Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Dr. Paul Tremmel 116

Bundesministerin Eleonora Hostasch 118

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 118

(20) Beschluß des Nationalrates vom 7. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen) (1158 und 1287/NR sowie 5764/BR d. B.)

Berichterstatter: Herbert Thumpser 119

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Leopold Steinbichler 119

Josef Rauchenberger 120

Mag. John Gudenus 122

Mag. Karl Wilfing 123

Wolfgang Hager 125

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 126

DDr. Franz Werner Königshofer 128

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP, der SPÖ und einiger Bundesräte der Freiheitlichen, gegen die Stimmen einiger Bundesräte der Freiheitlichen 128

(21) Beschluß des Nationalrates vom 8. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz und das Altlastensanierungsgesetz geändert werden (Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1998) (1201 und 1327/NR sowie 5729 und 5765/BR d. B.)

Berichterstatter: Herbert Thumpser 129

(Antrag, 1. der in Ziffer 44 § 45 Abs. 16 und Ziffer 45 Artikel VIII Abs. 10 Ziffer 4 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen die übrigen Bestimmungen des Beschlusses des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Mag. Walter Scherb 129

Ing. Peter Polleruhs 130

Mag. Günther Leichtfried 132

Mag. Karl Wilfing 134

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 134

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. der in Ziffer 44 § 45 Abs. 16 und Ziffer 45 Artikel VIII Abs. 10 Ziffer 4 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmung im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen die übrigen Bestimmungen des Beschlusses des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 135


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite