Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 5

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

stimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das Rohrleitungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, das Wohnungsgemeinnnützigkeitsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz 1985, das Rechtspflegegesetz, das Heizkostenabrechnungsgesetz und das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 geändert werden (Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997) (898 und 1002/NR sowie 5602/BR d. B.)

(8) Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 1997 – UrhG-Nov. 1997) (883 und 1001/NR sowie 5603/BR d. B.)

Berichterstatter: Ferdinand Gstöttner 63

[Antrag, zu (7) und (8) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Dr. Peter Böhm 63

Dr. Milan Linzer 67

Josef Rauchenberger 69

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 70

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (7) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 73

einstimmige Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (8) keinen Einspruch zu erheben 73

Gemeinsame Beratung über

(9) Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich (Stellenbesetzungsgesetz) (533/A und 975/NR sowie 5604/BR d. B.)

(10) Beschluß des Nationalrates vom 10. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird (641/A und 977/NR sowie 5605/BR d. B.)

Berichterstatter: Dr. Kurt Kaufmann 74

[Antrag, zu (9) 1. der im § 8 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zu (10) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Dr. Paul Tremmel 74

Josef Rauchenberger 76

Jürgen Weiss 78

Ilse Giesinger 80

Staatssekretär Dr. Peter Wittmann 80


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite