in türkischer Hand, die Mittäter aus dem Bereich des ehemaligen Jugoslawien holen jedoch deutlich auf. Cannabisprodukte wie Haschisch und Amphetamine wie zum Beispiel die Modedroge Ecstasy werden zurzeit noch von Österreichern vertrieben, das macht die Sache aber auch nicht besser. Die Beteiligung von Schwarzafrikanern an der Suchtgiftkriminalität wird in dem Bericht überhaupt nicht erwähnt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wenn ich die Zeitungsberichte darüber lese, daß deren Anteil an der Suchtgiftkriminalität so gering ist, daß er statistisch nicht erfaßt werden kann.

Wir wissen auch, daß die organisierte Kriminalität nicht nur auf die Beförderung und den Vertrieb von Suchtmitteln beschränkt ist, sondern sich etwa auch auf den Bereich der Eigentumskriminalität, im besonderen auf die Auftragsarbeit erstreckt: Im Bericht klingt das fast harmlos und fast wie legal, wenn man es aus dem Zusammenhang gelöst liest, es ist aber natürlich nicht so gemeint. Man versteht darunter die illegale Beschaffung von Gegenständen, Kunstdiebstähle, die Verschiebung von gestohlenen Kraftfahrzeugen, und auch Wohnungs- und Geschäftseinbrüche gehören dazu.

Ich spreche noch immer über Verbrechen, bei denen der Anteil der Ausländer überwiegt: Aus dem Bereich der Gewaltkriminalität sind in diesem Zusammenhang Schutzgelderpressungen zu erwähnen, im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist es im besonderen die Geldwäsche. Die Geldwäsche wurde jetzt aus dem Bankenbereich ein bißchen ausgegliedert, weil es da jetzt strengere Gesetze gibt. Jetzt konzentriert man sich auf kompliziert verschachtelte Firmenstrukturen, und mit diesem Delikt werden – laut Sicherheitsbericht – vor allem Chinesen in Verbindung gebracht.

All die genannten Fälle von Kriminalität werden vorwiegend von Ausländern verübt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, aber immer, wenn wir Freiheitliche das machen und das Wort Ausländer nur in den Mund nehmen, ist sofort die Rede von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, man behauptet, all das verhalte sich nicht so, und wir würden das herbeireden. Wir glauben aber, daß es wirklich notwendig ist, der Wahrheit ins Auge zu blicken und sich wirklich damit zu beschäftigen, denn die Tendenz der organisierten Kriminalität ist steigend; sie wird auch laut Sicherheitsbericht in den nächsten Jahren noch ansteigen.

Im Sicherheitsbericht steht auch etwas über die Motive für organisierte Kriminalität. Laut Bericht wird man sich auch damit beschäftigen müssen, ob sie politisch oder religiös oder sonst irgendwie motiviert ist. – Ich möchte Ihnen dazu nur sagen: Der Bevölkerung ist es ziemlich egal, wie ein Krimineller motiviert ist, ob religiös, politisch oder sonstwie. Verbrechen ist Verbrechen, und kriminell ist kriminell. In erster Linie müssen Verbrechen verhindert werden. Und wenn das nicht möglich ist, dann muß zwar im Sinne eines demokratischen Staates, wie Frau Kollegin Kainz gemeint hat, aber, wie ich meine, doch auch mit harter Hand bestraft werden. (Bundesrat Dr. Ludwig: Wie schaut diese "harte Hand" aus?) Es muß ordentliche, scharfe Gesetze geben, die es Kriminellen nicht mehr so leicht machen, Straftaten zu begehen, und damit beginnt der


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Prozeß der Verhinderung auch schon zu greifen! (Bundesrat DDr. Königshofer: Generalprävention nennt man das!)

Die Sicherheitsbehörden haben es jetzt und werden es in Zukunft noch mehr mit Tätergruppen zu tun haben, die bestens organisiert sind, unbegrenzte finanzielle Mittel haben und keinerlei Grenzen respektieren. Aber auch wenn die Verbrecher den Behörden wahrscheinlich immer einen Schritt voraus sein werden, bedarf es dennoch effizienter Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung, auch das ist heute schon angesprochen worden. Ich glaube, daß Lauschangriff und Rasterfahndung tatsächlich wirksame Mittel sein können, denn wir müssen uns immer vor Augen halten, daß gerade die organisierte Kriminalität keine wie immer gearteten Grenzen kennt, wobei ich nicht nur Landesgrenzen meine. Denen ist es völlig egal, was passiert, sie begehen ihre Verbrechen, solange es geht. Und solange wir keine Möglichkeiten haben, diesen Leuten zuvorzukommen, so lange werden wir auf der Strecke bleiben.

Es wird auch unumgänglich sein, mehr Personal einzusetzen. Es gibt immer wieder Diskussionen, ob das notwendig ist oder nicht. Wir Freiheitlichen glauben, daß es notwendig sein wird, mehr Personal einzusetzen. Ich möchte hier anmerken, daß ich glaube, daß die Exekutive auf diesem Gebiet Großartiges leistet, obwohl sie personell immer unterbesetzt ist. Und wenn man mit einzelnen Exekutivbeamten spricht, dann bestätigen sie das auch. Trotzdem schaffen sie es, sehr gute Leistungen zu erbringen!

Die Bevölkerung honoriert das. Sie dankt den Sicherheitskräften ihren Einsatz mit überwältigendem Vertrauen, wie eine Studie der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft zeigt, bei welcher das Vertrauen in die betreffenden Institutionen hinterfragt wurde: Die Polizei weist beim Vertrauen der Bevölkerung einen Prozentsatz von 68 Prozent auf. – Dazu eine Anmerkung am Rande: Im Gegensatz dazu liegt die Politik mit einem Vertrauensvotum von 18 Prozent an letzter Stelle, und nach der heutigen Abstimmung über das Bezügegesetz wird dieses wahrscheinlich noch ein bißchen weiter sinken. Aber das sei nur am Rande bemerkt!

Wichtig wird es auch sein, die internationale Zusammenarbeit, die es in Ansätzen schon gibt, die aber auch erst in Ansätzen funktioniert, zu verstärken und zu verbessern.

Rasterfahndung und Lauschangriff habe ich schon erwähnt, diese Methoden werden aber – - ich sage das noch einmal – auch notwendig sein. Und es wird vor allem notwendig sein, daß die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP möglichst rasch einig werden, damit diese Mittel wirksam und effizient eingesetzt werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.20

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Anton Hüttmayr. Ich erteile es ihm.

15.20

Bundesrat Anton Hüttmayr (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Bundesminister! Hoher Bundesrat! Der Sicherheitsbericht des Jahres 1995 steht zur Diskussion. Es wurde bereits von vielen meiner Vorredner angemerkt, daß diese Zeit eigentlich schon verstrichen ist, und wir wurden im Ausschuß darüber aufgeklärt und um Verständnis ersucht, daß es anscheinend nicht schneller geht. Da kann man halt nichts machen!

Ich möchte nicht auf das Datenmaterial im Detail eingehen, es ist ja durchaus nachzulesen, und Statistiken sind ohnehin dargestellt. Ich möchte sagen: Insgesamt ist der Wunsch nach Sicherheit ein sehr ausgeprägtes Grundbedürfnis, Sicherheit empfindet aber jeder und jede anders. Es gibt subjektive und objektive Daten. Objektiv gesehen ist Österreich ein sehr sicheres Land, das zeigen die Parameter an. In vielen Zeitungen und Publikationen wird getitelt: Sicherheit muß uns etwas wert sein. – Das meine ich auch. Sie muß uns etwas wert sein, es kommt nur darauf an, was man mit dem Wort "etwas" ausdrücken will: Ist das viel? Ist das wenig? – Das ist sehr relativ!

Auf alle Fälle bin ich davon überzeugt, daß Sicherheit nicht verordnet werden kann. Man kann sich sicher fühlen oder nicht. Da kann man noch so viele Statistiken und noch so viele Berichte


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machen, all das wird nicht befriedigend zur Sache beitragen. Ich glaube, Sicherheit muß gelebt werden, und dazu muß ein Kreislauf gebildet werden.

Bei der Sicherheitsdiskussion sind aus meiner Sicht drei Faktoren entscheidend: Auf der einen Seite geht Sicherheit durchaus von sogenannten hauptberuflichen Exekutivorganen, von der Justiz und vielen anderen aus. Zweitens – das ist eine sehr wesentliche Säule im gesamten Sicherheitsgefüge – tragen ehrenamtliche Organisationen, die unbezahlt Tag und Nacht, und das bei jeder Witterung und bei jeder Jahreszeit, für uns tätig sind und äußerst professionell arbeiten, viel dazu bei. Die dritte Säule ist die Eigenverantwortung, die wir beim Thema Sicherheit an den Tag zu legen haben. Wir dürfen uns nicht immer auf andere ausreden und auf andere verlassen. Eigenverantwortung – davon bin ich überzeugt – können wir und müssen wir selbst tragen.

Einige wenige Sätze zur hauptberuflichen Sicherheitstätigkeit: Mein Kollege Richau hat schon sehr treffend auf einiges verwiesen. Wir stimmen in dem Punkt überein, daß man bei der Sicherheit nicht sparen darf. Man darf überall sparen, nur bei der Sicherheit nicht. Die Fakten, sehr geschätzter Herr Bundesminister, sind jedoch leider anders. Der Beamtenbedarf ist, wenn man den Zahlen glauben darf, unterschiedlich gedeckt. Ich komme aus dem Bezirk Vöcklabruck in Oberösterreich. Wir haben permanent – zumindest laut Statistik – zuwenig Exekutivbeamte. Da wird man allein mit Reden nichts ausrichten.

Ich bin davon überzeugt, daß sich im Zusammenhang mit den technischen Hilfsmitteln und Gerätschaften in den letzten Jahren viel gebessert hat und daß hier Enormes erreicht wurde.

Ich bin überzeugt davon – diesen Eindruck konnte ich persönlich bei den Gendarmerieposten gewinnen –, daß die Motivation der Beamten sehr gut ist und daß das Engagement der Beamten, das sie an den Tag legen, sehr gut ist.

Im Hinblick auf die Justiz – das möchte ich nicht verhehlen – tritt jetzt in der breiten Bevölkerung die Meinung auf: Ist diese Justiz tatsächlich unfehlbar? – Es gibt leider einiges, was zumindest der normale Bürger und Konsument nicht ganz versteht. Ich denke jetzt an die Ermittlungen beim Bombenprozeß: Wegen der Briefbomben ermittelt man schon sehr lange, man hört immer unterschiedlichere Aussagen, und dann hört man etwa: Hätte ein Minister nicht bei der Pressekonferenz darauf aufmerksam gemacht, dann wäre vielleicht der eine oder andere noch nicht einvernommen worden. Man hat zehn Tage Zeit verstreichen lassen, dann hat man ihn eingesperrt. – Solche Dinge werden diskutiert. Ich möchte daher bitten, daß man Öffentlichkeitsarbeit – dieses Wort wurde von meiner Vorrednerin schon angesprochen – leistet und der Bevölkerung erklärt, warum das so ist und was man machen könnte.

Die zweite Stütze für die Erhaltung von Sicherheit sind – davon bin ich überzeugt – die ehrenamtlichen Kräfte. Die Einsatzorganisationen der Feuerwehr und das Rettungswesen, die flächendeckend beispielhaft und einzigartig in Österreich funktionieren, tragen viel dazu bei, daß die Katastrophen und die Unfälle, die es leider immer wieder gibt, überhaupt erst bewältigt werden können. Durch diese Tätigkeiten werden natürlich Milliarden Schilling eingespart, und wir sagen nur ein Dankeschön und oft nicht einmal das. Oft müssen sich jene, die Stunden ihrer Freizeit und noch mehr opfern, auch der Kritik stellen und werden gefragt: Warum habt ihr das gemacht? Warum habt ihr das nicht gemacht? – Dazu kommt noch, daß von diesen Organisationen Gerätschaften teilweise selbst finanziert werden. Ich denke in diesem Zusammenhang an das Feuerwehrwesen und an das Rettungswesen. Die Mittel werden meist selbst erbracht. Ich glaube, das kann man nicht genug betonen! In Oberösterreich wird jetzt über die Parteigrenzen hinweg das Jahr der Ehrenamtlichkeit begangen, und ich kann berichten, daß das ein voller Erfolg ist. Endlich stellt man jene in den Scheinwerferkegel, die für uns tätig sind und Enormes leisten, die sich schulen lassen und dafür ihre Freizeit und ihren Urlaub aufwenden!

Die Erwähnung der dritten Säule ist mir ein besonderes Anliegen: Ich spreche jetzt von der Eigenverantwortung, insbesondere vom Zivilschutzgedanken. Ich bin in Oberösterreich diesbezüglich tätig, und wir sind davon überzeugt, daß es sehr wesentlich ist, daß die Leute über Gefahren und Risken informiert werden, die der Alltag mit sich bringt, da sie sich aufgrund dieser


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Informationen richtig verhalten können. Ich bin davon überzeugt, daß deswegen viele Unfälle erst gar nicht passieren. Durch die Zivilschutzarbeit versetzen wir die Leute in die Lage, sich selbst schützen oder sich bei einer Gefahr oder bei einem Unfall richtig verhalten zu können. Denn die Bereitschaft zum Selbstschutz genügt nicht, wir müssen die Menschen auch selbstschutzfähig machen. Die ausschlaggebende Tätigkeit auf diesem Gebiet ist die Information.

Abschließend meine ich, daß Sicherheit am ehesten gewährleistet ist, wenn wir uns alle engagieren, damit wir die Gefahren, die im Bericht aufgrund der Statistiken zu erkennen sind, minimieren.

Jetzt bin ich bei der Jugend: Ich glaube, wir müssen dort informieren, wo wir auf fruchtbaren Boden stoßen. Das sage ich jetzt, weil ich selbst bei einer Informationskampagne betreffend Drogenbekämpfung und so weiter dabei war. Die jungen Leute sind dankbar für solche Informationen, aber auch die Eltern. Auf diesem Gebiet ist der Schilling, der investiert wird, meiner Meinung nach ein gut angelegter Schilling. Wir sollten uns daher in diesem Zusammenhang verstärkt anstrengen!

Eine Grenzziehung ist bei dieser Argumentation natürlich immer zu sehen: Was ist erlaubt? Was ist nicht erlaubt? Was ist sinnvoll? Was ist nicht sinnvoll? – Ich bin davon überzeugt, daß – wie eine meiner Vorrednerinnen schon gesagt hat – die Vorbildwirkung letztendlich ausschlaggebend ist. Das heißt: Jede und jeder einzelne von uns kann zum Thema Sicherheit enorm viel beitragen, wenn wir uns richtig verhalten oder uns zumindest darum bemühen.

Im Zusammenhang mit der Vorbildwirkung komme ich auf einen sehr heiklen Punkt zu sprechen, und zwar auf den Waffenbesitz, weil mir die diesbezügliche Problematik in den letzten Tagen sehr drastisch vor Augen geführt wurde. Herr Bundesminister! Sie haben sich jetzt aufgrund von Anlaßfällen, die nicht sehr positiv waren, zum Waffenbesitz dankenswerterweise sehr klar geäußert. Ich bin davon überzeugt, daß die Verordnung betreffend den Waffenbesitz von Spielzeugwaffen, die Frau Ministerin Prammer und Minister Farnleitner vorbereiten, sinnvoll ist. Es gibt nämlich Nachbaugerätschaften, die man überhaupt nicht erkennen kann. Ich hätte beispielsweise eine nachgebaute Spielzeugwaffe – ich bezeichne sie als Waffe – bei mir in der Tasche, eine Gendarmeriepistole, eine Glock, die ein Laie mit Bestimmtheit nicht von einer echten auseinanderkennt, da die Fachleute dabei schon Schwierigkeiten haben. Ich bin davon überzeugt, daß es richtig ist, daß in Zukunft solche Geräte erst ab dem 18. Lebensjahr, und dann nur bei einem Waffenhändler zu beziehen sind.

Trotzdem glaube ich, daß wir uns noch mehr anstrengen und den Mut haben sollten, derartig unsinniges Spielzeug tatsächlich zu verbieten. Wir sollten Nachahmungen, die sehr ähnlich oder fast gleich sind, nicht mehr erlauben, um diese Gefahr von unseren Kindern fernzuhalten.

In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, daß Österreich insgesamt ein sicheres Land ist und daß wir auf das, was unternommen wird, stolz sein können. Wir können auch auf die Entwicklung durchaus stolz sein. Sehr geehrter Herr Bundesminister für Inneres! Ich bin mit Ihrer Arbeit und mit Ihren Aussagen durchaus einverstanden und möchte Sie in dieser Weise sogar bestärken: Wir von der ÖVP werden den Bericht gerne zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

15.30

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Dr. Michael Ludwig. Ich erteile es ihm.

15.30

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesminister! Werte Damen und Herren! Im Unterschied zu Kollegen Hüttmayr möchte ich ein wenig auf statistisches Material eingehen, vor allem auch deshalb, weil ich dieses anders interpretiere als Kollege Dr. Bösch.

Der Sicherheitsbericht 1995 zeigt, daß die Gesamtkriminalität 1995, verglichen mit 1994, um 18 135 Fälle – das sind 3,6 Prozent – gesunken ist. Ich halte das für einen großartigen Erfolg der Exekutive. Insbesondere ist diese Entwicklung auf einen Rückgang bei einigen Leitdelikten


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zurückzuführen. Ein solches Leitdelikt ist zum Beispiel Raub, nach §§ 142 und 143 des Strafgesetzbuches; bei diesem Delikt gab es 1995 um 287 Fälle weniger, was einen Rückgang um 13,9 Prozent bedeutet. Das ist deshalb ganz besonders wichtig, weil bei der Begehung eines Raubes sowohl die körperliche Integrität als auch das Eigentum gefährdet oder verletzt werden und sich daher die Bevölkerung durch solche Delikte besonders in ihrer Sicherheit bedroht fühlt. Nach dem bereits im Jahr 1993 erfolgten Rückgang der Raubkriminalität und der Konsolidierung im darauffolgenden Jahr kann für das Jahr 1995, wie gesagt, neuerlich ein Rückgang dieser Delikte festgestellt werden. Mit 1 776 Fällen im Jahre 1995 stellt dies den niedrigsten Wert seit 1989 dar.

Eine weitere beeindruckende Zahl beim Vergleich zwischen 1994 und 1995 ist der Rückgang von Körperverletzungen mit einem Minus von 4 Prozent. Der Diebstahl ging um 3,8 Prozent, Einbruchsdiebstahl um 4,9 Prozent, Entwendungen gingen um 11,9 Prozent und Urkundenfälschungen um 20,3 Prozent zurück. Die Gesamtsumme der strafbaren Handlungen setzt sich aus einem prozentuellen Verhältnis von 20,9 Prozent Verbrechen und 79,1 Prozent Vergehen zusammen.

Nach den einzelnen Deliktsgruppen aufgeteilt zeigt sich – ich werde dann in der Begründung noch darauf eingehen, warum das auch für die Gesetzgebung nicht unwesentlich ist –, daß 17,1 Prozent zu Lasten der Delikte gegen Leib und Leben gehen und 67,3 Prozent den Delikten gegen fremdes Vermögen zuzuschreiben sind. Der Rest verteilt sich auf andere strafbare Handlungen.

Bei der Aufteilung der Verbrechen nach Verbrechensgruppen zeigt sich eine noch stärkere Dominanz der Delikte gegen fremdes Vermögen. Ihr Anteil beträgt 92,5 Prozent, 0,4 Prozent entfallen auf Verbrechen gegen Leib und Leben. Ein Grund dafür, daß die Zahl der Verbrechen gegen fremdes Vermögen so hoch ist, liegt darin, daß nach dem österreichischen Strafgesetzbuch jeder Einbruchsdiebstahl als Verbrechen einzustufen ist. Deshalb habe ich Kollegin Mühlwerth auch gefragt, welche Art von Gesetzen sie meint. Denn das bedeutet, daß 84,4 Prozent aller Verbrechen Einbruchsdiebstähle sind.

Es ist unbestritten, daß auf jeden Fall so massiv wie möglich gegen jede Art von Verbrechen vorzugehen ist. Ich möchte aber noch kurz darauf eingehen, was alles unter der Kategorie "Einbruchsdiebstähle" subsumierbar ist. Nach dem Strafgesetzbuch sind die Verbrechen des Einbruchsdiebstahls eine einheitliche Kategorie. Kriminalistisch gesehen zeigen sich jedoch hinsichtlich der Schadenshöhe sowie auch der kriminellen Handlungen große Unterschiede in dieser Verbrechensgruppe. Bei Einbruchsdiebstählen ist zu beachten, daß viele Gegenstände, die Objekte von Einbruchsdiebstählen werden, auf der Straße ungeschützt oder unzureichend gesichert dem kriminellen Zugriff ausgeliefert sind. Auf diesen Tatort Straße möchte ich in weiterer Folge noch ganz besonders eingehen.

Dennoch kann man feststellen, daß im Berichtszeitraum 1995 die Einbruchsdiebstähle in fast allen Kategorien zurückgegangen sind, mit einer Ausnahme, und zwar den Zeitungsständerkassen. Bei diesen hat es eine deutliche Zunahme gegeben. Bei anderen sehr wesentlichen Kategorien wie zum Beispiel bei Diebstählen durch Einbruch in Kraftwagen hat es ein Minus von 12,2 Prozent gegeben, Krafträder wurden um 20,9 Prozent weniger gestohlen.

Bei Gegenständen, die aus Kraftfahrzeugen gestohlen wurden, hat es ein Minus von 15,5 Prozent gegeben. Der ausgewiesene Wert für Diebstähle von Gegenständen aus Kraftfahrzeugen war 1995 der niedrigste der neunziger Jahre überhaupt, wobei besonders darauf hinzuweisen ist, daß die Anzahl der Zulassungen von Kraftfahrzeugen in diesem Zeitraum rapid gestiegen ist. Im Berichtsjahr 1995 gab es mit insgesamt 3,6 Millionen PKW eine deutliche Zunahme der zugelassenen Fahrzeuge. In diesem Jahr wurden bei 100 000 zugelassenen PKW 579 Einbruchsdiebstähle durchgeführt. Im Jahr 1994 waren es noch 707. Auch das scheint mir ein Erfolg der Exekutive zu sein, die diesfalls vor allem durch stärkere Präsenz auf der Straße präventiv tätig war.


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Die zweitstärkste Gruppe innerhalb der Einbruchsdiebstähle sind Einbrüche in Büro- und Geschäftsräumen, die etwa ein Siebentel der gesamten Einbruchskriminalität ausmachen. Dies ist zweifellos darauf zurückzuführen, daß Büro- und Geschäftsräume in den Abend- und Nachtstunden in der Regel leer stehen und sich somit eine besondere Tatsituation ergibt.

Aufgrund der für Tatverdächtige günstigeren Ausgangssituation sind außerdem nicht ständig benützte Wohnobjekte, zum Beispiel Zweitwohnsitze oder Gartenanlagen, stärker gefährdet als ständig benützte Wohnobjekte. Meiner Einschätzung nach kann man diesen Kriminalitätskategorien nur mit einer dezentralen Wachzimmerstruktur und einer verstärkten Präsenz von Uniformierten im Straßenbild begegnen.

Das aktuelle Konzept für den Personal- und Mitteleinsatz der Wiener Sicherheitswache – ich möchte das als ein sehr positives Beispiel eines Reformschrittes in dieser Richtung herausstreichen – besteht in einem sinnvollen Strukturgesetz der öffentlichen Sicherheit. Derzeit gibt es in Wien insgesamt 119 Wachzimmer beziehungsweise Stützpunkte und somit eine dezentrale Stützpunktstruktur. Die dezentrale Wachzimmerstruktur gewährleistet eine Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls; wir haben heute über diese subjektiven Kriterien des Sicherheitsgefühls schon gesprochen. Vorteile davon sind überschaubare Dienstgruppengrößen, bessere Orts- und Personenkenntnisse sowie mehr Möglichkeiten für den Einsatz von flächendeckenden Fußstreifen.

Die Straffung der Wachzimmerstruktur nach geographischen, sicherheitspolizeilichen und ökonomischen Überlegungen bringt eine Steigerung der Außendienstpräsenz. Das halte ich für ein ganz besonderes Positivum der Reform der Wiener Sicherheitswache. In Stunden ausgedrückt kann dieses Mehr an Polizisten auf der Straße mit insgesamt 25 000 Stunden pro Jahr angegeben werden. Durch Stützpunktverlegungen und Zusammenlegungen ergibt sich für die Bevölkerung dadurch auch eine bessere Erreichbarkeit.

Ich glaube, daß die Reformschritte, die jetzt eingeleitet wurden und mit 1. Juli 1997 Gültigkeit haben werden, ein richtiger Schritt in eine gute, sichere Zukunft sind. Die von der Bundespolizeidirektion Wien beschlossenen Strukturmaßnahmen bieten weiters die Möglichkeiten zu einem flexiblen Personaleinsatz und einem besseren Überblick über die Personalressourcen im Bezirk.

Aus dem Sicherheitsbericht 1995 lese ich die Notwendigkeit starker Präsenz von Polizei auf der Straße heraus. Deshalb sind die geplanten Schwerpunkteinsätze wie Planquadrat-Aktionen, U-Bahn-Streifen, Blaulichtaktionen oder Polizei-Mobil, eine Aktion der Bundespolizeidirektion Wien, absolut zu unterstützen. Diese Maßnahmen finden sich ansatzweise bereits im Sicherheitsbericht 1995, sie werden jetzt, im Jahr 1997, tatsächlich flächendeckend umgesetzt.

Die Gesamtaussage des Sicherheitsberichtes 1995 ist erfreulich. Für das Bundesland Wien läßt sich diese Entwicklung auch 1996 fortschreiben. Ich nenne auch in diesem Fall einige aktuelle Zahlen zur Ergänzung des Sicherheitsberichtes 1995. Die Zahl der bekannt gewordenen Mordfälle ist um 11,6 Prozent zurückgegangen, die der Fälle von Körperverletzung um 2,4 Prozent, von Körperverletzung mit tödlichem Ausgang um 60 Prozent, von Sachbeschädigung um 5 Prozent. Das heißt also: Auch die Interpretation der gegenwärtigen Zahlen vermittelt einen sehr positiven Eindruck.

So beeindruckend die Zahlen des Sicherheitsberichtes 1995 sowie die der polizeilichen Kriminalstatistik für 1996 in Wien sind – es gibt dennoch in der Wahrnehmung einen Unterschied zwischen Statistiken und Zahlen sowie dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang kommen die Polizei und die Sicherheitswache in eine immer stärker werdende Schere: Einerseits erfordern die Kostenwahrheit und somit auch die Verantwortung gegenüber dem Bürger einen sorgsamen Umgang mit den vorhandenen finanziellen Mitteln. Andererseits möchten die Bürger auf das von ihnen subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl allein durch das Wissen, jederzeit in einem Wachzimmer in der Nähe eine Ansprechstelle zu haben, nicht verzichten.

Die Wachzimmerstatistik zeigt jedoch, daß die von den Bürgern so geschätzten Wachzimmer gar selten tatsächlich aufgesucht werden. Wenn ein Wachzimmer in Wien beispielsweise inner


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halb von 24 Stunden im Durchschnitt von 2,1 Bürgern und ein anderes nur von 1,8 Bürgern aufgesucht wird, kann man wohl nur schwer von der Notwendigkeit des Bestehens dieser Serviceeinrichtung sprechen. Deshalb ist die effiziente Gestaltung des Personal- und Mitteleinsatzes zum Beispiel der Wiener Sicherheitswache mit dem Bestreben, einerseits die größtmögliche Aufrechterhaltung der Serviceeinrichtung der Polizei zu garantieren, andererseits aber auch dafür Gewähr zu schaffen, daß mehr uniformierte Polizei auf der Straße ist und somit auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung gehoben wird, ein guter Weg.

Um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden, halte ich es auch für sehr wichtig, daß sowohl die Anzahl als auch die Dauer der U-Bahn-Streifen in Wien verdoppelt wird. Ich halte das für eine sehr wichtige Maßnahme. Damit die U-Bahn-Streifen auch gegen spezielle Kriminalitätsdelikte vorgehen können, halte ich es für sehr sinnvoll, wenn es künftig eine Kombination von uniformierten Polizisten und Kriminalbeamten geben wird.

Wenn der Tatort Straße ein besonders zentraler ist, dann ist jede Maßnahme zu begrüßen, die Polizeibeamte aus Kommissariaten hinaus auf die Straße führt, und auch durch die Zusammenlegung von Wachzimmern in Wien ist es zu einer Erhöhung dieser Außendienstpräsenz von uniformierten Beamten gekommen.

Ich halte es aber auch für sehr wichtig – die Bedeutung dieser Tatsache geht auch aus dem Sicherheitsbericht 1995 hervor – , daß die Arbeitsbedingungen der Polizei- und Gendarmeriebeamten laufend verbessert werden und die baulichen Maßnahmen den neuen Herausforderungen angepaßt werden. Dazu führe ich ein Beispiel an: Ich bin Mandatar im 21. Wiener Bezirk, in Floridsdorf: Dort wurde 1995 nicht nur ein neues Wachzimmer in einem Stadterweiterungsgebiet eingerichtet, sondern es wurde auch das Bezirkspolizeikommissariat erweitert und generalsaniert. Die Beschreibung vieler ähnlicher Sanierungsmaßnahmen finden sich im Sicherheitsbericht 1995.

Ich möchte noch einen Punkt der Ausführungen des Herrn Dr. Bösch ansprechen, der immer wieder in der Argumentation der Freiheitlichen Partei vorgebracht wird, den ich für sehr unrichtig und für sehr polemisch halte. Herr Dr. Bösch, den ich für einen sehr gut informierten Mandatar halte, müßte eigentlich wissen, daß aufgrund der gesetzlichen Lage kein ungeregelter Zuzug nach Österreich möglich ist, so wie er das in seinen Ausführungen beschrieben hat. Wir werden bei unserer nächsten Sitzung auch die Fremdengesetze diskutieren. Sie werden dort neuerlich hören, daß es sehr rigide Gesetze gegen den ungeregelten Zugang nach Österreich gibt. Für besonders unrichtig halte ich allerdings die Verbindung von Zuzugs- und Kriminalitätsstatistik. Es ist zwar richtig, daß der Anteil ausländischer Tatverdächtiger an allen Tatverdächtigen relativ hoch ist, andererseits liegt aber der Anteil an Gastarbeitern an der Gesamtkriminalität weit unter dem Schnitt der Gesamtbevölkerung.

Ich möchte, um das zu untermauern, nicht auf den Sicherheitsbericht, sondern auf aktuellere Zahlen aus dem Bundesland Wien zurückgreifen: An der Gesamtkriminalität sind ausländische Tatverdächtige mit 24,5 Prozent beteiligt. Das ist relativ hoch. Im Jahr 1996 haben jedoch die Gastarbeiter an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen nur einen Anteil von 7,8 Prozent, das liegt weiter unter der Prozentzahl der Gastarbeiter, die in unserem Land sind. Deshalb halte ich die Verbindung von Zuzug und Gastarbeitern für unrichtig und auch für polemisch. Wir sollten also Emotionen, die da und dort in dieser Frage geweckt werden – Kollegin Kainz ist schon darauf eingegangen –, nicht durch eine solche Verknüpfung herbeiführen!

Denn ich kann mir nicht vorstellen, daß damit gemeint ist, daß wir den – unter Anführungszeichen – "Zuzug von Touristen" stoppen sollen. Nach den Worten des Herrn Dr. Bösch ist damit offensichtlich ein anderer "Zuzug" gemeint. (Bundesrat Eisl: Sie können ruhig vom "Kriminaltourismus" reden!)

Insgesamt kann man sagen, daß aufgrund des Sicherheitsberichts 1995 eine Reihe von Reformschritten eingeleitet wurde, zum Beispiel bei der Ausstattung der Beamten, bei der Aus- und Weiterbildung, aber auch bei der Kooperation mit europäischen und internationalen Sicherheits


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stellen. Und es ist zu wünschen, daß diese sehr positive Entwicklung fortgesetzt wird! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.45

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. Ich erteile es ihm.

15.45

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich danke meinem Vorredner, Kollegen Ludwig, daß er meinen Kollegen Bösch aus Vorarlberg als sehr gut informierten Bundesrat bezeichnet. Über Ihre Schlußfolgerungen, Herr Kollege Ludwig, kann man jedoch nur den Kopf schütteln!

Sie sagen, daß Kollege Bösch wissen müßte, daß wir sehr rigide Zuwanderungsbestimmungen haben. – Das weiß er! Und daß die Zuwanderung gesetzlich geregelt ist, wissen wir auch: Es gibt jedoch sehr viele Menschen außerhalb unserer Grenzen, die unsere Gesetze nicht kennen und sich nicht daran halten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sogar Ihre Staatssekretärin beziehungsweise frühere Ministerin, Frau Dohnal, hat davon gesprochen, daß es Hunderttausende Illegale in diesem Land gibt.

Ich möchte Ihnen im Zusammenhang mit der Gastarbeiterkriminalität noch einmal widersprechen: Niemand von uns behauptet, daß die Kriminalität bei den Gastarbeitern extrem hoch wäre. Wir reden von der Ausländerkriminalität und wissen genau, daß es vor allem illegale Ausländer sind, die die Kriminalitätsrate in Österreich in die Höhe treiben. Das spielt vor allem bei den nicht aufgeklärten Fällen sicherlich eine Rolle, das wird Ihnen jeder Exekutivbeamte bestätigen können. (Bundesrat Dr. Ludwig: Das ist Ihre eigene Spekulation!) Herr Kollege Ludwig! Reden Sie einmal mit den Hausbesitzern im Grenzland! Diese werden Ihnen etwas von wegen Spekulation erzählen!

Darüber hinaus gibt es auch hohe Dunkelziffern. Wenn Sie mit den Bürgern reden, dann werden Sie hören: Wegen jedes kleinen Drecks mach’ ich doch keine Anzeige! – Etwa bei Ladendiebstählen oder Fahrraddiebstählen sagen sich die Leute: Wozu soll ich überhaupt auf den Gendarmerieposten gehen? – Dann sitze ich eine halbe Stunde dort, muß Angaben darüber machen, wann ich geboren bin, wie ich heiße und wie meine Frau ledig geheißen hat. Dann darf ich noch kurz schildern, was passiert ist, und darf nach einer halben bis einer dreiviertel Stunde das Amt verlassen – und höre dann nie mehr wieder etwas davon, weil die Anzeige gegen unbekannte Täter im Sande verläuft. So schaut die Realität aus!

Jetzt möchte ich auf den Sicherheitsbericht selbst zu sprechen kommen: Ein solcher Sicherheitsbericht ist wie die Bilanz eines Unternehmens: eine in Zahlen gegossene Erfolgsmeldung. So heißt das bei Unternehmen. In Anbetracht des Sicherheitsberichtes möchte ich sagen, daß es sich hiebei um eine in Zahlen gegossene Tragik des Gemeinwesens in diesem Lande handelt.

Warum sage ich "Tragik"? – Weil – dessen bin ich mir bewußt – hinter jeder Zahl und hinter jeder Anzeige, die gemacht und hier vermerkt wurde, Menschen und ihre Schicksale stehen. Es gibt bei jedem Delikt immer zwei Gruppen: Täter und Opfer. Man kann sich fragen: Warum wird jemand zu einem Täter? – Ich kann mich noch erinnern, daß Professor Nowakowski, ein bekannter Strafrechtler in Innsbruck, in einer Vorlesung gesagt hat: Kriminalität ist ein Phänomen, daß wir bis jetzt noch nicht erforscht haben. Es ist noch nicht bekannt, woher es kommt.

Es ist aber gleichermaßen zu hinterfragen, warum jemand von einem unergründlichen Schicksal in die Opferrolle gedrängt wird. Es gibt nämlich Opfer, die ganz zufällig in diese Rolle kommen, etwa bei Raubüberfällen in der Nacht. Wir kennen in den meisten Fällen die Ursachen, nicht aber die Auswirkungen. Die Auswirkungen sind zahlenmäßig hier festgehalten, und in der Realität sind die Auswirkungen Tag für Tag an den Gerichten und im sozialen Umfeld zu sehen.


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Jetzt komme ich zur Tatenmasse, die auch Sie, Herr Kollege Ludwig, angesprochen haben. Es ist zwar richtig, daß die Zuwachsraten in den einzelnen Deliktsgruppen von Jahr zu Jahr schwanken, tendenziell ist jedoch eine massive Zunahme der Kriminalität über die letzten Jahre hinweg zu verzeichnen, sowohl bei der Zahl der Anzeigen als auch bei der Zahl der Täter und Opfer. Schauen Sie sich auf Seite 20 die Übersicht über alle gerichtlich strafbaren Handlungen an! Abzüglich der Delikte im Straßenverkehr betrug die Gesamtsumme 1991 425 416, im Jahr 1992 458 655, 1993 wieder 452 611, 1994: 462 591 und im Jahr 1995 444 455, was einer Abnahme gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Im Verhältnis zum Jahr 1991 ist das jedoch eine Zunahme von rund 20 000 Delikten. Das Jahr 1990 ist in dieser Tabelle nicht genannt, aber auf der nächsten Seite kann man einer Liste mit den Veränderungen zum Vorjahr die Zunahme in Prozenten entnehmen und sich ausrechnen, daß es 1990 ungefähr 415 000 Delikte gewesen sein müssen. Ich möchte über längere Zeiträume gar nicht zurückblicken, in den siebziger und achtziger Jahren waren die Zahlen sicherlich noch viel niedriger!

Sie werden sagen, daß diese Rückschau und dieser Vertikalvergleich irrelevant sind und daß man, wenn man sich ein Bild machen will, vielmehr unsere Kriminalstatistiken mit jenen aus anderen Ländern vergleichen muß. – Ich meine, daß es ein grundsätzlich methodischer Fehler ist, wenn man so vorgeht.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Wenn zwei Autos mit hoher Geschwindigkeit nebeneinander auf ein Hindernis zufahren und der Beifahrer zum Fahrer sagt, er solle die Geschwindigkeit reduzieren, weil es sonst zu einem Crash kommt, dann nützt es nichts, wenn der Fahrer sagt: Das Auto daneben fährt ja noch schneller, ich bleibe bei meiner Geschwindigkeit. Der Enderfolg wird sein, daß der eine mit 150 km/h an die Wand knallt und der andere nur mit 120 km/h. Der Effekt wird aber für beide letal sein.

Genauso spielt es sich hier ab: Wenn sich die Kriminalität immer so weiterentwickelt und in allen Ländern die Dynamik einer Zunahme von Jahr zu Jahr hat, dann wird es irgendwann einmal da wie dort einen sozialen und gesellschaftspolitischen Crash geben. Es gibt schon Berichte in den Medien, vor allem in den Funkmedien, laut denen die Kriminalität und die Gewalt in manchen Ländern, vor allem in Ballungszentren, unheimlich ausufert und ausartet. Es gibt Regionen, in denen Recht und Ordnung und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht mehr gelten. Es gibt in südamerikanischen Städten No-go-areas für die Sicherheitskräfte, in denen die Kriminellen herrschen. Ich habe in einem Fernsehbericht über die zunehmende Gewalt auf der ganzen Welt einmal gesehen, wie in Rio de Janeiro sogar mit Maschinengewehren und Leuchtspurmunition über die Stadt geschossen wird. Die Sicherheitskräfte haben dort keine Chance mehr. Solche Verhältnisse wollen wir bei uns nicht haben!

Ich sehe ein, daß man Vergleiche ziehen kann, Sie werden aber auch einsehen müssen, daß solche Horizontalvergleiche an sich letztendlich nicht sinnvoll sind. Denn wenn man nichts gegen diese Fortentwicklung unternimmt, wird es letztlich in allen Ländern zu einer Situation kommen, die nicht mehr tragbar ist. Ich glaube, daß einzelne Länder sehr wohl etwas dagegen tun können. (Bundesrat Dr. Ludwig: Deshalb sind wir auch so erfolgreich im Vergleich zu anderen Ländern: Weil wir etwas tun!) Ich sage ja: Im Vergleich zu uns gibt es noch viel schlimmere Verhältnisse in anderen Ländern! Sie können aber auch einen Vergleich mit anderen Ländern, zum Beispiel im asiatischen Raum, anstellen, wo die Kriminalität eine viel geringere Ausbreitung hat. Ich nenne Ihnen das Beispiel Singapur. (Bundesrat Konečny: Auf den Fidschiinseln ist es auch sehr ruhig!) Dieser Vergleich ist jetzt sehr weit hergeholt! Es waren aber sicherlich viele von Ihnen schon in Singapur. Dort können Sie sich das anschauen! 

Es sind jedenfalls gewisse Maßnahmen zu ergreifen, um das Weiter-um-Sich-Greifen der Kriminalität zu bremsen beziehungsweise diesem Phänomen Einhalt zu gebieten. Ich meine, daß die Sicherheitspolitik nicht das Alleinseligmachende sein kann. Ich glaube, das Phänomen der Kriminalität und ihrer Entwicklung ist vernetzt zu betrachten. Man muß bei der Erziehung und im Elternhaus beginnen. Es gibt Eltern, die ihre Kinder den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen lassen. Schauen Sie sich die Programme an, die manche jungen Leute konsumieren: erschreckend! Schauen Sie sich an, was in den Videotheken zu haben ist, in denen Kinder Videos abholen. Sie können jetzt sagen: Das darf man ohnedies erst ab 18 Jahren. – Mein Gott! Da


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muß ich Ihnen sagen: Die Realität schaut anders aus! Viele haben zum Beispiel einen 18jährigen Freund, der ihnen jedes Video holt, und das wird dann angesehen. Da muß einmal angesetzt werden!

Kollege Hüttmayr hat vorhin in einem Zwischenruf bemerkt, daß die Familie wichtig ist. Reden wir einmal darüber. Auch bei der Bildung und Ausbildung muß begonnen werden, auch die Schule hat einen entsprechenden erzieherischen Auftrag. Die Lebenschancen und Perspektiven der Jugend müssen anders herausgearbeitet werden. Viele Jugendliche sagen sich heute: Wo ist meine Zukunftschance? Ich habe keinen Bock auf die Zukunft, es gibt "no chance" und so weiter.

Von einer Generation, bei der große Teile abzugleiten drohen, darf man sich nicht erwarten, daß sie sich einmal rechtsstaatskonform verhalten wird. Ich glaube, man sollte wieder zu gewissen Werten zurückkehren, weshalb ich hier einen Philosophen zitieren möchte. Der deutsche Philosoph Immanuel Kant hat im kategorischen Imperativ ausgesprochen: "Handle immer so, daß die Maxime deines Handelns zur Richtschnur einer allgemein gültigen Gesetzgebung werden könnte!" – Auch darüber sollten wir in der gesellschaftlichen Realität wieder einmal reden. Ich rede darüber, aber wie viele trauen sich nicht mehr, solche Worte in den Mund zu nehmen?!

Ich meine, daß darüber hinaus entsprechende Maßnahmen sowohl bei der Polizei als auch bei der Justiz notwendig sind, um den Rechtsstaat entsprechend abzusichern.

Jetzt komme ich noch zu einigen konkreten Punkten des Berichtes. Kollege Bösch hat schon auf einen Fehler auf Seite 7 hingewiesen. Ob es hier an Sorgfältigkeit bei der Erstellung mangelt, kann ich nicht sagen. Herr Minister! In Tabelle 123 sind jedenfalls exakt die gleichen Prozentzahlen dargestellt wie im Vorjahr. Das kann eine kriminalhistorische Einmaligkeit oder ein Fehler bei der Erstellung des Berichtes sein. Deshalb kann man darüber auch schwer Aussagen treffen, obwohl es ein sehr interessantes Segment der österreichischen Kriminalstatistik betrifft.

Ich möchte jetzt auch auf die Causa Briefbomben eingehen. Diese ist im Bericht sehr ausführlich dargestellt. Wenn man die Darstellung genauer liest, kann man feststellen, daß zumindest in der Vergangenheit das Innenministerium und das Justizministerium doch relativ gut zusammenarbeiten konnten. – Ich zitiere von Seite 155: "Zusätzlich zu den Fahndungs- und Ermittlungsschritten wurden zirka 350 Hinweise überprüft, 17 Hausdurchsuchungen" – die ja mit richterlichem Befehl erfolgen müssen – "und 28 Zellendurchsuchungen bei in Haft befindlichen Rechtsextremisten durchgeführt sowie vier Telefonüberwachungen," – auch mit richterlichem Befehl – "drei Observationen und vier Verhaftungen vorgenommen."

Jetzt möchte ich auf die aktuelle Situation der letzten Tage eingehen. Da gibt es einen Herrn Ing. P., der irgendwie in Verdacht gekommen ist. Er wurde tagelang, nachdem schon eine Hausdurchsuchung vorgenommen worden war, nicht einmal zum Verhör gebeten. Vor zwei Tagen haben wir anläßlich einer Ausschußsitzung noch danach gefragt, wann Herr Ing. P. endlich ins Verhör genommen wird. – Gestern soll das der Fall gewesen sein, und seit gestern sitzt dieser Herr Ing. P. auch in Haft. Den Zeitungsberichten kann man nicht entnehmen, welche Art der Haft es ist, Untersuchungshaft oder Verwahrungshaft. Auf jeden Fall wurde er in Haft genommen.

Angesichts dessen muß man die Frage stellen: Wie arbeiten die beiden Ministerien derzeit zusammen? – Herr Minister Schlögl hat im Rundfunk darauf hingewiesen, daß es ihm recht wäre, würde eine Vernehmung sehr bald stattfinden. Was geschieht – das war auch meine Frage im Ausschuß –, wenn dieser Verdächtige von heute auf morgen das Land verläßt, so wie der zuständige Untersuchungsrichter? Vielleicht fährt der Verdächtige auf Urlaub und steht nächsten Mittwoch oder Donnerstag nicht mehr zur Vernehmung zur Verfügung. Was passiert dann?

Meine Damen und Herren! Die Causa Briefbomben ist die wichtigste Kriminalcausa der letzten Jahre in diesem Lande. Die Bürger haben überhaupt kein Verständnis dafür, wenn in dieser heiklen Sache derartig vorgegangen wird. Fragen Sie draußen die Leute! (Beifall bei den Frei


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heitlichen.) Sie werden Ihnen auf diese Situation mit Kopfschütteln antworten. – Ich hoffe, einer der beiden anwesenden Minister wird dazu Stellung nehmen.

Des weiteren möchte ich auf den auf Seite 150 dargelegten Sachverhalt eingehen. Dort werden die sogenannten rassistisch und fremdenfeindlich begründeten Fälle einzeln aufgezählt. Es handelt sich in Summe um 14 Fälle, von denen zwei Delikte meiner Meinung nach nicht ein Ausmaß haben, das sie qualifizieren würde, dort erwähnt zu werden. Dabei geht es um eine anonyme telefonische Drohung gegen ein Lokal, in dem Ausländer beschäftigt sind, und um die Versendung eines anonymen Drohbriefes. Ich glaube, es werden pro Jahr in ganz Österreich Tausende anonyme Anrufe getätigt und Tausende anonyme Briefe versandt. Aber genau diese beiden sind festgehalten worden.

Nehmen wir einmal an, das sei eine komplette Darstellung. Mich interessiert nun ein Horizontalvergleich mit anderen Ländern. Wie sieht es mit rassistisch motivierten Tathandlungen in Deutschland aus, in Frankreich, in Holland, in Dänemark, in Schweden und in unserem Nicht-EU-Nachbarland Schweiz? – Dazwischen sollte ein Vergleich gezogen werden, vor allem deshalb, weil – wie ich gehört habe – eine entsprechende EU-Organisation als erste EU-Stelle in Österreich angesiedelt werden soll: Die Forschungsstelle für Fremdenfeindlichkeit und Rassismusforschung soll in Wien ihren Standort bekommen.

Wenn wir in einem solchen Vergleich – mit 14 Fällen dieser Art gegenüber sehr vielen Fällen in anderen Ländern – gut abschneiden, dann können wir vor die Europäische Union hintreten und diese Forschungsstelle begrüßen.

Weiters ist ein Fall von Körperverletzung aufgeführt, zu dem ich Stellung nehmen möchte, weil der Herr Justizminister anwesend ist. Es geht dabei um folgendes Delikt: schwere Körperverletzung zum Nachteil eines türkischen Staatsangehörigen im Zuge eines Raufhandels durch drei österreichische Jugendliche. Die Haupttäter wurden angezeigt. – Es gibt sehr viele Körperverletzungen in Österreich. Ob das rassistisch begründet ist, weiß ich nicht; das wird vielleicht unterstellt.

Ich darf Ihnen etwas anderes vorlesen, aus dem hervorgeht, daß es das auch vice versa, von der anderen Seite her gibt. Hier habe ich die "Tiroler Krone" von Samstag, den 3. Mai. Darin ist zu lesen: "Messerattentat bleibt weiterhin ungeklärt". Ich zitiere: Blutig endete eine erst harmlose Rauferei zwischen zwei Türken und zwei einheimischen Brüdern Ende Juni 1996 in Innsbruck. Der eine Türke zog ein Messer und versetzte seinem Widersacher einen Lungenstich. Gestern vor Gericht war das Opfer aber nicht sicher, ob der Angeklagte der Messerheld war ... – Jetzt kommt etwas, wozu ich Stellung nehmen möchte: Freispruch im Zweifel – nicht, weil der Angeklagte mit widersprüchlichen Alibizeugen auffuhr, sondern weil das Opfer den Beschuldigten nicht als Täter wiedererkannte.

Daraus ergibt sich meine Frage an Sie, Herr Justizminister! Wenn das wirklich stimmen sollte, wenn das der Grund für den Freispruch sein sollte, und wenn sich das zur Spruchpraxis in Österreich entwickelt, dann wird es in Österreich in Zukunft keine Verurteilung wegen vollendeten Mordes mehr geben! Und zwar in Ermangelung der Wiedererkennung des Täters durch das Opfer: Denn ein Toter wird den Täter nicht erkennen können!

In der Regel werden in solchen Fällen andere Beweise herangezogen. Man kann nun Vermutungen darüber anstellen, weshalb es solche Freisprüche gibt. – Ich lasse das jetzt so im Raum stehen.

Zuletzt möchte ich auf den aktuellen Fall der mißbräuchlichen Verwendung einer Schußwaffe eingehen. In Niederösterreich hat ein Schüler den Revolver oder die Pistole seines Vaters aus dem Kasten geholt und damit in der Schule ein Blutbad angerichtet.

Ich selbst bin übrigens ein "Nicht-Waffenbesitzer" und habe – außer beim Militär, als ich meinen Wehrdienst ableistete – noch nie eine Schußwaffe in der Hand gehabt. (Bundesrat Wöllert: Die sind bei FPÖlern nicht selten!) Trotzdem möchte ich feststellen, daß eine solche mißbräuchliche Verwendung von Gegenständen – seien es Messer, Scheren, Schlingen, Fahrzeuge oder sonst


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etwas dergleichen – immer wieder vorkommen wird. Ich halte nichts davon, aufgrund eines einzelnen derartigen Falles zur Anlaßgesetzgebung zu greifen.

Vor allem wissen Sie selbst, Herr Minister, daß nur der allergeringste Teil der Schußwaffendelikte mit legal zugelassenen Waffen verübt wird. Man sollte nicht hergehen und 300 000 Leute in Österreich, die überprüft worden sind, die einen Waffenpaß haben, für den sie vor den Behörden entsprechende Angaben machen mußten, und die daher legal eine Schußwaffe besitzen, in ein schiefes Licht setzen.

Abschließend möchte ich noch ein Zitat in den Raum stellen, und zwar eines des deutschen Rechtsgelehrten Rudolf von Ihering, der in Anspielung auf die Göttin Justitia einmal sagte: "Ein Gesetz ohne das Schwert ist die Ohnmacht des Rechts. Aber ein Gesetz ohne die Waage ist die blanke Gewalt."

Meine Damen und Herren! Wir brauchen im Staat beides. Wir brauchen sowohl das Schwert als Mittel der Generalprävention, wir brauchen aber auch die Waage, damit dieses Schwert nicht unrechtmäßig zuschlägt. Nur so, meine Damen und Herren, kann eine gerechte Gesellschaft auch weiterhin aufrechterhalten werden und funktionieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.06

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Schlögl. Ich erteile es ihm.

16.06

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst bedanke ich mich für Ihre engagierte und interessante Diskussion. Ich glaube, die heutige Diskussion hat vor allem ein Ergebnis hervorgebracht: Die Aufrechterhaltung und die Gewährleistung der inneren Sicherheit in Österreich muß ein gemeinsamer Auftrag und eine gemeinsame Verpflichtung der österreichischen Bundesregierung, insbesondere der damit befaßten Minister für Justiz und für Inneres sein, aber auch aller Mandatare in den beiden gesetzgebenden Körperschaften.

Die heutige Diskussion ist unter anderem von Kritik am späten Erscheinungsdatum dieses Sicherheitsberichtes geprägt. Diese Kritik ist richtig und gerechtfertigt. Meines Wissens hat es noch nie einen Sicherheitsbericht gegeben, der so spät wie dieser im Parlament diskutiert worden ist. Ich kann Ihnen nur versichern, daß wir beide – sowohl der Herr Justizminister als auch ich – bemüht sind, den Sicherheitsbericht 1996 im Herbst dieses Jahres dem Ministerrat vorzulegen, sodaß er eventuell noch im heurigen Jahr diskutiert werden kann.

Ich bitte um Verständnis dafür, daß ein Bericht, der zwischen den – in dieser Hinsicht ineinander verzahnten – Bereichen Justiz und Inneres abgeklärt werden muß, nicht sofort diskutiert werden kann, sondern es bis zu seiner Erstellung gewisse Zeit braucht. Das heißt, man muß damit rechnen, daß es nach Ende des Berichtsjahres immer ungefähr ein Jahr bis zum Abschluß des Berichtes braucht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Fülle von Fragen aufgeworfen worden. Ich werde versuchen, auf einige kurz einzugehen.

Herr Bundesrat Königshofer hat einen Zuwachs an Kriminalität aufgezeigt. Herr Bundesrat! Man kann selbstverständlich aus jeder Statistik alles mögliche herauslesen. Es mag sein, daß Sie recht haben, es mag aber auch sein, daß andere recht haben. Faktum ist, daß es uns gelungen ist – wenn ich "uns" sage, dann soll das nicht eine Wertung zugunsten einzelner Parteien oder Personen sein, sondern mit "uns" meine ich die österreichische Exekutive –, vom Jahre 1994 auf 1995 einen deutlichen Rückgang der Kriminalität zu verzeichnen, der mit ungefähr 3,6 Prozent sehr schön ist und sich auch von 1995 auf 1996 fortsetzt. Für mich ist vor allem wichtig, daß die Anzahl der Verbrechen deutlich zurückgegangen ist. Das möchte ich Ihnen noch einmal dokumentieren. Hatten wir 1991 104 000 Verbrechen zu verzeichnen, so stieg die Zahl zwar im Jahre 1992 deutlich auf 119 000, ging aber nach 1992 wieder deutlich zurück und betrug im


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Jahre 1995 nur mehr 101 000. Das heißt, daß von 1991 auf 1995 bei den Verbrechen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Dieser setzt sich 1996 fort.

Unbedingt erforderlich ist es, hinzuzufügen, daß man nicht nur die absoluten Zahlen sehen darf, sondern auch die Häufigkeitszahlen beachten muß. Das heißt, man muß berücksichtigen, wie viele Verbrechen oder Vergehen – jeweils bezogen auf 100 000 Personen – geschehen. Auch bei den Häufigkeitszahlen hat sich von 1991 auf 1995 –1996 setzt sich das fort – ein Rückgang ergeben. Auf 100 000 Einwohner bezogen betrug die Häufigkeitszahl im Jahr 1991 1 348, 1995 sank sie auf 1 265. Das ist ein Zeichen dafür, daß wir mit der Entwicklung sehr zufrieden sein können. Allerdings gebe ich Ihnen recht, wenn Sie sagen, daß es ganz anders aussieht, wenn man Zahlen aus den fünfziger und sechziger Jahren zum Vergleich heranzieht. Aber die gleiche Entwicklung ist in jedem Land Europas zu beobachten, und man kann mit den Zahlen aus den fünfziger oder sechziger Jahren keinen Vergleich anstellen.

In der Statistik ist uns in Tabelle 123 leider ein EDV-Fehler passiert. Sie werden in den nächsten Stunden oder Tagen eine korrigierte Statistiktabelle bekommen.

Von Herrn Bundesrat Bösch wurde die unkontrollierte und die kontrollierte Zuwanderung kritisiert. In diese Diskussion möchte ich insofern eingreifen, als ich zweierlei klar festhalte. Erstens wird es unsere Aufgabe sein, sehr scharf gegen die unkontrollierte Zuwanderung vorzugehen, und zwar aufgrund der Tatsache, daß Österreich Mitglied des Schengener Abkommens geworden ist und nun beginnt, seine EU-Außengrenzen sehr wirkungsvoll abzusichern. Daran, wie sich die Aufgriffszahlen an unseren Grenzen insbesondere in den letzten Wochen entwickelt haben, zeigt sich, daß es in den letzten Jahren offensichtlich in sehr hohem Maße unkontrollierte Zuwanderung in unserem Lande und auch sehr starken Durchmarsch durch unser Land gegeben hat.

In dieser Hinsicht ist ein intensiver Bewußtseinsänderungsprozeß im Entstehen, und ich glaube, daß es uns gelingen wird zu gewährleisten, daß es illegale Einwanderung, Menschenschmuggel und Menschenhandel nicht mehr in dem Ausmaß geben wird, in dem das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist.

Bezüglich der kontrollierten Zuwanderung möchte ich bekräftigen, was Herr Bundesrat Ludwig gesagt hat. Dafür gibt es seit 1991 beziehungsweise 1992 sehr strenge Gesetze. Diese werden derzeit novelliert und erneuert, und sie werden gewährleisten, daß der Anteil der Neuzuwanderung in Österreich in den nächsten Jahren nur noch sehr restriktiv sein kann. Ich glaube, daß wir dazu angesichts der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt und angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung keine Alternative haben.

Man sieht auch, daß die legale Zuwanderung in Österreich in den letzten zwei Jahrzehnten sehr groß gewesen ist. Hatten wir 1975 noch 220 000 ausländische Mitbürger, so haben wir jetzt fast 750 000 ausländische Mitbürger. Aufgrund dessen meine ich, daß die Neuzuwanderung in Zukunft sehr gering gehalten werden und in sehr geringem Ausmaß erfolgen muß, vor allem auch deswegen, weil wir in Österreich eine nicht unerhebliche Anzahl von ausländischen Mitbürgern haben, die zwar die Aufenthaltsbewilligung, aber keine Arbeitsbewilligung haben. Das stellt im Hinblick auf den Schwarzarbeitsmarkt, aber auch hinsichtlich anderer Bereiche zweifellos eine gewisse Gefahrenquelle dar. Es muß unsere Aufgabe sein, mit ganzer Kraft darauf hinzuwirken, daß zuerst die Menschen, die schon in Österreich sind, integriert werden, und erst danach über weitere Neuzuwanderung zu diskutieren.

Bezüglich der Kritik an der Nichterfüllung der personellen Voraussetzungen für die Grenzsicherung, die vor allem von Bundesrat Richau gekommen ist, muß ich sagen, daß sie zum Teil stimmt. Wir haben an der Grenze noch nicht den Voll- und Endausbau erreicht. Wir haben uns für die Ostgrenze einen Personalstand von insgesamt 3 000 Grenzgendarmen vorgenommen. Die Ostgrenze ist fast 1 300 Kilometer lang, und es ist uns dort noch nicht gelungen, den Vollausbau zu erreichen, vor allem deshalb, weil es Vereinbarungen aus der Vergangenheit darüber gibt, daß 116 Zollwachebeamte erst 1998 zur Bundesgendarmerie optieren und daß 1998 und


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1999 jeweils 250 Personen neu aufgenommen werden. Das heißt im Klartext: Es fehlen an der EU-Außengrenze derzeit rund 616 Gendarmeriebeamte.

Ich werde und kann als Innenminister nicht akzeptieren, daß diese Zahl erst 1999 zur Gänze erreicht wird, und bitte alle Mandatare aller politischen Parteien hier im Bundesrat, mich zu unterstützen, damit es gelingt, die Vollerfüllung der Planstellen deutlich vor dem Jahre 1999 zu erreichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage der Suchtgiftdelikte gebe ich zu, daß diese im Steigen begriffen sind. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, daß in diesem Bereich die Aufklärungsquote extrem hoch ist: bei den Verbrechen 97,5 Prozent, bei den Vergehen 96,2 Prozent. Ich glaube, daß uns dies international in ein sehr gutes Licht stellt und diese Zahlen einzigartig sind.

Was die EDV-Ausstattung betrifft, möchte ich darauf hinweisen, daß wir zwar noch nicht fertig sind, aber im Jahre 1995 2 569 Geräte in Betrieb hatten und die Zahl im Jahre 1996 um 1 257 gestiegen ist. Es ist mein erklärtes Ziel, den Vollausbau im Jahre 1998 zu erreichen, sodaß dann insgesamt 6 800 Geräte zur Verfügung stehen werden.

Zur Frage der Briefbomben: Erstens, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es ohne Zweifel so, daß uns der große Fahndungserfolg, den wir alle erhofft und erwartet haben, nicht gelungen ist, obwohl die österreichische Sicherheitsexekutive in den letzten dreieinhalb Jahren mehr als 50 000 Personen überprüft, Akten im Umfang von mehr als 400 000 Seiten angelegt, über 150 Hausdurchsuchungen durchgeführt hat und 8 500 Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen ist. Trotzdem ist es uns nicht gelungen, diesen spektakulären Kriminalfall aufzuklären.

Ich möchte mich nicht herausreden, wenn ich auf internationale Beispiele verweise, möchte aber doch zu bedenken geben, daß beispielsweise in den Vereinigten Staaten der bekannte, berüchtigte Una-Bomber, der in ähnlicher Weise wie die oder der Täter in Österreich aktiv gewesen ist, 17 Jahre lang sein Unwesen treiben konnte. Es war der starken amerikanischen Exekutive, es war dem FBI nicht möglich, diesem Mann das Handwerk zu legen. Erst durch einen Hinweis aus dem unmittelbaren Verwandtenkreis, nämlich vom eigenen Bruder, konnte dieser Täter überführt werden.

Wir sind derzeit ein wenig abgelenkt durch Ereignisse in Sachen Briefbomben. Ich glaube, daß es falsch wäre, allzu große Hoffnungen darauf zu setzen, daß die Personen, die derzeit viel im Gespräch sind, auch die eigentliche Tätergruppe bilden. Ich kann das nicht ausschließen – um das klar zu sagen –, aber wir haben keine konkreten Hinweise, die uns bestätigen, daß die Personen, die derzeit öffentlich in Diskussion stehen beziehungsweise sich selbst öffentlich in Diskussion gebracht haben, zum engeren Kreis gehören beziehungsweise ein Naheverhältnis haben.

Am 13. Mai haben wir beim genannten Herrn Ing. P. eine Hausdurchsuchung durchgeführt und umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Ich verweise nur auf die 1 540 Disketten, die wir derzeit auswerten. Wir hoffen – und das kann ich auch nicht ausschließen –, daß sich im Laufe dieser Auswertung die eine oder andere interessante Querverbindung einstellen wird. Aber die "heiße Spur" wird sich aus diesem Bereich wahrscheinlich nicht ergeben.

Wir haben eine Reihe von unkonventionellen Ermittlungen gestartet und hoffen, von einem dieser Ansätze aus zu einem durchschlagenden Erfolg zu kommen. Ich kann Ihnen aber jedenfalls versichern, daß die österreichische Exekutive schon im eigenen Interesse alles tun wird, um zu einem Fahndungserfolg zu gelangen. Die Zusammenarbeit mit der Justiz ist gut; das Geplänkel, das es in den letzten Tagen gegeben hat, nehme ich nicht allzu ernst, ebensowenig wie die Vermutung, daß von der einen oder anderen Seite bewußt etwas hochgeschaukelt worden sei. Mit meiner Aussage in der "Pressestunde" des ORF habe ich lediglich den Wunsch geäußert, möglichst bald diesen Mann einzuvernehmen. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit Interesse die Aussagen von Frau Bundesrätin Kainz zur Kenntnis genommen, vor allem in der Hinsicht, daß sie wirksames Vorgehen, hohe Professionalität und rasches Handeln der österreichischen Exekutive gegen die organisierte Kriminalität fordert. Ich kann diese Forderungen nur unterschreiben und bin auch der Meinung, daß das notwendig und wichtig ist. Ich bitte Frau Bundesrätin Kainz, alles zu tun, daß die österreichische Exekutive die entsprechenden Mittel bekommt. Lauschangriff und Rasterfahndung – davon bin ich überzeugt – dienen dazu, daß die österreichische Exekutive diese hohe Professionalität erreicht und gegen die organisierte Kriminalität wirksam vorgehen sowie rasch handeln kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Rasterfahndung betrifft, wird von manchen sehr viel verwechselt. Ich habe den Eindruck, daß viele, die dazu Stellung bezogen haben, den Gesetzestext nicht gelesen haben und relativ uninformiert darüber sind, was bei der Rasterfahndung wirklich geschehen soll. Ich weiß auch – das hat sich in einer Reihe von Radiosendungen gezeigt –, daß nicht die österreichische Bevölkerung gegen die neuen Ermittlungsmethoden ist. Die österreichische Bevölkerung ist mit überwältigender Mehrheit dafür, daß die österreichische Exekutive diese Mittel zur Unterstützung ihrer Arbeit bekommt. In fast allen anderen Staaten Europas gibt es das in dem einen oder anderen Ausmaß, zum Teil noch viel weitgehender, als es in Österreich geplant ist. Sie brauchen nur zu unseren Nachbarländern sehen.

Darum bitte ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns zu unterstützen. Es geht bei der Rasterfahndung darum, spektakuläre Kriminalfälle dadurch vielleicht leichter aufzuklären. Dabei denke ich beispielsweise an die Causa Briefbomben. Zwar möchte ich in der Öffentlichkeit nicht sagen, in welcher Form das geschehen soll, aber es gibt schon konkrete Überlegungen darüber, wie eine solche Rasterfahndung durchzuführen wäre, wenn wir dazu die Möglichkeit hätten.

Auch der Lauschangriff ist unbedingt notwendig, um gegen die organisierte Kriminalität vorgehen zu können. Ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren, welche Ausnahmen es beim Lauschangriff geben soll, sowie darüber, wo man lauschen darf und wo nicht. Dabei muß jedem folgendes bewußt sein: Je größer der lauschfreie Bereich ist, desto unwirksamer wird dieses Instrument.

Ich bin auch gerne bereit, die Wünsche und Forderungen unseres Nationalratspräsidenten aufzunehmen und diesem Gesetz eine Art Befristung zu geben, damit, nachdem es eine Zeitlang Gültigkeit hatte, überprüft wird, ob es sich bewährt hat, und damit aus Fehlern gelernt werden kann. Ich bin auch gerne bereit, darüber zu diskutieren, was nichtöffentliche und private Daten sind. Die Frage ist, ob dann, wenn das österreichische Parlament und die Bundesregierung eine Reihe von Staatsbetrieben privatisieren, dies private Betriebe sind. Für uns wäre es wichtig, auch diese Daten verfügbar zu haben. Wenn man "verrastert", dann ist es notwendig, zum Beispiel Zugriff auf die Daten der Post oder der Elektrizitätsgesellschaften zu haben. Das sind meiner Ansicht nach private Datenbestände, nicht so sehr Daten aus dem Finanzamt oder ähnliche.

Es wird viel zu viel verwechselt. Wenn jemand glaubt, daß über Intimdaten der einzelnen Österreicher und Österreicherinnen Aufzeichnungen gemacht werden, muß ich sagen: Das Gegenteil ist der Fall! Denn wofür brauchen wir die Rasterfahndung? – Um es an einem Beispiel darzustellen: Wir suchen einen Mann, von dem wir beispielsweise wissen, daß er über 50 Jahre alt ist, in einer großen Stadt wohnt, ein Auto mit dem entsprechenden Kennzeichen fährt, in der letzten Zeit sehr viele Auslandsgespräche geführt und von einem Versandhaus ein Funkgerät bestellt hat.

Wenn wir diese Angaben haben, dann brauchen wir die "Verrasterung". Das heißt, wir werden uns die Kfz-Anmeldekartei und die Meldekartei dieser großen Stadt besorgen. Weiters werden wir die Firma Köck, die Firma Universal-Versand und alle sonst noch in Frage kommenden Versandhausfirmen anschreiben und sie bitten, uns die Namen und Adressen der Kunden zu geben, die in den letzten zwei, drei Jahren dieses Funkgerät bestellt haben. Außerdem werden wir die Post um Auskunft über die Telefongespräche ersuchen. Anschließend wird das "zusam


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mengerastert", und schließlich ergeben sich aus diesem Paket – um eine beliebige Zahl zu sagen – 1 000 Namen, Geburtsdaten und Adressen. Diese müssen letztlich von der Exekutive überprüft werden.

Was ich Ihnen damit beschrieben habe, ist die automationsunterstützte Fahndung. Was dabei geschieht, können wir schon jetzt tun, allerdings nicht automationsunterstützt, sondern nur durch die Arbeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Stunden und Wochen. Das könnte sehr viel einfacher vor sich gehen, wenn es die automationsunterstützte Möglichkeit gäbe. Dabei werden auf keinen Fall irgendwelche Daten gesammelt, und es wird in keiner Weise irgendein Verhalten der entsprechenden Personen festgestellt, sondern es wird lediglich festgestellt, ob zum Beispiel jemand etwas erworben hat.

Ich möchte klar sagen, daß Daten über religiöses Bekenntnis, Daten über politische Zugehörigkeit – beispielsweise dadurch, daß von politischen Parteien die Mitgliedskarteien oder ähnliches angefordert werden würde –, Daten über sexuelle Orientierung ... (Bundesrat DDr. Königshofer: Wenn Sie Homosexuelle oder wenn Sie im Homosexuellenmilieu suchen, werden Sie das brauchen!) Ich weiß, Sie äußern Kritik von der anderen Seite her und sagen: Ich brauche mehr Daten! Auf der einen Seite werde ich dafür kritisiert, daß ich diese Daten überhaupt haben will. Ich stehe in einem Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Gruppierungen. Die Freiheitliche Partei sagt: Alle Daten!, dagegen sagen die Liberalen und die Grünen: "Überhaupt keine Daten!" – Ich versuche deshalb, einen Mittelweg zu gehen, um das Ziel zu erreichen.

Ich möchte hiermit klarstellen, daß wir alle Daten über persönliche Orientierungen im gesundheitlichen, sexuellen und politischen Bereich ausschließen. Das soll auch ein deutliches symbolisches Zeichen sein. – Ich gebe dem Herrn Bundesrat aber darin recht, daß es zum Beispiel in Deutschland nicht so ist. Dort gibt es eine solche Beschränkung nicht, sondern dort werden alle Daten miteinander "verrastert".

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf zwei Fragen möchte ich noch kurz eingehen: Das eine ist die Frage seitens der Freiheitlichen Partei über Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Jahr 1995 im internationalen Vergleich. Darüber habe ich eine Aufstellung anfertigen lassen. Sie weist folgende Ergebnisse aus: Insgesamt wurden im Jahr 1995 in den Ländern der Europäischen Union 596 fremdenfeindliche, rassistische oder antisemitisch motivierte Tathandlungen begangen. In dieser Statistik sind nur schwere Delikte enthalten, nämlich Mord, Sprengstoff- und Brandanschläge sowie schwere Körperverletzung. Die Verteilung ist folgendermaßen: Deutschland 427, Frankreich 45, Spanien 29, Italien 26, Holland 22, Dänemark 15, Portugal 11, Österreich 10, Finnland 10, Schweden 9 Tathandlungen. In Irland, Luxemburg und Griechenland sind im Jahre 1995 keine derartigen Tathandlungen verzeichnet worden. Von Belgien und Großbritannien wurde keine Statistik beigestellt.

Wie aus der statistischen Aufstellung ersichtlich wurden im Jahre 1995 in Österreich zehn schwere Delikte begangen, darunter die Briefbombenanschläge sowie die Attentate von Oberwart und Stinatz. Bei diesen zehn schweren Delikten waren vier Todesopfer zu beklagen, nämlich vier Roma in Oberwart.

Im Gegensatz dazu hat es 1996 in Österreich lediglich zwei fremdenfeindliche Tathandlungen gegeben, die angezeigt worden sind, und dabei sind keine Personen zu Schaden gekommen. Im internationalen EU-Vergleich für das Jahr 1995 sind für Österreich mit zehn schweren Delikten relativ wenig Vorfälle verzeichnet. Diese zehn schweren Delikte sind fast ausschließlich auf die Briefbombenanschläge und auf die Rohrbombenattentate in Oberwart, Stinatz und Klagenfurt zurückzuführen. Für 1996 sieht die Statistik – zum Glück – viel besser aus. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist in Kürze meine Stellungnahme zu den einzelnen Wortmeldungen. Ich möchte mich bei Ihnen nochmals sehr herzlich für die engagierte Diskussion bedanken und darf Ihnen versichern, daß der österreichische Innenminister und die 32 000 Beschäftigten des Innenministeriums alles tun werden, um den hohen Sicherheits


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standard in Österreich, der für viele andere Staaten in Europa und weltweit ein Vorbild ist, auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. (Allgemeiner Beifall.)

16.30

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer. Ich erteile es ihm.

16.30

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Vieles ist schon in der vorangehenden Diskussion gesagt worden, sodaß ich mich auf einige ergänzende Gedanken beschränken und diese formulieren möchte. Ich kann Kollegen Königshofer ausnahmsweise einmal zustimmen, allerdings nur wegen seines letzten Satzes, daß ein Recht ohne Schwert kein Recht ist. Ich glaube, daß Minister Schlögl soeben in überzeugender Weise die Diskussionsansätze kommentiert hat. Ich möchte das bestätigen und ebenfalls sagen, daß die vielen Beamten im Exekutivbereich meiner Ansicht nach zweifellos ausgezeichnete Arbeit verrichten, auch wenn da oder dort das Ziel nicht erreicht worden ist.

Ich sage das bewußt auch als Oberwarter, muß aber zugleich die Stimmung in der Bevölkerung wiedergeben, die naturgemäß eine schlechte ist. Es wird zwar das große Bemühen der Exekutive anerkannt, diesen Fall seit nunmehr dreieinhalb Jahren aufzuklären, aber auch Unzufriedenheit darüber geäußert, daß der Erfolg bis dato – leider Gottes – sehr bescheiden ist. Es steht jetzt nicht nur das nationale Anliegen auf dem Spiel, unseren Bürgern das schon erwähnte subjektive Angstgefühl zu nehmen, sondern es geht auch – wie ich während meiner Tätigkeit im Europäischen Parlament immer wieder feststellen mußte – um unsere Reputation im Ausland. Sie hat durch diesen Fall zweifellos gelitten, und es wäre im Interesse unseres Landes, im Interesse von ganz Österreich, diesen Fall einer Lösung zuzuführen. – Damals, als das Verbrechen geschah, tagte gerade das Plenum im Europäischen Parlament, und die Nachricht schlug dort ein wie eine Bombe. Ich hoffe sehr, daß es der Exekutive gelingen wird, mit der Aufklärung voranzukommen.

Die Geschehnisse der letzten Tagen möchte ich nicht weiter kommentieren. Ich kann mich sehr gut in die Argumentation der beiden Herren Minister hineinfühlen. Nur möchte ich Ihnen sagen, meine Herren, daß der einfache Mann auf der Straße, daß die Bevölkerung die formalrechtlichen Zusammenhänge nicht versteht, zum Beispiel was den richtigen Zeitpunkt für die Vernehmung und die Vorbereitungszeit dafür betrifft. Da wird die Argumentation schwer, und da besteht ein gewisses Unbehagen. Da wurde vielleicht zu wenig Aufklärung betrieben und der Sachverhalt zu wenig transparent gemacht.

Damit komme ich zu anderen Themen. Ich bedanke mich beim Herrn Innenminister dafür, daß er den Grenzdienst vorangebracht und Bedingungen geschaffen hat, unter denen es möglich sein wird, dem Schengener Abkommen zu entsprechen. Wir streben zweifellos keine "Festung Europa" an, wohl aber eine der EU beziehungsweise dem Schengener Abkommen adäquate Kontrolle des Verkehrs an der Grenze. Es geht um kontrollierte entsprechende Überprüfungen und kontrollierte Zuwanderung, und es gibt nicht die von Kollegen Bösch behauptete unkontrollierte Zuwanderung. – Dieser polemische Diskussionsbeitrag wurde bereits zurückgewiesen.

Bei dem Hinweis darauf, daß die Bayern uns darüber belehrt hätten, wie eine Organisation gemäß Schengener Abkommen auszusehen hätte, werden deren nationale Motive übersehen, sprich: der Einsatz der bayrischen Zollbeamten an der Süd- beziehungsweise an der Ostgrenze. Daraus ist eine Irritation erwachsen. Richtig ist, daß der eine oder andere illegale Einwanderer in Bayern aufgegriffen worden ist. Aber man muß dabei bedenken, daß wir die Südgrenze zu Italien – da Italien dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist – und Slowenien sowie die gesamte Ostgrenze zu bewachen haben.

Ich weiß, wovon ich rede, wenn ich sage, daß unsere Grenze, insbesondere die burgenländisch-ungarische Grenze, zumindest genauso gut bewacht ist wie beispielsweise die deutsch-polnische Grenze. Das habe ich voriges Jahr selbst feststellen können anläßlich eines Informationsausfluges, der zunächst nach Frankfurt und Berlin sowie danach – zum Vergleich – an die


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burgenländisch-ungarische Grenze führte. Alle Kollegen aus dem Europäischen Parlament haben nach Besichtigung der Einrichtungen unseres Bundesheeres an der grünen Grenze festgestellt, daß damals schon ausgezeichnete Arbeit an der burgenländisch-ungarischen Grenze geleistet wurde. Mittlerweile ist es noch wesentlich besser geworden, und inzwischen haben sich auch die Bayern beruhigt – um es salopp zu sagen.

Meine Damen und Herren! Es ist – ich glaube, von Kollegin Mühlwerth – schon erwähnt worden, daß entsprechenden Studien zufolge der österreichische Bürger sehr wohl Vertrauen in die Exekutive hat. Die Exekutive ist zweifellos mit gewaltigen Herausforderungen konfrontiert, vor allem durch die heute schon mehrfach erwähnte organisierte Kriminalität. Wir haben darüber im Dezember des Vorjahres anläßlich der letzten Strafrechtsänderung diskutiert. Damit komme ich auf das materielle Strafrecht und das erwähnte Zitat vom Recht ohne Schwert zu sprechen.

Dankenswerterweise ist infolge der großartigen Arbeit des Ministeriums, mit Dr. Michalek an der Spitze, unser materielles Strafrecht hinsichtlich Generalprävention und Spezialprävention ein Instrumentarium, das den gegebenen Anforderungen voll gerecht wird. Wir haben Bestimmungen geschaffen, die es möglich machen, der organisierten Kriminalität entsprechend zu begegnen. Diese Strafrechtsänderung hält auch einem internationalen Vergleich stand, insbesondere mit den europäischen Staaten.

Meine Damen und Herren! Wichtig ist in der Bekämpfung der Kriminalität die internationale Zusammenarbeit, sowohl in der Polizeiverwaltung als auch im legistischen Bereich, zum Beispiel wenn es darum geht, rechtsvergleichende Studien zu erstellen. Ich darf darauf verweisen, daß zur Frage der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorige Woche eine internationale Konferenz in Riga stattgefunden hat. Dort wurde besonderer Wert darauf gelegt, die gegenseitige Unterstützung nicht nur informell – wie bisher zwischen EU und mittel- und osteuropäischen Staaten –, sondern auch institutionell zu gestalten, sodaß künftig Verbindungsoffiziere an den Sitzungen der EUROPOL teilnehmen werden. Ich glaube, das wird zu einer wesentlichen Bereicherung der Arbeit führen, denn es läßt sich nicht leugnen, daß die illegale Zuwanderung aus dem Osten und Südosten nach wie vor – und manchmal in vermehrtem Ausmaß – anhält.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nun dazu übergehen, die Diskussion über den Drogenbereich zu vertiefen. Wir wissen alle, daß das ein hochaktuelles Thema von wachsender Brisanz ist. Es gibt Konventionen der UNO und des Europarates, wir haben ein neues Suchtmittelgesetz, und die Exekutive ist – wie wir von Minister Schlögl hören – Gott sei Dank erfolgreich. Trotzdem wird es uns auf nationaler Ebene nicht gelingen können, der Drogenepidemie Herr zu werden, auch wenn der Blick ins Ausland, insbesondere in die anderen EU-Staaten, zeigt, daß die Verhältnisse dort vielleicht noch mehr im argen liegen.

Bis vor kurzem war Kokain für die Schickeria eine Art Modedroge. Vorkommnisse in letzter Zeit zeigen aber, daß Kokain jetzt mehr oder minder eine Straßendroge und für beinahe jedermann, auch für Jugendliche, zugänglich geworden ist. Im Burgenland haben wir offenbar einen Verzögerungseffekt erlebt und sind erst in letzter Zeit von den Dealern mit Material "überschwemmt" worden. Anders dürfte es kaum zu erklären sein, daß wir letztes Jahr eine Steigerung von 95 Prozent zu verzeichnen hatten.

Wir können nur hoffen, daß man – nachdem im legistischen Bereich einiges geschehen ist – im Exekutivbereich die Bemühungen verstärkt, dagegen anzukämpfen. Allerdings ist europaweit zu sehen, daß eine geeignete "Philosophie" – Therapie statt Strafe? Liberalisieren oder nicht liberalisieren? – im Umgang mit Drogen noch nicht gefunden worden ist. Man kämpft sozusagen noch immer um das Gelbe vom Ei.

Meine Damen und Herren! Zuletzt möchte ich auf Rasterfahndung und Lauschangriff eingehen. Der Herr Minister hat appelliert, man möge ihn dabei unterstützen. Ich bin gerne bereit, ihn persönlich zu unterstützen, wiewohl es in früheren Jahren gegen das Innenministerium gewisse Ressentiments gegeben hat. Doch haben sich diese meiner Ansicht nach inzwischen gelegt, und das ist vor allem das Verdienst des heutigen Innenministers. Meiner Meinung nach argu


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mentiert er sehr offen und glaubwürdig, seine Äußerungen sind transparent, und er nennt die Dinge beim Namen. Deshalb verdient er in dieser schwierigen Situation Vertrauen.

Mit Rasterfahndung und Lauschangriff begeben wir uns sicherlich auf eine gewisse Gratwanderung. Wir betreten den Bereich der Grundrechte, der Freiheitsrechte des Menschen, die verfassungsmäßig gewährleistet sind. Wenn es aber notwendig ist, sollte man den Einsatz dieser Methoden maßvoll erlauben. Mit "maßvoll" meine ich, daß sie in erster Linie zur OK-Aufklärung eingesetzt werden sollten. Ich könnte mir auch vorstellen, dafür die im Nationalrat vorgeschlagene zeitliche Beschränkung vorzusehen und detaillierte Spezifizierungen vorzunehmen. Damit könnte ich persönlich leben. Es wäre wichtig, die Maßnahmen der Öffentlichkeit, dem Mann auf der Straße genau zu erklären. Unter diesen Umständen – davon bin ich überzeugt – könnten wir das Vertrauen der Bevölkerung für diese zweifellos einschneidenden Maßnahmen bekommen.

Meine Damen und Herren! Das Vertrauen des Bürgers in die Justiz, die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, der Schutz vor Verbrechen, die Sicherheit von Leib und Leben – das sind die wichtigsten Grundlagen eines Rechtsstaates. Ich bin davon überzeugt, daß wir uns in gemeinsamem Bemühen diesen Rechtsstaat erhalten können, der uns immer noch ausgezeichnete Lebensqualität bietet. Wir brauchen nur den Vergleich mit Nachbarstaaten oder anderen Staaten, innerhalb der Union oder international, zu ziehen. Der vorliegende Sicherheitsbericht wird daher meine Zustimmung finden. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

16.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile es ihm.

16.44

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben unter Beweis gestellt, daß sie sich sehr intensiv mit dem umfangreichen Sicherheitsbericht auseinandergesetzt haben. Ich werde mich daher kürzer fassen. Trotzdem werden sich vereinzelte Wiederholungen kaum vermeiden lassen.

Das menschliche Bedürfnis nach Sicherheit ist tief in uns verwurzelt. Die Diskussion geht dahin, daß man von einem Grundrecht auf Sicherheit spricht. Es wurde heute bereits mehrfach festgestellt, daß das subjektive Sicherheitsgefühl des einzelnen schwächer ausgeprägt ist, als es die objektive Sicherheitslage erwarten läßt. Lassen Sie mich das anhand eines Kapitels des Sicherheitsberichtes darstellen, nämlich des Kapitels über Verbrechen gegen Leib und Leben.

Der prozentuelle Anteil der Verbrechen gegen Leib und Leben an der Gesamtkriminalität beträgt im Jahr 1995 nur 0,08 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das 402 Verbrechen, wovon 168 Fälle in die Kategorie Mord fallen, die Kategorie des schwersten strafbaren Verbrechens. Das ist ein Rückgang auf den niedrigsten Wert im fünfjährigen Beobachtungszeitraum.

Der Mensch neigt dazu, die Dinge selektiv wahrzunehmen. Das heißt, wir registrieren in der ungeheuren Informationsflut bewußt nur jene Dinge, die uns besonders interessieren und bewegen. Bewegt werden wir unter anderem von Ängsten, die uns nachhaltig beeinflussen. Es müssen sich nur mehrere Morde ereignen, die durch besondere Grausamkeit hervorstechen und nicht sehr rasch aufgeklärt werden, und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sinkt enorm. Genau dort haken diejenigen ein, die diese Ängste schüren wollen, obwohl sich die objektive Sicherheitslage Österreichs ganz anders darstellt. Unser Land ist auch heute noch eines der sichersten Länder der Welt. Dieser Sicherheitsbericht der Bundesregierung beweist das ganz klar.

Zum Beispiel sind die Verbrechen gegen Leib und Leben durchwegs zurückgegangen, und die Aufklärungsquote beträgt zum Beispiel bei Mord 95 Prozent. Gesamt gesehen bedeutet diese hohe Aufklärungsquote, daß 1995 nur 24 Fälle von Verbrechen gegen Leib und Leben nicht geklärt werden konnten. Dabei ist überdies zu berücksichtigen, daß eine spätere Aufklärung nicht ausgeschlossen ist.


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Die durch die Kriminalstatistik ausgewiesene erfolgreiche polizeiliche Arbeit spiegelt erfreulicherweise hohes Vertrauen der Bevölkerung in unsere Sicherheitsexekutive wider. Entgegen diversen Aussagen, daß Österreichs innere Sicherheit nicht mehr gegeben sei und wir uns beinahe schon anarchischen Zuständen näherten, ist das Vertrauen der Bevölkerung zur Sicherheitsexekutive gewaltig gestiegen. Das bestätigt eine Umfrage der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft. Hatten im Jahr 1995 68 Prozent der Befragten Vertrauen zur Sicherheitsexekutive, so stieg diese Zahl im Jahr 1996 bereits auf 76 Prozent.

Lassen Sie mich nun zu einem weiteren Kapitel des Sicherheitsberichtes kommen, das ständig für hohe mediale Aufmerksamkeit sorgt, nämlich zu den Verbrechen gegen die Sittlichkeit. Ebenso wie Morde oder andere schwere Verbrechen gegen die körperliche Integrität werden Sittlichkeitsdelikte in der Öffentlichkeit mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet. Es zeichnet sich deutlich der Trend ab, daß durch die gesteigerte Sensibilität der Bevölkerung wesentlich mehr strafbare Handlungen in diesem Bereich angezeigt werden. Vor allem der bekanntgewordene Kindesmißbrauch nimmt stark zu, was aber meiner Ansicht nach – auch das wurde heute schon angesprochen – vor allem auf ein geändertes Anzeigeverhalten zurückgeführt werden kann.

Die Bundesregierung hat, soweit mir bekannt ist, als wichtigste Maßnahme bereits einen Präventionsbeirat zur Förderung von Opferschutzeinrichtungen und der verstärkten Ausbildung von Polizisten in diesem Bereich installiert. Die Aufklärungsquoten bei Delikten gegen die Sittlichkeit sind sehr hoch, da sich diese Fälle oftmals im näheren Sozialraum der Opfer abspielen, wodurch sich die Möglichkeit der Aufklärung wesentlich erhöht. Ohne die Schwere dieser Verbrechen herunterzuspielen, sei aber auch angemerkt, daß der Anteil der Sittlichkeitsverbrechen an der Gesamtkriminalität nur 0,3 Prozent beträgt.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun ein paar Gedanken zu Terrorismus und Extremismus darlegen. Dazu möchte ich etwas weiter ausholen. Extremistischen Aktivitäten muß schon lange, bevor sie zum Ausbruch gelangen, entgegengewirkt werden. Eine starke, mit entsprechenden Mitteln ausgestattete Exekutive ist notwendig, um Extremismus und Terror zu bekämpfen. Aber die intensive Bewußtseinsbildung dafür, daß wir in einem freien, demokratischen Land leben, das durch klare und geordnete gesellschaftliche Strukturen gekennzeichnet ist, muß schon bei den Kindern und Jugendlichen ansetzen, und dazu ist die Schul- und Gesellschaftspolitik berufen. (Bundesrat Meier: Bravo!)

Wir alle, die wir diesem Hohen Haus angehören, müssen bestrebt sein, die Überzeugung zu vermitteln, daß sich Demokratie nicht im Formellen erschöpft, daß Demokratie Engagement erfordert und daß Demokratie kein Konsumartikel ist. Es muß uns gelingen, das Denken in politischen Alternativen zu stärken und vor allem eine tolerante Einstellung gegenüber politisch Andersdenkenden schon bei der Jugend fest zu verankern, ebenso wie die Tatsache, daß demokratische Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren sind.

So bleibt mir nur noch festzustellen: Zum Sicherheitsbericht der Bundesregierung ist keine Panikmache angebracht, auch nicht unbedingt eine Beschönigung der Situation, aber ich sehe darin eine klare und sachliche Analyse der Probleme. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster ist Herr Bundesrat Engelbert Weilharter zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

16.51

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Auf der heutigen Tagesordnung steht unter Punkt 3: "Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit". Tatsächlich aber ist der Verhandlungsgegenstand die historische Betrachtung der Kriminalität, der Vorbeugung, der Aufklärung und der Strafrechtspflege des Jahres 1995. Zu Recht haben einige Vorredner bemängelt, daß dieser Bericht nicht mehr aktuell ist, und ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Innenminister, sehr dankbar dafür, daß Sie uns in Ihrer Rede versprochen haben, daß der Sicherheitsbericht in Hinkunft aktueller und zeitgemäßer erscheinen wird.


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Meine Damen und Herren! Warum wird dieser Wunsch – auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern – vorgebracht? – Weil nicht nur die Daten und Statistiken in diesem Bericht zum Teil veraltet sind, sondern auch weil sich die Aufgaben der Exekutivorgane seither geändert haben und um viele Tätigkeiten erweitert worden sind. Als Beispiel dafür nenne ich die grenzsichernden Maßnahmen, die sich aufgrund des unvorbereiteten EU-Beitrittes ergeben haben. Die Umstrukturierung im Rahmen der sogenannten Installierung der Grenzgendarmerie ist in diesem Bericht mit ihren Zielen zwar kurz erwähnt, aber die Erreichung dieser Ziele findet in diesem Bericht, da er veraltet ist, logischerweise keinen Niederschlag.

Der Herr Innenminister hat in seinen Ausführungen selbst beklagt, daß er auf Optanten aus der Zollwache für die Grenzgendarmerie hoffen muß und daß der erforderliche Personalstand noch bei weitem nicht erreicht ist. Daß sich in diesem Bericht lediglich der Hinweis auf Seite 209 findet, daß der Aufbau der Grenzdienststellen und die Übernahme der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung sukzessive nach Maßgabe der personellen und finanziellen Mittel sowie baulichen Möglichkeiten erfolgen werde, ist einer gesetzgebenden Körperschaft zu Recht zu wenig.

Meine Damen und Herren! Die diversen Schließungen von Gendarmerieposten auf dem Land, aber auch die Wachzimmerschließungen im städtischen Bereich und die damit verbundenen Reaktionen der Gebietskörperschaften und der Bevölkerung werden in diesem Bericht ignoriert. Darauf geht man überhaupt nicht ein. Es ist auch ein bißchen makaber, daß genau an dem Tag, an dem im Ausschuß über den Sicherheitsbericht 1995 beraten wurde, in Wien weitere fünf Wachzimmer geschlossen wurden.

Herr Innenminister! Wir würden gerne wissen, aus welchen Motiven und mit welcher Begründung diese Wachzimmer geschlossen wurden. Nach welchen Kriterien wird dabei vorgegangen? Ist es Willkür? Ist es der politische Wille? Oder sind die Betroffenen in diesen Wachzimmern politisch Andersdenkende, die bei solchen Schließungen als erste an die Reihe kommen? – Denn die Personalvertretung hat sich vehement dagegen ausgesprochen und beklagt, daß Schließungen nicht mit ihr abgestimmt wurden. Die betroffenen Beamten wurden zum Teil wie Schachfiguren behandelt und einfach versetzt. Herr Innenminister! Das kann nicht der neue, motivierende Weg für die Exekutivbeamten sein!

Meine Damen und Herren! Auf die Motivation der Exekutiv- und Sicherheitsbeamten wird in diesem Bericht überhaupt nicht eingegangen. Der Beweis dafür läßt sich in diesem Bericht selbst finden, und zwar darin, daß analog zu den rückläufigen gerichtlich strafbaren Handlungen auch die Aufklärungsquote rückläufig ist. Es sind zwar die Delikte rückläufig, aber ebenso die Aufklärungsquote; wären hingegen die Beamten stärker motiviert, so würde sich der Trend zur Aufklärung steigern. Die Feststellung in diesem Bericht, daß im Bundesland Salzburg eine steigende Aufklärungsquote zu verzeichnen sei, bezieht sich lediglich auf eine einzige Betrugshandlung. Dazu erspart sich jeder weitere Kommentar.

Meine Damen und Herren! Das in dem Bericht dargestellte Gleichbleiben der Delikte gegen Leib und Leben ist ein hinreichendes Zeugnis dafür, daß sich die Situation nicht verbessert hat. Denn ein Gleichbleiben, ein Stagnieren ist ja keine Verbesserung. Dies bedeutet wiederum, daß die Umstrukturierung innerhalb der Sicherheitsorgane nichts außer Demotivation bei den Beamten und keinen Deut mehr an Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung gebracht hat.

Dies, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, könnten Sie einfach dem Kapitel, der Causa Caspar Einem zuschreiben. Wenn Sie das aber tun, erwarte ich mir von Ihnen eine klare Abgrenzung zu seiner Politik. Diese klare Abgrenzung ist bis dato nicht erfolgt. Wenn diese klare Abgrenzung weiterhin nicht erfolgt, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dann machen Sie sich für diese Entwicklung mitverantwortlich!

Meine Damen und Herren! Viele im Exekutivbereich Tätige haben sich von dem Amtsantritt des neuen Innenministers und Ressortchefs, Mag. Schlögl, neue Motivation erwartet. Jedoch lassen sich Beamte, die von seiten der Politik verunsichert werden, wie Polizisten und Gendarmeriebeamte, die nicht mehr wissen, ob morgen ihr Posten oder ihr Wachzimmer noch geöffnet sein


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wird, mit dieser Erwartung nicht vereinbaren. Zur Weckung neuer Motivation bedarf es einer Bewertung und Berücksichtigung der besonderen Belastung der Exekutivbeamten, auch im Hinblick auf die Erreichung der Pension. Es fehlt ein spezifischer Katalog über die Berufskrankheit im Exekutivbereich, es fehlt auch ein Katalog über die Maßnahmen im Rehab-Bereich.

Soll die Erwartung gerechtfertigt sein, daß unter Mag. Schlögl motivierte Beamte arbeiten und das Sicherheitsgefühl ein besseres sein kann, dann darf es nicht geschehen, daß laufend Gendarmerieposten und Wachzimmer geschlossen werden. Dafür bedarf es vielmehr eines Strukturplanes, damit die betroffenen Beamten wissen und auch die Bevölkerung weiß, ob ihr Gendarmerieposten oder ihr Wachzimmer morgen noch bestehen wird. Und wenn das nicht der Fall ist, muß der Grund dafür erklärt werden.

Herr Innenminister! Es fehlt uns auch eine klare Aussage darüber, ob es Ihr Ziel ist, in Hinkunft einen einheitlichen Wachkörper zu installieren. Das ist nötig, damit es nicht – wie im steirischen Grenzland – zu einer öffentlichen, medialen Auseinandersetzung sowie Verhöhnung von Zollwache und Grenzgendarmerie kommt. Die steirischen Damen und Herren Kollegen haben das in allen steirischen Medien verfolgen können. Ich zitiere dazu die APA vom 20. Mai 1997: "Rauhe Sitten zwischen Gendarmerie und Zollwache in der Steiermark.

Seit längerem schwelende Spannungen zwischen Grenzgendarmerie und Zollwache am südsteirischen Grenzübergang Langegg bei Leutschach sind ... am Wochenende eskaliert. Der Leiter des Zollamtes spricht von ,Affront‘ und ,Psychoterror‘, nachdem seine Truppe am Wochenende Ziel eines üblen Streiches geworden ist.

Das Faß zum Überlaufen gebracht haben drei sogenannte ,Pfingstlotter‘. Diese Puppen, an sich Bestandteil eines Bosheitsbrauchtums, waren in Zollwacheuniform am Amtsplatz aufgehängt worden. ,Eine Beleidigung der Zollwache, des Amtes und der Personen‘ ..."

Meine Damen und Herren! Herr Innenminister! Nun bedarf es klarer Handlungen. Vergeuden Sie bitte nicht Ihre Zeit, indem Sie Ihrem Vorgänger zu diesen Themen die Mauer machen. Distanzieren Sie sich! Lehnen Sie sich nicht zurück, sondern gehen Sie mit uns Freiheitlichen an eine neue Offensive im Sicherheitsbereich, motivieren Sie Ihre Beamten und geben Sie ihnen klare Antworten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

17.00

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich im Hinblick auf die diesbezügliche Äußerung des Herrn Bundesrates Bösch um Ihr Verständnis für mein verspätetes Eintreffen bitten, aber ich war zeitgleich ins Plenum des Nationalrats zur Besprechung einer Anfragebeantwortung geladen.

Zum heutigen Thema: Wenn ich gefragt werde, welche Schwerpunkte die Justizpolitik in Sachen innere Sicherheit im engeren Sinne setzt, verweise ich vor allem auf die Notwendigkeit eines entschlossenen Kampfes gegen schwere und vor allem organisierte Kriminalität einerseits und auf die Notwendigkeit möglichst sinnvoller täter- und opferorientierter Reaktionen im Bereich der massenhaft auftretenden Alltagskriminalität andererseits.

Ich verweise aber auch auf die Notwendigkeit eines von rationalen Überlegungen geprägten Strafvollzuges, der seinen Zwecken – sowohl der sicheren Verwahrung des Straftäters als auch seiner optimalen Vorbereitung auf die Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft – gerecht wird.

Schließlich verweise ich auch auf die Unabdingbarkeit, bei all dem einen Grundrechtsstandard zu wahren, der jedenfalls den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung der Straßburger Instanzen gerecht wird.


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Das sind unbestrittenermaßen Ziele, die gelegentlich miteinander in Konflikt stehen. Eine moderne Justizpolitik muß daher immer wieder aufs neue Anstrengungen unternehmen, um diese unterschiedlichen Ziele in Einklang zu bringen.

Was den Kampf gegen das schwere Verbrechen und die organisierte Kriminalität betrifft, möchte ich einmal mehr darauf hinweisen, daß deren Bekämpfung einerseits eine Gesamtstrategie mit Elementen technischer, organisatorischer, sozialer und rechtlicher Prävention erfordert, andererseits aber auch einen Ausbau des den Sicherheits- und Justizbehörden zur Verfügung stehenden Instrumentariums. Das bedeutet mit anderen Worten, daß neue Erscheinungsformen der Schwerkriminalität zwar auch, aber nicht nur durch punktuelle Maßnahmen auf dem Gebiete des materiellen und formellen Strafrechts bekämpft werden können, sondern daß – wie sonst auch zur Steuerung gesellschaftlicher Fehlentwicklungen – die gesamte Rechtsordnung einschließlich der unter Umständen effizienteren Verwaltungs- und Zivilrechtsbestimmungen im Sinne einer deliktsspezifischen Strukturprävention gefordert ist.

Selbstverständlich mußte der Kampf gegen die organisierte Kriminalität in den letzten Jahren auch durch legislative Maßnahmen Unterstützung erhalten. Ich erinnere an die neuen Straftatbestände Geldwäscherei und kriminelle Organisation sowie an die Bestimmungen über die Abschöpfung krimineller Gewinne nach den Strafrechtsänderungsgesetzen 1993 und 1996. Ich erinnere auch an die Erweiterung der Befugnisse der Justizwache durch die jüngste Novelle zum Strafvollzugsgesetz.

Ich möchte aber auch an die heute schon angesprochene, vom Justiz- und Innenministerium gemeinsam ausgearbeitete Regierungsvorlage über zunächst befristet einzuführende besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erinnern. Wir haben uns dabei um Ausgewogenheit und um eine Balance zwischen einer Verbesserung der kriminalpolizeilichen Ermittlungsinstrumente bei gleichzeitiger Eingrenzung der damit verbundenen tiefen Eingriffe in die Privatsphäre und in die Persönlichkeitsrechte des einzelnen bemüht.

Wir haben uns dabei aber auch an der Rechtsentwicklung unserer Nachbarstaaten, insbesondere der Europäischen Union, orientiert – dies in der Überlegung, daß alles getan werden muß, um zu verhindern, daß Österreich ein Ruheraum und ein Ort der Planung illegaler Aktivitäten oder ein Finanzplatz des organisierten Verbrechens wird. Zugleich haben wir aber auch darauf geachtet, daß die Eingriffe in die grundrechtlich geschützten Bereiche auf das unbedingt Notwendige beschränkt und die Grundsätze unseres Strafverfahrens gewahrt bleiben.

Bei der Bekämpfung der zunehmend grenzüberschreitend stattfindenden organisierten Kriminalität kommt – wie heute schon erwähnt wurde – der internationalen Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Gerade deshalb haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres verstärkte Anstrengungen unternommen und zuletzt einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung und Prävention der organisierten Kriminalität ausgearbeitet, und in Kürze soll in Amsterdam eine Behandlung dieses Berichtes durch den Europäischen Rat stattfinden.

Was den Umgang mit der Alltagskriminalität anlangt, möchte ich auch hier ankündigen, daß dieser in zeitgemäßer Weise verbessert werden soll und die Möglichkeiten dazu erweitert werden sollen. Dazu gehören einerseits der faktische Ausbau des schon seit einem Jahrzehnt erfolgreich durchgeführten außergerichtlichen Tatausgleichs ebenso wie ein kurz vor der Versendung stehender Entwurf zur Diversion, also einer vereinfachten und zugleich besser auf den Einzelfall abgestellten Erledigung minder schwerer Verstöße weniger gefährlicher Straftäter. Dabei soll insbesondere der Schadenswiedergutmachung und den anderen Interessen der Opfer, zu welchen insbesondere auch eine ideelle Genugtuung gehört, besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Meine Damen und Herren! Bevor ich schließe, möchte ich noch ein Wort zu den Fakten und den medialen Darstellungen in den letzten Tagen in dem heute schon angesprochenen "Briefbombenverfahren" sagen: Keine Sorge! Aus meiner Sicht ist die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts auf allen Ebenen weiterhin intakt. Die keineswegs vom Herrn


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Bundesminister für Inneres, wohl aber medial erhobene Kritik wegen Verzögerung der Einvernahme des Ing. P. durch den Untersuchungsrichter ist – um es nach meinen Aussagen in der Öffentlichkeit auch vor dem Bundesrat zu wiederholen – unbegründet.

Nach der vom Staatsanwalt – einen Tag nach Einlangen des Ersuchens der Sicherheitsbehörde – am 22. April beantragten und am 13. Mai durchgeführten Hausdurchsuchung langte der Bericht der EBT über erste Teilergebnisse am Donnerstag, dem 22. Mai, beim Staatsanwalt ein. Dieser stellte schon Freitag, dem 23. Mai, am Nachmittag beim Untersuchungsrichter Anträge auf Zeugeneinvernahmen und auf verantwortliche Abhörung des Verdächtigen.

Der Untersuchungsrichter hat nach sofortigem – es war immerhin Freitag nachmittag! – Studium des außerordentlich umfangreichen Aktes schon am Montag, dem 26. Mai, seine Verfügungen getroffen. Die Ladung der Zeugen erfolgte telefonisch einvernehmlich für Freitag, den 30., Donnerstag war Feiertag. Die Ladung des Verdächtigungen erfolgte formell für Donnerstag, den 5. 6., also für heute. Einer der Zeugen entschuldigte sich am 30. Mai und wurde einvernehmlich am Dienstag, dem 3. Juni, einvernommen. Mit dem am Montag, den 2., bei Gericht vorsprechenden Verdächtigen wurde ein vorgezogener Vernehmungstermin für den 4. 6., also für gestern, vereinbart.

Diese Vorgangsweise, zunächst die Zeugen und erst dann den Verdächtigen einzuvernehmen, wurde vom Untersuchungsrichter durchaus bewußt gewählt, weil er so die Gelegenheit hatte, Unterlagen und Argumente für Vorhaltungen gegen die zu erwartende Verantwortung des Verdächtigen zu sammeln. Seriöse Justizarbeit erfordert es eben, nicht wegen öffentlicher Zurufe rasch irgend etwas, sondern wohlüberlegt möglichst das Richtige zu tun. Am 28., also Freitag voriger Woche, ist das Gutachten des kriminaltechnischen Dienstes des Bundesministeriums für Inneres über die vermutliche Autoreneigenschaft des Ingenieur P. hinsichtlich der bewußten beiden Bekennerschreiben eingelangt.

Im Zuge der gestrigen Einvernahme des Verdächtigen wurde über den Antrag des Staatsanwaltes, wegen Verdachts auf Landzwang und gefährlicher Drohung Untersuchungshaft zu verhängen, noch nicht entschieden, aber im Hinblick auf die heute fortzuführende Vernehmung vorläufig Verwahrungshaft verhängt. Meines Wissens ist die Vernehmung derzeit noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit meiner Wortmeldung vor dem Bundesrat zum Anlaß nehmen, bei allem Anerkennen, daß natürlich auch die Justiz und die für sie Handelnden sich öffentlicher Kritik stellen müssen, wenn sie sachlich begründet ist und fair vorgebracht wird, doch den Appell an alle in diesem Staat für die öffentliche Meinungsbildung Verantwortlichen richten, in unserer Zeit, in der die Bevölkerung ohnehin weitreichend verunsichert ist und den staatlichen Institutionen Skepsis und Mißtrauen entgegenbringt, die Justiz nicht unbegründet und in einer Weise in die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung zu bringen, die geeignet wäre, das für ihre Autorität und ihr Wirken unabdingbare Vertrauen der Bevölkerung zu mindern und sie hinsichtlich ihrer Funktion als anerkannte Säule unseres demokratischen Rechtsstaates und als wichtiger Stabilisator unseres Gemeinwesens zu schwächen. – Ich habe mir erlaubt, diesen Appell auch hier vorzubringen.

Meine Damen und Herren! Die Justiz wird auch weiterhin, wie bisher, ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit leisten: durch eine rationale Strafrechts- und Strafvollzugspolitik im Dienste wirksamer Bekämpfung der Kriminalität, durch verbesserten Opferschutz, durch nachhaltige Versuche zur Resozialisierung der Straftäter und nicht zuletzt durch Wahrung und Beachtung grundrechtlicher Garantien, ohne die ein freiheitlich und demokratisch verfaßtes Gemeinwesen nicht denkbar ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


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17.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

17.10

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Dem vorliegenden Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich von 1995 werden wir nicht zustimmen. Dafür gibt es vielfältige Gründe:

In meiner Wortmeldung will ich aber nur einen einzigen, allerdings höchst problematischen Punkt behandeln. Ich stelle vorweg klar, daß meine diesbezüglichen Ausführungen das Justizressort überhaupt nicht betreffen und dem heutigen Ressortchef des Innenministeriums auch nicht persönlich gelten.

In dem Kapitel, das sich mit den Untersuchungen zur Aufklärung der Briefbomben- und Rohrbombenattentate befaßt, heißt es zur Bombenserie II auf Seite 155 zunächst einmal wörtlich –wie heute schon von Kollegen Königshofer zitiert –: "Zusätzlich zu den Fahndungs- und Ermittlungsschritten wurden zirka 350 Hinweise überprüft, 17 Hausdurchsuchungen und 28 Zellendurchsuchungen bei in Haft befindlichen Rechtsextremisten durchgeführt, sowie vier Telefonüberwachungen, drei Observationen und vier Verhaftungen vorgenommen." – Zitatende. – Soweit geht alles noch in Ordnung, damit habe ich keine Probleme.

Nicht mehr vertretbar erscheint mir aber die Formulierung des unmittelbar nachfolgenden Satzes. Ich zitiere erneut: "Es wurden alle in Österreich bekannten Personen der rechten Szene zu ihrem Alibi verhalten." – Zitatende.

Im Anschluß an eine durchaus seriöse Darstellung der Fakten im Ablauf dieser terroristischen Anschläge und ihrer Untersuchungen findet sich unvermittelt der von mir beanstandete Satz. Er trägt zur objektiven Sachinformation überhaupt nichts bei, sondern versteht sich meines Erachtens vielmehr eher als ideologisch voreingenommene Bewußtseinsbildung oder – besser – als Desinformation.

Was ist an einer solchen Darstellung zu kritisieren? – Zum einen fehlt in dem Bericht leider jede Aussage darüber, welche konkreten Ergebnisse diese Durchleuchtung der hier sogenannten "rechten Szene" erbracht hat, ob damit auch nur im geringsten zur Aufklärung der Anschläge beigetragen wurde. Zum anderen stellt sich unabweislich die drängende Frage, und zwar umso mehr, je weniger die angesprochenen Recherchen kriminalistisch erbracht haben, weshalb nur in dieser einen Richtung hin untersucht worden ist.

Diese kritische Frage ist nicht etwa erst aus heutiger Sicht zu stellen. Es bestanden vielmehr bereits damals durchaus Anhaltspunkte für einen möglichen Tatverdacht auch in ganz andere Richtungen. War es also zwingende politische Vorgabe oder pure ideologische Voreingenommenheit, daß ein einziger denkmöglicher Täterkreis beziehungsweise einschlägiger Hintergrund unterstellt worden ist? Durfte etwa gar nicht umfassend, das heißt in alle Richtungen hin, untersucht und ermittelt werden? – In der Tat äußerten sich, zumindest in der Vergangenheit, ranghohe Polizeifunktionäre wiederholt mehr oder weniger deutlich gerade dahin gehend.

Außerdem: Was soll in diesem Kontext "rechte Szene" heißen? – In der Sitzung des Rechtsausschusses am 3. Juni 1997 stellte auf die entsprechende Nachfrage des Bundesrates Dr. Tremmel der anwesende Repräsentant des Bundesministeriums für Inneres klar, daß damit rechtsextremistische Personen gemeint sind, die bis dahin bereits durch terroristische oder sonstige kriminelle Aktivitäten aufgefallen waren. Weshalb umschreibt der Sicherheitsbericht dann aber einen solchen Personenkreis mit der absolut unzutreffenden, weil so pauschalen wie diskriminierenden Wendung: "rechte Szene"? – Sie werden verstehen, daß ich das für keine bloß semantische Frage halte!

Nach meiner ehrlichen Überzeugung wäre es umgekehrt ebenso unzulässig und untragbar, würde man linksextreme Akteure als sogenannte autonome Gruppen, verniedlichte Anarchisten, RAF-Terroristen oder Alt- beziehungsweise Neo-Stalinisten als "linke Szene" bezeichnen. Das wäre zweifellos eine schwere Beleidigung der Sozialdemokratie, aber auch linksliberaler und linkskatholischer Kreise!


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 107

Die gebotene politische Sachlichkeit, begriffliche Korrektheit wie auch intellektuelle Redlichkeit sind unteilbar. In Zukunft wäre daher meines Erachten zwischen einer legitimen rechten politischen Position, etwa einer rechtsliberalen oder einer wertkonservativen, und einer formal zwar vielleicht noch legalen, aber politisch unerwünschten rechtsextremen Haltung oder sogar bereits illegalen einschlägigen Aktivität klar und scharf zu unterscheiden. Das umso mehr, als zwar nicht im juridischen, wohl aber im üblichen politischen Sprachgebrauch "rechtsextrem" oder "rechtsradikal" bedeutungsmäßig für extremistisch, terroristisch oder dem Verbotsgesetz entsprechende Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne steht.

Ein korrekter Sicherheitsbericht müßte meines Erachtens dem uns allen als Demokraten gemeinsamen Ziel der Wahrung und Bewährung des Rechtsstaates und des inneren sozialen Friedens verpflichtet sein, darf aber nicht, wie unter dem früheren Ressortchef, mit ideologischer Voreingenommenheit und Einäugigkeit erstellt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ein korrekter Sicherheitsbericht darf auch nicht in den Dienst durchsichtiger tagespolitischer Polemik gestellt werden, denn das ist demokratietheoretisch reiner Mißbrauch!

Allein schon aus diesen Gründen können wir daher dem Sicherheitsbericht 1995 nicht zustimmen. Wir hoffen aber, daß das beim nächsten Bericht von 1996 unter der politischen Verantwortlichkeit des heute amtierenden Innenministers, dem wir voll vertrauen, wieder möglich und vertretbar sein wird. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.21

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster ist Herr Bundesrat Ludwig Bieringer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

17.21

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich heute zu Wort gemeldet, nicht um zum Sicherheitsbericht, aber zum Thema Sicherheit einige Anmerkungen zu machen.

Als Salzburger Bundesrat habe ich mit Genugtuung festgestellt, daß die groß angekündigten Chaos-Tage in Salzburg ausgeblieben sind. Ein Stattfinden dieser Chaos-Tage, die so mancher Journalist, aber auch so mancher Parteipolitiker herbeireden wollte – und alle haben dazu sehr viel Trara gemacht, was diese Chaoten in Salzburg alles anstellen wollen – hat die Exekutive in eindrucksvoller Weise hintangehalten. Ich bin froh darüber, daß die Exekutive einmal mehr bewiesen hat, daß sie tatsächlich den Namen "Exekutive" verdient und auch dementsprechende Vorkehrungen getroffen hat.

Ich bedanke mich daher in aller Öffentlichkeit bei Ihnen, Herr Bundesminister Mag. Schlögl, für Ihren spontanen Einsatz, daß Sie einige Male in Salzburg gewesen sind und die Koordination der Sicherheitsbehörden selbst übernommen haben. Ich bedanke mich aber ebenso herzlich beim Einsatzleiter, dem Salzburger Polizeidirektor Hofrat Dr. Karl Schweiger, der mit umsichtiger Organisation in hervorragender Weise alle Einsatzkräfte geleitet hat!

Meine Damen und Herren! Ich selbst bin etwa 17mal angehalten und kontrolliert worden. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, daran etwas auszusetzen, ich habe das als richtig empfunden: Denn wenn solche Chaoten angesagt sind, dann müssen Kontrollen durchgeführt werden, und diese Kontrollen sind vorzüglich durchgeführt worden! Es wurden Gesichtskontrollen durchgeführt, und wenn man ein reines Gewissen hat, dann braucht man sich überhaupt nicht darum zu kümmern, ob dabei irgend etwas herauskommt.

Ich bedanke mich herzlich bei der Bevölkerung, die das in der überwiegenden Mehrheit auch so gesehen hat. Daß der Slogan: "Die Polizei, dein Freund und Helfer" tatsächlich zum Durchbruch gekommen ist, zeigte sich daran, daß die Bevölkerung die im Einsatz befindlichen Polizeieinheiten spontan mit Getränken und Jause gelabt hat. Ich meine daher, daß ein solcher Einsatz, wie er jetzt in Salzburg von unserer Exekutive vorgeführt wurde, den Applaus aller verdient. (Beifall bei ÖVP und SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
627. Sitzung / Seite 108

Meine Damen und Herren! Die Tatsache, daß nachher jene, die sich vorerst durch vornehme Zurückhaltung ausgezeichnet haben – ich meine hiebei insbesondere die Bürgerliste des Landes Salzburg –, nur mehr kritisiert und genörgelt haben, kennen wir seit Jahrzehnten. Wären aber die Chaoten, die in Hannover randaliert und alles klein geschlagen haben, in Salzburg aufgetreten, dann wären diese zimperlichen Damen und Herren von der Bürgerliste aufgestanden und hätten mit dem Finger auf die Exekutive gezeigt. Gott sei Dank ist es dazu nicht gekommen! Hinterher haben sie wehleidig festgestellt, daß sie angehalten und kontrolliert wurden. Hoffentlich werden sie noch recht oft angehalten und kontrolliert, damit sie den Unfug verschiedener Art, den sie sonst gerne unter der Bevölkerung treiben, nicht treiben können.

In diesem Sinne glaube ich, daß wir uns, wenn es mit unserer Exekutive so weitergeht – dazu hat ein gutes Stück Aufbruchsarbeit sicherlich der neue Innenminister geleistet, denn es war ein Aufatmen bei allen Exekutivorganen bei der Bestellung von Karl Schlögl zum Innenminister feststellbar –, um die Zukunft und um die Sicherheit in diesem Land keine Sorgen zu machen brauchen.

Ich danke daher noch einmal allen, die an diesem Einsatz beteiligt waren, insbesondere den drei Spitzen, dem Sicherheitsdirektor von Salzburg, dem Polizeidirektor der Stadt Salzburg und dem Landesgendarmeriekommandanten von Salzburg, die in einmütiger Weise, quasi mit einer Zunge sprechend – das war auch nicht immer so! – vorgegangen sind. (Bundesrat Prähauser: Vergessen Sie nicht den Herrn Bundesminister!) Dem Herrn Bundesminister habe ich schon gebührend gedankt! (Bundesrat Konečny: Ehre, wem Ehre gebührt!) Herzlichen Dank der Exekutive von Salzburg! (Beifall bei der ÖVP.)

17.25

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 (563 und 573/NR sowie 5452/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Pflanzenschutzmittelgesetz 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Engelbert Schaufler übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist es, im Rahmen der Zulassung, des Inverkehrbringens und der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln die Voraussetzungen für eine risikominimierte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter Zugrundelegung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu schaffen und gleichzeitig nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen.


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 109

Die Harmonisierung des Pflanzenschutzmittelrechtes mit den EU-Bestimmungen soll in allen Mitgliedstaaten

- Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abbauen,

- ein hohes Schutzniveau gewährleisten,

- die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren einschränken und die Zulassungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten durch die gegenseitige Anerkennung von Versuchen und Analysen verkürzen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl. Ich erteile es ihm.

17.27

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Minister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen des Bundesrates! Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses – so haben wir aus der Berichterstattung gehört – ist in erster Linie die Zulassung, die Inverkehrbringung und Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln. Dem zugrunde liegen soll natürlich eine sehr risikominimierte Anwendung, und es soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt sichergestellt sein.

Wie schaut es konkret mit diesem Gesetzentwurf aus, beziehungsweise wie wird es in der Praxis damit aussehen? – Es handelt sich hiebei um eine EU-Bestimmung, um eine Harmonisierung, das heißt, in erster Linie ist das Ziel dieses Gesetzes der Abbau von Handelshemmnissen zwischen EU-Staaten, was für Österreich und die betroffenen Menschen, sprich: Landwirte und Händler, Vorteile bringt.

Die Zugrundelegung eines hohes Schutzniveaus sowie die Einschränkung der Versuche mit Wirbeltieren sind auch noch angefügt.

Es wird in Zulassungsbestimmungen im Zuge von Neuerungen per Verordnung immer eine Liste von Stoffen genannt, damit Pflanzenschutzmittel, die gewisse Stoffe nicht enthalten dürfen, ausgeschieden werden.

Es kommt weiters zu einer Erweiterung des Antragsrechtes, womit für EU-Bürger die Möglichkeit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erleichtert werden soll, das heißt im Klartext: Wenn in einem EU-Staat ein bestimmtes Mittel zugelassen ist, dann sollte es unter verschiedenen Kriterien auch in Österreich unbürokratischer – ich spreche von einer Erleichterung – behandelt und somit zugelassen werden. Dies ist in § 12 des Gesetzes geregelt und soll für alle Mitgliedstaaten gelten.

Es gibt ein Verwaltungsübereinkommen, bei dem es im Zusammenhang mit Bürokratie sicherlich zu Kritik kommen kann: Dem Landwirtschaftsministerium ist aufgetragen, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Umweltminister per Verordnung festzulegen, welche EU-Mitgliedstaaten diese Bedingungen erfüllen und welches Mittel aufgrund dessen, daß es in anderen EU-Staaten bereits zugelassen ist, auch in Österreich relativ unbürokratisch angewendet werden kann.

Ein Kritikpunkt in diesem Zusammenhang lautet, daß es zu einer Monopolisierung durch das Landwirtschaftsministeriums kommen kann. Ich hoffe, Herr Minister, daß diese angebliche Monopolisierung dazu führen wird, daß die Mittel vereinfacht in Österreich zugelassen werden – vorausgesetzt, daß sie nicht Stoffe, die der Natur, der Umwelt und dem Grundwasser schaden, enthalten.


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 110

Es gibt weiters in diesem Gesetz einen Absatz, in welchem es um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geht, bei denen von Amts wegen Abänderungen möglich sind. Das heißt im Klartext, daß Mittel dann zurückgehalten werden können, wenn Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt besteht, obwohl die anderen für die Zulassung erforderlichen Kriterien der EU-Staaten vorliegen. Diese Passage ist einerseits sicherlich sinnvoll, Herr Minister, andererseits ist aber auch eine kleine Kritik angebracht: Es könnte – und ich sage hier eindeutig: es könnte, wobei ich hoffe, daß dieser Fall nie eintritt! – auch dazu kommen, daß gewisse Mittel, die die Landwirte aus Kostengründen sehr wohl dringend brauchen würden, zurückgehalten werden, um bestimmten Lobbies in Österreich ihre Wettbewerbsfähigkeit beziehungsweise ihren gewinnorientierten Verkauf – ich spreche jetzt von der Raiffeisengruppe – zu sichern, um diesen ein paar Jahre mehr in der vereinfachten EU – wir haben ja davon gesprochen, daß Pflanzenschutzmittel billiger werden – über die Runden zu helfen. Darauf gehe ich später noch ein.

Herr Minister! Hier setze ich vollstes Vertrauen auf Sie: Wenn Mittel zugelassen werden können, dann darf es ein Vetorecht – wenn ich das so nennen darf – Ihres Ministeriums wirklich nur dann geben, wenn Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt besteht.

Ich möchte jetzt noch einige Kritikpunkte vorbringen und versuchen, zu erklären, warum wir dieses Gesetz ablehnen und unsere Zustimmung verweigern werden.

In § 26 Abs. 5 ist geregelt, daß die Möglichkeit besteht, bei gentechnischen Freisetzungen auch nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Herr Minister! Diese Gesetzespassage birgt sicherlich einige Gefahren in sich. Wie wir wissen, gilt das Gentechnikgesetz nicht für freizusetzende Pflanzen, beziehungsweise ist nun, wie gesagt, laut § 26 Abs. 5 eindeutig geregelt, daß nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen. Ich vertraue jedoch in Anbetracht des Gentechnik-Volksbegehrens darauf, daß es nicht sehr oft oder hoffentlich überhaupt nicht zu derartigen Vorgangsweisen kommen wird.

Ein Hauptkritikpunkt, meine Damen und Herren und Kollegen des Bundesrates, besteht sicherlich in Hinblick auf § 10 betreffend die Erlaubnisverlängerung für alte Wirkstoffe. Was besagt dieser Paragraph, und wie ist er zu interpretieren? – Pflanzenschutzmittel mit alten Wirkstoffen sind nach dieser Regelung bis 26. 7. 2003 erlaubt. Das heißt im Klartext, meine Damen und Herren, daß alle Mittel, die vor dem 26. 7. 1993 in irgendeinem Mitgliedstaat der EU zugelassen worden sind, wieder als erlaubt gelten. In Anbetracht dessen erhebt sich die Frage, inwieweit gesetzlich geregelt ist, daß bestimmte Produkte in Österreich trotzdem nicht zugelassen werden, wobei ich jetzt ganz eindeutig von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Atrazin spreche. Wir haben vor kurzer Zeit den Gewässerbericht behandelt, und wie wir alle wissen, werden große Probleme bei der Gewässerreinhaltung im Zusammenhang mit dem Rückstand im Grundwasser in unserem Bundesstaat sicherlich durch den Wirkstoff Atrazin verursacht. Ich glaube, Herr Minister, daß wir Tendenzen in Richtung Zulassung dieses Stoffes wirklich nicht zulassen beziehungsweise in einem anderen Gesetz – und ich bin sicher, daß ein solches kommen wird – verbieten sollten, daß Atrazinprodukte wieder in den Verkehr gelangen.

Ein weiterer Kritikpunkt meiner Fraktion betrifft den Direktimport von zugelassenen EU-Mitteln aus Drittstaaten. Was versteht man darunter? – Es wurde den Bauern im Zuge des EU-Beitrittes versprochen, daß die Betriebsmittel billiger werden. Nach erfolgtem EU-Beitritt war das jedoch in den meisten Bereichen der Landwirtschaft nicht der Fall, insbesondere im Pflanzenschutzmittelbereich nicht. In Drittländern und auch in anderen EU-Staaten entsteht uns nun starke Konkurrenz, da dort Pflanzenschutzmittel oft bis zu 30, 40 Prozent günstiger angeboten werden. Ich verstehe schon – ich habe das zuvor schon angesprochen –, warum es sich vermutlich so verhält: Die Politik ist wahrscheinlich noch immer auf seiten einer gewissen Lobby, ich meine damit Raiffeisen und die Vereine und Genossenschaften, die Pflanzenschutzmittel in Österreich zu 80 bis 90 Prozent vertreiben.

Meine Damen und Herren! Wenn die Regierung noch drei, vier oder vielleicht noch fünf Jahre, wie im Ausschuß berichtet worden ist, damit zuwartet, den heimischen Landwirten billigere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen, dann sicherlich nur deswegen, weil der Raiffeisensektor


Bundesrat
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starke Lobbyisten hat, und die meisten stammen von dort, das kann ich feststellen, wenn ich auf die ÖVP-Seite schaue und die Politiker betrachte.

Ich hoffe, daß es nicht wirklich, wie im Ausschuß berichtet wurde, noch fünf Jahre dauern wird, sondern daß diese Barrieren im Interesse der heimischen Bauern bald aufgebrochen werden und es unseren Bauern möglich ist, diese billigen Betriebsmittel aus Drittstaaten zu erwerben. Derzeit ist es laut diesem Gesetz, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 4, das kann man sich genau anschauen, nämlich nur gewissen Genossenschaften und Firmen möglich, Pflanzenschutzmittel zu importieren. Es soll die Möglichkeit für jeden einzelnen Bauern geschaffen werden, direkt zu importieren, aber selbstverständlich nur Mittel, die zugelassen sind, also zum Beispiel keine Mittel aus Tschechien oder Slowakei, die beim Zulassungsverfahren in Österreich verboten sind. Aber es gibt ja – die Praxis zeigt das – genügend Mittel, die zugelassene Wirkstoffe enthalten und in anderen Staaten wirklich um bis zu 30 oder 40 Prozent billiger sind.

Davon sprechen nicht nur Freiheitliche, das war auch ein Wahlkampfthema des ÖVP-Bauernbundes! Herr Minister! Ich hoffe daher, daß wir gemeinsam mit den anderen im Interesse der betroffenen Bauern zu einer Lösung kommen! So wie es momentan im Gesetz verankert ist, ist das leider keine Lösung und darum auch ein Grund, warum wir hier dieses Gesetz ablehnen, mit welchem die ÖVP ihr eigenes Wahlversprechen wieder einmal bricht. Aber das ist nicht mein Problem! Ich vertrete hier die Freiheitlichen und nicht eine Partei, die sich immer wieder als Verräter entpuppt! (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend anhand dieser Gesetzesvorlage ein Problem ansprechen, das nur am Rande das Pflanzenschutzmittelgesetz streift. Herr Minister! Es tut mir leid, daß ich Sie bei Ihrem Gespräch unterbrechen muß, aber ich brauche jetzt wirklich Ihre Aufmerksamkeit! – Danke schön! Es zeichnet uns Bauern aus, daß wir auch reden und gleichzeitig zuhören können!

Meine Damen und Herren! Auf EU-Ebene wird eine Novellierung der EU-Richtlinie über die Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln diskutiert. Herr Minister! Es geht um die EU-Richtlinie über Pestizidrückstände in Lebensmitteln. Ich zitiere eingangs drei Sätze aus der "Frankfurter Allgemeinen" vom 20. 5. 1997: "Vertragen spanische Säuglinge mehr Pflanzen-schutzmittel als deutsche? Sind französische Kleinkinder pestizidresistenter als italienische? Wer die Brüsseler Verhandlungen über neue Höchstwerte für Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln verfolgt, dem drängen sich solche Fragen auf."

Herr Minister! Ich möchte jetzt gar nicht weiter darauf eingehen. Sie wissen genau, worum es geht. Ich möchte, daß wir dieses Thema jetzt bei der Besprechung dieses Pflanzenschutzgesetzes auch kurz andiskutieren, denn bei einer Verallgemeinerung durch die EU sollten diese Werte im Sinne von unseren Kindern und Nachkommen und unserer Umwelt berücksichtigt werden. Und wenn wir von Zulassungskriterien von Pflanzenschutzmitteln sprechen, sollten wir uns, wie ich meine, auch darüber nicht verschweigen, sondern darüber sprechen, ob es der richtige Weg ist, wenn wir bei EU-weiten Anpassungen strenge oder strengere Entwürfe und Gesetze über Bord werfen. Ich glaube, daß wir dabei die Umwelt und das Wohl unserer Mitmenschen immer im Auge behalten und in deren Interesse Gesetze entwerfen sollten. Das vorliegende Gesetz entspricht leider Gottes meinen Anforderungen und Kriterien nicht, und darum werden wir Freiheitliche diesen Entwurf ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Peter Rieser. Ich erteile es ihm.

17.40

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lieber Kollege Waldhäusl! Wenn du vorhin der Raiffeisengruppe Schuld zugewiesen hast – ich habe dir genau zugehört –, dann muß ich das energisch zurückweisen! (Bundesrat Waldhäusl: Seid ihr nicht von Raiffeisen? – Bundesrat Ing. Penz: Wir haben gar keinen Raiffeisen-Mann hier! Die Freiheitlichen haben aber mit Dr. Harring einen Mitarbeiter von Raiffeisen da! – Rufe und Gegenrufe bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.) Darauf, Herr


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 112

Kollege Penz, wollte ich gerade eingehen! Ich glaube, man soll ein solches Unternehmen und dessen Warensektor nicht mit einem Konzern der Chemie vergleichen. Des weiteren glaube ich, daß man in Österreich in der letzten Zeit sicherlich mit größter Sorgfalt im Bereich des Pflanzenschutzes vorgegangen ist.

Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, daß da viel Polemik dabei ist. Es war und ist ein Wunsch unserer Bauernschaft, daß im Bereich des Pflanzenschutzes endlich etwas getan wird: An der Entstehung dieses Gesetzes war nicht nur das Landwirtschaftsministerium – ich danke bei dieser Gelegenheit Herrn Bundesminister Molterer und seinen Beamten –, sondern auch das Gesundheits- und Umweltministerium beteiligt, dem ich ebenfalls danke. Es haben daran aber auch Umweltvereine, also regierungsunabhängige Gruppen, mitgearbeitet. Es muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß 99 Prozent des Inhaltes dieses Gesetzes in beiderseitigem Einvernehmen zustande gekommen sind. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. )

Herr Kollege! Sie haben es vorhin ausgeführt: Dieses Gesetz ist auch aufgrund des EU-Rechtes entstanden, und es wird dabei – das haben Sie auch erwähnt – auch der Schutz der Gesundheit von Menschen und Tier und der Umwelt berücksichtigt. Und gerade heute am Internationalen Tag des Umweltschutzes möchte ich in diesem Zusammenhang auch das Trinkwasser erwähnen.

Für die Landwirtschaft ist eine Umsetzung dieses Gesetzes unverzichtbar. Denn gerade etwa im Bereich des biologischen Landbaues – ich erwähne jetzt nur Schädlingsbefall, Feuerbrand und so weiter – benötigen wir Pflanzenschutzmittel, die auch weniger giftig sind. In Österreich ist der Standard besonders hoch. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch anführen, daß es nicht immer nur aufgrund der Chemie zu Problemen kommt. Gerade im biologischen Landbau werden oft auch Milben oder Käfer eingesetzt, und wegen der Zulassung dieser neuen Pflanzenschutzmittel hat es in der Vergangenheit oft große Probleme gegeben.

Ich darf für die Österreichische Volkspartei sagen, daß wir froh sind, daß dieses Gesetz beschlossen wird. Wir werden im Interesse der Landwirtschaft und auch im Interesse eines fairen Wettbewerbes selbstverständlich die Zustimmung geben, denn wir haben im Ausschuß diskutiert, daß diese Importe, wenn angesucht und geprüft wurde, zugelassen werden und möglich sind. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. ) Sicherlich über Firmen, es muß ja zuerst geprüft werden! Es muß zuerst eine Lizenz vorhanden sein, dann wird das sicherlich möglich sein! Es ist jedoch im Interesse des Umweltschutzes und im Interesse der Landwirtschaft sicherlich nicht möglich, nur einfach den freien Markt aufzumachen, damit Waren aus Drittländern zu uns kommen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.46

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner. Ich erteile es ihm.

17.46

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 weist nun klare Regelungen und wichtige zukunftsorientierte Bestimmungen auf.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß sich jetzt eine positive Entwicklung beim Pflanzenschutzmitteleinsatz abzeichnet. So gab es zum Beispiel 1996 bereits 18 700 Biobetriebe, das sind zwölfmal so viele wie im Jahre 1990. Bereits ein Fünftel der landwirtschaftlichen Fläche wird biologisch bearbeitet, und der Markt der Bioprodukte entwickelt sich weiter positiv.

Abgeordneter Achs stellte im Nationalrat fest, daß erstens die österreichische Landwirtschaft natürlicher und zweitens Österreich Bioland Nummer eins in Europa geworden ist. Ich kann mich dieser Meinung nur anschließen.


Bundesrat
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Diese guten Voraussetzungen entstanden natürlich nicht von selbst, sie mußten hart erarbeitet werden. Das Ziel ist natürlich noch nicht erreicht, aber ein wichtiger Schritt im Sinne der Umwelt, für die wir alle verantwortlich sind, ist getan.

Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft und auch dazu, daß wir unsere Bauern in einer immer härter werdenden Wettbewerbszeit unterstützen müssen. Natürlich muß die Agrarpolitik finanzierbar und gerecht sein, sie muß vor allem aber auch auf die aktuellen Anforderungen abgestimmt sein. Vielleicht gelingt es auf diese Weise, die Abwanderung aus der Landwirtschaft zu vermindern und die traditionellen Arbeitsplätze damit zu sichern.

Die sozialdemokratischen Bundesräte sehen dieses Gesetz positiv und werden daher die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.47

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Leo Steinbichler. Ich erteile es ihm.

17.47

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Als Nicht-Genossenschaftsfunktionär möchte ich an dieser Stelle den verdächtig guten Lagerhausgenossenschaften attestieren, daß sie wirklich einen sauberen, nachvollziehbaren Handel mit Pflanzenschutzmitteln betreiben und darüber hinaus eine fachlich abgestimmte, qualifizierte Beratung bieten, die für die Praxis größte Bedeutung hat. (Zwischenruf des Bundesrates Waldhäusl. ) Herr Kollege Waldhäusl! Du betreibst die k. u. k-Politik – um Herrn Bundesrat Bieringer zu zitieren –, nämlich kritisieren und kassieren, die wir schon bei der Gehaltspyramide feststellen konnten, auch auf dieser Ebene beim Pflanzenschutzmittelgesetz. Ich erkläre dir, warum ich das sage: Weil es gerade bäuerliche Einkaufsgemeinschaften im Dunstkreis der FPÖ sind, die sich mit dem Handel von nicht deklarierten Ostprodukten beschäftigen. (Bundesrat Waldhäusl: Das ist eine Unterstellung!) Das ist keine Unterstellung, sondern eine nachvollziehbare Behauptung!

Liebe Freunde! Wir sollten über das Positive reden! Wir sollten nur darüber reden, was die Mehrheit der österreichischen Bauern leistet. Auch in der Pflanzenproduktion und im Pflanzenschutzbereich haben wir in Europa Vorbildwirkung. Darüber sollten wir reden! Und deshalb stimmen wir diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.49

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Bundesminister Wilhelm Molterer das Wort. – Bitte.

17.49

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz all das unterstreichen, was über die positive Wirkung gesagt wurde, die mit diesem Gesetzentwurf, einerseits für die ökologische Orientierung der Landwirtschaft, andererseits auch für die Wettbewerbsorientierung der österreichischen Landwirtschaft, verbunden ist, und zu einigen Fragen ganz kurz Stellung nehmen. Vielleicht kann ich behilflich sein: Denn offensichtlich bedürfte es nur mehr weniger Argumente, um auch die FPÖ zur Zustimmung zu bewegen, weil sie auch von der Sinnhaftigkeit des Gesetzes überzeugt ist, aber nicht sein will. (Bundesrat Payer: Nicht sein darf!) "Sein darf" ist korrekt! Danke für die Korrektur! Sie ist wichtig in diesem Zusammenhang. (Bundesrat Payer: Ich bin ja auch Lehrer!)

Herr Kollege Waldhäusl! Sie wissen, daß mit § 26 die Versuchstätigkeit geregelt wurde. Sie wissen außerdem, daß im Zusammenhang mit dem im Rahmen des Gentechnikgesetzes vorgesehenen Verfahren hinsichtlich der im Gentechnikgesetz vorgesehenen Bedingungen dort die entsprechenden Regulative erfolgen: Daher ist es aus bürokratischen Gründen wohl nicht sinnvoll, zweimal dasselbe in zwei verschiedenen Gesetzen zu regeln.


Bundesrat
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Zweitens behaupten Sie, daß mit § 10 Atrazin wieder zugelassen wird. Das ist eine falsche Behauptung! Das stimmt nicht, weil Atrazin nicht im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen ist, weil das Landwirtschaftsministerium Atrazin verboten hat.

Drittens: Im Zusammenhang mit dem Drittstaatenbereich, Herr Kollege Waldhäusl, müssen Sie schon sauber in der Argumentation bleiben! Wenn wir die Standards, die wir in Österreich haben, auch in Zukunft halten wollen, dann müssen wir wohl Wert darauf legen, daß Produkte und Betriebsmittel auch nach diesem hohen Standard zugelassen werden. Das Pflanzenschutzmittelgesetz ist ein Gesetz, welches das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln regelt. Und nachdem ich nicht annehme, daß ein Bauer Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, sondern diese anwendet, gebe ich Ihnen den Tip, im Gesetz nachzulesen: Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auf landesgesetzlicher Ebene in den Bezug habenden Bodenschutzgesetzen geregelt. Nachdem ich auch nicht annehme, daß ein Bauer mit Pflanzenschutzmitteln Handel betreibt, ist es wohl nur logisch, diese Regelung bei Drittlandimporten anzuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, daß die von Ihnen angesprochenen Punkte nicht der Realität des Gesetzes entsprechen. Und wir werden jetzt im Abstimmungsverhalten sehen, mit welcher Argumentation Sie in Zukunft eigentlich hier vorgehen werden. Ich habe versucht, es Ihnen etwas leichter zu machen, über eine Hürde des Nichtdürfens zu springen. Vielleicht dürfen Sie es jetzt! Wenn Sie es nicht tun, dürfen Sie offensichtlich nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.53

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich erteile Herrn Bundesrat Gottfried Waldhäusl zu einer tatsächlichen Berichtigung das Wort und mache ihn darauf aufmerksam, daß sie die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf.

17.53

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Ich lasse es nicht im Raum stehen, und ich verwahre mich gegen die Behauptung, daß freiheitliche Bauern im Dunstkreise der Freiheitlichen – so wurde es formuliert – irgendwo mit Hilfe von Einkaufsgemeinschaften illegal Pflanzenschutzmittel importierten. Ich verwahre mich dagegen, denn ich stehe eindeutig auf der Seite aller Bauern. Ich glaube nicht, daß Bauern in diesem Zusammenhang ungesetzlich handeln. Ich berichtige, daß dies nicht der Fall ist, zumindest nicht im Dunstkreis von Freiheitlichen. Für ÖVP-Dunstkreise kann ich hier nicht sprechen!

Zweite Berichtigung: Herr Minister! Ich habe nicht behauptet, daß das Pflanzenschutzmittel, in dem der Wirkstoff Atrazin enthalten ist, wieder zugelassen ist. Wenn Sie, wie Sie behauptet haben, tratschen und gleichzeitig zuhören könnten, dann hätten Sie gewußt, daß ich das nicht gesagt habe. Lesen Sie im Protokoll nach! Ich stelle hier richtig: Ich habe eindeutig gesagt, daß die Erlaubnisverlängerung für Pflanzenschutzmittel mit alten Wirkstoffen bis 26. 7. 2003 in Kraft tritt, für Mittel, die bis zum 26. 7. 1993 in irgendeinem Mitgliedstaat in der EU erlaubt waren. Genau das waren meine Worte! Und ich hoffe, Herr Minister, daß es in Österreich so geregelt ist, daß Produkte, in denen Atrazin enthalten ist, auch weiterhin verboten bleiben. Bitte zuhören! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung noch ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
627. Sitzung / Seite 115

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle Deponien) (400 und 672/NR sowie 5453/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetz Deponien).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Peter Rieser übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Peter Rieser: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

17.56

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Gestatten Sie, daß ich mit einem Satz zum Pflanzenschutz zurückkehre.

Ich möchte nicht zum Pflanzenschutz reden, sondern ich möchte den Damen und Herren, vor allem der Volkspartei, doch nahelegen, daß es auch denkmöglich ist, daß man bei Raiffeisen beschäftigt und trotzdem ein hervorragender Freiheitlicher ist. – Ich hoffe das von mir! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr stolz darauf, daß ich jetzt schon fast 35 Jahre in der Raiffeisen-Gruppe tätig sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist dies ein wunderschöner Beruf. Ich bin schon so lange dort beschäftigt, daß ich das Vergnügen hatte, als ersten Generalanwalt Herrn Minister Hartmann kennenzulernen. Das ist etwas, was mich mit dem Herrn Präsidenten fast freundschaftlich verbindet. Wir haben uns schon öfters über dieses Thema unterhalten. (Präsident Dr.  Herbert Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Über die Parteigrenzen hinweg lade ich, ohne jetzt Werbung machen zu wollen, alle Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates ein, sich in Klagenfurt in der Raiffeisen-Bezirksbank umzuschauen und festzustellen, ob wir nicht vernünftig versuchen, Regionalpolitik im Interesse der Kunden zu machen. Und ich bitte Sie, mich auch in Zukunft nicht dafür verantwortlich zu machen, daß es im Warenbereich da und dort nicht unbedingt immer klappt. (Beifall bei der ÖVP.)

Daß der Beifall von der Volkspartei nicht zu stark wird, sage ich für Kärnten dazu, daß wir alle in der Raiffeisengruppe, was den Warensektor betroffen hat, froh waren, daß es eine ausländische Beteiligung gegeben hat, obwohl wir das sonst nicht sagen. Aber besonders erfolgreich war die


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Waren-Raiffeisengruppe in Kärnten tatsächlich nicht. (Rufe und Gegenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Eisl. ) Ich bin mit Vergnügen Geschäftsführer der Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt, jawohl!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden jetzt über den Wasserschutz sprechen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie daran erinnern, meine Damen und Herren, daß Sie heute schon einmal gefragt worden sind, wie man sich fühlt, wenn man eigentlich etwas ganz anderes will als das, was man dann politisch vertritt. Und der Herr Bundesminister hat gerade davon gesprochen, daß man gegebenenfalls nicht so abstimmen darf, wie man eigentlich gerne möchte. – Ich stelle jetzt ohne Emotionen im Zusammenhang mit der Wasserrechtsnovelle und den Deponien eigentlich die gleiche Frage.

Wir alle wissen, meine Damen und Herren, daß die Wasserrechtsfragen, die sehr kompliziert sind, in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden, jedenfalls sind die Lösungsansätze sehr verschieden. Aber der Umweltschutz und die Berücksichtigung des Umweltschutzgedankens stehen immer im Vordergrund. Und das vertreten eigentlich alle, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Fraktion.

In der Realität gibt es dann immer wieder Möglichkeiten, das zu beweisen. Heute wäre zum Beispiel hier eine solche Möglichkeit. Aber diese Gelegenheit lassen Sie, meine Damen und Herren von der Volkspartei und von den Sozialdemokraten, wieder einmal verstreichen. Denn ansonsten ist es eigentlich unverständlich, daß Sie zur Kenntnis nehmen, daß die Frist für die Deponierung von Hausmüll vom Jahr 2004 auf das Jahr 2008 verlängert wird, beziehungsweise daß derartige Ausnahmeregelungen möglich sind.

Die Konsequenzen dieses, wie wir meinen, sehr faulen Kompromisses liegen natürlich klar auf der Hand. Die Regelung war bis 2004 geplant und kam dann aufgrund eines Vorschlages des Umweltsprechers der Volkspartei aus Vorarlberg ... (Zwischenruf des Bundesministers Mag. Molterer. ) Sie werden den Umweltreferenten aus Vorarlberg hoffentlich kennen, nachdem er Ihrer Partei angehört! (Zwischenruf des Bundesministers Mag. Molterer. )

Ja, ich habe Ihnen nur erzählt, daß der Antrag, die Verlängerung hier einzubringen, vom Umweltreferenten aus Vorarlberg, Herrn Kopf, gekommen ist. Ich gehe schon davon aus, daß das richtig ist, es sei denn, Sie erzählen mir dann etwas anderes.

Es ist leider so, daß dieser Vorschlag durchgegangen ist, zur Kenntnis genommen worden ist, und das bringt natürlich gewaltige Probleme in den verschiedenen Bundesländern mit sich. Man hat den Umstieg eingeleitet, man hat Investitionen getätigt. Nun ist die Frist verlängert worden, und wenn nun die Möglichkeit besteht, weiter zu deponieren, bringt das natürlich gewaltige wirtschaftliche Probleme für alle jene Betriebe mit sich, die schon Vorleistungen getätigt haben.

Und weil wir immer wieder hören, wir Freiheitlichen seien zwar stark im Kritisieren, aber nicht im Umsetzen, darf ich schon darauf hinweisen, daß es dort, wo wir wirklich Verantwortung tragen, ganz anders ist. In Kärnten gibt es ein klares Konzept. Es gibt sogar Gemeinden, die sich positiv zur Beherbergung einer Müllverbrennungsanlage ausgesprochen haben.

Unsere freiheitliche Landesrätin Dr. Elisabeth Sickl, die wirklich hervorragende Arbeit leistet, hat sich auch in der Sache selbst, die wir heute hier bereden, ganz, ganz eindeutig geäußert. Sie hat in einer Stellungnahme geschrieben, daß sie es nicht versteht, daß der letzte Vorschlag aus Vorarlberg, der dann die Grundlage für den Ausschußbeschluß im Nationalrat gebildet hat, zustande gekommen ist, und sie meint, daß dieser Beschluß sicherlich nicht von der Mehrheit der Bundesländer getragen wird.

"Wie schon in unserer Stellungnahme" – jetzt zitiere ich wörtlich – "festgehalten, sind wir nach wie vor daran interessiert, daß der Termin 2004" – es ist der 1. Jänner 2004 – "ohne jede Ausnahme für alle Bundesländer verbindlich sein sollte. Jedes Abweichen davon dürfte unsere gemeinsamen Bemühungen, die thermische Behandlung von Abfällen ab diesem Zeitpunkt zu installieren, zunichte machen. Auch ist zu befürchten, daß wegen der Lex Vorarlberg" – ich


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glaube, es ist gemischt; eine Lex Vorarlberg mit Wiener Anhang – "einzelne Bundesländer bessergestellt werden als alle anderen Deponiebesitzer in anderen Bundesländern."

Frau Dr. Sickl schreibt dann weiter, man könnte sogar überlegen, ob da nicht der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist.

Diese Stellungnahme ist aber kein freiheitliches Unikat, denn auch Landesrat Aichinger aus Oberösterreich, der auch, Herr Minister, der Österreichischen Volkspartei angehört, hat in seiner Stellungnahme geschrieben, daß er schon aus grundsätzlichen Überlegungen dennoch ein Abgehen vom bisher angestrebten Ziel, möglichst rasch zu einer nachsorgefreien Deponierung zu kommen, für ein falsches Signal hält. Er ist nach wie vor davon überzeugt, daß eine geordnete Abfallwirtschaft bei Zulassung von Ausnahmegenehmigungen nicht wirklich machbar sein wird. Dann hat er einen dringenden Appell angeschlossen: "Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bitte dich, dich dafür einzusetzen." – Aber, meine Damen und Herren, im Prinzip machen Sie heute genau das Gegenteil von dieser Empfehlung.

Abschließend darf ich feststellen, daß wir Freiheitlichen die Hoffnung nicht aufgeben, daß es auch hier besser werden wird. Inzwischen ist ja die dritte Abänderung des Wasserrechtes schon im Ausschuß des Nationalrates in Behandlung, und wir knüpfen daran die Hoffnung, daß das Wasserrecht in Zukunft noch besser administrierbar sein wird und daß all jene Projekte, die bei den Wasserrechtsbehörden hängengeblieben sind, weil einfach nicht entschieden wurde, in Zukunft, wenn sie entscheidungsreif sind, entschieden und Ungleichheiten verhindert werden.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist sicherlich gut beraten, wenn es die rechtlichen Voraussetzungen für eine gerechte, verträgliche und im Sinn der Bevölkerung sinnvolle Abfallpolitik umfassend und rasch schafft. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.04

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Helga Markowitsch. Ich erteile es ihr.

18.04

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine der wichtigsten und wertvollsten Ressourcen ist unser Trinkwasser. Einen großen Teil dieses Trinkwassers schöpfen wir aus dem Grundwasser. Deswegen ist es unsere vordringliche Aufgabe, das Grundwasser rein zu halten. Das wichtigste rechtliche Instrument dafür haben wir im Wasserrechtsgesetz.

Wodurch wird nun die Qualität des Grundwassers beeinträchtigt? – Unter anderem dadurch, daß in Österreich noch immer viel zuviel Müll, vor allem reaktionsfähiger, das heißt durch chemische Reaktionen schadstoffproduzierender Müll, auf Deponien abgelagert wird. Durch das verseuchte Sickerwasser wird das Grundwasser stark verunreinigt.

Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, daß Müll in erster Linie vermieden werden muß. Der nicht vermeidbare Abfall muß gesammelt, getrennt, wiederverwendet und wiederverwertet werden. Beim nicht mehr wiederverwendbaren Restmüll ist es dann am vernünftigsten, diesen in mit modernsten Filtern ausgestatteten Anlagen zu verbrennen.

Die SPÖ bekennt sich zur Müllverbrennung, die mittels der modernsten Technik sehr gut funktioniert. Es ist daher sinnvoll, moderne Müllverbrennungsanlagen zu fördern, anstatt den Müll einfach unbehandelt auf die Deponien zu werfen. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland wird wesentlich mehr Müll verbrannt und wesentlich weniger Müll deponiert als bei uns. Gerade diese beiden Länder sind bei der Abfallwirtschaft vorbildlich, denn die Zahl der Deponien, die das Grundwasser gefährden, muß endlich reduziert werden.

Besonders die alten Deponien entsprechen nicht dem Stand der Technik, denn sie sind zum Untergrund hin nicht optimal abgedichtet. Für neuerrichtete Mülldeponien haben wir inzwischen die auf dem Abfallwirtschaftsgesetz basierende Deponieverordnung, hinsichtlich der alten Deponien gab es bisher jedoch nur unzureichende Regelungen im Wasserrechtsgesetz. Daher


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liegt es nun auf der Hand, daß auch die bereits bestehenden Anlagen, die Altanlagen, einer Regelung unterzogen werden müssen, um auch sie auf den Stand der Technik zu bringen. Dies geschieht nun durch die heute zu debattierende und zu beschließende Wasserrechtsgesetznovelle Deponien.

Im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz und dem Altlastensanierungsgesetz ist dies nun der dritte Pfeiler eines umfassenden Deponiesicherungspaketes, welches eine Modernisierung der Mülldeponien zum Ziel hat. Man muß die Prioritäten im Wasserrecht und im Bereich der Oberflächengewässer auf den Grundwasser- und somit auch auf den Trinkwasserschutz verschieben, und dazu leistet diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes einen wichtigen Beitrag. Sie ermöglicht uns nun, die für das Grundwasser so gefährlichen Deponien endlich konsequent zu sanieren.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, daß bei den Oberflächengewässern durch die Wasserrechtsgesetznovelle von 1990 bereits starke Verbesserungen erreicht wurden. Die Wasserqualität der Flüsse und Seen ist – abgesehen von Problemen bei einigen kleineren Gewässern, bei manchen kleinen Bächen – zufriedenstellend. Durch den Vollzug der Wasserrechtsgesetznovelle von 1990 sind noch weitere Milliarden Schilling an Investitionen notwendig, Mittel, die zum Teil in Richtung Sanierung von Deponien umgeschichtet werden sollten. So ist es zum Beispiel nicht sinnvoll, Zehntelprozente an mehr Reinigungsleistung durch die Investition von Unsummen in die Verbesserung von Kläranlagen zu erkaufen.

Unser Schutzziel muß sein, daß in ganz Österreich das Grundwasser wieder Trinkwasserqualität hat. Diesbezüglich ist im neuen Gesetzestext vorgesehen, daß derzeit bestehende Deponien a) entweder zu schließen – Erklärung des Berechtigten an die Behörde – oder b) nach einem Dreistufenplan anzupassen sind. Anhängige Bewilligungsverfahren sind weiterzuführen, und zwar je nach Verfahrensstand entweder gleich mit Anwendung des neuen Standes der Technik laut Deponieverordnung oder entsprechend dem Stufenplan für bestehende Anlagen.

Dies muß bis zum Jahr 2004 geschehen. Ab diesem Zeitpunkt darf kein reaktionsfähiger Abfall mehr auf einer Deponie landen. Dieser muß entweder in modernen Verbrennungsanlagen verbrannt oder in biologisch-mechanischen Anlagen behandelt werden, wobei wir in der Praxis gesehen haben, daß dieses Verfahren nicht so gut funktioniert. Ich forciere daher – wie auch schon vorher erwähnt – die thermische Verwertung als zukunftsfähige Technologie, weil nur so die Altlasten der Zukunft vermieden werden können.

Um zu verhindern, daß im Jahre 2004, wenn die Deponieverordnung voll wirksam werden wird, zu wenig Verbrennungsanlagen vorhanden sind, muß gegengesteuert werden. Vorstellbar sind etwa spezielle Förderungen für Verbrennungsanlagen, die aus den eingesparten Mitteln – zum Beispiel beim Kläranlagenbau – aufgebracht werden könnten, da, wie ich vorher schon erwähnt habe, bei den Oberflächengewässern keine großen Investitionen mehr nötig sind.

In Ausnahmefällen – und wirklich nur in diesen – erhalten die Landeshauptleute die Möglichkeit, die Anpassungsfrist bis längstens 2008 zu verlängern. Zu den Voraussetzungen dafür zählen eine rechtskräftige Genehmigung der Deponie nach dem 1. Juli 1988, die Anpassung an den Stand der Technik bis 1. Juli 1999, eine maximale Ablagerungsmenge von 500 000 Tonnen nach dem 1. Jänner 1998 und die Übernahme der Nachsorge sowie die überwiegend thermische Behandlung des Restmülls durch das jeweilige Bundesland. Die Wasserrechtsgesetznovelle ermöglicht es auch, daß mehrere größere Abfallentsorgungsprojekte in Österreich endlich realisiert werden können. Damit können ein Investitionsvolumen von mehr als 5 Milliarden Schilling freigesetzt und Arbeitsplätze im technisch anspruchsvollen Maschinenbau- und Technologiesektor geschaffen werden.

Dies ist eine wichtige Novelle, die jahrelange Geschäfte mit unzureichend ausgestatteten Deponien beendet. Hier bestand Handlungsbedarf, und wir haben nun die Möglichkeit, einen Investitionsstau aufzulösen.

Für eine geordnete Abfallwirtschaft ist es notwendig, festzulegen, welche Abfälle auf welchen Deponien abgelagert werden dürfen und wie diese Deponien ausgestattet sein müssen. Es ist


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wirtschaftlich sinnvoll, dafür abgestufte Übergangsfristen vorzusehen. Ein weiterer Aufschub dieser Novelle wäre für die SPÖ nicht in Frage gekommen. Heute haben wir dank Ihrer Zustimmung die Möglichkeit, daß wir diese richtungweisenden Bestimmungen endlich umsetzen können, denn: Wir müssen die Altlasten von morgen verhindern! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.12

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort ist weiters gemeldet Herr Bundesrat Ing. Johann Penz. Ich erteile es ihm.

18.12

Bundesrat Ing. Johann Penz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Ich begrüße diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes, weil uns damit die Möglichkeit gegeben wird, alte Deponien zu sanieren, wie auch meine Vorrednerin sehr deutlich gesagt hat.

In dieser Wasserrechtsnovelle Deponien wird nämlich vorgeschrieben, daß Altanlagen, die nicht der Deponieverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen, nach einem Dreistufenplan an den Stand der Technik anzupassen oder sogar aufzulassen sind.

Diese Novelle ist der zweite Teil eines dreiteiligen Reformwerkes. Mit der Wasserrechtsgesetznovelle im Dezember wurde eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Frage Sanierungsgebiet und Berücksichtigung von freiwilligen Umweltprogrammen im Sanierungsgebiet vorgenommen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung auch dafür, daß Maßnahmen im Sanierungsgebiet auf freiwilligen Programmen, die auch entsprechend unterstützt werden, wie etwa dem österreichischen Umweltprogramm, aufbauen. – Aus der Sicht der Landwirtschaft eine sehr wichtige Weichenstellung.

Wir sorgen heute mit dem zweiten Teil der Wasserrechtsgesetznovelle dafür, daß Müllverbrennungsanlagen, zu denen wir uns alle bekennen, künftig nicht mehr unter Deponien oder Müll, der zu Dumpingpreisen angeliefert werden kann, leiden und daß solche Verbrennungsanlagen auch in Zukunft gebaut und wirtschaftlich betrieben werden können.

Bekanntlich steht ja auch in meinem Bundesland, also in Niederösterreich, der Fahrplan für die Gemeinde Zwentendorf, wo eine zentrale Müllverbrennungsanlage errichtet werden soll, fest. Nachdem der Zwentendorfer Gemeinderat bereits einen diesbezüglichen Grundsatzbeschluß gefaßt hat, und zwar mit einer überwältigenden Mehrheit von 22 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme, werden am 22. Juni auch die Bürger Gelegenheit haben, sich für oder gegen eine solche zentrale Anlage auf dem Gelände des Wärmekraftwerkes Dürnrohr zu entscheiden. Diese Vorgangsweise, daß die Bevölkerung mitentscheiden kann und daß nicht gegen die Bürger eine Entscheidung von zentraler Stelle aus gefällt wird, halten wir als Demokraten alle, glaube ich, für richtig und auch wichtig.

Wir werden vermutlich noch vor dem Sommer den dritten Teil dieser Wasserrechtsgesetznovelle beschließen, mit dem wichtige Entbürokratisierungsschritte gesetzt werden – Dr. Harring hat auch darauf hingewiesen –, ohne daß dabei die hohen Schutzziele des Wasserrechtsgesetzes beeinträchtigt werden sollen.

Ich darf einige Zahlen nennen: Etwa 100 000 Häuselbauer sollen ein vereinfachtes Verfahren haben, alle Verfahren im Bereich der landwirtschaftlichen Beregnungen sollen anzeigepflichtig werden. Das heißt, es kommt zu einer Entbürokratisierung, einer Vereinfachung, einem schnelleren Ablauf im Sinne der Betroffenen, im Sinne der Antragsteller.

Es handelt sich dabei um viele Bereiche der Wirtschaft, um Heizöltanks für Häuselbauer, für Hoftankstellen, für Bewässerungsanlagen, aber auch für Gemeinden, wo sich durch die geplante Novelle des Wasserrechtsgesetzes deutliche Verbesserungen und Erleichterungen ergeben.


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Auch ein von der Landwirtschaft seit langer Zeit verfolgtes Ziel soll mit dieser Novelle verwirklicht werden, nämlich daß der Selbstbehalt im Rahmen von Wassersanierungsgebieten, der bisher 20 Prozent beträgt, zur Gänze fallen soll.

Doch zurück zu der heute zur Debatte stehenden Novelle des Wasserrechtsgesetzes. Es hat eine heftige Debatte über die mögliche Verlängerung der Frist gegeben. Dr. Harring hat hier einige Akzente dieser Debatte wiederholt, weil von 2004 auf 2008 verlängert werden könnte.

Ich möchte dazu folgendes sagen: Wir sollten einmal grundsätzlich davon ausgehen, daß der Termin 2004 aufrecht bleibt. Im Wege einer Verordnungsermächtigung wird es allerdings möglich sein, daß der Landeshauptmann unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die Frau Kollegin Markowitsch genannt hat und die klar definiert und eng begrenzt sind, diese Frist verlängern kann, aber nicht verlängern muß . Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, daß im Jahr 2004 der überwiegende Teil des Restmülls, nämlich mehr als 50 Prozent, thermisch zu behandeln ist. Tatsächlich heißt das aber noch lange nicht, daß ein Landeshauptmann gezwungen wird, diese Frist zu verlängern. (Bundesrat Dr. Peter Harring: Das wär’ ja noch schöner!) Ich darf das hier in dieser Deutlichkeit wiederholen, Herr Dr. Harring, weil Sie hier auch diese Diskussion geführt haben.

Wir wissen, Herr Dr. Harring, daß das Gesetz ein Kompromiß ist. Wir wissen auch, wie dieser Kompromiß zustande gekommen ist. Sie haben hier Ihre Landesrätin Dr. Sickl zitiert, mit Recht zitiert, Sie haben es aber verabsäumt, den freiheitlichen Landesrat Dr. Gorbach aus Vorarlberg zu zitieren, auf dessen wesentliches Betreiben diese Fristverlängerung zurückgeht. Das ist bitte auch eine Realität, und heute nur Oberösterreich oder andere Länder zu nennen, wäre nicht korrekt. (Bundesrat Dr. Peter Harring: Das erstemal, daß Sie das tun, was sich die Freiheitlichen wünschen!) Das ist eine Realität, Herr Dr. Harring, und ich möchte diese nicht wegdiskutieren, aber ich bitte Sie, der Fairneß halber auch zu sagen, daß diese Gesetzesnovelle ein Kompromiß ist, weil eben auch ein zuständiges Regierungsmitglied in einem Land die Errichtung einer Deponie betrieben hat, und für diese Deponie, mit einem Fassungsvolumen von 800 000 Kubikmetern, hat das Land einen Haftungsrahmen von 500 Millionen Schilling übernommen. – Daher bitte auch dieser Kompromiß.

Ich glaube aber, Herr Dr. Harring, daß wir mit diesem Kompromiß leben können. Wichtig für uns ist, daß alte Deponien angepaßt werden müssen, damit die Verbrennungsanlagen konkurrenzfähig werden. Daher wird auch meine Fraktion dieser Novelle die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters gemeldet Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile es ihm.

18.20

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht ein symbolischer Umstand, daß wir gerade am heutigen Tag, am 5. Juni, über dieses Thema sprechen.

Seit 25 Jahren gibt es Bemühungen um einen Umwelt- und um einen Gewässerschutz. Die Premiere dazu fand vor einem Vierteljahrhundert, also am 5. Juni 1972, in Stockholm statt. An dieser Konferenz nahmen damals nur die Länder der westlichen Welt teil. Der Ostblock hat an dieser Konferenz in Stockholm nicht teilgenommen.

Im Juni 1992 gab es die Konferenz von Rio de Janeiro. An dieser nahmen alle in der UNO vertretenen Staaten teil. Es ging damals auch um die Verschmutzung der Gewässer und der Meere.

Am 5. Juni 1972, am Tag für Umwelt- und Gewässerschutz, wurde die UNO-Sonderorganisation für Umweltschutz gegründet. Sie hat ihren Sitz in Nairobi. Ich erwähne das so ein bißchen nebenbei, weil es sich bei diesem Thema anbietet, das Umfeld für solche Bemühungen, die international getätigt werden, aufzuzeigen. Wir alle wissen ja – auch anhand dieses Gesetzes,


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welches innerösterreichisch nicht unumstritten ist –, daß diese Anliegen grenzüberschreitend sind, also sowohl die Bundesländergrenzen als auch die Staatsgrenzen und im Großen gesehen auch die Grenzen der Kontinente überschreiten.

Österreich hat schon im Jahre 1959 ein Wasserrechts- und Deponiengesetz geschaffen. Im Grunde genommen ist Österreich ein Motor! Das muß man ja wohl anerkennen. Die Vorgänger des Herrn Ministers sind – ohne die Leistungen des jetzigen Ministers schmälern zu wollen – ein Motor auf dem Gebiete des Umwelt- und Gewässerschutzes gewesen. Aber die Frage stellt sich: Beginnt dieser Motor vielleicht leicht zu stottern? Bei manchen Motoren tritt dann, wenn sie zu lange laufen, wenn sie vielleicht zu lange in einer Hand sind oder immer mit alten Betriebsmitteln geschmiert werden oder am Ende vielleicht gar zu wenig geschmiert werden, das berühmte Stottern ein.

Ich habe den Eindruck, wir sind jetzt bei diesem Zustand angelangt. Auch die Prognose für die kommende Konferenz – sie soll von 23. bis 27. Juni in New York stattfinden; "Rio plus 5" wird sie genannt – wirft uns allen eine nüchterne Bilanz vor Augen. In Österreich wie auch weltweit bürden die Menschen ihren Lebensgrundlagen viel zu viele Lasten auf. Dazu, diese Lasten zu verringern, diese Belastung für die Umwelt zu senken, soll dieses Gesetz beitragen – so hoffen diejenigen, die das Gesetz machen. Es ist der Opposition jedoch unbenommen, das ein wenig in Frage zu stellen. Ich möchte es nicht zu böse formulieren, aber vielleicht sind ja auch andere Interessen im Spiel, wenn man festlegt, daß ein Ziel, welches ursprünglich für 2004 in Aussicht genommen war, auf 2008 erstreckt werden soll.

Herr Kollege Penz! Natürlich: Ein Stufenplan ist immer gut. Wir können keine Ho-ruck-Sache durchziehen, und dann funktioniert es womöglich nicht. Aber müssen die Stufen so lang gestreckt sein? 2004 ist ein schönes Ziel, da hätten wir sieben Jahre Zeit. Aber jetzt kommen noch weitere vier Jahre dazu, also sind es insgesamt schon elf Jahre, und ich glaube, für die Anliegen der Natur ist dieses Ziel zu weit gestreckt.

Es ist wichtig ... Bitte? (Bundesrat Ing. Penz: Man muß Standorte suchen, Anlagen bauen und so weiter!) Ja, da gebe ich Ihnen recht. Diese Punkte, zum Beispiel das Suchen und Finden eines geeigneten Standortes, sind problematisch. Aber sind nicht sehr oft ökonomische Gründe wie das Investieren und Reinvestieren dafür ausschlaggebend, daß man verzögert? Man möchte zuerst die Deponie sich ein bißchen amortisieren lassen, man möchte zuerst die Verbrennungsanlagen, die da oder dort entstanden sind, amortisiert haben, man möchte warten, bis man die Investition wieder hereinbekommt. Außerdem ist, wie ich meine, auch das Mülltransportgeschäft für manche von Bedeutung.

Ich will mit diesen keineswegs untergriffigen Hinweisen oder Andeutungen nur feststellen, daß wir Freiheitlichen den Eindruck haben, daß aus sehr mikroökonomischen Gründen der Neubau dieser Anlagen durch ein zu einheitliches Gesetz verzögert wird und ein gestreckter Stufenplan die Folge ist. Dieser gestreckte Stufenplan führt natürlich dazu, daß die guten Absichten, die Österreich schon im Jahr 1959 hatte, auf der Konferenz in Stockholm und dann später in Rio de Janeiro geäußert hat und in naher Zukunft in New York wiederum aussprechen wird, ebenfalls "gestreckt" werden.

Ich möchte es kurz machen und mit Franz Grillparzer schließen – Sie werden sich wundern: Franz Grillparzer hat diese Situation 1848, im Revolutionsjahr, beinahe visionär vorausgesehen! –: "Sie sehen die Flut, den Schlamm vom Grund aufmischen, und jeder zittert selbst vor der Gefahr. Sie alle möchten gern das Wasser klar – doch vorher noch im Trüben fischen!" (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Ing. Penz: Das war aber in völlig anderem Zusammenhang! – Bundesrat Payer: Der Grillparzer wird sich im Grab umdrehen!)

18.26

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters Herr Bundesrat Johann Grillenberger gemeldet. Ich erteile es dem Herrn Bundesrat.

18.26

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von meinen Vorrednern wurde bereits vieles betreffend


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das Wasserrechtsgesetz und die Novellierung dieses Gesetzes angesprochen. Vieles wurde dazu bereits gesagt. Ich möchte noch einige ergänzende Betrachtungsweisen hier darstellen. Ich möchte gleich vorausschicken: Ich bin Bürgermeister der Gemeinde mit der größten Mülldeponie des Burgenlandes, und ich weiß, worüber ich spreche.

Dieses Gesetz ist nur zu begrüßen, das möchte ich gleich vorausschicken. Die aktuelle Entwicklung in der Abfallwirtschaft ist nämlich dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil der Restmüllmenge an der gesamten Abfallmenge zwar abnimmt, die Kosten dafür aber aufgrund der immer höheren Anforderungen an die Verwertungs- und Behandlungseinrichtungen immer höher werden.

Die neuen Abfallwirtschaftsmaßnahmen und die damit verbundenen Aktivitäten führen aus der Sicht des Bürgers zu Entwicklungen, die dem Gesetz entgegenwirken. Durch seine Bemühungen bei der Mülltrennung wird das Füllvolumen der Restmülltonnen zwar reduziert, sein umweltbewußtes Verhalten bewirkt jedoch in vielen Fällen keine Beitragsvorteile, denn der Belohnungseffekt für seinen verstärkten Aufwand für die getrennte Sammlung und Vermeidung wird durch die notwendigen Investitionen aufgrund der immer strenger werdenden – und das ist zu begrüßen – gesetzlichen Auflagen mehr als wettgemacht.

Diese neuen gesetzlichen Auflagen sind im wesentlichen die Anpassungen an den Stand der Technik. Mit der Novellierung des Wasserrechtsgesetzes und der neuen Deponieverordnung sind die Themen Müllverbrennung und Standortsuche wieder aktualisiert worden, dazu parallel auch die altbekannten Standpunkte hinsichtlich des Verbrennens von Restmüll ohne vorhergehende mechanisch-biologische Aufbereitung oder ohne sie mit einer vorhergehenden Behandlung abzustimmen.

Meine Damen und Herren! Derzeit wird nur etwa ein Sechstel der jährlich in Österreich anfallenden 2,5 Millionen Tonnen Hausmüll thermisch entsorgt. Die Hälfte des deponierten Mülls und der Restmüll werden derzeit einer Wiederaufbereitung zugeführt.

Experten schätzen, daß in Österreich ein Bedarf nach zirka 10 bis 15 Müllverbrennungsanlagen mit einem Durchsatz von je 100 000 bis 200 000 Tonnen besteht. Anders ist der Grenzwert des Anteiles von 5 Prozent organischem Kohlenstoff im Deponiematerial nicht zu erreichen. Ziel sollte es sein, ab dem Jahr 2004 nur mehr inerte Stoffe zu lagern. Meine Damen und Herren! Wir müssen uns vor Augen halten und dürfen nicht verschweigen, welch hohe Umweltkosten die Deponierung mit sich bringt.

Ich meine, daß die thermische Verwertung einfach die bessere Technologie für die Zukunft ist. Das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt. In einigen europäischen Ländern werden solche Anlagen auch mit Erfolg betrieben und die Abfallstoffe dadurch ordentlich entsorgt.

Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Frist für die Deponierung vom Jahre 2004 auf 2008 – mit der Möglichkeit einer Verordnung des Landeshauptmannes in Ausnahmefällen, die aber meiner Meinung nach nicht die Regel werden dürfen; das wurde heute hier schon des öfteren erwähnt – wurde ein Kompromiß gefunden, um für den Bürger – ich betone: nicht gegen den Bürger! – einen Standort für eine Müllverbrennungsanlage zu finden und diese auch zu bauen.

Als Bürgermeister einer Standortgemeinde weiß ich, daß bei der Errichtung solcher Anlagen immer Probleme entstehen. Ich kann mit ruhigem Gewissen sagen: So viele Bürgerinitiativen, wie ich schon hinter mich gebracht habe, haben noch wenige Gemeinden zu bewältigen gehabt! Ich glaube, daß dieses Gesetz eine Verbesserung für unsere Umwelt darstellt. Man kann daher mit ruhigem Gewissen zu diesem Gesetz die Zustimmung geben. – Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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18.30

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Leopold Steinbichler. Ich erteile es dem Herrn Bundesrat.

18.30

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr viel wurde zu der vorliegenden Novelle schon gesagt. Ich habe die Diskussion heute zwar schon einmal verlängert, werde aber jetzt zur Verkürzung beitragen. Grundsätzlich ist, wie bereits ausgeführt, festzuhalten, daß es sich bei dieser großen Wasserrechtsgesetznovelle um eines der größten Deregulierungswerke der letzten Zeit handelt.

Der Abschnitt Kleinkläranlagen wurde schon abgehandelt und hat ebenso wie die gesamte nun vorliegende Novelle wesentliche Einsparungen an Bürokratie und bei den Verfahrenskosten bewirkt. Wesentliche Grundsätze dieser Novelle sind Einsparungen bei der Nachsorge und den Reparaturkosten, über die unter dem Titel "Altlastensanierung" von meinen Vorrednern ausführlich berichtet wurde.

Es gibt, wie gesagt, bundesländereinheitliche Regelungen hinsichtlich der Eingrenzung bis zum Jahr 2004 – nur im Ausnahmsfall bis zum Jahr 2008 –, und, wie ich meine, doch auch eine Regionalisierung und Eingrenzung der Mülltransporte.

Als einer, der aus einer Tourismusgegend kommt, wo eine Reststoffverbrennungsanlage, die RVL Lenzing, geplant und bereits in Bau ist – auch der Probebetrieb wurde bereits genehmigt –, kenne ich die Urängste der Bevölkerung. Es ist zwar, wie bei allen wichtigen Fragen, auch da so, daß von den Gegnern oft Argumente vorgebracht werden, die jeder Basis entbehren, aber die Probleme sind anzuhören und zu berücksichtigen. Auch ich spreche mich selbstverständlich für strengste Kontrollen und Messungen aus! Eines sollte verhindert werden: daß mit solchen Verbrennungsanlagen, die eine gewisse Auslastung brauchen, unter Umständen der Mülltourismus dadurch gefördert wird, daß das Heizmaterial für diese Anlagen herbeigekarrt werden muß.

Es sollte bei der ganzen Diskussion – es wurde heute schon sehr viel von Werten gesprochen, besonders von meinem Vorredner, der große Erfahrung mit dieser Thematik besitzt – auch nicht vergessen werden, daß man die Produktion umweltfreundlicher Stoffe weiterhin fördern sollte.

Als Ziel sollte nicht nur die thermische Verwertung gesehen werden, sondern es sollten besonders im heute bereits angesprochenen Produktionsbereich Forschungsaufträge vergeben werden. Ich denke dabei etwa an den Folienbereich, wo nicht nur aus petrochemischen Stoffen, sondern auch aus nachwachsenden Stoffen, wie etwa Kartoffelstärke, Maisstärke, Getreidestärke, recyclebare Ersatzprodukte erzeugt werden können. In diese Richtung sollte weiter intensiv gearbeitet werden.

In der Umweltpolitik sollte auch in Zukunft der Grundsatz: "Vermeiden geht vor verwerten" gelten. Ich denke, ganz besonders bei unserer wichtigsten Ressource, dem Trinkwasser, ist dies wohl der oberste Grundsatz, der gelten sollte. Wir von der ÖVP wollen weiter in diese Richtung arbeiten und stimmen deshalb der vorliegenden Novelle zu. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Eisl. Ich erteile es dem Herrn Bundesrat.

18.35

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Das Wasser ist ein wertvolles Gut, und in der Zeitschrift "Medizin Populär" ist ein wunderbarer Artikel mit der Überschrift: "Österreich: Wasser in Gefahr!" diesem Thema gewidmet.

Österreich ist, was die Menge des Wassers betrifft, eine "Insel der Seligen". Unser Land gehört zu den wasserreichsten Ländern der Erde und könnte mit seinen Wasservorkommen ganz Mitteleuropa versorgen.

Unser Trinkwasser stammt zur Hälfte aus dem Grundwasser und zu 49 Prozent aus Quellwasser. Wir wissen, daß Quellwasser die beste Qualität aufweist. Nur eine ganz geringe Menge unseres Trinkwasser stammt aus Oberflächengewässern. Aber auch hierzulande ist die Qualität


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des Trinkwassers zunehmend gefährdet. Pestizide und Nitrate setzen dem nassen Element ganz schön zu! Die erwähnte Zeitschrift verfolgt die Vorgangsweise der Regierung hinsichtlich der Absicherung unseres Trinkwassers.

Im Ausschuß hat der Herr Bundesminister einen sehr guten Satz geprägt: Ein Abfallgesetz ohne Anpassung an das Wasserrechtsgesetz bleibt ein Stückwerk. – Ich kann das nur unterstreichen, Herr Bundesminister! Das Wasserrechtsgesetz ist aber ein Stückwerk, und zwar schon deswegen, weil es in drei Etappen zustande kommen sollte: der erste Teil im Dezember 1996, jetzt der zweite Teil, und der nächste kommt wahrscheinlich noch vor der Sommerpause, damit dieses Wasserrechtsgesetz endlich einmal abgeschlossen werden kann. Ausnahmeregelungen sind natürlich auch nicht erfreulich und erweisen der gesamten Entwicklung keinen guten Dienst.

Die thermische Verwertung ist nicht aufzuhalten. Die Schweiz verbrennt schon über 20 Jahre lang mit Erfolg 80 Prozent des Hausmülls. Natürlich ist bei der Standortsicherung einiges zu beachten. Das ökologische Institut hat zum Beispiel in einer Fernsehsendung vor einigen Tagen den Standort Zistersdorf abgelehnt, weil er zu weit vom Ballungszentrum entfernt ist und die Abwärme dort nur sehr teuer oder überhaupt nicht genützt werden könnte.

Die Lockerung im § 31 sieht vor, daß Abraum- und Aushubmaterial bis hin zum Bauschutt womöglich auch noch deponiert werden kann. Diese Lockerung ist natürlich eine Gefahr, weil die Umsetzung sehr schwer zu kontrollieren ist. Die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt den Ländern, die damit – wie heute schon erwähnt – keine Freude haben.

Mit diesem Gesetz könnte allerdings der Mülltourismus zum Stillstand kommen. In früheren Jahren wurden Standorte für Deponien gesucht und den Gemeinden wurde finanzielle Unterstützung angeboten, um eine Deponie errichten zu können. Derzeit ist es so, daß nicht um die Deponien, aber um den Müll gestritten wird. Viele Gemeinden haben Deponien, können sie aber nicht füllen oder die Deponien sind nicht mehr wirtschaftlich. Davon können wir ein Lied singen! In Salzburg waren wir drauf und dran, ein Gesetz zu machen, das alle Gemeinden verpflichtet, den Müll zu einer bestimmten Deponie zu bringen, weil ansonsten dieses Unternehmen nicht mehr finanzierbar gewesen wäre.

Dieses stufenweise Zustandekommen des Gesetzes, auch wenn es mit einigen Lockerungen verbunden ist, werden wir Freiheitlichen natürlich nicht unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.38


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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck:
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es der Frau Bundesrätin.

18.38

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Da mein Bundesratskollege Dr. Bösch leider nicht mehr da ist, muß ich den freiheitlichen Landesrat Gorbach in Schutz nehmen. Ergänzend zu dem, was Bundesratskollege Hans Penz gesagt hat, möchte ich, was Vorarlberg anbelangt, erwähnen, daß es ja wohl nicht angeht, daß Vorarlberger Unternehmer und das Land Vorarlberg auf vorbildliche Weise versuchen, Umweltschutz im Lande zu betreiben und viele Millionen investieren, dann aber feststellen müssen, daß mittels Bundesgesetz gerade jene, die viel Geld für umweltschonende Maßnahmen aufwenden, bestraft werden.

Gerade Sie als Bankdirektor, Herr Dr. Harring – er ist im Augenblick nicht im Saal –, sollten wissen, daß solche Konzepte viele Jahre im voraus geplant sind und nicht kurzfristig. Es entspricht leider dem Stil der FPÖ, daß nur die halbe Wahrheit gesagt wird, denn der zuständige Referent in der Vorarlberger Landesregierung ist der freiheitliche Landesrat Gorbach.

Ich möchte dem Herrn Minister Molterer dafür danken, daß er, was die Deponien betrifft, Verständnis hatte und den Wünschen Vorarlbergs bei der Wasserrechtsgesetznovelle wenigstens teilweise entsprochen hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.40

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Waldhäusl. Ich erteile es ihm. (Bundesrat Bieringer: Uns bleibt auch nichts erspart!)

18.40

Bundesrat Gottfried Waldhäusl (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte noch einen kleinen Beitrag zu diesen Gesetzentwurf hier tätigen – schon alleine deswegen, Herr Kollege Bieringer, damit Ihnen in diesem Hause nichts erspart bleibt. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Meier: Uns auch nicht!)

Ich hoffe, Sie nützen die Situation für etwas Vernünftiges, nämlich daß Sie hierherkommen, um dann bei Verlassen des Hauses sagen zu können, ich habe etwas gelernt. (Ruf bei der SPÖ: Ich habe den Waldhäusl gehört!)

Meine Damen und Herren! Herr Minister! Mein Beitrag bezieht sich nur auf einen kleinen Teil. Wie wir schon gehört haben, ist das Wasserrechtsgesetz in drei Etappen durchzuführen, wobei die erste Etappe, die Wasserrechtsgesetznovelle 1996, bereits stattgefunden hat und noch eine folgen wird.

Kollege Penz hat erwähnt, daß die Formulierung, daß die betroffenen Bauern die 20prozentige Einkommensminderung in Grundwassersanierungsgebieten in Zukunft nicht mehr zu zahlen hätten, geändert wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit hiezu einige Anmerkungen machen. Ich habe in meiner Eigenschaft als Mitglied der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer bereits bei der letzten Vollversammlung dieses Problem des 20prozentigen Selbstbehaltes in den Raum gestellt und dieses Problem in Form eines Dringlichkeitsantrages an das Ministerium aufgeworfen.

Um im Interesse der Bauern zu handeln, habe ich ein Schreiben der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern von Österreich, deren Vorsitzender Nationalrat Rudolf Schwarzböck ist, hergenommen, seine Worte im Zuge der Begutachtung dieses Gesetzes übernommen und einen Antrag im Sinne der Bauern in der Hoffnung, gemeinschaftlich mit der ÖVP für die Bauern etwas zu erreichen, gestellt. Ein kurzer Auszug aus diesem Antrag:

Die Bestimmung des § 33f Abs. 6, wonach im Fall von Grundwassersanierungsmaßnahmen den Bauern eine bis zu 20prozentige Einkommensminderung zugemutet wird, soll aufgehoben werden. Darüber hinaus wird eine Abgeltung sämtlicher vermögensrechtlicher Nachteile in Schutz- und Schongebieten gefordert. Es soll damit eine Kannbestimmung in eine Sollbestimmung umgewandelt werden. – Das sind eigentlich, wie gesagt, die Worte von Rudolf Schwarzböck gewesen. Aber das erste, das auf mich zugekommen ist, war die Wortmeldung des Präsidenten. Er hat mir vorgeworfen: Diese Forderung ist bereits im Gesetz 1996 erfüllt, und der Bundesrat Waldhäusl hat im Bundesrat geschlafen, sonst würde er das wissen.

Nach kurzer Unterbrechung und Information seitens der ÖVP hat sich herausgestellt, daß nicht der Waldhäusl im Bundesrat, sondern der Schwarzböck im Nationalrat geschlafen hat, was eigentlich eine traurige Erkenntnis ist. Der Vorsitzende weiß nicht, welche Gesetze er im Nationalrat beschließt. Also war diese Forderung aufrecht. Doch zum Leid der österreichischen und der niederösterreichischen Bauern wurde diese Forderung, Schwarzböcks eigene Forderung, von ihm selbst und seinen ÖVP-Kollegen niedergestimmt. Er hat selbst seine eigene Forderung abgelehnt.

Jetzt haben wir der ÖVP, dem Bauernbund, eine zweite Chance gegeben. Bei der letzten Nationalratssitzung wurde dieser Antrag wieder eingebracht in Form eines Initiativantrages, eben diese 20prozentige Einkommensminderung und die Umwandlung der Kann- in eine Sollbestimmung. Und siehe da, auch im Nationalrat waren es wieder die Kollegen der ÖVP, des Bauernbundes, die genau diese Forderung wieder – aber nicht im Interesse der Bauern, ich weiß nicht, in wessen Interesse – abgelehnt haben. Und heute geht hier der Bauernbunddirektor Ing. Penz ans Rednerpult und sagt, das wird irgendwann einmal geändert, ich hoffe, beim nächsten Mal.


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Herr Kollege Penz! Ich hoffe sehr wohl, daß jetzt endlich der Geist gekommen ist und den ÖVP-Kollegen eingeimpft hat (Bundesrat Ing. Penz: Zu Pfingsten!), daß sie nicht immer gegen die Bauern stimmen sollen. Sie selbst sind drinnen gesessen in der Vollversammlung und haben miterlebt, wie ihre Vertreter gegen die Bauern gestimmt haben. Herr Minister! Sie haben im Nationalrat das gleiche gesehen. Da haben Bauernbundpolitiker gegen die Interessen der Bauern gestimmt, und Schwarzböck hat es sogar geschafft, daß er seine eigene Forderung abgelehnt hat.

Meine Damen und Herren! Jetzt frage ich mich: Ist es nicht wirklich berechtigt, wenn jemand sagt, das ist ein Kasperltheater, wenn ein Kasperl so etwas macht? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.49

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Molterer. Ich erteile es ihm.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter Waldhäusl, es mögen alle Ihre Wortwahl selbst qualifizieren. Ich kenne Präsident Schwarzböck als einen der erfolgreichsten Vertreter der Anliegen der österreichischen Bauernschaft. Er ist einer der Aufrechten, der auch harte Worte findet, wenn es notwendig ist, und ein Prinzip hochhält, das der Politik guttut: Im Zweifelsfall ist für die Bauern die unangenehme Wahrheit der bessere Weg als die angenehme Unwahrheit, Herr Kollege Waldhäusl! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Herr Kollege Waldhäusl! Das kommt davon, wenn man nicht in Ausschüsse arbeiten geht. Dann ist man nicht über die jüngste Entwicklung informiert, weil sonst hätten Sie Ihre Ausführungen zur Abschaffung des 20prozentigen Selbstbehaltes, die der Landwirtschaftsausschuß beschlossen hat, nicht gemacht. (Bundesrat Waldhäusl: Das war schon lang vorher!) Ich kann Ihnen nur raten, die Arbeit wieder aufzunehmen, weil dafür sind Sie eigentlich gewählt worden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ein ganz offenes Wort zu dieser Novelle: Der grundsätzlichen Zielrichtung dieser Novelle stimmen alle Fraktionen zu. Es gibt unterschiedliche abfallwirtschaftliche Ausgangslagen in den einzelnen Bundesländern, und die Diskussion zu dieser Novelle geht quer über alle Fraktionen hinweg. Sie wissen, daß der FPÖ-Landesrat Gorbach diese Novelle massiv gefordert hat, sogar mehr gefordert hat, als jetzt beschlossen wird. Die FPÖ-Landesrätin Sickl hat diese Novelle kritisiert. SPÖ-Landesrat Raus in Salzburg hat diese Novelle sehr kritisch betrachtet. Der SPÖ-Umweltstadtrat in Wien hat diese Novelle ganz massiv gefordert und begrüßt. Der ÖVP-Landesrat von Vorarlberg Schwärzler hat diese Novelle gefordert, der ÖVP-Landesrat Aichinger in Oberösterreich steht dieser Novelle skeptisch gegenüber. Warum? – Weil es eben in den Bundesländern unterschiedliche Bedingungen gibt.

Daher haben wir einen aus meiner Sicht vernünftigen Weg gewählt. Das Ziel mit 2004 bleibt, und es ist den Ländern überlassen, unter exakten Rahmenbedingungen, unter bestimmten Auf-lagen dieses Ziel zu verlängern. Es ist niemand gezwungen, das zu tun, und es ist niemand gezwungen, bis 2008 zu verlängern.

Ich sage Ihnen hier im Bundesrat schon: Ich bin etwas überrascht von der bisherigen Haltung. Mich wundert es, wenn der Bundesgesetzgeber auf die spezifischen Situationen von Ländern Rücksicht nimmt und der Bundesgesetzgeber eine Verordnungsermächtigung für den Landeshauptmann verwirklicht und dann eine Fraktion hier sagt, das ist im Sinne des Föderalismus kein guter Weg. Da muß ich Ihnen sagen, ich habe ein anderes Verständnis von Föderalismus und bin daher sehr froh, daß diese Novelle heute hier im Sinne eines umfassenden Umweltschutzes in Anwesenheit des Umweltministers beschlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.52

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.


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Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden (Immissionsschutzgesetz – Luft, IG-L) (608 und 681/NR sowie 5454/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Pfeifer übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Josef Pfeifer: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluß soll eine Neuregelung des Immissionsschutzes, basierend auf der Bundeskompetenz "Luftreinhaltung" geschaffen und die Einhaltung grundsätzlich wirkungsbezogener Immissionsgrenzwerte gewährleistet werden. Das Immissionsschutzgesetz-Luft bietet die Rechtsgrundlage für gebietsbezogene, planerische Immissionsschutzmaßnahmen sowie die Festlegung von grundsätzlich wirkungsbezogenen Immissionsgrenzwerten, die Durchführung von Messungen und die Maßnahmen im Fall der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes.

Die Vollziehung des Maßnahmenkatalogs soll grundsätzlich im Rahmen bestehender Materiengesetze erfolgen.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

18.55

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im letzten Bericht gehört, wie wichtig saubere Gewässer sind, und das gleiche gilt natürlich auch für die Luft. Daher möchte ich das Positive an diesem Immissionsschutzgesetz – Luft voranstellen.

Ich finde es gut, daß es endlich bundesweit ein einheitliches Meßnetz geben wird, ja geben muß, und es ist ebenso begrüßenswert, daß bundesweit ein Austausch von Meßdaten erfolgen muß. Selbstverständlich befürworten wir den Schutz der menschlichen Gesundheit im Luftreinhaltegesetz. Trotzdem muß auch hier unsere Kritik ansetzen. Es fehlen mir leider verbindliche


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Grenzwerte für den Wald. Das Wald-Ökosystem und alle anderen Ökosysteme reagieren nämlich wesentlicher empfindlicher und rascher auf Schadstoffe als der menschliche Orga-nismus. Obwohl sich beim Menschen Schäden erst nach längerer Zeit zeigen, schlagen mittlerweile Kinderärzte und Lungenfachärzte Alarm, weil bei den Kindern die Schäden nach und nach zutage kommen. Eine Dauerbelastung mit Luftschadstoffen führt bei Kindern zu massiven Atembeschwerden.

Daher ist es eben bedauerlich, daß keine verbindlichen Grenzwerte zum Schutz des heimischen Waldes in diesem Gesetz beinhaltet sind. Denn es darf der Schluß gezogen werden: Was den Wald schädigt, schädigt natürlich auch uns Menschen, und da zuallererst unsere Kinder.

Es könnte aber sein, daß diese fehlenden Grenzwerte darauf zurückzuführen sind, daß, wie es im § 3 Abs. 4 so schön heißt, der Herr Minister für Umwelt bei Verordnungen das Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu suchen hat, wenn bei Verordnungen die Grenzwerte niedriger sind als in den übrigen Mitgliedstaaten der EU. Mag sein, daß ein Grund ist, daß sich die Wirtschaft mit dem Umweltministerium nicht einigen konnte.

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Maßnahmen für den Verkehr. Im § 14 Abs. 1 wird richtig festgestellt, daß eine zeitliche und räumliche Beschränkung des Verkehrs erfolgen und angeordnet werden kann. Das ist auch völlig in Ordnung. Wir wissen, daß der Verkehr einen nicht unbeträchtlichen Anteil an den Schadstoffen in der Luft hat. Dann sollten die Beschränkungen aber klar, eindeutig und unmißverständlich und vor allem schlank in dem Gesetz stehen. Jetzt hat man sich die Mühe gemacht, aufzulisten, wer aller trotzdem fahren darf.

Dagegen wird ja im Grunde auch nicht viel zu sagen sein, weil es einleuchten wird, daß Einsatzfahrzeuge, Krankenbeförderung, Müllabfuhr, auch die Totenfahrten, so es nicht gerade eine Urne ist, befördern müssen, man wird auch einsehen, daß das zeitlich limitiert sein muß, bei Ärzten et cetera. Ich zähle jetzt nicht alles auf, denn ich nehme an, Sie haben es gelesen. Aber wenn man am Ende dieser Ausnahmen angelangt ist, bleibt eigentlich nicht mehr viel übrig. Es bleibt kein Fahrzeug, das nicht fahren darf, außer der private Verkehr. Ich meine, in einem Gesetz würde es völlig genügen, zu sagen, alle Fahrten zu rein privaten Zwecken sind zu beschränken und notfalls auch zu untersagen.

Weiters, Herr Minister, ist es bedauerlich, daß Sie sich nicht zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei allen Heizkraftwerken aufraffen konnten. Es ist nicht eindeutig und klar geregelt, das muß jetzt erst – und es gibt ja Verhandlungen mit den Ländern – gemäß Artikel 15a B-VG mit den Ländern geregelt werden. Ich bin sehr für Föderalismus; bei aller Liebe zum Föderalismus glaube ich aber trotzdem, daß es im Sinne des Umweltschutzes vernünftiger gewesen wäre, eine bundeseinheitliche Regelung vorzunehmen.

Es fehlt auch bei diesem Gesetz – und diese Chance hätte man gehabt –, das Smogalarmgesetz mit hineinzunehmen, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das Ozonalarmgesetz. Das sind Chancen, die vertan worden sind, und es ist auch die Chance vertan worden, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. Es ist wieder ein Stückwerk, und aus diesem Grunde müssen wir dieses Gesetz leider ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.00

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. – Bitte.

19.00

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Endlich wird mit dem Beschluß eines Immissionsschutzgesetzes – Luft, kurz IG-L, ein Instrumentarium für eine langfristig wirksame Luftreinhaltepolitik in Österreich geschaffen, die vor allem auch darauf eingehen wird, daß die Gesundheit des Menschen, des Tier- und Pflanzenbestandes sowie die Kultur- und Sachgüter vor schädigenden und belästigenden Luftschadstoffen in Zukunft geschützt werden sollen. Damit kann die Luftreinhaltepolitik Österreichs endlich – und da stimme ich mit Kollegin Mühlwerth überein – auf zwei Beine gestellt werden, weil es in Österreich bisher eben noch keine ausreichende bundesstaatliche Rechtsgrundlage für den Immissionsschutz gegeben hat. Wir sind


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das bisher nur in der Frage der Emissionsseite, also auf der Verursacherseite, angegangen, und nun wird endlich beides berücksichtigt.

Das Gesetz sieht – und auch das ist schon erwähnt worden – eine Neuregelung des Immissionsschutzes, basierend auf der Bundeskompetenz Luftreinhaltung, unbeschadet aber der Zuständigkeit der Länder für Heizungsanlagen, vor. Ich muß jetzt sagen, es kann nicht so sein, daß immer dann, wenn bundesstaatlich geregelt wird, von der Oppositionsseite nach Föderalismus gerufen wird, und wenn der Föderalismus gilt, immer nach Bundesstaatlichkeit gerufen wird, nur weil man krampfhaft versucht, eine Argumentation zu finden, um Gesetze ablehnen zu können.

Ich glaube, daß es richtig ist, daß mit den Ländern eigene Staatsverträge geschlossen werden, um eben auch die Heizungsanlagen in dieses IG-L mitaufzunehmen. Zudem sind wirkungsbezogene Immissionsgrenzwerte dafür geschaffen worden, um eine Rechtsgrundlage für gebietsbezogene planerische Immissionsschutzmaßnahmen in Zukunft zu haben. Das bedeutet, daß, wenn es jetzt – das ist auch schon angesprochen worden – zu Grenzüberschreitungen kommt, nach dem neuen Gesetz ganz bestimmte Schritte gesetzt werden müssen. Zuerst wird die Ursache ermittelt, das ist die Statuserhebung, dann werden Sanierungsmaßnahmen festgelegt, die in einer bestimmten Frist zu setzen sind, und schließlich werden Immissionsgrenzwerte als Voraussetzung für die Bewilligung von neuen Anlagen geschaffen werden. Dabei werden auf den Erkenntnissen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beruhende, wirkungsbezogene Immissionsgrenzwerte für die Konzentration verschiedener Luftschadstoffe zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit und ein Zielwert für Ozon festgelegt.

Hier sind wir wieder ein Vorbild für Europa, weil einzelne Grenzwerte weit über die EU-Richtlinien hinausgehen. Man kann sagen, daß Österreich bezüglich der Entwicklung der Luftschadstoffe allgemein gesehen als Vorbild in der Europäischen Union dienen, aber auch als Vorreiter in allen Umweltbelangen angesprochen werden kann. So ist es so, daß Österreich europaweit führend ist bei der Verringerung des Schwefeloxidausstoßes. Dieser konnte von 1980 bis 1994 um über 80 Prozent verringert werden. Somit ist Österreich in diesem Bereich OECD-Spitzenreiter. Nach dem Umweltkontrollbericht hat sich der Ausstoß der meisten anderen Luftschadstoffe in Österreich verringert. Am höchsten ist der Rückgang bei Stickstoffoxiden, gefolgt von Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Verbindungen und Kohlendioxid.

Ein sehr gutes Zeugnis hat uns die OECD in ihrem Länderbericht über die Umweltpolitik Österreichs ausgestellt. Demnach – das muß man auch auf Oppositionsseite einmal anerkennen – ist Österreichs Umweltpolitik seit den späten siebziger Jahren sehr erfolgreich gewesen. Die heimischen Umweltausgaben gehören zu den höchsten in der OECD. Man kann sich jedoch, was die Schadstoffbelastung betrifft, nicht von seinen Nachbarstaaten abschotten. Das Umweltbundesamt weist nach, daß zum Beispiel Schwefeldioxid zu 95 Prozent nach Österreich importiert wird. Unsere eigenen, hausgemachten Emissionen wurden zwar in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch reduziert, und nur mehr 5 Prozent – 5 Prozent, um das noch einmal zu wiederholen! – der gesamten Schwefeldioxid- und Schwefelmonoxidbelastung in Österreich sind auf Emissionen innerhalb unseres Bundesgebietes zurückzuführen.

Da wir wissen, daß die meisten Schadstoffe über die Grenzen hinweg zu uns kommen, müssen wir uns weiterhin intensiv – vor allem in Brüssel – dafür einsetzen, daß die Umweltgesetze europaweit strenger werden. Aber wir müssen auch auf unsere östlichen Nachbarstaaten dahin gehend stärker einwirken, daß die Schadstoffverfrachtung aus diesen Ländern geringer wird.

Man sollte aber nicht dauernd fordern – wie es zum Teil auch Frau Kollegin Mühlwerth angesprochen hat –, daß unsere Grenzwerte noch mehr verringert und damit unsere Umweltstandards noch weiter verschärft werden, weil damit die Konkurrenzsituation in Europa für österreichische Betriebe einseitig verschlechtert wird. Wir sollten uns lieber gemeinsam das Ziel setzen, strengere europäische, und zwar gesamteuropäische, Umweltrichtlinien zu schaffen.

Ich danke Ihnen, Herr Umweltminister Bartenstein, daß, was die Festlegung der Grenzwerte betrifft, ein derart ausgewogenes Gesetz geschaffen wurde.


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Nun zu den Kosten, weil diese für den Föderalismus sehr wichtig sind und von den Ländern sehr kritisch betrachtet werden. Die zum Vollzug des IG-L notwendigen Immissionsmeßstellen sind – Gott sei Dank, kann man sagen – zum überwiegenden Teil bereits von den Ländern eingerichtet und werden auch von diesen betrieben. Die in den EG-Regelungen geforderte flächendeckende Überwachung der Luftqualität ist damit sichergestellt. Man kann sogar davon ausgehen, daß wir in Österreich über mehr Meßstellen verfügen, mit Ausnahme zweier Meßstellen, die wir für das Burgenland brauchen, als von den EU-Regelungen her gefordert werden.

Das heißt, daß wir damit die Mehrkosten in einem durchaus vertretbaren Ausmaß gestalten können. Sie werden insgesamt für Bund und Länder mit zwischen 4,7 und 9,6 Millionen Schilling angegeben. Die Meßnetze, die schon bisher von den Ländern betrieben worden sind, werden auch weiterhin von den Ländern betrieben, und die Mittel zur Bedeckung der Kosten dafür müssen auch von den Ländern aufgebracht werden.

Das tatsächlich Interessante an diesem Gesetz, das der Meilenstein in der Umweltpolitik ist, ist darin zu sehen, daß wir endlich den Schadstoffausstoß an der Quelle messen werden und daher auch genau dort ansetzen können, die Schadstoffe zu reduzieren.

Wenn von der Opposition kritisiert worden ist, daß dieses Gesetz keine besonderen Auswirkungen im Sinne von neuen Belastungen für irgendwelche Emittenten haben wird, dann kann das für die österreichische Umweltpolitik auch wieder nur als Lob verstanden werden, weil wir damit beweisen, daß wir offensichtlich in bezug auf die Belastungssituation in unserem Land besser dastehen, als dies in vielen anderen vergleichbaren europäischen Ländern der Fall ist.

Wir sind glücklich darüber, daß jetzt endlich ein Datenverbund eingesetzt werden kann und daß wir damit in vielen Fragen der Umweltpolitik vom Glauben zum Wissen kommen können. Daher werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich erteile es ihm.

19.02

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heute zur Diskussion stehende Immissionsschutzgesetz ist wichtig, aber man muß ehrlich sein und auch anmerken, daß es leider nicht von besonderer Bedeutung ist, weil es im großen und ganzen nur für einige kleine, wenn auch wichtige Teilbereiche wie landwirtschaftliche Anlagen und Bundesanlagen direkt wirksam wird.

Die Luft Österreichs – das ist schon angemerkt worden – weist eine relativ gute Qualität auf. Es ist aber unsere Verpflichtung, diese hohe Qualität zu erhalten, und es gilt auch weiterhin danach zu trachten, die Qualität zu verbessern.

Zweifelsohne – Kollege Wilfing hat schon darauf hingewiesen – droht uns die größte Gefahr durch die belastete Luft aus unseren Nachbarländern, insbesondere aus den Ländern Nordosteuropas. Obwohl in diesen Ländern in den vergangenen Jahren mit unserer Hilfe und mit unserer Unterstützung einiges geschehen ist, muß durch weitere österreichische Hilfestellung – und wahrscheinlich auch verstärkt durch europäische Hilfestellung –, durch finanzielle und technologische Unterstützung danach getrachtet werden, daß noch mehr geschieht, um die Mängel betreffend Umweltschutz in unseren Nachbarländern so rasch wie möglich zu beseitigen, denn Luftverschmutzung und Umweltverschmutzung kennen keine nationalen Grenzen. Sie sind auch nicht mit Gesetzen oder mit nachvollzogenen EU-Richtlinien von Österreich abzuwenden oder gar aufzuhalten.

Daß künftig ein einheitliches österreichisches Meßstellennetz errichtet wird, ist besonders wichtig, ist auch zu begrüßen, wenn man weiß, daß 90 Prozent dieser schädlichen Immissionen aus dem Ausland zu uns kommen. Diese Belastungen aus den Nachbarländern gehören – wie ich eingangs schon gesagt habe – weiter abgebaut, und zwar durch Unterstützung Österreichs, aber auch verstärkt durch die Europäische Union.


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Ich meine und möchte das hier und heute auch sehr deutlich anmerken, daß wir selbst in Österreich unsere Umweltpolitik noch mehr professionalisieren müssen, als das bisher geschehen ist. Zur Professionalisierung unserer Umweltpolitik gehört meiner Meinung nach eine viel größere und umfassendere Kompetenz des Umweltministeriums in Umweltangelegenheiten.

Das österreichische Umweltrecht ist leider in zahlreiche einzelne Materien zersplittert. So fehlen dem Umweltministerium ausreichende Kompetenzen beim Vollzug erlassener Gesetze. Folgende Materien sollten dem Umweltministerium zugeordnet werden: das Wasserrechtsgesetz, ein einheitliches Anlagerecht, das Forstrecht, das Pflanzenschutzrecht, der Bundesnaturschutz und der Bodenschutz. Ich hege große Hoffnung, daß bei einer künftig anstehenden Bundesstaatsreform dieser Kompetenzzersplitterung im Umweltrecht entgegengetreten und mit diesem Kompetenzdschungel aufgeräumt wird.

Wünschenswert wäre auch eine umweltorientierte Steuerpolitik. Wo immer die Substitution umweltschädlicher Stoffe und Produktionsverfahren möglich ist, sollten diese durch die Steuergesetzgebung stärker als bisher unterstützt werden.

Öfter, als wir glauben, sind Arbeitnehmer im besonderen mit Luftverschmutzung und Schädigung der Umwelt unmittelbar konfrontiert. In den Betrieben herrschen oft umwelt- und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind. Ihre Gesundheit wird dadurch permanent gefährdet. Die Verschlechterung der Lebensumwelt infolge zusätzlicher Belastungen des Bodens, der Luft, des Wassers und in weiterer Folge der Lebensmittel wirkt sich auch auf die Freizeit aus.

Betroffen – das möchte ich heute hier auch sehr deutlich und klar sagen – sind die Arbeitnehmer auch vom Sozial- und Umweltdumping unserer nordöstlichen Nachbarn, der Reformstaaten. Viele Unternehmungen weichen nicht nur wegen der geringeren Lohnkosten, sondern immer öfter auch wegen der fast nicht vorhandenen Umweltauflagen in den Reformstaaten mit ihren Produktionen in diese Länder aus.

Meine Damen und Herren! Ich sage das heute hier sehr deutlich: Es ist für uns unverzichtbar, daß bereits bei einem etwaigen EU-Beitritt einiger Reformstaaten in den Jahren nach dem Jahr 2000 in diesen Ländern Umweltgesetze, die den EU-Rahmenrichtlinien entsprechen, wie zum Beispiel das heute vorliegende Immissionsschutzgesetz – Luft, gelten.

Beim derzeit hohen Standard der Umweltauflagen in Österreich werden die Auswirkungen des vorliegenden Gesetzes, die Umsetzung dieser EU-Richtlinie, nicht besonders groß sein. Aber ich möchte trotzdem sehr deutlich darauf hinweisen, daß wir auch auf nationaler Ebene alles daransetzen müssen – das sind wir der Bevölkerung und im besonderen unserer Jugend schuldig, die unsere Bemühungen, die Luft in Ordnung zu halten, auch anerkennen wird –, einen Beitrag zu leisten, um zu verhindern, daß schlechte Luft aus den Nachbarländern nach Österreich kommt. Es gilt, in diesen Ländern sofort prophylaktisch tätig zu werden und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Ich meine, daß wir Sozialdemokraten auch diesem kleinen Ansatz die Zustimmung geben können, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.10

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

19.10

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Alle Umweltgesetze kosten Geld. Auch das vorliegende Immissionsschutzgesetz wird wirtschaftliche Nachteile für die Bevölkerung bringen. Ich betone: wirtschaftliche Nachteile.


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In unserer derzeitigen wirtschaftlichen Situation, in der der Finanzminister trotz einer Abgabenquote von über 40 Prozent noch nicht weiß, woher er die notwendigen Finanzmittel zur Einhaltung der Konvergenzkriterien nehmen soll, und ein Großteil der Betriebe wegen der hohen Kostenbelastung in unserem Land um die internationale Konkurrenzfähigkeit kämpft, in einer solchen Zeit hätte dieses Umweltgesetz kaum Chancen auf Beschluß im Parlament, wenn, ja wenn wir nicht aufgrund des EU-Beitrittsvertrages verpflichtet wären, die EU-Richtlinien für den Immissionsschutz innerstaatlich umzusetzen.

Natürlich geht es dabei um eine Güterabwägung. Auf der einen Seite stehen die Einkommen der Bevölkerung, auf der anderen Seite steht die erhöhte Lebensqualität durch eine bessere Luftqualität. Auswirkungen hat das vorliegende Gesetz nur auf jene Gebiete, in denen die Luftgüte die vorgeschriebenen Grenzwerte dauernd überschreitet. Durch eine Festlegung des Sanierungsgebietes und von Sanierungsmaßnahmen kann mit dem vorliegenden Gesetz die Luftqualität dauerhaft verbessert werden.

Wer sich also gegen dieses Gesetz wendet, wendet sich praktisch auch gegen eine dauerhafte Verbesserung unserer Luftqualität. Die Heizungsanlagen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder, und da kann man nicht einfach darüberfahren und sagen: Herr Minister! Verordnen Sie den Ländern ein Gesetz, das ihren Zuständigkeitsbereich betrifft! – Es ist deshalb notwendig, mit einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine Einflußnahme des vorliegenden Immissionsschutzgesetzes auch auf die Verringerung von Luftschadstoffen oder Luftschadstoffemissionen von Heizungsanlagen zu erreichen.

Bei der Beschlußfassung solcher Umweltgesetze muß uns aber auch bewußt sein – ich möchte das deshalb ansprechen, damit wir auch daran denken –, daß sie auch enorme Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze haben können. Zuerst kommen berechtigte betriebliche Umweltauflagen. Daraus können aus verschiedenen Gründen wirtschaftliche Probleme entstehen. Oft wird die Betriebsgröße verringert oder der Betrieb sogar geschlossen. Ich weiß schon, das wird gerne als Panikmache hingestellt. Aber in der Praxis ist es eben so. Jüngstes Beispiel ist die Problematik des Zementwerkes in Tirol. Trotzdem werden ich und meine Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung geben.

Ich glaube, daß es uns so gut geht, daß wir einen Teil unseres Einkommens für die Finanzierung von Umweltmaßnahmen hergeben können. Wenn ich davon spreche, was uns das Gesetz kosten wird, so meine ich nicht die Kosten der öffentlichen Hand in der Höhe von 7 bis 9 Millionen Schilling im Jahr, die übrigens in diesem Gesetz ganz besonders sorgfältig ausgerechnet wurden. Ich meine überhaupt, daß das vorliegende Gesetz mit ganz besonderer Sorgfalt auch für uns, die wir das Gesetz lesen wollen, in einer sehr guten, übersichtlichen Art gestaltet wurde.

Wenn ich von Kosten spreche, die das Gesetz vorsieht, so meine ich jene Kosten, die von den Arbeitnehmern der Betriebe getragen werden müssen, oder jene Kosten, die von Hausbesitzern oder Wohnungsmietern für die Verbesserung von Heizanlagen getragen werden müssen. Das sind Kosten, die wir in Zukunft einfach aufgrund dieses Gesetzes zu tragen haben werden, um zu einer Verbesserung der Luftsituation zu kommen.

Ich bin davon überzeugt, daß mit dem vorliegenden Gesetz auch bei grenzüberschreitenden Emissionen zwischen den einzelnen Ländern oder auch mit den angrenzenden Staaten dort, wo die Luftbelastung sehr hoch ist, eine wesentliche Verbesserung herbeigeführt werden kann.

Wir geben deshalb diesem Gesetz gerne die Zustimmung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.16

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Ich erteile es ihm.

19.16

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Wir zelebrieren heute den


Bundesrat
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627. Sitzung / Seite 133

Weltumwelttag, und da fügt es sich gut, daß das letzte große Umweltgesetz, das Österreich noch braucht, mittels Beschlußfassung und Zustimmung im Bundesrat endgültig Gesetz werden kann.

Es ist dieses letzte große Gesetz, wie Herr Bundesrat Jaud schon ausgeführt hat, nicht zuletzt auch deswegen ein Erfordernis, weil Österreich an und für sich schon im Zuge des EWR-Abkommens, also schon vor der Zugehörigkeit zur Europäischen Union, ein Immissionsschutzgesetz – Luft gebraucht hätte. Das heißt also, wir sind in Verzug, der Mahnbrief der Europäischen Kommission liegt vor, die Beschlußfassung dieses Gesetzes ist also gerade noch rechtzeitig erfolgt, obwohl sich die Verhandlungen sehr umfassend dargestellt haben.

Frau Bundesrätin Mühlwerth! Auch ich hätte mir gut vorstellen können, daß Waldgrenzwerte gleich im Gesetz verankert werden. Ich denke, daß auch die Vertreter der Landwirtschaft das sehen hätten können. Was jetzt im Gesetz vorgesehen ist, ist jedenfalls und zumindest eine Verordnungsermächtigung, um Waldgrenzwerte erlassen zu können.

Nicht teilen kann ich Ihren Vorschlag oder Ihre Überlegung, daß man auch das Luftreinhaltegesetz hier integrieren hätte können. Frau Bundesrätin! Das Luftreinhaltegesetz stellt auf E missionen ab, das Immissionsschutzgesetz – Luft auf I mmissionen. Es ist richtig, daß die Integration des Smogalarmgesetzes und allenfalls auch des Ozongesetzes von der Systematik her möglich gewesen wäre. Es war aber zeitlich nicht mehr möglich. Wir könnten das gegebenenfalls nachholen. Aber das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen hätte nicht hiezu gepaßt.

Es ist von meinem Vorredner auf der Ministerbank, Willi Molterer, in einem anderen Zusammenhang schon gesagt worden, es ist eigenartig, wenn gerade das Vertretungsgremium der Länder – auch wenn es sich jetzt um eine Oppositionsfraktion handelt –, Frau Bundesrätin, dort bundeseinheitliche Regelungen fordert, wo klare Landeskompetenzen gegeben sind. Ich bin das aus dem Nationalrat gewohnt; wenn die Liberalen, wenn die Grünen Bundeskompetenzen, bundeseinheitliche Regelungen verlangen, dann wundert mich das nicht. Aber daß Sie als Ländervertreterin hier für Heizungsanlagen indirekt eine bundeseinheitliche Regelungskompetenz verlangen, das wundert mich. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth. ) Ich könnte damit leben. Wenn Sie die Länder dazu motivieren können, dann würde mich das zumindest nicht stören.

Herr Bundesrat Drochter von der sozialdemokratischen Fraktion hat gemeint, es müsse ein Meßstellennetz errichtet werden. Herr Bundesrat! Darin liegt ja einer der Charmepunkte dieses Gesetzes, daß es sich – wie Frau Abgeordnete Langthaler in der Nationalratsdebatte gesagt hat – um ein fades Gesetz handelt, weil sich wenig ändern müßte. Dieses Meßstellennetz existiert schon – mit zwei Ausnahmen. Im Burgenland müssen noch zwei Meßstellen errichtet werden. Sonst greifen wir auch auf die bestehenden Meßstellennetze der Bundesländer zurück. Auch darin liegt letztlich das Geheimnis begründet, daß sich die Mehrkosten für den Bund – wie zweimal angeführt – im einstelligen Millionenbereich bewegen.

Daß von der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion eine Kompetenzstärkung des Umweltressorts gefordert wird, freut mich am Weltumwelttag ganz besonders. Herr Bundesrat! Ich darf bei Gelegenheit darauf zurückkommen, ohne hier weiter ins Detail gehen zu können.

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Jaud! Nein, dieses Immissionsschutzgesetz – Luft wird für die Bevölkerung keine wirtschaftlichen Nachteile bringen. Es ist aufgrund der getroffenen Umweltschutzmaßnahmen der letzten Jahre und wohl auch Jahrzehnte die Luftqualität in Österreich trotz der schwierigen Situation, daß sehr viel an Immission aus dem Ausland hereinkommt – Herr Bundesrat Wilfing hat das dargestellt –, trotz dieser zum Teil recht schwierigen Situation, vor allem was das bodennahe Ozon angeht, in aller Regel so, daß mit einem Interventionsbedarf aufgrund des Immissionsschutzgesetzes – Luft nicht zu rechnen ist. Das kann ich hier sagen, weil wir selbstverständlich die jeweiligen Grenzwerte, die uns von der Akademie der Wissenschaften vorgegeben wurden, erfüllt haben. Wir haben uns auch nicht ausschließlich darauf beschränkt, EU-Recht umzusetzen, nur die Mindesterfordernisse zu erfüllen, sondern wir haben


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sehr wohl auch Benzolgrenzwerte und auch Depositionsgrenzwerte in das Gesetz integriert. Das heißt, das Immissionsschutzgesetz – Luft geht in manchen Bereichen durchaus über EU-Mindeststandards hinaus – in einem Ausmaß, das umweltpolitisch und auch gesundheitspolitisch wünschenswert ist. Gleichzeitig ist das aber natürlich auch in diesem Gesamtkontext von Kosten, Arbeitsplätzen und Wirtschaftlichkeit verantwortbar.

Weil ich schon das Wort "Kosten" erwähnt habe – darauf bin ich besonders stolz, und dafür darf ich vor allem den Mitarbeitern meines Hauses danken –: Würde jedes Gesetz, das das Hohe Haus und seine beiden Kammern passiert, eine derartig detaillierte und diszipliniert und umfassend erstellte Kostenaufschlüsselung enthalten haben – ich denke da an die Vergangenheit zurück –, dann hätten wir manches Kostenproblem im Bundeshaushalt heute wohl nicht. – Ich bedanke mich, Hoher Bundesrat und sehr geehrter Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ und der Freiheitlichen.)

19.26

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) (583 und 682/NR sowie 5455/BR der Beilagen)

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll).

Die Berichterstattung hat die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Irene Crepaz, anstelle der gewählten Berichterstatterin, Frau Johanna Schicker, freundlicherweise übernommen. Ich darf Frau Bundesrätin Crepaz höflich um ihren Bericht bitten.

Berichterstatterin Irene Crepaz: Danke, Herr Präsident! Der Bericht liegt Ihnen allen vor, sehr geschätzte Damen und Herren, daher darf ich auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes.


Bundesrat
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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe bekannt, daß ich den eingebrachten Selbständigen Antrag der Bundesräte Dr. Schambeck, Weiss, Haselbach, Konečny, Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (98/A der Beilagen) dem Geschäftsordnungsausschuß zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen habe.

Weiters teile ich mit, daß seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 7 Anfragen, 1287/J bis 1293/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 26. Juni 1997, 9 Uhr in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen – neben der Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1997 – jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschußvorberatungen sind für Dienstag, den 24. Juni 1997, ab 14 Uhr vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung: 19.28 Uhr