Stenographisches Protokoll
735. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 9. Juni 2006
735. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 9. Juni 2006
Dauer der Sitzung
Freitag, 9. Juni 2006: 9.02 –
19.14 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagenrechtsnovelle 2006)
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird
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12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden
13. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988,
das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geändert
werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006)
14. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz,
die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das
Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005,
das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002
und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden
17. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 –
UrhG-Nov 2006)
18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird
19. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen
Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz,
das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das
Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006
geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 –
SWRÄG 2006)
20. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden
23. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das
Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 –
VersRÄG 2006)
24. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG
das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das
Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965
und das Handelsvertretergesetz geändert werden (Publizitätsrichtlinie-Gesetz –
PuG)
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichts-
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gesetz, das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung,
das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert
werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006)
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird
28. Punkt:
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz
und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden
29. Punkt: Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006)
32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)
33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006)
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972)
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
36. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2006
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Inhalt
Bundesrat
Mitteilung der Präsidentin Sissy Roth-Halvax betreffend ihre Tätigkeit als Bundesratspräsidentin ............................................................................................................................... 16
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Schlussansprache der Präsidentin Sissy Roth-Halvax ........................................... 32
Schreiben des Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel betreffend Nominierung der österreichischen Mitglieder für die kommende Funktionsperiode des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß Artikel 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz ................................................. 36
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................... 72, 95
Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung:
Ludwig Bieringer ........................................................................................................ 118
Albrecht Konecny ...................................................................................................... 119
Wortmeldung der Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................. 179
36. Punkt: Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2006 ............................................................................................................................. 185
Personalien
Ordnungsruf ................................................................................................................... 16
Fragestunde (121.)
Auswärtige Angelegenheiten ..................................................................................... 17
Manfred Gruber (1511/M-BR/06); Karl Bader, Stefan Schennach
Dr. Franz Eduard Kühnel (1508/M-BR/06); Wolfgang Schimböck, Elisabeth Kerschbaum, Peter Mitterer
Stefan Schennach (1514/M-BR/06); Albrecht Konecny, Edgar Mayer
Erwin Preiner (1512/M-BR/06); Franz Perhab, Eva Konrad
Gottfried Kneifel (1509/M-BR/06); Ewald Lindinger, Dr. Ruperta Lichtenecker
Harald Vilimsky (1507/M-BR/06); Stefan Schennach, Martina Diesner-Wais
Gabriele Mörk (1513/M-BR/06); Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Eva Konrad, Ing. Siegfried Kampl
Hans Ager (1510/M-BR/06); Helmut Wiesenegg, Dr. Ruperta Lichtenecker
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 16
Nationalrat
Beharrungsbeschlüsse .................................................................................................. 35
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 39
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 39
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 5 |
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie 7546/BR d.B.) ......................... 40
Berichterstatterin:
Gabriele Mörk ................................................................................. 40
Redner/Rednerinnen:
Dr. Franz Eduard Kühnel ............................................................................................. 41
Wolfgang Schimböck .................................................................................................. 43
Hans Ager ..................................................................................................................... 45
Stefan Schennach ........................................................................................................ 46
Staatssekretär Dr. Hans Winkler ................................................................................ 49
Antrag der Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 – KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie 7546/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Abstimmung erübrigt sich ............................................................................................................. 43, 51
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben ............................................................................... 51
Gemeinsame Beratung über
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006) (655 d.B. und 1225 d.B. sowie 7537/BR d.B. und 7574/BR d.B.) ......................................................................... 51
Berichterstatter:
Helmut Wiesenegg ............................................................................ 51
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006) (1411 d.B. und 1452 d.B. sowie 7538/BR d.B. und 7575/BR d.B.) ........................................................ 51
Berichterstatter:
Helmut Wiesenegg ............................................................................ 51
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1419 d.B. und 1453 d.B. sowie 7576/BR d.B.) ............................................................................................................................... 51
Berichterstatter:
Helmut Wiesenegg ............................................................................ 51
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ......................................................................................... 52, 66
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 58
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 60
Ing. Hermann Haller ..................................................................................................... 62
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 6 |
Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ........................................................................ 63
Ing. Siegfried Kampl .................................................................................................... 67
Johann Kraml ............................................................................................................... 69
Josef Saller ................................................................................................................... 69
Stefan Schennach ........................................................................................................ 70
Antrag der Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker, die Verhandlung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006), (655 d.B. und 1225 d.B. sowie 7537/BR d.B. und 7574/BR d.B.), gemäß § 51 Abs. 1 GO-BR an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit rückzuverweisen – Ablehnung .............. 72, 72
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (namentliche Abstimmungen) 73
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmungen ........................... 73, 74
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ...................................... 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ...................................... 75
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagenrechtsnovelle 2006) (1367 d.B. und 1451 d.B. sowie 7577/BR d.B.) 75
Berichterstatter: Helmut
Wiesenegg ............................................................................ 75
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 76
Johann Kraml ............................................................................................................... 76
Sonja Zwazl ................................................................................................................... 77
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 78
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird (830/A und 1450 d.B. sowie 7578/BR d.B.) 78
Berichterstatter: Günther
Kaltenbacher ...................................................................... 78
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 78
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 80
Franz Perhab ................................................................................................................. 81
Peter Mitterer ................................................................................................................ 82
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 7 |
Wolfgang Schimböck .................................................................................................. 83
Sonja Zwazl ................................................................................................................... 85
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 87
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz) (1365 d.B. und 1486 d.B. sowie 7579/BR d.B.) ...................................................................................... 88
Berichterstatter:
Günther Kaltenbacher ...................................................................... 88
Redner/Rednerinnen:
Eva Konrad ................................................................................................................... 88
Mag. Gerald Klug ......................................................................................................... 89
Franz Perhab ................................................................................................................. 91
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 92
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird (1349 d.B. und 1487 d.B. sowie 7580/BR d.B.) ............................................................................................................................... 92
Berichterstatter:
Günther Kaltenbacher ...................................................................... 93
Redner/Rednerinnen:
Mag. Gerald Klug ......................................................................................................... 93
Gottfried Kneifel ........................................................................................................... 94
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 94
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1424 d.B. und 1489 d.B. sowie 7563/BR d.B.) ............................................................................................................................... 95
Berichterstatter:
Johann Höfinger ................................................................................ 95
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen............................................................ 95
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006) (829/A und 1466 d.B. sowie 7548/BR d.B.) 96
Berichterstatter:
Reinhard Todt .................................................................................... 96
Redner/Rednerinnen:
Manfred Gruber ............................................................................................................ 96
Franz Perhab ................................................................................................................. 97
Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 98
Peter Mitterer ................................................................................................................ 99
Wolfgang Sodl ............................................................................................................ 100
Sonja Zwazl ................................................................................................................. 102
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 103
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 104
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 8 |
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (1357 d.B. und 1464 d.B. sowie 7549/BR d.B.) 104
Berichterstatter:
Reinhard Todt .................................................................................. 105
Redner/Rednerinnen:
Johann Giefing ........................................................................................................... 105
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 107
Elisabeth Kerschbaum .............................................................................................. 108
Ing. Siegfried Kampl .................................................................................................. 108
Manfred Gruber .......................................................................................................... 109
Karl Bader ................................................................................................................... 110
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 113
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 113
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 d.B. und 1467 d.B. sowie 7535/BR d.B. und 7550/BR d.B.) 114
Berichterstatter:
Reinhard Todt .................................................................................. 114
Redner/Rednerinnen:
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 114
Albrecht Konecny ...................................................................................................... 115
Ludwig Bieringer ........................................................................................................ 116
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 116
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 119
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) (1434 d.B. und 1477 d.B. sowie 7551/BR d.B.) ............................................................................. 119
Berichterstatter:
Mag. Gerald Klug ............................................................................ 120
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 (1435 d.B. und 1470 d.B. sowie 7552/BR d.B.) .................................................................................................... 119
Berichterstatter:
Mag. Gerald Klug ............................................................................ 120
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 9 |
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1418 d.B. und 1471 d.B. sowie 7553/BR d.B.) ................................................... 120
Berichterstatter:
Mag. Gerald Klug ............................................................................ 120
Redner/Rednerinnen:
Mag. Susanne Neuwirth ............................................................................................ 121
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 123
Wolfgang Schimböck ................................................................................................ 123
Sonja Zwazl ................................................................................................................. 124
Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................. 126
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 127
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 127
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 127
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (821/A und 1497 d.B. sowie 7562/BR d.B.) ............................................................................................................... 127
Berichterstatter:
Thomas Einwallner ......................................................................... 127
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 128
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 – UrhG-Nov 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.) .................................................................................... 128
Berichterstatter:
Franz Wolfinger ............................................................................... 128
18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.) 128
Berichterstatter:
Franz Wolfinger ............................................................................... 128
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Schimböck ................................................................................................ 128
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg .......................................................................... 129
Stefan Schennach ...................................................................................................... 130
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 131
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 10 |
Antrag der Bundesräte Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 – UrhG-Nov 2006), (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Annahme 129, 132
Antrag der Bundesräte Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Annahme ............................................. 130, 132
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006) (1420 d.B. und 1511 d.B. sowie 7566/BR d.B.) ............................................................................................................................. 132
Berichterstatterin:
Gabriele Mörk ............................................................................... 133
20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird (1513 d.B. sowie 7567/BR d.B.) ..................... 132
Berichterstatterin:
Gabriele Mörk ............................................................................... 133
21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird (1512 d.B. sowie 7568/BR d.B.) ..................... 132
Berichterstatterin:
Gabriele Mörk ............................................................................... 133
Redner/Rednerinnen:
Mag. Susanne Neuwirth ............................................................................................ 133
Helmut Kritzinger ....................................................................................................... 134
Stefan Schennach ...................................................................................................... 135
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 136
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 19, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 137
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 20, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 138
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 21, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 138
22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (1426 d.B. und 1520 d.B. sowie 7541/BR d.B. und 7569/BR d.B.) ....................................................................... 138
Berichterstatterin:
Gabriele Mörk ............................................................................... 138
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer ................................................................................................................ 138
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 140
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 11 |
Entschließungsantrag der Bundesräte Edgar Mayer, Johann Giefing, Peter Mitterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache – Annahme (E 214-BR/06) ................................................................................................................. 139, 141
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 141
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 – VersRÄG 2006) (1428 d.B. und 1521 d.B. sowie 7570/BR d.B.) ............................................................................................................... 141
Berichterstatter:
Ernst Winter ..................................................................................... 142
24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden (Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG) (1427 d.B. und 1523 d.B. sowie 7542/BR d.B. und 7571/BR d.B.) ................................................................................. 141
Berichterstatter:
Ernst Winter ..................................................................................... 142
25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 12 |
Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006) (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.) ............................................................................................................... 141
Berichterstatter:
Franz Wolfinger ............................................................................... 142
26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden (1429 d.B. und 1524 d.B. sowie 7543/BR d.B. und 7573/BR d.B.) ............................. 141
Berichterstatter:
Ernst Winter ..................................................................................... 142
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Schimböck ................................................................................................ 143
Dr. Franz Eduard Kühnel ........................................................................................... 143
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 144
Antrag der Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006), (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Annahme 144, 145
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 145
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 145
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 26, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 145
27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird (1502 d.B. sowie 7559/BR d.B.) 146
Berichterstatter:
Günther Molzbichler ....................................................................... 146
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 146
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden (1423 d.B. und 1505 d.B. sowie 7560/BR d.B.) ........................................................... 146
Berichterstatter:
Günther Molzbichler ....................................................................... 146
29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang (1350 d.B. und 1506 d.B. sowie 7561/BR d.B.) ............. 146
Berichterstatter:
Günther Molzbichler ....................................................................... 146
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 28, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 147
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 147
30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird (1437 d.B. und 1490 d.B. sowie 7555/BR d.B.) 147
Berichterstatterin:
Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 147
Redner:
Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ....................................................................... 148
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 148
31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 13 |
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006) (1314 d.B. und 1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.) 148
Berichterstatterin:
Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 149
Redner/Rednerinnen:
Ing. Hermann Haller ................................................................................................... 149
Mag. Gerald Klug .............................................................................................. 150, 169
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 155
Eva Konrad ................................................................................................................. 157
Wolfgang Schimböck ................................................................................................ 159
Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ....................................................................... 161
Mag. Harald Himmer .................................................................................................. 164
Harald Reisenberger .................................................................................................. 165
Helmut Kritzinger ....................................................................................................... 166
Roswitha Bachner ...................................................................................................... 167
Antrag der Bundesräte Ing. Hermann Haller, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006), (1314 d.B. und 1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Abstimmung erübrigt sich ................... 150, 170
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben ............................................................................. 170
32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz) (1413 d.B. und 1482 d.B. sowie 7544/BR d.B. und 7556/BR d.B.) ............................. 170
Berichterstatterin:
Mag. Susanne Neuwirth .............................................................. 170
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 171
33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006) (1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und 7557/BR d.B.) ............................................................................................................................. 171
Berichterstatterin:
Waltraut Hladny ............................................................................ 171
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 14 |
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer ................................................................................................................ 172
Albrecht Konecny ...................................................................................................... 174
Eva Konrad ................................................................................................................. 175
Bundesministerin Mag. Karin Gastinger ................................................................ 177
Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), (1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und 7557/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Abstimmung erübrigt sich ............................................ 173, 179
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben ............................................................................. 179
34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972) (820/A und 1479 d.B. sowie 7558/BR d.B.) ............................................................................................................... 179
Berichterstatterin:
Waltraut Hladny ............................................................................ 180
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 180
35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (1315 d.B. und 1394 d.B. sowie 7520/BR d.B. und 7547/BR d.B.) ................................................................................. 180
Berichterstatter:
Wolfgang Schimböck ..................................................................... 180
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer ................................................................................................................ 181
Günther Molzbichler .................................................................................................. 183
Stefan Schennach ...................................................................................................... 183
Antrag der Bundesräte Edgar Mayer, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (1315 d.B. und 1394 d.B. sowie 7520/BR d.B. und 7547/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR keinen Einspruch zu erheben – Abstimmung erübrigt sich 182, 184
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen begründeten Einspruch zu erheben ............................................................................. 184
Eingebracht wurden
Anfragen
der Bundesräte
Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Radonbroschüre des
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 15 |
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (2403/J-BR/06)
Elisabeth Kerschbaum,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Radonbroschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (2404/J-BR/06)
Elisabeth Kerschbaum,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Lagerung von radioaktiven Abfällen aus
Österreich (2405/J-BR/06)
Wolfgang Schimböck,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend fehlende Betriebsbereitschaft des Fuhrparkes in der Kaserne
Linz-Ebelsberg (2406/J-BR/06)
Elisabeth Kerschbaum,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Verdoppelung der Übertragungskapazitäten
für Strom auf den Trassen Dürnrohr–Slavetice und Wien Südost–Györ (2407/J-BR/06)
Elisabeth Kerschbaum,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verdoppelung der Übertragungskapazitäten für Strom auf den Trassen
Dürnrohr–Slavetice und Wien Südost–Györ (2408/J-BR/06)
Elisabeth Kerschbaum,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend das Budget für Tiertransporte 2006, laufendes
Jahr 2005, Jahresabschluss 2004 sowie das Budget für
Tiertransporte 2007 im Bundesland Niederösterreich (2409/J-BR/06)
Wolfgang Sodl, Kolleginnen und
Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend
Kasernenschließung beziehungsweise Kasernenausbau im Südburgenland (2410/J-BR/06)
Albrecht Konecny,
Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie betreffend Zulassungsschein – Ausstellung im Scheckkartenformat
(2411/J-BR/06)
Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold
Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Einführung und Ausstattung der
Section Control auf der S 16 (2412/J-BR/06)
Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold
Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Überstellung von Hubschraubern (2413/J-BR/06)
Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold
Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin
für Justiz betreffend Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über die Bekämpfung
unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche
Gefährdung auf Anbieter von Mobiltelefoniediensten
(2414/J-BR/06)
Helmut Wiesenegg,
Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Strahlenschutzverordnung (2415/J-BR/06)
Anfragebeantwortung
der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Bundesräte Werner Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildungsdefizite im Bezirk Schärding (2203/AB-BR/06 zu 2398/J-BR/06)
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 16 |
Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 735. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 734. Sitzung des Bundesrates vom 11. Mai 2006 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet ist für die heutige Sitzung niemand. Es wird lediglich Frau Vizepräsidentin Haselbach etwas später eintreffen; sie hat sich am Fuß verletzt, wird aber in einer Stunde da sein.
*****
Im Sinne des Artikels 70 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Bundesrates erteile ich Herrn Bundesrat
Professor Konecny für
seine in der 734. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2006
erfolgte Verbalisierung seines Bedürfnisses: Ich bin „versucht“, „hinzugehen –
ich bin Kandidat! – und Ihnen eine runterzuhauen: rechts und links!“,
nachträglich einen Ordnungsruf. (Ironische
Heiterkeit der Bundesräte Konecny und Boden.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der Bundeskanzler hat über Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht, dass der Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser am 9. und 10. Juni 2006 sowie innerhalb des Zeitraumes von 24. bis 26. Juni 2006 durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz vertreten wird.
*****
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Es ist mir im Interesse einer transparenten Berichterstattung über die Tätigkeit der Bundesratspräsidentin ein Anliegen, Sie über zwei stattgefundene Besuche zu informieren. Es handelt sich um den offiziellen Besuch der Präsidentin des Bundesrates vom 18. bis 19. Mai in Rumänien. Weitere Delegationsmitglieder waren Herr Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner, Frau Bundesrätin Michaela Gansterer und Herr Bundesrat Stefan Schennach.
Auf dem Programm standen Gespräche mit dem Premierminister Călin Popescu-Tăriceanu, Herrn Senatspräsidenten Nicolae Văcăroiu, dem erst kürzlich gewählten Präsidenten der Abgeordnetenkammer Bogdan Olteanu, mit Mitgliedern der Freundschaftsgruppe Österreich des rumänischen Parlaments und dem Staatssekretär im Ministerium für europäische Integration Leonard Orban. Ein vorgesehenes Treffen mit dem Staatspräsidenten Traian Băsescu konnte wegen dessen Spitalsaufenthalt nicht stattfinden.
Rumänischerseits standen die Gespräche im Zeichen der Dankbarkeit für die österreichische Unterstützung beim Integrationsprozess insgesamt und für die verhältnismäßig rasche Genehmigung des Beitrittsvertrages durch das österreichische Parlament im Besonderen.
Die Schwerpunkte österreichischerseits bei diesem Treffen waren: Die bereits ausgezeichneten bilateralen Beziehungen sollten weiter dynamisiert und ausgebaut werden. – Die Stellung Österreichs als größter Auslandsinvestor sollte weiter gestärkt werden. – Weitere Anstrengungen zur Verwirklichung des Beitrittstermines am 1. Jänner
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 17 |
2007 sollten in den Bereichen Justiz und Inneres erfolgen. Österreich bietet seine Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen Bereichen an.
Premierminister Popescu-Tăriceanu gab bekannt, dass er in Absprache mit dem Kulturminister die Weisung gab, die Übernahme der restlichen 50 Prozent der Projektkosten für das österreichisch-rumänische Projekt einer Ausstellung in Hermannstadt – jener Stadt, die im Jahre 2007 europäische Kulturhauptstadt sein wird –, das zuletzt ins Stocken geraten war, voranzutreiben und dabei den österreichischen Vorstellungen hinsichtlich einer Kofinanzierung entgegenzukommen.
Der zweite Tag dieses Besuches führte mich alleine nach Tăşnad und Satu Mare. Ich besuchte Sozialeinrichtungen, die vom Netzwerk Dürnstein des Paters Hugo de Vlaminck, Pfarrer von Dürnstein, laufend unterstützt werden. Es handelt sich um einen Kindergarten und eine Volksschule einer ungarischsprachigen Roma-Gemeinde, ein Gemeindezentrum, ein kleines Krankenhaus, das teilweise auch die Funktion eines Kinderheimes übernimmt, und ein Sozialzentrum. Es wird mir ein wichtiges Anliegen sein, nach Ende meiner Präsidentschaft, dieses Sozialprojekt weiter zu betreuen.
Sie erhalten über diesen Besuch in weiterer Folge einen genauen schriftlichen Bericht.
Der zweite Besuch fand in der Zeit vom 22. bis 27. Mai in Vietnam statt. Die Delegationsmitglieder waren Frau Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth, Frau Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker, Herr Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg; weiters Herr Bundesratsdirektor Dr. Labuda, Herr Botschafter Dr. Peterlik und Herr Handelsdelegierter Dr. Andesner.
Die kurze Zusammenfassung: Im Zentrum der Gespräche in Hanoi stand der Ausbau der politischen, wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zwischen Österreich und Vietnam. Ich erkundigte mich nach dem Stand der Vorbereitungen zur Installierung einer Antikorruptionsbehörde und nach den Reformbemühungen im Justiz-, Legislativ- und Verfassungsbereich. Die Bedeutung der Frauen- und Menschenrechte beim stattfindenden Reformprozess und der Gesetzgebung wurde meinerseits unterstrichen. Am 16. September 2006 findet in Hanoi die Aufführung von Mozarts „Zauberflöte“ statt – ein wichtiger Schritt für den Aufbau der Kulturbeziehungen zwischen Österreich und Vietnam.
Ebenso wird die Kooperationsvereinbarung zwischen dem IMC Krems und der Universität Hue zur Errichtung eines vietnamesisch-österreichischen Tourismusprogrammes unterstützt.
In Hồ-Chí-Minh-Stadt übergaben wir die Sammlung von ORF-Beiträgen von österreichischen Anti-Vietnamkriegs-Demonstrationen in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren unter großer medialer Begleitung im Kriegsmuseum. Es wird dort ein bereits bestehendes „Österreich-Eck“ erweitert.
Es fand weiters ein Treffen mit den Auslandsösterreichern in Vietnam statt, und es konnte der Besuch einer Wirtschaftsmission der Wirtschaftskammer Österreich für Herbst dieses Jahres in Saigon angekündigt werden.
Der Besuch war von Botschafter Dr. Peterlik hervorragend vorbereitet und begleitet. Auch über diesen Besuch wird ein genauer schriftlicher Bericht an Sie alle erfolgen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zur Fragestunde. Bevor ich jetzt, um 9.08 Uhr, mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 18 |
Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1511/M-BR/2006, an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten beziehungsweise an den sie vertretenden Herrn Staatssekretär Dr. Winkler, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Gruber, um die Verlesung seiner Anfrage.
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:
„Wurde mittlerweile geklärt, wie hoch die Zahl der an österreichischen Vertretungsbehörden illegal ausgestellten Visa tatsächlich ist?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Frage ist Gegenstand von gerichtlichen Ermittlungen, ich kann daher keine präzisen Angaben machen. Es gibt interne Schätzungen – ich betone: das sind nur Schätzungen –, wonach sich die Zahl der illegal ausgestellten Visa im Promillebereich bewegt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass in der Zwischenzeit infolge von gerichtlichen Anklageerhebungen klar geworden ist, dass es sich in der Tat nur um eine Hand voll, um wenige Bedienstete, schwarze Schafe handelt und dass es keinerlei Hinweise auf kriminelle Netzwerke gibt.
Selbstverständlich ist das Außenministerium, sind die Frau Bundesministerin und ich äußerst daran interessiert, dass allen Verdachtsmomenten mit Nachdruck nachgegangen wird, und wir haben selbstverständlich auch sämtliche Verdachtsmomente, die sich im Zuge unserer eigenen Ermittlungen ergeben haben, unverzüglich der Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Weshalb haben Sie zur Vermeidung weiterer negativer Schlagzeilen und zum Neuaufbau des Visa-Bereiches nicht einen groß angelegten Personalaustausch vorgenommen, wie die Schweiz, die zurzeit ebenfalls mit einem Visaskandal konfrontiert ist?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, wir haben eine ganze Reihe von administrativen und personellen Maßnahmen gesetzt. Wir haben in mehreren Runderlässen an alle Vertretungsbehörden darauf hingewiesen, worauf bei der Erteilung von Visa zu achten ist.
Es sind auch sehr viele personelle Maßnahmen getroffen worden; Kolleginnen und Kollegen wurden versetzt, einberufen, zu anderen Dienststellen versetzt. Wir sind personell relativ knapp ausgestattet – das muss man einfach zugestehen –, daher sind allen personellen Maßnahmen, die wir setzen, gewisse Grenzen gesetzt. Aber wir glauben, dass wir in den letzten Monaten auch im Lichte der Erfahrungen alle personellen Maßnahmen, die notwendig sind, gesetzt haben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Bader, bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 19 |
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es geht ja darum, Missbräuche in Hinkunft zu vermeiden, daher meine Frage: Was wurde konkret unternommen neben dem, was Sie schon angesprochen haben, um bei den Botschaften die Möglichkeit zu schaffen, Missbräuche im Zusammenhang mit Visa-Anträgen zum einen zu verhindern und zum anderen diese auch besser zu erkennen?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, wie schon erwähnt, haben wir gezielt durch Ergänzungen zu den bereits bestehenden Instruktionen, durch umfassende Runderlässe an alle Vertretungsbehörden sehr deutlich darauf hingearbeitet, das Problembewusstsein aller Kolleginnen und Kollegen, die im Visabereich tätig sind, zu schärfen, zu erhöhen, sind eingehend auf Fragen der Verwaltung, Organisation, Aufbewahrung, Verbrauchskontrolle, Beantragung, Verfahren eingegangen und haben auch die Kontroll- und Aufsichtspflichten sehr deutlich erhöht. Es gilt hier jetzt strikt das Vier-Augen-Prinzip. Es kann natürlich immer noch Fälle von Missbrauch geben, aber weitgehend – nach menschlichem Ermessen – sind solche in Zukunft ausgeschlossen.
Wir haben des Weiteren – das erscheint mir auch wichtig – in jenen Staaten, in denen vor der Botschaft oder in Zeitungen Annoncen, Ankündigungen gestanden sind, dass man behilflich sein könne, Visa zu erwerben, sehr nachdrücklich und energisch demarchiert. In einigen Staaten hat das auch schon zu Erfolgen geführt, aber selbstverständlich liegt es nicht in unserem Bereich, zu verhindern, dass in ausländischen Zeitungen Annoncen erscheinen. Aber wir haben den Partnerstaaten sehr deutlich gesagt, dass wir darum bitten, das abzustellen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie wollen Sie immer strengere Kontrollen mit sinkender Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzahl im Außenministerium durchführen, ohne dass es zu übertrieben langen Wartezeiten kommt, über die es ja im Tourismus, aber auch schon im privaten Bereich Beschwerden gibt, zumal ja 2004, 2005 und 2006 im Außenamt in diesem Bereich Personal – und zwar sind es nach meinen Berechnungen bisher 73 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – abgebaut wurde?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Danke, Herr Bundesrat für diese Frage. In der Tat sind die Personalabbaumaßnahmen der letzten Jahre für das Außenministerium schwierig gewesen. Dieser Personalabbau ist gestoppt. Wir hoffen schon, dass wir bei den nächsten Budgetverhandlungen – und es ist letztlich auch das Parlament, das darüber entscheidet – auch bei den Planstellen entsprechende Maßnahmen werden setzen können, die auch wieder eine Aufstockung, vor allem auch im Bereich des Administrativpersonals, möglich machen.
Wir müssen mit dem Personal auskommen, das wir haben – das ist gesetzlich so vorgesehen –, und haben daher in der Zwischenzeit durch Effizienzsteigerung, durch Verbesserung der Kontrollmaßnahmen versucht, das Weniger an Personal auszugleichen. Im Wesentlichen ist es auch nicht zu Verlängerungen der Antragsfrist gekommen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1508/M-BR/2006, und ich bitte Herrn Bundesrat Dr. Kühnel, seine Frage zu stellen.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 20 |
„Welche Initiativen
hat Österreich während der österreichischen EU-Präsidentschaft für die
Förderung des Subsidiaritätsprinzips auf EU-Ebene gesetzt?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat diesem Thema als einem jener Themen, die unter dem Begriff „mehr Bürgernähe, mehr Verständnis für die Europäische Union“ zu sehen sind, von Anfang an besondere Bedeutung beigemessen. Wir haben schon im Zuge der Vorbereitungen auf unsere EU-Ratspräsidentschaft im November 2005 an einer von Großbritannien und den Niederlanden veranstalteten Subsidiaritätskonferenz aktiv mitgearbeitet. Ich war dort, habe dort auch eine Rede gehalten und habe auch angekündigt, schon vor Beginn der EU-Ratspräsidentschaft, dass wir diesem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen werden.
Der Höhepunkt in den Bemühungen um mehr Subsidiarität, um eine bessere Bürgernähe in der europäischen Gesetzwerdung war die gemeinsam mit dem österreichischen Parlament und der Niederösterreichischen Landesregierung am 18. und 19. April in St. Pölten abgehaltene Konferenz zum Thema Subsidiarität mit dem Titel “Europa fängt zu Hause an”.
Jetzt geht es darum, die auch dort erarbeiteten Grundsätze, Verbesserungen umzusetzen. Und die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ist sehr bemüht, in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, der nächste Woche stattfinden wird, konkrete Maßnahmen vorzusehen, damit es zu Verbesserungen im Bereich der Subsidiarität kommt. Die Frage wurde in zahlreiche Gremien hineingetragen. Der Präsident der Kommission selbst hat dieses Thema aufgegriffen und sich auch im Namen der Kommission zu gewissen Verbesserungen verstanden.
Ich glaube also, dass die sechs Monate der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in diesem Bereich durchaus als Erfolg gewertet werden können.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Auf Grund dessen, dass Sie bereits über die Rede des Präsidenten Barroso gesprochen haben, erübrigt sich eine Zusatzfrage.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Schimböck, bitte.
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! In welchen Bereichen konkret hat die EU Ihrer Auffassung nach Kompetenzen, die besser auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten wahrgenommen werden?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, beim besten Willen, diese Frage kann ich nicht abstrakt beantworten, denn es erfordert in jedem einzelnen Fall eine durchaus komplexe und schwierige Prüfung anhand von Kriterien. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ist sehr bemüht, diesbezüglich eine Checklist zu erarbeiten, anhand derer dann leichter und besser festgestellt werden kann, welche Maßnahmen besser auf der europäischen Ebene und welche besser auf der nationalen oder sogar subnationalen Ebene getroffen werden können. Aber ich glaube nicht, dass man hier einen Kompetenzkatalog erstellen könnte, so wie dies in vielen Verfassungen, einschließlich der österreichischen Bundesverfassung, vorgesehen ist.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 21 |
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehen Sie nicht durch diese österreichischen Bemühungen, das Subsidiaritätsprotokoll aus dem Verfassungsvertrag herauszulösen oder vorzuziehen, eine Gefahr für die Zukunft des Verfassungsvertrages im Gesamten?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Es wird nichts, es kann auch gar nichts gemacht werden, was nicht im Rahmen der bestehenden Verträge möglich ist.
Wir sind grundsätzlich gegen das so genannte – so wurde das nun einmal in der Expertensprache genannt – „cherry picking“, also das „Rosinenpicken“. Es würde auch juristisch gar nicht möglich sein, etwas zu tun, was nicht durch die bestehenden Verträge gedeckt ist. Daher bleibt selbstverständlich der Verfassungsvertrag intakt. Er wird eine Reihe von weiteren Verbesserungen bringen, die aber nur dann umzusetzen sind, wenn es diese neue gesetzliche Grundlage geben wird.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mitterer, bitte.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Nach dem vermeintlichen Scheitern der EU-Verfassung stehen die Überlegungen im Raum, einzelne Punkte im Rahmen der geltenden Verträge umzusetzen. Ich frage Sie daher: In welchen Bereichen der EU-Verfassung besteht eine Möglichkeit einer Umsetzung auch auf Grund des geltenden EU-Rechtes?
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 22 |
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, genau darum geht es. Es gibt durchaus Möglichkeiten einer Umsetzung, die im Rahmen der geltenden Verträge wahrgenommen werden können.
Ich nenne zwei Beispiele: Im Bereich der Subsidiarität etwa kann sich – und die Kommission hat das auch angekündigt – die Kommission selbst dazu verpflichten, europäische Gesetzesvorlagen den nationalen Parlamenten direkt zu übermitteln und auch allenfalls einlangende Antworten zu berücksichtigen. Das ist eine Maßnahme, die keiner Gesetzesänderung, keiner Vertragsänderung bedarf.
Eine zweite Maßnahme, die ebenfalls ein sehr großes Anliegen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist, betrifft die Frage der Transparenz, das heißt, die Öffnung von Beratungen des Rates über das hinaus, was es schon gibt. Es hat ja, wie Sie vielleicht verfolgt haben, bereits eine sehr große und wichtige Debatte über die Dienstleistungsrichtlinie öffentlich gegeben. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft wird bemüht sein, weitere Öffnungen in Richtung einer besseren Transparenz zu machen. Das ist ohne Vertragsänderung möglich.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1514/M-BR/2006. Ich bitte Herrn Bundesrat Schennach um die Verlesung seiner Anfrage.
„Wie schlägt sich Ihr Südost-Europa-Schwerpunkt“ – beziehungsweise der Südost-Europa-Schwerpunkt der Frau Bundesministerin – „in der personellen Ausstattung der österreichischen Botschaften nieder?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, das Netz der österreichischen Vertretungsbehörden in Südost-Europa ist dicht. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit ja auch in Mazedonien, in Albanien Botschaften eröffnet. Es ist also eine vollständige Vertretung Österreichs gegeben.
Diese Botschaften gehören auch – immer gemessen am Personalstand – insgesamt zu den bestausgestatteten Vertretungsbehörden, die wir überhaupt haben. Das heißt, es ist eine sehr adäquate und gute Personalausstattung gerade in diesen Botschaften, denen wir eine große Bedeutung beimessen, gegeben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Können Sie garantieren, dass jene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesen Botschaften, von denen wir sprechen – das Netz ist dicht, da haben Sie Recht –, die für die EU-Ratspräsidentschaft abgezogen wurden, auch alle wieder zurückkehren werden – zumindest jene, die von Planposten abgezogen wurden?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Ich muss gestehen, mir ist es nicht bewusst, dass wir jemanden von diesen Botschaften abgezogen haben. Was zukünftige Personalmaßnahmen betrifft, kann ich Ihnen heute beim besten Willen keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen nur versichern, dass alle Botschaften auch weiterhin adäquat besetzt sein werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es ja nicht nur um Außenamtsbeamte geht, sondern auch um Verteidigungsattachés, Sozialattachés, Visa-Beamte und Innenministeriumsbeamte. All das wird sicherlich berücksichtigt werden. Wie die Personalmaßnahmen ab dem 1. Juli 2006 ganz konkret aussehen werden, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Professor Konecny, bitte.
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Abgesehen davon, dass mich Ihre Feststellung, dass die Botschaften in Südost-Europa im Vergleich zu allen anderen in jenen Ländern, die nicht in dieser Region liegen, zu den bestausgestatteten der Republik gehören, sehr besorgt stimmt, möchte ich noch einmal auf das erste Thema zurückkommen und Sie fragen, ob nicht bei einer besseren Personalausstattung dieser Vertretungen zahlreiche jener Erscheinungen, die wir unter dem Thema „Visa-Skandal“ rubriziert haben, hätten vermieden werden können.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Das ist eine hypothetische Frage: Was wäre gewesen, wenn ...? Ich kann sie nicht beantworten. Ich denke, man kann auch guten Gewissens nicht sagen, was gewesen wäre, wenn wir einen oder zwei Beamte mehr dort gehabt hätten. Ich wage nicht, hier zu stehen und zu sagen, dieses oder jenes wäre vermeidbar gewesen.
Ich persönlich denke, dass weniger die Zahl der Beamtinnen und Beamten, als vielmehr die bessere Ausbildung, die Problembewusstseinsschaffung und – ein Prinzip, das besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist und das wir jetzt besonders beachten – die Rotation der Schlüssel für die Vermeidung solcher Vorkommnisse sind.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mayer, bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 23 |
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie ist der Stand der Verhandlungen zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Es freut mich wirklich auch persönlich, Ihnen sagen zu können, dass dieses Abkommen am Montag in Luxemburg unterzeichnet werden wird und damit auch Zeugnis ablegt, dass dieses Land, das wahrscheinlich von allen Ländern Südost-Europas am niedrigsten Niveau begonnen hat, sehr wesentliche Fortschritte gemacht hat.
Nach der Unterzeichnung wird dann die formelle Stellungnahme des Europäischen Parlaments eingeholt werden – ich habe keine Zweifel, dass es einen positiven Ausgang finden wird –, und danach wird die Ratifizierung des Abkommens durch Albanien und alle EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
Ich denke, dieses Abkommen, über das wir uns auch im österreichischen Interesse freuen können, ist ein guter Grundstein für weitere Reformmaßnahmen, die dieses Land selbstverständlich auch in Zukunft noch wird machen müssen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur 4. Frage, 1512/M-BR/2006, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Preiner, um die Verlesung seiner Frage.
Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Wurden Sie“ – Sie beziehungsweise die Frau Außenministerin – „in Ihren bilateralen Kontakten mit den USA über die Pläne der US-Regierung informiert, dass im Rahmen des von den USA geplanten Raketenabwehrsystems Abfangraketen auch an Österreichs Grenzen stationiert werden sollen?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Die Regierung der Vereinigten Staaten hat Österreich diesbezüglich bislang noch nicht konsultiert. Auf unsere Nachfrage wurde aber in Washington bestätigt, dass es Gesprächskontakte mit Polen und mit der Tschechischen Republik gäbe, die allerdings noch in einer – wie gesagt wurde – exploratorischen Phase sind.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Als nächster Anfragesteller hat sich Herr Bundesrat Perhab zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Staatssekretär! Wir stehen kurz vor dem Besuch des amerikanischen Präsidenten. Daher meine Frage: In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in ihrem Dialog mit den USA für die Wahrung der Menschenrechte ein?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Diese Frage ist bei verschiedenen Gelegenheiten gegenüber den Vereinigten Staaten zur Sprache gebracht worden. Wir haben keinen Zweifel daran gelassen, dass es die Position nicht nur Österreichs, sondern auch der Europäi-
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schen Union ist, dass alle Staaten – auch große Staaten, auch mächtige Staaten – sich auch beim sehr wichtigen Kampf gegen den Terrorismus an die Regeln des Völkerrechts, an die Normen der Wahrung der Menschenrechte halten müssen.
Dies wird sicherlich auch ein Thema sein, das beim bevorstehenden Gipfel besprochen werden wird. Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen, dass es der nunmehrige Leiter des Völkerrechtsbüros, mein Nachfolger, war, der im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft gegenüber seinem amerikanischen Kollegen, dem Legal Adviser des State Departments, diese Frage angeschnitten hat, die zum ersten Mal zu einem Dialog zwischen amerikanischen und europäischen Juristen über die Frage „Schutz der Menschenrechte beim Kampf gegen den Terrorismus“ geführt hat.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Gibt es eine Stellungnahme der EU-Ratspräsidentschaft zu den vorhin genannten Plänen der USA? Wenn ja, wie lautet diese? Wenn nein, warum gibt es keine?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Ich nehme an, Sie meinen die Aufstellung von Raketen. (Bundesrätin Konrad: Ja!) – Nein, es gibt keine Stellungnahme der EU-Ratspräsidentschaft. Es kann auch keine geben, weil das nicht EU-Kompetenz ist. Fragen der Verteidigung, eine Verteidigungspolitik ist zwar Sache der Europäischen Union, nicht aber die Verteidigung an sich. Das heißt, die Aufstellung von Raketen auf souveränen Staatsgebieten ist Sache der betroffenen Staaten, die Europäische Union hat da keine Kompetenz.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur 5. Anfrage, 1509/M-BR/2006, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Kneifel, seine Frage zu verlesen.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Wie sieht die Bundesregierung die Zusammenarbeit der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Europäischen Parlament?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Ich habe gestern eher durch Zufall eine Statistik des Europäischen Parlaments in die Hände bekommen, wonach Österreich schon per 1. Juni Spitzenreiter in den Kontakten mit dem Europäischen Parlament ist.
Wir haben uns also von Anfang an besonders intensiv um das Europäische Parlament gekümmert. Es sind alle Regierungsmitglieder, die mit europäischen Unionsangelegenheiten befasst sind, in den entsprechenden Ausschüssen gewesen, sind den Parlamentariern Frage und Antwort gestanden, haben mehrmals im Plenum und in den Ausschüssen Erklärungen abgegeben – ich alleine habe in den nunmehr etwas über fünf Monaten 52 Reden im Europäischen Parlament gehalten und werde noch ungefähr zehn weitere halten.
Ich denke, die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat gezeigt – und zwar durch Taten gezeigt! –, dass wir dem Europäischen Parlament eine ganz besonders große Bedeutung beimessen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 25 |
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie beurteilen Sie auch in diesem Kontext, den Sie jetzt erwähnt haben, die unlängst von Vorsitzendem Schulz vorgebrachte Kritik, dass der österreichische Ratsvorsitz sich nicht genug Zeit für das Europäische Parlament nehmen würde?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Diese Äußerung entbehrt wirklich jeglicher Grundlage, sie ist auch faktisch falsch.
Es standen zwei ganz konkrete Behauptungen in diesem Interview, das ich auch gelesen habe, die beide nicht der Wahrheit entsprechen. Es tut mir Leid, dass Herr Abgeordneter Schulz die Auftritte der Frau Bundesministerin im Europäischen Parlament offensichtlich versäumt hat. Tatsache ist jedenfalls, dass die Frau Bundesministerin bereits mehrere Male – und zwar öfter als die Vertreter der vorigen Präsidentschaften – im Europäischen Parlament anwesend war. – Danke.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Lindinger, bitte.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wieso hat die österreichische Bundesregierung die Forderungen des Europäischen Parlaments zur Arbeitszeitrichtlinie, die wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebracht hätte, für die Diskussion im Rat nicht berücksichtigt?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat sich intensiv darum bemüht, in dieser sehr wichtigen, sensiblen Frage Fortschritte zu erzielen.
Erst vor wenigen Tagen ist ein erneuter Anlauf in der zuständigen Ratsformation gemacht worden. Es hat sich allerdings gezeigt, dass einander zwei Lager vorläufig noch unversöhnlich gegenüber stehen und dass ein Konsens zu diesem Zeitpunkt, möglicherweise oder wahrscheinlich bis zum Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft nicht möglich sein wird. Allerdings wird der Herr Bundeskanzler auch noch beim Europäischen Rat versuchen, zumindest mit verschiedenen Schlüsselstaaten eine Möglichkeit auszuloten, wie man das Dossier noch weiter voranbringen kann.
Ich gebe Ihnen völlig Recht: Es wäre auch für uns sehr schön gewesen, hätte es einen Fortschritt gegeben – selbstverständlich einschließlich der Kommentare des Europäischen Parlaments.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker, bitte.
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Warum wurde die Subsidiaritätskonferenz vom 18. und 19. April in St. Pölten nicht gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ausgerichtet, sondern auf Initiative von den drei ÖVP-Politikern Schüssel, Khol und Pröll lanciert?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Das war eine Initiative der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft! Es ging darum, die nationale Komponente einzubringen, aber es waren
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selbstverständlich auch Vertreter des Europäischen Parlaments anwesend und eingeladen.
Ich habe auch keinerlei Klagen gehört, dass irgendwelche
Einwände gegen die Art und Weise, wer und wie eingeladen wurde, erhoben worden
wären. (Bundesrat Schennach: Hat aber ein bisschen nach
Parteiveranstaltung geklungen!)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen zur 6. Anfrage, 1507/M-BR/2006. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Vilimsky, um die Verlesung seiner Frage.
Bundesrat Harald Vilimsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Befürworten Sie, nach Vorlage eines neuen EU-Verfassungsentwurfes eine Volksabstimmung darüber in Österreich abzuhalten?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Zunächst: Wie die Debatten der letzten Wochen und Monate gezeigt haben, ist der vorliegende Verfassungsvertrag, der von 15 Staaten – einschließlich dem österreichischen Nationalrat – genehmigt wurde, noch auf dem Tisch. Das heißt, die Frage, ob es einen neuen Verfassungsentwurf geben wird oder nicht, ist heute noch nicht zu beantworten – diese Diskussion geht weiter.
Ob gegebenenfalls – und jetzt hypothetisch – ein neuer Vertrag, falls denn ein solcher notwendig sein sollte und ein solcher auch mit Konsens beschlossen würde – ich weiß, es sind viele Konjunktive in diesem Satz enthalten, aber so ist die Realität –, einer Volksabstimmung zu unterziehen wäre, hängt von seinem Inhalt ab und hängt davon ab, ob nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung eine Teil- oder Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung gegeben wäre.
Diese Frage kann man theoretisch-abstrakt nicht beantworten.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Harald Vilimsky (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Der niederländische Außenminister hat ja noch im Jänner festgestellt, dass die Verfassung tot sei, und unser Bundeskanzler Schüssel hat wiederholt erklärt, dass für ihn die EU-Verfassung nicht gestorben ist.
Die Frau Außenministerin hat am 19. Mai erklärt, dass sie gegen jegliche „Rosinenpickerei“ bei der EU-Verfassung sei und auch gegen einen generellen EU-Erweiterungsstopp.
Meine Frage: Um welche Länder soll Ihrer Meinung nach die EU künftig erweitert werden, und – in diesem Zusammenhang – finden Sie es als „Rosinenpickerei“, wenn verlangt wird, dass der EURATOM-Vertrag vom Gesamtverfassungsentwurf gelöst werden soll?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Zur Frage der „Rosinenpickerei“ – ich habe da manchmal den Eindruck, als ob da eine semantische Ungenauigkeit auch in der Debatte stattfinden würde –:
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Alles, was im Rahmen der bestehenden Verträge gemacht werden kann, kann auch gemacht werden, wenn das der politische Wille der Mitgliedstaaten ist. Wenn das Dinge sind, die auch im Verfassungsvertrag vorgesehen sind, die aber keiner Vertragsänderung bedürfen, dann halte ich das nicht für eine „Rosinenpickerei“, sondern für einen durchaus begrüßenswerten Fortschritt.
Alles das, was im Verfassungsvertrag vorgesehen ist und über das derzeitige Recht hinausgeht, kann nicht verändert werden, denn das würde ja eine Vertragsänderung bedeuten, die derzeit nicht möglich ist.
Was die Frage der Erweiterung betrifft, so ist die Situation derzeit sehr klar: Es gibt zwei Kandidaten, mit denen Beitrittsvertragsverhandlungen begonnen wurden – die Türkei und Kroatien –, es gibt einen Staat, der Kandidatenstatus bekommen hat, ohne dass Verhandlungen begonnen wurden, und es gibt eine Reihe von anderen Staaten – nämlich solche, die im Prozess der Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen vorgesehen sind –, die potenzielle Kandidaten sind, das heißt, die eine Beitrittsperspektive haben.
Darüber hinaus gibt es derzeit keinen Anlass, sich über weitere mögliche Beitritte von anderen Staaten den Kopf zu zerbrechen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Schennach, bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie sieht nun generell die Vorgangsweise Österreichs in den letzten Wochen seiner EU-Ratspräsidentschaft in dieser Frage und mit dem Umgang dieser Frage aus?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Sie meinen die Erweiterungsfrage? (Bundesrat Schennach: Nein, die Verfassungsfrage!) – Die Verfassungsfrage!
Nun, der Auftrag an die österreichische EU-Ratspräsidentschaft lautet, die Reflexionsphase zu bewerten und für die Zukunft Impulse zu geben, wie es mit dieser Frage weitergehen soll – und genau das wird geschehen.
Man arbeitet derzeit sehr intensiv an den Schlussfolgerungen, die vom Europäischen Rat dann angenommen werden sollen.
Es wird mit Sicherheit eine Verlängerung der Reflexionsphase geben müssen – ob auf eine bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit, ob bestimmte Staaten eine besondere Verantwortung übernehmen sollen oder nicht, ist alles noch Gegenstand von Beratungen.
Tatsache ist – Sie haben es selbst gesagt –, das Datum 2009 ist ein Schlüsseldatum. Bis dahin – und zwar rechtzeitig bis dahin, das heißt also schon 2008, so würde ich meinen – muss Klarheit über die rechtliche Situation herrschen, ob dieser Vertrag oder ein anderer Vertrag die wahrscheinlich von allen unbestrittene Notwendigkeit einer Institutionenreform wird lösen können.
Im Anschluss an das, was ich vorhin über Volksabstimmung gesagt habe: In diesem Zusammenhang – das sagt Österreich eigentlich schon seit längerer Zeit immer wieder – wäre es sinnvoll, sich auch über die Frage europaweiter Volksabstimmungen den Kopf zu zerbrechen, weil das System der nationalen Volksabstimmungen, so sie notwendig sind, ja immer einen Unsicherheitsfaktor in sich birgt, weil ja dabei auch sehr oft über nationale Themen abgestimmt wird, die mit der Anlassfrage nichts zu tun haben.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 28 |
Ich glaube, dass man im Zuge der Reformen, die man nunmehr andenkt, versuchen sollte, auch über die Frage einer europäischen Volksabstimmung nachzudenken.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Diesner-Wais, bitte.
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wie beurteilen Sie das Ergebnis des informellen Außenminister-Treffens zur Zukunft von Europa in Klosterneuburg am 27. und 28. Mai 2006?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Diese Veranstaltung, die eine sehr intensive Debatte über die Zukunft Europas – und nicht nur über die Verfassungsfrage – gebracht hat, war von meinem Standpunkt und auch vom Standpunkt der Außenministerin gesehen ausgesprochen nützlich, weil sich die Außenminister – und das erschien mir sehr wesentlich – Zeit genommen haben, in einem informellen Setting sehr offen miteinander zu diskutieren, einander zuzuhören und auch zu gewissen Ergebnissen zu kommen.
Ich glaube also, dass diese Zukunftsdebatte, die in Klosterneuburg stattgefunden hat, in der Tat dazu beigetragen hat, in diese etwas starr gewordene Debatte wieder Schwung zu bringen. Eine solche Debatte hat es ja im letzten Jahr, seit dem französischen und dem niederländischen Referendum nicht wirklich gegeben.
Ich glaube, dass sich die nunmehr vom europäischen Rat anzunehmenden Schlussfolgerungen im Wesentlichen auf das stützen werden, was die Außenminister in Klosterneuburg diskutiert haben. Ich kann sagen, dass das eine wichtige und auch sehr nützliche, auch für die Zukunft Europas sehr nützliche Veranstaltung war.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke, Herr Staatssekretär.
Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 1513/M-BR/2006. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mörk, um ihre Frage.
Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Sind Ihnen“ – Ihnen beziehungsweise der Frau Ministerin – „die Vorwürfe anerkannter Menschenrechtsvereine, dass in der Türkei immer noch systematisch gefoltert werde, bekannt?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Diese Berichte von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen sind uns selbstverständlich bekannt. Wir nehmen sie auch sehr ernst, allerdings muss man doch sagen, dass der Vorwurf, dass in der Türkei systematisch gefoltert werde, auch im Lichte des letzten Besuchsberichts des Europarates, der Kommission zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher Behandlung – einer Institution, der wirklich jegliche Seriosität zuzumessen und zuzubilligen ist –, und auch nach dem letzten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom November des vergangenen Jahres nicht gerechtfertigt ist.
Das soll nicht heißen, dass wir nicht wissen, nicht Berichte haben, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Wir müssen aber auch feststellen, dass die Türkei bemüht ist, diese Defizite, die es zweifellos noch gibt, zu verbessern.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 29 |
Es geht jetzt vor allem darum, dass die gesetzlichen Maßnahmen, die gesetzt wurden – denn die gesetzlichen Reformmaßnahmen im Justizbereich sind gesetzt worden, auch im Polizeibereich –, auch vollzogen werden. Sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten werden diese Umsetzungsmaßnahmen sehr genau verfolgen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Gabriele Mörk (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werden Sie beziehungsweise die Frau Ministerin sich in der EU dafür einsetzen, dass von der Möglichkeit, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auszusetzen, Gebrauch gemacht wird?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin, auch diese Frage kann ich nicht konkret beantworten. Es ist ein Kapitel nach dem anderen zu behandeln. Wenn es zur Eröffnung von Kapiteln kommt, bei denen Menschenrechtsfragen relevant sind, wird diese Möglichkeit, die im Verhandlungsmandat, im Verhandlungsrahmen vorgesehen ist, selbstverständlich zur Debatte stehen. Ob man sich dann im konkreten Fall auch für die Inanspruchnahme dieser Klausel einsetzen wird, hängt von der dann in der Türkei aktuellen Situation der Menschenrechte ab.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, bitte.
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Welche Fortschritte hat es in den letzten Monaten während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im menschenrechtlichen Bereich gegeben? Ganz besonders würde mich interessieren, wie weit im Bereich der Religionsfreiheit in der Türkei etwas erreicht werden konnte.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Es hat in der Tat – auch das muss man der Fairness halber sagen und anerkennen – seit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzes und anderer Gesetze – ich habe von den Gesetzen, die angenommen wurden, gesprochen – Fortschritte gegeben. Zum Beispiel gibt es – und das erscheint mir ganz wesentlich, weil das immer wieder eine der wesentlichen Forderungen war, die erhoben wurden – seit Anfang März dieses Jahres auch Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache, in begrenztem Umfang, aber es ist immerhin ein erster Schritt eines geradezu Tabuthemas. Hier sind eindeutig Fortschritte erzielt worden. Es sind auch noch andere Fortschritte im Minderheitenrecht zu verzeichnen, und weitere sollen folgen und wurden auch angekündigt.
Im April dieses Jahres hat Außenminister Gül das neunte Gesetzesreformpaket im menschenrechtlichen Bereich, das auch noch vor der Sommerpause beschlossen worden ist, angekündigt. Dazu gehört unter anderem auch eine Verbesserung des Stiftungsgesetzes, das, wie Sie wissen, vor allem für Religionsgemeinschaften relevant ist. Auch ein Ombudsmanngesetz und andere Gesetzesvorschläge werden hier in Erwägung gezogen, insbesondere – auch das erscheint mir im Zusammenhang mit Menschenrechten relevant – ein Gesetz, das die Überprüfung militärischer Ausgaben gewährleisten soll.
In der Tat hat die Verhandlungsperspektive für die Türkei schon dazu geführt, dass in der Türkei auch erkannt wurde, dass gerade diese Frage für den weiteren Fortgang der Verhandlungen von wesentlicher Bedeutung sein wird.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 30 |
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wird die österreichische EU-Ratspräsidentschaft vor dem Hintergrund der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei darauf drängen, dass die EU eine klarere Position in der Kurdenfrage entwickelt und intensivere Verhandlungen mit Ankara startet?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Die Kurdenfrage steht immer auf der Tagesordnung, denn sie gehört selbstverständlich zur Frage der Menschenrechte, zur Frage der Minderheitenrechte, die heute anerkannter Standard in Europa sind, auf Grund der einschlägigen Verträge, auf Grund der einschlägigen völkerrechtlichen Normen. Ich erinnere zum Beispiel an die Rahmenkonvention des Europarates über den Schutz von Minderheiten.
Das heißt, diese Frage steht immer auf der Tagesordnung. Und die Europäische Union wird in dieser Frage, in der Frage der Minderheiten, so wie in allen anderen Fragen des Schutzes der Menschenrechte, selbstverständlich genau darauf achten, dass die entsprechenden Normen, europarechtlichen, aber auch menschenrechtlichen Normen, die ja über den Artikel 6 des EU-Vertrages auch in das Recht der Gemeinschaft absorbiert sind, eingehalten werden.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Kampl, bitte.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Staatssekretär! Wird es Ihrer Ansicht nach insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und von Widerständen einzelner Mitgliedstaaten tatsächlich bereits jetzt zu einem Beginn der substantiellen Verhandlungen mit der Türkei kommen können?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Die Verhandlungen haben am 3. Oktober 2005 begonnen, sie haben mit einem sehr engen Verhandlungskorsett begonnen, und sie finden im Rahmen dieses Korsetts statt, das speziell für Kroatien und die Türkei angenommen wurde und viel enger ist als bei den Beitrittsverhandlungen früherer Beitrittswerber.
Es sind insgesamt 36 Kapitel zu verhandeln. Es wird ein Kapitel nach dem anderen eröffnet – dazu bedarf es eines Konsenses der Mitgliedstaaten. Und es muss nach der Verhandlung jedes einzelnen Kapitels ebenfalls wieder mit Konsens beschlossen werden, dass ein Kapitel geschlossen wird.
Es wird voraussichtlich – das kann ich noch nicht genau sagen, das hängt von den Beschlüssen in den nächsten Tagen ab –, es wird möglicherweise zur Eröffnung eines Verhandlungskapitels kommen, und zwar der Frage Forschung und Entwicklung. Hier muss man allerdings dazusagen, dass es sich hiebei um einen Bereich handelt, für den es relativ wenige europarelevante Normen gibt. Das heißt, die Frage des Acquis und die Frage der Übereinstimmung der türkischen Gesetze, der türkischen Praxis mit dem Acquis stellt sich hier nur sehr bedingt.
Darüber hinaus werden die Verhandlungen den Fortschritt nehmen, der von den Mitgliedstaaten gewünscht wird. Und es bedarf immer der Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur 8. und letzten Anfrage, 1510/M-BR/2006. Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Ager, um seine Frage.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 31 |
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Herr Staatssekretär, meine Frage lautet:
„Wie ist der aktuelle Stand des österreichischen Engagements für die UNO beziehungsweise im Rahmen der Vereinten Nationen?“
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Die Vereinten Nationen sind nach wie vor für Österreich wie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber insbesondere, würde ich meinen, für Österreich, auch traditionell eines der zentralen Foren, innerhalb derer sich die österreichische Außenpolitik abspielt.
Wir haben bekanntlich am 14. Dezember des Vorjahres unsere 50-jährige Mitgliedschaft gefeiert, im wahrsten Sinne des Wortes gefeiert, nämlich mit einem Festakt in der Hofburg und auch mit einem Festakt in New York unter Anwesenheit des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, und haben bei dieser Gelegenheit daran erinnert, dass für die österreichische Staatswerdung seit 1955 die Vereinten Nationen eine ganz, ganz wesentliche Rolle spielen. In Österreich ist ja auch einer der drei Hauptsitze der Vereinten Nationen. Wir haben auch im Zuge unserer Mitgliedschaft in der Europäischen Union nicht vergessen, dass die Vereinten Nationen global nach wie vor das wichtigste Forum der Multilateralität sind.
Österreich hat sich von Anfang an bei friedenserhaltenden Missionen der Vereinten Nationen engagiert. Es haben sich in der Geschichte der österreichischen UNO-Mitgliedschaft bereits mehr als 50 000 Österreicher an solchen Einsätzen beteiligt.
Österreich hat sich gerade in letzter Zeit wieder sehr aktiv auch als Ratsvorsitzender in die Bemühungen um die Umsetzung der beim Gipfel im Vorjahr beschlossenen Reformmaßnahmen der Vereinten Nationen eingebracht. Ich erinnere daran, dass Österreich als Ratsvorsitzender, die Europäische Union insgesamt eine ganz wesentliche Rolle beim Zustandekommen des neuen Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen gespielt hat.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Wie viele Österreicher sind derzeit im UN-Einsatz im Ausland tätig? Können Sie uns das kurz sagen?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Es sind derzeit etwas über 400 Österreicher im Einsatz, die meisten davon nach wie vor am Golan; es ist ja schon Tradition, dass sich Österreich dort engagiert. Und das zweitgrößte Kontingent ist Unmik im Kosovo. Also es besteht nach wie vor ein sehr großes Engagement Österreichs bei Missionen der Vereinten Nationen.
Es ist aber auch zu bedenken – das muss man auch zur Erklärung sagen, wenn der Einsatz bei den Vereinten Nationen relativ gesehen vielleicht nicht mehr so groß ist wie früher –, dass in der Zwischenzeit ja auch die Europäische Union Friedensmissionen durchführt, an denen sich Österreich ebenfalls beteiligt.
Also insgesamt ist das Engagement Österreichs an internationalen Friedensmissionen nach wie vor sehr groß und sehr stark.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Wiesenegg, bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 32 |
Bundesrat Helmut Wiesenegg (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Staatssekretär! Guantánamo, das US-Gefangenenlager, ist sicher allen bekannt. Denkt man im Zusammenhang mit dem USA-Österreich-Gipfel daran, auf eine Schließung zu drängen?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat! Zu Guantánamo gibt es von sehr vielen, eigentlich von allen Mitgliedstaaten, auch von den engsten Verbündeten der Vereinigten Staaten, wie zum Beispiel von Großbritannien, sehr deutliche Aussagen. Auch die österreichische Ratsvorsitzende Plassnik hat sich sehr deutlich geäußert und keinen Zweifel daran gelassen, dass für uns eine Schließung dieses Lagers opportun wäre, und zwar so schnell als möglich, und dass dieses Lager nicht aufrechterhalten werden sollte.
Selbstverständlich wird dieses Thema auch gegenüber der amerikanischen Seite beim bevorstehenden Gipfel angesprochen werden.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Noch eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker.
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wann wird es zu einer deutlichen Steigerung der EZA-Leistungen seitens Österreichs kommen, die nicht nur auf die Entschuldung zurückzuführen ist, beziehungsweise ist damit dann auch eine Erhöhung der freiwilligen UNO-Beiträge verbunden oder geplant?
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin! Österreich ist sich seiner Verpflichtungen – ich sage ausdrücklich: Verpflichtungen! –, die Millenniumsziele zu erreichen, durchaus bewusst. Es wird derzeit auch in der zuständigen Sektion und in der ADA an einem Plan gearbeitet, wie diese Erhöhungen in den kommenden Jahren stufenweise erreicht werden.
Sie haben Recht, es hat in den letzten Jahren besonders viele Entschuldungsmaßnahmen gegeben, die aber auch zur offiziellen Entwicklungshilfe gehören und anrechenbar sind. Diese Entschuldungsmaßnahmen wird es in dieser Höhe und in dieser Form in den nächsten Jahren nicht mehr geben. Das heißt, es wird zu Erhöhungen der direkten Beiträge kommen müssen.
Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie die künftigen Budgets
in dieser Frage aussehen werden, aber Österreich wird sich selbstverständlich
seinen Verpflichtungen nicht entziehen. (Bundesrätin
Dr. Lichtenecker: Und die
UNO-Beiträge?) – Auch das.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke, Herr Staatssekretär.
Die Fragestunde ist damit beendet.
Da diese Sitzung die letzte unter meiner Vorsitzführung ist, sei es mir erlaubt, ein kurzes Resümee über dieses Halbjahr abzuhalten.
9.56
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Geschätzte Damen und Herren! Liebe Bundesrätinnen und Bundesräte! Die Demokratie ist jenes politische Ordnungssystem, das Verantwortung auf Zeit gibt. Diese Verantwortung sieht auch das Bundes-Verfassungsgesetz Österreichs vor für den Vorsitz im Bundesrat, der Länderkammer unseres Parlaments, im halbjährlichen Wechsel nach alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 33 |
Als Erstgereihte hatte ich ab 1. Jänner dieses Jahres diese Aufgabe wahrzunehmen. Dies war mir eine Ehre und Freude, was ich nicht verschweigen will – eine Ehre, weil mir diese Aufgabe mit der Repräsentation meines Heimatlandes Niederösterreich insbesondere auch die Möglichkeit bot, im Rahmen des verfassungsrechtlich Vorgesehenen auch zur Präsenz unseres Föderalismus im In- und Ausland sowie an der Meinungs-, Urteils- und Willensbildung zu aktuellen Fragen Österreichs, aber auch zu der für die neue Ordnung des integrierten Europa beizutragen. Ich denke dabei vor allem an die Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten.
Diese meine Präsidentschaft im und für den Bundesrat war mir auch eine Freude, da ich in Ausübung dieser Position viele Menschen neu und andere näher kennen lernen konnte. Seien Sie versichert, dass es mir dabei nicht allein um ein leitendes Führen, sondern um ein entgegenkommendes Für- und Miteinander gegangen ist. Gerade in einer Zeit des vielfachen Neben- und Gegeneinanders im privaten und öffentlichen Leben ist dies so wichtig, denn nur so können wir für andere ein Beispiel geben, und zwar an Menschlichkeit und an Verantwortung, die unsere konfliktreiche Zeit braucht.
Es war mir nicht nur sehr wichtig, in allen Gesprächen im Ausland verbal darauf hinzuweisen, dass wir im gemeinsamen Haus Europa füreinander auch soziale Verantwortung tragen, sondern es ist mir noch wichtiger, dies auch in der Tat nach meiner Präsidentschaft in den sozialen Projekten in Tasnad und Satu Mare, mit der Roma-Schule in Rumänien weiter fortzusetzen und zu beweisen, dass das auch für den Bundesrat eine Aufgabe ist.
Die soziale Komponente sollte von uns im Bundesrat meinem Empfinden nach auch noch stärker wahrgenommen werden.
Ich danke allen, die mich in dieser Aufgabenerfüllung begleitet haben – Sie, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, durch Ihre Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen, in denen gestern heiß diskutiert wurde, wobei ich meine Ordnungsfunktion im Plenum nur dann, wenn dies unbedingt notwendig war, auszuüben hatte.
Danken möchte ich über unseren Kollegenkreis hinaus auch allen in der Direktion des Parlaments und des Bundesrates, die mich in meiner Vorsitzführung unterstützt haben, sowie dem Präsidenten des Hauses, Universitätsprofessor Dr. Andreas Khol, für das gute Einvernehmen.
Was für jede politische Funktion gilt, gilt auch für uns im Bundesrat und besonders für die Vorsitzführung: Geschichtsverständnis, Gegenwartsverantwortung und Zukunftserwartung sollen einander ergänzen und verbinden. Dies war auch ein Auftrag für mein Wollen und Tun im In- und im Ausland. In diesem Zusammenhang nenne ich rückblickend den diesjährigen Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus und verweise auf die bevorstehende Enthüllung des Bildes der ersten weiblichen Vorsitzenden des Bundesrates Olga Rudel-Zeynek. Diese findet am 13. Juni um 16 Uhr hier im Hause statt, zu der ich noch herzlich einlade. Es würde mich freuen, wenn auch einige Bundesräte, noch mehr Bundesrätinnen daran teilnähmen.
Das auch kritische Gedenken der Geschichte hatte sich mit den Aufgaben unserer Zeit zu verbinden. Dazu gab mir die Teilnahme an folgenden Konferenzen Gelegenheit: an der gemeinsamen Konferenz des EP und des österreichischen Parlaments mit den nationalen Parlamenten zum Lissabon-Prozess in Brüssel, an der bereits erwähnten Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten, am 8. Treffen der Vereinigung der Europäischen Senate in Bern, an der Parlamentarierkonferenz zur Zukunft Europas in Brüssel sowie am Treffen des Ausschusses der Regionen in Innsbruck und an der Konferenz der Präsidenten der ER-Mitgliedstaaten.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 34 |
Internationale Kontakte ergaben sich besonders durch meine Teilnahme an der Angelobung des portugiesischen Staatspräsidenten in Lissabon, am Begräbnis des estnischen Altpräsidenten in Tallinn, an der Festsitzung anlässlich des 100. Jahrestages des finnischen Parlaments sowie durch meine Besuche in Rumänien und Vietnam – darüber berichtet – im Rahmen einer Delegation.
In der Zeit meiner Präsidentschaft war ich auch sehr um die Kontakte mit zuständigen Persönlichkeiten des mich entsendenden Bundeslandes Niederösterreich bemüht, vor allem mit politischen Mandataren. Dabei möchte ich erwähnen, dass ich den gesamten Niederösterreichischen Landtag zu einem föderalen Dialog in dieses Haus eingeladen habe, in dem die verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat, den Landtagen und den Landesregierungen besprochen und auch um Verständnis für die wechselseitige Auswirkung von Bundes- und Landesgesetzgebung geworben wurde.
Ich war auch bemüht, mit den Vertretern der Massenmedien guten Kontakt zu halten. Hier ging es mir vor allem darum, die Aufgabenstellung des Bundesrates in der Öffentlichkeit besser zu dokumentieren und für mehr Präsenz zu sorgen. Ich verweise auch darauf – weil es gestern auch eine Diskussion gab beim Thema Öffentlichkeitsarbeit –, dass ich eine Homepage habe – und ich bitte Sie, in diese hineinzuschauen –, wo alle meine Tätigkeiten dokumentiert sind. Ich möchte Ihnen versichern, dass es mir nicht darum ging, mich persönlich in den Vordergrund zu stellen, sondern durch meine Person den Bundesrat, seine Tätigkeit und seine Wichtigkeit herauszustreichen.
Ich möchte auch erwähnen, dass ich vier niederösterreichische Schulen eingeladen habe, am 21. Juni hierher in dieses Haus zu kommen, denn es ist mir auch wichtig, die Jugend zu mehr politischer Tätigkeit zu ermutigen und zu engagieren. Es werden – dies findet bereits auf virtueller Basis statt – drei Themen bearbeitet; das läuft bereits jetzt in den Schulen. Es wird hier eine Ausschussarbeit stattfinden. Diese drei Themen werden dann hier auch im Plenum diskutiert, um sozusagen eine Echtsituation nachzustellen. Und ich hoffe, dass auch dies ein Beitrag dazu ist, die Jugend auf den Stellenwert und die Arbeit des Bundesrates aufmerksam zu machen.
Die 6. Tagung der Parlamentspräsidenten der Regionalen Partnerschaft in Warschau und die Konferenz der Parlamentspräsidenten in Kopenhagen stehen Ende dieses Monats zum Abschluss noch bevor.
All diese Kontakte haben aber nur dann eine Bedeutung, wenn diese auch für das tägliche Leben der Menschen, denen wir als Politiker verpflichtet sind, in unseren Gemeinden, Ländern und im Staat sowie in und für Europa, von Nutzen sind und als solche er- und anerkannt werden. Gerade deshalb möchte ich an den Besuch des Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Barroso im Mai erinnern, der uns aufrief, das Vertrauen der Bürger durch ein Europa der Ergebnisse zu gewinnen.
Was Barroso diesbezüglich für Europa sagte, gilt auch für Österreich. Dies war einer der Gründe, warum ich gestern zu einer in dieser Art erstmaligen Klausur nach Baden mit dem Thema „Wir im Bundesrat – Chancen und Wege“ einlud. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die bereit waren, in dieser offenen Form, wie es gestern stattgefunden hat, über Fraktionsgrenzen hinweg an der Zukunft unseres Bundesrates zu arbeiten. Herzlichen Dank für diese Ihre Tätigkeit. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns dazu bekannt haben, diese Arbeit weiterzuführen und auch ernst zu nehmen.
Da der Bundesrat im Unterschied zum Nationalrat als der Volksvertretung der Gesetzgebung keine Legislaturperioden hat, sondern mit Teilerneuerung nach jeder einzelnen Landtagswahl, die zu verschiedenen Zeiten stattfinden, ein Ausdruck der Kontinuität ist, kommt unserem Wirken im öffentlichen Leben Österreichs gerade jetzt eine bestimmte, auch stabilisierende Funktion zu, welche die Staatsverantwortung des Nationalrates ergänzen kann. Darum begleitet uns weiter die Verpflichtung zur Vorbereitung
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 35 |
der Reform der österreichischen Bundesverfassung auf dem Weg des Verfassungskonventes und die Verpflichtung, das uns Mögliche auch zur Annahme des EU-Verfassungsvertrages weiter zu tun.
Heimat-, Staats- und Europabewusstsein sollen sich so in der politischen Verantwortung ergänzen und das Zu- und Füreinander auch auf dem Weg der Solidarität im öffentlichen Leben erreichen, was unsere Zeit dringend braucht.
Ich hoffe,
als Mitglied des Bundesrates das mir Mögliche hiezu mit Ihnen auch weiterhin
leisten zu können, und wünsche meinem Nachfolger Gottfried Kneifel viel Erfolg
und Freude an dieser Tätigkeit! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
10.07
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2203/AB sowie jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, beziehungsweise der Beharrungsbeschlüsse des Nationalrates gemäß Artikel 42 Abs. 4 B-VG vom 23. und 24. Mai 2006 und der Mitteilung des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 15).
Beharrungsbeschlüsse des Nationalrates gemäß
Art. 42 Abs. 4 B-VG:
Die ursprünglichen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates
vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1439/NR d.B.),
vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der
Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und
Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird
(1440/NR d.B.), sowie
vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Übernahmegesetz, das Handelsgesetzbuch, das Börsegesetz, das
Umwandlungsgesetz und das Spaltungsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz
über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern erlassen wird
(Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006 – ÜbRÄG 2006), (1441/NR d.B.),
werden gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates
unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über
Bundesvermögen erteilt wird (1425 und 1473/NR der Beilagen),
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem
Bundesvermögen, und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer
Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (1433 und
1472/NR der Beilagen).
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 36 |
Schreiben
des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen
gemäß Art. 23c Abs. 5
B-VG:
„Republik Österreich
Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrats
Frau Sissy Roth-Halvax
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien
Wien, am 7. Juni 2006
GZ 405.828/15-IV/5/2006
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
In Entsprechung der Bestimmung
des Artikels 23c Abs. 5 B-VG darf ich Ihnen in der Anlage die Liste
mit den österreichischen Mitgliedern für die kommende Funktionsperiode des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses übermitteln.
Das Mandat der Mitglieder des
Wirtschafts- und Sozialausschusses, die gemäß Artikel 259 EGV vom Rat
nach Anhörung der Europäischen Kommission mit qualifizierter Mehrheit auf vier
Jahre ernannt werden, läuft mit 20. September 2006 aus. Österreich stehen
gemäß Artikel 258 EGV zwölf Sitze im Ausschuss zu.
Entsprechend Artikel 23c
Absatz 3 B-VG hat die Bundesregierung in Wahrnehmung der ihr obliegenden
Nominierungspflicht, Vorschläge der gesetzlichen und sonstigen beruflichen
Vertretungen der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens
eingeholt. Mit Beschluss des Ministerrates vom 18. Mai 2006 wurde die Nominierung
auf Basis dieser Vorschläge von der Bundesregierung beschlossen.
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme
und Information des Bundesrats.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Liste der
österreichischen Nominierungen
Anlage:
Liste der österreichischen Nominierungen für die
kommende Mandatsperiode
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Gruppe I - Arbeitgeber:
Frau Waltraud KLASNIC
geb.: 27. Oktober 1945
Landeshauptmann a. D.
Weizer Straße 22
A-8044 Maria Trost
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 37 |
Herr Dr.
Johannes KLEEMANN
geb.: 24. April 1933,
Mitglied des Wirtschafts- und
Sozialausschusses (Mandatsperiode 2002-2006),
Industriellenvereinigung
Schwarzenbergplatz 4
A-1031 Wien
Herr Mag. Dipl.-Ing. Johann
KÖLTRINGER
Geb.: 31. Dezember 1962
Hauptabteilungsleiter des
Österreichischen Raiffeisenverbandes
Österreichischer
Raiffeisenverband
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz
1
A-1020 Wien
Frau Mag. Christa SCHWENG
geb.: 12. Mai 1965,
Wirtschaftskammer Österreich,
Abteilung für Sozialpolitik und
Gesundheit
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
A-1045 Wien
Gruppe II - Arbeitnehmer:
Frau Mag. Eva BELABED
geb.: 19. November 1952
Leiterin der StabsteIle
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Internationale
Angelegenheiten,
Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
A-4020 Linz
Herr Thomas DELAPINA
geb.: 27. März 1956
Mitarbeiter der
wissenschaftlichen Abteilung, Geschäftsführer des Beirats für Wirtschafts- und
Sozialfragen,
Arbeiterkammer Wien
Prinz- Eugen-Straße 20-22
A-1041 Wien
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 38 |
Herr Mag. Wolfgang GREIF
geb.: 11. November 1961
Bereichsleiter der Abteilung Europa, Konzerne und
internationale Beziehungen
Gewerkschaft der Privatangestellten
Alfred-Dallinger-Platz 1
A-1034 Wien
Frau Mag. Evelyn REGNER
Geb.: 24. Jänner 1966
Leiterin des ÖGB Europabüros in Brüssel
ÖGB Europabüro in Brüssel
Avenue de
Cortenbergh
B-301040 Brüssel
Herr Gustav ZÖHRER
Geb.: 15. Juli 1962
Internationaler Sekretär der Gewerkschaft Metall-Textil
Gewerkschaft Metall-Textil
Plößlgasse 15
A-1041 Wien
Gruppe III - Sonstige:
Herr ÖkR Mag. Hans KLETZMAYR
geb.: 26. September 1949
Vorsitzender des ,Nationalkomitees der Österreichischen
Land- und Forstwirtschaft‘
Niederschöfring 22
A-4502 St. Marien
Herr Mag. Heinz PETER
geb.: 28. Mai 1945
Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Vorarlberg
AK Vorarlberg
Widnau 2-4
A-6800 Feldkirch
Frau Dr. Anne-Marie SIGMUND
geb.: 11. August 1941,
Europabeauftragte des Bundeskomitees der freien Berufe
Österreichs
Bundeskomitee Freie Berufe
Maria Theresien-Straße 5/3/14
A-1090 Wien“
*****
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 39 |
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der eingelangte Bericht der Volksanwaltschaft über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 wurde dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.
Der eingelangte Entschließungsantrag 154/A(E)-BR/2006 der Bundesräte Helmut Wiesenegg, Kolleginnen und Kollegen wurde dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen.
Ebenso eingelangt sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006,
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden,
ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird, sowie
ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird, und
ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden,
die jeweils dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Weiters sind die Beschlüsse des Nationalrates vom 22. Mai 2006 betreffend
eine Wohnrechtsnovelle 2006 und
ein Energieausweis-Vorlage-Gesetz
eingelangt, die jeweils dem Justizausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Ebenso eingelangt ist der Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Darüber hinaus ist der Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden, eingelangt, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Ebenfalls eingelangt ist der Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend eine Wasserrechtsgesetznovelle 2006, der dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Schließlich ist der Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, eingelangt, der dem Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 40 |
Ich habe diese Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen.
Darüber hinaus wurde der Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird, hinsichtlich dessen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zur Berichterstattung eine Frist bis zum 8. Juni 2006 gesetzt wurde und über den ein schriftlicher Ausschussbericht erstatte wurde, auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Ebenso bildet die Wahl der beiden Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr 2006 einen Gegenstand der heutigen Tagesordnung.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Auf Grund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 13 bis 15, 17 und 18, 19 bis 21, 23 bis 26 sowie 28 und 29 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von
Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer
Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz
1992 – KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie
7546/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten geändert wird, mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben. – Danke schön.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke. – Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 41 |
10.15
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Novelle zum Konsulargebührengesetz 1992. Es ist eindeutig, sicher auf Grund des Wohlstandes in Österreich, eine erhöhte Reisetätigkeit festzustellen, und diese Reisetätigkeit führt dazu, dass halt gelegentlich solchen Reisenden im Ausland das eine oder andere zustößt. Der Fachausdruck dafür ist die so genannte Krisenintervention, und diese ist sehr oft mit hohen Kosten für die Republik und damit für den Steuerzahler verbunden.
Weiters ist aber auch festzustellen, dass sich manche mit großer und auffallender Sorglosigkeit in besondere Gefahrensituationen begeben. Das ist eine Tatsache. Es wird für solche Reisen sehr viel Geld ausgegeben, um in diese Länder zu kommen, wie zum Beispiel Jemen, Côte d’ Ivoire oder Algerien, Sahara-Durchquerungen und so weiter, die sind ja wahrlich nicht billig. Außerdem wissen wir, dass man sich auf Grund unseres Wohlstandes und der Sicherheit in Österreich einem gewissen Nervenkitzel aussetzen möchte. Der kann nun verschiedenster Art sein, aber er findet statt.
Nun ist es der Wunsch der Bundesregierung, weil man ja natürlich auch das Steuergeld des Staatsbürgers im Auge hat, dass es da eine Rückforderungsmöglichkeit geben muss, wenn sich jemand grob schuldhaft und eben mit auffallender Sorglosigkeit irgendwohin begibt. Bisher hat es dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben. Diese gesetzliche Grundlage soll nun mit diesem Gesetz geschaffen werden.
Es wird kritisiert, dass das eine Anlassgesetzgebung sei. Gut. Aber wir wissen aus Erfahrung, dass es immer wieder gewisse Vorfälle einfach geben muss, damit gesetzlich reagiert werden kann. Da bei uns auf Grund des Artikels 18 der Bundesverfassung die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden kann, ist das Gesetz einfach zu schaffen. Es wird kritisiert, dass es keine Begutachtung gegeben hätte. Nun, es basiert auf einem Initiativantrag aus dem Bereich des Nationalrates. Ja, bitte, das ist ja in der Verfassung so vorgesehen. Zweifelt man denn an der Qualität der Gesetzesinitiativen, die aus dem Nationalrat kommen? – Das finde ich zumindest etwas eigenartig.
Dann wird immer wieder davon gesprochen, dass NGOs Einsprüche erhoben hätten. Im Ausschuss wurde gefragt, welche NGOs das nun seien. Hier hat man sich äußerst bedeckt gehalten, von wem und in welche Richtung diese Einsprüche erfolgt sind. Denn es gibt verschiedenste NGOs, aber es muss möglich sein, wenn man den Namen nennt, eine Gewichtung nach deren Bedeutung vorzunehmen.
Dann wird gesagt, es sei durch das neue Gesetz Rechtsunsicherheit gegeben. Nun bitte, der Ausdruck „grob schuldhaft“, „grob fahrlässig“ und so weiter ist wahrlich in jeder Richtung ausjudiziert.
Wie schon von mir jetzt auf Grund der Argumentation angedeutet, beabsichtigen die Sozialdemokraten und die grüne Fraktion, gegen dieses Gesetz einen Einspruch zu erheben.
Hier möchte ich doch kurz daran erinnern, dass wir immer wieder vom mündigen Staatsbürger reden, über den Bürger, der sich über alles informieren kann, sei es über Internet, sei es über die Medien. Es kommt natürlich darauf an, welche Zeitungen er liest. Ob es in der U-Bahn-Zeitung immer entsprechende Lagebeurteilungen aus den Ländern gibt, das wage ich zu bezweifeln. Aber es gibt ja auch gute Zeitungen, die unter Umständen gewisse Risken andeuten.
Das Zweite: Ich muss mich, wenn ich mich irgendwohin auf Reise begebe, vorher entsprechend informieren! Ich fahre auch nicht irgendwie wohin, nur damit ich schneller
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hinkomme, wie Qualtinger einmal gesagt hat, sondern man sollte, wenn man in Urlaub fährt, wenn man eine Reise tut, schon wissen, wohin es gehen soll. Wenn jemand der Meinung ist, dass es vielleicht im Ausland, außerhalb der EU, zu risikoreich ist, dann kann ich nur empfehlen – wenn ich Kollegen Ager anschaue –, zum Beispiel nach Tirol zu fahren, nach Vorarlberg, in die Steiermark und so weiter, dort ist es immer noch sehr sicher, und dort kann man sich hervorragend erholen. (Bundesrat Schennach: Bei Ager ist es halt sehr teuer!) Ich mache das im Sommer auch. (Bundesrat Schennach: Wer kann sich den Ager leisten?) Ich fahre nicht ins Ausland, sondern bleibe in Österreich, auch dort kann man sich einem gewissen Nervenkitzel aussetzen. Ich hatte letztes Jahr auf einer Bergwanderung auch einen Unfall, aber das war im Inland und kostet die Steuerzahler in dem Sinne nichts, weil ich eine Zusatzversicherung habe.
Abgesehen vom Urlaub im Heimatland möchte ich jetzt schon
noch auf ein paar Argumente eingehen. Ich habe bei den Sozialdemokraten und
auch bei den Grünen stark den Eindruck, dass man den Bürger permanent
bevormunden will. (Bundesrat Boden: Nicht mit Steinen werfen, wenn
man im Glashaus sitzt!) Daher soll jedes Risiko abgedeckt werden, und der
mündige Bürger ist irgendwie in die Ecke gestellt. Aber es gibt Reisebüros, wie wir im Ausschuss gehört haben, die
eine Beurteilung über das jeweilige Reiseziel abgeben, und es gibt auch die
Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Und diese
Homepage, das wurde seitens des hohen Beamten des Außenministeriums gesagt,
hat bezüglich des Länderrisikos die höchste Zugriffszahl vorzuweisen; das
heißt, die Leute informieren sich.
Wenn jetzt jemand
der Meinung ist, es gibt unterschiedliche Aussagen, einerseits auf der Homepage
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, andererseits vom
Reisebüro, dann würde ich mich an dessen Stelle auf die Homepage des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten verlassen, denn es könnte sein, dass das
Reisebüro vielleicht ein gewisses Interesse am Umsatz haben könnte – ich
sage das ausdrücklich in der Möglichkeitsform.
Im Ausschuss
wurde seitens des Beamten des Außenministeriums auch ganz klar erklärt, dass
die Homepage auf Grund der einzelnen Berichte der österreichischen Botschaften
in den entsprechenden Ländern mit Informationen gespeist wird. Es gibt darüber
hinaus aber auch noch eine Koordinationseinrichtung zwischen dem Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Inneres und dem
Bundesministerium für Landesverteidigung, und auch deren Informationen über
bestimmte Länder fließen dann in diese Homepage ein. Da ich zumindest von der
Qualität der österreichischen Beamten eine hohe Meinung habe, würde ich dieser
Homepage überaus vertrauen, den Beamten, die sie erstellen, würde ich ebenfalls
sehr vertrauen – und wenn ein Reisebüro eine andere Auskunft geben sollte,
dann steht für mich außer Zweifel, dass die Homepage des Außenministeriums
ausschlaggebend ist.
Noch ein Punkt:
Es ist zwar nur ein kleiner Teil, aber wenn es um Steuergeld geht, sind sowohl
die Sozialdemokraten als auch die Grünalternativen sehr, sehr großzügig, denn,
wie gesagt, mit diesem Gesetzesbeschluss soll eine Regressforderungsmöglichkeit
gegeben sein – und Sie verzögern das mit Ihrem Einspruch! Dazu ist schon
zu sagen, europäisch gesehen: Wer mit dem Budgetgeld entsprechend sorgsam
umgeht und ein geringeres Haushaltsdefizit hat, der hat ein höheres
Wachstum – ein kleiner Baustein, wie gesagt –, wer mit Steuergeld
sorglos umgeht, der kann nicht wirtschaften! (Bundesrat Gruber: Wie diese
Bundesregierung mit ihren Werbeausgaben!) Das dokumentieren Sie immer
wieder mit solchen Maßnahmen. Und wer nicht wirtschaften kann, kann keine
Arbeitsplätze schaffen und keine soziale Sicherheit garantieren. Im Endeffekt
kann er auch nicht regieren, weil der sorglose Umgang mit Steuergeld ausgesprochen
bedenklich ist, wenn man es auf eine Zeitlinie überträgt. (Bundesrat Gruber: Herr Kollege!
100 Millionen für Regierungswerbung!)
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Meine sehr
geehrten Damen und Herren von den Sozialdemokraten und Grünen! Ich gebe Ihnen
noch eine Nachdenkmöglichkeit (Bundesrat Gruber: Ich hätte eine Adresse:
Gorbach!) und bringe folgenden Antrag ein:
Antrag
gemäß § 43 GO-BR
der Bundesräte
Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen,
gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von
Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in
konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 –
KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie 7546/BR d.B.),
keinen Einspruch zu erheben (TOP 1)
Der Bundesrat
wolle beschließen:
Gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von
Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in
konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 –
KGG 1992) geändert wird (775/A und 1404 d.B. sowie
7546/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Dieser Antrag ist genügend unterstützt, und ich darf ihn Ihnen, Frau Präsidentin, überreichen. (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) Sie hören das nicht gerne, das weiß ich schon, aber das sind die kleinen Bausteine, Kollege Gruber! (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Ing. Kampl. – Bundesrat Gruber: Ihre Bundesregierung gibt 200 Millionen für Regierungswerbung aus, und Sie reden von Sparen!)
10.25
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt, liegt mir vor und steht mit in Verhandlung.
Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
10.25
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Mein Vorredner hat seine Ausführungen sehr breit angelegt, zum Schluss war er gar schon in der Wirtschaftspolitik, und wir haben auch einen Abriss über die österreichische Medienlandschaft bekommen.
Ich darf sagen, dass ich unter anderem die „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu den Qualitätszeitungen zähle, und man sagt ihnen auch nicht unbedingt eine sozialdemokratische Nähe nach. Darin war vor einigen Tagen von der Tagung der Christdemokraten der oberösterreichischen Volkspartei zu lesen, wo man einen gewissen Norbert Blum (Rufe bei der ÖVP: Blüm! Blüm!) eingeladen hat, Herr Dr. Kühnel. Dieser Norbert Blüm war ein Sozialminister der CDU in der Bundesrepublik Deutschland, und der hat einmal gesagt, mit diesem so genannten tollen Wirtschaften, sprich mit diesem Neoliberalismus, sei nicht nur kein Blumentopf zu gewinnen, sondern damit würden die Menschen die Wärme, die sie brauchen, verlieren, würden sie eigentlich die Familie verlieren, den Zusammenhang, der Mensch würde sich dann nur mehr auf irgendeinen Kostenfaktor reduzieren. – Da wollen wir nicht hin, sondern wir wollen Wärme, wir
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wollen Nähe, wir wollen einen Schutz für die Menschen, und damit kehre ich wieder zurück zu unserer eigentlichen Gesetzesmaterie.
Ich glaube, dass uns die Flutkatastrophe in Südostasien ein wenig nachdenklich hätte stimmen sollen, auch im Hinblick auf diese Gesetzesvorlage, die bekanntlich erst nach entsprechenden Vorhaltungen der Sozialdemokraten und auch der Grünen nachjustiert wurde. Erinnern Sie sich, der bekannte österreichische Autor Josef Haslinger war in diesem Katastrophengebiet und hat – das Schreiben liegt ihm ja – dann einmal zu Papier gebracht – das wurde übrigens in der von Ihnen, Herr Dr. Kühnel, auch immer sehr gerne zitierten Qualitätszeitung „Die Presse“ zitiert –, an Hilfe sei dort wenig bis nichts zu verspüren gewesen. Er hat sich damals mit der Familie irgendwie nach Phuket durchgeschlagen.
Es hat sich noch jemand zu Wort gemeldet, und dem hat man seitens Ihres Ressorts, Herr Staatssekretär, unter der Hand – man wollte vertraulich agieren – die geheime Telefonnummer der deutschen Botschaft gegeben; da hat es auch keine andere Verbindung gegeben. Also wir haben uns dort nicht mit Ruhm bekleckert. Die Menschen haben wenig Wärme, wenig Schutz, wenig Hilfe verspürt.
Ich glaube, es hat dann in der Folge entsprechende Maßnahmen im Außenressort gegeben. Man hat dort einiges in Bezug auf Krisenmanagement nachgelernt. Man hat auch Call-Center und so weiter eingerichtet. Sollte, Gott behüte!, so etwas noch einmal passieren, werden sofort entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können. Die Möglichkeiten sind sicherlich verbessert worden.
Aber was lernen wir daraus? – Die Menschen brauchen, glaube ich, den Schutz der Republik auch dann, wenn sie im Ausland sind. In diesem Zusammenhang ist ganz nebulos gesagt worden: irgendwelche NGOs. – Meine Damen und Herren! Viele österreichische Bürgerinnen und Bürger sind in humanitären Angelegenheiten, in beruflichen Angelegenheiten, aber oft auch familiär im Ausland unterwegs. Unsere globalisierte Wirtschaft macht es notwendig, dass es immer wieder zu Einsätzen irgendwo auf dem Erdball kommt. Gerade Sie, Herr Dr. Kühnel, der Sie vom Heer kommen, wissen das. Diese Menschen fühlen sich dann durch eine derartige Gesetzesmaterie wirklich sehr verunsichert.
Erst auf massivste Interventionen der Oppositionsparteien ist es gelungen, den Betrag auf 20 000 € zu reduzieren, ist es gelungen, verschiedene Bereiche herauszunehmen. Und jetzt ist von meinem Vorredner erklärt worden, für den Bereich des grob schuldhaften Verhaltens sei ohnehin klargestellt, was damit gemeint ist. – Ich würde meinem Vorredner wirklich empfehlen, sich einmal bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst die ganze Materie Amtshaftungsgesetz, Dienstnehmerhaftung, Organhaftung anzuschauen. Schauen Sie sich das an, Herr Dr. Kühnel, Sie sind wahrscheinlich auch Mitglied und haben jeden Zugang! Da gibt es Hunderte Prozessakten über Fälle, bei denen nie klar herausgekommen ist, ob der Beamte fahrlässig gehandelt hat, ob das eine entschuldbare Fehlleistung war, ob das schon im Bereich des Vorsatzes war.
Das muten wir Sozialdemokraten keiner Bürgerin und keinem Bürger dieses Staates zu, sich auf so einen Trapezakt einzulassen, sondern wir wollen, dass einem Menschen, der in eine Notlage kommt, auch wirklich geholfen wird.
Noch ein Punkt – betreffend die Aussage, man kann sich erkundigen, das erfährt man überall, auf der Homepage des Landesverteidigungsministeriums, des Außenministeriums wird es Informationen geben –: Meine Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, dass man mit so genannten Reisewarnungen zu Recht – das könnte uns der Herr Staatssekretär näher ausführen; ich glaube, Sie waren schon vorher viele Jahre im öffentlichen Dienst in diesem Ressort tätig, Sie wissen das viel besser – äußerst sorg-
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sam umgeht. Es ist nicht einfach, einem Staat zu sagen, es muss eine Reisewarnung ausgesprochen werden, es handelt sich um ein Krisengebiet, es besteht Unsicherheit.
Ich meine, man hätte in diesem Gesetz schon etwas genauer festlegen müssen, was wirklich ein Gefährdungsgebiet ist, wo man das wirklich erfahren kann. Hier einfach zu sagen, da kann man sich irgendwo irgendwie informieren, das ist uns wirklich zu billig und das ist den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Staat schlichtweg nicht zuzumuten! (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Was den Österreich-Urlaub betrifft, erlauben Sie mir schon eine Bemerkung. Wir alle, die wir hier sitzen, sind sicherlich auch gerne in unserem Land auf Urlaub, es ist einfach wunderschön in den verschiedenen Bundesländern und Regionen – an dieser Stelle auch meinerseits ein Kompliment an Kollegen Ager und seine Kolleginnen und Kollegen dafür, was hier geboten wird von der Tourismuswirtschaft –, nur eines muss schon klar sein: Im Vorjahr, bitte, wurden 1,6 Millionen Nächtigungen von Urlaubsgästen aus dem osteuropäischen Raum gezählt und so weiter. Das heißt, es hat sich auch der Tourismus globalisiert, und da mit erhobenem Zeigefinger zu sagen, gerade auch den jungen Menschen: Bleibt hier im eigenen Land, bunkert euch hier ein!, das entspricht nicht dem weltoffenen Europäer, der weltoffenen Europäerin. So werden wir, glaube ich, künftig in diesem Land nicht punkten können.
Ich bitte Sie, diesen Argumenten, die ich mich jetzt bemüht habe, gründlich zu widerlegen, näher zu treten und mit uns diesem Einspruch beizutreten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
10.32
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.
10.32
Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Thema heute: konsularische Angelegenheiten, Konsulargebührengesetz – lassen Sie mich aber zu Beginn auf zwei Dinge eingehen, die jetzt im Raum stehen.
Zuerst muss ich mich fragen, ob ich irgendetwas angestellt habe. Dass ich so viel Lob bekomme, für Tirol und mich selbst, ist ein bisschen bedenklich, muss ich sagen.
Kollegem Kühnel darf ich sagen, die Werbung für Tirol ist sehr lobenswert und gefällt mir sehr gut. Ich bin aber auch der Meinung wie Kollege Schimböck, der gesagt hat, die Leute fahren natürlich auch ins Ausland. Das ist überhaupt keine Frage. Ich denke, die Neugierde auf fremde Länder soll man auch in Zukunft befriedigen können, jeder, der will, soll das auch tun. Wenn die Menschen in fremden Ländern waren und dann zurückkommen, sehen sie erst, wie schön wir es in Österreich insgesamt haben. Und das ist dann auch wieder ein Vorteil für die eigene Tourismuswirtschaft.
Zum Zweiten, lieber Wolfgang Schimböck, was die Vorwürfe gegenüber dem Außenministerium im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe betroffen hat, haben wir, glaube ich, sehr, sehr ausführlich diskutiert und auch vieles widerlegt. Es gibt auch viele Fälle, wo sich Leute dafür bedanken, dass ihnen wirklich geholfen wurde. Am Anfang herrschte natürlich Chaos pur, das ist überhaupt keine Frage, viele haben sich durchschlagen müssen, aber es ist dann allen geholfen worden. Man soll diese Geschichten nicht immer wieder aufwärmen, weil ganz einfach vieles nicht stimmt und das Krisenmanagement sehr gut gearbeitet hat.
Jetzt darf ich zum heutigen Thema sehr kurz Stellung nehmen, weil vieles schon von meinen Vorrednern gesagt wurde, viel Richtiges und auch viele Vermutungen, was sein könnte; das ist aber immer wieder so.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 46 |
Vorausschicken möchte ist, dass die staatlichen Vertretungsbehörden im Ausland selbstverständlich jedem, der in Not gerät, konkrete Hilfe leisten. Darin sind wir einer Meinung, das steht außer Streit. Außer Streit, glaube ich, stehen auch Personen, die sich aus beruflichen oder humanitären Gründen in gefährlichen Gebieten aufhalten müssen, wie Mitglieder der NGOs und Hilfsorganisationen. Außer Streit müsste aber auch stehen, dass jene Personen, die sich aus Abenteuerlust über alle Warnungen hinwegsetzen und die besonderen Dienste der Republik über das normale Ausmaß hinaus in Anspruch nehmen, im Sinne der österreichischen Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.
Ich denke da gerade an den Begriff „grobes Verschulden“. Das ist ein klarer Begriff, darüber brauchen wir auch nicht mehr zu diskutieren, denn jedem Konsulargebührenbescheid geht ein Ermittlungsverfahren voraus, und das ist, denke ich, mit Sicherheit in Ordnung.
Ich darf nur zwei Beispiele bringen, Kollege Kühnel hat das auch angeschnitten. In meiner Heimat Tirol sind oft Bergsteiger, schlecht ausgerüstet, im hochalpinen Gelände unterwegs und geraten in Not. (Bundesrat Schennach: Da braucht man auch eine Reisewarnung!) Nein, da bedarf es keiner Reisewarnung, da bedarf es eines Appells generell an die Leute, sich in diesem sensiblen Bereich auch entsprechend zu verhalten. Wenn Schifahrer und Snowboarder bewusst in Lawinenhänge fahren, weil sie einfach den Kick suchen und brauchen, und man sie dann sehr aufwendig mit Hubschraubern bergen muss, dann haben sie als Verursacher auch einen Teil der Kosten zu tragen – ich finde das richtig so. Selbstverständlich wird jeder geborgen, wo auch immer er sich befindet.
Ein zweites Beispiel möchte ich noch bringen, weil es einfach so ist; es sind zwar eher Ausnahmen und nicht die Regel, das gebe ich schon zu: Wenn Abenteurer, die sich trotz Warnung des Außenministeriums grob fahrlässig, behaupte ich einmal, in gefährliche Länder begeben, dort dann als Geisel gehalten werden, festgenommen werden und in einer sehr aufwendigen Rettungsaktion mit hohen Kosten für die Republik und ihre Steuerzahler befreit werden müssen, diese ihre Geschichten dann Magazinen und Medien sehr lukrativ verkaufen, dann muss ich ganz offen sagen, da habe ich kein Verständnis dafür.
Ich bin der Meinung, dieses Gesetz ist ein notwendiges Signal an alle mündigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Österreich, bei Reisen in fremde und ferne Länder sehr sensibel und sorgfältig umzugehen und ihre Möglichkeiten, die sie als mündige Staatsbürger haben, auch auszuschöpfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
10.37
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
10.38
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Kollege Kühnel, ich glaube, Sie sollten keinen Ausflug in die Wirtschaftspolitik machen! Wenn Sie sagen, Arbeitsplätze zu schaffen sei ein Kennzeichen für gutes Wirtschaften, dann haben Sie sich heute einen Fünfer für Ihre Regierungspolitik ausgestellt, denn so viele Arbeitslose gab es noch nie. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Das ist der höchste Stand an Arbeitslosen, den wir je hatten. (Bundesrätin Zwazl: ..., dass wir noch nie so viele Beschäftigte hatten!) Aber wir hatten auch noch nie so viele Arbeitslose. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Man kann die Leute überall „einpar-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 47 |
ken“. Vor den Wahlen parken wir sie in Arbeitsmarktprogramme, in Trainingsprogramme – aber ich mache jetzt nicht den gleichen Fehler wie Kollege Kühnel, mich auf eine wirtschaftspolitische Diskussion einzulassen, und schon gar nicht mache ich den Fehler, mich mit Frau Präsidentin Zwazl zu duellieren. Das überlasse ich lieber meiner Kollegin Lichtenecker, sozusagen aus berufenerem Munde, um hier nicht ähnlich zu dilettieren, wie das jemand anderer tat. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Man kann selbst unternehmerisch tätig sein und jetzt allgemein über Wirtschaftspolitik diskutieren. Das sind zwei Paar Schuhe, Herr Kollege, aber lassen wir das jetzt einmal! Wir sind bei den Konsulargebühren und bei dem Einspruch.
Herr Staatssekretär! Kollege Ager hat hier gesagt, wie wichtig es sei, dass wir auch all die NGOs, die davon betroffen sind, in das Gesetz aufgenommen haben. – Herr Ager, Sie hätten auch sagen können: Danke schön, Kollegen von der SPÖ und den Grünen, dass ihr einem wirklich peinlichen Entwurf zumindest eine Verbesserung zugefügt habt, dass nämlich jene NGOs, die aus beruflichen Gründen in Krisengebiete fahren müssen, weil sie dort Hilfe leisten, überhaupt in diesem Entwurf drinnen stehen! Das war nämlich im ursprünglichen Initiativantrag der beiden Abgeordneten Dr. Spindelegger und Scheibner gar nicht vorgesehen. Zum Beispiel die Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ und so weiter und so fort war darin gar nicht berücksichtigt.
Wir sagen umgekehrt danke dafür, dass Sie das im Nachhinein in dieses Gesetz aufgenommen haben. Das ändert aber nichts an der Situation, dass das Ganze nach wie vor eine rechtlich große Unsicherheit nach sich zieht und ein ordentliches Begutachtungsverfahren richtig gewesen wäre.
Kollege Kühnel, ich weiß nicht, ob Sie jemals Gast auf der Homepage des Außenministeriums waren. Wenn nicht, dann lade ich Sie ein, am heutigen Tag auf diese Homepage zu gehen.
Der Anlassfall, dass wir das heute überhaupt debattieren, ist die Reise jener beiden Herrschaften, der Dame aus Kärnten und des Herrn aus der Steiermark, die im Jemen waren. Es gibt keine generelle Reisewarnung für den Jemen. Es gibt nur eine partielle Reisewarnung für den Jemen. Aber es gibt eine komplette Reisewarnung für Kolumbien. Wie viele Österreicher sind in Kolumbien, und zwar immer wieder, und wie viele Österreicher und Österreicherinnen sind im Jemen? Es ist ein Bruchteil davon.
Wenn mich heute jemand fragt, ob er in ein bestimmtes Land fahren soll, zum Beispiel nach Ägypten, dann muss ich ihm sagen: Ägypten scheint in der Liste auf der Homepage des Außenministeriums überhaupt nicht auf. Für Ägypten gibt es weder eine partielle Reisewarnung noch eine generelle Reisewarnung. Wir wissen ganz genau, terroristische Anschläge in Ägypten zielen immer wieder auf touristische Gruppen ab. Aber interessanterweise scheint eine partielle Reisewarnung für ein Land auf, in dem mit Sicherheit wahnsinnig viele Österreicher jährlich sind, nämlich für Indien.
Aber auch in Uganda – und wir wissen natürlich um das Problem der noch immer marodierenden versprengten Truppen in diesem Land – befinden sich sehr viele Österreicher und Österreicherinnen.
Auch für Nepal gibt es keine Reisewarnung auf dieser
Liste – trotz, Kollege Kritzinger, der maoistischen Guerillas, die es dort
gibt. Nepal werden Sie nicht auf der Liste der Reisewarnungen des
Außenministeriums finden. Sie dürfen also getrost hinfahren. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Werden Sie
aber entführt, Herr Kritzinger, dann sind Sie fein aus dem Schneider, denn
Nepal scheint auf dieser Liste nicht auf. Wenn Ihnen aber ein Reisebüro sagt:
Herr Kritzinger, buchen Sie lieber keine Reise nach Nepal!, und Sie das
trotzdem tun, dann ... (Anhaltende
Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 48 |
Ich weiß nicht, Herr Kritzinger, ob Sie in Ihrem Alter noch
die hohen Berge Nepals besteigen wollen. Tun Sie es lieber nicht! Die Klöster
sind auch interessant. (Zwischenruf des
Bundesrates Kritzinger.) Ich wollte Ihnen an diesem Beispiel nur
sagen, dass diese Liste nicht vollständig ist. Es sind zum Beispiel auch die
Philippinen nicht auf dieser Liste. Für die Philippinen sollte es meiner
Meinung nach zumindest eine partielle Reisewarnung geben. – Merken Sie
jetzt etwas? (Zwischenruf des Bundesrates
Mag. Himmer.)
Ich möchte Ihnen nur sagen, lieber Kollege Himmer, was ich
auch schon im Ausschuss gesagt habe, nämlich: Dieser Einspruch ist ein Schutz
für die Beamten und Beamtinnen des Außenministeriums, denn mit diesem Gesetz
kommt nämlich eine beträchtliche Arbeit auf die Beamten und Beamtinnen des
Außenministeriums zu, und zwar eine ununterbrochene Up-to-date-Haltung dieser
Liste, die mit anderen Inhalten und Informationen gefüllt werden muss, als sie
derzeit gefüllt ist. Das (der Redner hält
ein Schriftstück in die Höhe) ist sozusagen
die schüttere Liste, Herr Kollege Kühnel! Sie haben Sie wahrscheinlich noch
nicht eingesehen. Diese kleine „schüttere“ Liste ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Herr Kollege Kühnel, es gibt genug Eigenverantwortung, und ich bin froh, dass viele Menschen aufbrechen, um andere Kulturen kennen zu lernen, denn wenn man nur – sagen wir es einmal so, Herr Kollege Ager – die Kultur der Wildschönau oder des Unterinntals kennen würde, dann wäre das eine extreme Einschränkung im Leben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Was die Eigenverantwortung betrifft, Herr Kollege Kühnel,
von der Sie gerade reden und wo Sie sagen, dass man selbst überprüfen muss, ob
es Reisewarnungen gibt, muss ich Ihnen sagen: Die Liste der Reisewarnungen des
Außenministeriums ist dürftig. (Zwischenruf
des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Wenn ich mir die Judikatur gängiger Stornoversicherungen anschaue, dann sehe ich: Das geht sehr viel weiter, da heißt es: allgemein in den Medien. Sie aber machen hier jetzt eine Haftpflicht geltend gegenüber Menschen, die reisen, und wissen in Wirklichkeit nicht, was jetzt eigentlich das Korrektiv dafür ist: Ist es die Homepage des Außenministeriums? Sind es Zeitungen? Ist zum Beispiel die „Kronen Zeitung“ ein Medium, das da gilt, oder muss man sagen: Nur „Standard“ und „Die Presse“ gelten da, denn man kann sagen, dass für eine Gerichtsverhandlung nur ein Qualitativmedium gilt!? – Das haben Sie hier nicht geklärt.
Zum anderen kommt eine beträchtliche Zusatzarbeit auf das Außenministerium zu.
Wir geben hier dem Nationalrat die Chance, das zu überdenken. Es wäre gerade bei einem so komplizierten Fall beziehungsweise bei einer so komplizierten Materie richtig gewesen, in ein Begutachtungsverfahren zu gehen, wo sehr wohl die Versicherungswirtschaft mit einbezogen worden wäre, wo sehr wohl die NGOs berücksichtigt worden wären und an dem sehr wohl die Reiseveranstalter hätten teilnehmen sollen und andere, die da über Sachkenntnisse verfügen.
Aus dem Versicherungsbereich kommt, Herr Kollege Kühnel, in Anbetracht der Formulierung, die Sie hier heute gerne ohne Einspruch enderledigt hätten, blankes Kopfschütteln. Wir können Ihnen aber auch im Interesse des Außenministeriums diesen Gefallen nicht tun und hoffen, dass im Nationalrat doch diese Nachdenkfrist genützt wird.
Vielleicht schauen sich in der Zwischenzeit doch ein paar Kollegen und Kolleginnen die Homepage des Außenministeriums an, erhöhen damit die Zugriffsrate und sehen, dass das so nicht funktionieren kann.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 49 |
Aus den angeführten Gründen wird es heute gegen diesen Gesetzentwurf einen Einspruch geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.47
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Dr. Winkler, ich erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
10.47
Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, ich bin seit 36 Jahren im Außenministerium, und ich möchte gleich einmal damit beginnen, die sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Welt in Schutz zu nehmen. Anhand von einzelnen Aussagen bei großen Katastrophen beurteilen zu wollen, ob gut oder schlecht gearbeitet worden ist, ist diesen Kolleginnen und Kollegen gegenüber sehr unfair. Ich möchte diese ausdrücklich in Schutz nehmen.
Es ist die angeführte Katastrophe leider eine unendlich große gewesen. Ich darf daran erinnern, dass sie am 25. Dezember 2004 stattgefunden hat. Sehr viele Staaten haben eine gewisse Anlaufphase gebraucht. Selbstverständlich auch wir, das will ich überhaupt nicht leugnen, aber ich kann der einen Aussage, dass in diesem Fall offensichtlich nicht ausreichend geholfen wurde, sehr viele, Dutzende, Hunderte andere Aussagen gegenüberstellen, wo davon die Rede ist, dass sehr wohl geholfen wurde. Außerdem sehe ich, ehrlich gestanden, nicht wirklich, worin der Zusammenhang zwischen der Tsunami-Katastrophe und der jetzt hier vorliegenden Novelle zum Konsulargebührengesetz besteht.
Ich muss überhaupt sagen: Hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor! Ich zitiere Herrn Bundesrat Schimböck, der gesagt hat – das ist ein wörtliches Zitat, ich habe mitgeschrieben –: Wenn ein Mensch in eine Notlage kommt, dann muss ihm geholfen werden. – Ja bitte, wer bestreitet das? In dieser Gesetzesnovelle mit Sicherheit niemand. Es geht bei dieser Novelle nicht darum, dass jemandem, weil er selbst verschuldet hat, dass er in Not geraten ist, da er sich grob schuldhaft in eine Gefahrensituation begeben hat und das daher zu verantworten hat, nicht geholfen wird. Die Beamtinnen und Beamten des Außenministeriums helfen zu jeder Tages- und Nachtzeit und unter allen Umständen, und zwar unabhängig davon, ob jemand selbst verschuldet hat oder nicht selbst verschuldet hat, dass er in eine Gefahrensituation gekommen ist.
Es geht darum, dass in gewissen Fällen – und wir reden hier von ganz extremen Fällen – der Steuerzahler entlastet werden soll. Es geht dabei um das grob schuldhafte Verhalten. Es gibt in Dutzenden, wenn nicht Hunderten Gesetzen den Begriff der groben Schuld. Das ist selbstverständlich im Einzelfall durch das Ermittlungsverfahren, das es ohnehin geben muss, festzustellen. Gegen die Feststellung des Außenministeriums, die bescheidmäßig erfolgt, gibt es selbstverständlich Rechtsmittel. Letztendlich entscheidet der Verwaltungsgerichtshof, wenn der Betroffene findet, dass er nicht gerecht behandelt wurde. Ich sehe nicht ein, warum man nicht einen Begriff, der in der österreichischen Rechtsordnung gang und gäbe ist, verwenden soll.
Es wurde hier viel über die Reisehinweise gesagt. Diese Reisehinweise werden bereits jetzt, ohne diese Novelle – und diese Novelle wird daran überhaupt nichts ändern, sie wird auch keinerlei Mehrarbeit bedeuten –, sehr sorgfältig bearbeitet.
Was in dieser Debatte nicht erwähnt wurde, das ist, dass nicht nur das Außenministerium sehr sorgfältig alle Hinweise prüft, vor allem von den zuständigen Botschaften, sondern dass selbstverständlich auch eine Koordination innerhalb der Europäischen Union stattfindet.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 50 |
Wenn Sie sich diese Reisehinweise heute anschauen und sie mit jenen in Deutschland, in Frankreich oder in Italien vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass die sehr wohl koordiniert sind, denn das Unangenehmste für den Reisenden wäre ja, wenn er auf einer Homepage gewarnt wird und auf einer anderen nicht gewarnt wird. Daher gibt es da eine sehr enge Koordination.
Reisewarnungen als letzte Stufe unter den Reisehinweisen gibt es relativ selten. Sie gibt es nur dann, wenn besonders grobe Umstände dafür sprechen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemandem Schaden entsteht, sehr groß ist, zum Beispiel deshalb, weil es einen Bürgerkrieg gibt.
Reisehinweise, Reisewarnungen sind eine von vielen möglichen
Informationsquellen, die ein Reisender, wenn er in ein Gebiet reist, von dem er
annehmen muss, dass es ein gefährliches ist, berücksichtigen soll –
allerdings eine sehr wichtige! Es steht ja auch in den Erläuterungen, dass grob
schuldhaftes Verhalten beispielsweise durch die unzureichende Berücksichtigung
von Reisehinweisen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
begründet werden kann. (Bundesrat Schennach:
Da ist jeder Indien-Reisende betroffen!)
Es ist der Tatbestand des „groben Verschuldens“, wenn jemand in ein Gebiet reist, für das es Reisehinweise gibt – das sind ja keine Reisewarnungen im eigentlichen Sinn –, meines Erachtens nicht wirklich gegeben.
Weil Sie von einem Anlassfall sprechen: Jeder gesetzgeberische Akt hat irgendwo einen Anlass, sonst würde ja kein Gesetz entstehen, wenn nicht ein Bedarf besteht. Das heißt, es ist ein Anlass. In meinem Sprachgebrauch ist eine Anlassgesetzgebung dann gegeben, wenn man ein Gesetz schafft, das für diesen besonderen Anlass gelten soll, was ja in diesem Fall nicht gegeben ist.
In diesem Fall wäre wirklich geradezu ein klassischer Fall eines Verschuldens gegeben gewesen, weil es eine partielle Reisewarnung für den Jemen gegeben hat – wie Sie richtig gesagt haben, Herr Bundesrat Schennach –, weil es ausdrücklich geheißen hat, dass man sich in dieses eine Gebiet nicht begeben soll, aber dass man sich, wenn man sich in dieses eine Gebiet begibt, nicht ohne Begleitung, ohne Geleitschutz dorthin begeben soll.
Es ist ja in dem Fall, den Sie als Anlassfall bezeichnen, gerade das passiert, nämlich: Die Betroffenen haben sich in diesem Gebiet von ihrem Geleitschutz entfernt. Daher wäre das wahrscheinlich ein Fall gewesen – ich weiß es nicht, das hätten die Ermittlungen dann ergeben –, der tatsächlich unter den Begriff „grobes Verschulden“ gefallen wäre.
Die Haftung des Einzelnen ist begrenzt, sie ist daher auch versicherbar. Ich glaube nicht, dass dem verantwortungsvollen Bürger nicht zugemutet werden kann, dass er sich verantwortungsvoll auf eine Reise begibt.
Ich glaube daher, dass dieses Gesetz gut ist, und ich glaube, dass dieses Gesetz notwendig ist. Ich glaube auch, dass dieses Gesetz auch eine gewisse abschreckende Wirkung haben wird. Es ist mir lieber, wenn sich jemand auf die Reisehinweise verlässt und sie berücksichtigt, als dass er das nicht tut und nachher dann tatsächlich unter Umständen zur Kassa gebeten wird.
Ich würde Sie daher wirklich dringend bitten – und ich
sage Ihnen das auch als langjähriger Beamter des Außenministeriums –, da
wir dieses Gesetz brauchen, da dieses Gesetz nützlich und sinnvoll ist, diesem
Gesetz zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
10.54
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 51 |
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Kühnel, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006)
(655 d.B. und 1225 d.B. sowie 7537/BR d.B. und 7574/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das
Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982,
das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden
(Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006) (1411 d.B. und
1452 d.B. sowie 7538/BR d.B. und 7575/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992
geändert wird (1419 d.B. und 1453 d.B. sowie 7576/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung hat Herr Bundesrat Wiesenegg übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.
Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr geehrte Frau Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006).
Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 52 |
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum nächsten Bericht, der dem Tagesordnungspunkt 3 zugrunde liegt. Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006).
Dieser Bericht liegt Ihnen allen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme nun zum Tagesordnungspunkt 4. Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
10.58
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesem Ökostromgesetz nicht unsere Zustimmung geben. (Ruf bei der ÖVP: Schade!) Dieses Ökostromgesetz bringt unserer Ansicht nach keine Effizienzsteigerung, womit es eigentlich begründet werden sollte. Ich sehe überhaupt keine Effizienzsteigerung durch dieses Gesetz gegeben.
Wo ist die Effizienz, wenn Ökostrom durch dieses Gesetz künftig beschränkt werden soll?
Österreich wird durch dieses Gesetz immer abhängiger von Gas, Öl und Atomkraft. Auch im Strombereich gibt es bereits zusätzliche Steigerungen – und Sie unterstützen noch diese Abhängigkeit! Wo bleibt da die Effizienz?
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 53 |
Sie verhindern, dass mehr Geld, das für Energie ausgegeben wird, künftig in Österreich bleibt, sprich: dass die Wertschöpfung in Österreich bleibt, weil wir in Österreich immer mehr – und das nach wie vor – auf Gas, Öl und Atom setzen.
Sie reden immer wieder von einer Steigerung des Ökostromanteils. Glauben Sie denn wirklich, uns erzählen zu können, dass wir unseren Ökostromanteil jetzt plötzlich von 7 auf 10 Prozent steigern können? Es sagt auch selten jemand dazu, dass es da nicht um den Verbrauch geht, sondern nur um den in Österreich erzeugten Anteil am Strom, und dieser Anteil am Ökostrom ist einfach zu wenig.
Im Verbrauch haben wir in den letzten Jahren nicht einmal die Zuwächse durch Ökostrom decken können, geschweige denn, dass wir irgendwelche Anteile steigern könnten. Meiner Meinung nach ist der Verbrauch in Österreich die ausschlaggebende Zahl, sicher nicht nur die in Österreich produzierte Menge. Es ist traurig genug, dass der Verbrauch jährlich um 2 bis 3 Prozent steigt. Man muss sich aber trotzdem überlegen ... (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Dass der Verbrauch steigt? – Das stimmt, aber man muss sich trotzdem Effizienzkriterien überlegen, und zwar wirklich Effizienzkriterien im Verbrauch und nicht Effizienzkriterien in die Richtung, ob ich das Windrad dort hinstellen darf oder nicht. Das sind nicht die Effizienzkriterien, die mir fehlen. Mir fehlen die Effizienzkriterien im Verbrauch.
Letztendlich wird durch dieses Ökostromgesetz, durch die Beschneidung des Ökostroms – und es ist einfach eine Deckelung in allen Bereichen festzustellen –, der Anteil von erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in Österreich in den nächsten Jahren von 70 auf 62 Prozent sinken, und das deshalb, weil Sie einfach die Mittel für den Ökostrom kürzen, auch wenn Herr Minister Bartenstein immer wieder behauptet, es sei eine Erhöhung, wir bekämen ja doch mehr Mittel für neue Ökostromanlagen. Das stimmt einfach nicht! 2004 waren es noch 100 Millionen € für neue Anlagen, künftig sind es 17 Millionen € für neue Anlagen. Das ist keine Steigerung, sondern eine Kürzung von Mitteln.
Eine Steigerung der Mittel findet man eventuell noch bei den Kraft-Wärme-Koppelungen, und man findet sie jetzt neu bei den mittleren Wasserkraftwerken. Es sei dahingestellt, ob man das fördern möchte oder nicht. Jedenfalls ist es kein Grund, die Mittel für Ökostrom zu kürzen, und mittlere Wasserkraftwerke und Kraft-Wärme-Koppelungen sind einfach kein Ökostrom. Mittlere Wasserkraft ist erneuerbare Energie, aber kein Ökostrom. Und Kraft-Wärme-Koppelungen sind großteils fossile Energieträger. Das ist zwar möglicherweise auch eine Effizienzsteigerung, aber es ist kein Ökostrom.
Wir alle wissen, dass wir mit Öl und Uran Milliarden an Wertschöpfung ins Ausland liefern – die Wertschöpfung erfolgt nicht bei uns –, und es ist bekannt, dass weder Erdöl noch Uran grenzenlos zur Verfügung stehen. Trotzdem setzt das Wirtschaftsministerium weiterhin auf Öl, Gas und Uran. Wie sonst werden wir unseren Strom künftig erzeugen, wenn unser Anteil an erneuerbarer Energie durch dieses Gesetz sinken wird?
Der Herr Wirtschaftsminister macht sich bei diesem Gesetz offenbar nicht sehr viele Gedanken über die weitere Zukunft, darüber, was in 30, 40 oder 50 Jahren sein wird, aber das ist absehbar, und ich glaube, es wird keiner bestreiten, dass es sich in den nächsten Jahren weiter so entwickeln wird. Die Ölpreisentwicklung, die Rohstoffentwicklung geht nach oben, und es muss etwas passieren. Es wird nicht so weitergehen können. Man muss sich einfach etwas Neues überlegen, man kann nicht sagen: Wir sind zufrieden mit 10 Prozent Ökostromanteil und knappen 70 Prozent erneuerbarer Energie. Da muss man sich etwas einfallen lassen, und da muss man wahrscheinlich massiv investieren.
Mit diesem Ökostromgesetz passiert das aber nicht. Mit diesem Ökostromgesetz passiert leider genau das Gegenteil. Es hat überhaupt nichts mit Nachhaltigkeit zu tun,
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 54 |
was wir mit diesem Ökostromgesetz beschließen, das ist eher Steinzeit als Nachhaltigkeit. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Die Begründung für diese Bezeichnung – „Steinzeit“ – geben Sie uns mit dem Satz: Sie wollen den Stromkunden weitere Belastungen ersparen. Ich frage mich nun: Welchen Stromkunden? Ich habe mir meinen Ökostromzuschlag vom Jahr 2004 angesehen, also den Zuschlag, den ich berappt habe vor zwei Jahren ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie können auch nur Ökostrom kaufen!) Jetzt kaufe ich nur mehr Ökostrom. Ich habe damals eine Wohnung übernommen; und da habe ich nicht so schnell wechseln können. Aber inzwischen habe ich Ökostrom – natürlich! (Bundesrat Gruber: Strom aus österreichischer Wasserkraft!)
Mein Ökostromzuschlag im Jahr 2004, der Zuschlag, den ich bezahlen musste und der uns ja alle so sehr belastet, dass wir deshalb jetzt das Gesetz ändern müssen, betrug inklusive Kraft-Wärme-Koppelung und inklusive Kleinwasserkraft sage und schreibe 12 € im Jahr!
Jetzt haben die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer davor gewarnt, dass sich dieser Ökostromzuschlag verdoppeln könnte und das viel Geld kosten würde. (Bundesrätin Zwazl: ... zwischen Wien und Niederrösterreich!) – Ja, aber dann macht euch das mit Wien und Niederösterreich aus und nicht über das Ökostromgesetz, hoffe ich. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Das hat aber nichts mit dem Ökostromgesetz zu tun, sondern da bin ich jetzt ausnahmsweise wieder beim Minister Pröll. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Dr. Kühnel: Sie vermengen immer das Thema, Frau Kollegin!) Nein, das war jetzt Frau Kollegin Zwazl. Vielleicht hätten Sie aufpassen sollen.
Die Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer haben uns gewarnt, dass, wenn dieses Ökostromgesetz in dieser alten Form weitergeführt werden würde, sich eine Verdoppelung unseres Ökostromzuschlags ergeben würde, und das würden sich die armen, kleinen Haushalte doch nicht mehr leisten können. Das wären dann 24 € für mich pro Jahr gewesen.
Jetzt gibt es in diesem neuen Ökostromgesetz eine ganz neue Art der Förderungseinhebung, und zwar den Zählpunktzuschlag. Mit diesem Zählpunktzuschlag sollen 38 Prozent des Ökostromförderbeitrags eingehoben werden. Dieser Zählpunktzuschlag beträgt pro Zähler bei mir, in einem normalen, kleinen Haushalt 15 €. Hätte ich schon einen Nachtstromzähler, dann wären es 30 €. Dann hätte ich diese Verdoppelung des Ökostromzuschlags mehr oder weniger nächstes Jahr erreicht, einfach nur durch diesen Zählpunktzuschlag, der ja nur 38 Prozent insgesamt ausmacht.
Also: Dass die Haushalte entlastet werden durch dieses Gesetz ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Wirtschaft und Industrie!) Wirtschaft und Industrie? Ich habe einen Haushalt – ich habe nicht Wirtschaft und Industrie zu Hause. Wir kommen noch zu Wirtschaft und Industrie. Jedenfalls ist es damals zumindest der Arbeiterkammer auch um die kleinen Haushalte gegangen, und auch der Wirtschaftskammer ist es meines Wissens ein bisschen um die Haushalte und um den Ökostromzuschlag gegangen. Jetzt werden die Haushalte durch diesen Zählpunktzuschlag massiv mehr belastet. Der Zählpunktzuschlag ist letztendlich ein Zuckerl für die Industrie und für das Gewerbe, aber hauptsächlich für die Industrie, und zwar für die Industrie, die möglichst viel Strom verbraucht, denn Fixkosten bleiben gleich und der Zuschlag wird als Fixkosten verlagert.
Wo ist da jetzt der Anreiz, dass ich als Industriebetrieb vielleicht auch ein wenig ans Einsparen denke? Diesen Anreiz sieht man sicher nicht, wenn die Fixkosten zu Lasten der variablen Kosten angehoben werden. Das ist keine Effizienz. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich rede keine halbe Stunde, Herr Professor – keine Sorge!
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 55 |
Durch diese neue Verrechnungsmethode werden die Haushalte ungleich mehr belastet, und durch diese Fixkostenverrechnung wird die Abrechnung des Ökostroms für den Endkunden sicher nicht transparenter werden. Ich bin schon gespannt auf die Abrechnungen und wie das dann ausschauen wird.
Ich denke, das passt jedenfalls mit den Forderungen der Arbeiterkammer anno dazumal – warum Sie diese Forderung unterstützt haben, das Ökostromgesetz zu ändern – ganz sicher nicht zusammen.
Durch dieses neue Ökostromgesetz werden die Mittel für jeden einzelnen Bereich im Ökostrom beschränkt. Letztendlich wird damit eine Branche gebremst, die ohne diese Regelung in den nächsten Jahren enorm boomen könnte; da ist wahrscheinlich der IT-Bereich „a’ Lercherl“ dagegen. Sie hat es auch schon getan, sie hat schon geboomt, zum Beispiel in Deutschland. In Deutschland hat es durch dieses Ökostromgesetz, das damals noch die rot-grüne Regierung verabschiedet hat, eine enorme Steigerung bei den Arbeitsplätzen gegeben, da hat es enorme Umsatzzuwächse gegeben. Vielleicht sollten wir uns auch das einmal einschauen, auch wenn man nicht so gern zu Rot-Grün in Deutschland schaut, das es ja leider nicht mehr gibt.
Auch Österreich hat massiv davon profitiert. In Österreich gibt es einige Betriebe im Bereich der Photovoltaik, die sich sehr gut entwickeln, die aber zu 100 Prozent ins Ausland exportieren müssen, weil man in Österreich einfach keinen Heimmarkt findet. Ist das Wirtschaftspolitik? Ist das das, was wir wirklich erreichen wollen?
Es gibt in Österreich auch Zulieferbetriebe für die Windkraft. Es gibt in Österreich Instandhaltungsbetriebe für die Windkraft. Es gibt Biomassekesselbauer. Es gibt sehr wohl viele Betriebe, die sich trotz dieses Ökostromgesetzes entwickeln können, aber wirklich nur trotz und nicht wegen.
Ich würde mir wünschen, dass sich wegen eines Ökostromgesetzes, das wir schaffen, die Betriebe entwickeln können, so wie es in Deutschland war, so wie es jetzt in Italien und in Spanien sein wird. (Beifall bei den Grünen.)
Aber die österreichischen Betriebe, die Herstellerbetriebe, haben einfach keinen Heimmarkt, und das ist ein Problem bei der Entwicklung von Produkten. Das werden wahrscheinlich auch die Wirtschaftsexperten in diesem Raum bestätigen. Dieser Heimmarkt, diese heimische Ökostromproduktion wird eingeschränkt. Die Unternehmen sind seit Jahren immer wieder verunsichert worden. Es gibt alle paar Jahre ein neues Gesetz. Es schaut immer wieder ganz anders aus, und in Wirklichkeit wird das Geld, das man für Ökostrom investiert, immer wieder weniger.
Wer jetzt eine Anlage bauen will oder wer sich in den letzten Jahren vielleicht überlegt hat, eine Anlage zu bauen, der hat wahrscheinlich schon ziemlich viel Geld in die Planung hineingesteckt. Er sieht jetzt die neue Regelung, dann wird er einreichen, und wenn er Pech hat, wird im März oder April oder Mai kein Geld mehr da sein für ein neues Windkraft-Projekt zum Beispiel, und dann wird er eben mit seiner Einreichung warten müssen. Und wenn er nächstes Jahres wieder einreicht, dann wird er möglicherweise wieder warten müssen. Er wird vielleicht ein, zwei, drei Jahre warten, um ein Projekt umzusetzen, und irgendwann wird es ihm zu blöd werden und er wird im Ausland investieren. Das Geld wird ins Ausland gehen und nicht in Österreich bleiben. – Das ist keine Wirtschaftspolitik, wie wir sie uns vorstellen.
Zur Photovoltaik: Wie schon gesagt, es gibt in Österreich einige Betriebe, die Photovoltaik-Module herstellen. Großteils wird ins Ausland geliefert. Photovoltaik ist eine Zukunftstechnologie, wo die Effizienzsteigerung in den letzten Jahren bei 50 Prozent gelegen ist.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 56 |
Schauen wir uns im Vergleich dazu an, wo Österreich leider
mitinvestiert, nämlich bei EURATOM und bei der Kernfusion! Das ist
offensichtlich das, was Minister Bartenstein und – ich weiß nicht,
inwieweit Sie es als Zukunftstechnologie sehen; ich sehe es nicht als
Zukunftstechnologie, weil EURATOM ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Warum?) Ich sage, ich sehe es nicht als Zukunftstechnologie. Sie
sehen es als Zukunftstechnologie. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Warum?)
Ich sehe es deshalb nicht als Zukunftstechnologie, weil seit den sechziger Jahren daran geforscht wird, Milliarden hinein geflossen sind – wenn die Photovoltaik dieses Geld gehabt hätte, dann wäre sie schon bei, ich weiß nicht, 100 Prozent Effizienz möglicherweise. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das ist eine Logik! Das passt nicht!) – Das passt schon! Es wird seit Jahren geforscht, es werden Milliarden hineingepumpt von der europäischen ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll macht handschriftliche Notizen.) – Was müssen Sie jetzt notieren? Herrn Kühnels Aussagen? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ihre Aussagen!) Ach so! Ich habe gedacht, Sie hätten dort hinüber gehört. – Gut.
Seit den sechziger Jahren wird also in der Kernfusion geforscht – bis jetzt ist noch nicht sehr viel herausgekommen. Experten – und zwar auch wohlmeinende Experten – sagen zwar, möglicherweise etwa um das Jahr 2070 herum wird man vielleicht einmal diese Technologie auch wirklich nutzen können.
Es ist ja auch nicht so, dass diese Technologie risikolos ist: Es entstehen hohe Temperaturen in den Reaktoren, durch diese hohen Temperaturen werden die Wände spröde. (Die Rednerin wiederholt noch einmal langsam in Richtung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:) Durch diese hohen Temperaturen werden die Wände spröde. (Heiterkeit.) Er hat gesagt, er will mitschreiben! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich kenne die grünen Argumente schon zur Genüge!) Gegen die Kernfusion? – Warum sagen Sie dann, Sie wollen mitschreiben? – Ich sage sie Ihnen trotzdem.
Es ist letztendlich noch nicht ausgereift, und ich glaube nicht, dass es jemals ausreifen wird – und es wird auch niemals wirklich sicher sein. (Bundesrat Dr. Kühnel: Sind Sie die Frau Einstein, dass Sie das schon wissen?) Wissen Sie, wie effizient Photovoltaik ist und wie groß die Chancen sind, in der Photovoltaik weitaus mehr Energie zu gewinnen als mit dieser komischen Kernfusion, wo seit Jahren und Jahrzehnten nichts weitergeht und wo seit Jahren und Jahrzehnten die EU Milliarden hineinsteckt – im Gegensatz zu einer Technologie wie der Photovoltaik?
Das aber, was sich in den letzten Jahren rund um das Ökostromgesetz abgespielt hat, wird jeglichen Ökostrom-Produzenten aus Österreich abhalten: Zuerst gab es einen Ministerialentwurf, zu dem gab es Stellungnahmen von den Ländern, zu dem gab es auch Erläuterungen, die irgendwie erklären sollten, warum wir das machen. – Nur, dieser Ministerialentwurf hat nichts mit dem zu tun, was wir heute hier zum Beschließen liegen haben.
Nach – ich glaube, eineinhalb bis zwei Jahre wurde verhandelt und überprüft und noch einmal überprüft – gab es eine Nationalrats-Vorlage – da gibt es keine Länder-Stellungnahmen, zumindest habe ich sie nicht gefunden, da gibt es auch keine Erläuterungen dazu –, und es schaut einfach schon ganz anders aus als das, was man vor zwei Jahren erfunden hat.
Aber es hätte da auch keine Stellungnahmen und Erläuterungen gebraucht, denn es gibt dann ja einen kurzfristigen Abänderungsantrag – der ist direkt in der Nationalratssitzung eingebracht worden –, der das komplette Gesetz noch einmal umgedreht hat – mindestens 50 Prozent der Auswirkungen haben sich durch diesen Abänderungsantrag geändert –, und dazu wurde keine Stellungnahme eingeholt, keine Erläuterung abgegeben. Deshalb sind für mich da noch sehr viele Fragen offen. Vielleicht können Sie die mitschreiben und sie mir dann beantworten. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 57 |
Ich schreib’ mit, was ich will!) Aber es wäre nett, wenn Sie mir die Fragen beantworten könnten.
Frage Nummer 1: Es war im Ministerialentwurf vorgesehen, dass die Republik eine Ökostrom-Abwicklungs AG gründen soll – es war damals eine Grundkapital von 1 Million € geplant. – Jetzt, in dem neuen Antrag und auch im Abänderungsantrag, ist nur mehr die Rede davon, einer bestehenden Gesellschaft eine Konzession zu erteilen. Diese Ökostrom-Verteilgesellschaft wird dann also mehr oder weniger privatisiert, bevor sie gegründet worden ist.
Da frage ich mich schon: Welche private Gesellschaft wird jetzt 5 Millionen € an Stammkapital aufwenden, um sich auf ein Geschäft einzulassen, eine Konzession für ein Geschäft zu bekommen, wo sie in keiner Weise beim Preis und beim Absatz mitreden kann? Letztendlich schaut als Chance für dieses Geschäft nur heraus, dass sie die Aufwände ersetzt bekommt, und eine ausreichende Verzinsung des Kapitals – was auch immer eine ausreichende Verzinsung des Kapitals ist.
Mich würde interessieren, welche Gesellschaft das macht, und warum eine private Gesellschaft 5 Millionen € Grundkapital braucht, während die Republik nur 1 Million gebraucht hätte. – Hat das vielleicht doch mit einem gewissen Risiko dieses Geschäfts zu tun? Und wenn dieses Geschäft ein großes Risiko ist, warum gibt es dann nicht eine Ausfallshaftung vom Bund? Meiner Meinung nach wäre Ökostrom-Förderung Bundessache und nicht Sache einer privaten Gesellschaft.
Mich würde auch interessieren, ob es eine Gesellschaft gibt, die da vielleicht schon ins Auge gefasst worden ist, dass sie das später einmal machen soll? – Es kann ja sein, dass man sich etwas dabei gedacht hat, dass man plötzlich nur mehr eine Konzession vergibt und sie nicht mehr selbst gründen will.
Und mich würde auch interessieren, ob angedacht ist, hier vielleicht doch irgendwie eine Ausfallshaftung der Republik für diese konzessionierte Gesellschaft einzuräumen.
Eine weitere Frage wäre, warum es zu dieser Änderung des Fördersystems, zumindest teilweise, auf den Zählpunktzuschlag gekommen ist, ob es dafür irgendeinen anderen Grund gibt, außer dass es verwirrender wird, dass es teurer wird für die Haushalte. – Wir haben im Ausschuss gehört, dass es die EU ist, aber warum stellt man es dann nur teilweise um? Die andere Variante mit dem Verrechnungspreis funktioniert ja doch auch!
Der Verrechnungspreis wäre kilowattabhängig, und den Verbrauch zu besteuern, das sehe ich ein, aber eine fixe Besteuerung auf fixe Zählpunkte ist meiner Meinung nach möglicherweise EU-konform, aber es ist jedenfalls ziemlich widersinnig; sagen wir es einmal so.
Vom Verrechnungspreis ist ja in den Unterlagen sehr häufig die Rede: Mich würde interessieren: Gibt es den Verrechnungspreis schon? Weiß man schon, wie hoch der ist? – Theoretisch, wenn man jetzt sagt, es gibt sowieso nur mehr 17 Millionen für alle Ökostrom-Betreiber, müsste man den ja schon ausrechnen können. Wie hoch ist er, wann wird er verordnet? – Das Jahr 2006 hat schon angefangen, also könnte man ihn schon verordnen.
Wird das Ganze kostendeckend werden? – Bisher – oder in den letzten Monaten bis zu einem Jahr, glaube ich, schon – ist es ja so, dass der Verrechnungspreis für den Ökostrom ja unter dem Marktpreis gelegen ist, sprich: der Markt hat uns eingeholt, und die Energieversorgungsunternehmen haben für Ökostrom einiges weniger bezahlt, nämlich fast 1 Cent, als für herkömmlichen Strom. Die haben billig eingekauft, und das, was mehr gezahlt worden ist, das, was den Ökostrom teuer macht, nämlich der Förderbeitrag, kommt ohnehin von den Konsumenten. In Wirklichkeit haben sich die EVUs damit
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 58 |
ein Körberlgeld verdient – das sind in etwa
50 Millionen € im Jahr. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll:
Da brauchen wir gar keine Ökostrom-Unterstützung?) Oja, doch! Wir brauchen
schon eine Ökostrom-Unterstützung, nur soll man nicht sagen, das ist eine
Förderung komplett für Ökostrom, sondern es ist in den letzten Jahren eine
Förderung zum Teil auch für die EVUs gewesen. Das ist so! (Zwischenbemerkung
von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)
Das ist ja von der E-Control! Es stimmt schon, dass der Marktpreis derzeit höher ist als der Verrechnungspreis?! – Sie brauchen nur den Verrechnungspreis zu ändern, dann bin ich ganz zufrieden. Dafür brauchen Sie keine Gesetzesänderung. (Bundesrat Bieringer: Jetzt ist aber keine Fragestunde, oder?) – Fragestunde ist keine, nein. Ich würde den Herrn Minister nur bitten, mir diese Fragen, wenn es möglich ist, noch zu beantworten. Es gibt ja keine Erläuterungen zu dem neuen Gesetz, und es gibt keine offiziellen Erläuterungen zu diesen Fragen – Frau Kollegin Lichtenecker hat sie auch im Ausschuss auch gestellt und hat Antworten bekommen wie: Das eine brauchen wir für das Unbundling, und das andere ist ein EU-Entscheid. – Das wissen wir schon, aber warum man sich trotzdem dann für diese Art und Weise des Förderungssystems entschieden hat ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Weil es EU-konform ist!) – Ja, aber ein Verrechnungspreis ist auch EU-konform! Es ist nicht alles, was EU-konform ist, unbedingt sinnvoll! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Vorschlag?) – Einen vernünftigen Verrechnungspreis festlegen und weitermachen, wie es war – das ist mein Vorschlag. Vielleicht können wir uns darauf noch kurzfristig einigen – dafür brauchen wir keine Gesetzesänderung! Diese Gesetzesänderung ist nicht nur im Parlament chaotisch abgelaufen von den Unterlagen her.
Der endgültige Text ist erst am Tag der Sitzung vorgelegen. Der Ablauf dieser Gesetzesänderung war, wie gesagt, ziemlich chaotisch. Es fehlen viele Erläuterungen, aber abgesehen davon bringt diese Gesetzesänderung auch einiges Negatives mit sich, nämlich die Unsicherheit der Betreiber wird weiter erhöht und die Haushalte werden stärker belastet als bisher. Sehr wohl werden die Haushalte stärker belastet, ich habe es Ihnen vorhin vorgerechnet. Die Abhängigkeit Österreichs von fossilen und atomaren Brennstoffen wird durch dieses Ökostromgesetz weiter wachsen, mit dem die Ökostromproduktion in Österreich zurückgestutzt wird.
Deshalb werden wir Grüne diesem Gesetz nicht nur nicht zustimmen, sondern wir werden auch weiterhin dagegen kämpfen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Bachner.)
11.21
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ing. Einwallner. – Bitte.
11.21
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich glaube, am Beispiel des Ökostromgesetzes sieht man wieder einmal, wie schwierig es tatsächlich ist, alle Interessen – und das sind durchaus sehr berechtigte Interessen – unter einen Hut zu bringen. Da gilt es die Interessen der Konsumenten zu bedenken, natürlich die Interessen der Umwelt, nicht zu vergessen sind die Interessen der Wirtschaft, und auch – das muss ebenfalls berücksichtigt werden und wurde nach meiner Meinung auch berücksichtigt – die weitere Förderung von Ökostromanlagen sollte gut möglich sein.
Es war ein sehr langer und schwieriger Weg bis zum Gesetzentwurf, so wie er heute vorliegt, beziehungsweise zur heutigen Gesetzesvorlage. Aber genau weil man eben so viele Anliegen und so viele Interessen berücksichtigen muss und das Thema so komplex ist, braucht es eine sehr lange und intensive Verhandlungsphase.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 59 |
Die Vorarlberger Landesregierung hat zum Erstentwurf eine sehr kritische und ausführliche Stellungnahme abgegeben. Ich muss aber sagen, dass sich sehr viele berechtigte Kritikpunkte, die in der Stellungnahme vorhanden waren, heute nicht mehr in diesem Gesetz finden und die Kritikpunkte somit Berücksichtigung gefunden haben. Aber wie es bei Verhandlungen so ist, am Ende steht dann ein Kompromiss am Papier; bei jedem Kompromiss gibt es Punkte, mit denen man nicht so glücklich ist und bei jedem Kompromiss gibt es Punkte, die man naturgemäß lieber ein bisschen anders gesehen hätte.
Ich glaube, dass das ein wesentlicher Punkt ist. Man muss
auch betonen, warum es jetzt eine Novelle braucht, weil es nämlich einen
richtigen Boom durch das Ökostromgesetz 2002 gegeben hat. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker:
Gott sei Dank!) – Ja, absolut richtig. Die Grünen waren aber, glaube
ich, auch 2002 dagegen, oder? Das muss man auch dazu sagen. (Bundesrätin Kerschbaum:
Gegen 15 Megawatt ... waren wir!)
Es hat jedenfalls einen richtigen Boom im Bereich der alternativen Energiegewinnung gegeben – und das ist gut so. Man hat Ziele, die man sich für 2008 gesetzt hat, schon 2005 erreicht. Da muss man sagen, dass der grundsätzlich eingeschlagene Weg der richtige ist. Ich denke, dass man ihn auch fortsetzen sollte.
Diese positive Entwicklung auf der einen Seite hat natürlich auch dazu geführt, dass die Kosten auf der anderen Seite gestiegen sind, denn, wie wir wissen, die Fördermittel für die alternativen Anlagen werden in Form von Netzzuschlägen von allen Verbrauchern eingehoben und aufgebracht. Es gibt andere Zahlen, als du (in Richtung Bundesrätin Kerschbaum) sie genannt hast. Du hast 12 € genannt. Das ist sehr gering. In vielen Bereichen sind sie doppelt bis drei Mal so hoch, wie du es gesagt hast. Das wird auch weiterhin sehr stark ansteigen.
Ich möchte noch auf den einen oder anderen Punkt eingehen, der sich hinsichtlich der ursprünglichen Regierungsvorlage wesentlich und zum Positiven verändert hat. Grundsätzlich war das Ziel der Regierungsvorlage zuerst ein Ausbau auf 7 Prozent, der SPÖ ist es in den Verhandlungen gelungen, dieses Ziel generell auf 10 Prozent zu erhöhen. Im Bereich der Windenergie gibt es zum Beispiel im Vergleich zur ursprünglichen Regierungsvorlage eine deutliche Steigerung um 50 Prozent, das heißt, es können in Zukunft 50 Prozent mehr Windräder gefördert werden.
Das ist die Änderung zum ursprünglichen Entwurf. Man muss natürlich auch betonen, dass dieser ursprüngliche Entwurf nicht unsere Zustimmung gefunden hätte, jetzt aber – nach den Verhandlungen – können wir diesem Gesetz sehr wohl zustimmen.
Der Bereich der Photovoltaik wird immer wieder angesprochen. Es wird immer wieder kritisiert, dass da zu wenig getan werde. Ich gebe zu, man könnte in diesem Bereich vielleicht noch ein bisschen ehrgeiziger sein, aber ich glaube, dass es durchaus den einen oder anderen Schritt gegeben hat, der in die richtige Richtung gegangen ist.
Wenn es nur nach mir ginge, könnte es hier deutlichere Steigerungen geben, man könnte ehrgeiziger sein, aber ich glaube, in Summe kann man sagen, dass wir jetzt wieder einen Schritt gemacht haben. Und man wird sich anschauen können, wie sich das entwickeln wird. Man kann das ja auch wieder evaluieren und wenn es in einem Bereich Nachbesserungen braucht, so kann man diese durchaus durchführen. Diese Möglichkeit steht uns ja jederzeit offen. Ich glaube, das sollte man auch ins Auge fassen.
Man tut immer so – vielleicht habe ich da auch die falschen Zahlen –, als ob man in Zukunft viel weniger Geld ausgeben würde. – Nein, das stimmt überhaupt nicht. Wenn meine Zahlen stimmen – vielleicht können Sie das dann bestätigen –, wird bis zum Jahre 2012 deutlich mehr Geld für Ökostrom ausgegeben werden. Und ich möchte mir
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 60 |
nicht die Wasserkraft schlechtreden lassen. Das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Ich glaube, dass das eine wichtige und gute Form der Energiegewinnung ist, die wir durchaus unterstützen können.
Wie eingangs gesagt: Dieses Gesetz stellt für uns einen Kompromiss dar, aber zum ursprünglichen Entwurf, wie er gedacht war, gab es aus den Verhandlungen heraus viele Verbesserungen, viele Veränderungen. Daher können wir diesem Gesetz in dieser Form zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)
11.27
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
11.27
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Was hier behandelt wird, ist einerseits das Ökostromgesetz, wie meine Kollegin schon ausgeführt hat, das keinesfalls unsere Zustimmung finden wird und finden kann. Die anderen Materien sind das Energie-Versorgungssicherheitsgesetz und das Versorgungssicherungsgesetz. Diese beiden Gesetze halten wir für einen richtigen und wichtigen Schritt und sie werden in dieser Form unsere Zustimmung finden.
Jetzt zurück zum ersten Punkt, zum Ökostromgesetz. Es geht um Interessen, es geht um klare Interessen. Diese Interessen sollten auf die Menschen in diesem Land, auf diesem Kontinent hin gelagert sein, aber die Interessen der Umwelt, die Interessen der Wirtschaft werden sträflichst vernachlässigt beziehungsweise eingeschränkt.
Was haben wir für eine Situation? – Wir haben einerseits, umweltpolitisch gesehen, die Situation, dass wir die Kyoto-Ziele jetzt bei weitem nicht erreichen und bei weitem auch nicht erreichen werden. – Das ist das eine.
Die Folgen des Klimawandels machen sich bereits in Permanenz bemerkbar, zum Nachteil der Menschen, zum Nachteil der Volkswirtschaft. Weiters gibt es natürlich den Bereich der Wirtschaft und der Ökowirtschaft. Da sind wir damit konfrontiert, dass es eine massive Verschlechterung durch dieses vorliegende Gesetz geben wird.
Herr Minister, wenn Sie sie vielleicht noch nicht kennen, so kann ich Ihnen gerne ein Exemplar davon geben, nämlich eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz mit dem Titel „Ökostrom und seine volkswirtschaftliche Bedeutung für Oberösterreich“. Diese belegt, dass dieses Ökostromgesetz eine Reduktion des BIP-Wachstums um 510 Millionen € pro Jahr sowie eine Reduktion der Arbeitsplatzpotentiale um 5 000 bringt, was enorme Auswirkungen haben wird.
Herr Minister, wir bedauern sehr, dass Sie nicht dafür Sorge
tragen, dass in diesem Land Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern die
Arbeitslosigkeit weiterhin ansteigt. (Die Rednerin überreicht Bundesminister
Dipl.-Ing. Pröll die erwähnte Studie.)
Wir haben auch geglaubt, dass die sozialdemokratische Fraktion durchaus Interesse daran hat, ein Gesetz so zu gestalten, sodass die Betriebe in diesem Bereich geschützt und gesichert sind. Das nicht zuletzt auf Grund der Biomasse, was auch die Bauern und bäuerlichen Betriebe in den Regionen betrifft. Da schaue ich die Kollegen Tiefnig und Haller an, die genau wissen, dass da durch das Ökostromgesetz und – jetzt beziehe ich mich auf Oberösterreich – durch die Förderungen, die dort ermöglicht werden, und durch das grüne Energie- und Umweltressort ein sehr toller Boom gegeben war und ist, der jetzt massiv eingeschränkt wird.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 61 |
Wir bedauern das zutiefst und wir merken auch angesichts aller Rückmeldungen aus der Region, nämlich aus der Wirtschaft und von Unternehmerinnen und Unternehmern direkt, dass sie das als Katastrophe empfinden.
Sie brauchen sich nur umzuhören, Herr Minister. Wenn Sie auf der Energiesparmesse Wels waren, dann war das Credo, der Appell folgender: Bitte, bemühen Sie sich in der Regierung!
Es könnte der Verdacht aufkommen, Herr Minister Pröll, dass Ihnen das Thema zwar möglicherweise schon ein Anliegen war, die Umsetzungsvariante war aber die, dass sich bedauerlicherweise Wirtschaftsminister Bartenstein durchgesetzt hat und wir jetzt dieses katastrophale Gesetz vor uns liegen haben.
Die Frage ist, wie wir in diesem Bereich der Energietechnik, der Umwelttechnik, die ein enormes Exportpotential hat, weitermachen. Da gibt es viele Anpassungen, die in den neuen EU-Ländern durch den EU-Beitritt, durch die rechtlichen Regelungen vonstatten zu gehen haben. Es kommt zum Bewusstwerden, dass der Klimawandel enorme Schäden verursacht und die Umwelt schädigt. Natürlich besteht auch in den asiatischen Ländern ein sehr großes Potential und es herrscht eine Riesennachfrage. Wir hören in Permanenz die Zahlen über die Umweltschäden in China. Da gibt es Fortschritte in den Bereichen Photovoltaik, Biomasse und so weiter, aber nicht in dem Ausmaß, wie wir es wollen.
Natürlich ist die Wasserkraft eine wichtige Energiequelle in Österreich. Das ist gut so, dazu stehen die Grünen ganz klipp und klar. (Bundesrat Bieringer: Na geh! Ganz was Neues!) Aber jeder und jede, der/die sich damit beschäftigt, welche Potentiale an Wasserkraft in Österreich möglich sind, weiß – und das weiß auch der Herr Minister –, dass wir bereits an unsere Grenzen stoßen. Die Ausbaukapazitäten sind massiv eingeschränkt, meine Damen und Herren, die Chancen liegen somit im Ausbau der erneuerbaren Energieträger. (Beifall bei den Grünen.)
Sie wissen das genau. Sie wissen haargenau, die Bereich Photovoltaik und Biomasse sind ausbaufähig. Dort tun sich Riesenmöglichkeiten auf, die Sie wider besseres Wissen nicht nutzen. Die Frage ist schon, warum es da große Bedenken gibt, zuzustimmen. Von beiden Fraktionen wissen wir, dass es ein gewisses Rumoren gibt. Sie sollten überlegen, hier und heute zuzustimmen.
Es stellt sich außerdem die Frage, ob es tatsächlich die Aufgabe des Bundesrates ist, solche Gesetze in dieser Form abzusegnen, die auch Länderrechte beeinträchtigen. So war es bislang üblich, dass die Zuschläge von Bund und Land gemeinsam festgelegt werden. – Na, das ist einfach kalt entsorgt worden! Der Bund legt das jetzt alleine fest. Meine Damen und Herren! Das ist ein massiver Eingriff in Länderrechte, der Bundesrat kann so einer Regelung nicht zustimmen.
Summa summarum: Das ist ein Schritt rückwärts, ein Schritt zu Lasten der Umwelt, ein Schritt zu Lasten der Wirtschaft, ein Schritt zu Lasten der Menschen. Herr Minister, wenn Sie auch in erster Linie Landwirtschaftsminister sind, so hätten Sie doch zumindest auf der Homepage der Umweltminister dafür Sorge zu tragen, dass darüber informiert wird. Es war ja zu erwarten, dass Sie etwas anderes verhandeln als das, was wir jetzt vor uns liegen haben.
Eigentlich ist es Ihre Aufgabe, jetzt noch einmal nachzudenken. Es ist heute schon angeführt worden: Das ist ein komplexes, ein schwieriges Gesetz, ein schwieriger Verhandlungsweg. Man soll das heute nicht in der Form so abführen und beschließen, sondern noch einmal darüber verhandeln und Verbesserungen vorbringen.
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Daher wird die grüne Fraktion hier und heute auch einen Antrag
auf Vertagung des vorliegenden Gesetzesbeschlusses einbringen. (Beifall
bei den Grünen.)
11.35
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Haller.– Bitte.
11.35
Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Sehr geehrte Kollegen! Durch das bisherige Ökostromgesetz wurden die Stromkonsumenten durch immer höhere Stromtarife belastet. Das ist Faktum, das steht fest.
Die vorherige Lösung wurde – wider Erwarten – sehr
stark angenommen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dadurch in Österreich
sehr viel passiert ist, dass aber damals zumeist die grüne Fraktion gegen
dieses Gesetz war. Und heute auf einmal soll es gut sein und es wird ihm
nachgetrauert. (Bundesrätin Kerschbaum: Wegen den
15 Megawatt ...! Photovoltaik!)
Faktum ist, die Stromkonsumenten wurden immer mehr belastet, daher haben sich Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung zusammengesetzt und wollten eine Limitierung für die Errichtung von Ökostromanlagen. Dem wurde Rechnung getragen. Die Limitierung ist sehr hart, wie ich meine, das gebe ich zu. Ich hätte mir auch ein offensiveres Gesetz gewünscht.
Positiv zu erwähnen ist aber ... (Bundesrätin Kerschbaum: Na eben!)
Schauen Sie, Frau Kollegin, das Leben ist oft ein Kompromiss, ich komme noch darauf zurück. (Bundesrätin Kerschbaum: Ah! – Bundesrat Schennach: Aber schon ein ziemlicher Kompromiss! – Bundesrätin Kerschbaum: Ich glaube, nur ein Fortschritt!)
Wenn ich sehe, wie Frau Kollegin Kerschbaum argumentiert,
den Lebensminister für seine Aktionen und ihn als Person als Umweltminister
bewundert, dann müsste ja alles klar sein. Aber manche Fakten werden immer
ausgeklammert. (Heiterkeit.)
Jedenfalls ist Faktum: 17 Millionen ... (Bundesrat Schennach: Ich glaube, jetzt machen wir eine tatsächliche Berichtigung!) – Ja, wenn ich nicht unterbrochen werde, gerne.
17 Millionen € stehen tatsächlich pro Jahr bis zum Jahr 2011 zur Verfügung, um neue Möglichkeiten anzugehen, Möglichkeiten, um vom Land- und Forstwirt, wie ich es sehe, zum Energiewirt zu werden. Das ist ein möglicher, aber ein harter Weg. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ihre Kollegen sind anderer Meinung!)
Das Gesetz schafft mit dieser Novelle vor allem eines, und das vergessen Sie: Wir haben wieder Rechtssicherheit. Es ist ein enorm wichtiger Faktor, dass wieder gültige, kalkulierbare Rahmenbedingungen gegeben sind.
Es stimmt, wenn Sie von den Grünen behaupten, die Rahmenbedingungen könnten besser sein. – Keine Frage! Das gebe ich zu. Aber man muss wissen, dass das neue Gesetz vor allem von den Konsumenten gewünscht wurde.
Große Chancen für die Zukunft wären in Österreich sicher auch für die Erzeugung von Biogas gegeben, sowohl als Treibstoff als auch für die Stromproduktion. Auch die OMV und die Gaswirtschaft sind daran interessiert. Meiner Meinung nach wird Biogas bald dem importierten Erdgas beigemischt werden.
Und es muss ja so sein, denn wenn Sie die Preissteigerung beim Rohöl anschauen, werden Sie feststellen, 1998 kostete es im Durchschnitt 14,10 Cent, 2005 41,3 Cent. Das ist eine Steigerung in diesen acht Jahren um 300 Prozent – eigentlich ein Wahnsinn! Ich glaube, die großen Gefahren für Österreich und für Europa ergeben sich vor
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allem aus dem Wertschöpfungsverlust und der Energieabhängigkeit. Wir sollten uns sicher mehr auf diese zwei Faktoren konzentrieren. Ganz Europa lebt diesbezüglich eigentlich gefährlich.
Schweden und andere Länder Europas setzen sehr stark auf andere Maßnahmen und dort findet ein massives Umdenken statt. Bis 2020 will zum Beispiel Schweden als EU-Mitgliedsland energieautark sein und setzt voll auf nachwachsende und erneuerbare Energien im eigenen Land. Österreich hinkt da vielleicht ein bisschen nach (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Sehr sogar!), aber ich muss sagen, wir sind zwar nicht Spitze, aber auf jeden Fall im Spitzenfeld. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Stimmt nicht!)
Was fehlt, ist eine baldige Verordnung einer Tarifordnung; das muss ich zugeben. Diese sollte höher sein als die letzte. Erneuerbare Energie schafft Arbeit. Sie dramatisieren, glaube ich, etwas zu stark. Wir haben 250 Fernheizwerke in Österreich, wir haben 164 Biogasanlagen, und es werden derzeit 1 Million Festmeter Hackschnitzel benötigt. Bei den neuen Anlagen, die trotz dieses Gesetzes – sehen Sie es nicht so schlimm! – in Planung sind, haben wir damit zu kämpfen, die nötigen Hackschnitzel in Österreich zur Verfügung stellen zu können.
634 Windräder stehen – das ist manchen schon zu viel. Ziel ist es, 10 Prozent des Energiebedarfes durch Ökostrom abzudecken. Ich würde sagen, 32 000 Arbeitsplätze für den Bereich Technologie und Nutzung von Ökostrom und Ökoenergien, das wäre ein schöner Erfolg.
Liebe Kollegen von den Grünen! Wir von der ÖVP meinen, Technologie im Zusammenhang mit erneuerbarer Energie ist ein enormer Wirtschaftsfaktor (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Warum kürzen Sie es dann?) – es handelt sich dabei um ein dezentrales Energieangebot, das wir unbedingt brauchen – und ist ein enormer Umweltfaktor. Für das stehen wir, und für das, glaube ich, steht auch der Lebensminister. Österreich ist in Sachen Ökostromenergie auf keinen Fall schlecht, machen Sie das nicht schlecht! Es ist Enormes passiert! Ich hätte auch gerne ein besseres Gesetz gehabt, es ist ein Kompromiss wie vieles im Leben. Daher stimmt die ÖVP auf jeden Fall diesem Gesetz zu. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
11.40
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, Sie haben das Wort. (Bundesrätin Kerschbaum: Darf ich noch eine tatsächliche Berichtigung machen?)
11.40
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Ökostromgesetz-Novelle: Wo stehen wir? Was wollen wir damit bezwecken, und was ist die Zielrichtung? – Ich werde dann auch versuchen, auf die einzelnen Vorwürfe, Anschuldigungen vor allem seitens der Grünen einzugehen, die allesamt nicht das halten, was sie versprechen.
Erster Punkt: Mit dem Ökostromgesetz setzen wir ein klares Zeichen in der Weiterverfolgung der Erreichung der Kyoto-Ziele. Es stimmt, dass wir hier noch eine Mammutaufgabe vor uns haben, dass wir erstmals im Jahr 2004 eine Trendwende sehen und dass wir mit diesem Ökostromgesetz auch einen Beitrag dazu leisten wollen, erstens Ökostromausbau weiter zu ermöglichen, um die Kyoto-Ziele zu erreichen. Zweitens wollen wir damit auch einen Impuls geben für die Wettbewerbskraft und die Erschließung neuer Einkommensschienen im ländlichen Raum und auch einen wirtschaftlichen Impuls, mehrmals angesprochen, mit Technologieführerschaft auch international zu
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punkten, mit unserer Technologie Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen und international erfolgreich zu sein.
Dieses Ökostromgesetz, das im Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet wurde, integriert eindeutig ökologische Zielsetzungen und ökonomische Herausforderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesrätin Lichtenecker von den Grünen, Sie haben offensichtlich schon vergessen, welche Geschichte wir im Ökostrombereich haben. Wir hatten im alten Ökostromgesetz die Zielsetzung: 4 Prozent bis 2008. Gut! Damals haben die Grünen gesagt: Nein, zum Ökostromgesetz gibt es keine Zustimmung! – Wir hätten heute noch keines, wenn es nach Ihnen ginge. Mit diesem neuen Ökostromgesetz liegen wir nicht auf der Tangente: 2008 4 Prozent, sondern: zwei Jahre später 10 Prozent. Mehr als doppelt so viel wie in der ursprünglichen Zielsetzung! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Sie können die Datenlage nicht negieren, meine sehr geehrten
Damen und Herren! Sie arbeiten mit Emotionen und wir mit Daten und Fakten, das
ist der Unterschied! (Beifall bei der ÖVP.)
Es ist wichtig, das auf den Tisch zu legen: Wir werden mit dem neuen Ökostromgesetz 2010 einen Ökostromanteil von 10 Prozent haben. Wir werden – Sie haben über die Summen geschwiegen – insgesamt 1,05 Milliarden € für den Ökostrombetrieb und den Ökostromausbau zur Verfügung stellen. 1,05 Milliarden € – kein Pappenstiel verglichen mit anderen Summen, die wir in der Republik ausgeben. Das ist ein wichtiger Impuls. Und wir werden im Bereich Biomasse und Biogas bis zu 1 300 Arbeitsplätze und im Bereich Windenergie bis zu 350 Arbeitsplätze neu schaffen.
Das bringt das Ökostromgesetz-neu: 10 Prozent bis 2010 als ökologischer Ansatz, Schaffung von Arbeitsplätzen mit der Bereitstellung von 1,05 Milliarden €.
Wie teilen wir die zusätzlichen 17 Millionen € pro Jahr auf? 30 Prozent für Biomasse, 30 Prozent für Biogas, 30 Prozent für Windenergie und 10 Prozent für sonstige erneuerbare Energieträger. Diese Verteilung der Mittel mit 60 Prozent für Biomasse und Biogas bringt auch einen wichtigen wirtschaftlichen Impuls, gerade im ländlichen Raum in Österreich; auch mit der verstärkten Wärmeauskoppelung bei Biomasseanlagen setzen wir auf Effizienz.
Das sind die Rahmenbedingungen, die wichtig sind, um die entsprechenden Zielsetzungen zu erreichen. Wir werden damit eine Reduktion im Bereich CO2 im Ausmaß von zirka 1 Million Tonnen als Beitrag zur Klimastrategie, zur Erreichung des Kyoto-Ziels schaffen.
Nur dass wir auch über die Daten und Fakten reden, um zu sehen, wo wir stehen: Von den in Österreich genehmigten Ökostromanlagen sind rund 320 Biogas- und 240 Biomasseanlagen. In Betrieb befinden sich bereits 230 Biogas- und zirka 115 Biomasseanlagen. Wir sind auch damit im europäischen Vergleich absoluter Spitzenreiter, weil wir ein gutes Ökostromgesetz hatten und weil wir mit dieser Reform ein gutes Ökostromgesetz auch in der Zukunft haben werden.
Jetzt sage ich ganz offen dazu: Natürlich könnte ich mir als Umwelt- und Landwirtschaftsminister – Stichwort: Wertschöpfung in der Landwirtschaft, Umweltbeitrag – immer noch mehr Ambition wünschen. Ich habe das auch getan und versucht, es in das Gesetz hineinzubringen. Der Kompromiss wird von mir mitgetragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, das ist ein Vorwurf, den ich Ihnen nicht ersparen kann: Sie haben das alte Ökostromgesetz abgelehnt, und Sie lehnen das neue ab. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Weil es eine Verschlechterung für
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die Umwelt ist!) Wenn man nicht kompromissfähig ist, noch dazu bei einer Materie mit Zweidrittelmehrheit, dann hat man nur die Wahl zwischen null und 100. Und Sie wählen nie den Kompromiss, Sie wählen im Zweifel immer die Nullvariante. Und diese ist jedenfalls schlecht, für die Wirtschaft und für die Ökologie, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Was die Umweltindustrie insgesamt betrifft, weil Sie sich jetzt so auf die Arbeitsplätze stützen: Sie haben sicher auch die Studie gelesen, die mehr aussagt als eine Partikularstudie der Johannes Kepler Universität, die ich gar nicht anzweifeln will, und da geht es um die Frage im internationalen Vergleich: Wie steht die Umweltindustrie in Österreich in Bezug auf Wachstum im Verhältnis zu allen anderen Industriezweigen da? (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.) Es geht um die Umweltindustrie in Österreich, Frau Bundesrätin: Wasserreinhaltung, Abwasserbewirtschaftung, Wasserversorgung, Luftreinhaltung, Heizkesselerzeugung, eine der großen Zukunftsinnovationen, unberührt vom Ökostromgesetz! Vermischen Sie nicht die Fakten!
Windenergie: Wissen Sie, dass die Wertschöpfung bei den Windrädern in der Forschung, in der Entwicklung und im Bau in Österreich praktisch null ist?! Vermischen Sie nicht die Daten!
In der Umwelttechnologieindustrie haben wir ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 7,3 Prozent, in der Sachgütererzeugung eines von 3,5 Prozent. Das ist vorsorgende Umweltpolitik, wenn man solche Daten, nämlich ein doppelt so hohes Wachstum wie der Durchschnitt der Industrie, nachweisen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn Sie vom Aufbringungsmechanismus, von der Ökostromabwicklungsstelle, der Zählpunktpauschale reden und dann sagen, die EU-Vorgaben sind hier nicht die besten: Auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen akzeptieren, dass wir schon lange in der EU angekommen sind. Und wir müssen ein System implementieren ... (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Sie waren ja 1993/94 vehement gegen dieses Projekt, deswegen sage ich es.
Wir müssen daher natürlich alle unsere Vorgaben auch mit der Europäischen Union abstimmen. Ich bin kein Minister, der heute sagt, ich setze dieses und jenes um – auch nicht Martin Bartenstein, für den ich heute stellvertretend das Ökostromgesetz hier argumentieren darf –, im Wissen, dass wahrscheinlich in ein paar Jahren der EuGH gegen das Gesetz geurteilt wird, mit all den Problemen, die dann auf uns zukommen. Nein, wenn wir ein Problem in puncto EU-Rechts-Konformität sehen, dann müssen wir handeln. Und alle diese Punkte, die Sie gefragt haben, sind evaluiert worden, mit dem Ergebnis, dass sie vor den EU-Wettbewerbsbehörden und allen anderen standhalten werden. Deswegen haben wir im Rahmen eines Kompromisses dieses Ökostromgesetz so auf den Weg gebracht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen, noch etwas: Wenn die Arbeitnehmerverbände, die Konsumentenverbände, die Wirtschaft und alle anderen Beteiligten einen Kompromiss anstreben und erzielen und dieser bei der Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit angenommen wird, dann stehe auch ich zu diesem Kompromiss, obwohl ich mir durchaus ambitioniertere Ziele in manchen Bereichen gewünscht hätte. Es ist ein tragfähiger Kompromiss, der 17 Millionen zusätzlich bringt.
Eines kann ich Ihnen heute auch nicht ersparen. Wir haben beim Ökostromgesetz-alt sehr viel in Biomasse, in Biogas und in Windkraftanlagen investiert, und viele dieser Projekte haben eines gemeinsam, und das werden sie auch in Zukunft leider haben: dass bei der konkreten Planung und Errichtung vor Ort gerade grüne Gruppen gesagt haben: Das geht hier nicht, wir wollen diesen Windpark nicht vor unserer Haustür! Baut das woanders! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das ist ja überhaupt nicht wahr!)
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Im Bereich Biomasse, Biomasseverstromung, Biomasseheizanlagen: zunehmend mehr Widerstand von Bürgerinitiativen wegen der Feinstaubbelastung vor Ort! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen ganz genau, von welchen Bürgerinitiativen ich rede. Bei der Wasserkraft, dem Kleinwasserkraftausbau detto. – So geht es nicht! Das ist das Problem. Wir müssen energieeffizient denken. Wir brauchen hier klare Zielsetzungen. Wenn man dann hier hört: noch mehr Ausbau!, beim konkreten Ausbau vor Ort aber genau auf Ihren Widerstand stößt – wie sollen wir dann handeln? Und das kann ich Ihnen an diesem Tag nicht ersparen. Sie sind gegen das Ökostromgesetz, wollen noch mehr – macht man mehr, gibt es vor Ort wieder die von Ihnen gestützten Bürgerinitiativen, die sich vehement dagegen wehren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Legen wir doch die Fakten auf den Tisch! (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich nehme noch eines mit, Frau Bundesrätin Kerschbaum, nämlich dass Sie offensichtlich sehr forschungsfeindlich auftreten. (Zwischenrufe bei den Grünen und der SPÖ.) – Frau Bundesrätin Kerschbaum hat mir konkrete Fragen gestellt, und ich versuche, diese zu beantworten. – Auf der einen Seite sind Ihnen die Mittel für die Forschung zu wenig. Sie geben oft vor, Vertreter für die Universitäten, die Forschung zu sein, wenn es aber dann um konkrete Projekte geht, um ein europäisches Leitprojekt – und es ist mir lieber, es wird in Europa geforscht, als in Asien oder Südamerika oder wo auch immer –, sagen Sie einfach: Nein!
Forschung dient der Entwicklung von neuen Technologien. Es kann am Ende sein, dass politisch zu urteilen ist, ja oder nein, überhaupt keine Frage, aber forschungsfeindlich per se aufzutreten, Forschung zu verhindern, das ist keine zukunftsgerichtete Politik, gerade im Hinblick darauf, was wir bereits in der Ökoenergieforschung bewegt haben. Ich bitte Sie, das entsprechend zu sehen und zu beurteilen.
Ich denke, das Ökostromgesetz ist ein tragfähiger Kompromiss. Wir haben für die Ökologie, für die Ökonomie investiert, können Ökostromanlagen weiter ausbauen, und ich hoffe, dass wir beim Ausbau dieser Ökostromanlagen nicht wieder auf grünen Widerstand stoßen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
11.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Kampl, es kommt zuerst die Frau Kollegin Kerschbaum dran, und ich erkläre auch, warum. Wir haben in unserer Geschäftsordnung die Regelung, dass Kontra- und Pro-Redner einander abzuwechseln haben. Und da Frau Kollegin Kerschbaum eine Kontra-Rednerin ist, kommt sie jetzt dran, und danach kommt wieder ein Pro-Redner. – Bitte, Frau Kollegin. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ja nur eine tatsächliche Berichtigung! – Bundesrätin Kerschbaum – auf dem Weg zum Rednerpult –: Nein, ich halte eine Rede! – Bundesrat Bieringer: Die hat eh schon fast 22 Minuten gesprochen!)
11.52
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ja, in letzter Konsequenz wäre es eine tatsächliche Berichtigung, aber es sind so viele tatsächliche Berichtigungen zu machen, dass es eher doch ein Redebeitrag wird.
Punkt 1: Herr Kollege Haller meint, ich bewundere den Herrn Minister, nur weil ich mit ihm rede. – Das finde ich etwas übertrieben. Ich bewundere den Herrn Minister nicht (Heiterkeit), jedenfalls nicht, was seine Zustimmung zum Ökostromgesetz betrifft. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Jetzt ist mein Tag erledigt!)
Ich würde den Herrn Minister bewundern, wenn er das Ökostromgesetz so lassen würde, wie es ist, wenn er einen vernünftigen Einspeisetarif verordnen würde – ich weiß,
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das ist nicht Ihre Aufgabe, aber Sie könnten sich daran beteiligen – und wenn er diesen 15-Megawatt-Deckel aufheben würde. Das ist nämlich mein nächster Berichtigungspunkt: Die Grünen haben 2002 dem Ökostromgesetz wegen dieses 15-Megawatt-Deckels für Photovoltaik nicht zugestimmt. Und das Einzige, was bei dem Gesetz gleich geblieben ist, ist der 15-Megawatt-Deckel für Photovoltaik. Alles andere ist mit dieser Novelle geändert worden. Darum können wir jetzt erst recht nicht zustimmen. Bitte das zu verstehen!
Sie haben meine Aussage vorhin so ausgelegt, dass ich der Meinung wäre, dass im Zusammenhang mit der Zählpunktverordnung die EU-Vorgaben nicht die besten sind. – Da haben Sie mir nicht gut zugehört, obwohl ich immer versuche, Ihre Aufmerksamkeit zu erwecken, es gelingt mir nicht immer. (Lebhafte Heiterkeit. – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Also doch Bewunderung!) – Nein, Aufmerksamkeit! Ich hätte gern, dass Sie zuhören, wenn man Ihnen etwas sagt! (Neuerliche Heiterkeit.) Sonst brauche ich mich ja nicht hier herauszustellen.
Also ich habe nicht gesagt, dass die EU-Vorgaben diesbezüglich nicht die besten sind, sondern ich habe gesagt, EU-Vorgaben kann man in verschiedener Weise umsetzen, und diese Umsetzung der EU-Vorgabe ist meiner Meinung nach nicht sehr sinnhaft. Man kann auch sagen „schwachsinnig“, aber ich habe gesagt: nicht sehr sinnhaft.
Wenn Sie dann noch ein Schäuferl drauflegen und sagen, die grünen Gruppen vor Ort protestieren gegen Windräder, dann muss ich Ihnen sagen, ich habe noch keine grüne Gruppe vor Ort gegen ein Windrad protestieren gesehen. Ich habe auch noch nicht gehört, dass die Grünen Bürgerinitiativen unterstützen, die gegen Windräder auftreten. Natürlich gibt es auch im Bereich der Windenergie problematische Standorte, aber so ein Problem löst man anders, das löst man nicht über das Ökostromgesetz, das kann man über die Raumordnung und über eine Umweltverträglichkeitsprüfung lösen, die man beim Bau eines Windrades ohnehin machen muss. Bei einer Autobahn wie der A 22 braucht man keine Umweltverträglichkeitsprüfung, für ein Windrad schon. Ich frage Sie: Wo herrscht da Gleichheit?
Und dann noch zu meiner angeblichen Forschungsfeindlichkeit. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das habe ich nicht gesagt zu ...!) – Sie haben gesagt, Sie müssen mir Forschungsfeindlichkeit unterstellen, weil diese Aussagen von mir gekommen sind. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist ein weher Punkt offensichtlich!) – Das ist ein weher Punkt, ja, denn mir tut es wirklich sehr weh, wenn die österreichische Bundesregierung und offensichtlich die Gesamtheit der österreichischen Bundesregierung die Forschung für eine Kernfusion plötzlich für so wichtig und sinnvoll erachtet. Das tut mir direkt weh, wenn man beim Ökostromgesetz, wo es wirklich um Technologien geht, die in kürzerer und in absehbarer Zeit Gewinne bringen, spart und auf der anderen Seite sagt, die Forschung für die Risikotechnologie ist so wichtig. Und es handelt sich hier um eine Risikotechnologie, Atomfusion, Kernfusion, das ist eine Risikotechnologie, da gibt es sehr wohl auch Strahlung – und da sagen Sie, es ist forschungsfeindlich, wenn ich dem nicht zustimme?! Und auf der anderen Seite drehen Sie die Forschung in der Photovoltaik ab. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.56
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. – Bitte.
11.56
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Elektrizitätswirtschaft, um die Ökostromgesetz-Novelle 2006. Die Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2023
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 68 |
rund 1 Milliarde € für die Förderung von Ökoenergie auszugeben. Im heutigen Beitrag des Herrn Bundesministers war zu hören: 1,05 Milliarden € werden bereitgestellt – sehr zu begrüßen!
Folgender Schlüssel ist geplant: 30 Prozent Biomasse, 30 Prozent Biogas, 30 Prozent Windenergie, 10 Prozent Photovoltaik – sehr, sehr positiv.
Das Ökostromziel wird von derzeit 4 Prozent auf 10 Prozent bis zum Jahr 2010 erhöht. Auch das, Herr Bundesminister, ist sehr zu begrüßen. Der derzeitige durchschnittliche Biokraftanteil beträgt 0,8 Prozent. Absicht der EU ist es, den Biokraftanteil bis 2010 auf mindestens 5,75 Prozent zu erhöhen. Die deutschen Versuche laufen mit 10 Prozent Biokraftanteil relativ gut.
Die lettische EU-Kommissarin, Frau Andris Piebalgs, ist überzeugt davon, dass wir die europäischen Energieeinfuhren von derzeit 48 Prozent auf 42 Prozent verringern könnten. Als Beispiel nannte sie Energie aus Getreide, Zucker, Ölsaaten und Abfällen. Frau Kommissarin Andris Piebalgs ist auch davon überzeugt, dass durch die Aktivierung der nachwachsenden Rohstoffe allein in Europa zusätzlich 300 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen den Mut haben, uns
das Ziel zu setzen, dass in Zukunft zwischen 50 und 60 Prozent an
erneuerbarer Energie eingesetzt werden. Das muss unser Ziel sein. Kärnten ist
derzeit Spitzenreiter bei der Produktion von Bio- und Alternativenergie in
Österreich. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Nie und nimmer! Das ist
schon Oberösterreich!) Liebe Kollegin! 42 Prozent in Kärnten, 23 Prozent
in Österreich, 6 Prozent in Europa und 3 Prozent weltweit. Herr
Bundesminister, wir sollten gemeinsam in Europa und auch weltweit noch viel
stärker unseren Beitrag leisten. (Vizepräsident
Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Das ist einfach notwendig. Denn wenn wir wissen, wie es sich weltweit mit der Konsumation aus Energieträgern, die eine derartige Verschmutzung bewirken, verhält, dann sollte uns eigentlich angst und bange werden. Flächenreserven in der Land- und Forstwirtschaft sind in Europa noch genügend vorhanden. Österreich ist in der Alternativenergie europaweit im Spitzenbereich. Für zusätzliche Arbeitskräfte, vor allem in den neuen EU-Beitrittsländern, wäre durch den starken Waldanteil eine große Chance gegeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der grünen Seite, in diesem Brief von Landesrat Anschober aus Oberösterreich werden gute Gedanken vorgebracht. Wenn sich Landesrat Anschober nicht mit den Umweltreferenten der Länder solidarisch erklärt und keinen gemeinsamen Vorstoß an die Bundesregierung macht, sehe ich das Papier mehr als ein Wahlschreiben, das an die Bundesräte und den Nationalrat gerichtet ist. Vor der Wahl erweckt nämlich ein solches Schreiben diesen Anschein.
Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle müssen aufwachen, Europa muss aufwachen! Wir sollten in dieser Frage mehr Mut zeigen. Die Umweltbelastung steigt weltweit, Multis bestimmen die Preise nur nach den Gewinnen, Atomlobbys bauen weiter und scheren sich um keinen Vertrag. Derzeit sind weltweit 449 Atomreaktoren in Betrieb, zusätzliche 24 sind in Bau; nach Bauende sollen also 473 in den nächsten Jahren laufen. Im Europa der 25 Staaten sind 151 in Betrieb und zwei in Bau.
Herr Bundesminister! Diese Zahlen werden, glaube ich, für unsere Zukunft eine große Sorge sein. Die heutige Gesetzesvorlage ist positiv zu übernehmen. Sicherlich, die Zielvorstellung kann noch lange nicht erreicht sein, aber wir sollten der gesetzlichen Vorlage, die wir heute erhalten haben, die Zustimmung geben.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 69 |
Die Bundesregierung wird aber auch ersucht, für den gesamten Öko-Energiebereich mehr an Forschungsgeldern zur Verfügung zu stellen. Wir alle sollten in dieser Frage stärker tätig werden. Das wäre der Wunsch, und das wäre unser Auftrag! – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer sowie bei der ÖVP.)
12.02
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
12.02
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in den letzten Tagen mit einer Reihe von E-Mails bombardiert worden, die alle das Ökostromgesetz zum Thema gehabt haben. Ich habe mir zwei Punkte der Kollegin Lichtenecker herausgeschrieben, und zwar zum einen, dass das ein Schritt rückwärts wäre. – Dieser Meinung bin ich nicht. Ich gebe jedoch zu, dass man dies von der ursprünglichen Gesetzesvorlage hätte sagen können.
Sie haben sich ferner gewünscht, dass die SPÖ dieses Gesetz mitgestaltet hätte. – Das hat die SPÖ auch getan. Die SPÖ hat mitgestaltet, und es hat lange Verhandlungen gegeben. Es sind auch Erfolge erzielt worden, die heute bereits hier diskutiert worden sind. Wir haben erreicht, dass das Förderziel hinaufgesetzt worden ist – das ist doch etwas! –, und zwar von 7 Prozent auf 10 Prozent. Es ist angehoben worden, und das ist einfach besser, als es vorher war. Es ist der geförderte Anteil erneuerbarer Energie von 1 250 Gigawattstunden auf 2 500 Gigawattstunden erhöht, also verdoppelt worden.
Es wurden die Förderungsmittel wesentlich erhöht. Wenn man sich die Unterstützungsbeiträge anschaut, die es je Kilowattstunde gibt, dann zeigt sich, dass zum Beispiel die Biomasse bei 6,4 Cent liegt, die Windenergie bei 2 Cent, die Wasserkraft nur bei 0,5 Cent. Ich glaube auch, dass wir bei der Wasserkraft noch sehr viel tun können und dass es dort wirklich ein Ausbaupotenzial gibt.
Ich gebe Ihnen Recht darin, dass es ein Kompromiss ist, und Kompromisse haben es an sich, dass man damit nicht rundherum glücklich sein kann. Mir ist aber dieser Kompromiss lieber, als wenn wir da gar nichts erreicht hätten. Es hat sich gezeigt, dass das Gesetz 2002 einen Schub nach vorne gebracht hat. Das wird meiner Ansicht nach auch jetzt der Fall sein.
Immer wieder wird gesagt, dass die Firmen nicht wissen, wie es weitergeht. Ich kenne eine ganze Reihe von Firmen, die im Energiebereich, im Ökobereich tätig sind. Sie sind dort sehr erfolgreich tätig und haben auch entsprechende Absatz- und Umsatzentwicklungen vorzuweisen. Ich glaube, das wird auch weiterhin der Fall sein.
Diese Gesetzesvorlage wird mit hundertprozentiger Sicherheit die heimische Wirtschaft wieder ankurbeln. Sollten wir in Zukunft sehen, dass der eine oder andere Bereich nicht so läuft, wie er vielleicht laufen sollte, dann liegt es an uns, dass wir von Seiten des Gesetzgebers wieder lenkend eingreifen können.
Wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
12.06
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Saller zu Wort. – Bitte.
12.06
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte aus der Ökostrom-Novelle die Förde-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 70 |
rung der Wasserkraft besonders herausnehmen und ansprechen, weil gerade Salzburg sehr davon betroffen ist, und das speziell aus Salzburger Sicht.
Faktum ist, dass in Österreich und natürlich auch in Salzburg die Schere zwischen Stromverbrauch und Stromproduktion immer weiter auseinander klafft. Es wird mehr Strom verbraucht als produziert. Österreich verbraucht zirka 62 Milliarden Kilowattstunden, produziert aber nur 60 Milliarden. So sind jetzt Möglichkeiten geschaffen worden, Alternativenergie kostengünstig zu produzieren. Bis jetzt kamen nur Wasserkraftwerke bis zu einer Engpassleistung von 10 Megawatt in den Genuss einer Ökostromförderung. Dies hat den Bau von Kraftwerken, die über der Grenze liegen, sehr erschwert oder überhaupt nichtig gemacht, wie das zum Beispiel im Pongau der Fall ist, wo es um eine Größenordnung von 15 Megawatt geht.
Die Novelle des Ökostromgesetzes ist also eine Voraussetzung für den geplanten Bau des Kraftwerkes Werfen/Pfarrwerfen in Salzburg. Alle Genehmigungen zur Errichtung dieses Kraftwerkes sind samt den umfangreichen naturschutzrechtlichen Auflagen immer noch aufrecht, und es ist jetzt fünf Minuten vor zwölf, das zu realisieren. Dieses Kraftwerk kann allein 20 000 Haushalte versorgen. Noch dazu gibt es aus dem Jahre 2003 einen Beschluss der Landtagsabgeordneten von SPÖ, ÖVP und FPÖ zur raschen Realisierung dieses Kraftwerkes.
Die Investitionen in die Wasserkraft sind sicher der richtige Weg. Der Ausbau der Wasserkraft in Österreich gibt uns eine Chance, bis 2010 das Ziel zu erreichen, dass 78 Prozent des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Es geht um Zukunftsinvestitionen; das Gesetz ist ein Erfolg im Sinne der heimischen Wertschöpfung, der Beschäftigung und des Umweltschutzes. Flusskraftwerke vereinigen vieles: Stromerzeugung, viele neue Umweltschutz- und Renaturierungsmaßnahmen, neues Freizeit- und Erholungsgelände und zusätzlich noch weitere Ansiedlung von Fauna und Flora.
In Salzburg, Region Innergebirge, sind in den letzten Jahrzehnten sechs Flusskraftwerke entstanden. Und ich erinnere mich daran, vor Jahrzehnten hat das Gymnasium St. Rupert eine Projektarbeit „Mülldeponie Salzach“ gemacht, und da ist zutage getreten, was sich entlang der Salzach an Müll angesammelt hat. Nach Errichtung der Kraftwerke hat sich das in einer unwahrscheinlichen Rasanz zu einem feinen, schönen Erholungsgebiet entwickelt. Die verstärkte Förderung der Errichtung von Wasserkraftwerken ist daher besonders zu begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
12.09
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Doch, doch!) – Herr Bundesrat Schennach meldet sich zu Wort. Ich erteile es ihm.
12.10
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Am Schluss dieser Debatte meine Wortmeldung, da im nachfolgenden Bereich nun doch einiges erklärungsbedürftig ist; zum Ersten aber ein paar Worte an den Herrn Bundesminister: Pfingsten ist immer eine Zeit, in der man versucht, eine Mehrstimmigkeit zu erfahren. Sie dürften in einem Polemikkurs gelandet sein; nur so kann ich mir heute Ihre Form der Reaktion von der Ministerbank erklären. (Beifall bei den Grünen.)
Zweitens verstehe ich es natürlich, Herr Bundesminister, dass Sie mit dem neuen Figur-Dress glauben, irgendwie auch mit Zirkusnummern hier reüssieren zu können. Denn was Sie hier sagen: Wir wollen mit diesem Gesetz den Ökostrom-Ausbau garan-
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tieren, die wirtschaftlichen Impulse und die Technologieführerschaft garantieren, für den ländlichen Raum Arbeitsplätze schaffen, und das gleichzeitig durch die Reduzierung von Förderlaufzeiten, durch die Deckelung und durch eine nicht mehr garantierte Abnahmepflicht – das ist eine Zirkusnummer, Herr Minister! Sie müssen sich jetzt nur entscheiden, ob Sie eine artistische oder eine tollpatschige Zirkusnummer wollen, ob Sie damit im Clownbereich herumrennen oder einen Hochseilakt zeigen wollen. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Bieringer: Das ist aber ein starkes Stück, hören S’!)
Aber eines ist klar – und deshalb auch diese Worte –: Dieses Gesetz ist nicht in der Form ambitioniert, wie wir uns das vorgestellt haben. (Bundesrat Bieringer: ... solche Aussagen zu tätigen, Herr Kollege Schennach!) – Ich glaube, der Herr Bundesminister ist stark genug, um diese Aussage auch ohne die Hilfe des Kollegen Bieringer zu kontern, wenn er möchte, beziehungsweise sie auch hinzunehmen. Er versteht unsere Verbitterung, weil er selbst damit nicht ganz glücklich ist. Er kann ja nicht glücklich damit sein, dass wir zum 20. Jahrestag der Katastrophe von Tschernobyl mit so einem Ökostromgesetz daherkommen.
Nun zu den Kollegen von der SPÖ: Der SPD-Abgeordnete Scheer appelliert heute an Sie! (Bundesrat Bieringer: Na geh!) Er ist der Energiepapst in Europa, Herr Kollege Bieringer. Dieser über alle Grenzen hinweg akzeptierte Energiepapst appelliert an Sie, meine Damen und Herren, genauso wie Hunderte von besorgten Bürgern und Bürgerinnen, heute diesem Ökostromgesetz nicht zuzustimmen.
Wir appellieren auch an Sie, und wir haben deswegen folgende geschäftsordnungsmäßige Möglichkeiten für Sie zum Angebot. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Zum Ersten gibt es in diesem Angebot die Möglichkeit, dass Sie uns zustimmen und eine Rückverweisung dieses Gesetzes einleiten. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Bravo! Sehr gut!) Eine kleine Mehrheit dafür würde genügen.
Es gibt aber noch zwei andere Möglichkeiten. Wir haben heute zwei Anträge eingebracht, dass wir beide Abstimmungen namentlich durchführen, denn wir sagen, dass es ein Umweltzerstörungsgesetz ist. So viele Bürger und Bürgerinnen haben sich in einer wahren Flut von E-Mails an Sie alle gewandt, schauen Sie sich Ihre E-Mails an! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sowohl hinsichtlich der Frage des Einspruches als auch hinsichtlich der Verfassungsbestimmung haben Sie die Möglichkeit, hier ganz persönlich zu sagen, ob Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben oder nicht.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Konecny, verwahre ich mich ein bisschen gegen Ihre Aussage über diese technische Zusammenarbeit mit dem Kollegen Vilimsky. (Bundesrat Konecny: Na, na, na!) Lieber Kollege Konecny! Wer im Kärntner Glashaus sitzt, sollte hier nicht mit Rossäpfeln herumschießen. (Bundesrat Konecny: Wir sitzen in keinem Kärntner Glashaus! Sie spielen den Moralapostel!) Nur weil wir hier eine parlamentarische Zusammenarbeit pflegen, um mit fünf Stimmen, mit fünf Unterschriften diese namentliche Abstimmung herbeizuführen, gleich von einer „grün-blauen Zusammenarbeitsorgie“ zu sprechen (Bundesrat Konecny: Ja, in der Tat! – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Es ist so!), finde ich reichlich absurd. (Bundesrat Konecny: Erwischt! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Jetzt kommt schon wieder der Pfingsten-Kurs beim Herrn Bundesminister durch, wenn er sagt: „Es ist so!“ (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Es ist so!) Herr Bundesminister! Ich lade Sie herzlich ein, bei den folgenden drei Abstimmungen dabei zu sein, zuzuschauen und zu schauen, ob diese kleine Chance, deretwegen sich der SPD-Abgeordnete Scheer noch einmal appellativ an die SPÖ-Fraktion gewandt hat ... (Bundesrat Konecny: Das hat er nicht, im Übrigen!) – Der Kollege Scheer hat sich an die SPÖ-Fraktion gewandt. (Bundesrat Konecny: Nein! Er hat Ihnen vielleicht erzählt, dass er
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es tun will! Er hat nicht!) Ich kann auch lesen, ich bin ja nicht bei der ... (Bundesrat Konecny: Wir wissen schon, wer sich an uns gewendet hat!) Gut, dann sollten Sie vielleicht auch Ihren Posteingang überprüfen. Ich kann lesen, und was ich gelesen habe, ist, dass ... (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Man kann den Kollegen Scheer sogar im Radio hören! Da hat er nämlich gesprochen und auch gesagt: Er appelliert an die SPÖ. – Gut, wenn die SPÖ nicht Radio hört ... (Bundesrat Konecny: Wir sitzen hier, er hat sich nicht an uns gewendet! Das Thema ist erledigt!) Gut, für Sie ist das Thema also erledigt, das tut mir Leid.
Wir werden Sie nun alle bitten, eine Gewissensprüfung bei einem Gesetz zu vollziehen, das wir als ein Umweltzerstörungsgesetz betrachten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.16
Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Es liegt zunächst der Antrag der Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker gemäß § 51 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend eine Ökostromgesetz-Novelle 2006 zu vertagen und den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mit der erneuten Vorberatung dieses Gegenstandes zu betrauen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend eine Ökostromgesetz-Novelle 2006. Da dieser zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG enthält, bedarf der vorliegende Beschluss der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Da hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt wurde, ist diese durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
Ich bitte nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Winter und Saller geben
die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)
Zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses unterbreche ich nunmehr für einige Minuten die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird um 12.21 Uhr unterbrochen und um
12.22 wieder aufgenommen.)
*****
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Vizepräsident Jürgen Weiss:
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Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Es
wurden 56 Stimmen abgegeben: 51 lauteten auf „Ja“, 5 auf „Nein“. –
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesräte:
Ager;
Bader, Baier, Bieringer, Blatnik;
Diesner-Wais;
Einwallner Reinhold, Einwallner Thomas, Erlitz;
Fröhlich;
Gansterer, Giefing, Gruber, Gumplmaier;
Haller, Haselbach, Himmer, Hladny;
Jany;
Kaltenbacher, Kampl, Klug, Kneifel, Knoll, Köberl, Konecny, Kraml,
Kritzinger, Kühnel;
Lindinger;
Mayer, Mitterer, Mörk, Molzbichler, Mosbacher;
Neuwirth;
Perhab;
Reisenberger, Roth-Halvax;
Saller, Schimböck, Schnider, Sodl, Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler;
Tiefnig, Todt;
Wiesenegg, Winter, Wolfinger;
Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesräte:
Kerschbaum, Konrad;
Lichtenecker;
Schennach;
Vilimsky.
*****
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich lasse nun über den weiteren Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Auch hiezu wurde eine namentliche Abstimmung verlangt. Sie ist somit durchzuführen. Die Stimmabgabe erfolgt wieder mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.
Ich bitte die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Winter und Saller geben
die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Es
wurden 57 Stimmen abgegeben: 52 lauteten auf „Ja“, 5 auf „Nein“. –
Der Antrag, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen, ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesräte:
Ager;
Bader, Baier, Bieringer, Blatnik;
Diesner-Wais;
Einwallner Reinhold, Einwallner Thomas, Erlitz;
Fröhlich;
Gansterer, Giefing, Gruber, Gumplmaier;
Haller, Haselbach, Himmer, Hladny, Höfinger;
Jany;
Kaltenbacher, Kampl, Klug, Kneifel, Knoll, Köberl, Konecny, Kraml, Kritzinger,
Kühnel;
Lindinger;
Mayer, Mitterer, Mörk, Molzbichler, Mosbacher;
Neuwirth;
Perhab;
Reisenberger, Roth-Halvax;
Saller, Schimböck, Schnider, Sodl, Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler;
Tiefnig, Todt;
Wiesenegg, Winter, Wolfinger;
Zwazl.
Mit „Nein“ stimmten die Bundesräte:
Kerschbaum, Konrad;
Lichtenecker;
Schennach;
Vilimsky.
*****
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Energie-Versorgungssicherheitsgesetz.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG enthält, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.
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Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit.
Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherheitsgesetz 1992 geändert wird.
Da auch dieser Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wer diesem Antrag zustimmt, möge das bitte mit einem Handzeichen bekunden. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz
und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden
(Anlagenrechtsnovelle 2006) (1367 d.B. und 1451 d.B. sowie
7577/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wiesenegg.
Berichterstatter Helmut Wiesenegg: Sehr verehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss den Nationalrates vom 23. Mai 2006: Anlagenrechtsnovelle 2006.
Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
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12.30
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle des Anlagenrechts bringt unserer Meinung nach einen Nachteil für die Bevölkerung in Umweltfragen mit sich. Umweltschutz und Gesundheit müssen im Vordergrund stehen. Es bringt nichts, wenn Gebiete, die bereits stark belastet sind, zusätzlichen Schadstoffen ausgesetzt werden. Bisher wurden bei Überschreitung einer bestimmten Grenzwertschwelle keine neuen Betriebe mehr genehmigt. Das soll sich jetzt ändern – offenbar eine Spätfolge der bekannten Lex Spielberg. Der Schadstoffausstoß in einer bestimmten Region muss weiterhin mit einer Obergrenze limitiert werden. Es nützt den Bewohnern einer belasteten Region nichts, wenn die Schadstoffbegrenzungen in einer anderen Region de facto per Gesetz vorgeschrieben werden.
Auch in Bezug auf den Lärmschutz gibt es Kritikpunkte
unsererseits, wenn etwa die Lärmwerte erst nach der Genehmigung erhoben werden
beziehungsweise Kontrollinstanzen fehlen. Und wir wissen genau, dass es der
Gesundheit der Menschen nicht zuträglich ist, längere Zeit einer bestimmten
Lärmquelle ausgesetzt zu werden. Unserer Meinung nach bringt dieses Gesetz
also Nachteile mit sich und findet aus diesen Gründen nicht
unsere Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)
12.32
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kraml.
12.32
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit den vorliegenden Novellen zur Gewerbeordnung, zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und zum Mineralrohstoffgesetz sollen einerseits die EU-Richtlinien über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt werden, und es soll den Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden. Weiters wird in der Novelle eine Klarstellung im Zusammenhang mit den gemeinschaftsrechtlichen Berichtspflichten getroffen. Künftig soll also Klarheit herrschen, wer Berichtspflicht hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von dieser Novelle sind unter anderem die Genehmigungsregelungen und die Sanierungsmaßnahmen des gewerblichen Betriebsanlagenrechtes betroffen. Bedeutsam ist hier die neue Regel in der Gewerbeordnung, dass Genehmigungen nur dann zu erteilen sind, wenn der zusätzliche Beitrag der Anlage oder der Anlagenerweiterung zur Emissionsbelastung zwar technisch möglich ist, aber auf ein wirtschaftlich zumutbares Ausmaß beschränkt wird. Da geht es also um die wirtschaftliche Zumutbarkeit, denn zusätzliche Auflagen müssen vom Betrieb her auch verkraftet werden können und sollten nicht zur Bedrohung für den Betrieb werden.
Mit der vorliegenden Novelle wird im Bereich der Gewerbeordnung auch die Mitarbeit des Betriebs- und Anlageninhabers geregelt, denn einerseits dürfen vorhandene technische Möglichkeiten nicht ungenützt bleiben, andererseits darf aber auch die betriebswirtschaftliche Belastbarkeit nicht überschritten werden. Da geht es auch darum, dass bei Änderungen von Betriebsanlagen beziehungsweise bei Betriebsübernahmen nicht nachträglich Auflagen vorgeschrieben werden, die wirtschaftlich nicht zumutbar sind.
Meine Damen und Herren! Mir ist sehr wohl bewusst, dass der Terminus „wirtschaftlich nicht zumutbar“ ein Begriff ist, der ausgereizt werden kann. Ich hoffe aber, dass hier die Vernunft der handelnden Personen gegeben ist.
Meine Damen und Herren! Bei der Umgebungslärmrichtlinie liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung und in weiterer Folge auf der Bekämpfung des Umgebungslärms. Hier ist die Erstellung von Teilumgebungslärmkarten und Teilaktionsplänen vorgesehen, für
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die das Wirtschaftsministerium zuständig ist. Das alles hört sich sehr technisch an, soll es dann aber doch nicht sein, denn im Grunde heißt es nichts anderes, als dass wir vor Umgebungslärm geschützt werden müssen.
Meine Damen und Herren, die Lärmbelästigung – und hier ganz speziell der Umgebungslärm – ist natürlich ein Bereich, der immer sehr subjektiv wahrgenommen und auch empfunden wird. Der Umgebungslärm ist belastend, störend und in vielen Fällen auch krank machend und daher, soweit es eben geht, zu vermeiden.
Alles in allem gesehen ist die
Anlagenrechtsnovelle 2006 eine Anpassung an die europäischen Richtlinien
und soll – von den Intentionen her – insgesamt zu einer Verbesserung
führen. Vom Grundsatz her können wir dieser Novelle unsere Zustimmung geben. (Beifall
bei der SPÖ.)
12.35
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl.
12.35
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anlagenrechtsnovelle ist ein recht komplexer Gesetzesbereich. Damit werden die Bestimmungen des seit April 2006 geltenden Umweltrechtsanpassungsgesetzes auch auf die gewerblichen Betriebsanlagen ausgedehnt. Es geht darum, dass es nach den umweltrechtlichen Bestimmungen in unserem Land bestimmte Grenzwerte für Luftschadstoffe gibt.
Zur Erläuterung: In ganz Österreich werden laufend die Konzentrationen der Luftschadstoffe gemessen. Wenn sich in einem Gebiet eine Messung ergibt, wonach die Konzentration über dem Grenzwert liegt, so wird dieses Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen. – Ich bin froh, dass du hereinkommst, Ruperta, denn ich habe das für dich gemacht. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Extra nur für mich?) – Anschließend wird mit den betroffenen Unternehmen ein Sanierungskonzept erstellt, in dem Maßnahmen zur Senkung der Emissionen festgelegt werden.
Diese nun vorliegende Novelle betrifft Genehmigungen von neuen Betriebsanlagen in einem Sanierungsgebiet, denn wir wollen grundsätzlich eine Neugenehmigung und damit Betriebsansiedlung auch in diesem Gebiet nicht ausschließen. Das ist natürlich auch eine Maßnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Wirtschaftsstandortes im europäischen Konkurrenzfeld.
Bei dem allen gilt ein wesentlicher umweltpolitischer Grundsatz: Die Neuansiedlung eines Betriebes in einem Sanierungsgebiet darf die Schadstoffkonzentration keinesfalls erhöhen und die Sanierung keinesfalls behindern. Die Folge ist klar: Jeder neu angesiedelte Betrieb, der die Geringfügigkeitsgrenze an Schadstoffen überschreitet, hat in der Regel in einem Sanierungsgebiet höhere Auflagen einzuhalten als außerhalb. Ich muss also bei Anlagen über der Geringfügigkeitsgrenze sämtliche schadstoffmindernde Maßnahmen in die Beurteilung einbeziehen, ob damit die Grenzwerte eingehalten werden können.
Das Neue an dieser Novelle ist, dass dabei sämtliche Schadstoffverursacher, also nicht nur der Neubetreiber allein, sondern auch die anderen Unternehmen und Schadstoffverursacher, zum Beispiel auch der Verkehr, in die Betrachtung mit einbezogen werden. Wir erreichen damit eine gesamthafte Lösung.
Dazu noch ein Hinweis: Wir alle wissen, dass Betriebsansiedlungen in der Regel unweigerlich mit einer modernen Infrastruktur verbunden sind. Viele Branchen brauchen ganz einfach zur Wettbewerbsfähigkeit einen leistungsfähigen Anschluss zur Verkehrsinfrastruktur, zum Beispiel der Autobahn. Diese Konzentration an Unternehmensstandorten kann leicht zu einer erhöhten Konzentration von Luftschadstoffen führen. – Du,
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Ruperta, hast ja das Beispiel Graz angeführt. – Das alles ändert jedoch nichts daran, dass auch neue Betriebsansiedlungen vorrangig in solchen Gebieten angestrebt werden, eben ganz einfach auf Grund der Infrastruktur.
Ich möchte meine Aussagen noch einmal zusammenfassen: Mit
dieser Novelle ist ein weiterer Weg gefunden worden, die Ansiedelung und
Erweiterung moderner Emissionsanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig auch
europarechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, da per Saldo die Luftbelastung
nicht erhöht werden darf. Das ist meiner Meinung nach ein wirklich tauglicher
Weg zur Erhaltung unserer Umwelt, unseres Wirtschaftsstandortes, zur Erhaltung
unserer Arbeitsplätze und damit zur Erhaltung der Lebensqualität in unserem
Land. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Seitens der Berichterstattung wird kein Schlusswort verlangt.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die
Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998
geändert wird (830/A und 1450 d.B. sowie 7578/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
12.40
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Zwazl und Kollege Schimböck kennen die Debatte zum Thema Kammerreform aus dem Wirtschaftsparlament auf Bundesebene, und die Meinung der Grünen hat sich diesbezüglich nicht geändert. Wir glauben nach wie vor, dass das kein großer Wurf ist, sondern ein Festhalten an Strukturen, die der heutigen modernen und fortschrittlichen Zeit nicht mehr gerecht werden.
Auch wenn Herr Präsident Dr. Leitl angeführt hätte, dass es Ansätze und Vorschläge der Grünen gibt, die sehr wichtig und sehr gut sind, dennoch könne man das Haus
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nicht von Grund auf ausbauen, sondern nur einige wenige Veränderungen vornehmen, sind wir nach wie vor dafür, tatsächlich grundsätzliche Änderungen vorzunehmen und sich zum Beispiel auch von einer Arbeitgebervertretung zu einer Unternehmervertretung zu wandeln.
Wir wissen genau, dass sich die Betriebsstrukturen sehr stark geändert haben, dass die Ein-Personen-Unternehmungen ständig zunehmen – der GründerInnen-Boom ist darauf zurückzuführen. Genau hier gilt es anzusetzen und entsprechende Vertretungsebenen für diese Einzelpersonen-Unternehmungen, für diese Mikrobetriebe zu finden. Das ist in der momentanen Version nicht vorgesehen, was wir sehr bedauern, weil wir glauben, dass wir in den Jahren 2006 bis 2010 – die Periode dauert von 2005 bis 2010 – diesbezüglich entsprechende Schritte setzen sollten. Die Reform der Wirtschaftskammer wäre dafür ein guter Ansatzpunkt gewesen, der jedoch verschlafen wurde.
Die Aufwertung der Wirtschaftsparlamente ist ein nächster Punkt, den wir für sehr wichtig halten. Dabei geht es sehr wohl um eine Direktwahl der Wirtschaftsparlamente, die unerlässlich ist, aber dennoch nicht eingeführt wurde.
Die Integration der neuen Selbständigen und Freiberufler habe ich zu Beginn angeführt, ich will sie aber hier noch einmal betonen, weil wir glauben, dass die Berufsvertretungen ganz speziell auch in diese Richtung weiterentwickelt werden sollen, zum Beispiel mit einer eigenen Gruppe. Bislang gilt es darauf zu warten, was Präsident Leitl und das Präsidium hiezu an Vorschlägen, die dieser Gruppe tatsächlich helfen, erarbeiten werden.
Beim Wahlrecht zu den Wirtschaftsparlamenten ist es schon etwas sonderbar: Wenn wir das auf die normalen demokratischen Verhältnisse in Österreich umlegen, dann hätten wir die Situation, dass wir mit Gemeinderatswahlen de facto den Bundespräsidenten wählen. Genau so ein System haben wir jetzt, und wir sind der Überzeugung, dass das nicht demokratiepolitischen Kriterien in der Jetztzeit entspricht und dringend einer Änderung bedarf.
Das Nächste ist das passive Wahlrecht. Es ist nicht einzusehen, warum ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wohl ein Unternehmen führen können, ein Unternehmen haben können, Kammermitglied sein können, aber nicht das passive Wahlrecht haben. Es gilt, hier entsprechende Schritte zu setzen, denn wir wissen genau, dass es Branchen gibt, in denen zunehmend ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger unternehmerisch tätig sind, und es keinesfalls demokratiepolitisch verantwortbar ist, so zu agieren.
Ein weiterer Punkt ist das Thema Einsparungen im Zusammenhang mit der Entbürokratisierung des Wahlrechts. Es ist nicht wirklich einzusehen, dass alle im Parlament vertretenen Fraktionen jedes Mal, wenn die Wahl ansteht, beginnen, für jede Fachgruppe Unterschriften zu sammeln. Ich glaube, dass man sich diesen bürokratischen Aufwand sparen kann, dass die Arbeit der Funktionäre und Funktionärinnen viel besser in die Standesvertretung investiert werden könnte.
Einer der Punkte, die ich hier noch anführen möchte, sind die Themen „Frau in der Wirtschaft“ und „Junge Wirtschaft“, die kammerintern ihren Status haben, aber dennoch in dieser Form in keinerlei Weise gewählt sind. Es ist gut, dass es die „Junge Wirtschaft“ gibt, es ist gut, dass es „Frau in der Wirtschaft“ gibt, aber dass diese in keinerlei Weise gewählt und damit legitimiert sind, ist eine Vorgangsweise, die so nicht korrekt ist.
So könnte man die Aufzählung von Beispielen weiter fortsetzen. Es hat ein – wie soll man sagen? – zauberhaftes gemeinsames Vorgehen von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Wirt-
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schaftsparlament gegeben, wobei nicht ersichtlich war, wo die Vorschläge der beiden Minderheitsfraktionen – gemeint sind jetzt SPÖ und FPÖ – eingearbeitet wurden, dennoch gab es ihrerseits Zustimmung. Wir wissen nicht, warum, aber vielleicht wird sich ja demnächst zeigen, warum es da eine solch saloppe Zustimmung gegeben hat. Zuerst große Forderungen stellen, dann nichts umsetzen und trotzdem zustimmen, das ist auch nicht unbedingt eine Vorgangsweise, die sich die Wählerinnen und Wähler von den jeweiligen Fraktionen erwarten.
Wir bedauern, dass es nicht zur Umsetzung grundsätzlicher Änderungen gekommen ist, und können daher hier nicht zustimmen. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
12.47
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Einwallner. – Bitte.
12.47
Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! (Bundesrat Schennach: Der Schimböck ist umgefallen! – Ruf bei den Grünen: Die ganze SPÖ ist umgefallen!) Schimböck kommt noch – keine Angst! Erwartet man schon Wolfgang Schimböck als Erstredner unserer Fraktion? Habe ich das jetzt richtig verstanden, Stefan? (Bundesrat Schennach: Nein, ich wollte ...!) Ach so. (Bundesrat Schennach: Entschuldigung, ...!) Nein, überhaupt nicht.
Mit dem Wirtschaftskammergesetz setzen wir, so denke ich, einen Schritt, der zur Reform der Wirtschaftskammer notwendig ist. Es ist dies eine Reform, im Rahmen derer einige Versäumnisse aufgearbeitet werden, die noch aus dem Jahre 2000 stammen.
Mit jeder Reform sollte sich etwas bewegen, auch demokratiepolitisch etwas nach vorne bewegen. Es gibt da den einen oder anderen Punkt, wo man sagen muss – da hat Kollegin Lichtenecker durchaus Recht –, es wird zwar mit diesem Gesetz ein Prozess eingeleitet, aber sicher noch nicht im vollen Ausmaß, wie wir uns das aus sozialdemokratischer Sicht vorstellen, verwirklicht. Ich denke trotzdem, dass es das Einleiten dieses Prozesses braucht. Der Reformprozess ist aber mit diesem Gesetz sicher noch nicht abgeschlossen.
Auch in unserem Forderungskatalog – das wurde schon angesprochen – haben sich die Direktwahl und vor allem auch das Passivwahlrecht für MigrantInnen-UnternehmerInnen gefunden. Wir werden diese Punkte nicht aufgeben. Wir werden weiter dafür eintreten, weil wir darin ebenfalls wichtige Schritte sehen.
In den Verhandlungen wurde aber zum Beispiel erreicht, dass auf jeder Ebene der Wirtschaftskammer, insbesondere im Bereich der Spartenorganisationen, die politische Repräsentation nach den Wahlergebnissen erfolgt. Das ist aus meiner Sicht natürlich ein Fortschritt, und es wird auf diese Weise auch der Wählerwille stärker als bisher repräsentiert.
Ein anderer Punkt ist die Änderung in den Fachorganisationsstrukturen, und da bin ich überzeugt davon, dass es in der nächsten Zeit sicher noch Diskussionen geben wird. Es ist dies keine einfache Sache, weil man sich von gewohnten Strukturen verabschieden muss. Ich habe gestern in einer ausführlichen Besprechung mit vielen Vertretern der Sparte Gewerbe und Handwerk hier doch die einen oder anderen Bedenken, die einen oder anderen Ängste gehört, die hier noch vorhanden sind.
Ich glaube, da muss man mit sehr viel Sachlichkeit und Objektivität vielleicht auch die eine oder andere Besonderheit der einzelnen Berufsgruppen berücksichtigen. Ich bin aber überzeugt, dass das möglich sein wird. Man sollte vor allem eines nicht aus den
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Augen verlieren: dass am Ende des Weges eine effiziente und wirksame Vertretung der Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer stehen sollte.
Ich denke – und das traue ich den handelnden Personen durchaus zu –, dass diese Umstrukturierung auch gelingen wird, aber, wie gesagt, es ist das sicher eine große Herausforderung, wo wir unsere Kräfte bündeln müssen, um das möglichst gut über die Bühne zu bringen.
Summa summarum machen wir damit, glaube ich, einen Schritt in Sachen Wirtschaftskammer-Reform, doch es wird nicht der letzte Schritt sein, den wir setzen müssen. Ich denke, eine Organisation dieser Größenordnung muss sich permanent und immer weiter entwickeln, um schlagkräftig zu bleiben und zu sein, und das ist ein genereller Auftrag.
Ich glaube daher, wir dürfen mit diesem Reformschritt nicht stoppen. Sehen wir ihn vielmehr als Einleitung einer Reform, und gehen wir diesen Weg beharrlich weiter!
Wir von der Sozialdemokratie stimmen dieser Novelle zum Wirtschaftskammergesetz zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie von Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
12.51
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
12.51
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP,
Steiermark): Herr
Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau
Kollegin Lichtenecker, ich freue mich, dass Sie sich als Mitglied des
Wirtschaftsparlaments im Besonderen immer des Themas der
Wirtschaftskammerreform annehmen, aber ich würde mich auch freuen, wenn Sie als
Interessenvertreterin dieser Institution auch einmal die anderen Interessenvertretungen
anschauen würden, schauen würden, auf welchem Reformweg sich diese befinden,
zum Beispiel die Arbeiterkammer. Ich vermisse dort nämlich – überhaupt
auch von Seiten der SPÖ – jeglichen Ansatz zu einer Reform (Bundesrat Mag. Klug: Das stimmt nicht!), und ich glaube, die Wirtschaftskammer
ist diesbezüglich wirklich beispielgebend! In zwei Reformstufen, die wir
gemacht haben – Kammerreform 1 und jetzt die Kammerreform 2,
die ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Aber heute reden wir von
der Wirtschaftskammer! Für die bin ich zuständig!)
Ja, selbstverständlich! Aber vielleicht beschäftigen Sie sich in Ihrer Freizeit auch einmal ein bisschen mehr mit der Arbeiterkammer (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Dafür sind die KollegInnen zuständig!); dort könnten vielleicht manche dieser Reformen als Benchmark dienen.
Ich glaube, die Kammerreform 2 ist, wie auch meine Vorredner schon ausgeführt haben, durchaus eine Reform mit Schmerzen – keine Frage! Herr Kollege Einwallner hat es angesprochen: Es gibt, was die neue Fachorganisationsstruktur betrifft, natürlich in allen Sparten Bedenken. Es wird in Zukunft auch weniger Funktionäre geben, es wird weniger Mandatare geben, und das ist kein einfacher Schritt. Aber letzten Endes haben wir uns dazu bekannt, dass wir von diesen 120 Fachorganisationen auf ungefähr 90 herunterkommen.
Das ist aber genau dieser Reformprozess, den Sie auch angesprochen haben, bei dem auch die neue Struktur der Unternehmungen, der EPUs berücksichtigt wird. Wir nehmen natürlich Rücksicht darauf, und wir richten unsere neue Fachorganisationsstruktur in diese Richtung aus! Die Sparte 7 – das wissen Sie genau! – wird sicher aufgewertet, eben durch diese Gründerwelle, und ich glaube, dass das ein richtiger Schritt in die Zukunft ist.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 82 |
Wir hatten aber auch die Hoffnung, dass durch diese Reformen
in der Wirtschaftskammer der Reformstau in ähnlichen Interessenvertretungen
ebenso aufgelöst wird. Wo, bitte, gibt es in der Arbeiterkammer eine
Beitragssenkung? (Bundesrat Mag. Klug: Das ist eine Frage der
Verhältnisse!)
Wir haben eine Senkung der Grundumlage um 30 Prozent vorgenommen, wir haben eine schlanke Struktur geschaffen! In dieser Beziehung sind wir Benchmark, und darauf sind wir stolz! Und ich hoffe, wir werden diesbezüglich auch weiterhin die führende Interessenvertretung sein. (Beifall bei der ÖVP.)
12.54
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
12.54
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich freue mich über diesen Reformschritt, und auch ich bin der Meinung und weiß, dass dies nur ein Reformschritt ist und keine abgeschlossene Reform sein kann und darf.
Was mich aber freut, ist, dass sich die Wirtschaftskammer von sich aus, ohne äußeren Druck, zeitgerecht mit Reformen beschäftigt hat. Das hat dazu geführt, dass es im ersten Schritt bereits zu einer großen Entlastung der Mitglieder gekommen ist; das ist längst abgeschlossen.
Als jemand, der sich zur Sozialpartnerschaft bekennt, muss ich hier natürlich feststellen, dass es bei den anderen Institutionen – das hat auch mein Vorredner richtig ausgeführt –, vor allem auch beim ÖGB, die erforderlichen Reformschritte noch nicht gegeben hat. Diese kommen jetzt zustande, aber nicht freiwillig und nicht allein von innen, sondern sie sind vom äußeren Druck getragen – und das ist immer schwieriger! Deshalb war es bei der Reform der Wirtschaftskammer für uns wesentlich leichter.
Ich hoffe, dass es trotzdem auch die Reform des ÖGB und vor allem auch dann der Arbeiterkammer bald geben wird, denn eine gesunde Sozialpartnerschaft funktioniert nur dann, wenn es starke, kompetente und handlungsfähige Partner gibt. Man hat nichts davon, man braucht auch nicht mit Schadenfreude davon zu reden, wenn es einem der Sozialpartner schlecht geht, sondern es muss allen gut gehen, damit die Interessenvertretung für alle Sparten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber bis hin zur Landwirtschaft – letztlich auch funktioniert.
Der zweite Schritt, der jetzt erfolgt – die teilweise Abschaffung der Mehrfach-Mitgliedschaften, die Zusammenlegung der Fachgruppen, weniger Funktionäre in Zukunft in den Fachorganisationen und andere Dinge –, wird auch deshalb von uns mitgetragen, weil mit diesen Reformen langjährige Forderungen auch des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender erfüllt werden! Ich verstehe die Grünen, dass sie gegenüber dieser Reform Skepsis an den Tag legen, weil sie neu in der Wirtschaftskammer als Funktionäre vertreten sind und vielleicht nicht mit dem Gefühl behaftet sind, was bisher war in einem sehr, sehr verkrusteten System und was jetzt neu ist. Sie haben den Vergleich noch nicht!
Ich gebe aber zu, dass viele Dinge, die Sie von den Grünen fordern, auch unsere Forderungen sind – nicht alle, aber viele –, aber eben in diesem Reformschritt nicht enthalten sind.
In der Demokratie hat man nun zwei Möglichkeiten: Entweder man lehnt dann alle Punkte ab – auch jene, die Sie im Prinzip vom Gefühl her wahrscheinlich mittragen würden – und sagt: Mir ist das zu wenig!, oder man stimmt einem Schritt zu und beginnt sofort, noch am selben Tag, mit permanenter Aufklärungsarbeit oder mit Lobbying oder was auch immer, um auch die noch nicht vollzogenen Schritte in der nächsten
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Zeit umzusetzen. Ich glaube, der zweite Weg ist der bessere Weg in der Demokratie, und wir als Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender haben ihn vor allem auch deshalb eingeschlagen, weil mit dieser Reform auch unsere wichtigen Forderungen teilweise erfüllt werden.
Die Zusicherung des Vizepräsidenten Schelling bei der letzten Sitzung des Wirtschaftsparlaments – bei der Sie, Frau Kollegin, ja auch dabei waren –, dass natürlich jetzt auch die nächsten Schritte permanent verfolgt werden, hat uns letztlich dazu bewogen, auch auf allen anderen Ebenen mitzustimmen.
Ich möchte aber zum Schluss Folgendes sagen: Bei allen Einsparungen, die auch in Zukunft noch anzustreben sind – nicht nur auf der Kostenseite, sondern auch auf der organisatorischen Seite –, darf eines nicht verloren gehen, nämlich das Bewusstsein dafür, dass wir eine schlagkräftige Interessenvertretung brauchen. Wir müssen daher alles dafür tun, dass das Serviceangebot für die Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich und der Länderorganisationen erhalten bleibt und ausgebaut wird, denn: Wenn wir alle dazu beitragen, dass es eine gesunde Wirtschaft gibt, dann ist das auch eine Garantie für Arbeitsplätze in diesem Lande! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie bei der ÖVP.)
12.58
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
12.58
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf vorwegnehmen, dass unsere Fraktion diesem Gesetzesvorhaben zustimmen wird, möchte allerdings schon auf eines verweisen: Wir sehen das wirklich als einen Schritt zur Verbesserung dieser Berufsvertretung.
Ich glaube, wenn man die Situation anschaut – da stimme ich durchaus mit Kollegin Lichtenecker überein –, erkennt man, dass sich die Landschaft der Erwerbstätigkeit wirklich sehr stark verändert hat, und diesem Umstand müsste eigentlich Rechnung getragen werden. Sergio Bologna – das ist ein Mailänder Soziologe und ein italienischer Unternehmer – hat vor wenigen Tagen in Linz ein Buch über die Zerstörung des Mittelstandes präsentiert, und – weil Kollege Mitterer das so angesprochen hat – dort sind ja eigentlich die Arbeitsplätze angesiedelt!
Etwas soll hier auch festgehalten werden – das würde ich gerade auch dem „Lebensminister“ mit auf den Weg geben –: „Leben“ heißt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und sich etwas leisten zu können, was die Landwirtschaft produziert, was in den Geschäften angeboten wird, was die Gewerbebetriebe oder die Dienstleister uns offerieren.
In Österreich befinden sich bereits eine Million Menschen in einem so genannten prekären Beschäftigungsverhältnis. Das ist von den Römern abgeleitet, von der Bittleihe, dem Precarium. Es ist nur ein Teil dieser Menschen in der Wirtschaftskammer, aber mich stimmen die Zahlen aus Oberösterreich sehr skeptisch, wenn ich mir vorstelle, dass 26 000 Betriebe in Oberösterreich Mitarbeiter beschäftigen, es insgesamt aber etwa 60 000 Unternehmen gibt.
Frau Kollegin Zwazl wendet sich ein bisschen verwundert ab, aber das sind einfach die Zahlen! Das heißt, dass mehr als die Hälfte der Wirtschaftskammermitglieder, wie Frau Kollegin Lichtenecker gesagt hat, Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Mitarbeiter sind. (Bundesrätin Zwazl: Da habe ich jetzt aber nicht auf Ihre Ausführungen warten müssen!) Da ergibt sich wirklich sehr oft eine sehr prekäre Situation. Dem muss natürlich Rechnung getragen werden.
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Ich weiß, das ist jetzt nur einmal ein erster Schritt, die Fachgruppen, die Innungen anders zu gestalten. Beispielsweise möchte ich auf die Innung der Tischler verweisen. Es gibt weit über 1 000 Tischler in Oberösterreich und, so denke ich, auch in Niederösterreich, von denen die meisten Ein-Personen-Unternehmungen sind. Diese wickeln ihre Aufträge ab. Ich denke, diesem Umstand muss man Rechnung tragen. Dafür brauchen wir eine Wirtschaftskammer, die ein starker Lobbyist für diese Menschengruppe ist!
Es gibt vier Bereiche in der Wirtschaftskammer, die wir vollziehen: Der erste Bereich ist das in Oberösterreich so genannte Wissensmanagement, das vom WIFI, so denke ich, auch österreichweit ganz gut gehandhabt wird. Der zweite Bereich ist der Lobbyismus, wo es da und dort noch Aufholbedarf gibt. Ein weiterer Bereich umfasst die gesetzlichen Aufgaben, die Gesetzesbegutachtung und ein letzter die Berufsausbildung. Bezüglich der Gesetzesbegutachtung – das ist der Kammer gesetzlich zugewiesen – würde ich mir wünschen, dass man da oder dort wirklich dem Rechnung trägt, was draußen in den Betrieben verlangt wird.
Mir hat es nicht gefallen, dass heute so auf die AK „hingepeckt“ wurde. Es ist nicht sehr sozialpartnerschaftlich, zu sagen, dass die AK einen so großen Reformbedarf hätte.
Ich kann nur eines sagen: In Oberösterreich war die Arbeiterkammer vorne, als es darum ging, ein Callcenter, Servicecenter einzurichten. Das hat man ganz gut übernommen: Man hat die ganzen Best-practice-Modelle, Balanced Scorecard und so weiter sozialpartnerschaftlich über die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse eingebracht. Es gibt das System inzwischen auch in der oberösterreichischen Wirtschaftskammer. Das hat dazu geführt, dass sich die OÖGKK das dann sogar als Wort-Bild-Marke hat schützen lassen – das ist also alles nachvollziehbar. Sie von den Regierungsparteien reden von Sozialpartnerschaft und zeigen dann aber hin und sagen: Die sind nicht gut! – Schaut euch bitte einmal die Homepage und das alles an!
Folgendes möchte ich schon sagen: Auf Grund dieser Wirtschaftspolitik haben die Arbeiterkammer in allen neun Bundesländern und der Bundesarbeitstag leider sehr viel Arbeit bekommen. Im Jahr 2005 sind die Insolvenzen nämlich um 11,7 Prozent, von 6 318 auf 7 056 angestiegen, und was noch viel dramatischer ist: Jene Insolvenzen, die mangels Masse abgewiesen werden mussten, wo eigentlich nichts mehr da war, sind um 15,2 Prozent gestiegen. Was es heißt, die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betreuen, das kann ich jedem hier „anheim stellen“.
Wenn wir diese Zahlen dann auf den Tisch legen, sagt Ihr
Ressortkollege Bartenstein: Das sind diese ganzen Gründer und so. – Das
stimmt ja nicht! Das sind zum Teil Betriebe, die schon viele Jahre auf dem
Markt sind, die aber in einem immer härteren Wettbewerb stehen. (Zwischenruf
des Bundesrates Mayer.)
Wenn in der Wirtschaftskammer viele zur Vernunft gekommen
sind und dafür gesorgt haben, dass man sich in der Dienstleistungsrichtlinie
vom Herkunftslandprinzip verabschiedet hat, dann muss ich sagen: Das ist ein
Segen für diese kleinen und kleinsten Betriebe, denn diese hätten da nicht mehr
mithalten können. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)
Insgesamt ist diese Novelle des Wirtschaftskammergesetzes sicherlich ein Schritt zu mehr Demokratie, zu einer Veränderung in einer Form, wie sie auch andere öffentlichen Interessenvertretungen bereits vollzogen haben, aber ich denke, es hindert uns nichts, noch gescheiter zu werden. Ich denke, es muss ein ständiger Prozess werden, die Serviceleistungen, die Einbindung der Mitglieder zu verbessern.
Wir werden dem zustimmen, aber ich bitte Sie auch, das
alles ein bisschen selbstkritisch zu hinterfragen. – Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
13.04
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 85 |
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Zwazl zu Wort. – Bitte.
13.04
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass mir als Präsidentin der Wirtschaftskammer unsere Wirtschaftskammerorganisation natürlich ein Anliegen ist, dass ich von der Arbeit der Wirtschaftskammer überzeugt bin, ist klar. Ich komme aus einem kleinen Betrieb. Man sieht also, dass die Wirtschaftskammer sehr wohl die Vertretung der Unternehmer ist, denn sonst hätte ich nie die Chance gehabt, dort an der Spitze des größten Bundeslandes zu stehen.
Wir alle wissen – auch Herr Kollege Schimböck weiß das –, dass 86 Prozent der Betriebe nur bis zu neun Mitarbeiter haben, dass derzeit fast 52 Prozent unserer Mitglieder Ein-Personen-Unternehmen sind. Und wir brauchen keine Zurufe, sondern haben die Entwicklung immer beobachtet.
Die Wirtschaftskammerorganisation ist 60 Jahre alt. Und dass man 60 Jahre lang in der Wirtschaft nicht verharren kann, ohne etwas zu machen, wie man uns das immer vorwirft, ist auch klar, denn wenn man sich in der Wirtschaft nicht anpasst und nicht auf Zack ist, ist man weg.
Unsere Wirtschaftskammerorganisation hat sich immer angepasst. Wir haben im Jahr 2000 eine große Kammerreform gemacht, und jetzt erfolgt der zweite Schritt. Wir sind ein Spiegelbild der lebenden Wirtschaft – das sind wir als Wirtschaftskammerorganisation!
Es ist selbstverständlich, dass wir wie jedes Unternehmen auch abfragen, wie uns die Mitglieder sehen. Mir persönlich als Präsidentin ist es viel wichtiger, dass ich eine hohe Zustimmung von den Mitgliedern habe, als wie mich die Bevölkerung sieht, die oft gar nicht in der Lage ist, zu erkennen, welch ein demokratisches Instrument unsere Wirtschaftskammerorganisation ist. Alle reden von Demokratie, aber in dem Moment, in dem Demokratie zur Anwendung kommt und man sie leben muss, ist es vielen viel zu kompliziert.
Die Mitgliederzufriedenheit ist bei uns sehr groß. Alle Unternehmer sind Individualisten, aber wenn man bei einem Marktradar eine Zustimmung von 75 Prozent bekommt, kann die Arbeit, die geleistet wurde, nicht schlecht sein. Unsere Arbeit ist gut!
Wir waren diejenigen, die das KMU-Paket eingebracht haben. Wir können uns sehr freuen, dass wir auch für die Kleinsten von uns etwas gemacht haben, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner, dass wir nicht locker gelassen haben. Jetzt gibt es den Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, jetzt gibt es die 10 Prozent Investitionsvergünstigung.
Wir haben auch ein sehr tolles Servicenetz. Wir haben Außenhandelsstellen, in denen jedem Betrieb geholfen wird, ganz egal, wie klein oder groß er ist. In der Wirtschaft geht es ganz einfach nicht, dass wir uns auseinander dividieren lassen.
Daher kann ich mit Aussagen, dass uns jetzt kein großer Wurf gelungen sei, dass wir nicht modern und fortschrittlich seien, dass wir unsere Zeit verschlafen hätten, nichts anfangen. Ich verstehe das schon, Ruperta: Wenn man in solch eine Organisation hinein will, ein Neuling ist und sofort an die Spitze will, sich nicht die Zeit nimmt, die Organisation kennen zu lernen, dann sucht man halt irgendetwas, womit man vielleicht Zustimmung bei einer Bevölkerungsgruppe bekommt, die mit unserer Organisation wenig zu tun hat. (Beifall bei der ÖVP.)
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Du weißt ganz genau, dass ich immer diejenige bin, die alle einlädt. Ich habe die Grüne Wirtschaft im Land eingeladen und habe gesagt: Ihr tretet jetzt an! – Ich habe Seminare gezahlt, damit sie unsere Wirtschaftskammerorganisation kennen lernen, und dass sie das kritisieren, was zu kritisieren ist, und nicht etwas, was es gar nicht gibt, wie sich in den Diskussionen und Gesprächen herausgestellt hat.
Ich habe auch mit Volker Plass ein Gespräch gehabt, weil er ... (Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.) – Halt, halt! Volker Plass gehört dir genauso! (Allgemeine Heiterkeit.)
Volker Plass hat mir via Zeitung ausrichten lassen, dass ich
kein Demokratieverständnis habe! Darauf habe ich gesagt: Eigentlich habe ich
mir von einem Grünen erwartet, dass er mir das ins Gesicht sagt und nicht feig
über die Zeitung ausrichten lässt. – Ich habe ihn dann zu einem Gespräch
gebeten, und da habe ich gesehen, dass ihn eigentlich unsere richtige Arbeit,
die wichtige Arbeit, die Interessenvertretung, die Gesetzesbegutachtung, die
Serviceleistungen überhaupt nicht interessieren, sondern ... (Bundesrätin
Dr. Lichtenecker: Nein! Das stimmt nicht!) – Warst du bei
diesem Gespräch oder ich? (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrätin
Dr. Lichtenecker: Aber ich kenne den Volker sehr gut!)
Er wollte sofort wissen, wie viele Vizepräsidenten er haben kann und wie das aussieht! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Nein!) – Du kannst nicht von null auf hundert hüpfen! Ruperta, das ist Sache, das hat er verlangt! Er hat uns erklärt, dass er neben der beruflichen Vertretung in der Kammer auch eine politische Vertretung aufbauen möchte. Darauf haben wir ihm erklärt, dass sowieso jeder Funktionär von einer wahlwerbenden Gruppe kommt.
Wie du weißt, haben wir bei der Kammerreform 2000, bei der wir uns ein Schlankheitskorsett verordnet haben, durch die wir Beiträge eingespart haben, die siebte Sparte eingerichtet – Information und Consulting –, wo ihr ja den größten Anteil habt. Da müsstet ihr euch freuen!
Das heißt, dass wir sehr wohl immer wieder am Puls der Wirtschaft sind und wissen, was verlangt wird, weshalb wir die Sparte eingerichtet haben. Uns geht es ganz einfach um Interessenvertretung, um Interessenausgleich im eigenen Haus.
Jetzt liegt eine Neustrukturierung unserer Fachorganisation auf dem Tisch. Es ist heute schon ausgeführt worden, dass wir da noch genug zu tun haben, um das auch umzusetzen.
Mir geht es nicht immer darum, Funktionäre einzusparen. Wir haben österreichweit 17 000 Funktionäre. Der Großteil davon ist ehrenamtlich tätig, auch wenn immer etwas anderes kolportiert wird. Wir sind eine Non-Profit-Organisation. Wir brauchen diese Leute. Ich möchte nicht, dass sie immer als die hingestellt werden, die überhaupt keine Ahnung haben, was die Mitglieder wünschen. Das möchte ich auch dazusagen. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das tut auch niemand!) – Doch, doch. Das wird immer wieder gemacht.
Dann hast du „Frau in der Wirtschaft“ und die „Junge Wirtschaft“ angesprochen. Ruperta, schau dir das einmal genau an! Ich bin Bundesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“. Ich habe „Frau in der Wirtschaft“ aufgebaut, und für „Frau in der Wirtschaft“ brennt mein Herz, denn mir war es wichtig, einmal aufzuzeigen, wie viele Unternehmerinnen es gibt. Mehr als ein Drittel aller Unternehmen wird von Frauen geführt, und derzeit liegt der Anteil der Frauen bei Neugründungen bei 39 Prozent.
Ich habe den Bundesvorsitz von „Frau in der Wirtschaft“ deshalb übernommen, weil es mir wichtig war, dass dieses Betriebshilfemodell, das wir in Niederösterreich entwickelt haben und erfolgreich umsetzen, in allen Bundesländern eingesetzt wird. Derzeit ist es
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so. Jede Unternehmerin ist Mitglied in „Frau in der Wirtschaft“ beziehungsweise fällt in das Betreuungsgebiet der „Frau in der Wirtschaft“.
In jeder Landeskammer gibt es eine Ansprechpartnerin, die Landesvorsitzende von „Frau in der Wirtschaft“ ist. Die Landesvorsitzenden treffen sich auf der Bundesebene. Von den Frauen wird eine Bundesvorsitzende gewählt, wobei wir nicht unterscheiden, woher sie kommt, welche politische Richtung sie hat. Uns geht es einfach nur darum, für die Unternehmerinnen Erleichterungen einzuführen.
Für uns ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Lippenbekenntnis. Wir sind diejenigen, die auch wirklich Vorschläge einbringen und die etwas umsetzen, sei es, dass es bei unseren WIFIs Kindergärten gibt, sei es, dass es die Betriebshilfe gibt, oder sei es, dass wir gesagt haben, wir hätten gerne eine steuerliche Berücksichtigung bei Betreuungshilfen. (Beifall bei der ÖVP.) Das sind Sachen, die „Frau in der Wirtschaft“ einbringt.
Die Arbeitsgemeinschaft „Frau in der Wirtschaft“ ist im Wirtschaftsparlament abgesegnet und mit der Zustimmung von allen eingerichtet worden. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Ja, aber da kann man sie ja direkt wählen! Da spricht überhaupt nichts dagegen!) – Ruperta! Was heißt „direkt wählen“? Ich sehe dahinter immer nur: Ich will hier an die Spitze! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Na, geh!) Man muss Vertrauen durch Arbeit gewinnen. Das kann ich nur jedem empfehlen. Und wenn du das Vertrauen hast, dann kommst du auch hinein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)
Basisdemokratie, das habe ich schon eingangs gesagt, wird bei uns verwirklicht. Unsere Wahlordnung, das gebe ich zu, ist nicht leicht zu durchschauen, dazu muss man sich hinsetzen, damit muss man sich halt einmal befassen. Die Auswirkung dieser Basisdemokratie ist, dass unsere Mitglieder die Vertreter in der Fachorganisation direkt wählen.
Weiters wird immer wieder folgende Aussage getätigt: Warum sind nicht-österreichische Staatsbürger nicht passiv wahlberechtigt und können damit nicht Funktionäre werden? Das ist total ungerecht! – So kann man das nicht sehen, und so ist (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker) – horch, horch! – die Aussage auch nicht richtig, denn es gilt das Gegenseitigkeitsprinzip. Nicht-österreichische Staatsbürger sind dann wählbar, wenn in dem Land, aus dem sie stammen, auch österreichische Staatsbürger gewählt werden können. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wissen wir!)
Ruperta, das ist ein faires und ein gerechtes System.
Ich muss dir ehrlich sagen, ich freue mich ja, dass ihr euch so mit der Wirtschaftskammerorganisation auseinander setzt, weil ich davon überzeugt bin, dass wir sie alle lieben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.14
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht hiezu noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 88 |
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2.
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz) (1365 d.B. und 1486 d.B. sowie
7579/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des
Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom
24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird
(2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz).
Der Bericht liegt
in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage vom 7. Juni 2006
mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
13.16
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Fraktion wird diesem zweiten EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz nicht zustimmen, wie wir auch schon bei der Vorgängerregelung nicht zugestimmt haben. Unsere Kritik in kurzen Worten skizziert:
Einerseits behält sich Österreich die restriktivste mögliche Version vor, wie man einen möglichst langen Übergangszeitraum bis zu einer völligen Gleichstellung von bulgarischen und rumänischen BürgerInnen am österreichischen Arbeitsmarkt herstellt. Ich weiß schon, dass diese sieben Jahre nicht in Stein gemeißelt sind, sondern dass das in diesen drei Phasen ablaufen wird. Österreich behält sich aber zumindest diese Möglichkeit vor und baut einmal vor, im schlimmsten Fall auch die restriktivste Variante auszunutzen. – Wir finden, das allein ist schon rein symbolisch nicht gerade ein schöner Willkommensgruß.
Man muss das schon so sehen: Bulgarische und rumänische Bürger haben in Zukunft sehr wohl ein Aufenthaltsrecht hier in Österreich, aber eben nur eine ganz eingeschränkte Arbeitsberechtigung.
Es wird ja immer argumentiert, dass – und deshalb seien auch solche so genannte Schutzmechanismen nötig – das unterschiedliche Lohnniveau zwischen Österreich und diesen Ländern ein starker Anreiz für jene Bürgerinnen und Bürger ist, hier in Österreich zu arbeiten. Dieses Lohnniveau ist aber unterschiedlich, auch ohne dass es die rechtliche Möglichkeit gibt, hier zu arbeiten. Wir denken, dass eine derartig lange Übergangsfrist vor allem dazu führen wird, dass es verstärkt zu Schwarzarbeit kommen wird. Es sind nicht die Personen, die hier nach Österreich kommen, um Arbeit zu suchen, die zu Lohndumping führen, sondern es sind genau solche Regelungen, die Schwarzarbeit im Prinzip indirekt fördern. – Dem können wir jedenfalls nicht zustimmen.
Faktisch ist es auch so, dass der Arbeitsmarkt sehr wohl in gewissen Bereichen zugänglich ist, allerdings nur in jenen Varianten, die sozial schlecht abgesichert sind,
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 89 |
denn diese Regelung begünstigt eine Ausweitung im Bereich der Saisonniers, von Erntehelferinnen und Erntehelfern und so weiter.
Man muss schon sagen: Einerseits freuen wir uns offenbar,
die Arbeitskraft dieser Menschen hier zu nützen, weil es Berufe gibt, für die
wir sie brauchen. Sie sollen aber bitte, zumindest so lange es uns möglich ist,
nur für jene Berufe herkommen, bei denen sie sozial möglichst schlecht
abgesichert sind. Das halte ich nicht für fair. Beispielsweise haben
Saisonniers keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, zahlen aber Beiträge. Das ist
keine faire Regelung. Es ist meiner Meinung nach nicht gerecht, zwar die
Arbeitskraft zu nutzen, aber damit keine soziale Absicherung zu verbinden. (Bundesrat
Schennach: Richtig!)
Wir sind jedenfalls nicht dafür, eine rechtliche Schlechterstellung auf bis zu sieben Jahre festzuschreiben, vor allem, wenn diese Schwarzmarktarbeit begünstigt. Wir werden dieser Regelung nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
13.19
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
13.19
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln unter dem Tagesordnungspunkt 7 die Problematik der Übergangsfristen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit der Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien. Diese Übergangsfristen im Bereich der Freizügigkeit – der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Wesentlichen – sollen ab dem EU-Beitritt für diese beiden Länder ausgedehnt werden.
Ich mache in diesem Zusammenhang aus unserer inhaltlichen Position vom Beginn an kein Hehl – ich werde das im Anschluss selbstverständlich auch begründen –: Wir begrüßen diese Initiative, weil wir der Meinung sind, dass diese Übergangsfristen bereits in der gesamten Debatte der EU-Osterweiterung mit guten Gründen erstens strapaziert wurden, zweitens aus verschiedenen Facetten inhaltlich beleuchtet wurden. Letztlich ist man zu einem Mechanismus gekommen, der nicht von vornherein eine restriktive Vorgangsweise für die Zukunft mit sieben Jahren zwingend festschreibt. Aber aus heutiger Sicht ist zu befürchten, dass diese Teilschritte – zwei, drei, zwei – wohl im Wesentlichen in Anspruch genommen werden müssen.
Ich mache auch kein Hehl daraus, dass wir deshalb zustimmen, weil insbesondere die Sorgen der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen im Zuge der Begutachtung und der Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck gekommen sind. Kollegin Konrad hat die Sorgen in diesem Zusammenhang angesprochen – ich bin allerdings der Meinung, dass es nicht ganz gerechtfertigt ist, das mit der Saisonnierproblematik zu vermischen, hier einen Zusammenhang herzustellen. Es geht in erster Linie um die Sorge hinsichtlich der Auswirkungen auf den heimischen Arbeitsmarkt. (Bundesrat Schennach: Aber die Sorgen und die Realität halten nicht Schritt!) Na ja, wenn das als Hoffnung zu werten ist, dann hoffe ich, dass all das so eintritt, zum jetzigen Zeitpunkt glaube ich es nicht.
Sie wissen, dass es, wenn wir den heimischen Arbeitsmarkt in diesem Zusammenhang als Argument dafür ins Treffen führen, dass wir diese Regelung begrüßen, im Wesentlichen um die exorbitant hohen Lohndifferenzen geht. Es sind nicht nur bescheidene, sondern exorbitant hohe Lohndifferenzen. Und wir glauben, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Angebotsdruck im Sinne der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte auf dem nationalen Arbeitsmarkt ausgelöst werden würde.
Wir werden heute, im Juni 2006, von einem Bundeskanzler regiert, der die Letztverantwortung für diese historische Rekordarbeitslosigkeit trägt. (Rufe bei der ÖVP: Rekordbeschäftigung!) In diesem Zusammenhang hat Kollege Schimböck bereits auf die Ent-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 90 |
wicklung der nicht vorhandenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik aufmerksam gemacht – die Zahlen sprechen ohnedies für sich.
Ich weiß, liebe Kolleginnen und Kollegen der ÖVP-Fraktion,
dass Sie diese Zahlen nicht gerne hören, ich darf aber in diesem Zusammenhang
ganz kurz auf die Entwicklung hinweisen – auch der Herr Bundesminister
wird die Zahlen nicht sehr gerne hören. (Zwischenruf
des Bundesrates Kneifel.)
Es ist im Moment die Bundesregierung, die für diese Rekordarbeitslosigkeit die Verantwortung trägt. Ich darf in diesem Zusammenhang die Zahlen vom Mai 2000 mit jenen vom Mai 2006 vergleichen: Die Gesamtarbeitslosigkeit in Österreich – das werden Sie auch nicht gerne hören – ist um 34 Prozent gestiegen!
Da die derzeitige Bundesregierung derart viel für die Jugend in Österreich übrig hat, darf ich auch die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit noch bringen: Die Jugendarbeitslosigkeit ist vom Mai 2000 bis zum Mai 2006 um ganze 76 Prozent gestiegen!
Und wenn wir uns dann – da geht es jetzt um die Sorge der Entwicklung für die Zukunft – mit den einschlägigen Studien auseinander setzen und schauen, wie sich der Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund der nicht vorhandenen Beschäftigungspolitik entwickeln könnte, verweise ich auf die jüngste Studie zum Thema „Ausblick auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Österreich bis zum Jahr 2009“, „Mikrovorschau“. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass – zusammengefasst – erstens eine ausgeprägte Angebotsexpansion zu erwarten ist – darauf wird man inhaltlich reagieren müssen – und es zweitens einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit geben wird. Das ist zusammengefasst das Thema dieser Studie, und ich glaube, dass man sich an den einschlägigen Fachstudien zumindest orientieren sollte.
Wie gesagt, immer nur dann, wenn es den Hintergrund einer nicht vorhandenen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik gibt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Darf ich eine Frage stellen?) Daher gibt es die Sorge, die wir in diesem Zusammenhang ganz stark zum Ausdruck bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu guter Letzt in diesem Zusammenhang noch auf ein Problem aufmerksam zu machen, das mit gelöst hätte werden können – aber die Gelegenheit wurde bedauerlicherweise nicht genutzt. Debatten wurden in diesem Zusammenhang schon geführt, daher nur ganz kurz: Es geht darum, dass man bewusst einerseits einen legalen Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt und andererseits einen illegalen Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt auseinander hält. Beim illegalen Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt gibt es ein besonderes Problem, das jetzt mit Bulgarien und Rumänien nicht neu ist, sondern im Zuge der EU-Osterweiterung schon 2004 in den einschlägigen Stellungnahmen besonders strapaziert wurde: die so genannte Scheinselbständigkeit.
Ich gehe davon aus, dass wir – bei all meinen kritischen Wortmeldungen – jetzt gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der ÖVP auf einem inhaltlichen Nenner sind, es wurde nur nicht gelöst. Insofern werbe ich jetzt sozusagen pro futuro für eine Regelung dieser Scheinselbständigkeit. Zu Beginn wurde dieses Problem ausschließlich von den Arbeitnehmer-Interessenvertretungen aufgezeigt. In weiterer Folge, nach intensiverer Debatte, gestehe ich zu, ist dies auch von der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung besonders als Problem strapaziert worden.
Worum geht es im Wesentlichen bei dieser Scheinselbständigkeit? – Es kreist immer um dasselbe Problem: Personen, die im Wesentlichen materiell, also jetzt im Substrat, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu qualifizieren sind, werden formell als Selbständige abgehandelt. Das ist ein Problem, das im Wesentlichen, sozusagen ge-
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danklich, aus der Sicht des Arbeitsmarktes in
Wirklichkeit einen illegalen Zugang zum Arbeitsmarkt bringt. (Bundesrat Mag. Himmer: Was ist ein „Substrat“ ...?)
In diesem Zusammenhang möchte ich den Vorschlag, der insbesondere auch von der Bundesarbeitskammer eingebracht wurde, noch einmal strapazieren. Es geht im Wesentlichen um eine Beweislastumkehr. Die Behörden sind in der Regel mangels Informationen nicht in der Lage, letztlich zu bewerten, ob es sich um einen Unselbständigen oder einen Selbständigen handelt. Die so genannte Beweislastumkehr, nämlich dass man die Vermutung aufstellt, dass es sich in bestimmten Bereichen eigentlich um Unselbständigkeit handelt und vom Unternehmer dann sozusagen das Nicht-Vorliegen der Selbständigkeit nachgewiesen werden muss, halte ich für ein geeignetes Instrumentarium. Es ist im Wesentlichen eine Beweislastumkehr.
Ich möchte daher noch einmal für die Zukunft dafür werben, dass wir dort, wo es gemeinsame Probleme gibt – es geht da nicht immer nur um die kleine Freizügigkeit des Arbeitsmarktes für die unselbständig Beschäftigten, sondern auch für den anderen Bereich –, dieses Problem der Scheinselbständigkeit pro futuro gemeinsam lösen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Summa summarum: Mit den dargelegten Argumenten begrüßen wir sozusagen die Aktivität im Bereich der Übergangsregeln für die Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien. Wir werden daher auch die Vorlage unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile ihm das Wort.
13.29
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Vorredner! Selbstverständlich stimmt unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf zu, denn es wäre geradezu absurd, hätten wir bei der letzten EU-Erweiterung unsere Nachbarländer diesen Regeln unterworfen, schlügen aber jetzt bei Bulgarien und Rumänien einen anderen Kurs ein. Das wäre, glaube ich, nicht nachvollziehbar.
Zur Problematik, die die Kollegin Konrad auch angesprochen hat betreffend Zuwanderung beziehungsweise Saisonniers: Es ist schon richtig, dass sie, wie Sie, Kollegin Konrad, gesagt haben, bei uns keine sozialrechtlichen Ansprüche haben, aber es sind faire Arbeitsverhältnisse auf Grund österreichischer Kollektivverträge. Und wenn Sie die Saisonniers hinsichtlich ihrer Zufriedenheit fragen, werden Sie das Resultat erhalten, dass jeder von ihnen sehr gerne wieder nach Österreich kommen wird, um hier einen Arbeitsplatz in Anspruch zu nehmen.
Wir werden auch in Zukunft trotz dieser Situation auf dem
Arbeitsmarkt in gewissen Branchen Saisonniers benötigen – das ist
inzwischen, glaube ich, jedem klar geworden, der sich mit Wirtschaft
beschäftigt. (Präsidentin Roth-Halvax übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Herr Kollege Klug, da Sie hier wieder einmal das Thema
Arbeitsmarkt und Arbeitsplätze aus Ihrer Sicht dargestellt haben, darf ich Sie
ein bisschen in die Vergangenheit zurückführen und Ihnen die Arbeitsmarktdaten
aus dem Jahr 1998 zeigen. (Der
Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Unter der Regierung Klima hatten
wir 3 043 000 Beschäftigte. Unter der Regierung Schüssel hatten
wir im April 2006 3 256 000 Beschäftigte. Das ist ein Plus
von 213 000 Arbeitsplätzen. (Beifall
bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Gruber:
... Geringfügige!)
Arbeitslosigkeit im April 1998, Regierung Klima, SPÖ (Bundesrat Gruber: Und die ÖVP war nicht dabei, oder?): 241 151 Arbeitslose. April 2006: 232 458 Arbeitslose.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 92 |
Das ist ein Minus von 8 693 Personen. (Bundesrat Gruber: Und wer war Wirtschaftsminister? Der Herr Schüssel, oder? Das musst du dazusagen!) Ich glaube, die Trendwende auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich ab, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn Ihnen das nicht passt, weil Nationalratswahlen nahen, denn das ist natürlich ein Argument weniger für Sie! (Bundesrat Gruber: Du musst sagen, wer damals verantwortlich war in der Koalition!)
Noch ein Vergleich: April 1998, Regierung Klima: Arbeitslosenquote 7,4 Prozent. April 2006, Regierung Schüssel: 6,7 Prozent Arbeitslose. (Bundesrat Gruber: Das hättet ihr gerne!) – Auch wieder besser. Also die Rekordarbeitslosigkeit in diesem Lande war seinerzeit unter einer SPÖ-geführten Regierung. (Bundesrat Gruber: Du hast die ÖVP-Statistik in der Hand! Du solltest dir eine andere nehmen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPÖ, seien Sie nicht nervös, weil Ihnen das Argument für den Herbst fehlt! – Wir schaffen die Trendwende auf dem Arbeitsmarkt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und wenn wir 2,5 Prozent Wirtschaftswachstum haben, dann werden wir diesen Trend verstärken (Bundesrat Mag. Klug: Wo?), und wir werden im Herbst sehr gute Daten haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl. – Zwischenruf der Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bundesrat Gruber: Ihr habt den Trend eh geschafft: 5 Prozent sind teilzeitbeschäftigt!)
Herr Kollege Gruber, ein bisschen Angst habe ich schon, dass im Herbst vielleicht die Statistik verschlechtert wird, nämlich dann, wenn vom ÖGB leider ein paar Leute entlassen werden müssen. Das könnte sein. (Bundesrat Gruber: Da hätte ich an deiner Stelle andere Ängste!) Aber das könnte passieren. (Bundesrat Gruber: Ich erinnere nur an die Steiermark, an Salzburg und so! Da hätte ich andere Ängste an deiner Stelle!)
Herr Kollege Klug, weil Sie immer vom „derzeitigen
Bundeskanzler“ sprechen: Ich glaube, Sie werden im Herbst im Zusammenhang mit
dem derzeitigen Bundeskanzler das Vokabel „derzeitig“ streichen müssen (Bundesrat Konecny: Dann ist er es nicht mehr, der Meinung sind wir auch!), aber
dafür sofort „zukünftig“ einsetzen müssen. Und dafür arbeiten wir! –
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.33
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird (1349 d.B. und
1487 d.B. sowie 7580/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 93 |
Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Klug. Ich erteile es ihm.
13.34
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Ausführungen des Herrn Berichterstatters wurde das Problem ausreichend dargelegt. Es geht im Wesentlichen darum, dass man auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagiert. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine bestimmte Maßnahme aus der Vergangenheit (ironische Heiterkeit und Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer) – seitens der derzeitigen Bundesregierung – verfassungswidrig war.
Insofern kann man relativ schnell zur inhaltlichen Einschätzung und Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes kommen. Wenn man allerdings schon die Tagesordnung des Bundesrates in diesem Zusammenhang strapaziert, dann ist ein einminütiger Ausflug in den Hintergrund dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes durchaus lohnenswert. Worum geht es denn in dieser Sache?
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss weit zurückschauen, nämlich in das Jahr 2000, um die Wurzeln dieses politischen Übels zu finden. Ich darf in diesem Zusammenhang an das Budgetbegleitgesetz 2000 erinnern. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Ich hoffe doch stark, dass das 2000er-Trauma heuer im Herbst beendet wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, was ist damals
passiert? – Mit dem Budgetbegleitgesetz 2000 haben sich die derzeit
Mächtigen in politisch unverschämter Weise an Sozialtöpfen bedient (Bundesrat
Mag. Himmer: Reden wir jetzt
über die BAWAG ...?) und diese Mittel zweckwidrig verwendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen darum, dass finanzielle Mittel aus dem Insolvenz-Ausfallfonds in nicht unbeträchtlicher Höhe einerseits der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, durchaus beachtliche 269 Millionen €, und andererseits dem Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsanstalt, durchaus auch beachtliche 145 Millionen €, zugeführt wurden.
Ich habe zuvor darauf hingewiesen, dass man sich in politisch meines Erachtens durchaus nicht nur zweckwidrigerweise, sondern auch unverschämterweise an Sozialtöpfen bedient hat. Dieses Hineingreifen in fremde Töpfe hatte den ausschließlichen politischen Hintergrund und hat ausschließlich dazu gedient, dem Null-Defizit-Fetischismus des Finanzministers zu huldigen und letztlich die Bundeszuschüsse zu diesen beiden Sozialversicherungsträgern möglichst gering zu halten. (Bundesrat Mag. Himmer: Das verspekuliert ihr an einem Nachmittag!)
Da die Reaktion des Verfassungsgerichtshofes zwar etwas dauert, aber selbstverständlich auf den Fuß folgt, bin ich der Meinung, dass dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine Warnung für alle zukünftigen Aktivitäten in diesem Zusammenhang darstellen sollte – eine positive Reaktion darauf darstellt. Und daher erlauben
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 94 |
wir uns, dieser Vorlage
zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. –
Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)
13.39
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Der zukünftige Präsident! – Bundesrat Konecny: Einmal darf er noch schimpfen!)
13.39
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: „Frau Präsidentin!“) Das, was Herr Kollege Klug gesagt hat, ist richtig, nämlich dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes der Anlass dafür ist, dass wir heute über diese Materie ... (Bundesrat Mag. Klug: Nein, das ist falsch! Das habe ich nicht gesagt! Die Bundesregierung ist der Anlass! – Bundesrat Gruber: Der Anlass war die Bundesregierung!) – Der Verfassungsgerichtshof hat uns veranlasst, das auf Grund des Erkenntnisses noch einmal zu bearbeiten.
Das Erkenntnis hat gelautet, dass sich der Gesetzgeber mit dieser Materie noch einmal beschäftigen soll, weil sie bestimmte strukturelle Probleme aufgewiesen hat, auf die der oberste Gerichtshof hingewiesen hat.
Die Wirtschaftskammer
und die Sozialpartner bekennen sich zu einer Lohnnebenkostensenkung sowie zu
einer Senkung der Beiträge zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds. Wissen Sie,
warum? – Weil es dort in diesem Topf, von dem Sie gesprochen haben,
Überschüsse gegeben hat. Und warum hat es Überschüsse gegeben? – Weil wir
hier in diesem Haus gemeinsam die Abfertigung
Neu eingeführt haben und weil
nicht mehr so viel Geld für Ausfälle nach Insolvenzen in Betrieben bezahlt
werden musste, weil es eine Verbesserung gegeben hat, weil weniger aus diesem
Topf substituiert werden musste und im Falle von Ausfällen bei Abfertigungszahlungen
an Beschäftigte weniger überwiesen werden musste. Das war der Grund.
Wir halten eine Senkung der Lohnnebenkosten für sehr sinnvoll, weil das den Standort stärkt. Und eine Senkung des Beitrages zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds ist gerechtfertigt und sehr sozial, weil das wirtschaftlich sinnvoll ist, weil das vom Arbeitsmarkt her sinnvoll und auch sehr sozial ist, wenn durch eine Senkung der Lohnnebenkosten wieder mehr Leute in Beschäftigung kommen, denn dann sind wir wettbewerbsfähiger, dann sind wir stärker im internationalen Wettbewerb – und damit können mehr Leute in Österreich Arbeit haben. Deshalb ist diese Korrektur des Gesetzes äußerst sinnvoll. Wir werden dem selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.42
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 95 |
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird (1424 d.B. und
1489 d.B. sowie 7563/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Höfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Johann Höfinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher gleich zum Antrag kommen.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke für die Berichterstattung.
Ich zögere noch,
weil wir noch einmal durchzählen, ob genug Bundesräte anwesend sind. – Ich
zähle nicht die Hälfte der Bundesräte, somit ist die erforderliche Anwesenheit
nicht gegeben.
Ich unterbreche
die Sitzung und bitte die Ordner, flott tätig zu werden.
(Die Sitzung
wird für kurze Zeit unterbrochen und wieder aufgenommen.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Meine Damen und Herren Kollegen, ich habe eingeläutet und bitte in Zukunft
um etwas mehr Disziplin!
Weitere
Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wir gelangen nun
zur Abstimmung.
Der
gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Absatz 2
Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von
mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von
mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest, die nun gegeben ist.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 96 |
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und
das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz
2006 (KMU-FG 2006) (829/A und 1466 d.B. sowie 7548/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden – KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006).
Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Zu Wort gemeldet
hat sich Herr Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.
13.47
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns mit dem KMU-Förderungsgesetz, das die Bundesregierung vor einigen Monaten sehr groß angekündigt hat. Heute liegt es uns zur Beschlussfassung vor.
Bemerkenswert daran ist für uns natürlich der Zusammenhang, dass das einige Monate vor der kommenden Nationalratswahl passiert, weil wir sehr interessiert feststellen, dass die ÖVP und diese Bundesregierung ihr Interesse für den Mittelstand und für die KMUs wieder entdeckt haben, was ja kein Nachteil ist (Bundesrat Höfinger: Vier Jahre lang!), meine Damen und Herren, denn für den Mittelstand und für die KMUs ist während der Kanzlerschaft von Bundeskanzler Schüssel mit Unterstützung durch das BZÖ und die FPÖ nicht sehr viel Positives geschehen.
Im Gegenteil, Herr Staatssekretär: Auf Grund der 60 Belastungsmaßnahmen dieser Bundesregierung hat der Mittelstand deutlich weniger Geld zur Verfügung als noch vor fünf Jahren. Konkret heißt das, diese Einkommensgruppe hat zwischen 300 € und 1 100 € im Jahr verloren.
Aber auch die mittelständische Wirtschaft hatte nichts zu lachen. Ganz im Gegenteil: So hat die ÖVP unter kräftiger Mithilfe der FPÖ und des BZÖ den Klein- und Mittelbetrieben das Wirtschaften nicht gerade leicht gemacht, in Wirklichkeit sogar enorm erschwert. Diese Bundesregierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, hat sich nicht davor gescheut, die letzte Investitionsbegünstigung sowie die Zuwachsprämie noch Ende 2004 abzuschaffen. Dafür hat diese Bundesregierung ihre Großzügigkeit gegen-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 97 |
über Großkonzernen demonstriert und das Füllhorn in Form von Milliardengeschenken über diese geleert. (Ruf bei der ÖVP: Nein, das war die BAWAG!) – Nein!
Eine Maßnahme in diese Richtung, Herr Kollege, war die Senkung der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent und die Einführung der Gruppenbesteuerung, durch die Verlustbetriebe im Ausland zu Lasten des Mittelstandes, der KMUs und der österreichischen Steuerzahler subventioniert wurden. Durch eine Korrektur dieser Maßnahmen wären Mittel vorhanden, die zu einer echten Entlastung des Mittelstandes sowie der KMUs führen könnten.
Das, was uns heute vorliegt, kann man bestenfalls als zwei
Minimaßnahmen bezeichnen, die unserer Meinung nach zu keiner Entlastung
der KMUs und des Mittelstandes führen werden. Diese beiden Gruppen kann man als
Job-Motor der österreichischen Wirtschaft bezeichnen, arbeiten doch
50 Prozent aller Beschäftigten in diesen Betrieben, also mehr als
1 Million Menschen. (Bundesrat Mayer: Wo Sie Recht haben, haben
Sie Recht!)
Eine Entlastung für diese mittelständische Wirtschaft ist
zwingend notwendig, damit unter den jetzigen Rahmenbedingungen nicht wieder
7 000 Betriebe, Herr Kollege Mayer, zusperren müssen, so, wie im
letzten Jahr (Zwischenruf des Bundesrates Mayer) – nein,
Herr Kollege! –, zum Nachteil von 29 000 Beschäftigten, die dort
ihre Arbeit verloren haben. Herr Kollege Klug hat ja auf die
Arbeitsplatzsituation, auf die Arbeitslosenzahlen hingewiesen. (Neuerlicher
Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Herr Kollege Mayer, das sollte den Verantwortlichen, die die
Rahmenbedingungen für die KMUs und den Mittelstand schaffen, zu denken geben,
Rahmenbedingungen, die es ermöglichen – das sollte nicht nur für die
Statistik sein! –, dass so und so viel in die Selbständigkeit gehen, dass
sich so und so viele selbständig machen und auch überleben können,
und verhindern, dass in einem Jahr 7 000 Betriebe wieder zusperren
müssen und 29 000 Mitarbeiter auf der Straße stehen. (Zwischenrufe
bei der ÖVP.) – Eben, aber das kann ja nicht der Erfolg sein, dass man
mit Statistiken hinausgeht und damit protzt, um wieviel sich die Zahl der
Selbständigen erhöht hat! Ein Jahr später oder zwei Jahre später oder
spätestens nach drei Jahren sperrt die Hälfte wieder zu! Das kann doch nicht
der Sinn sein! (Bundesrätin Zwazl: Das stimmt nicht!)
Meine Damen und Herren! Wir werden trotzdem diesen Minikorrekturen unsere Zustimmung geben, obwohl wir nicht davon überzeugt sind, dass es zu jener Entlastung des Mittelstandes und der KMUs kommen wird, die diese dringend brauchen würden.
Ich möchte hier noch einmal den Entschließungsantrag, der von unserer Nationalratsfraktion eingebracht wurde, in Erinnerung rufen. Dessen Umsetzung würde zu jener Entlastung führen, die so dringend notwendig wäre. Die Forderung von uns Sozialdemokraten heißt, Nägel mit Köpfen zu machen – und keine halbherzigen Korrekturen und Reparaturen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
13.52
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.
13.52
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gruber, mit Ihren Ausführungen haben Sie sich schon auf dünnes Eis begeben. In diesem Saal sind wir uns doch, wie ich meine, alle einig: Die SPÖ kann nicht wirtschaften! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber: Aber geh!)
Ich glaube, es gibt eine Beweislage, die so eindeutig ist, dass man darüber gar nicht mehr zu diskutieren braucht. Wenn Sie uns jetzt vor der Nationalratswahl vorwerfen
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 98 |
(Bundesrat Gruber: Das sehen wir an eurer Politik, wer nicht wirtschaften kann! Hohe Arbeitslosigkeit!), dass wir für die KMUs nichts getan hätten oder nichts tun (Bundesrat Gruber: Habt ihr ja nicht!), dann darf ich Ihr Gedächtnis ein bisschen auffrischen: Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen € (Bundesrat Gruber: Deshalb haben 7 000 zugesperrt!), Eigenkapitalstärkung durch 50 Prozent weniger Steuer auf nicht entnommene Gewinne, Senkung der Körperschaftsteuer von 34 auf 25 Prozent (Bundesrat Gruber: Das war in erster Linie für die Großkonzerne!), 50 Prozent Lohnkostenerstattung im Falle eines Freizeit- oder Arbeitsunfalles und im Krankheitsfall, 1 000 € Lehrlingsscheck plus Blum-Prämie, Mindestbeitragsgrundlage zur Krankenversicherung halbiert, 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung abgeschafft, 20 Prozent Bildungsfreibetrag, 25 Prozent Forschungsfreibetrag und 8 Prozent Prämie auch für Auftragsforschung. (Bundesrat Gruber: Ich bin tief „beeindruckt“, wenn 7 000 Betriebe zusperren, was ihr für eine Politik macht!)
Herr Kollege Gruber, das sind einfach Fakten und Dinge, die
den Klein- und Mittelbetrieben zugute kommen, die sie auch brauchen – das
gebe ich zu –, und zwar zur weiteren wirtschaftlichen Existenz. Da sind
wir uns einig. (Bundesrat Gruber: Und 7 000 sperren trotzdem
zu!)
Lassen Sie mich nun zum KMU-Paket kommen und sagen, ich bin froh darüber und dankbar, dass Sie im Ausschuss zugestimmt haben und dass das heute einstimmig ist. Aber denken Sie zum Beispiel an die Ein- und Ausgabenrechner: Verlustvortrag auf drei Jahre, nicht nur Anlaufverluste, Verlustvortrag auf drei Jahre, denn auf sieben Jahre wäre das sinnlos (Bundesrat Gruber: Manche sperren im dritten Jahr zu!), denn wenn jemand sieben Jahre Verluste schreibt, dann ist er ohnehin nicht mehr auf dem Markt. – Eine sinnvolle Maßnahme also!
Wir haben zum Beispiel unter den 60 000 Gastronomiebetrieben in Österreich, glaube ich, 80 Prozent Einnahmen- und Ausgabenrechner. Also eine gezielte Maßnahme, Herr Staatssekretär Finz, für diese Unternehmensgruppe. – Den Verlustvortrag habe ich schon erwähnt. Umsatzsteuerpflicht erst ab 30 000 €, und auch den Kreditzugang im Zuge der Basel-II-Konditionen haben wir wieder verbessert. Summa summarum also wirksame Maßnahmen für die KMUs. Ich glaube, die sind notwendig, und ich danke noch einmal dafür, dass das einstimmig erfolgt ist. Aber halten wir dieses Thema vielleicht aus dem Nationalratswahlkampf heraus und helfen wir den Unternehmen auch in Zukunft! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.55
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker vor. – Bitte.
13.55
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem KMU-Förderungsgesetz, wie es hier vorliegt, werden Teile langjähriger Forderungen von uns Grünen umgesetzt – und das wird deshalb heute auch unsere Zustimmung erhalten, wenn auch klar sein muss, dass die nächsten Schritte gesetzt werden müssen, was wahrscheinlich nicht mehr in Ihren Agenden liegen wird. Aber werden wir doch einmal sehen. – Das zum Thema Wahlkampf.
Die klein- und mittelständischen Unternehmungen zu sichern, das ist ein klares Signal für die Wirtschaft, auch für die Leitbetriebe und ganz wichtig auch für die Regionen. Wirtschaftskreisläufe zu stärken, das muss im Vordergrund stehen.
Herr Staatssekretär Finz, was wir zutiefst bedauern, ist, dass man diese österreichische EU-Präsidentschaft nicht dazu genützt hat, die Harmonisierung des Steuer-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 99 |
systems voranzutreiben. Das ist ein Manko, das wir in der EU haben ... (Zwischenbemerkung des auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretärs Dr. Finz.) – Ja, aber ich nehme an, zumindest behauptet das Schüssel immer, dass Österreich jetzt die Leadership hatte (Bundesrat Schennach: Wenn man Präsidentschaft hat, muss man Initiativen setzen!), und entsprechende Schritte muss man da auch setzen.
Selbst konservative Ökonomen – das ist jetzt bewusst die männliche Form, weil es eben Männer sind – sagen, dass die Senkung der KöSt auf 25 Prozent völlig überzogen war. Herr Staatssekretär Finz, Sie wissen das genau, denn wenn wir die Bemessungsgrundlage mit einbeziehen, sind wir bei einem Effektivsteuersatz von 19 Prozent. Ein Vergleich mit der Slowakei, die hier immer federführend angeführt wird, zeigt, dass diese einen effektiv höheren Steuersatz hat. Und das kann doch nicht sein. Wir sind ein Land, das eine hervorragende Struktur zur Verfügung stellt. Wir sind ein hervorragender Standortfaktor in Bezug auf verschiedene Kriterien, die notwendig sind – und dennoch geben wir es so billig und unterminieren damit unsere Grundlage, um überhaupt die Struktur zu sichern, den Standort zu sichern. Das halten wir für einen massiven Fehler.
Wichtig ist, bei der Steuerpolitik über den Tellerrand zu schauen; dies ist ein zentraler Bereich. Wir sehen nicht, wo das in dieser Form geleistet worden ist oder geleistet wird. Die Europäische Union nicht nur im Gesamten als Friedensprojekt zu sichern, nicht nur als Wirtschaftsunion zu sehen, sondern auch als soziales Projekt, als Sozialunion, was ein wichtiges Thema für uns ist, das kann mit einer Steuerpolitik, wie sie momentan in Europa, momentan auch in Österreich vonstatten geht, nicht geschehen, weil uns damit die Grundlagen genommen werden, die notwendig sind, um die Systeme auch im Bereich der Gesundheit, im Bereich der Bildung, im Bereich der Pensionen zu sichern. Da gibt es große Mankos, und die werden wir doch ab Herbst wohlweislich ändern wollen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.59
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.
13.59
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist das eine sinnvolle Maßnahme, zwar keine ganz große, weltbewegende, die wir heute hier beschließen, aber sie geht in die richtige Richtung.
Investitionsbegünstigungen gab es unter jeder Regierung in der Zweiten Republik, in verschiedensten Formen: sie wurden abgeschafft, sie wurden neu aufgebaut, sie wurden angepasst, und ich glaube, dass es gerade im Bereich der Förderung der Investitionen immer Anpassungen geben muss. Man darf nicht vergessen, dass sich Veränderungen da wesentlich schneller vollziehen als in anderen Bereichen.
Wir hatten einen Investitionsfreibetrag, 20 Prozent bares Geld sozusagen oder Abzug von der Steuer, wenn man investiert hat. Es hat bis 2004, wie Herr Bundesrat Gruber von der SPÖ richtig ausgeführt hat, auch eine Investitionszuwachsprämie gegeben,. Diese ist jetzt ausgelaufen, man suchte einen neuen Weg, um wiederum die richtige Sparte zu stärken, und das ist eben der Freibetrag für investierte Gewinne für etwas mehr als 300 000 Betriebe in Österreich, vorwiegend Kleinst- und Kleinunternehmer; das sind nämlich diejenigen, die Einnahmen-/Ausgabenrechner sind, und nur für diese gilt auch diese Investitionsprämie.
Damit wird ein steuerlicher Anreiz geboten, und das wird wahrscheinlich dazu führen, dass da und dort wieder investiert wird. Ich glaube, dass diese Investitionen zwar keine
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 100 |
großen sein werden, denn jemand, der Einnahmen-/Ausgabenrechner wird, wird nicht in der Lage sein, Millionen zu investieren, aber es werden viele kleine Investitionen vorwiegend – ich würde sagen, zu fast 100 Prozent – von der örtlichen, von der regionalen Wirtschaft ausgeführt werden. Das heißt, diese Maßnahme hat auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaft im unmittelbaren Bereich und auf deren Arbeitsplätze.
Ich glaube, insgesamt gesehen – aber das möchte ich nicht noch einmal ausführen, das hat Herr Kollege Perhab schon sehr gut gesagt – hat die Regierung mit diesen beiden Abgaben-Paketen, mit diesen Regelungen nach unten, und mit der Steuerreform auch der Wirtschaft sehr geholfen. Das hindert aber die Bundesländer, die eigene Mittel ebenfalls im Rahmen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung haben, nicht daran, in eine ähnliche Kerbe zu schlagen.
In Kärnten, und zufällig heißt der Wirtschafts- und Finanzreferent in Kärnten Jörg Haider (Oh-Rufe bei der SPÖ – Bundesrat Schennach: Deshalb schaut die Wirtschaft in Kärnten so aus!) ... – Wenn jemand etwas Positives bringt?! (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Hypo Alpe-Adria-Bank!) Das sind die Statistiken, die Sie lesen, oder das, was die veröffentlichte Meinung zutage bringt. Befragen Sie einmal die Kärntner Betriebe über die Zufriedenheit! – Die ist größer als in den anderen acht Bundesländern.
Wir haben in Kärnten eine Nahversorgungsförderung mit Direktzuschüssen eingeführt. Wir haben eine Tourismusförderung mit 25 Prozent verlorenem Zuschuss, die stark in Anspruch genommen wird, und wir wollen jetzt neu – mit Hilfe der Wirtschaftskammer wird uns das gelingen – für die kleinen und mittleren Gewerbebetriebe von 10 Prozent verlorenem Zuschuss auf 20 Prozent erhöhen.
Ich meine, es kann nicht allein der Bund sein, der hilft, sondern es müssen auch die Regionen, es müssen auch die Bundesländer mithelfen. Kein Bundesland wird daran gehindert, mitzuwirken, aber in Wien zum Beispiel gibt es diese Förderungen nicht. Ich glaube, dass die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung gemeinsam mit der Landesförderung, wenn sie funktioniert, positive Rahmenbedingungen für unsere Klein- und Kleinstbetriebe und somit auch für unsere Unternehmer-Familien schaffen könnte. Für unsere Ein-Mann-Betriebe beziehungsweise für unsere Betriebe mit null Mitarbeitern – denn da steht ja meistens eine Familie dahinter – könnte somit ein Familieneinkommen gesichert werden. Unsere Unternehmer-Familien würden davon nur profitieren, und somit könnten natürlich auch Tausende Arbeitsplätze gesichert werden.
14.03
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Nächste Wortmeldung: Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
14.03
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das seit Monaten von den Regierungsparteien angekündigte KMU-Förderungsgesetz steht heute hier im Bundesrat zur Diskussion. Ich finde das sehr wichtig und begrüße grundsätzlich diese Entscheidung.
Die Änderung dieses Gesetzes sollte im Wesentlichen ein Mittelstandspaket werden. – Das, was davon geblieben ist, beschränkt sich jedoch im Wesentlichen auf zwei Maßnahmen.
Zum Ersten soll zur Stärkung ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden. Das heißt, ein Gewinnanteil von maximal 10 Prozent soll dann steuerbefreit sein, wenn dieser Betrag im begünstigten Anlagevermögen investiert wird, wobei die Begünstigung je Steuerpflichtigen mit 100 000 € pro Jahr begrenzt ist.
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Zum Zweiten wird die für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern geltende Umsatzgrenze von derzeit 22 000 € auf 30 000 € angehoben. – Diese Entlastung steht jedoch in keiner Relation zu den Belastungen der letzten Jahre!
Wir wissen, dass wir in einem funktionierenden Wirtschaftskreislauf jede Form von Betrieben brauchen: die Klein-, die Mittel- und natürlich auch die Großbetriebe. Wir alle wissen auch, dass Großbetriebe sehr viele Klein- und Mittelbetriebe beschäftigen und dadurch indirekte Exporte möglich sind. Aber vor allem muss man die Wirklichkeit und die Wichtigkeit der heimischen Klein- und Mittelbetriebe unterstreichen, denn die österreichische Wirtschaftsstruktur ist von diesen Unternehmen besonders geprägt. Entlastungen im Bereich der KMU sind besonders wichtig, bedenke man – wir haben es heute schon gehört –, dass zirka 70 Prozent der Arbeitsplätze von diesen geschaffen werden. Gerade deshalb ist es wichtig, sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten zu unterstützen.
Die Rahmenbedingungen für die Klein- und Mittelbetriebe haben sich in den letzten Jahren verschlechtert – trotz der Behauptung, dass die KMU um 1,3 Milliarden € entlastet worden seien! Wie Kollege Gruber schon erwähnt hat, wurden im vergangenen Jahr 7 000 Betriebe der KMUs zugesperrt; mehr als 25 000 Arbeitsplätze gingen dadurch verloren. Hingegen sind die großen Gewinner der letzten Steuerreform jene internationalen Konzerne, die für ihre Investitionen in „Verlusttochtergesellschaften“ rund um die Welt gefördert werden.
Es kann nicht sein, dass Betriebe, die ihre Niederlassungen ins Ausland verlagern, dafür auch noch steuerliche Vorteile genießen. Dadurch wird die Abwanderung auch noch subventioniert. Es profitieren die Großen, die international agierenden Konzerne. Für jene Unternehmen, die im Inland investieren und dadurch Arbeitsplätze sichern beziehungsweise schaffen, muss diese Form der Gruppenbesteuerung auch weiterhin aufrechterhalten bleiben.
Wenn man sich konkret die Zahlen der Körperschaftsteuer der Großkonzerne anschaut, so sieht man, dass im Jahre 2001 noch 6,2 Milliarden € an den Fiskus abgeliefert wurden. Nach der Steuerreform 2005 wurde nur noch ein Betrag von sage und schreibe 3,6 Milliarden € an die Finanz abgeführt. – Dass wir das KMU-Paket heute beschließen, ist auch ein Eingeständnis, dass man das reparieren muss.
Wir brauchen eine Steuerreform, die zu einer echten und spürbaren Entlastung auch der Klein- und Mittelverdiener führt. Das bringt eine Ankurbelung des Konsums, eine Belebung der Inlandsnachfrage und eine Stärkung des Mittelstandes. Es muss mehr Geld für die Infrastruktur, für die Forschung, für die Bildung und für die Qualifizierung zur Verfügung gestellt werden. In Europa muss das Steuerdumping gestoppt werden. Jetzt subventionieren Nettozahler wie Österreich mit ihren Beiträgen die niedrigsten in den neuen EU-Staaten. Das kann doch nicht sein!
Leider kennen wir auch die Auswirkungen in unserem Land und haben auch traurige Rekorde zu verzeichnen: 380 000 Menschen in Österreich sind ohne Erwerbsarbeit auf der Straße – so viele wie niemals zuvor seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, auch um ein Viertel – 75 000 Menschen – mehr als im Jahre 2000.
Das Fatalste, Herr Staatssekretär Finz, ist jedoch meiner Überzeugung nach die Jugendarbeitslosigkeit, die leider auch in der negativen Rankingliste mit über 70 000 jungen Menschen, die ohne Beschäftigung sind, an der Spitze steht. Durch diese negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist auch die Kluft zwischen reich und arm deutlich größer geworden. Die Zahl jener Menschen, die davon betroffen sind, liegt bereits bei 460 000. Besonders krass ersichtlich wird das, wenn man weiß, dass heute die hundert reichsten Österreicher sechsmal so viel Vermögen haben als jene Millionen Lands-
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leute, die an der anderen Seite der Einkommenspyramide stehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, stellen wir wieder den Menschen in den Mittelpunkt – nicht nur die Gewinne und die Großkonzerne!
Wir von der SPÖ werden dem KMU-Förderungsgesetz zustimmen,
denn ein kleiner Schritt nach vorne ist doch besser als die üblichen zwei
Schritte zurück. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.10
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Zwazl. Ich erteile es ihr. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Fünf Seiten hast jetzt mitgebracht! – Bundesrätin Zwazl – auf dem Weg zum Rednerpult –: A går nix, i såg des, wås i då g’hert håb!)
14.10
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass jetzt hier im Hohen Haus alle ein Herz für die Klein- und Mittelbetriebe entdeckt haben. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wir haben das immer schon gehabt!) Das Gefühl habe ich nicht, denn die Unternehmer sind nach Ansicht mancher ja immer die schwarzen Schafe gewesen, die schwarz Mitarbeiter beschäftigen, und so weiter, obwohl ein Großteil, 80 Prozent der Klein- und Mittelbetriebe ... (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ihr lasst pfuschen! Wer hat die Bedienerin angemeldet? Wer macht den Gartenzaun? – „Nachbarschaftshilfe“, das ich weiß schon, aber die besteht immer aus 12 bis 20 Personen. (Bundesrat Gruber: Ich lasse nicht pfuschen, Frau Kollegin!)
Ich möchte mich ja nur recht herzlich bedanken für Ihr Interesse an den Klein- und Mittelbetrieben, und ich muss sagen, wir haben auch Erfolge erreicht, daher sollten wir die Personen, die Unternehmungen, für die diese Regelungen gemacht sind, nicht entmutigen. Derzeit herrscht überall ein ungeheurer Wettbewerb, und deshalb ist es ganz wichtig, dass man die Leute unterstützt. Unterstützen könnten wir alle sie am besten, indem wir sie als Kunden akzeptieren und ab und zu auch in Klein- und Mittelbetriebe einkaufen gehen. Ich sage immer wieder: Gebt uns eine Chance, schaut euch die Geschäfte an, geht in euren Orten und Städten einmal zur klein- und mittelständischen Wirtschaft! – Das wäre schon einmal ein wesentlicher Beitrag.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin sehr froh darüber, dass wir in letzter Zeit wirklich sehr viel für die Wirtschaft rübergebracht haben. In der Wirtschaft ist es gefährlich, die Unternehmungen auseinander zu dividieren. Wir brauchen Groß- und Kleinbetriebe, wir sind wie miteinander verbundene Gefäße, wir brauchen Leitbetriebe. Deshalb ist es auch so, dass wir sagen, ob jetzt Gruppenbesteuerung oder KöSt-Senkung, wir haben sehr viele kleine Betriebe, die ganz einfach auch in den Genuss von Begünstigungen kommen sollen. Und es gibt die Gruppe der Einnahmen-/Ausgabenrechner, für die jetzt dieser Verlustvortrag gilt, für den wir sehr lange gekämpft haben. Ich gebe zu – und du weißt das, Herr Staatssekretär Finz –, dass ich das Gefühl gehabt habe, dass sich das Finanzministerium viel zu lange zieren wird, diesen Verlustvortrag für die Einnahmen‑/Ausgabenrechner festzulegen. Das ist aber sehr wichtig, denn die Umweltkatastrophe 2002 hat leider Gottes aufgezeigt, wie ungerecht es ist, dass Nichtbilanzierer wie eben Einnahmen-/Ausgabenrechner diesen Verlustvortrag nicht haben.
Ich habe mir jetzt einmal ausgerechnet, wie das ausschaut: Wenn zum Beispiel ein Einnahmen-/Ausgabenrechner wegen eines Forderungsausfalles oder weswegen immer einen Verlust von 40 000 € hat, in den weiteren Jahren jedoch einen Gewinn von durchschnittlich 25 000 €, so ergibt sich durch den Verlustvortrag ein Steuererspar-
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nis von 12 458 €. Das ist für diese kleinen Betriebe wirklich eine erkleckliche Summe, und das sollten wir auch wirklich als sehr positiv verkaufen. Wir haben heute schon davon gesprochen, dass 52 Prozent unserer Mitglieder, unserer Betriebe, Ein-Mann-Unternehmer sind, und die profitieren davon wirklich.
Etwas ist mir auch ganz wichtig, und gerade für Klein- und Mittelbetriebe ist das wichtig, da kann man nicht einfach so salopp drübergehen: die 50 Prozent Rückerstattung bei Arbeits- und Freizeitunfällen. Das gilt nur für Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern, und das ist in unseren Reihen auch nicht unumstritten. Was, wenn zum Beispiel jemand sagt: Aha, bei 51 Mitarbeitern komme ich nicht mehr in den Genuss!?
Diese Regierung hat sehr viel für die Klein- und Mittelbetriebe gemacht. (Bundesrat Gruber: Etwas mehr für die Großen!) Nein, es ist nicht mehr, schaut es euch doch an! Heute haben Sie, Herr Gruber, gesagt, 60 000 haben sich selbständig gemacht, und 7 000 haben wieder zugesperrt. (Bundesrat Gruber: Ja, zwei Jahre später! Da stimmt ja irgendetwas nicht, Frau Kollegin!) Wenn von 60 000 7 000 zusperren, so ist das nicht so viel. Wir haben pro Jahr 60 000 Neugründungen; wir haben allein in Niederösterreich 6 548 Neugründungen gehabt. Wir haben von der Kammer pro Jahr 14 000 Gründungsberatungen, und davon machen sich die rund 6 500 ganz einfach selbständig. Wenn Sie sich das anschauen, dann müssen Sie zugeben, das ist ein sehr geringer Prozentsatz, der zusperrt.
Man sollte den Leuten nicht die Kraft nehmen. Wenn man nämlich immer nur meckert und sagt, Österreich ist ein derart schlechter Wirtschaftsstandort, so macht man es den Unternehmern nicht leichter.
Meine Bitte – ich habe heute gehört, dass es so viele Forderungen gibt, aber ich muss ehrlich sagen, das müssen stumme Forderungen sein; ich höre immer nur laute Kritik, aber keine wirklich konkrete Forderung –, als Vertreterin der Wirtschaft würde ich mir wirklich wünschen, auch von den Vertretern der anderen wahlwerbenden Gruppen bei uns im Wirtschaftsparlament, dass wirklich ein konkretes Konzept auf den Tisch gelegt wird, mit Zahlen untermauert, wie wir Klein- und Mittelbetriebe noch besser unterstützen könnten. – Zu diesem Thema können wir uns finden, das werden wir alle unterstützen können.
Wenn wir in der Vergangenheit so viel erreicht haben für unsere Unternehmungen, sollen wir das auch dementsprechend in die Öffentlichkeit transportieren. Ich habe es noch immer in den Ohren, wenn für die Wirtschaft etwas gemacht wurde, hat es immer geheißen: Es gibt nur Geschenke für Unternehmer! – Wir haben immer gesagt: Es gibt keine Geschenke für Unternehmer oder Unternehmerinnen, sondern es gibt nur Erleichterungen für Unternehmen, damit sie eben ihren Betriebsstandort erhalten, Arbeitskräfte beschäftigen und Lehrlinge ausbilden können.
Wir haben gestern in unserer Klausur von „mehr Inhalten“
gesprochen. Ich würde mir erwarten, dass wir konkrete Vorschläge auf den Tisch
bekommen und das, was wir erreicht haben, auch positiv verkaufen. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)
14.16
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
14.17
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Dieses heutige Förderungspaket bringt für die KMU eine Entlastung beziehungsweise Förderung von 200 Millionen €. Diese Ergän-
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zung – es war eine Ergänzung, die ja schon bei der großen Steuerreform besprochen wurde – muss man ja in Ergänzung zum Steuerpaket von 2004/2005 sehen.
Dazu gibt es vom IHS, also nicht vom Finanzministerium, eine Studie, die am 23. März veröffentlicht wurde, und das IHS sagt, dass allein die große Steuerreform – die größte Steuerreform, denn bisher hat es noch nie derart große Reformen gegeben; die letzte, unter Edlinger, 1,2 Milliarden € , nur zum Vergleich – den KMUs 1,3 Milliarden € gebracht hat. Wir fördern also die KMUs innerhalb eines kurzen Zeitraumes, nämlich zwischen 2004 und 2006, mit insgesamt 1,5 Milliarden €. Noch nie hat es eine derartige Förderung in einem so kurzen Zeitraum gegeben!
Da jetzt immer wieder gesagt wurde, es gebe weniger Beschäftigte und es mussten auch KMUs zusperren, bringe ich einen weiteren Vergleich, ebenfalls aus dieser Studie: Im Jahre 1995 – unter einem sozialdemokratischen Finanzminister – hat es 190 421 Unternehmungen mit 2,167 418 Millionen Beschäftigten gegeben, und jetzt – das heißt, im Jahre 2003; das sind die letzten vorliegenden Zahlen – gibt es 212 475 Unternehmungen mit 2,3 Millionen Beschäftigten. – Also wo sind da „weniger Beschäftigte“, wie heute hier fälschlich behauptet wurde? Wo sind die weniger Unternehmungen?
Gehen Sie mit wahren Fakten und Zahlen in die Öffentlichkeit, bevor Sie irgendetwas Falsches behaupten! Wir haben – Herr Bundesrat Gruber ist jetzt leider nicht mehr da – Nägel mit Köpfen gemacht!
Zur Frage der Steuerharmonisierung, Frau Bundesrätin Lichtenecker: Selbstverständlich war das Thema in unserer EU-Präsidentschaft. Bei der informellen ECOFIN-Tagung in Wien – darüber wurde breitest berichtet – haben wir eine Diskussion über die Steuerharmonisierung geführt. Sie ist noch nicht mehrheitsfähig – in diesem Fall brauchen wir Einstimmigkeit –, aber wir haben selbstverständlich versucht, dieses Thema weiterzubringen, wobei es bei der Steuerharmonisierung nicht darum geht, dass alle das gleiche Steuersystem und den gleichen Steuersatz haben, sondern dass die Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung nach gleichen Spielregeln geführt und dass nicht vor allem mit versteckten Befreiungen eine indirekte Förderung ermöglicht wird. Ein fairer Wettbewerb soll stattfinden können.
Wir bleiben auf diesem Gebiet
weiter dran, werden das auch nach der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
weiterverfolgen, aber es ist falsch, uns vorzuwerfen, dass wir auf diesem
Gebiet nichts gemacht hätten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Bundesrates Ing. Kampl.)
14.20
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996
geändert wird (1357 d.B. und 1464 d.B. sowie 7549/BR d.B.)
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Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Giefing. Ich erteile es ihm.
14.22
Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich nehme heute zu dieser Novelle des Katastrophenfondsgesetzes gerne Stellung, weil es mir im Grunde genommen ein großes Bedürfnis ist, einmal für die vielen freien und willigen Personen in Österreich eine Lanze zu brechen.
Den Freiwilligen Feuerwehren kommt vor allem in kleineren Gemeinden Österreichs immense gesellschaftliche Bedeutung zu. Unter Gefährdung ihres eigenen Lebens erbringen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren wertvolle Dienste für die Gemeinden und für deren Bewohner.
Ich habe mir für die heutige Debatte einige Daten und Fakten meines Bezirkes ausgehoben, welche ich Ihnen gerne zur Kenntnis bringen möchte, und zwar auch aus dem Grund, weil es, wenn man es zum ersten Mal hört, durchaus Beachtung findet. Ich spreche hier von Daten aus dem abgeschlossenen Jahr 2004. Daraus ist zu entnehmen, dass das Finanzaufkommen im Bezirk Wiener Neustadt mit seinen 27 Gemeinden 2,77 Millionen € bei den Freiwilligen Feuerwehren betrug und lediglich 1,53 Millionen € bei den Gemeinden. Das heißt also, dass die Feuerwehren für das Finanzaufkommen dieses Jahres weit mehr beigetragen haben als die Gemeinden selbst.
Nun zu den Einsätzen. Es gab insgesamt 2 773 Einsätze.
Davon waren technische Einsätze 2 150, und das macht immerhin
72,3 Prozent aus. Ich betone dies deshalb, weil die ursprüngliche
Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, nämlich bei deren Gründung – die
meisten sind ja vor über 100 Jahren gegründet worden –, eigentlich in
den Brandeinsätzen bestand. Heute besagt die diesbezügliche Statistik, dass es
pro Jahr in etwa 72,3 Prozent technische Einsätze gibt. Die Zahl der Brandsicherheitswachen beläuft sich auf
2 973. Und jetzt komme ich zu den genannten Brandeinsätzen. Pro Jahr gab
es im Bezirk 325 Brandeinsätze, was 10,9 Prozent ausmacht.
Damit die Freiwilligen Feuerwehren gut ausgerüstet werden können, bedarf es natürlich großer finanzieller Mittel. Nur zwei Beispiele für die Ausrüstung: Löschfahrzeuge, von denen es in unserem Bezirk 58 gibt, oder Tanklöschfahrzeuge, von denen wir 66 haben. – Ich möchte Sie nicht länger mit trockenen statistischen Zahlen belästigen.
Wer sind denn nun diese Freien und Willigen, die sich der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen? – Studenten und Schüler: 11 Prozent, öffentlich Bedienstete: 12 Prozent, Landwirte: 11 Prozent, selbstständig Erwerbstätige: 3 Prozent, Pensionisten: 15 Pro-
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zent, Sonstige: 1 Prozent und – vielleicht zu Ihrer Überraschung! – unselbständig Erwerbstätige: 47 Prozent, also beinahe die Hälfte.
Was den Mannschaftsstand betrifft – und da denke ich an die Zeit nach dem Krieg, als Österreichs Frauen für die Freiwilligen Feuerwehren sozusagen herhalten mussten, weil die Männer im Kriegseinsatz waren –, möchte ich betonen und kann erfreut feststellen, dass von den 4 869 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr in meinem Bezirk eine beachtliche Zahl Frauen gibt, nämlich 132; die Zahl der Männer beträgt 4 737.
In diesen Daten und Fakten, die ich Ihnen jetzt genannt habe, ist noch nicht inbegriffen die permanente Aus- und Weiterbildung, um den Anforderungen im Notfall gewachsen zu sein.
Ich möchte nun von dieser Stelle aus den 300 000 Österreicherinnen und Österreichern, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind, für ihren Dienst an unserer Gesellschaft ein recht herzliches Dankeschön sagen!
Die Finanzierung des Feuerwehrwesens erfolgt über die Feuerschutzsteuer und teils über Anteile aus dem Katastrophenfonds. Die Feuerschutzsteuer wird vom Bund eingehoben und den Ländern zu 100 Prozent zugeteilt. Im Jahre 2005 wurden zum Beispiel 61,5 Millionen € an die Länder weitergeleitet. Beim Anteil aus dem Katastrophenfonds hat der Bund erfreulicherweise die Mittel von 8,49 Prozent im Jahr 2004 auf 8,89 Prozent erhöht, um die Mindereinnahmen aus der Steuerreform auszugleichen.
Für die Feuerwehren ist es aus meiner Sicht jedoch ein wenig problematisch, dass sie von der jeweiligen Konjunktur abhängig sind. Ich denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an das Aufkommen aus der Einkommensteuer und aus der Körperschaftsteuer. Die Feuerwehren können aus diesem Grund ihr Budget nicht mittelfristig planen. – Mit dieser Gesetzesnovelle soll daher bis 2008 ein Mindestvolumen aus den vorhin angeführten Steuer- und Fondsmitteln von jährlich 90 Millionen € garantiert werden. Das ist für unsere Feuerwehren eigentlich sehr positiv.
Wir sollten jedoch diese Novelle auch zum Anlass nehmen, auch über die arbeits- und dienstrechtlichen Bestimmungen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nachzudenken. Derzeit gibt es weder im öffentlichen Dienst noch im Bereich des privatrechtlichen Dienstverhältnisses einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung. Für uns Bürgermeister – ich bin, wie Sie wissen, Bürgermeister in einer kleinen Gemeinde und weiß das – stellt es kein Problem dar, dass in einem Notfall in einer Gemeinde alle Gemeindebediensteten mithelfen.
Auch ich habe heuer in Niederösterreich bei einem großen Notfall mitgeholfen. Sie können sich sicherlich noch an die schweren Schneefälle in Mariazell erinnern. Es schaut natürlich die Sache schon ein wenig anders aus, wenn ich meine Gemeindebediensteten, sage ich einmal, den Mariazellern zur Verfügung stellen muss. Auch das sollten wir in unsere Überlegungen einfließen lassen!
Es ist daher aus meiner Sicht dringend notwendig, diesbezüglich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, nämlich den freiwilligen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Dauer ihres Einsatzes – inklusive einer angemessenen Ruhezeit – Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung zu gewähren. Gleichzeitig soll den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen ein finanzieller Ausgleich für das Fernbleiben ihrer Mitarbeiter im Einzelfall gewährt werden. Dies wäre ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in Österreich.
Ich stehe auch nicht an, dem gesamten Feuerwehrwesen in Österreich ein dickes Lob auszusprechen. Ich bringe das jetzt in Verbindung mit dem, was wir voriges Jahr bei der Katastrophe in New Orleans erlebt haben. Dort gibt es diese Art der freiwilligen
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Hilfe wie in Österreich nicht mehr. Die Leute dort sind anscheinend der Meinung, man könne alles restlos mit Geld bewerkstelligen. Es hat sich gezeigt, dass das System, das wir in Österreich vorfinden, weit besser funktioniert, als wenn man jeden Handgriff, den Freiwillige leisten, zahlen muss.
Meine Fraktion stimmt dieser Novelle gerne zu, wobei ich aber noch einmal betonen möchte, dass wir uns in der Folge auch mit den genannten Anliegen auseinander setzen sollten. – Ich bedanke mich bei Ihnen. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
14.30
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Diesner-Wais. Ich erteile es ihr.
14.30
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Bundesrat! Mit dieser Novelle beschließen wir ein Mindestvolumen von 90 Millionen € jährlich aus der Feuerschutzsteuer und aus den Katastrophenfondsmitteln für unsere Freiwilligen Feuerwehren, und dies zunächst bis 2008.
Dass dieses Gesetz von allen hier vertretenen Parteien mitgetragen wird, ist wirklich eine schöne Sache und ist, wie auch mein Vorredner es schon gesagt hat, ein deutliches Zeichen der Anerkennung für unsere Feuerwehren, die Tag und Nacht für uns im Einsatz sind, und das ist wirklich lobenswert.
Ihr Aufgabengebiet umfasst schon lange nicht mehr ausschließlich Brandlöschungen und Bergungen bei Unfällen, sondern auch Hilfseinsätze in Katastrophenfällen. Letztere nehmen schon ein großes Ausmaß an und sind, muss ich sagen, sehr großartig. Ich brauche da nur an meine Heimat, an das Waldviertel, zu denken, wo wir im Jahre 2002 eine noch nie dagewesene Hochwasserkatastrophe hatten. Damals waren die Feuerwehrmänner und -frauen vom ersten Tag bis zum Ende der Aufräumungsarbeiten in Einsatz. Oder ich denke an die ungeheuer großen Schneemengen im heurigen Winter. Um die vielen Dächer von der schweren Schneelast zu befreien, waren die Feuerwehren Tag und Nacht, wochentags und sonntags, im Einsatz.
Für diese Bereitschaft gebührt allen Feuerwehrmännern und -frauen ein herzlicher Dank – diesen möchte ich jedem Einzelnen von ihnen aussprechen! –, denn es ist wirklich eine großartige Leistung, die da erbracht wurde.
Wie wir schon gehört haben, besteht unser Feuerwehrsystem größtenteils auf freiwilliger Basis, und dafür noch einmal herzlichen Dank, denn dies alles zu finanzieren, wäre wahrscheinlich nicht möglich.
Um den Anforderungen gerecht werden zu können, die notwendigen Einsätze tätigen zu können, ist eine gute Ausrüstung unbedingt erforderlich. Auch zum Schutz unserer Feuerwehrmänner und -frauen sind eine gute Ausrüstung und moderne Einsatzgeräte sehr wichtig. Um die Beschaffungsplanung und Finanzierungssicherheit über mehrere Jahre garantieren zu können, ist dieses Gesetz von größter Wichtigkeit.
An dieser Stelle möchte ich auch Ihnen allen herzlichen Dank dafür sagen, dass Sie unseren Feuerwehrmännern und -frauen diese Sicherheit für die Zukunft geben, indem Sie diesem Gesetz zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.33
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 108 |
14.33
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich den Worten meiner Vorrednerin und meines Vorredners nur anschließen: Den freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Feuerwehr ist selbstverständlich größter Respekt für ihre Arbeit zu zollen, und es ist natürlich auch selbstverständlich nötig, die erforderlichen öffentlichen Mittel für diese Arbeit zur Verfügung zu stellen. Wir werden deshalb auch diesem Antrag zustimmen.
Ich möchte nun ein paar allgemeine Bemerkungen machen: Viele Katastrophen, die in letzter Zeit über uns hereingebrochen sind – zum Beispiel die Hochwasserkatastrophe –, wurden verschärft durch Flussverbauungen und Kanalisierungen. Und dass Klimaschutz und Naturkatastrophen etwas miteinander zu tun haben, ist auch bekannt. Deshalb sollte man auch daran denken, dass eine Renaturalisierung der Flüsse in einem bestimmten Ausmaß wichtig wäre und der Klimaschutz wirklich ernst genommen werden sollte, um Katastrophen vermeiden zu helfen beziehungsweise zumindest abzuschwächen.
Ein weiterer Punkt, den ich noch kurz anmerken möchte: Für die freiwilligen Helfer, die sich alle Lob und Dank verdient haben, wäre es sicher auch notwendig, dass sie eine gewisse Absicherung haben. Wenn sie einen Katastropheneinsatz während ihrer Arbeitszeit leisten wollen, dann sollten sie eine Dienstfreistellung bekommen und während dieser Dienstfreistellung auch eine Entgeltfortzahlung durch den jeweiligen Dienstgeber oder die jeweilige Dienstgeberin.
Das sind Anliegen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren von großer Wichtigkeit sind, und ich möchte Sie bitten, einmal darüber nachzudenken zu beginnen, wie man das gestalten könnte. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.35
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.
14.35
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Es hat schon Bürgermeister Giefing sehr eindrucksvoll hier gesagt, was die Feuerwehren alles für uns tun.
Wir als Bürgermeister können uns eine Gemeinde ohne Feuerwehr überhaupt nicht mehr vorstellen – in keiner Situation! Ein Jahresbericht der Feuerwehr hört sich folgendermaßen an: Einsätze bei Straßenunfällen, Brandeinsätze, Suchaktionen, Ordnerdienste, Kulturträger in verschiedenen Bereichen, Einsätze bei Wasserkatastrophen, Wasserführen, Einsätze bei Schneekatastrophen. Also in fast jeder Notlage hilft die Feuerwehr, und das ist schon sehr beachtenswert.
Was würden wir machen, wenn wir nicht die Freiwillige Feuerwehr hätten? – Ich glaube, dass es dann bei Katastrophen so ähnlich wie in New Orleans zugehen würde: keine Einsatzgeräte, unkoordiniertes Vorgehen, kein geschultes Personal.
Ich glaube, dass wir verpflichtet sind, die Feuerwehr, so wie meine Vorredner es schon gesagt haben, bestens auszurüsten, bestens zu schulen und so dafür zu sorgen, dass sie gesund von ihrem Einsatz zurückkommen.
Ich denke in diesem Zusammenhang auch an die Familienangehörigen der 300 000 Feuerwehrmitglieder Österreichs. Denen sollte man auch ein Dankeschön sagen, wenn wir heute schon beim Danken sind. Die Familienangehörigen sind doch
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diejenigen, die immer wieder Verzicht leisten und die um ihre Männer oder Söhne oder Frauen bangen und hoffen, dass diese von ihrem Einsatz gut heimkommen.
Unsere Feuerwehren sind sehr gut ausgerüstete und sehr gut organisierte Wehren. Nur: Es ist auch wichtig, wie es ist schon von meinen Vorrednern angesprochen worden ist, dass man sie unterstützt. Auch ich bin dafür, dass sie etwa die Schulung abgegolten bekommen. Ein entsprechendes Kilometergeld und ein Taggeld sind von meiner Gemeinde beschlossen.
Herr Staatssekretär, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren ist sehr groß, aber die Toleranz der Betriebe ist es leider nicht immer. Eine Abgeltung für die Betroffenen sollte gesetzlich geregelt werden, und es sollte eine steuerliche Begünstigung für diese Betriebe geben. Wenn wir das schaffen würden, dann könnte die Lücke, von der meine Vorredner gesprochen haben und die auch ich meine, sicher geschlossen werden.
Diese Gesetzesvorlage ist sehr positiv! Wir sollten ihr unsere Zustimmung geben – im Interesse aller Österreicherinnen und Österreicher! – Danke. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
14.38
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Gruber. Ich erteile es ihm.
14.38
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem, was meine Vorrednerin und meine Vorredner gesagt haben, eigentlich gar nichts mehr hinzufügen.
Wir alle wissen um das Feuerwehrwesen Bescheid. Wir wissen, dass es durchwegs Ländersache ist, dass aber die Basisfinanzierung letzten Endes über die Feuerschutzsteuer und über den Katastrophenfonds erfolgt. Hier ist eine vernünftige Regelung getroffen worden, die es den Feuerwehren ermöglicht, für die nächsten Jahre zu planen.
Wir wissen aber auch, dass die Feuerwehren ohne die Mittel der Bundesländer und vor allem ohne die Mittel der Gemeinden ihr Auslangen nicht finden könnten. Ich brauche die Bürgermeister hier herinnen nicht zu erinnern: Wenn der Herr Feuerwehrkommandant in der Tür steht und sagt: Wir hätten die Möglichkeit, einen Tankwagen oder eine Feuerwehrleiter zu bekommen, die wird vom Land gefördert, aber die Gemeinde muss 20 oder 30 Prozent dazuzahlen!, dann wird sich kein Bürgermeister zurücklehnen und sagen: Das geht leider nicht!, sondern es wird ein jeder sagen: Wir werden versuchen, diese Mittel aufzubringen!
Klar sollte uns auch sein, dass wir verpflichtet sind, diese Feuerwehrleute – es sind mittlerweile ja nicht mehr nur Männer, sondern auch Frauen bei der Feuerwehr –, die Mitglieder der Feuerwehr entsprechend auszubilden und im Umgang mit modernstem Gerät zu schulen. Es geht ja heute nicht nur darum, dass man mit einem Schlauch wo hinrennt und etwas löscht, sondern wenn man die Elektronik einer Feuerwehrleiter bedienen muss und kennt sich nicht aus oder hat nicht die notwendige Einschulung, dann wäre der Schaden um ein Vielfaches größer als der Nutzen.
Wir sind also verpflichtet, diese Leute entsprechend auszubilden, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Gerät – mit teurem Gerät; in die Gerätschaften fließen Millionenbeträge hinein – ausreichend zu befassen, damit sie im Ernstfall damit umgehen können.
Was natürlich auch ganz wichtig ist: Die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich dafür ehrenamtlich zur Verfügung stellen, müssen auch bestmöglich geschützt werden. Ich denke da beispielsweise an die Tunnelkatastrophen: Wir haben da Einsatzfahrzeuge,
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die Millionen gekostet haben, und wenn die in den Eisenbahn-Tauerntunnel hineinfahren müssen, wenn da drinnen irgendetwas passieren sollte – hoffentlich nicht; seit hundert Jahren ist dort Gott sei Dank nichts passiert –, so bedarf das sehr, sehr großer Anstrengungen und ungeheuer großer finanzieller Mittel.
Folgendes muss uns auch klar sein, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das Feuerwehrwesen ist natürlich teuer, diese Geräte und Feuerwehrzeugstätten kosten sehr viel Geld. Es kann sich aber, glaube ich, niemand hier vorstellen, dass wir uns in den kleine Gemeinden oder in den kleinen Städten eine Berufsfeuerwehr leisten könnten. Das wäre wahrscheinlich um ein Vielfaches teurer als jenes System, das wir jetzt haben, und darum finde ich es gut, wenn dieses System entsprechend abgesichert ist.
Ich möchte noch auf eine Entwicklung aufmerksam machen, die sich leider in der letzten Zeit ein bisschen verstärkt hat. Wir haben sehr viele kleine Orte in den Gebirgstälern, in denen es sehr viele Auspendler gibt. Die fahren am Montag in der Früh weg und kommen am Donnerstag am Abend oder am Freitag zu Mittag nach Hause. Wir haben mittlerweile einige Gemeinden, die von Montag bis Donnerstag am Abend – trotz guten Gerätes, trotz guter Ausbildung, trotz Feuerwehrzeugstätte – fast nicht einsatzfähig sind, weil eben die Auspendler von Montag bis Donnerstag nicht zur Verfügung stehen. Und – das ist auch eine Folge einer, ich will nicht sagen: Ausdünnung des ländlichen Raumes – dort und da sind heute eben bei der Post weniger Leute beschäftigt, bei der Gendarmerie weniger Leute beschäftigt, durchwegs Leute, die in der Regel immer vor Ort waren, die heute dort keine Arbeit mehr haben, deren Zahl sich verringert hat und die natürlich auch den Stand der Feuerwehr reduzieren. Da werden sich in Zukunft für einige Orte bei uns in Salzburg – ich kann das jetzt ganz offen sagen – Probleme auftun.
Das geht so weit, dass Gemeinden sagen: Wir können eigentlich nur jemanden in den Gemeindedienst aufnehmen, wenn er sich auch bereit erklärt, eventuell zur Feuerwehr zu gehen, wenn er nicht ohnehin schon bei der Feuerwehr ist. Dann wird der Betreffende aller Wahrscheinlichkeit nach bevorzugt, damit man eben eine Mindestmannschaft hat, um im Notfall auch von Montag bis Donnerstag, wenn nötig, Einsatz leisten zu können.
Wir wissen – ich habe es schon gesagt –, Feuerwehr ist teuer, aber immer noch billiger als Berufsfeuerwehr. Wir halten die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes mit den garantierten 90 Millionen € bis 2008 für eine gute Lösung und werden daher dieser Gesetzesvorlage zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)
14.43
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bader. Ich erteile es ihm.
14.44
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten so eine einmütige Diskussion erlebt (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Der Kollege Vilimsky hat noch nichts gesagt zu den Feuerwehren!) wie heute zum Katastrophenfondsgesetz 1996, in dem mit dieser Änderung gesetzlich normiert und festgeschrieben wird, was in wirklich ausgezeichneten und konstruktiven Gesprächen zwischen dem Bundesfeuerwehrverband und dem Finanzministerium vereinbart wurde.
Dem Dank meiner Vorredner an die vielen Freiwilligen – 300 000 sind es in ganz Österreich, ein Drittel davon, nämlich fast 100 000 gibt es in Niederösterreich –, diesem
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Dank kann ich mich natürlich nur anschließen, einem Dank an Menschen, die mit Ihrem Engagement ein ganz wesentliches Fundament unserer Gesellschaft bilden.
Vieles, was für uns zur Selbstverständlichkeit geworden ist, gerade was die Feuerwehreinsätze betrifft, ist eben nicht selbstverständlich. Aber eines ist auch klar: Ohne diese Freiwilligen in diesem Bereich wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer. Es ist ganz klar: Wenn es brennt, kommt die Feuerwehr. Wenn ein Unfall passiert, ist die Feuerwehr da und hilft. Ebenso bei Hochwasser und anderen Katastrophen – die Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen sind da. Was diese Menschen leisten, ist sicherlich auch, neben vielem anderem in unserem Land, Ausdruck sozialer Wärme in Österreich. Ehrenamt und Freiwilligkeit sind ganz einfach wesentliche Stützen unserer Bürgergesellschaft, auf die wir auch in Zukunft nicht verzichten wollen, ja nicht verzichten dürfen.
Andererseits glaube ich aber, dass wir, was diese freiwilligen Hilfskräfte angeht, ständig eine Art von Gratwanderung machen. Als Vertreter einer Region, die heuer massiv von der Schneekatastrophe betroffen war, der Bezirk Lilienfeld, erinnere etwa an die Feuerwehreinsätze und an den Schnee-Einsatz, bei dem riesige Schneemassen zu bewältigen waren. Wir haben in diesem Zusammenhang schon auch die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Feuerwehren und die Freiwilligen nicht sozusagen zu einem Gratishilfsdienst und Gratisarbeitsdienst degradiert werden. So etwas dürfen wir nicht zulassen! So erzählten etwa Feuerwehrmänner aus meiner Gemeinde, die damals im Einsatz waren, dass sie gerade begonnen hatten, das Dach eines Hauses freizuschaufeln, als der Hausbesitzer und die Hausbesitzerin daneben die Skier aufs Dach geladen haben und Ski fahren gegangen sind.
Das kann es nicht sein! Wir müssen da, glaube ich, sehr wohl auch die Eigenverantwortung und die Selbstverantwortung der Bürger einfordern. Das ist nämlich eine gefährliche Sache, und das werden wir finanziell nicht „derheben“, wie man so schön sagt.
Mit der heutigen Beschlussfassung geben wir den Feuerwehren in unserem Lande eine Finanzierungssicherheit, eine Planbarkeit für Investitionen über mehrere Jahre. Ich glaube auch, dass wir das den Freiwilligen schuldig sind. Wenn sie sich schon freiwillig unentgeltlich in ihrer Freizeit und oft auch während der Arbeitszeit für ihre Mitmenschen einsetzen, sollen sie auch entsprechend gut ausgerüstet und ausgestattet sein: zum Eigenschutz und natürlich auch im Interesse der Menschen, die Hilfe brauchen.
Die Erhöhung dieser Mittel um rund 35 Prozent auf 90 Millionen € für die nächsten Jahre ist sicherlich mehr als gerechtfertigt, weil stabile Finanzen in diesem Bereich das Um und Auf für die Sicherheit der Menschen, die im Einsatz stehen, genauso wie für die Bevölkerung sind.
Für das Land Niederösterreich macht diese Änderung des Katastrophenfondsgesetzes ein Plus von 1 Million € pro Jahr aus. Es ist in einer Sonderaktion vorgesehen, dass das vor allem für kleine Löschfahrzeuge, für kleine Wehren eingesetzt wird, wo wir unsere bisherige Förderaktion von 13 000 € auf 28 000 € an Zuschuss erhöhen können.
Noch ein paar Anmerkungen zu einigen Themen, die bereits angesprochen wurden. Ich habe der Debatte im Nationalrat entnommen, dass es in der Begründung eines Entschließungsantrages heißt, die Feuerschutzsteuer sei rückläufig. – Das ist etwas, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, denn in diesem Bereich ist eine positive Entwicklung festzustellen. Ich habe mir angesehen, welche Mittel das Land Niederösterreich da zur Verfügung hat, und ich muss sagen, da gibt es eine großartige Steigerung vom Jahre 2004 bis zum Jahre 2006, nämlich von 9,4 auf 10 und jetzt 11,2 Millionen €.
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Noch zwei Anmerkungen zu einem Thema, das auch bereits angesprochen wurde, nämlich Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlungen. Ich habe mir das im Entschließungsantrag, den die SPÖ im Nationalrat eingebracht hat, angeschaut und wollte dazu eigentlich eine Bemerkung machen, die ich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr so formulieren möchte, wie ich es ursprünglich vorhatte, weil ich gemerkt habe, dass die Verantwortung doch von allen entsprechend ernst genommen wird. Nur so viel: Wir dürfen hier keine Regelungen schaffen, die den Freiwilligen zum Nachteil gereichen könnten. Wenn hier beispielsweise gesetzliche Normierungen Platz greifen, die unter Umständen Einstellungschancen, Beschäftigungschancen von Freiwilligen gefährden, muss ich sagen, das wollen wir grundsätzlich nicht.
Es gibt ja in diesem Zusammenhang natürlich auch entsprechende Regelungen, und es hat zu diesem Thema einige Informationen gegeben. Im Rahmen der Hochwasserkatastrophe 2002 ist beispielsweise grundsätzlich kein großes Problem in Erinnerung, was die Entgeltfortzahlungen betroffen hat. Es ist daher aus unserer Sicht eher nicht erforderlich, da eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen. Es liegt nämlich zum einen die Verantwortung bei den Ländern, und das Zweite ist, dass auch in den Landesgesetzen Regelungen enthalten sind, was einen Lohnausfall betrifft. Diese Regelungen gibt es sehr wohl in den Landesgesetzen. Aus praktischen Überlegungen wäre vielleicht ganz interessant, in Anlehnung an den § 16 des Niederösterreichischen Katastrophenhilfegesetzes Anpassungen und Harmonisierungen vorzunehmen.
Wenn ich erwähnt habe, dass auch auf Seiten der Länder entsprechende Regelungen da sind, darf ich in diesem Zusammenhang auch auf das Wiener Feuerwehrgesetz verweisen, wo nachgewiesener Verdienstentgang durch die Stadt Wien zu ersetzen ist. Das ist gesetzlich klar geregelt. Im Niederösterreichischen Katastrophenhilfegesetz ist geregelt, dass Kosten für Einsätze des Katastrophenhilfsdienstes das Land Niederösterreich trägt. Im Niederösterreichischen Feuerwehrgesetz ist klar geregelt, dass Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und der Betriebsfeuerwehren, wenn sie Einsätze außerhalb des Betriebes haben, über Antrag ein nachgewiesener Verdienstentgang und ein glaubhaft gemachter Einkommensverlust zu ersetzen sind. Das sind bestehende gesetzliche Regelungen!
Das Gleiche gilt für die Steiermark, das Gleiche gilt für das Land Salzburg, wo auch ein Antrag bei der Gemeinde einzubringen ist. Das Gleiche gilt für das Land Tirol: Nach dem Tiroler Feuerwehrgesetz 2001 ist auf Antrag durch die Gemeinde, in welcher der Einsatz erfolgte, der nachgewiesene Lohn- und Verdienstausfall zu ersetzen.
Auch im Kärntner Feuerwehrgesetz ist das normiert. Das einzige Land, in dem es vielleicht noch keine garantierte Entschädigung gibt, ist Oberösterreich, weil dort eine Kann-Bestimmung im Gesetz vorhanden ist, aber in allen anderen Bundesländern ist das entsprechend geregelt. Das heißt, da sollte man auch diesen gesetzlichen Regelungen entsprechend vorgehen.
Ich glaube, es gibt genügend Beispiele, wo die Arbeit als Freiwilliger und die Dienstverrichtung nicht im Widerspruch stehen. Das Land Niederösterreich gewährt beispielsweise bei Einsätzen Dienstfreistellung bei Lohnfortzahlung, aber auch bei Schulungen. Es gibt genügend Gemeinden, die entsprechende Unterstützung geben.
Da gebe ich Kollegem Gruber durchaus Recht, dass es in den Gemeinden eigentlich schon Usus ist, dass man bei Neueinstellungen einmal schaut, ob jemand auch bereit ist – Männer oder auch Frauen; ich weiß aber, dass es auch Feuerwehren gibt, die noch keine Frauen aufnehmen –, in den Feuerwehren mitzuarbeiten und diese bevorzugt einstellt.
Insgesamt denke ich, was die Einstellung von Arbeitgebern betrifft, dass auch das Schaffen eines entsprechenden Bewusstseins ein sehr wesentlicher Punkt ist. Ich darf
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auch da auf ein Beispiel aus Niederösterreich verweisen. Bei uns gibt es seit zwei Jahren eine Aktion, die gemeinsam zwischen dem Landesfeuerwehrverband, der Wirtschaftskammer und dem Land Niederösterreich initiiert wurde, und zwar die Aktion „Feuerwehrfreundlicher Arbeitgeber“, in deren Rahmen jene Arbeitgeber, die den Freiwilligen bei der Feuerwehr entgegenkommen, sozusagen vor den Vorhang gebeten und geehrt werden. Ich halte es für einen sehr wesentlichen Punkt, das Bewusstsein in diesem Zusammenhang zu stärken.
Ich denke, dass dieser heutige Beschluss ein Signal des Hohen Hauses an die Feuerwehren ist, an die Feuerwehrfrauen, an die Feuerwehrmänner insgesamt, und dass er einstimmig fällt, ist natürlich ein besonderer Ausdruck der Wertschätzung diesen Menschen gegenüber.
Freuen wir uns also über einen guten, gemeinsamen Beschluss für die Feuerwehren! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.54
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.
14.54
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Festlegung eines Mindestvolumens von 90 Millionen € erreichen wir im Vergleich zum Jahr 2000 eine Steigerung um 35 Prozent. Damals hat die Mittelaufbringung 66,7 Millionen € betragen. Die Begrenzung ist auch deshalb vorgesehen, um das dann zu evaluieren. Wir rechnen bereits ab dem Jahre 2007, dass das Auskommen aus Feuerschutzsteuer und Katastrophenmittelanteilen über 90 Millionen € liegen wird.
Die sozialrechtlichen Forderungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verstehe ich an und für sich unmittelbar, nur darf es nicht so sein, dass damit die Wirtschaft belastet wird. Wir haben jetzt unter dem vorigen Tagesordnungspunkt ein Gesetz beschlossen, wo wir vor allem auch die KMU fördern, und dann würden wir jetzt vielleicht eine Regelung beschließen, wo wir unter anderem auch die KMUs wieder belasten. Das würde nämlich dazu führen, dass jemand, wenn er wen aufnimmt, schaut, ob der betreffende bei der Freiwilligen Feuerwehr ist – und dann nimmt er ihn nicht auf. Oder wenn es darum geht, wen man als Erstes entlässt, wird er den nehmen, der bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, weil ihn dieser Mitarbeiter mehr kostet.
Ich plädiere jetzt auch, wie gerade gesagt worden ist, dafür, dass, entsprechend den Kompetenzbestimmungen, in den Landesgesetzen entsprechende Regelungen getroffen werden. – Danke.
14.56
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird vom Berichterstatter ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben
des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
(Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das
Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 d.B. und 1467 d.B.
sowie 7535/BR d.B. und 7550/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Der Bericht des
Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des
Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetzes,
das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
und das Richterdienstgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. Ich erteile es ihr.
14.58
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker
(Grüne, Oberösterreich):
Sehr geehrte Frau Präsidentin beziehungsweise Präsidentinnen (Vizepräsidentin
Haselbach ist auf dem Weg zum Präsidium), da Frau Haselbach schon im
Heraufkommen ist. Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der
vorliegende Gesetzentwurf ist durchaus ein Schritt vorwärts, wenn es um die
Integration des Pensionsamtes in die Beamtenversicherung geht. Dennoch ist das
eine erste Einschätzung, ein erster Blick. Auf den zweiten Blick und bei
genauerer Betrachtung ist zu bedenken, dass dies das Prinzip der
Sonderversicherungsanstalten verfestigt. Und das ist etwas, was wir in dieser
Form nicht mittragen wollen, weil uns Grünen vorschwebt – und dafür treten
wir ein –, dass alle Versicherten beim jeweils zuständigen
Versicherungsträger zusammengefasst werden. Genau das, Herr Minister, soll vorangetrieben
werden, aber diese Gesetzesvorlage wird das nicht vorantreiben. (Vizepräsidentin
Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Sie sprechen in der Regel von Harmonisierung, von Gleichheit. Dennoch werden im bestehenden Versicherungsgesetz nicht alle Versicherten gleich behandelt, es sind nicht alle Versicherten mit gleichen Rechten ausgestattet beziehungsweise auch mit den gleichen Pflichten.
Aus diesen Gründen können wir dieser Vorlage in dieser Form nicht zustimmen und wünschen uns perspektivisch, dass eine Zusammenfassung aller Versicherten in die jeweils zuständigen Versicherungsträger erfolgt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.00
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 115 |
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
15.00
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Damen
und Herren! Tatsache ist, dass mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates
im Wesentlichen das bisherige Bundespensionsamt in die Beamtenversicherungsanstalt
integriert oder dieser untergeordnet wird. Das ist sicherlich als positiver
Schritt zu sehen, weswegen wir auch zustimmen werden, weil eine zentrale
Anlaufstelle für alle Bereiche der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
in einem Haus beziehungsweise in einer Dienststelle für den Versicherten von
großer Bedeutung ist. Ich glaube, dass daher die grundsätzliche Intention
stimmt. (Bundesrätin Roth-Halvax
spricht von ihrem Platz aus mit einem Beamten der Parlamentsdirektion, der
neben ihr steht.) – Frau Präsidentin! Jetzt darf ich einmal ein
bisschen um Milde bei Gesprächen im Saal bitten!
Jedenfalls ist das eine grundsätzlich positive Initiative, der wir auch zustimmen werden.
Es gibt allerdings eine Reihe von für die Betroffenen ganz zentralen Bestimmungen, die wir nicht nachvollziehen können. Es geht dabei im Wesentlichen darum, dass es für jene Mitarbeiter des bisherigen Bundespensionsamtes, die unter der neuen Struktur tätig sein wollen, Hürden, Barrieren und Benachteiligungen gibt, für die es keine wie immer geartete sachliche Begründung gibt, außer dass man diese Menschen dort nicht haben will. – Sagen wir es einmal so. Wenn nämlich Menschen, die eine Tätigkeit ausgeübt haben, für die weitere Ausübung dieser Tätigkeit jetzt eine Dienstprüfung vorgeschrieben wird – mit der an sich nur Voraussetzungen überprüft werden, aber nicht die Fähigkeit, die Aufgabe auch tatsächlich zu erfüllen –, und dem, der das bisher gemacht hat, die Ausübung dieser Tätigkeit gewissermaßen untersagt wird, dann ist das, gelinde gesagt, grotesk!
Noch grotesker ist, dass ehemalige Mitarbeiter des Bundespensionsamtes, die unter den neuen Strukturen tätig werden, als neu Eintretende behandelt werden und ihnen, völlig unbeschadet der Tatsache, wie lang sie dort oder im Bundesdienst bereits tätig waren, maximal fünf Jahre Vordienstzeit angerechnet werden können. Deutlicher kann man gar nicht mehr sagen: Ich will euch hier nicht haben! – Das ist meiner Überzeugung nach die einzige Begründung für diese Bestimmungen. Die sachliche Begründung ist null, und das sieht auch die zuständige Gewerkschaftsvertretung – die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – genauso, die wörtlich zum Ausdruck gebracht hat:
„Völliges Unverständnis auf Dienstnehmerseite besteht zur Absicht, Vordienstzeiten gering anzurechnen, um die Unterstellung unter die Dienstordnung zu vermeiden. Die Zusammenführung von BPA und BVA sollte doch wohl aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ... zu einer möglichst baldigen Vereinheitlichung des Personalstandes führen, um das ,Mehrfachgeleise‘ in der Personalverwaltung ...“ zu vermeiden.
Die BVA ist ein öffentlich rechtlicher Rechtsträger des Bundes, die BPA ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist extrem diskriminierend, beim Wechsel zwischen de facto zwei Bundeseinrichtungen Bedienstete, die dank ihres Wissens, ihrer Ausbildung oder ihrer Erfahrung die Arbeitsplätze voll ausfüllen, wie neu Eintretende zu behandeln. – Zitatende.
Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst nehmen eine korrekte Darstellung des Sachverhalts vor, aber das Ministerium hat sich diesem Einwand verweigert. Es ist eine schwierige Abwägung für uns, hier zwischen einer richtigen und notwendigen Zusammenführung und einer eigentlich ziemlich menschenverachtenden Behandlung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des bisherigen Bundespensionsamtes abwägen zu müssen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 116 |
Wir haben uns dafür entschieden, ja zu sagen. Aber wir tun das nicht ohne Sie, Herr Staatssekretär, darauf zu verweisen, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt. Wir bedauern, dass im Nationalrat ein entsprechender Abänderungsantrag der SPÖ keine Zustimmung der dortigen Mehrheit gefunden hat. Wir hier haben diese Möglichkeit ja nicht.
Nochmals: Wir sagen ja, und zwar im Zweifel und in Abwägung, und wir erwarten von Ihnen, Herr Staatssekretär, dass Sie diesen Fehler ausbügeln! (Beifall bei der SPÖ.)
15.06
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bieringer. – Bitte.
15.07
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg darf ich für meine Fraktion festhalten: Wir begrüßen diese Zusammenlegung sehr, weil wir davon überzeugt sind, dass eine effektivere und schnellere und vor allem für den einzelnen Versicherten bessere Dienstleistung geboten wird.
Meine Damen und Herren! Wenn man allein bedenkt, dass die BVA in allen Landeshauptstädten Niederlassungen hat, dann ist klar, dass der Zugang dort wesentlich besser als bei einem Bundespensionsamt ist. Und es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass durch das Andocken etwas geändert wird. Wer öffentlich-rechtlicher Bediensteter ist, bleibt öffentlich-rechtlicher Bediensteter. Wer Vertragsbediensteter ist, bleibt Vertragsbediensteter. Und wer in ein neues System optieren möchte, der hat die Rahmenbedingungen des Sozialversicherungsrechtes ganz einfach auf sich zu nehmen. Das ist so, und ich glaube, es ist auch richtig, dass das so gemacht wird!
Herr Kollege Konecny, zweitens stimmt es nicht, dass die Dienstprüfungen nicht anerkannt werden. Präsident Neugebauer, der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, hat sich ausdrücklich beim Herrn Bundesminister für Finanzen dafür bedankt, dass es ein Übereinkommen gibt, dass die Grundausbildung des Bundes für diesen Bereich den Dienstprüfungen der Sozialversicherung gleichgestellt werden. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Vorteil ist. Es ist aber auf alle Fälle kein Nachteil für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespensionsamtes oder der Bundesversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass mit der Zusammenführung von BPA und BVA ein zentraler Ansprechpartner für die Kunden der BVA geschaffen wird. Ich glaube, allein das müsste für uns alle Grund genug zur Freude sein. Wir können nämlich dazu beitragen, wenn wir heute ja sagen, dass hier eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung geschaffen wird. – Ich darf mich bei den Mitarbeitern des Ressorts und bei dir, Herr Staatssekretär, für diese Vorlage im Namen der öffentlich Bediensteten – und ich sage das als öffentlich Bediensteter – sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
15.09
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Dr. Finz, Sie haben das Wort.
15.09
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Aufgaben des Bundespensionsamtes werden in Hinkunft von der Bundesversicherungsanstalt im übertragenen Wirkungsbereich durchgeführt. Der Bund erspart sich also ein eigenes Amt, und die BVA hat keine neue Aufgabenstellung, son-
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dern führt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wie eine Bundesdienststelle durch und bekommt natürlich den entsprechenden finanziellen Ersatz vom Bund.
Diese Regelung mit der BVA ist deshalb erfolgt, weil dieser Personenkreis für die Kranken- und Unfallversicherung bereits von dieser Versicherung betreut wird. Jetzt, da ein einheitliches Pensionskonto eingeführt wird und neue Daten zu erfassen sind, hat sich natürlich die Frage ergeben, wo das am zweckmäßigsten ist. Wir haben zuerst eine Übertragung an die Pensionsversicherungsanstalt erwogen – es braucht ja immer zwei Partner –, aber diese Übertragung wurde abgelehnt. Der ganze Datenstock ist ja schon vorhanden und kann in das neue einheitliche Pensionskonto ganz leicht überführt werden. Und für die Bediensteten ist es eine Verbesserung, weil die BVA im Gegensatz zum Bundespensionsamt – wie schon gesagt wurde – Landesgeschäftsstellen hat. Daher haben die Bediensteten in Hinkunft einen wesentlich näheren Weg, wenn sie pensionsrechtliche Fragen haben.
Herr Bundesrat Konecny,
entgegen Ihren Ausführungen tritt keine personelle Verschlechterung ein. Das
wurde bereits entsprechend vereinbart. Übrigens ist ja der Obmann nicht
irgendjemand, sondern der GÖD-Vorsitzende, und der hätte nicht zugelassen,
dass für Bundesbedienstete eine Schlechterstellung eintritt! (Bundesrat Reisenberger: Da bin ich
mir nicht so sicher!)
Vereinbart ist: Wenn sich ein Bediensteter im Rahmen des übertragenen Wirkungsbereiches bewirbt, bedarf es keiner Dienstprüfung. Da wird ein entsprechender Beschluss gefasst. Der Grundsatzbeschluss wurde in der BVA schon gefasst: Für jede Leitungsfunktion braucht er keine Dienstprüfung. (Bundesrat Konecny: Warum steht das nicht im Gesetz?) – Weil es nicht notwendig ist, das im Gesetz zu regeln! Ich kann doch nicht in den Wirkungsbereich der BVA eingreifen. Das kann ich nicht beziehungsweise will ich nicht tun! (Bundesrat Konecny: Natürlich kann man das! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das ist ein Selbstverwaltungskörper! Soll der Staat beim
Selbstverwaltungskörper in interne Regelungen eingreifen? Das schlagen Sie vor?
Oder wissen Sie nicht, dass das ein Selbstverwaltungskörper ist? (Bundesrat Konecny: Geh! Sie
trauen sich nicht beziehungsweise Sie wollen das eigentlich nicht! – Ironische Heiterkeit und
weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Bundesrat! Wissen Sie nicht, dass
das ein Selbstverwaltungskörper ist? (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Des Weiteren hat er dann eine Dienstprüfung abzulegen, wenn er sich um eine Funktion bewirbt, die im eigenen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) – Ich weiß nicht, was da unerhört ist. (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Ja, das sind Selbstverwaltungskörper! Wieso sollen wir in die Regeln eines Selbstverwaltungskörpers eingreifen? (Bundesrat Konecny: Sie behaupten, Sie wollen nicht in einen Selbstverwaltungskörper hinein regieren, Sie tun es aber seit sechs Jahren!)
Wenn sich jemand um eine Funktion bewirbt, die den eigenen Wirkungsbereich betrifft, dann hat er sehr wohl eine Dienstprüfung abzulegen, denn es wäre unfair gegenüber den anderen Bediensteten, die diese Dienstprüfung ablegen müssen, dass er diese Dienstprüfung dort dann nicht hätte. Das wäre eine Bevorzugung. (Bundesrat Reisenberger: Die Zustimmung zu dieser Regelung ist wirklich ein Skandal!)
Ich weiß nicht, was da ein „Skandal“ ist! Reden Sie von der BAWAG? Das ist ein Skandal! Das ist der größte Skandal! (Zwischenruf des Bundesrates Schimböck. – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich kann genauso polemisieren wie Sie, Herr Bundesrat, BAWAG ist ein Skandal! ÖGB ist ein Skandal! Richtig! (Bundesrat Konecny: Ihre Regierungsform ist auch ein Skandal!) Das gibt es Verluste, jeden Tag kommt eine neue Geschichte heraus! Das ist ein Skandal! Dort ist das Wort „Skandal“
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 118 |
angebracht! (Bundesrat Reisenberger: Ihre Handlungsweise ist auch ein
Skandal! Wo waren Sie? Warum haben Sie nichts getan? – Weitere Zwischenrufe
bei der SPÖ.)
Zu den fünf Jahren ...
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Einen Moment bitte! Jetzt muss ich einmal ein Wort sagen. Es hat sich jetzt eine Stimmung aufgeschaukelt, die für unser Haus sicherlich nicht sehr gut ist.
Herr Staatssekretär, ich muss Sie schon bitten, von der
Regierungsbank aus nicht zu sagen: Polemisieren kann ich genauso
gut wie Sie! – Die Geschäftsordnung des Bundesrates
besagt, dass Polemik von der Regierungsbank nicht gestattet ist. Ich bitte Sie,
das zu berücksichtigen! (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesräten von ÖVP und
SPÖ. –
Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.) –
Ich habe keinen Ordnungsruf erteilt. Ich habe um Ruhe ersucht, und ich habe
Sie ersucht zu berücksichtigen, was in unserer Geschäftsordnung steht! (Bundesrat Bieringer: Zur Geschäftsbehandlung!)
Herr
Staatssekretär, bitte, Sie setzen jetzt Ihre Rede fort! Dann gelangt Herr
Kollege Bieringer zu Wort.
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz (fortsetzend): Nach den Bestimmungen der Dienstordnung der BVA können nur fünf Jahre Vordienstzeit angerechnet werden; diese Bestimmung ist auf Grund einer kollektivvertraglichen Regelung zustande gekommen. Der Gesetzgeber wird, wenn wir einen übertragenen Wirkungsbereich regeln, nicht in die Dienstordnung der BVA eingreifen, wo es eine Regelung für die Anrechnung von bestimmten Vordienstzeiten gibt. Es muss ja keiner das Dienstrecht wechseln, er kann weiterhin als Beamter weiterhin bleiben. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) – Nein! Ich sage es nochmals: Weil wir nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Kasse eingreifen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
15.15
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat Bieringer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.15
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich halte es für nicht zielführend, dass man, wenn jemand anderer Meinung ist, auf eine solche Lautstärke geht, sodass man das eigene Wort in diesem Haus nicht mehr versteht.
Ich würde Sie alle bitten, in Hinkunft darauf zu achten, dass es, wann immer der Wahltag ist, auch wieder einen Tag danach gibt. Dann soll man für diese Republik wieder arbeiten und zusammenarbeiten, und daher sollte man jetzt hier nicht durch Polemik und dergleichen Brunnenvergiftung betreiben!
Ich würde herzlich darum bitten, ein Regierungsmitglied, das am Wort ist, nicht durch Schreiorgien am Sprechen zu hindern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)
15.16
Vizepräsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Herr Kollege
Konecny hat sich ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 119 |
15.16
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich natürlich dem Appell des lieben Kollegen Bieringer vollinhaltlich anschließen. Dieser war allerdings an die falsche Adresse gerichtet.
Herr Kollege, wir müssen zusammenarbeiten! Wir basteln gerade an einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Es ist ja nicht so, dass wir nicht könnten. Aber wenn jemand hier ins Haus kommt und provoziert und dann noch von der Regierungsbank aus polemisiert, dann gibt es in der Tat Aufregung, und zwar verständliche und begreifliche Aufregung!
Ich habe meine Ausführungen gebracht. Ich nehme nicht an, dass ich mich damit ins Herz der ÖVP-Fraktion geredet habe. Aber ich habe das gesagt, was ich für richtig halte. Sie haben das bemerkenswerterweise als eine andere Meinung still und innerlich kritisch zur Kenntnis genommen.
Der Unterschied ist, dass der Herr Staatssekretär diese
Seite des Hauses hier attackiert (auf die SPÖ-Reihen weisend), im
Übrigen ohne Grund. (Bundesrat Mag. Baier:
Sicherlich nicht!) Das löst natürlich Reaktionen aus! Und die
Tatsache, dass die Regierungsbank nicht das Rednerpult ist, ist in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben. Daher
verwahre ich mich dagegen, dass die Präsidentin, wenn sie darauf aufmerksam
macht, einer parteiischen Vorsitzführung beschuldigt wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) –
Herr Kollege, Sie haben sich jetzt
gemeldet! Ich habe Sie gemeint!
Auch dies ist
ein Skandal. (Beifall bei der SPÖ.)
15.17
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Daher gelangen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die
Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006
(StruktAnpG 2006) (1434 d.B. und 1477 d.B. sowie 7551/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizei-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 120 |
gesetz 2005, das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das
Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
(1435 d. B. und 1470 d.B. sowie 7552/BR d.B.)
15. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird (1418 d.B. und 1471 d.B. sowie 7553/BR d. B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die
Berichterstattung zu den Punkten 13 bis 15 hat Herr Bundesrat Klug
übernommen. Ich bitte um die
Berichte.
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 – bringen.
Da Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht des Finanzausschusses schriftlich vorliegt, darf ich zur Antragstellung überleiten.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 121 |
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche die Frau Präsidentin, darüber abstimmen zu lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006.
Auch dieser Bericht des Ausschusses liegt Ihnen schriftlich vor – und das ist darüber hinaus im Ausschuss ausreichend diskutiert worden; ich darf daher zur Antragstellung überleiten.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf abschließend den Bericht des Finanzausschusses zum Tagesordnungspunkt 15 über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird, bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf daher zur Antragstellung überleiten.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
15.21
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft, rolle also diese Tagesordnungspunkte quasi von hinten auf.
In diesem Gesetz soll ja die Zugangsmöglichkeit von KMUs zu öffentlichen Ausschreibungen verbessert und auch im Gesetz festgeschrieben werden. Die Berücksichtigung von KMUs bei Auftragsvergaben durch die Gesellschaft kann etwa durch die Bildung von regionalen, inhaltlichen oder quantitativen Teillosen, durch die Zulassung von Subauftragnehmern und Bietergemeinschaften sowie durch eine KMU-freundliche Definition der Eignungskriterien erfolgen.
Ferner können sich in Zukunft sämtliche Auftraggeber der öffentlichen Hand – auf freiwilliger Basis – der Leistungen der Bundesbeschaffung Gesellschaft bedienen.
Gemäß BB-GmbH-Gesetz ist die Bundesbeschaffung Gesellschaft berechtigt, für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für öffentliche Auftraggeber gemäß Bundesvergabegesetz 2002 – soweit es sich um Auftraggeber handelt, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen – tätig zu werden. – Nunmehr soll die BBG für sämtliche öffentlichen Auftraggeber auf freiwilliger Basis tätig werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat ja seit langem mehr Rücksichtnahme auf die KMUs im Rahmen der Bundesbeschaffung gefordert. Die nunmehr vorliegende Gesetzesänderung ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in diese Richtung.
Allerdings bemängeln wir, dass es ein Schritt in die falsche Richtung ist, nun auch insbesondere die Gemeinden unter das Regime der BBG zu stellen, da ja gerade diese Gebietskörperschaften in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie vor allem regionale KMUs und damit auch die Interessen des ländlichen Raums besonders berücksichtigt haben. Leider ist es ja nicht möglich, darüber eine getrennte Abstimmung vorzunehmen. Wir werden dem Gesetz heute dennoch unsere Zustimmung erteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Tagesordnungspunkt 14, das Betrugsbekämpfungsgesetz, sieht Maßnahmen vor, die steuer- und zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen und sie effizienter und steuerbarer machen. Damit soll mehr Steuergerechtigkeit erreicht und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Dadurch wird natürlich auch der Wirtschaftsstandort gestärkt.
Ich beschränke mich auf einige besondere Maßnahmen, die in dieser sehr umfangreichen Gesetzesvorlage beinhaltet sind:
Im Einkommensteuergesetz geht es um die Aufnahme der elektronischen Erklärung bei einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünften samt Ermächtigung zur Ergänzung der FinanzOnline-Verordnung.
Im Normverbrauchsabgabegesetz wird die Aufbewahrungspflicht der Normverbrauchsabgabebescheinigung durch die Zulassungsstelle normiert werden.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 122 |
In der Bundesabgabenordnung werden die Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen angepasst werden, und es wird so ein effizienterer Einsatz von Prüfungssoftware ermöglicht.
Im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz sollen die zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes ausschließlich den Finanzämtern übertragen werden.
Die KIAB – die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung – soll organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Im Finanzstrafgesetz soll jedes Zollamt auch als Finanzstrafbehörde fungieren und damit zur Durchführung der in ihrem Wirkungsbereich begangenen Finanzstrafverfahren zuständig werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ unterstützt grundsätzlich natürlich jede Maßnahme zur Betrugsbekämpfung. Allerdings bedeutet unserer Meinung nach eine organisatorische Zuordnung der KIAB zu den Finanzämtern eine absolute Schwächung beziehungsweise eigentlich eine Zerschlagung dieser bisher sehr erfolgreichen Einheit und somit eine Schwächung der Betrugsbekämpfung in Österreich.
Leider können wir auch in diesem Fall nicht getrennt abstimmen. Wir würden uns sonst natürlich gegen diesen Punkt aussprechen. Im Sinne einer effizienteren Betrugsbekämpfung stimmen wir aber dem gesamten Gesetz heute zu.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zuletzt möchte ich noch auf das Strukturanpassungsgesetz eingehen. Mit dem Handelsrechtsänderungsgesetz ist das bisherige allgemeine Handelsrecht grundlegend erneuert worden. An die Stelle des bisherigen Handelsgesetzbuches tritt das Unternehmensgesetzbuch, das künftig nicht auf Kaufleute, sondern auf Unternehmer anzuwenden ist.
Dieses neue Recht tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft. Da gegenwärtig im Einkommensteuergesetz 1988 an das bisherige Handelsrecht angeknüpft wird, ergibt sich im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung sowie des Körperschaftsteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung natürlich ein Anpassungsbedarf.
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage soll eine zweckmäßige Verknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung mit der handelsrechtlichen Rechnungslegung erreicht werden – das heißt also, eine Anpassung der Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung an das Unternehmensgesetzbuch.
Was das Bewertungsgesetz 1955 betrifft: Die Gemeinde erhebt auf Grundlage des Einheitswert- beziehungsweise Grundsteuermessbetragsbescheides des Finanzamtes bekanntlich die Grundsteuer, verfügt jedoch über wesentliche Teile von bewertungsrechtlich relevanten Daten aus anderen Gründen, zum Beispiel als Baubehörde.
Dadurch hat der Bürger zwei Ansprechpartner in Baugrundstücksangelegenheiten. Es soll deshalb für den Bereich Graz – für das Finanzamt Stadt Graz – ein Pilotprojekt durchgeführt werden, das eine Mitwirkung von Organen der Gemeinde bei der Erstellung von Einheitswertbescheiden erproben soll. Dieses Pilotprojekt soll im Hinblick auf eine Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrensökonomie und auf eine Verbesserung des Bürgerservice durch Bürokratieabbau auch evaluiert werden. Dazu soll die rechtliche Basis im Bewertungsgesetz geschaffen werden. – Auch diesem Gesetz erteilen wir heute unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
15.28
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 123 |
15.28
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Ich will Herrn Staatssekretär Finz nicht zu sehr verwöhnen, dennoch kann ich hier verkünden, dass wir allen drei Gesetzesvorlagen zustimmen werden. Herr Staatssekretär, da sind selbst Sie verwundert, aber die ersten beiden Gesetze bringen durchaus Fortschritte mit sich.
Das Dritte war – das möchte ich hier ausführen – ein Entschließungsantrag aus dem Bundesrat, der als Abänderungsantrag – als Vier-Parteien-Antrag – im Nationalrat eingebracht wurde und so Eingang in das Gesetz gefunden hat, was ich persönlich für einen großen Fortschritt halte: dass es im Bereich der Wirtschaft etwas geben kann, auf das sich tatsächlich alle vier Parteien einigen können und gemeinsam einen Schritt zur Stärkung der klein- und mittelständischen Unternehmungen setzen.
Diese Gesetzesvorlage betreffend Bundesbeschaffung Gesellschaft hat in diesem Bereich einen großen Schritt vorwärts gemacht. Dennoch sei auch vermerkt, dass wir durchaus mit großer Skepsis betrachten, dass die Zuständigkeit der BBG auf alle öffentlichen Einrichtungen ausgedehnt wird.
Herr Staatssekretär, es ist zu überlegen, das entsprechend zu evaluieren und auch wieder zu adaptieren, denn es kann nicht sein, dass Gesetzesvorlagen unsere ländlichen Regionen schwächen und die Anbieter, die vor Ort sind, in dieser Form nicht unterstützen.
Auf dies zu achten ist Aufgabe der Politik. Wir erwarten
uns, dass darauf besonders Rücksicht genommen wird. Dennoch, der Schritt in die
richtige Richtung ist größer, also werden wir dem auch zustimmen. (Beifall
bei den Grünen sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)
15.30
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
15.30
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir Sozialdemokraten sind der Meinung, dass mit dieser Gesetzesvorlage im Bundesbeschaffungsbereich sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde.
Ich möchte aber schon Folgendes zu bedenken geben: Wenn jetzt offensiv den Gebietskörperschaften, also sprich auch den Gemeinden, offeriert und schmackhaft gemacht wird, sich der Bundesbeschaffungsagentur – wenn auch auf freiwilliger Basis – zu bedienen, dann läuft natürlich die lokale Wirtschaft, die ja immerhin zur Arbeitsplatzsicherung einen ganz wesentlichen Beitrag leistet, wirklich Gefahr, dass ganz einfach Aufträge verloren gehen.
Ich habe mir ein Zitat herausgesucht: Einer der beiden Geschäftsführer dieser Bundesbeschaffungsagentur hat gemeint, dass ja 75 Prozent der Aufträge dieser Agentur sowieso an so genannte KMUs gehen.
Nun, es gibt da diesen Spruch: Denn sie wissen nicht, was sie tun. – Ich glaube, der Herr Geschäftsführer weiß nicht recht, wovon er redet, denn mit dieser KMU-Definition sind Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern gemeint. Das ist in Österreich eine riesige Mitarbeiteranzahl, und wenn er damit diese Unternehmen meint, dann sind eigentlich die vielen kleinen und kleinsten Unternehmerinnen und Unternehmer bereits auf der Verliererspur.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 124 |
Er meint dann noch weiter – ich zitiere jetzt wörtlich –: Die Reinigung eines Gebäudes oder eine Dienstleistung im IT-Bereich bedarf der gleichen Anzahl von Mitarbeitern, egal, von welchem Unternehmen sie durchgeführt wird, und egal, wie groß dieses Unternehmen ist. Natürlich ist damit die eine oder andere Verschiebung an Arbeitsplätzen verbunden. – Zitatende.
Da muss ich sagen: Es kommt natürlich schon darauf an, wer da wo arbeitet und gewerbliche Dienstleistungen erbringt, denn wir wissen, dass viele Großbetriebe, die Aufträge übernehmen, die Arbeiten und Dienstleistungen nicht mehr an lokale Betriebe weitervergeben, sondern an die – heute schon zur Genüge erwähnten – so genannten freischaffenden Klein- und Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer.
Die sichern aber eigentlich keine Arbeitsplätze, sondern da kommt es zu einem echten Lohndumping, denn die arbeiten auf Werkvertragsbasis mit einem Gewerbeschein im Ein-Personen-Unternehmen. Ich glaube, das ist nicht die richtige Richtung, wenn auch – das weiß ich schon – diese Agentur als Erfolg vermeldet, dass man in diesem Bereich bereits an die 500 Millionen € an Aufträgen kostengünstig vergeben hat.
Ich meine, dass man sich das schon noch sehr genau ansehen sollte. Klar ist auch: Wenn die Gemeinden heute mit über 2 Milliarden € – das ist am letzten Gemeindetag so festgestellt worden, und ich glaube, darauf können alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch hier in diesem Haus stolz sein – ein Wirtschaftsmotor allererster Ordnung sind, dann werden sie das auch weiterhin nur dann sein können, wenn auch eine entsprechende Steuerleistung vorhanden ist.
Ist dem nicht so, dann endet aber in meinen Augen dieser wirtschaftliche Kreislauf, Herr Staatssekretär! Wenn keine Steuern mehr eingenommen werden, weil sich diese Großbetriebe, wie wir wissen, oft im Zuge von Gegenbesteuerungsmodellen eher de facto steuerfrei stellen, dann werden diese Gemeinden auch nicht mehr die Möglichkeit haben, unterstützend tätig zu sein.
Ich ersuche Sie also wirklich, in diese Richtung auch noch weitere Impulse zu geben. Es wurde ja seitens der Bundesbeschaffungsagentur immer wieder erwähnt, dass man größten Wert darauf legt, kleine und kleinste Betriebe zu beschäftigen, aber wie gesagt: Hinterfragt man das und sieht man sich das näher an, dann stellt man fest, dass das leider nicht der Fall ist.
Wir Sozialdemokraten werden diese Entwicklung also auch
weiterhin sehr kritisch beobachten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ
sowie des Bundesrates Schennach.)
15.34
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte.
15.35
Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich denke, die Änderung des Bundesbeschaffungsgesetzes ist für uns in doppelter Hinsicht eigentlich Anlass zur Freude: Erstens ist es uns geglückt, mit unserem Entschließungsantrag im Bundesrat eine Änderung zugunsten der Klein- und Mittelbetriebe herbeizuführen. Zweitens haben wir die in der KMU-Studie erwähnten acht für Klein- und Mittelbetriebe relevanten Warengruppen herausbekommen.
Ich habe mir eigentlich gedacht, dass wir uns darüber freuen. Wir haben ja gestern in der Klausur gesagt, wir wollen eine Aufwertung des Bundesrates. – Das hat es ganz einfach noch nie gegeben, dass ein Entschließungsantrag des Bundesrates nicht nur von allen vier Parteien unterstützt wurde – da muss ich mich bedanken! –, sondern dann auch in ein Gesetz Eingang gefunden hat!
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 125 |
Das gehört einmal erwähnt, denn das zeigt auch ... (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Das hab ich ja gesagt!) – Ja, aber ich habe noch immer den Herrn Schimböck im Ohr und im Herzen, und das belastet mich ein bisschen (Oh-Rufe bei der SPÖ – Bundesrat Mag. Klug: Das soll nicht sein!), denn es gibt nichts – auch wenn es noch so erfreulich ist –, an dem er nicht herummeckert. Dadurch legt er sich aber ganz einfach hie und da auch selbst ein Ei. – Das muss ich Ihnen jetzt schon sagen:
Ich habe da eine Unterlage, in der steht: „Der Bund ist bereit, die vom Österreichischen Gemeindebund und vom Österreichischen Städtebund mit Schreiben vom 12. bzw. 13. Oktober 2005 angeregte Novellierung des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH-Gesetz) zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, wonach die Bundesbeschaffung GmbH auch für Unternehmen im Eigentum von Ländern und Gemeinden tätig werden darf.“ – Ich glaube nicht, dass Ihnen der Österreichische Städtebund so fremd ist. Man sollte also immer dort, wo man die Möglichkeit hat, Einfluss zu nehmen, das auch tun.
Ich muss noch einmal sagen: Ich bin froh, dass wir das geschafft haben, dass wir wirklich von den 27 Beschaffungsgruppen die acht für Kleinstbetriebe relevanten Beschaffungsgruppen herausbekommen haben. Ich erlaube mir, sie noch einmal vorzulesen, denn dann sieht man nämlich wirklich, wie wesentlich das für unsere Regionen ist.
Es sind die Reinigungsdienstleistungen für Gebäude; Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie; Büro- und EDV-Verbrauchsmaterial; Lebensmittel für Großabnehmer; Betriebsverpflegung, Essensbons; Wäscherei, Miettextilien; Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug, Werkstattausrüstung; Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und -komponenten sowie deren Instandhaltung.
Gerade bei diesen acht Beschaffungsgruppen liegt der Anteil der Kleinstunternehmen – also der Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern – zumindest über 73 Prozent. Da sieht man, was uns dabei eigentlich gelungen ist. Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass man mit dem Begriff KMU sehr flott umgeht, weil ein KMU ein Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern ist und es in Österreich eben sehr viele Betriebe mit bis zu nur neun Mitarbeitern gibt. (Unruhe im Saal. – Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Wir waren ganz aufmerksam!) – Das Gefühl habe ich nicht, denn ihr seid wahnsinnig laut.
Es kommt noch Folgendes dazu: Es ist nicht so, dass das die Bundesbeschaffungsagentur so sehr belastet, Herr Staatssekretär, weil ja die acht Beschaffungsgruppen nur einen unwesentlichen Teil des Gesamtvolumens der Bundesbeschaffungsagentur ausmachen. Man kann also sagen, wir haben es wirklich geschafft, eine Win-Win-Win-Situation herzustellen: Es entgeht der Bundesbeschaffungsagentur, der Verwaltung nicht sehr viel an Einsparungspotential – weil ich noch immer der Meinung bin, dass es keinen Sinn macht, auf der einen Seite einzusparen und auf der anderen Seite Konzepte für Arbeitsplätze und Belebung der Regionen in die Hand zu nehmen –, und wir, der Bundesrat, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben gezeigt, dass es möglich ist, dass wir auch etwas bewegen, wenn wir uns mit einem Thema intensiv und konstruktiv gemeinsam auseinander setzen und dazu etwas einbringen.
Herr Schimböck, bitte seien Sie ein bisschen
optimistischer! Sie tun mir manchmal Leid, denn es muss furchtbar sein, wenn
man alles nur schwarz sieht. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit und ironischer Beifall bei der
SPÖ und den Grünen. – Bundesrat
Mag. Klug: Dem Letzten stimmen wir zu!)
15.39
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Dr. Finz ist der nächste Redner. – Bitte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 126 |
15.40
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dieser Änderung des BBG-Gesetzes eröffnen wir nicht für die Gemeinden und die Länder die Möglichkeit, dass sie sich dieser GesmbH bedienen, denn sie haben dieses Recht bereits – auf freiwilliger Basis können sie das schon längst tun –, sondern es wird jetzt ermöglicht, dass sich auch die ausgegliederten Bereiche – das sind zum Beispiel Krankenanstalten oder Pflegeheime – ihrer bedienen können, allerdings auf freiwilliger Basis.
Das war keine Initiative unsererseits, sondern geschlossen sind – bitte jetzt zuzuhören! – der Gemeindebund und der Städtebund an den Finanzminister herangetreten und haben um diese Möglichkeit ersucht, weil sie gesagt haben, wenn wir ohnehin schon das Recht haben und wir es auch dort machen, wo es keinen regionalen Anbieter gibt – das ist ja der Sinn und Zweck, wir wollen ja wirklich nicht den kleinen regionalen Anbieter ruinieren –, dann gebt uns auch die Möglichkeit für unsere ausgegliederten Bereiche, denn sonst müssen wir Ausgliederungen wieder zurücknehmen. Das besagt eigentlich diese Gesetzesnovelle.
Weiters, Herr Bundesrat Schimböck, zu diesen 75 Prozent. Ich schlüssle Ihnen gerne auf, wie das wirklich aussieht. Herr Mag. Nemec hat das vielleicht verkürzt gesagt. Es wird in der BBG, also in der Bundesbeschaffungsstelle, unterschieden zwischen Kleinstunternehmungen mit bis zu zehn Mitarbeitern, Kleinunternehmungen mit bis zu 50 Mitarbeitern, und der Rest geht bis 250 Mitarbeiter. Alle zusammen ergeben diese 75 Prozent.
Wenn ich das aufschlüssle, dann machen die Aufträge an Kleinstunternehmungen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15 Prozent des Beschaffungsvolumens aus, die Aufträge an Kleinunternehmungen immerhin 35 Prozent – ergibt zusammen 50 Prozent –, und der Rest mit den Unternehmungen mit bis zu 250 Mitarbeitern ergibt dann 75 Prozent.
Die machen sich schon sehr viele Gedanken, weil wir ihnen ständig im Nacken sind – auch durch diese politischen Diskussionen –, sodass sie sich wirklich bemühen müssen, dass die KMUs in ihrer gesamten Breite auch die Möglichkeit haben, Aufträge zu erhalten.
Zum Thema Betrugsbekämpfung: Die KIAB ist betreffend illegale Arbeitnehmerbeschäftigung eine Erfolgsstory. Die wollen wir nicht zerstören – da wären wir ja verrückt, wenn die uns Geld einbringen –, sondern wir wollen sie verbessern. Warum geben wir sie aber von den Zollbehörden zu den Abgabenbehörden?
Auf Grund der bisherigen Einstufung als Zollbehörde konnten sie nicht vor Ort festgestellte allgemeine Abgabendelikte behandeln. Sie konnten nur eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt machen. Dort hatte man oft keine Zeit oder man hatte andere Dinge zu tun. Da sind schon festgestellte abgabenrechtliche Verletzungen einfach nicht weiterverfolgt worden. Und das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein.
Die Gruppe bleibt geschlossen bestehen, wir setzen sie schon gesammelt weiterhin ein. Der Umstand, dass sie jetzt bei den Abgabenbehörden ist, ermöglicht es uns, dass wir auch von der Abgabenbehörde einen Spezialisten mitschicken.
Worum geht es denn meistens? – Meistens geht es, wenn man einen illegalen Arbeitnehmer beschäftigt, um nicht einbehaltene Lohnsteuer. Das sind die wichtigen Fragen. Man gibt also den Lohnsteuerreferenten den Teams dazu, dieser arbeitet das sofort mit auf und kann noch vor Ort einen Bescheid ausstellen. Wir erreichen dadurch eine wesentlich höhere Einbringlichkeit.
Ich bitte darum, sich wirklich einmal zu orientieren und nicht alles von unserer Seite abzulehnen. Wir sind immer wieder offen für alle Fragen und betrachten das als Ver-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 127 |
besserung. Wir wollen das aber auch
evaluieren, denn wir wollen wirklich eine Verbesserung erreichen. – Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP.)
15.44
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.
Weitere Wortmeldungen liegen mir hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Strukturanpassungsgesetz 2006.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch
zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch hier ist wieder die Stimmeneinhelligkeit gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das
Zahnärztekammergesetz geändert werden (821/A und 1497 d.B. sowie
7562/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Thomas Einwallner übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Thomas Einwallner: Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich leite damit gleich zur Antragstellung über.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 128 |
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Es liegen mir hiezu keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 –
UrhG-Nov 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.)
18. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006
geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 17 und 18 hat Herr Bundesrat Wolfinger übernommen. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.
Ich bringe weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die beiden Berichte.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
15.49
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Gerade dieses Thema hat ja in den letzten Wochen und Monaten hohe Aktualität erfahren. Viele kleine Wirtschaftstreibende stehen jetzt vor dem Problem, dass Urhebergebühren über die AKM eingefordert werden.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 129 |
Insbesondere zum Beispiel im Taxibereich hat man dadurch neue Einnahmequellen entdeckt. Das heißt, dass künftig jeder gewerbliche Personenbeförderer zahlen soll. Den Preis für eineinhalb Fahrten, hat man sich ausgerechnet, nämlich 15 €, soll derjenige bezahlen, wenn er sein Radio aufdreht; außer er gibt eine eidesstattliche Erklärung ab, dass über dieses Radio nur der Verkehrsfunk gehört werden kann. – Das ist das eine.
Zum Zweiten: Es ist nicht ganz nachvollziehbar, wenn man sich AKM-Abrechnungen ansieht, dass es zwar dem ORF gelungen ist, hervorragende Konditionen zu erreichen, dass aber der gewerbliche Bereich ganz schön zur Ader gelassen wurde. Dort hat sich nämlich der Gesamtabgabensatz um 7 Prozent erhöht, und das, obwohl es der AKM – dazu wirklich ein großes Kompliment – gelungen ist, den Verwaltungskostenanteil, der früher 27 Prozent betragen hat, fast auf ein Drittel abzusenken. Man hätte, wenn ich jetzt die Gewerbetreibenden sehe, die irgendwelche Musikalien abspielen und dergleichen mehr, diese quasi als Konsumenten bedienen und diesen Vorteil, den man durch die Verwaltungskostensenkung lukriert, an sie weitergeben können.
Aber jetzt noch ganz konkret zur vorliegenden Gesetzesvorlage. Wir Sozialdemokraten sehen hiebei das große Problem, dass es durch den digitalen Bereich, der nicht entsprechend erfasst und abgehandelt wurde – gerade junge Menschen hören sich auf Schulhöfen CDs an, kopieren Musik vom Computer herunter –, zu einer Kriminalisierung kommt, wie wir das bereits in der Bundesrepublik Deutschland zu gewärtigen haben. Sie, Frau Ministerin Gastinger, haben sich immer sehr darum bemüht, das, was unter Ihrem Vorgänger im Jugendgerichtsbereich danebengegangen ist, zu kompensieren. Das sollten Sie auch hier einsehen; man sollte daher diese Gesetzesvorlage in dieser Hinsicht, um eben keine jungen Menschen im Urheberrechtsbereich auf dem digitalen Sektor zu kriminalisieren, wirklich noch einmal hinterfragen und überdenken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.51
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. – Bitte.
15.51
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte sehr kurz Stellung beziehen. Ich glaube, es liegen mit diesen beiden Vorlagen richtige und wichtige Dinge auf dem Tisch. Diese sind mit dem Verband der Österreichischen Musikwirtschaft abgestimmt worden. Immerhin sind in diesem Verband 65 000 Musiker, Sänger, Komponisten und Autoren verbunden.
Es sich hier so einfach zu machen, lieber Kollege Schimböck, dass man sagt, die Schulhofkriminalität werde gefördert, indem man das kriminalisiert, das kann es nicht sein. Es muss schon Wege geben, den Kreativen in diesem Land eine Möglichkeit zu gerechtem Einkommen zu geben. Wir sehen seitens unserer Fraktion keinen Grund, etwas gegen diese Vorlage einzuwenden. Ganz im Gegenteil: Wir halten das für eine gute und abgestimmte Novelle.
Ich darf aus diesem Grund zwei Anträge gemäß § 43 GO-BR einbringen.
Antrag
der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 130 |
velle 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 17)
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006) (1324 d.B. und 1508 d.B. sowie 7564/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Das gehört zu TOP 17.
Ich darf zu TOP 18 ebenfalls einen Antrag einbringen.
Antrag
der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 18)
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird (1509 d.B. sowie 7565/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Ich möchte mich besonders beim Ressort und bei der Frau Ministerin für die, so glaube ich, richtigen Novellen bedanken. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)
15.54
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die beiden Anträge, die Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg eingebracht hat, sind genügend unterstützt und stehen demnach mit in Verhandlung.
Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Schennach das Wort. – Bitte.
15.55
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es hat sehr viel Dynamik im Justizausschuss und in den Gesprächen rund um diese wirklich sehr schwierige Materie des Urheberrechts gegeben. Sie ist deswegen so schwierig geworden, denn dort, wo geistige Produkte, wo urheberrechtliches Eigentum heutzutage transportiert werden, finden sie vor allem durch neue Technologien in vielfältiger Art und Weise Verbreitung. Da es in wesentlichen Bereichen zur Einarbeitung von Vorschlägen gekommen ist, werden wir Grüne in beiden Fällen heute unsere Zustimmung erteilen, insbesondere was den Auskunftsanspruch und die Begründungspflicht betrifft.
Was ich schon im Ausschuss angemerkt habe, ist, dass die EU-Richtlinie hier einen bestimmten Spin genommen hat. Ich habe mir zum Beispiel extra die ähnliche Vorlage, die derzeit im Deutschen Bundestag beraten und dort auch abgestimmt wird, geholt,
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 131 |
wo man das Urheberrecht gänzlich anders aufzieht und dadurch nicht so wie Österreich die Begründungspflicht betreffend vorgeht, die wir ja hineinreklamiert haben.
Wichtig ist die Tragung der Kosten und der Umstand, die Provider auch in die Lage zu versetzen, vernünftige und umfassende Auskünfte zu geben. Beides geschieht mit diesem Gesetz. Bis zum 24. April 2009 ist nun Zeit – die Zeit der Umsetzungsfrist beträgt also drei Jahre –, dann müssen alle Mitgliedstaaten der Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie berichten. Die Erfahrung, die wir in diesen drei Jahren mit der nun getroffenen Regelung, mit der im Wesentlichen die Provider wie auch die andere Seite einverstanden sind, machen, wird gut sein. Das ist unserer Meinung nach in einer befriedigenden Art und Weise gelöst, sodass wir in beiden Fällen diesen Vorschlägen unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Grünen.)
15.57
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Gastinger zu Wort. – Bitte.
15.57
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wie es Herr Bundesrat Schennach schon ausgeführt hat und bereits von meinen Vorrednern dargelegt wurde, waren genau das Urheberrecht und der Verwertungsgesellschaftenrechtsbereich ein langer Diskussionspunkt. Sie wissen, dass dieser Tagesordnungspunkt einmal im Justizausschuss des Nationalrates zurückgestellt wurde, weil es Abänderungsanträge gegeben hat, die noch einer ausführlichen Beratung bedurft haben. Daher kann ich doch sagen, dass unter Einbeziehung der Mitglieder des Hohen Hauses, so glaube ich, durch diesen Entwurf, wie er Ihnen jetzt zur Abstimmung vorliegt, ein pragmatischer, vernünftiger Weg gefunden wurde, um die EU-Vorgaben, die uns die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums macht, soweit es das Urheberrechtsgesetz betrifft, auch tatsächlich zu berücksichtigen.
Es tut mir wirklich Leid, dass die SPÖ hier leider Gottes nicht mitkann. Es wurde auch schon im Nationalrat sehr lange darüber gesprochen. Es geht vor allem doch auch um die Auskunftspflichten und Ähnliches, und ich hoffe, dass es uns heute zumindest gelingt, dass der Bundesrat keinen Einspruch erhebt. Ich gebe auch zu bedenken, dass wir die EU-Richtlinie umsetzen müssen, dass wir eine EU-rechtliche Vorgabe zur Umsetzung vorliegen haben und dass wir dieses Thema heute hier behandeln können.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz dann auch in der Praxis die nötigen richtungweisenden Entscheidungen getroffen haben, denn ich glaube auch, dass wir uns im Hohen Haus nicht das letzte Mal mit diesem Themenbereich befasst haben werden. Es ist mit Sicherheit so, dass gerade im Urheberrecht die unterschiedlichen Interessen immer wieder aufeinanderprallen und auch auf Ebene der Europäischen Union immer wieder neue Entwicklungen gegeben sind.
Ich meine auch, dass uns gerade der Internet-Bereich, bezüglich dessen wir diese Auskunftspflichten jetzt neu geregelt haben, noch vor ganz neue Herausforderungen stellen wird, die wahrscheinlich auch ein Nachjustieren durch den Gesetzgeber erforderlich machen.
In diesem Sinne bedanke ich mich bereits bei all jenen, die diesen Gesetzen jetzt offensichtlich die Zustimmung erteilen werden. Hinsichtlich der SPÖ-Fraktion hoffe ich, dass es uns früher oder später gelingen wird, sie auch davon zu überzeugen, dass dies ein guter Weg ist, den wir hier eingeschlagen haben. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Bundesräte Mitterer, Ing. Kampl und Schennach sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
15.59
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 132 |
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle.
Es liegt dazu ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird.
Auch hiezu liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Spiegelfeld, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das
Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und
Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz
und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden
(Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)
(1420 d.B. und 1511 d.B. sowie 7566/BR d.B.)
20. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Rechtsanwaltsordnung geändert wird (1513 d.B. sowie 7567/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Heimaufenthaltsgesetz geändert wird (1512 d.B. sowie 7568/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 133 |
Es sind dies die Beschlüsse des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird. (Unruhe im Saal.) – Heimaufenthalt wird uns noch alle betreffen, daher bitte ich um Ruhe. (Heiterkeit.)
Die Berichterstattung zu diesen Punkten hat Frau Bundesrätin Mörk übernommen. – Ich darf sie bitten, die Berichte zu bringen.
Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden, bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird, bringen.
Hier liegt Ihnen ebenfalls der Bericht in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen noch den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird, bringen.
Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Neuwirth. – Bitte.
16.05
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz soll laut Begründung der Regierungsvorlage der Anwendungsbereich des Instituts der Sachwalterschaft auf jene Fälle eingeschränkt werden, in denen die Bestellung eines Sachwalters unumgänglich ist. Es soll die Subsidiarität der Sachwalterschaft betont werden und die primär anzuwendenden Hilfen konkret umschrieben werden.
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Im Gegenzug dazu soll die Selbstbestimmung physisch Kranker und geistig behinderter Menschen gestärkt werden, und zwar durch die Vorsorgevollmacht: Der Betroffene betraut im vorhinein bei bestehender Einsicht und Urteilsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Äußerungsfähigkeit eine Person seines Vertrauens als zukünftigen Vertreter in näher zu bezeichnenden Angelegenheiten. Ziel der Regelung ist es, insbesondere die administrativen und finanziellen Hürden für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht möglichst gering zu halten.
Mit einer so genannten Sachwalter-Verfügung kann die betreffende Person sich in Bezug auf die Person des Sachwalters äußern und so auf die Auswahl dieses Sachwalters in Zukunft Einfluss nehmen. Bestimmte Bereiche sollen vom Wirkungsbereich des Sachwalters ausgenommen werden können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bringt im Großen und Ganzen Verbesserungen für besachwaltete und insbesondere für behinderte Menschen. Positiv ist im Speziellen, dass die Zahl der Sachwalterschaften für Notare und Rechtsanwälte auf maximal 25 Personen in Zukunft beschränkt werden soll. Weiters positiv ist die Einführung einer so genannten Clearing-Stelle im Vorfeld von Sachwalter-Verfahren sowie auch die Neuerung, dass Angehörige die gesetzliche Vertretung übernehmen können, soweit sie Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen.
Einige Anregungen, die im Nationalrat von der SPÖ eingebracht worden sind, sind leider so nicht berücksichtigt worden – und das bedauere ich –, so zum Beispiel die Forderung nach einer Easy-to-read-Fassung, damit auch lernbehinderte Personen die Möglichkeit haben, das Gesetz wirklich vollinhaltlich zu begreifen, oder auch die Anhebung der Grenze für die Aufwandsentschädigung für Sachwalter.
Insgesamt sind, muss man aber sagen, die vorgeschlagenen Änderungen im Sachwalterrecht grundsätzlich gut, da die Verhältnisse für die betroffenen Menschen klarer werden. Die Selbstbestimmung wird hervorgehoben, die Familie durch die Vorsorgevollmacht gestärkt, und die Zahl der Sachwalterschaften wird beschränkt.
Die im Nationalrat auch von der SPÖ mit beschlossenen Abänderungs- und Entschließungsanträge haben überdies dazu beigetragen, dieses Gesetz im Sinne der Betroffenen noch weiter zu verbessern. Nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes werden die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen, einschließlich der finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Vereinssachwalterschaft, evaluiert, und dann wird dem Nationalrat – und somit dann auch uns – ein diesbezüglicher Bericht vorgelegt.
Aus all diesen Gründen werden wir diesem Gesetz heute unsere Zustimmung erteilen und den daraus folgenden Gesetzen – nämlich der Rechtsanwaltsordnung und auch dem Heimaufenthaltsgesetz – ebenfalls. (Allgemeiner Beifall.)
16.08
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.
16.08
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Ministerin Gastinger, hoch geschätzte werdende Mutti! (Heiterkeit.) Wir freuen uns alle, schon allein beim Anschauen, muss ich sagen. Das ist ja ein erfreulicher Zustand! (Neuerliche lebhafte Heiterkeit.)
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren, was die Sachwalterschaft anlangt, einen unglaublich großen Boom erfahren, und in vielen Fällen sind Sachwalterschaften durchgeführt worden, wo es gar nicht notwendig gewesen wäre. Es kam zu einer Überlastung dieses Systems, und deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass man
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 135 |
jetzt mit dem vorliegenden Gesetz – Frau Neuwirth hat das schon geschildert und entsprechend dargelegt, ich möchte daher gar keine Wiederholungen vornehmen – eine Reduktion, eine Eindämmung dieser vielen Sachwalterschaften erzielen kann.
Frau Bundesrätin Neuwirth hat schon gesagt, dass jetzt die Übernahme einer Sachwalterschaft auf fünf Fälle pro Person begrenzt ist. Ein Rechtsanwalt oder Notar hat eine Begrenzung von 25 Fällen. Ich glaube, damit ist eine viel bessere Betreuung verbunden. Ausgenommen sind davon die Vereine der Sachwalterschaft, aber sie müssen Bericht erstatten, sie sind dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu machen, und vor allem haben Sie eine Verpflichtung – sie erhalten dafür auch finanzielle Mittel –, nämlich dass sie versuchen, Menschen für diese Aufgabe zu verpflichten, die diese Tätigkeit ehrenamtlich machen.
Wir haben ja gehört, dass es in drei Jahren eventuell eine Novellierung dieses Gesetzes geben kann, dann, wenn man absehen kann, wie sich dieses Gesetz bewährt. Auf alle Fälle ist dieser Gesetzesvorschlag ein vorbildlicher Weg, den Österreich da eingeschlagen hat, er trägt auch der demographischen Entwicklung in unserem Land und in ganz Mitteleuropa Rechnung. Von meinem Standpunkt aus kann ich, der ich ältere Leute zu betreuen habe und mich verpflichtet fühle, für diese zu sorgen und sich um sie Gedanken zu machen, es nur begrüßen, dass alle Parteien diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
16.12
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
16.12
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist dies ein gutes Gesetz! Und die beiden anderen Gesetze, mit denen die Rechtsanwaltsordnung und das Heimaufenthaltsgesetz notwendigerweise geändert werden, folgen sozusagen dem Geist des Hauptgesetzes, dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Sachwalterschaften – sie hat sich mehr als verdoppelt seit der Schaffung des Sachwalterschaftsgesetzes – ist natürlich auch eine Glaubwürdigkeitsfrage eingetreten, wenn Kanzleien mehrere hundert Sachwalterschaften führen. Und gerade die Sachwalterschaft ist eine sehr persönliche Angelegenheit, denn es geht hier um einen ganz persönlichen Umgang mit einem Klienten, den man, in alter Sprache ausgedrückt, „entmündigt“ hat und für den jemand anderer in verschiedenen Bereichen sachwalterisch tätig ist. Und wenn Großkanzleien mehrere hundert Sachwalterschaften führen, fehlt diese persönliche Ebene, und es fehlt wahrscheinlich auch die Schutzfunktion, aber auch die Effizienz.
Gleichzeitig stellt sich bei einer solchen Art der Führung von Sachwalterschaften die Frage, inwieweit diese Selbstbestimmung noch gegeben ist. Mit der jetzigen Vorlage wird genau diese Selbstbestimmung psychischer kranker und geistig behinderter Menschen gestärkt, und das ist etwas ganz Wichtiges.
Zum Zweiten eröffnet diese Vorlage auch alternative Möglichkeiten der Bestellung von Sachwaltern, zum Beispiel die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, und unterscheidet zwischen Vorsorgevollmacht, Sachwalterverfügung und Personensorge. Vieles ist vom Vorredner und von der Vorrednerin bereits gesagt worden, zum Beispiel, dass die Übernahme von Sachwalterschaften im professionellen Bereich auf 25 limitiert ist, im ehrenamtlichen Bereich, also wenn diese Tätigkeit nicht hauptberuflich gemacht wird, auf fünf, dass der Verein der Sachwalterschaft vom Ministerium unterstützt wird; das alles sind sehr wichtige Punkte.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 136 |
Ich denke, mit diesem Gesetz können wir auch der Überlastung der Gerichte in dieser Frage entgegenwirken und auch eine Rückgewinnung von Reputation erreichen. Vor allem aber können wir mit diesem Gesetz jenen Menschen, die von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sind, eine bessere Unterstützung angedeihen lassen. Und betroffen sind von diesem Gesetz zwei Gruppen: jene, über die eine Sachwalterschaft – unter Anführungszeichen – „verhängt“ wird, und jene, die Sachwalter sind und diese Kompetenzen wahrnehmen, was nicht immer einfach ist und in vielen Fällen auch sehr aufwendig ist. Und gerade wenn wir jetzt die Möglichkeit der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger vorgesehen haben: Da geht es um die Organisation von Pflege zum Beispiel, um die Abwicklung von Geschäften des täglichen Lebens, um die Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche, um die Abwicklung von medizinischen Behandlungen und so weiter.
Das ist jetzt ein sehr brauchbarer Weg, den wir mit diesem Gesetz eingeschlagen haben. Ich bin froh darüber, dass wir hier eine sehr praktikable Lösung gefunden haben, ich kann dazu nur gratulieren. Wir von den Grünen werden allen drei Änderungen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
16.16
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesministerin Gastinger, Sie haben das Wort. – Bitte.
16.16
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass dieses Gesetzesvorhaben hier auf so breite Zustimmung stößt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich auch bei den Mitarbeitern bedanken – es sind Dr. Barth und Sektionschef Dr. Hopf gewesen, die maßgeblich daran beteiligt waren –, denn es sind, wie Sie wissen werden, diesem Gesetzesvorhaben sehr lange Beratungen, vor allem auch mit all den Experten, die hier praktisch tätig sind, vorausgegangen. Es hat sich der Weg des Justizministeriums, dass wir auch die Expertise aus der Praxis immer mit einbeziehen wollen, durchaus bewährt.
Die Frau Präsidentin hat es in ihren einleitenden Worten schon gesagt, und ich glaube, das, was dieses Gesetz so wichtig macht, ist, dass es für uns alle wichtig ist, weil es uns alle betreffen kann. Dessen müssen wir uns bewusst sein, und dessen waren wir uns auch bewusst, als wir dieses Gesetz vorbereitet haben. Wir schaffen uns hier die Rahmenbedingungen für Angelegenheiten, wo die Chance relativ groß ist, dass der eine oder andere oder vielleicht auch sehr viele von uns tatsächlich selbst davon betroffen sind. Also so gesehen war Ihr Einwand in Richtung Heimaufenthaltsgesetz sicherlich mehr als berechtigt, aber auch die Sachwalterschaft kann uns alle betreffen.
Das war auch der Hintergrund, weswegen wir uns hier wirklich Gedanken darüber gemacht haben, wie wir für jene Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte selbst zu regeln, dies bestmöglich gestalten können, ohne ihre persönliche Freiheit mehr als unbedingt notwendig einzuschränken.
In diesem Zusammenhang möchte ich, weil das die Vorredner noch nicht erwähnt haben, ausdrücklich auf die Clearing-Stelle hinweisen. Auch das haben wir vorgesehen, dass jetzt nicht mehr automatisch, wenn ein Antrag aus der nahen Verwandtschaft gestellt wird, dass jemand besachwaltet werden soll, ein Sachwalter in vollem Umfang bestellt wird. Wir haben uns wirklich bemüht, zu schauen, in welchen Bereichen der betroffene Mensch in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, und mit welchen geeigneten Mitteln, durch welche geeignete Person oder Institution ihm hier geholfen werden kann.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 137 |
Ich glaube, dass das ein ganz vernünftiger Weg ist. Jeder von uns hat die Medienberichterstattung zu diesem Bereich in Erinnerung. Der ORF hat einige schon fast erschütternde Dokumentationen zu diesem Thema gebracht. Jeder weiß auch, wie schwierig es ist, wenn die Geschäfte durch einen anderen erledigt werden müssen. Darauf müssen wir natürlich hier auch Rücksicht nehmen.
Frau Bundesrätin Neuwirth hat angemerkt, dass Sie gerne eine Easy-to-read-Fassung gehabt hätte. Ich kann Ihnen versichern, dass wir im Justizministerium daran arbeiten werden, dass wir dieses Sachwalterschaftsrechts-Änderungsgesetz bestmöglich in die Praxis umsetzen können. Wir haben vor, Informationsveranstaltungen durchzuführen, nicht nur für unsere Gerichte – auch das ist eine Forderung von der Frau Abgeordneten Stadlbauer gewesen, dass der Sachwalter im Außerstreitverfahren angehört werden muss, wenn es um Krankheitsfälle, um unmittelbar bevorstehende Operationen geht –, sondern natürlich auch für die Sachwaltervereine und die Personen, die in diesem Bereich tätig sind.
In diesem Zusammenhang wird es natürlich eine kurze Easy-to-read-Fassung geben; wir arbeiten daran. Es war natürlich nicht möglich, dies so in Gesetzesform zu fassen, ich hoffe aber trotzdem, dass unsere Gesetze easy to read sind. Zumindest versuchen wir, sie so auszugestalten, dass man sie auch lesen kann. Dies ist nicht immer einfach, das weiß ich, aber es ist schon auch unser Anspruch, dass man unsere Gesetze aus dem Justizministerium auch lesen kann. Ich verstehe aber den Wunsch, und es ist hier auch besonders wichtig, dass wir die Öffentlichkeit ganz allgemein (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Nein, Sozialrecht auch nicht – aber Mietrecht ist mein Ressort, da bin ich bei Ihnen, Herr Bundesrat!
In diesem Falle wird es sicherlich möglich sein, eine Zusammenfassung in Form einer Broschüre – oder wie auch immer – zur Verfügung zu stellen, sodass alle betroffenen Kreise die nötige Information sehr kompakt, sehr einfach und vor allem für den Bürger und die Bürgerin verständlich zur Verfügung haben werden. Daher unterstütze ich Ihre Forderung voll und ganz, und wir werden uns im Haus bemühen, bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, und auch schon lange davor, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir dieses so wichtige Gesetzesvorhaben in der Praxis bei unseren Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich umsetzen können.
In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich für Ihre Zustimmung, und ich bedanke mich auch für Ihre Aufmerksamkeit – danke vielmals! (Allgemeiner Beifall.)
16.21
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst stimmen wir ab über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 138 |
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung
geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag
ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen
wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag
ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das
Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die
Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden
(1426 d.B. und 1520 d.B. sowie 7541/BR d.B. und 7569/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Gabriele Mörk: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz,
das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz
1988 geändert werden.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
16.24
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich werde dem Umstand Rechnung tragen, den Herr Kollege Kritzinger liebevoll beschrieben hat, und mich kurz halten. Ich mache zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes einige kurze Anmerkungen.
Derzeit können bis zu drei Behörden Aufsicht über die Vollzugsbehörden erster Instanz führen. Die vielen parallelen Agenden bei der Dienststellen-Fachaufsicht wurden offenbar als unübersichtlich beziehungsweise unbefriedigend empfunden. Der Zustand der Doppelgleisigkeiten soll durch die Schaffung einer zentralen Strafvollzugsdirektion be-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 139 |
seitigt werden. Dabei werden die Fach- und die Dienstaufsicht zusammengeführt und der neuen Behörde ein umfassendes Aufsichtsrecht eingeräumt.
Dem Bundesministerium für Justiz werden demnach nur noch strategische Entscheidungen und übergeordnete Aufgaben zukommen, beispielsweise im Bereich des Stellenplanes und des Personal- und des Dienstrechtes. Operative Tätigkeiten, die bisher vom Ministerium ausgeführt wurden, werden der Strafvollzugsdirektion übertragen. Für die Organisation, die Leitung, die Steuerung, das strategische Controlling, das Organisationsmanagement und das Budget wird das Bundesministerium für Justiz auch weiterhin richtungweisende Vorgaben machen.
Diese neue Behörde soll auch mit Psychologen, Betriebswirten und Exekutivbediensteten ausgestattet werden, damit klar ist und sichergestellt wird, dass ein sehr breites Spektrum an anfallenden Problemen im Sinne der österreichischen Bevölkerung rasch und effizient erledigt werden kann.
Insgesamt wird dadurch eine Straffung der Organisation mit kürzeren Entscheidungswegen herbeigeführt. Durch die Vermeidung von Mehrfachbelastungen vorhandener Strukturen soll es gelingen, den Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal nach effektiver und entsprechender Qualität zu gestalten. Die personelle Ausstattung der Vollzugsdirektion erfolgt planstellenneutral, weil die Stellenbesetzung durch frei werdende Kapazitäten aus dem Bereich des Justizministeriums, der Oberlandesgerichte und der einzelnen Justizanstalten erfolgt.
Damit diese Vorgaben auch so bleiben, und durch die Schaffung einer Zentralstelle – allein schon dieser Name löst bei den Vorarlbergern doch einiges nervöses Zucken aus, weil diese als Föderalisten mit Zentralstellen an und für sich schlecht umgehen können; aber trotzdem: damit das auch so bleibt ... (Bundesrat Schennach: Aber nur im Geiste!) – Bitte, Herr Kollege? (Bundesrat Schennach: Aber nur im Geiste! – Bundesrat Gruber: Alle Vorarlberger?) Nur im Geiste, natürlich!
Damit das auch so bleibt und deshalb, weil es einer entsprechenden Beobachtung bedarf, darf ich im Namen meiner Fraktion, der sozialdemokratischen Fraktion, sowie der Kollegen Mitterer und Kampl folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Mayer, Giefing, Mitterer, Kampl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache
„Der Bundesrat wolle beschließen:
1. Die Bundesministerin für Justiz wird nach Einrichtung der Vollzugsdirektion ersucht, im Sinne einer dezentralen Organisation und einer damit einhergehenden Stärkung der Anstalten zu prüfen, welche Agenden den Anstalten übertragen werden können, und dies in weiterer Folge konsequent umzusetzen.
2. Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, dem Bundesrat bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die Erfahrungen mit der Neuorganisation und die geplanten weiteren Schritte die Organisation der Justizwache vorzulegen.“
*****
Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bedanke mich für die Vorlage, wünsche Ihnen alles Gute und möchte meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass Sie uns auch 2008 die-
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sen Bericht vorlegen können. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie des Bundesrates Schennach.)
16.28
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Mayer, Giefing, Mitterer und Kampl eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Frau Bundesminister Gastinger, Sie haben das Wort.
16.28
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wie Sie sicherlich wissen beziehungsweise wie Sie auch aus Ihrer täglichen Praxis wissen, braucht jedes gute Unternehmen eine gute Führung. Diese Gesetzesvorlage, die wir heute zur Diskussion stellen beziehungsweise beraten, ist im Grunde genommen darauf bezogen, dass wir im Justizministerium Folgendes gesehen haben: Es gibt organisatorische Schwachstellen im Bereich der Organisation der Strafvollzugsverwaltung, und wir wollen diese organisatorischen Schwachstellen in Stärken umwandeln, indem wir eine Vollzugsdirektion errichten.
Es ist ganz einfach auf den Punkt gebracht: Das Ziel besteht darin, Effizienzsteigerungen herbeizuführen, und zwar, wie der Herr Bundesrat schon richtig ausgeführt hat, planstellenneutral. Es steht also nicht die Einsparung im Vordergrund, sondern wir wollen die Kräfte bestmöglich bündeln, um dem so sensiblen und, wie ich glaube, für Österreich so wichtigen Bereich des Strafvollzuges eine effiziente und schlagkräftige Organisationseinheit zur Verfügung zu stellen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Zum Entschließungsantrag, den Herr Bundesrat Mayer vorgelegt hat: Selbstverständlich ist das jetzt nur der erste Schritt. Sie haben ja angeführt, dass Sie mehr dezentrale Lösungen und mehr Kompetenzen in Richtung der Justizanstalten, die wir in allen neun Bundesländern haben, vorsehen wollen. Ich kann Ihnen aus meiner Sicht versichern, dass ich dieses Anliegen voll und ganz unterstütze. Wir werden auch im Bereich der Strafvollzugsorganisation weiter daran arbeiten, zumindest mittel- bis längerfristig – kurzfristig war dies nicht mehr möglich – die Leiter unserer Justizanstalten, insbesondere was den Bereich der Dienstaufsicht anbelangt, mit mehr Kompetenzen auszustatten. Ich glaube auch, dass das der richtige Weg ist.
Mir würde zum Beispiel auch vorschweben, dass wir alle Justizanstalten in Österreich – ich sage ganz bewusst „Justizanstalten“: landesgerichtliche Gefangenenhäuser und Strafvollzugsanstalten – in Zukunft als „Flexi“-Anstalten zur Verfügung haben, sodass alle mit eigenem Budget ausgestattet sind. Ich glaube, dass es der richtige Weg ist, sehr viel an Verantwortung gerade im Strafvollzugsbereich dezentral zu gestalten, aber all jene Aspekte, in denen es eine zentrale Steuerung geben muss, in der Vollzugsdirektion beziehungsweise, soweit noch notwendig, im Bundesministerium für Justiz zu belassen. Ich glaube, das ist auch deshalb der richtige Weg, weil das Prinzip der Selbstverantwortung durchaus zur Qualitätssteigerung beitragen kann. In diesem Sinne werden wir sicherlich weiterarbeiten.
Ich weiß nicht, ob ich diejenige sein werde, die Ihnen hier den Bericht erstatten wird. Ich würde ihn gerne wieder persönlich abgeben, das gestehe ich ein, es wäre eine tolle Sache. Aber das werde nicht ich entscheiden, sondern das wird der Wähler entscheiden. – Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
16.31
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 141 |
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort hiezu? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mayer, Giefing, Mitterer und Kampl auf Fassung einer Entschließung betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache vor. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen. (E 214-BR/06.)
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz
geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 –
VersRÄG 2006) (1428 d.B. und 1521 d.B. sowie 7570/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie
2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die
Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden
(Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG) (1427 d.B. und 1523 d.B.
sowie 7542/BR d.B. und 7571/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft
(Societas Cooperativa Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG)
erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das
Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz
über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und
das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
(Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006)
(1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.)
26. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 142 |
Luftverkehr 1997 geändert werden
(1429 d.B. und 1524 d.B. sowie 7543/BR d.B. und
7573/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 23 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 sowie 26 ist Herr Bundesrat Winter. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ernst Winter: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden – Versicherungsrechts-Änderungsgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden – Publizitätsrichtlinie-Gesetz.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich darf weiters den Bericht des Justizausschusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden.
Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich beschränke mich auf die Antragstellung.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Berichterstatter zu Punkt 25 ist Herr Bundesrat Wolfinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident!
Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft erlassen wird
sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das
Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das
Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz
über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 143 |
das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden – Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006.
Der Inhalt des Gesetzes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zustande gekommen.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
16.37
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der Einrichtung einer Europäischen Genossenschaft, wie sie diese EU-Richtlinie mit einem eigenen Statut vorsieht, sind eine Reihe von Aufgaben an die Gesetzgebung zugekommen, hiefür entsprechende Ausführungsrichtlinien zu schaffen.
Wenn man sich das Gesellschaftsrecht insgesamt ansieht, stellt man fest: Wir haben in Österreich eigentlich zwei Hauptformen, nämlich die Aktiengesellschaft und die GesmbH, und daneben eben eine seltenere Form, die Genossenschaft. Die Genossenschaft gewinnt aber wieder an Bedeutung – ich denke dabei an Einkaufsgenossenschaften vieler kleinerer Gewerbebetriebe, aber auch an andere Zusammenschlüsse wie zum Beispiel Funknetze bei Fuhrunternehmungen und dergleichen mehr.
Es war daher für unsere Fraktion nicht ganz nachvollziehbar, wieso man diese Chance nicht dazu genutzt hat, das Genossenschaftsrecht, das zum Beispiel auch im gemeinnützigen Wohnungsbereich eine große Dimension hat, näher an die entsprechenden Bestimmungen des Aktiengesetzes heranzurücken. Es ist ja eigentlich auch der Aufsichtsrat im Aktiengesetz schon weiter entfernt mit seinen Kontrollrechten und seinen Möglichkeiten, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen, gegenüber der GesmbH, aber hier wurde das leider verabsäumt. Es wurden im Genossenschaftsrecht nicht die Bestimmungen dafür geschaffen, dem Aufsichtsrat entsprechende Kontrollmöglichkeiten zu geben und damit zur Bestandssicherung des Unternehmens, aber auch zur Gläubigersicherung beizutragen.
Wir ersuchen daher um Verständnis dafür, dass wir dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall bei der SPÖ.)
16.38
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
16.39
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schimböck sprach erfreulich kurz (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrat Reisenberger: Nehmen Sie sich ein Beispiel!) – ich meine, von unserer Seite aus gesehen –, daher werde auch ich mich kurz fassen.
Eines kann ich mir aber nicht ganz verkneifen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie den Genossenschaften eine besondere Zukunft geben? Und heißt das, dass vielleicht die „Konsum-Genossenschaft“ wieder errichtet wird? Oder habe ich das falsch verstanden? (Bundesrat Schimböck: Gibt es in Salzburg ...!)
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 144 |
In diesem Sinne möchte ich kurz darauf hinweisen, dass von diesen vier Tagesordnungspunkten nur ein Tagesordnungspunkt kontroversiell ist, eben der Punkt 25. Die Sozialdemokraten können dem nicht zustimmen. Im Ausschuss hat es Stimmengleichheit gegeben.
Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:
Antrag
gemäß § 43 GO-BR
der Bundesräte Dr. Kühnel, Kolleginnen und Kollegen
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz
über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa
Europaea – SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das
Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das
Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz
über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das
Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz –
GenRÄG 2006) (1421 d.B. und 1522 d.B. sowie 7572/BR d.B.),
wird kein Einspruch erhoben.
*****
Dieser Antrag ist
genügend unterstützt, und ich darf Ihnen, Herr Präsident, diesen Antrag
überreichen.
Im Hinblick darauf, dass gewisse Dinge große Schatten vorauswerfen, will ich zu keinen weiteren Worten schreiten. – Ich danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
16.41
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der soeben vorgetragene Antrag ist tatsächlich ausreichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. (Heiterkeit.)
Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Gastinger. – Bitte.
16.41
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin
Gastinger: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich die
Gelegenheit dazu nutzen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen voran
Herrn Sektionschef Hopf, Professor Kathrein und Frau Dr. Bydlinski recht
herzlich dafür zu danken, dass sie immer wieder so viel Akribie, Energie und
auch Kompetenz und Fachwissen hineinlegen, damit wir hier solche
Gesetzesmaterien zur Beratung vorliegen haben, die großteils, wie ich auch
heute wieder sehe, die Zustimmung aller Mitglieder des Hohen Hauses finden.
Allen ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle.
Wie Sie gesehen
haben – Sie haben die Gesetzesmaterien sicherlich auch durchgearbeitet –,
sind das wirklich komplexe Geschichten, für die es sehr viel Know-how braucht.
Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung.
Ich möchte nur noch etwas zu den Ausführungen des Herrn Bundesrates Schimböck sagen. Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass Sie gerne mehr Aufsichtsrechte für den Aufsichtsrat auch in der Genossenschaft gehabt hätten. Hiezu möchte ich anmer-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 145 |
ken,
dass wir sehr wohl vorgesehen haben, in allen Genossenschaften jedem einzelnen
Aufsichtsratsmitglied das Recht einzuräumen, vom Vorstand Informationen über
die aktuelle Situation der Gesellschaft zu verlangen. Das ist also sehr wohl
vorgesehen, das war eine Ermächtigung im Statut der Europäischen
Genossenschaft und das haben auch wir vorgesehen. Eine weiter gehende
Determinierung wäre dem Genossenschaftsrecht ganz allgemein fremd, denn das
Genossenschaftsrecht ist ganz allgemein durch eine große Satzungsfreiheit
gekennzeichnet. Das hat sich in der Praxis auch durchaus bewährt, weil Zweck
und Ausrichtung einer Genossenschaft vielfach andere sind, als dies bei einer
Aktiengesellschaft der Fall ist. Außerdem stellt das System der
genossenschaftlichen Revision mit der Gebarungskontrolle, die eben auch
die Überprüfung von Geschäftsführungsmaßnahmen umfasst, noch einen zusätzlichen
Kontrollfaktor dar. Dies ist auch der Grund, weswegen wir meinen, dass beim
Genossenschaftsrecht mit diesen Aufsichtsmaßnahmen durchaus das Auslangen
gefunden werden kann, weswegen diesem Vorschlag leider – aus der Sicht der
SPÖ gesprochen – nicht gefolgt werden konnte.
Ich werde meine
Ausführungen auch kurz halten. – In diesem Sinne sage ich danke für die
Aufmerksamkeit und danke auch für die Zustimmung. – Danke. (Allgemeiner
Beifall.)
16.43
Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es dazu noch eine weitere Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von den Berichterstattern ein Schlusswort gewünscht? – Nein.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Publizitätsrichtlinie-Gesetz.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006.
Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Dr. Kühnel,
Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den Beschluss keinen
Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das
Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert
werden.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu
erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 146 |
27. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion
(Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird (1502 d.B. sowie
7559/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter
ist Herr Bundesrat Molzbichler.
Berichterstatter
Günther Molzbichler: Herr
Präsident! Frau Bundesministerin! – Es freut mich, wenn ich von Kärntnern
flankiert werde, die links und rechts (in Richtung Bundesministerin
Mag. Gastinger sowie Staatssekretär Dolinschek) von mir sitzen. Herr
Staatssekretär! – Tagesordnungspunkt 27: Bericht über den Beschluss
des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die
Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz) geändert wird.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für
Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am
7. Juni dieses Jahres mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu
erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich frage: Gibt es zum Tagesordnungspunkt 27 Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und
das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden (1423 d.B. und 1505 d.B.
sowie 7560/BR d.B.)
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS
Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
(1350 d.B. und 1506 d.B. sowie 7561/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Beschlüssen des Nationalrats betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und weitere Gesetze geändert werden, sowie ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang ist wieder Herr Bundesrat Molzbichler. – Ich bitte, mit der Berichterstattung fortzufahren.
Berichterstatter Günther Molzbichler: Tagesordnungspunkt 28: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 147 |
das Patentgesetz 1970, das Halbleiterschutzgesetz und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni dieses Jahres mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Tagesordnungspunkt 29: Bericht über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht jemand das Wort hiezu? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.
Wir kommen zunächst zum Beschluss des Nationalrates vom
23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und weitere Gesetze geändert
werden.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu
erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss betreffend ein Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist
ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
(1437 d.B. und 1490 d.B. sowie 7555/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Präsident! Frau Ministerin! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher form vor. Ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 148 |
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte.
16.51
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der derzeitigen gesetzlichen Lage gebührt das Kinderbetreuungsgeld dem jeweils jüngsten Kind, und das ist unserer Meinung nach zu wenig und gehört ausgeweitet. Diese Gesetzesmaterie sieht daher vor, dass bei Mehrlingsgeburten ein 50-prozentiger Mehrlingszuschlag gebührt. Das ist, so glaube ich, im Sinne aller sehr, sehr wichtig. Das hat man auch in den vergangenen Diskussionen gesehen. Schon durch die Umstellung auf das Kinderbetreuungsgeld konnten wesentlich mehr Personen als früher mit dem Karenzgeld Kindergeld beziehen. Jetzt gebührt bei Mehrlingsgeburten oder dann, wenn innerhalb von zwei Jahren Kinder dazugeboren werden, dieser Zuschlag.
Diese Neuregelung mit Mehrlingszuschlägen ist für die Familien mit Kindern ein großer Erfolg und eine Erleichterung, denn durch das Kinderbetreuungsgeld wird die Betreuungsleistung ermöglicht und erleichtert. Diese Idee, die wir geboren haben und die von Kärnten ausgegangen ist, worauf ich als Kärntner ganz besonders stolz bin, ist natürlich immer wieder zu verbessern. Es hat natürlich alles auch eine Finanzierungsgrundlage zu haben. Bei solchen Gesetzesbeschlüssen kann man sich natürlich auch nur immer nach der Decke strecken und muss sich daran halten, was möglich ist. Familien sind uns aber etwas wert. Kinder sollen uns etwas wert sein. Ich meine, dass das ein richtiger Ansatz ist.
Die Kosten halten sich ebenfalls in Grenzen, denn unter der
Annahme, dass es bei 20 Mehrlingsgeburten zu nachfolgenden Geburten nach
einem Jahr kommt, für die jeweils für zwei Jahre ein Zuschlag in Höhe von
218 € pro Monat gebührt, werden bei insgesamt ungefähr
1 200 Mehrlingsgeburten rund 108 000 € schlagend. Das ist
meiner Meinung nach von einem Staat wie Österreich doch zu verkraften und ist
auch weiterhin ausbaufähig. – Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu
dieser Gesetzesmaterie. (Beifall
der Bundesräte Ing. Kampl, Mitterer und Vilimsky
sowie bei der ÖVP.)
16.53
Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 149 |
sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden
(Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006) (1314 d.B. und
1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte sie um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden unter dem Titel Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Als Ergebnis seiner Beratung
stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das
Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden, mit der dem schriftlichen
Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Haller. – Bitte.
16.55
Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen! Der Beschluss des Nationalrates hat eine Verbesserung des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.
Im Einzelnen handelt es sich um die Verkürzung des Verwaltungsweges im Allgemeinen – ein großer Wunsch der Bevölkerung –, weiters um die Klarstellung, dass die Reisekostenvergünstigung für DienstleistungsnehmerInnen weiterhin beitragsfrei sind, und um die Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwenpension in bestimmten Fällen, vor allem auch auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt unter Berücksichtigung der Altersteilzeit. Die Neuregelung der Hinterbliebenenpension ist ein großer Akzent dieses Gesetzes. Es geht auch um die Ergänzung der Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden Sozialversicherungsbediensteten. Ein wesentlicher Punkt dieses Gesetzes ist die Erleichterung bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeiterpension.
Ich erkenne in dem Gesetzespaket eine Fülle positiver Maßnahmen und hebe insbesondere die Bestimmung betreffend die e-card sowie die Frauenförderungsmaßnahmen bei den Sozialversicherungen hervor. Ich begrüße vor allem die Erweiterung der Berufskrankheitenliste sowie die Verschärfung der Meldepflicht bei den Arbeitsunfällen. Durch die Bestimmung betreffend die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen ist eine Verstärkung des Arbeitnehmerschutzes zu erwarten.
Der Abänderungsantrag betreffend die Mitversicherung stellt klar auf Leistungen wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen ab, die meiner Meinung nach einen Mehrwert für die Gesellschaft bringen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 150 |
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Antrag
gemäß
§ 43 der GO-BR
der Bundesräte Haller, Kollegen und Kolleginnen gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006) (1314 d.B. und 1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 31).
*****
(Beifall bei
der ÖVP.)
16.57
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
16.57
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede kurz nachzufragen: Kollege Haller, sind Sie sich ganz sicher, dass sich Ihre Wortmeldung auf die Vorlage zur Schwerarbeiterregelung bezieht? – Ja. (Bundesrat Ing. Haller: Natürlich nicht nur!)
Ich habe ernsthafte Bedenken und werde mich bemühen, sämtliche Rednerinnen und Redner herzlich einzuladen, zu argumentieren, wie man diesem Regelungswerk ernsthaft seine Unterstützung erklären kann, und letztlich auch all jene Argumente, die im Sozialausschuss aufgetaucht sind, zu widerlegen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Dem Bundesrat liegt heute ein Regelungswerk vor, das sich im Wesentlichen, im politischen Kern auf die so genannte Schwerarbeiterregelung bezieht. Es wäre in diesem Zusammenhang ein fataler politischer Fehler, die gesamte Problematik der staatlichen sozialen Pensionsvorsorge ausschließlich auf die heutige Regelung für die Schwerarbeiter zu fokussieren und auf dieser Grundlage politisch zu bewerten. Dann würde man nämlich den Fehler begehen, sämtliche drei wesentliche Entwicklungen, die wir im Zusammenhang mit dem Pensionsraub der letzten Jahre ... (Zahlreiche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Selbstverständlich korrigiere ich mich in diesem Zusammenhang gerne, weil es in der Wortwahl der derzeit politisch Mächtigen immer heißt: „Pensionssicherungsreform“. – Ich werde dann noch darauf eingehen, weil die Gesetzesmaterie kompliziert ist.
Es ist ja auch in den Ausschussberatungen zutage getreten, dass diese Gesetzesmaterie insofern kompliziert ist, als wir im Wesentlichen im derzeitigen Pensionsrecht von insgesamt drei Rechtslagen ausgehen müssen: Wir haben die Rechtslage bis 31. Dezember 2003. Wir haben den so genannten Pensionsraub 2003.
Ich sage das in diesem Zusammenhang noch einmal bewusst, sehr geehrte Damen und Herren, und falls Sie es vergessen haben, darf ich Sie alle einladen, sich daran zu
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 151 |
erinnern, dass die derzeitige Bundesregierung einen Entwurf sozusagen auf die Reise geschickt hat, der für einzelne Österreicherinnen und Österreicher de facto und sofort eine Kürzung der Pension um bis zu 34 Prozentpunkte bedeutet hätte!
Wenn Sie mir in diesem Zusammenhang dann noch immer nicht die Differenzierung zwischen der angeblichen Pensionssicherungsreform und dem Pensionsraub 2003 erlauben, dann zweifle ich ernsthaft an Ihrer politischen Einschätzung. (Ruf bei der ÖVP: Dann tun Sie es halt!) – Die letzte Rechtslage, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezieht sich dann auf die so genannte modifizierte Pensionsreform.
Auf Basis dieser drei Rechtslagen hat man permanent versucht, das Leistungsrecht zu reduzieren – ich möchte nicht unterstellen, dass man den Weg für die privaten Versicherungen in diesem Land ebnen wollte, sondern man hat permanent das Leistungsrecht reduziert. Und dann ist man angetreten und hat gesagt: Ihr braucht euch keine Sorgen zu machen, dass wir sämtliche vorzeitige Pensionsarten abschaffen! – Sie wissen es: Es gibt keine vorzeitige Pension wegen langer Versicherungsdauer mehr, es gibt keine vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit mehr – all diese Dinge sind 2000 verschwunden.
Die derzeitige Bundesregierung ist aber zu diesem Zeitpunkt angetreten und hat gesagt: Macht euch keine Sorgen in diesem Land! Für diese Personengruppe werden wir die Schwerarbeiterregelung bringen! – Das war die Ausgangslage 2003.
Eines hat man allerdings damals nicht gemacht – ich
möchte das mit einem Satz im Folgenden noch einmal strapazieren –, und das
hat mir auch persönlich damals wehgetan, Kollegin Zwazl. Ich sage das wirklich
bewusst: Es hat mir wehgetan! Es hat nämlich damals der Österreichische
Gewerkschaftsbund mit dem Modell der „Österreich-Pension“
erstmals ein Modell ins Leben gerufen, das es verdient, als ein sozial
gerechtes Pensionsmodell für alle Berufsgruppen in diesem Land bezeichnet zu
werden. (Rufe bei der ÖVP:
... Elsner ...! – Bundesrätin Bachner:
Was hat denn das mit dem Elsner zu tun? Das ist schon mühsam!)
Ich verstehe Ihre Versuche, aber ich sage es gleich vorneweg: Es wird Ihnen mit all Ihren äußerst unqualifizierten Wortmeldungen (Ruf bei der ÖVP: Das passt jetzt genau!) nicht gelingen, mich von meinem Redekonzept im Zusammenhang mit der Schwerarbeiterregelung auch nur einen Millimeter abzubringen (Bundesrätin Bachner: Richtig!), weil diese Regelung eine unglaubliche politische Belastung darstellt!
Ich sage das jetzt noch einmal: Dem ÖGB ist das damals gelungen, und es war ein Superkonzept! Das hätte für die Gewerblichen gepasst, es hätte für den öffentlichen Dienst gepasst, es hätte für den ASVG-Bereich gepasst – es hätte für alle gepasst! Es war ein durchdachtes Modell unter Einbeziehung der Problematik, der man im fortgeschrittenen Alter gegenübersteht, wenn man unter schweren Bedingungen arbeitet. I-Pensionsregelungen, Berufsunfähigkeitspensionsregelung – das hätte man alles aufnehmen können!
Es war offensichtlich, dass es den derzeit Mächtigen in diesem Land nicht gepasst hat, dass dem ÖGB ein Supermodell eingefallen ist, das Hand und Fuß hatte und das von A bis Z durchdacht war. Das war bedauerlich, und in diesem Zusammenhang ist es nicht gelungen.
Seitens der SPÖ – und das möchte ich auch betonen – werden wir immer dafür eintreten, dass es einen begünstigten vorzeitigen Pensionsantritt für jene Personen in diesem Land gibt, die eine längere Zeit unter besonders belastenden Bedingungen arbeiten. Das ist ein sozialer Ansatz zum Thema Pensionsvorsorge als Ausgleich dafür – und ich darf Sie einladen, in diesem Zusammenhang nicht nur zu lächeln, sondern auch mitzudenken –, dass wir davon ausgehen müssen, dass jene Personen, die unter
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besonders schweren Bedingungen arbeiten, eine kürzere Lebenserwartung haben. Daher vertreten wir die Auffassung, dass sie auch entsprechend früher in Pension gehen sollten. Dies sei in diesem Zusammenhang nur einmal kurz erwähnt.
Lassen Sie mich jetzt im Konkreten auf die Schwerarbeiterregelungen und auf die Voraussetzungen dafür eingehen, die der Kollege von der ÖVP, mein Vorredner, bedauerlicherweise verschwiegen und zur Gänze ignoriert hat – um die geht es nämlich heute –: Sie wissen ganz genau, wir müssen die Schwerarbeiterregelung mit der gesetzlichen Voraussetzung, die heute vorliegt, um sie politisch einschätzen zu können, im politischen Kontext mit der einschlägigen Verordnung, der Schwerarbeiterverordnung, lesen. Sie wissen: Man braucht 45 Versicherungsjahre, muss das 60. Lebensjahr erreicht haben und insgesamt zehn Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre geleistet haben.
Das 60. Lebensjahr! – Herr Kollege Bieringer, wenn Sie jetzt etwas irritiert blicken, dann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass nicht einmal 20 Prozent der Bauarbeiter in ganz Österreich im aktiven Erwerbsleben das 60. Lebensjahr erreichen. In diesem Zusammenhang sollten Sie nicht irritiert sein, denn als eine der Voraussetzungen, damit man diese Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen kann, braucht man das 60. Lebensjahr! Das hat auch diese Regierung zur Gänze ignoriert.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein spezielles Problem
aufmerksam machen, dessen ausreichende Diskussion bedauerlicherweise im Ausschuss
nicht möglich war. Ich darf daher meine Kollegin, die ÖVP-Bundesrätin
Diesner-Wais, die sich nach mir zu Wort gemeldet hat, einladen, auf dieses eine
Argument, das im Ausschuss leider untergegangen ist, heute hier in ihrer
Wortmeldung einzugehen. Ich werde eine kleine Brücke bauen – nicht, dass
Sie das Gefühl haben, dass das jetzt sozusagen eine unfaire Einladung ist. Es
geht im Wesentlichen um folgenden Umstand, nämlich ... (Zwischenrufe des Bundesrates Höfinger.)
Herr Kollege, ich darf Sie einladen, mir jetzt wieder kurz Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. (Zwischenrufe der Bundesräte Höfinger und Mag. Baier.) Na, vielleicht gelingt es doch, wenn man sich ein wenig bemüht.
KollegInnen, Folgendes – das ist jetzt ein wichtiger Knackpunkt; Kollegin, ich darf Sie einladen, vielleicht können Sie inhaltlich dazu etwas sagen, zumal Sie ja für dieses Gesetz stimmen wollen –: Man braucht innerhalb von 20 Jahren, nämlich vor dem 60. Lebensjahr, zehn Jahre Schwerarbeit. Ich darf Ihnen jetzt ein Beispiel sagen ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Ich darf Sie einladen, mir Ihre Aufmerksamkeit zu schenken.
Nehmen wir als Beispiel eine Kollegin oder einen Kollegen, die/der bis zum 49. Lebensjahr schwer gearbeitet hat. – Das kommt vor, Kollege Kühnel. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel, der in der Folge den Saal verlässt.) Und ab dem 49. Lebensjahr, da die Belastungen bis zum 49. Lebensjahr auf dem Arbeitsplatz so groß waren, musste der Kollege seine Tätigkeit ändern. Und er fällt danach, bis zum denkbar 60. Lebensjahr, nicht unter die Kriterien dieser Schwerarbeit. – Man muss immer die Verordnung im Konnex mit dem Gesetz lesen.
Nun hat dieser Kollege 34 Jahre seines Lebens schwer gearbeitet, nur die letzten zehn Jahre nicht mehr – zehn Jahre, die in diesem Fall bedauerlicherweise zeitlich offensichtlich genau schlecht liegen. Wie erklären Sie jetzt diesem Österreicher, dessen Schwerarbeit zeitlich zu früh gelegen ist, sozusagen zum für die Schwerarbeiterregelung falschen Zeitpunkt erfolgt ist, dass das sozial gerecht ist?
Wir haben mehrere Vorschläge gemacht – mehrere! (Bundesrat Mag. Baier: Sagen Sie jetzt!) –, nur: Sie finden sie nicht im Gesetz! Und dass diese Ihre Regelung, Kolle-
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gin, in hohem Maße gleichheitswidrig und daher unseres Erachtens auch verfassungswidrig ist, das liegt auf der Hand! Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein einziges gutes Argument haben, dann sagen Sie es!
Die ständige Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes in diesem Zusammenhang ist nämlich dahin gehend, dass ein Verbot der unsachlichen Differenzierung besteht. Nur wenn eine solche nicht vorliegt, ist eine Regelung verfassungskonform.
Wie wollen Sie erklären, dass es sachlich gerechtfertigt und in Ordnung ist, dass jemand, der 34 Jahre Schwerarbeit geleistet hat, diese aber bedauerlicherweise zu früh, und danach keine Schwerarbeit mehr, nur deshalb nicht unter diese Regelung fällt, weil seine Jahre der Schwerarbeit – die er ja tatsächlich geleistet hat! – zeitlich anders gelagert sind? Treten Sie da hinaus und sagen: Dieses Problem haben wir nicht erkannt, du hast leider Pech gehabt; wir haben ohnehin probiert, aber du bist nicht erfasst!? – So sieht unseres Erachtens eine sozial gerechte Pensionsreform, eine vernünftige Schwerarbeiterregelung keinesfalls aus!
Ich habe jetzt alles schon darzulegen versucht, aber erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang – ich bin auch sehr froh, Herr Staatssekretär, dass Sie heute da sind (Staatssekretär Dolinschek: Ich auch!), und zwar unter einem einzigen Aspekt; ich sage das auch –, jetzt Folgendes zu zitieren:
Es ging um einen Umbau, nicht um einen Abbau! Wir haben das richtige Augenmaß nicht verloren! Der letzte Schritt des sozialen Ausgleichs ist die Schwerarbeiterregelung! – Originalzitate des Herrn Staatssekretärs am 2. Mai 2006 im Zuge der Eröffnung der Landesstelle der Pensionsversicherungsanstalt in der Steiermark.
Dass die Ankündigung: Wir machen eine Schwerarbeiterregelung, ihr braucht euch keine Sorgen zu machen!, ein genialer politischer Schachzug war, gestehe ich Ihnen zu. Das ist aber schon das Einzige! (Bundesrat Konecny: Aber sonst ist es eine ...!) Aber sonst ist es eine Katastrophe, denn was wurde verursacht? – Alle haben sich darum gekümmert, dass sie in die Verordnungsdefinition der Schwerarbeiterregelung gekommen sind, und haben übersehen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen – nämlich 45 Versicherungsjahre, 60. Lebensjahr, und innerhalb der letzten 20 Jahre zehn Jahre Schwerarbeit – in der Regel nicht erfüllen.
Aber das war ja in Wahrheit auch der Knackpunkt, denn der derzeitigen Bundesregierung ist es ja nicht darum gegangen, einen sozial gerechten Ausgleich für die Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen zu finden, sondern darum, eine Regelung ins Leben zu rufen, von der möglichst wenige erfasst werden. Das war ja der Punkt dabei! Zu Beginn hat man von fünf Prozent gesprochen, mittlerweile ist man auf drei Prozent heruntergegangen, und jetzt hat man noch dreimal nachgerechnet und hat gesagt: Wahrscheinlich werden es ohnedies nur mehr 1,8 Prozent sein – so ein Pech!
Das ist die Art und Weise, wie die derzeit Mächtigen (Bundesrat Mag. Himmer: Es geht nicht um die Prozent, es geht um die Schwerarbeiter!) – ich weiß, das hören Sie auch nicht sehr gerne – mit dem sozialen Anliegen einer staatlichen Pensionsreform umgehen.
Zu den Aktivitäten im Sozialausschuss: Ich weiß, es ist ein bisschen irritierend, wenn wir unser Recht gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates, Auskunftspersonen einzuladen, ExpertInnen einzuladen, in Anspruch nehmen, aber es war gestern schön zu hören – so in Zwischentönen –, dass es sehr interessant sei, mit den Experten zu diskutieren, und dass man da oder dort auch einen ganz anderen Eindruck gewinnen würde.
Darüber hinaus möchte ich nur sagen, dass Herr Generaldirektor Wetscherek sämtliche Antworten, die einen rechtssicheren Vollzug durch die Pensionsversicherungsan-
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stalt gewährleisten beziehungsweise dafür sprechen
würden, schuldig geblieben ist. (Ruf bei
der ÖVP: Das stimmt aber wirklich nicht!)
Zur Gänze bestätigt hat unsere Kritik an dieser Vorlage der Vertreter der Arbeiterkammer. (Bundesrat Mag. Himmer: Das überrascht uns jetzt total!) Kollege Panhölzl hat sich sehr bemüht und hat das ausführlich dargelegt.
Ich sage in diesem Zusammenhang: Es war schade – ich mache ja aus meiner persönlichen Meinung kein Hehl –, dass Herr Universitätsprofessor Mayer unserer Einladung nicht gefolgt ist. Wir hätten sehr, sehr gerne unsere verfassungsrechtlichen Bedenken mit einem Experten diskutiert.
Dabei geht es unter anderem darum, dass wir natürlich ein Problem mit einer formalgesetzlichen Delegation haben, und zwar insofern, als in einem Gesetz steht: Was Schwerarbeit ist, das regelt ohnehin die Vollziehung!, denn das wird durch eine Verordnung geregelt. Weiters haben wir inhaltliche Probleme – das wäre auch ein interessanter verfassungsrechtlicher Aspekt –, unabhängig von dem Aspekt, den ich vorhin angesprochen habe und der die zeitliche Lagerung der Schwerarbeit, also die Frage, wann sie tatsächlich geleistet wurde, betrifft.
Summa summarum – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär, erlauben Sie mir, zusammenzufassen –: Was bisher immer üblich war – auch das sei erwähnt, damit es nicht ganz verloren geht –, war, dass jede Pensionsreform in diesem Land mit folgendem Satz begann: In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen!
Unter der derzeitigen Bundesregierung sah die Welt auch in
diesem Punkt ganz anders aus: Wir hatten sogleich eine Aussetzung der ersten
Pensionserhöhung, was dazu führte, dass wir de facto eine Nulllohnrunde für die
Pensionisten eingefahren haben. Das ist allerdings nicht eine, die sofort wirkt
(Bundesrat Bieringer: Der
Finanzminister Edlinger hat drei ...! – Das ist doch keine
Märchenstunde! Das ist doch ein Wahnsinn! So eine Märchenstunde!), sondern
eine, die sich auf das gesamte Leben auswirkt! Und darüber hinaus wurden
zweimal die Krankenversicherungsbeiträge um 0,5 Prozentpunkte erhöht! (Beifall
bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist vollkommen bewusst,
dass Sie zum Thema Sozialpolitik in Verbindung mit dieser Bundesregierung
möglichst nicht im Bundesrat diskutieren wollen, weil dann zutage tritt,
welchen Sozialabbau wir in dieser Regierungsperiode bedauerlicherweise erleben
mussten. (Bundesrat Mag. Himmer: Das glaubt Ihnen doch eh
keiner!)
Summa summarum – ich darf daher zusammenfassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Bundesrat Bieringer hält eine Ausgabe der Zeitschrift „NEWS“ mit der Schlagzeile: „Elsners irre 93-Millionen-Abfertigung“ in die Höhe. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) All Ihren Bemühungen zum Trotz scheitern sämtliche Ablenkungsversuche kläglich! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Mag. Baier: Ja, aber von Ihrer Seite!)
Ich habe mich bemüht, an meine liebe Kollegin eine höfliche Einladung auszusprechen; ich bin schon gespannt, ob sie dieser Einladung auch Folge leisten wird. Ich darf daher die politische Position der SPÖ-Fraktion zur Schwerarbeiterregelung ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber – in Richtung ÖVP –: Das hört ihr halt nicht gern!) – Es gelingt nicht! – Ich darf daher die politische Position zum Thema Schwerarbeiterregelung, zu dem, was sich die derzeitige Bundesregierung darunter vorstellt, wie folgt zusammenfassen:
Am Ende einer langen politischen Reise, die einzelne Pensionsreformen beinhaltete, unterlag man einem fatalen Irrtum betreffend die Frage, wie eine staatliche soziale Pensionsvorsorge in diesem Land ausschauen könnte – gespickt mit einer völligen
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Fehleinschätzung, wie man realistischerweise sozial gerecht und vernünftig eine Schwerarbeiterregelung ins Leben ruft.
Zusammenfassend darf ich daher sagen, dass Sie von den
Regierungsparteien gerade in Verbindung mit dem gesamten Pensionsrecht im
Allgemeinen und mit der Schwerarbeiterregelung im Besonderen politisch
gescheitert sind (Beifall bei der
SPÖ) – das ist schwer einzugestehen: Sie sind gescheitert! (Bundesrat Mag. Himmer – in Richtung SPÖ-Fraktion weisend –: Da müssen
Sie in die Richtung schauen!) –,
und insofern werden Sie daher auch nicht davon ausgehen können, dass die
SPÖ-Fraktion dieser Vorlage zustimmt. – Danke schön. (Beifall bei der
SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)
17.20
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Diesner-Wais zu Wort. – Bitte.
17.20
Bundesrätin Martina Diesner-Wais
(ÖVP, Niederösterreich):
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Bundesrat Klug, da Sie mich schon so nett eingeladen haben,
werde ich versuchen, einige Dinge, die Sie in den Raum gestellt haben,
klarzustellen oder zu beantworten.
Sie sprechen von Pensionsraub. Dem kann ich (Bundesrat Gruber:
Nichts entgegensetzen!) nicht zustimmen, denn meiner Meinung nach ist mit
der Pensionssicherungsreform ein neuer Weg beschritten worden, der besonders
wichtig und von Vorteil für die Jugend und für die Frauen ist. (Ironische
Heiterkeit und Rufe bei der SPÖ: He! – Bundesrat Gruber: Die Frauen
sind doch die Verlierer bei der Sache!) – Die Frauen sind keine
Verlierer! (Bundesrat Gruber: Wie viele Frauen sind armutsgefährdet?)
Es gibt für die Frauen eine verbesserte Bemessungsgrundlage von 1 350 €, die es vorher nicht gegeben hat. Pro Kind werden vier Jahre als Pensionsbegründung angerechnet. Mit sieben Jahren Erwerb zusätzlich zu den Kinderzeiten kommt man auf die 15 Jahre. Weiters ist eine Erhöhung der Ausgleichszulage erfolgt, was besonders für Frauen wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Es wurde das Pflegekarenzgeld eingeführt, was wieder eine Sache ist, die Frauen sehr stark in Anspruch nehmen. (Bundesrat Gruber: Bis in die Pension!) Ich denke, der zweite Weg, der darauf gefolgt ist, nämlich die Pensionsharmonisierung aller Pensionssysteme, war ein wichtiger Reformschritt und ist eine für ganz Europa vorbildliche Vorgangsweise.
Sie sprechen von den derzeit Mächtigen. Ich meine, Gott sei Dank sind diese derzeit mächtig, denn sie denken für die Zukunft und denken auch verantwortlich, denn ein System muss in der Zukunft finanzierbar sein (Bundesrat Mag. Klug: Ja! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), und es muss auch so sein, dass die Jugend in Zukunft auch noch eine Pension bekommt – und das ist der Fall. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Das ist nicht sicher!)
Sie haben groß vom Pensionsmodell des ÖGB gesprochen. Ich denke, nach den letzten Vorfällen soll man das schon ein bisschen kritisch hinterleuchten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Sie haben den Sozialabbau angesprochen. Ich denke, gerade von dieser Regierung wurden die Sozialausgaben gegenüber den vorhergehenden Jahren erhöht. Das ist belegbar, und das sieht man auch. (Bundesrat Mag. Erlitz: Eine Million armutsgefährdet!) – Nein, da irre ich mich nicht. Ein Punkt ist auch folgender: Wer gut wirtschaftet, der hat auch Geld für Sozialausgaben, und daher ist das auch möglich. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Beifall bei der ÖVP.)
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Bei der Pension ist ein Modell geschaffen worden, auf Grund
dessen es in Zukunft eine Pension für alle gibt: eine betriebliche Vorsorge und
eine private Vorsorge. Die Pension ist also auf mehrere Schienen gestellt
worden, und daher ist es natürlich auch eine Absicherung für die Zukunft. (Bundesrat
Stadler: Wer zahlt das? – Bundesrat Mag. Erlitz: Wer
kann sich das leisten?) – Das ist möglich. Man kann auch kleine
Beiträge einzahlen, das kann sich jeder leisten. (Rufe bei der SPÖ: Ah!)
Sie haben die Bauarbeiter angesprochen. Es ist aber nicht
so, dass es nun nicht möglich ist, dass man krankheitsbedingt in Pension geht.
Die Möglichkeit besteht auch jetzt noch. (Bundesrat Mag. Klug:
Mit 4,2 Prozent Abschlägen! Sie haben keine Ahnung!)
Sie haben ganz groß vom Ausgleichschaffen für die vorzeitige Alterspension gesprochen. Ich denke, den Ausgleich für die vorzeitige Alterspension wollen wir doch nicht schaffen, denn es ist eine Schwerarbeiterregelung, die heute zur Diskussion steht, und diese soll für Schwerarbeit sein und nicht ein Ausgleich für eine vorzeitige Alterspension. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Ach so!)
Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, ist, dass
man eigentlich bei den bestehenden Pensionen nichts wegnimmt, was auch stimmt,
und dass es auch eine Pensionserhöhung gegeben hat, denn bei uns in Österreich
ist es nicht so wie in Deutschland. Die Deutschen brauchen sich über keinen
Prozentsatz zu unterhalten, denn sie wissen, die nächsten sieben Jahre gibt es
keine Pensionserhöhung. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema, zur Schwerarbeiterregelung. (Unruhe im Saal.) Ich denke, gerade mit dieser Regelung haben wir die Möglichkeit geschaffen, für jene Menschen, die bei ihren Arbeiten mit Erschwernissen zu tun haben, einen sozialpolitischen Akzent zu setzen. Wir stehen nämlich zu jenen Menschen, die tagtäglich ihren Einsatz auf dem Arbeitsplatz unter Beweis stellen. (Bundesrat Stadler: Eine Märchenstunde ist das! Sie wissen ja gar nicht, was das heißt!) – Oja, das weiß ich schon. Wie treten für eine seriöse Sozialpolitik ein.
Die Schwerarbeiterregelung ist sozialpolitisch natürlich Neuland, und es werden, wie Sie gesagt haben, in der Zukunft sicher Adaptierungen notwendig sein. (Bundesrat Mag. Klug: Durch den Verfassungsgerichtshof! – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) Dennoch – so denke ich – ist diese Regelung eine Begünstigung für jene Menschen, die unter besonderen Belastungen stehen. (Bundesrat Gruber: Ich glaube, wir leben woanders! Sie reden von etwas ganz anderem!) – Nein, wir leben im gleichen Land Österreich.
Sie haben gefragt, warum diese Regelung die letzten 20 Jahre betrifft. Meine Meinung ist, dass die gesundheitliche Belastung am Arbeitsplatz im Alter stärker steigt als in der Jugend (Bundesrat Stadler: Geh, hör auf!) – ja, das denke ich schon –, und daher ist die Regelung, dass in den letzten 20 Jahren mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet werden muss, schon eine richtige. (Beifall bei der ÖVP.)
Es besteht dann nämlich die Möglichkeit ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – Nein, kein Problem, da würde sicher nichts anderes herauskommen.
Dann besteht die Möglichkeit, mit Vollendung des
60. Lebensjahres mit einem Abschlag von 1,8 Prozent in Pension zu
gehen. Das ist natürlich eine wesentliche Verbesserung, da die Abschläge nicht
so hoch sind wie sonst. (Bundesrat Mag. Klug: Das stimmt ja auch
nicht!) – Das stimmt schon. (Bundesrat Konecny: Sie haben das Gesetz
nie angesehen!)
Besonders für die Frauen ist es nämlich auch ideal (Bundesrat Mag. Klug: Ah ja? Die fallen ja gar nicht rein!), denn jene Frauen, die erkrankte oder behinderte Menschen betreuen, Hospiz- und Palliativarbeit leisten, fallen auch in die Schwerarbeiterregelung
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hinein. Gerade jene Menschen, die in Krankenhäusern, im Rahmen mobiler Krankenpflege und Pflegeheimen arbeiten, leisten wirklich Grandioses für unsere Gesellschaft. (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Sie haben Erschwernisse durch Tag- und Nachtdienste und Sonntagsdienste. Sie tragen eine große Verantwortung und stehen unter einer psychischen Belastung. Daher ist es gut, dass sie in die Schwerarbeiterregelung hineinfallen. (Bundesrat Mag. Klug: Kollegin, nehmen Sie meine Unterlagen, die sind genauer!) – Ihre Version habe ich ja schon gehört, jetzt sage ich Ihnen die meine!
Die Ermittlung der Arbeitszeiten der Schwerarbeiter ist ebenfalls vereinfacht worden. In diesem Gesetz ist aber auch die Witwen- und Waisenpension behandelt. Da dient nicht mehr der Stichtag als Grundlage, sondern es erfolgt eine Ausweitung auf die letzten vier Jahre. Das ist auch für die Hinterbliebenen besonders günstig, denn wenn man nur den Stichtag berücksichtigt, würde es in vielen Fällen schlechter ausschauen.
Meine Damen und Herren im Bundesrat, sehr geehrter Herr Bundesrat Klug, ich hoffe, ich habe Ihnen die Vorteile dieses Gesetzes näher bringen können (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), denn es sind Vorteile für unsere Bevölkerung, für unsere Leute, die täglich schwer arbeiten. (Bundesrat Gruber: Nachteile!) Ich hoffe, Sie können diesem Gesetz im Sinne der Österreicher und Österreicherinnen Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
17.29
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau
Bundesrätin Konrad. – Bitte.
17.30
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Diskussion bisher etwas lautstark verlaufen ist, können wir jetzt vielleicht wieder ein bisschen „herunterkommen“ und diskutieren, anstatt zu schreien.
Obwohl es mir schwer gefallen ist zuzuhören, weil es doch ein bisschen laut war und alle versucht haben, einander zu überschreien, habe ich etwas aus der bisherigen Diskussion sehr wohl lernen können, nämlich: Die ÖVP hat einen neuen Schlachtruf, der lautet: BAWAG!, und sie hat offenbar ein neues Wappentier, das ist Herr Elsner, den uns der Herr Klubobmann von der ÖVP schon wie ein Wappentier am „NEWS“-Cover vorgehalten hat. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Bevor Sie jetzt wieder anfangen: Wenn ihr mir jetzt in zwei Sätzen erklären könnt, was der BAWAG-Skandal damit zu tun hat, dass es in der Schwerarbeiterregelung zu keiner vernünftigen Einigung gekommen ist, dann sage ich kein Wort mehr und ihr könnt hundertmal „BAWAG!“ schreien. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.) – Wenn nicht, dann lasst es, bitte!
Es ist ja von Seiten der Regierung die Frage ... (Bundesrat Mag. Himmer: Zusammenfassend: Genossen haben viel mehr Pensionen!) – Ja. Es ist ja ... (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ, den Grünen und der ÖVP.) – Entschuldigung! Ich würde gerne weiterreden.
Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Bitte keine Zwiegespräche im Plenum!
Bundesrätin Eva Konrad (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! – Die Regierung war schon bei der allerersten Einschätzung zum Thema Schwerarbeiterregelung sehr vorsichtig. Ursprünglich waren 5 Prozent angepeilt, die höchstens betroffen sein sollten. Das sollte die Obergrenze bilden. Da hat es schon Aufschreie gegeben: 5 Prozent – das ist viel zu wenig! Offenbar waren das noch gute Schätzungen, denn die Zahlen, die
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es jetzt laut Berechnung der PVA gibt, liegen bei etwa 1,8 Prozent der jährlich neu zuerkannten Pensionen, das sind zusätzlich 1 500 Personen pro Jahr.
Ich frage daher: Ist das eine Zahl, von der man sagt, das
sind tatsächlich jene Menschen in Österreich, die Schwerarbeit geleistet
haben, oder ist das eine Zahl, die vielleicht eher – das ist meine
Vermutung – darauf hinweist, dass man jetzt endlich eine Regelung
hat – ein paar Leute profitieren vielleicht davon, das Thema ist erledigt. –
Das ist meine Vermutung. Ich denke nicht, dass es darum geht, eine tatsächlich
zufrieden stellende, faire, gerechte und die Situation von Schwerarbeitern
umfassend berücksichtigende Regelung zu finden, sondern darum, dass das Thema
jetzt endlich erledigt ist. (Bundesrat Schennach: So ist es!)
Die Schwerarbeiterregelung war nämlich – und das hat Herr Klug vorher schon ausgeführt – ein recht geschicktes Ablenkungsmanöver in der Pensionsreform. Ganz viele Leute haben gedacht: Ich falle unter die Schwerarbeiterregelung, ich werde da schon nicht so direkt betroffen sein!, denn Hoffnung ist immerhin noch ein Prinzip, dem sehr viele Menschen anhängen. Und diese Hoffnung ist jetzt allerdings massiv enttäuscht worden, muss man sagen, denn wer unter diese 1 500 Personen fällt, die dann pro Jahr von dieser Schwerarbeitspension profitieren werden können, wird noch eine interessante Frage sein.
Ich muss sagen, dass ich den letzten Ausschuss für einen der interessantesten in den letzten Jahre gehalten habe: Es war wirklich spannend, zu hören, was Experten zu dem Thema sagen, was man an neuen Informationen bekommen kann. Ich muss sagen, ich habe den Eindruck bekommen, dass von diesen Berechnungen, die es dann in Zukunft geben wird, oder von diesen Kriterien, die festgelegt wurden, nicht alle profitieren werden, die es nötig hätten. Man kann Kriterien immer so hoch ansetzen, dass sie nicht erfüllt werden können. – Das könnte auch die Zahl von 1 500 Personen erklären.
Meine Vorrednerin hat gelobt, dass die Situation für Frauen so wunderbar sein wird. Ich bin eher der Meinung, Frauen gehören zu jenen – genauso wie zum Beispiel Bezieher einer Invalidenpension –, die Pech haben! Diese haben nämlich keinen Zugang zu dieser Schwerarbeiterregelung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Bundesrat Mag. Klug: So ist es!)
Es ist schon ein bisschen gewagt, das als ideale Lösung für Frauen zu bezeichnen, wie es Frau Diesner-Wais getan hat, denn im Ausschuss – wer dabei war, weiß es – hat Herr Generaldirektor Wetscherek deutlich gesagt: Frauen gehören nicht zu jenen, die profitieren, Frauen gehören zu den Verlierern dieser Regelung. (Bundesrat Mag. Klug: So ist es!) – Das hat er ganz deutlich gesagt, und er hat dort sonst inhaltlich bestimmt nicht die politische Linie von SPÖ oder Grünen vertreten! Aber diese Aussage war klar: Frauen gehören zu den Verlierern dieser Regelung.
Was für mich allerdings der größte Knackpunkt ist, ist die Regelung, dass Schwerarbeit, die vor dem 40. Lebensjahr geleistet wird, nicht angerechnet wird. Es stimmt schon, dass Schwerarbeit ab dem 40. Lebensjahr körperlich sicher noch belastender ist als jene, die man vielleicht mit 20 Jahren leistet. Das ist logisch: Im Alter von 20 Jahren ist man körperlich anders leistungsfähig, verkraftet auch mehr, der Körper kann sich schneller regenerieren.
Wenn jemand allerdings im Alter zwischen 20 und 40 Jahren Schwerarbeit geleistet hat, entstehen in dieser Zeit ganz massive Abnutzungserscheinungen, und wenn diese Schwerarbeit dann in keinster Weise angerechnet wird, dann kann ich das nicht als gerecht empfinden. Das ist zutiefst ungerecht! Wenn jemand 20 Jahre oder noch länger Schwerarbeit geleistet hat, unter körperlichen Folgeschäden zu leiden hat – und das hat man, wenn man so lange schwer gearbeitet hat – und dann in keinster Weise
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in der Pension dafür einen Ausgleich erhält, so ist das nicht gerecht! Das ist nicht fair! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
Der Herr Generaldirektor hat im Ausschuss dazu gemeint, das ist folgendermaßen zu erklären: Es kommt ja ganz oft vor, dass jemand vielleicht im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Schwerarbeit geleistet hat, dann befördert wurde, Karriere gemacht hat und dann ab Mitte 30 oder ab 40 in einem Bürojob sitzt und ein Ausgleich dann nicht zu erklären wäre. – Ich denke nicht, dass das die meisten Fälle sind, dass jemand am Bau anfängt, Karriere macht und die letzten 15 Jahre seines Berufslebens gemütlich auf einem Bürosessel verbringt!
Wir haben dann auch das Beispiel der Hilfsarbeiter gehört – Hilfsarbeiter ist keine definierte Berufsgruppe –, die zu einem ganz großen Teil Schwerarbeit leisten und die eben, weil sie keine definierte Berufsgruppe sind, dann auch nicht berücksichtigt werden. – Ich denke, dass es eher um diese Personen geht, die nichts davon haben werden, dass sie ihr Leben lang schwer gearbeitet haben, und nicht um die wenigen Fälle, die Karriere machen und dann übrigens auch ein besseres Gehalt und so weiter haben.
Diese Regelung stellt für fast alle Schwerarbeiter eine Verschlechterung dar, weil die meisten eben nicht nur kurz Schwerarbeit geleistet haben. Diejenigen, die wirklich nur ab dem Alter von 40 Jahren zehn Jahre lang – wenn das kurz ist – Schwerarbeit geleistet haben, würden von dieser Regelung ideal profitieren. – Das wird kaum der Fall sein! Man wird kaum jemanden finden, der bis 40 keine Schwerarbeit, sondern erst dann Schwerarbeit geleistet hat. Der Großteil der Fälle wird so sein, dass man von Jugend an schwer gearbeitet hat und dann, nach dem Alter von 40 Jahren, diese Zeiten nicht mehr zusammenbekommt und nicht von dieser Regelung profitieren kann.
Auch bei der Drei-Jahres-Frist für die Feststellung von Schwerarbeit sind meiner Meinung nach Schwierigkeiten zu erwarten – es geht um eine rückwirkende Meldung durch den Dienstgeber. Es wäre auf jeden Fall sinnvoller, das begleitend zu melden, dann könnte der Arbeiter, der Arbeitnehmer noch während der Berufstätigkeit abrufen, wie es mit dem Stand der Schwerarbeitsjahre aussieht. – So wird das nicht möglich sein.
Unser Fazit zu dieser Regelung: Diese Regelung ist nicht fair, diese Regelung ist zynisch, und es ist zynisch, den Menschen das als Erfolg für die Schwerarbeiter zu verkaufen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
17.38
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.
17.38
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Mich stimmt das auch irgendwie sehr traurig, wenn ich mir vorstelle, mit welcher Heiterkeit man an ein solches Thema herangeht.
Herr Staatssekretär! Sie haben kürzlich mit einem personalpolitischen Vorschlag, einer angeblichen Umbildung der Bundesregierung, einen großen Lacherfolg in dieser Republik gehabt, und ich möchte Sie heute einladen, Herr Staatssekretär, ins ernste Fach zu wechseln!
Ich habe eine Einladung an Sie weiterzugeben, die im Nationalrat bereits ausgesprochen wurde, und zwar eine Einladung des Arbeiterbetriebsrates der Voest – ich komme aus Linz –, des Kollegen Keck, der gemeint hat, es soll einmal jemand aus dieser Bundesregierung den Mut haben, einen Tag dort zu arbeiten. Vielleicht haben Sie, Herr Staatssekretär, da Sie so für das Lustige sind, den Mut, diese Einladung anzunehmen
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und einmal als Darsteller in einem ernsten Fach zu wirken. Gehen Sie doch zu Kollegem Keck, und arbeiten Sie dort einmal nur einen Tag an so einem Arbeitsplatz!
Es hat nicht nur diese Untersuchung gegeben. Ich möchte Kollegem Klug gratulieren: Das war schon eine wissenschaftliche Aufbereitung, und es war wirklich schade, dass Sie von Seiten der Regierungsparteien dann versucht haben, das ins Lächerliche zu ziehen. Das alles ist zu ernst.
Kollege Keck hat unabhängig von diesen Zahlen, von diesen 82 000 Eigenpensionen, die er aus dem Jahr 2005 analysiert hat, Herr Staatssekretär, herausgerechnet, dass von den 8 000 Arbeitern, die in der Voest Stahl, in der MCE, in der VA Tech in Linz tätig sind – Kollege Keck ist völlig unabhängig zu diesen Zahlen gekommen –, 160 unter diese Regelung fallen würden.
Ich war einmal in der AUVA als Funktionär tätig – die ist politisch unverdächtig, denn dort stehen an der Spitze, nicht nur in der Hauptanstalt, sondern auch in den Bundesländern, Funktionäre des ÖVP-Wirtschaftsbundes –, und dort hat man genau das ausgerechnet, was auch Kollege Klug schon gesagt hat, nämlich: Von zehn Bauarbeitern erreichen überhaupt nur zwei eine reguläre Pension, meine Damen und Herren!
Wenn sich jemand wirklich traut, hinzustellen und zu sagen: Es ist halt so, die haben Pech gehabt!, oder – ich weiß nicht, war es Kollege Kühnel (Bundesrat Dr. Kühnel: Nein, nein, ...!) oder ein anderer Kollege, der das einmal gemeint hat –: Die sollen halt irgendwas arbeiten! – ich erinnere mich noch sehr gut daran; es ist schon einige Zeit her –, muss ich sagen: Ich wünsche jedem, dass er sich wirklich einmal anschaut, wie das dort abläuft.
Wir haben vor längerer Zeit einmal davon gesprochen, dass auch Selbständige in diesem Bereich irgendwie berücksichtigt werden sollen.
Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Erich Haider hat sich jetzt einmal einen Tag lang in eine kleine Kfz-Werkstätte begeben und hat dort, in diesen dicken Arbeitsschuhen, denn dort passieren oft schlimme Dinge – diese Schuhe sind druckbelastbar –, in der entsprechenden Ausrüstung mitgearbeitet. (Staatssekretär Dolinschek: Ich kenne das ...!) Ganz richtig, Sie kennen das vom Arbeitnehmerschutz, Sie waren ja einmal, glaube ich, in einem ähnlichen Unternehmen tätig.
Herr Dipl.-Ing. Haider hat danach gesagt, dass er nicht versteht, wie der mit seinen zwei Mitarbeitern zum Teil 18 Stunden arbeitet. Im Moment ist ein Mitarbeiter ausgefallen – wir haben ja keinen Entgeltfortzahlungsfonds mehr, all das gibt es jetzt nicht. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Die haben die hoppertatschige Lösung mit nur mehr 50 Prozent – zuerst hat er 120 Prozent bekommen bei einem Betrieb bis zu einer Lohnsumme von 255 000 S im Monat, bis zu 15 Mitarbeiter. (Bundesrätin Zwazl: Der zahlt doch keinen Entgeltfortzahlungsfonds mehr, ...!) Aber der zahlt jetzt den ganzen Lohn und braucht einen Ersatzarbeiter, oder er steht 18 Stunden im Betrieb! Er bekommt jetzt 50 Prozent! So schaut es aus in einem kleinen Betrieb. Auch diese Erwerbstätigen wurden da nicht berücksichtigt. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Aber ich glaube, wir reden hier wirklich gegen den Wind – wir werden hier nicht zustimmen. Und die Antwort, meine Damen und Herren, auf dieses Gesetzeswerk wird Ihnen, wie bei vielen Gesetzesvorhaben im sozialpolitischen Bereich, neuerlich der Verfassungsgerichtshof geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Bundesrat Mag. Klug: Jawohl!)
17.42
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zum Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte.
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17.43
Staatssekretär im Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus!
Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich muss sagen, ich bin schon sehr
verwundert darüber, dass die Redner der sozialdemokratischen Fraktion in dieser
Art und Weise mit einer solch wichtigen Materie für die schwer arbeitenden
Menschen hier umgehen. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber:
Das ist eine Umdrehung der Tatsachen!)
Herr Bundesrat Mag. Klug, Sie haben in einem Punkt
Recht: dass es verschiedene Materien sind, die im
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthalten sind. Aber der Kernpunkt ist
natürlich die Schwerarbeiterregelung. (Bundesrat
Konecny: Die nicht enthalten
ist! – Bundesrat Gruber: Die es
eigentlich nicht gibt in Wirklichkeit!) Es war mir ein besonderes Anliegen,
innerhalb der Pensionsreform 2003, bei der Pensionsharmonisierung 2004
(Bundesrat Gruber: Bei der Pensionskürzung!)
für die schwer arbeitenden Menschen etwas umzusetzen. (Bundesrat Konecny: „Etwas“,
aber sicher keine Schwerarbeiterregelung!)
Herr Bundesrat! Wir haben jedenfalls das nicht gemacht, was eine rot-grüne Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland gemacht hat: Sie hat sechs Jahre lang die Pensionen nicht erhöht! (Bundesrat Konecny: Sie haben zwei Jahre nichts gemacht, und ...!) Das haben wir nicht gemacht! (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Herr Bundesrat Mag. Klug und Herr Bundesrat Schimböck,
ich glaube, dass Sie einiges mit Deutschland verwechseln, wenn Sie hier Kritik
üben. Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Beck, der ja Ihrer Fraktion in
der Bundesrepublik Deutschland angehört, hat sich bei uns erkundigt, wie das
mit der Schwerarbeiterregelung ist. Im ganzen OECD-Bereich ist es ein Thema,
für schwer arbeitende Menschen bei den Pensionen etwas zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Ein Thema schon! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ging uns, es ging dieser Bundesregierung bei den
Pensionsreformen darum, auf die Gegebenheiten in der Wirtschaft, auf dem
Arbeitsmarkt, im Budget, bei der demographischen Entwicklung zukunftssicher zu
reagieren. (Bundesrat Mag. Klug: Herunterschneiden!) Wir haben
noch rechtzeitig reagiert, es war fünf Minuten vor zwölf. – Sie hätten es
ja auch schon früher machen können, haben es aber nicht getan. (Bundesrat Mag. Klug: Beim allgemeinen Haushalt!)
Es kann halt bei der staatlichen Pension nicht so zugehen
wie bei der BAWAG, beim ARBÖ oder sonst irgendwo. Das ist hier halt nicht
möglich. Das ist einfach kein Selbstbedienungsladen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es ist uns gelungen, die Ausgleichszulagen um
4,1 Prozent anzuheben. (Bundesrat Gruber: Ja, nach sechs Jahren einmal!) Es
ist uns gelungen, die Pensionen bis zu 1 875 € um 2,5 Prozent zu
erhöhen – das betrifft immerhin 95 Prozent der Pensionsbezieher in
Österreich, die diese Erhöhung bekommen haben. Das macht 46,88 € aus,
diese Pensionserhöhung haben wir durchgeführt – keine Kürzung! (Bundesrat Gruber: Herr Staatssekretär, es geht um die
Schwerarbeiterregelung!)
Deshalb habe ich auch gesagt, dass wir in bestehende Pensionen nicht eingreifen. (Bundesrat Reisenberger: Warum habt ihr es dann doch gemacht?) Diese Reform war aber notwendig, um einen Ausgleich zwischen den Generationen zu schaffen.
Was wollen Sie? (Bundesrat Reisenberger: Gerechtigkeit für die Menschen, das wollen wir!) Es ist ganz einfach: Es gibt drei Rädchen, an denen Sie drehen können: entweder länger arbeiten oder die arbeitenden Menschen zahlen höhere Pensi-
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onsbeiträge oder niedrigere Pensionen. Man hat einen Mix
daraus gemacht. (Zwischenrufe bei der
SPÖ.) Woher Sie Ihre 34 Prozent Verlust nehmen, ist mir ein Rätsel (Bundesrat Gruber: Da muss man rechnen können! – weitere Zwischenrufe bei
der SPÖ), denn 15 Prozent Verlust-, Abschlagsdeckelung hat es immer
gegeben. (Bundesrat Mag. Klug: ... nur weil es den ÖGB
gibt!)
Sie müssen Folgendes bedenken: Bei der Schwerarbeiterregelung werden jene Leute berücksichtigt, die in den letzten 20 Jahren ihrer Berufstätigkeit zehn Jahre lang schwer gearbeitet haben (Bundesrat Stadler: Wer kann das noch?), sodass sie mit dem 60. Lebensjahr ebenfalls mit einem geringeren Abschlag in Pension gehen können, nämlich mit 1,8 Prozent.
Ziehen Sie zum Vergleich einen Invaliditätspensionisten heran (Bundesrat Gruber: Wie viele gibt es denn?) – dort hat sich nichts geändert. Ich gebe Ihnen Recht, dass die Zahl der Invaliditätspensionen gestiegen ist, natürlich, weil es die frühzeitige Alterspension auf Grund langer Versicherungsdauer oder wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr gibt. Keine Frage. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – 41 Prozent der Personen, die im Jahr 2004 in Pension gegangen sind, sind in Invaliditätspension gegangen.
Das ist eine Rechenaufgabe: Wie viel bekommt jemand, der mit 56 Jahren in die Invaliditätspension geht – das können Sie sich ausrechnen –, bei einem 15-prozentigen Deckel, 9 Jahre früher, 1,67 Prozent Abschlag pro Jahr, und wie viel bekommt jemand, der mit dem 60. Lebensjahr auf Grund von Schwerarbeit geht und 540 Versicherungsmonate hat? Der Unterschied liegt in den 540 Versicherungsmonaten – da zählen auch die Ersatzzeiten mit!
Es sind 15 Prozent der Österreicher, die das im Jahr 2005 überhaupt erreicht haben (Bundesrat Mag. Klug: Den Menschen mit 15 Prozent kann es nicht geben, weil Sie gesagt haben, ...!), das sage ich Ihnen auch dazu. Erkundigen Sie sich nach den Zahlen, erkundigen Sie sich bei der Pensionsversicherungsanstalt, wie das aussieht!
Ich muss Ihnen noch Folgendes mitgeben: Nachtschwerarbeitsgesetz, das die Grundlage für die Schwerarbeitsregelung war – da können Sie Ihrem Kollegen Keck auch einiges sagen. (Bundesrat Gruber: Sie sind ja eingeladen, fahren Sie einmal hin! Sie trauen sich nicht einmal hinzufahren!) Das war eine Lex Voest, die seinerzeit geschaffen wurde: Dort sind 15 Jahre notwendig – bei uns sind 10 Jahre notwendig! All jene, die nur 12, 13 oder 14 Jahre nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz gearbeitet haben, bekommen diese Pension dort nicht. Wenn in Zukunft 10 Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre gelten, dann kommen diese Leute auch in die Schwerarbeiterregelung. (Bundesrat Gruber: Wenn es sie nicht mehr gibt!) Sagen Sie auch das Herrn Betriebsrat Keck, damit er einmal Bescheid weiß! Das ist ganz wichtig, Herr Kollege.
Wenn Sie sagen, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund ein so tolles Modell gehabt hat, sage ich Ihnen: Ich kenne keinen Vorschlag einer Pensionsreform, in dem die Invaliditätspension oder die Berufsunfähigkeitspension mit einer Schwerarbeiterregelung in Verbindung gebracht wurde. Einen solchen Vorschlag kenne ich nicht!
Ich kenne aber den Vorschlag der Parallelrechnung, der von
den Sozialpartnern gekommen ist. Mir wäre eine Stichtagsregelung lieber
gewesen, aber die Mehrheit hat so entschieden. Vorschlag: Österreichischer
Gewerkschaftsbund, das sage ich einmal dazu. (Bundesrat Konecny – in
Richtung ÖVP –: Diese Mehrheit!)
Die letzten 20 Jahre, um das noch zu präzisieren, sind deshalb entstanden, weil die Administrierbarkeit, die Rückverfolgung für die Pensionsversicherungsanstalt umso schwieriger wird, je weiter zurück die Zeiten liegen. (Bundesrat Mag. Klug: Sie waren in einer Sackgasse! – Bundesrat Gruber: Er ist immer noch in der Sackgasse! Die können ja aus der Sackgasse gar nicht heraus!) Die letzten 20 Jahre werden deshalb
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herangezogen – die AUVA hat das auch bestätigt –, weil im höheren
Alter Schwerarbeit wesentlich schwieriger zu verrichten ist als vorher, und
darum geht es. Genau darum geht es! (Bundesrat
Gruber: Der Verfassungsgerichtshof
freut sich schon!)
Ich bin froh darüber, dass wir diese Regelung so getroffen haben. Verbesserungen kann es immer geben. (Bundesrat Gruber: Verschlechterungen habt ihr eh genug gemacht!) Ich lade Sie herzlich dazu ein, auch hier Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen: Man darf nicht nur eines sehen, man muss alles sehen. Es gibt verschiedene Regelungen in Österreich. Es gibt die Invaliditätspension, die Alterspension, den Pensionskorridor, die Hacklerregelung und so weiter, und da muss man die Leute richtig beraten, jedem einzelnen Menschen sagen, wie er am günstigsten fährt.
Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel von einem Menschen, der am 17. März 1950 geboren wurde und für den man verschiedene Dinge ausgerechnet hat: Er könnte unter die Schwerarbeiterregelung fallen, weil er unter chemischen Einflüssen gearbeitet hat, er könnte unter die Hacklerregelung fallen, er könnte in die Invaliditätspension gehen – wie viel würde er jeweils zu welchem Zeitpunkt bekommen? Man muss den Leuten klar darlegen, wie es in jedem dieser Fälle ausschaut.
Der Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass man jenen Leuten, die im Leben schwer gearbeitet haben, einen Bonus gibt. (Bundesrat Gruber: Die fallen durch den Rost!) Ich glaube, das ist auch legitim.
Ich bin froh darüber, dass wir in Österreich diese Lösung gefunden haben. Es werden noch viele Staaten diese Lösung kopieren und einführen. Die OECD interessiert sich für dieses Modell. Ich hoffe, dass es auch in der Bundesrepublik Deutschland endlich einmal zu solch einer Regelung kommt. Alle Parteien, in Österreich und anderswo, reden davon, für Schwerarbeiter etwas zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Aber nicht so!) – Wir aber haben es umgesetzt! (Bundesrat Gruber: Aber die drei werden wir noch kennen lernen, die den Anspruch bekommen! Die laden wir das nächste Mal persönlich ein, die drei!) Darauf bin ich stolz.
Österreich ist somit ein Vorreiter betreffend Regelung für schwer arbeitende Menschen, und das ist auch richtig so.
Wenn Sie sagen, der Verfassungsgerichtshof werde das aufheben (Bundesrat Gruber: Genau so ist es!), sage ich Ihnen: Darauf bin ich neugierig. Das schaue ich mir an! (Bundesrat Mag. Klug: Aber von außen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dann hätte er aber das Nachtschwerarbeitsgesetz ebenfalls schon aufheben müssen.
Das Wichtige beim Nachtschwerarbeitsgesetz und bei der Schwerarbeiterregelung ist (Bundesrat Gruber: Ihr seid die Einzigen, die die Arbeitsplätze für den Verfassungsgerichtshof sichern!), dass hier nur eine Komponente notwendig ist und nicht beide: Entweder arbeitet jemand regelmäßige Nachtschichten, oder er hat eben die Schwerarbeit, wie sie definiert worden ist. Das ist eine Erleichterung für Leute, die schwer gearbeitet haben. Es macht keinen Unterschied zwischen unselbständig, selbständig und in der Landwirtschaft Tätigen. Genau aus diesem Bereich kommen zirka 82 Prozent jener, die in die Invaliditätspension gehen.
Sie müssen die Zahlen verfolgen! (Bundesrat Mag. Klug: Verfolgen Sie die Zahlen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Aber Sie gehen nicht mit dem notwendigen Ernst an die Sache heran. Es tut mir eigentlich Leid, dass gerade die sozialdemokratische Fraktion hier nicht mitgeht und diesen Gesetzesbeschluss hinauszögert. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.52
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 164 |
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.
17.53
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich wollte – möglicherweise am Ende dieser Debatte, ich weiß ja nicht, wie lange sie noch weitergehen wird; aber es kommen noch andere WM-Spiele (Bundesrat Gruber: Aber kein Eröffnungsspiel!) – nur ganz kurz zu der Fragestellung zurückkommen: Warum haben wir eigentlich eine Pensionsreform gemacht?
Ich möchte gar nicht weit ausholen, ich denke, wir alle wissen: Wir leben Gott sei Dank immer länger, wir sind immer länger gesund, und wir können uns das gegenwärtige Pensionssystem, nach dem Umlagesystem, wie wir es über viele Jahre hatten, nicht mehr leisten.
Wir können als Politiker viele Dinge beschließen, mit denen wir uns, der jetzigen Generation, nettere Pensionen vergönnen. Wir können sozialpolitisch alles mit dem Faktor fünf abfedern, und wir können damit eine Legislaturperiode lang sicherlich den Menschen Sand in die Augen streuen. Nur: Die Menschen werden immer älter. Mein jüngstes Kind zum Beispiel ist sechs Jahre alt. Ich habe einmal gelesen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung dieser Generation bei 104 Jahren liegt. Ja, das habe ich wirklich gelesen. Aber diese Personen werden dann sicher nicht mehr mit 104 Jahren arbeiten und uns finanzieren. Das wird sich vielleicht nicht mehr ausgehen.
Ich möchte nur darauf hinweisen: Wir können uns bei dieser Bevölkerungsentwicklung das bisherige System einfach nicht mehr leisten, und wir könnten uns immer auf Kosten der nächsten Generation auf etwas Großzügigeres einigen.
Deswegen wundert es mich, dass Kollegin Konrad hier bei der Argumentation nicht stärker den Blick darauf gerichtet hat, dass diese Pensionsreform nicht dafür gemacht wurde, damit eine Regierung etwas für ihre Popularität tut, sondern damit die nächsten Generationen auch am sozialen Frieden teilhaben können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
Ich gebe schon zu, dass das gesamte BAWAG-Desaster gegenwärtig stark dazu verleitet, in jedem Zusammenhang darauf hinzuweisen. Aber damit das nicht nur als polemische Floskel im Raum steht, möchte ich auf den moralischen Zusammenhang hinweisen.
Wenn ich sehe, dass im Gewerkschaftsbund zig Millionen € im Jahr dafür dediziert sind, dass verdiente Funktionäre eine höhere Pension haben, dann denke ich mir einfach: Es gibt sehr viele kleine Gewerkschaftsmitglieder, die nie zu solch einer Pension kommen, die aber selbst einen Beitrag dazu zahlen, dass einige wenige Personen eine dicke Pension bekommen!
Kollege Schennach hat vollkommen Recht: Hohe Abfertigungen gibt es bei vielen Banken – aber das war die Bank für Arbeit und Wirtschaft, die Gewerkschaftsbank! Und eine hohe Abfertigung und eine tolle Pension bekommt man, wenn man die Bilanzsumme verzehnfacht hat, wenn man expandiert hat. Niemand ist zum Beispiel Andreas Treichl sein Erfolgsgehalt neidig – ich habe zumindest noch niemanden erlebt, der sich offen dazu bekannt hat (Zwischenruf des Bundesrates Kraml) –, weil er eine tolle Performance für die Entwicklung der Erste-Gruppe bringt. Das ist aber in diesem Zusammenhang nicht gegeben. Und das ist nicht gerecht.
Wirtschaftspolitik mit Sozialpolitik zu verbinden ist die einzige Möglichkeit, die wir haben. Es ist sehr einfach, in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs die Sozialausgaben prozyklisch zu erhöhen, es ist genauso einfach, wenn es schwieriger „hergeht“, die
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Sozialausgaben einfach zu
streichen, und es ist die größte Herausforderung, auszutarieren, wie man
Sozialpolitik am vernünftigsten auch generationenübergreifend stattfinden
lässt. (Bundesrat Gruber: Das ist nicht passiert, Herr Kollege!)
Ich möchte mich gar nicht weiter in Details versteigen, ich möchte nur festhalten, dass unter dieser Bundesregierung die Sozialquote, also der Prozentsatz der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt – trotz schwacher Konjunktur, die wir zum Teil in diesen Jahren gehabt haben – am höchsten ist. Sie war noch nie so hoch wie jetzt. Außerdem wurden im Zusammenhang mit der Steuerreform von uns mehr als eine Million Pensionisten, mehr als eine Million Menschen überhaupt von der Steuer befreit. (Ruf bei der SPÖ: Weil sie so eine „hohe“ Pension haben!)
Wir haben das Pflegegeld erhöht. Wir haben uns wirklich bemüht, ... (Bundesrat Mag. Klug: Was kommt?) – Was kommt? – Wir haben uns im Gegensatz ... (Bundesrat Mag. Klug: Schwerarbeiterregelung! Das haben Sie vorher auch gesagt!) – Ja, man kann immer hergehen ... (Bundesrat Gruber: Das ist ja kein Erfolg!) Ich erkläre es Ihnen – mit wenig Hoffnung, dass Sie es verstehen, aber natürlich sozusagen für das Auditorium.
Wenn Sozialpolitik Verteilungspolitik ist, dann ist es immer
ein Umverteilen. Im Fall der Pensionen verteilen wir Geld um, das wir noch gar
nicht haben, das nämlich zum Teil von den nächsten Generationen kommt. –
Das Umlageverfahren ist Ihnen ja am Rande bekannt. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)
Wenn wir heute von der Schwerarbeiterregelung sprechen, ohne davon zu sprechen, warum wir die Pensionsreform gemacht haben, dann lassen wir den „kleinen“ Faktor außer Acht, dass wir es uns einfach nicht leisten können, die Pensionen für alle Gruppen beliebig zu erhöhen. (Rufe bei der SPÖ: Ach so!) Und Sie treten an alle Personengruppen heran und sagen: Du könntest mehr bekommen! Und du könntest mehr bekommen! Auch dich könnte man als Schwerarbeiter definieren! (Bundesrat Gruber: Nur fair und gerecht! Aber das ist ja eine unfaire Geschichte!) – Natürlich ist es unsere Zielsetzung, hier sozial gerecht vorzugehen.
Sie wissen ebenso wie wir, dass eine 100-prozentige Trennschärfe, wer in seinem Leben wirklich Schwerarbeit geleistet hat, nicht wirklich banal festmachbar ist. Da wird es immer eine Diskussion geben.
Einen Vorschlag zu machen, wie man exakt 3 Prozent oder 5 Prozent erwischt, wobei wir uns alle einig sind, dass das wirklich diejenigen sein sollen, die am schwersten gearbeitet haben, ist nicht leicht. Das ist völlig unbestritten. Aber es ist ein hohes soziales Engagement dieser Bundesregierung auch bei diesem Thema gegeben. Dieses hohe soziale Engagement ist deshalb möglich, weil diese Bundesregierung wirtschaften kann. (Bundesrat Gruber: Das merkt man an der Arbeitslosenzahl, dass diese Bundesregierung wirtschaften kann!) Die österreichische Bevölkerung ist sehr froh, dass sie diese Bundesregierung hat, und sie sieht, was wäre, wenn Personen an der Macht wären, die überhaupt nicht wirtschaften können. Dann würde ich sagen: Gute Nacht, Sozialstaat Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
18.01
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünscht dazu noch jemand das Wort? – Herr Kollege Reisenberger hat zuerst aufgezeigt. – Bitte.
18.01
Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kollege Himmer ist schon voll in dem Bereich drinnen: Wie können wir den Menschen all das schmackhaft machen,
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was wir verbrochen haben? (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Mag. Klug.) – Das gehört in den Wahlkampf so hinein, ist mir klar.
Eines sollten wir allerdings schon alle zur Kenntnis nehmen und wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn man von Umverteilung spricht, dann kann Umverteilung nicht bedeuten, dass man einen Sandhaufen nimmt und von der einen Seite auf die andere hinüberschiebt. Bei dieser Umverteilung, wie sie im Fall dieser Pensionskürzungsaktionen von dieser Regierung immer wieder stattfindet, ist es tatsächlich so, dass man in diese Richtung umschichtet, dass man die Pensionen jener, die die geringsten Pensionen bekommen, bestenfalls möglichst gleich hält oder davon noch etwas wegnimmt – auch das haben wir ja; etwa bei den Frauen, ein großer Bereich, da geht viel weg – und denjenigen, die eigentlich schon sehr gute Pensionen haben, in Wirklichkeit hier noch etwas zukommen lässt. Das ist nicht das Verständnis, das wir als ÖGB oder als Sozialdemokraten davon haben.
Und jetzt lasst mich ein Wort sagen, denn mir steht es wirklich schon bis da oben, dass die Phantasielosigkeit Ihrer Partei darin gipfelt, bei jedem Punkt nichts anderes als BAWAG und ÖGB zu sagen. Kollegin Konrad hat es heute schon einmal schön gesagt. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nehmen Sie bitte eines zur Kenntnis – und ich bemühe mich, das wirklich in aller Ruhe zu sagen, auch dir, lieber Harry Himmer –: Es sind durch eine Handvoll von Personen Sachen passiert, die alles andere als in Ordnung waren. Dafür hat sich, glaube ich, unser Präsident Hundstorfer in klarer und deutlicher Form und Weise in der Öffentlichkeit und bei allen Menschen entschuldigt. Wir sind auf dem Weg, diese Sachen – und das ist mühsam, glauben Sie mir – in Zukunft auch im Griff zu haben, damit so etwas nicht wieder passiert.
Jetzt nehmen Sie eines zur Kenntnis – und wenn Sie das nicht zur Kenntnis nehmen, dann disqualifizieren Sie sich selbst –: Es gibt Tausende Menschen bei der BAWAG, die tagtäglich gut gearbeitet haben, nach wie vor gut arbeiten und auch in Zukunft gut arbeiten werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt im ÖGB, es gibt in den Gewerkschaften Hunderte, Tausende von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, die seit Jahren eine hervorragende Arbeit gemacht haben, über Parteigrenzen hinweg. Du wirst mir zustimmen, nehme ich an. Es gibt im ÖGB Hunderte von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mit voller Kraft und Einsatz für die Menschen in Österreich arbeiten. Ich lasse mir daher von niemandem diese Organisation totreden, kaputtmachen oder sonst irgendwas. Wenn Sie das wirklich weiter machen sollten, dann rate ich Ihnen: Schauen Sie sich in den Spiegel! – Sie werden es nicht mehr schaffen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)
18.04
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.
18.04
Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Meine Damen und Herren! Meine Wortmeldung wurde durch die Bezeichnung „Pensionsraub“ durch Kollegen Klug verursacht. Dieses Wort darf man nicht im Raume stehen lassen.
Ich hatte ein Erlebnis, das ich Ihnen ganz kurz erzählen will. Ich hörte, dass die Pensionisten in Italien am 6. Jänner streiken. Das interessierte mich, denn einen Pensionisten streiken sehen, wollte ich einmal erleben, das ist ja nicht so alltäglich. Ich bin dann nach Bozen gefahren, da waren 300 Leute beieinander, alles Italiener – Sie wissen, Bozen ist ja zu 80 Prozent italienisch –, ich habe mit denen gesprochen und gefragt, wieso sie streiken. Sie haben die Sache ganz gut gemacht, gar nicht so einfallslos. Sie
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erzählten mir Folgendes: Sie streiken, denn Berlusconi, der damalige Ministerpräsident, hätte ihnen versprochen, ihre Mindestpension, die in Italien gegenwärtig 427 € monatlich beträgt, auf 517 € zu erhöhen. – Aha, habe ich mir gedacht, das ist schon ein Grund, einen Streik zu machen.
Wir in Österreich geben den Mindestpensionisten 690 €.
Das ist die Mindestpension! Also, der Ausdruck „Pensionsraub“ hat mich gestört
und auch, dass Kollege Klug
sagt, in diesem Haus könne man über Sozialarbeit nicht sprechen. Ich glaube,
man kann sehr wohl darüber sprechen und damit auch punkten. (Zwischenruf des
Bundesrates Mag. Erlitz.) Denn auch die Pensionen sind in den
letzten Jahren wirklich aufgewertet worden, allein die Mindestpensionen
von ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) –
Das muss ich, Herr Klug, Sie müssen mir zuhorchen. Sie haben einen perfekten
Einakter hingelegt, muss ich sagen, hat mir auch gut gefallen, es war ja
emotionell und dergleichen mehr. Nur: Es soll stimmen, es muss einfach richtig
sein. (Bundesrat Mag. Klug: Es stimmt auch!) Das wollen wir
ja alle, es muss richtig sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Und da bin ich der Ansicht, wenn man etwas Konkretes sagen will in dem Bereich, dann muss man Zahlen nennen. Und die Zahlen sprechen gegen die Behauptung, es habe sich um Pensionsraub gehandelt. Allein die Mindestpensionen sind von 2003 auf 2004 um mehr als 15 Prozent aufgewertet worden. (Beifall bei der ÖVP.) Wir hatten im letzten Jahr 4,1 Prozent. Und alle übrigen haben 2,5 Prozent erhalten. Das sind immer viel höhere Aufwertungen gewesen, als die Inflationsrate betragen hat.
Deswegen, wenn man etwas sagt, dann muss man auch Vergleiche
ziehen. Und wenn ich einen Vergleich mit Italien ziehe, dann fällt er zugunsten
Österreichs aus. Und wenn ich einen Vergleich mit Deutschland ziehe, so fällt
er zugunsten Österreichs aus. Die Deutschen haben seit sieben Jahren keine
Aufwertung zu erwarten. Da kann man wirklich sagen: Das ist arg! Da
würden die Pensionisten wirklich protestieren. (Präsidentin Roth-Halvax
übernimmt wieder den Vorsitz.)
Wir werden nie alle Menschen zufrieden stellen und wir werden immer gerne etwas mehr Geld in Empfang nehmen. Aber es ist den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern und den Pensionisten, allen, etwas schwer gefallen, die letzten zwei Jahre oder drei Jahre, in denen die Wirtschaft wirklich nicht mehr so blühend war, zu überstehen. Jetzt sind wir wieder auf der Überholspur. Sie werden sehen, wir werden auch im wirtschaftlichen Bereich und im Arbeitsbereich aufholen und guten Zeiten entgegengehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
18.09
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Bachner. Ich erteile es ihr.
18.09
Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! An und für sich hat Kollege Harry Reisenberger schon vorweggenommen, was ich sagen wollte. Ich kann gut verstehen, dass ich heute – und es war ja schon beim letzten Mal so, und es steigert sich ja leider auf Grund der Vorfälle jedes Mal – immer wieder die Worte BAWAG und ÖGB höre. Völlig zu Recht, da brauchen wir nicht darüber zu reden. Das stellt niemand von uns, wir Betroffenen schon gar nicht, in Abrede.
Wir wissen, was dort passiert ist. Und was passiert ist, ist die pure Katastrophe, man findet keine Worte dafür. Ich habe das schon beim letzten Mal gesagt: Wenn mir das jemand vor sechs Monaten gesagt hätte, hätte ich es nicht für wahr gehalten. Aber es ist so, die Katastrophe ist passiert. Wir müssen anfangen, es aufzuarbeiten. Wir kön-
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nen es leider nicht ungeschehen machen. Wir müssen es aufarbeiten und dafür sorgen, dass das nicht mehr passieren kann. Das ist jetzt unser Auftrag.
Wir leiden in unserer Organisation darunter, und zwar erstens einmal, weil uns die Mitglieder auf Grund dieser Maßnahmen verloren gehen. Ich verstehe ja, dass sie beleidigt und böse auf uns sind. Das heißt, es wird an uns liegen, wieder Vertrauen herbeizuführen, denn es gibt fast niemanden und keine Organisationen, wo nicht bereits einmal Fehler passiert sind.
Was ich aber nicht zulasse – und das hat schon Harry Reisenberger gesagt –, ist, dass man in Wahrheit gesamte Organisationen deshalb verurteilt und schlecht macht, denn es gibt dort viele, viele Leute, die jahrein, jahraus gute Arbeit leisten, die von solchen Bezügen, wie wir sie zum Beispiel jetzt von Herrn Elsner hören, nur träumen können, denn das bekommen wir alle nicht. Der Durchschnittsverdienst im ÖGB beträgt 2 500 € brutto. Und die Leute haben nicht diese Pensionsansprüche, die ein Herr Elsner, wie wir jetzt wissen, einstreifen kann. – Das ist einmal das eine, und das möchte ich gesagt haben. (Ruf bei der ÖVP: Das hat niemand behauptet!) – Nein, ich will es nur klarstellen. Ich verstehe schon, dass Sie das hier immer wieder einbringen.
Ich möchte allerdings eine Warnung aussprechen: Dass wir das hier in unserer politischen Diskussion zu hören bekommen, das verstehe ich, und dass die Emotionen draußen bei den Leuten, momentan auch bei den Mitgliedern relativ groß sind, wenn sie das täglich in der Zeitung lesen, verstehe ich auch. Nur, vergessen wir eines nicht: Die Menschen bemessen und vergessen auch sehr schnell. Dadurch haben schon manche Regierungen gewonnen und sind auch ein zweites Mal gewählt worden. (Ruf bei der ÖVP: Manche sind sogar dreimal gewählt worden!) Ich wiederhole: Die Leute vergessen. – Manche sind sogar dreimal gewählt worden, richtigerweise.
Meiner Meinung nach haben alle Regierungen Fehler gemacht. Und ich stehe nicht an, zuzugestehen, dass auch unsere Partei, als sie noch in der Regierung war, Dinge gemacht hat, die nicht in Ordnung waren. Es soll mir einer sagen, dass es Regierungen gibt, wo keine Fehler gemacht wurden, oder immer Gesetze verabschiedet wurden, die wirklich für alle von Nutzen waren. Der lügt sich doch selbst in den Sack! Machen wir uns doch alle miteinander nichts vor!
Nur eines möchte ich schon sagen, da wir heute hier über die Schwerarbeiterregelung reden: Jetzt können wir Elsner zitieren, wir können Verzetnitsch zitieren und so weiter, das ist alles in Ordnung. Das ist allerdings den Leuten draußen, die betroffen sind, in Wahrheit egal! (Bundesrat Mag. Himmer: Nein, das ist ihnen nicht egal!) Das ist ihnen schon egal! Natürlich sagt heute jeder: Wie kann ein Elsner diese Abfertigung und diese Pension bekommen!
Ein Mensch, der unter die Schwerarbeiterregelung fällt oder, besser gesagt, durch diese Gesetzgebung jetzt nicht darunter fällt, der misst sich nicht immer an einem Herrn Elsner oder an anderen hohen Persönlichkeiten, sondern der bemisst eine Regierung daran, was er selbst am Ende der Tage seiner Berufstätigkeit, wann sie durch welchen Umstand auch immer beendet wird, in seine Tasche bekommt.
Dafür werden Sie, die Sie das Gesetz beschließen, irgendwann auch die Rechnung präsentiert bekommen. Und diese Hoffnung kann ich Ihnen heute nicht nehmen, und da können Sie noch so über Herrn Elsner oder über irgendjemand anderen herziehen. Diese Verantwortung wird Ihnen niemand abnehmen.
Dieses Gesetz ist ein Minderheitenprogramm. Es wurden schon alle Faktoren in wirklich ausreichendem Maße aufgezählt. Und wenn hier jemand aufsteht und sagt, das ist sozial gerecht, dann muss ich dem entgegenhalten, das ist ganz einfach nicht den Tatsachen entsprechend. Und das können Sie noch so oft sagen. (Beifall bei der SPÖ. –
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 169 |
Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dolinschek.) – Herr Staatssekretär, es tut mir Leid, aber: Selbst wenn Sie es noch zehnmal wiederholen, wird es dadurch nicht richtiger! (Staatssekretär Dolinschek: Bei Ihnen auch nicht!) – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
18.14
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte schön, Herr Bundesrat Klug.
18.14
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Als höflicher Bundesrat bin ich der Einladung des Herrn Staatssekretärs Dolinschek gerne gefolgt, und da er gemeint hat, ich möge mir die Zahlen anschauen, habe ich das inzwischen kurz versucht, weil ich etwas irritiert war durch die Frage, ob ich falsche gehabt hätte. Daher mache ich das kurz. Das bezieht sich im Wesentlichen auch auf die Wortmeldung des Kollegen Himmer.
Das Pensionsrecht ist bedauerlicherweise kompliziert. Das ist es wirklich. Wir haben jetzt mehrere Rechtslagen. Das zu durchblicken, ist nicht immer ganz einfach. Ich habe etwas schnippisch, das gebe ich zu, von hinten meine Unterlage angeboten, weil ich zwischenzeitig der Meinung war, Frau Kollegin, Sie haben ernsthaft eine falsche Unterlage, meine wäre gut gewesen.
Daher nur zu dem System der Zahlen. Ob wir uns die Weiterentwicklung dieses Niveaus der staatlichen Pensionsvorsorge tatsächlich leisten können oder nicht, hängt de facto in einem System, welches sich aus Umlagen und aus Steuern finanziert, von mehreren Faktoren ab. (Ruf bei der ÖVP: Bis jetzt stimmt es!) – Und es wird auch noch am Schluss stimmen.
Eine Frage ist zweifelsohne die demographische Entwicklung. Herr Staatssekretär! Kollege Himmer! Da haben Sie Recht. Es ist auch eine Frage: Wie regle ich den faktischen Pensionszugang? Sind die Menschen im Land gesund, oder sind sie krank? Und dann ist zweifelsohne auch wichtig: Wie entwickeln sich einerseits die versicherungsabhängigen Einkommen? Habe ich eine vernünftige Entwicklung, habe ich hohe Beiträge? Und was auch wichtig ist in dem System: Wie entwickelt sich die Arbeitsplatzsituation? Habe ich eine hohe Erwerbsquote im Land, habe ich gute Beschäftigung, habe ich ein gutes Beitragsaufkommen?
Wenn sich diese Dinge gut entwickeln würden – die Voraussetzungen, die haben wir noch nicht, das werden Sie mir zugestehen müssen –, wenn sich diese Faktoren gut entwickeln, dann bedeutet das, dass der zweite Aspekt der Finanzierung, nämlich der Steuerzuschuss, möglichst niedrig sein kann. Der Steuerzuschuss tituliert sich in der Pensionsversicherung als so genannter Bundesbeitrag.
Herr Staatssekretär Dolinschek hat mich eingeladen, Zahlen zu präsentieren. Kollege Himmer hat darauf aufmerksam gemacht, wir können uns das nicht mehr leisten. Daher bringe ich jetzt zum Schluss die einschlägigen Zahlen, nämlich: Wie entwickelte sich dieser Bundesbeitrag im Verhältnis zu den Gesamtstaatsausgaben und im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt?
Folgende zwei Zahlen: 1970 hatten wir im Verhältnis zu den Gesamtstaatsausgaben, Herr Staatssekretär, 18,4 Prozent und im Jahre 1998 nur mehr 14,7 Prozent. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt hatten wir 1970 5 Prozent und 1998 nur mehr 4,4 Prozent.
Das bedeutet, der Staat hat sich sukzessive aus seiner Leistung des Bundesbeitrags – und Sie wissen, das ist der soziale Ausgleich – zurückgezogen. (Bundesrätin Bachner:
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Richtig!) Und
das in einem Land, das im europäischen Vergleich das drittreichste Land ist. (Staatssekretär
Dolinschek: Und wer hat die Verantwortung gehabt zu dieser Zeit, Herr
Bundesrat?)
Der politische Succus aus diesen Zahlen – ich bin der Einladung gefolgt, das habe ich sehr gerne angenommen – besteht ausschließlich darin: Wofür gebe ich im Land das Geld aus? Leiste ich mir eine anständige, vernünftige und sozial gerechte Staatspensionsvorsorge, oder gebe ich das Geld für andere Dinge aus?
Diese Bundesregierung hat sich für den anderen Weg entschieden (Bundesrat Konecny: Eurofighter!), für Eurofighter und ähnliche Dinge. Ich hoffe stark, dass wir das im Herbst korrigieren werden. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
18.19
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Haller, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948,
das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989,
das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz,
das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,
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das
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das
MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)
(1413 d.B. und 1482 d.B. sowie 7544/BR d.B. und
7556/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz
geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006)
(1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und
7557/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher beschränke ich mich auf den Antrag.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und
Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und
das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden
(Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), mit der beigegebenen
Begründung Einspruch zu erheben. (Unruhe im Saal.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mayer. – Ich bitte die Bundesräte, den Lärmpegel etwas zu senken!
18.24
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben alle gemeinsam das Eröffnungsspiel der WM versäumt. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: 1 : 1 steht es!) Es steht inzwischen 2 : 1, liebe Kollegin; unsere Fraktion ist schon etwas weiter. Sie haben drei Tore versäumt und ich meinen Flieger nach Vorarlberg – wir könnten daher in der Debatte jetzt etwas ausholen, denke ich.
Mit dem vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz behandeln wir eine Fülle von Verbesserungen und Anpassungen in sozialpolitischer Hinsicht. – Ein fortschrittliches Denken, wie gewohnt, von unserer Bundesregierung in der Sozialpolitik. (Bundesrat Schennach: Warum schmunzeln Sie dabei so?) – Ja man kann sich freuen und schmunzeln, und über derartige Materien muss man erfreut berichten, lieber Kollege.
Ich möchte auf die e-card zu sprechen kommen. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, private Daten darauf zu speichern. Heute konnte man hier im Parlament seine e-card zu einer Bürgerkarte umpolen lassen; ich hoffe, alle von Ihnen haben davon Gebrauch gemacht. (Bundesrat Schennach: Das funktioniert nicht!) Das funktioniert sogar. (Bundesrat Schennach: Aber nicht bei jedem!) Wahrscheinlich nicht bei allen, die sich manifest verweigern, was die gute Sozialpolitik der Bundesregierung anlangt. (Bundesrat Konecny: Die Grünen sind ausgeschlossen!) Die Grünen sind ausgeschlossen – das hat Professor Konecny gesagt, das kommt nicht von mir.
Damit werden auch alle Bedenken, die wir bei der Einführung der e-card hatten, die Menschen würden davor Angst haben, ausgeräumt. Nun, man höre und staune, tritt sogar das Gegenteil ein. Im Zuge des Einführungsprozesses hat sich nämlich herausgestellt, dass das Anspruchsdenken an die e-card eigentlich noch viel höher ist, als wir erwartet haben, obwohl es dazu keine technische Machbarkeit gibt.
Dieses e-card-Produkt ist ein Produkt, das europaweit bestaunt wird. Sozial- und Gesundheitspolitiker anderer Staaten kommen zu uns und studieren dieses System. Wir haben die e-card also in bester Verwendung und sind dabei, dies zu evaluieren und auch für weitere Aufgaben – wie heute schon gehört – verfügbar zu machen.
Alles in allem ist diese e-card also eine weitere Erfolgsgeschichte der Sozialversicherung und dieser sozial eingestellten Bundesregierung.
Weiters kommt es bei dieser Gesetzesänderung zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung von drei auf sechs Wochen. Mit dieser Maßnahme wurde eine Versicherungslücke geschlossen, was absolut notwendig war. Außerdem wird durch die Einführung einer so genannten Günstigkeitsregel für die Bemessung von Wochengeld für Notstandshilfebezieherinnen eine weitere Verbesserung geschaffen.
Ich möchte zudem auf die gesetzliche Verankerung der Frauenförderungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung hinweisen, die im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes für Bedienstete der Sozialversicherung die Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertretern in die Selbstverwaltungskörper mit sich bringt. Das ist eine notwendige und wichtige Maßnahme, die von den Frauen wahrscheinlich freudig begrüßt wird.
Eine wichtige Klarstellung erfolgt auch im Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nunmehr soll der Dienstgeber in allen Fällen verpflichtet werden, bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen eine Meldung an den Unfallversicherungsträger zu er-
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statten. Im Regelfall kann der Dienstgeber den Unfallhergang oder die Ursache der Berufskrankheit auch besser erklären. Zudem hat der Dienstgeber dann die Möglichkeit, die notwendigen Konsequenzen zu weitgehender Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu ziehen, sodass die vorgesehene Regelung jedenfalls einen weiteren Schritt zur effektiveren Gestaltung des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes darstellt.
Ich möchte noch kurz auf die Begründung ihres Einspruches eingehen, der insbesondere wegen der Regelung bezüglich der Mitversicherung eingebracht wurde. Für unsere Fraktion ist logisch, dass die durch das VfGH-Erkenntnis vom 10. Oktober aufgehobene Bestimmung des § 123 ASVG repariert werden muss. Wir wollen selbstverständlich die begünstigte Mitversicherung von Partnern in Lebensgemeinschaften und in der Ehe auch weiterhin haben, aber in einer gerechteren und nachvollziehbaren Art und Weise, nämlich in der Sinnhaftigkeit – wie das der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis und dessen Begründung auch aufgezeigt hat –, diese begünstigte Mitversicherung als Familienleistung zu konstruieren. Dabei ist der springende Punkt, dass es hier um eine Privilegierung, um eine Subventionierung durch Sozialversicherungsbeiträge von uns allen geht, und das muss auch entsprechend nachvollziehbar sein.
Wie erwachsene Menschen zusammenleben, auf welche Art und Weise, in welcher Zusammensetzung, das ist wirklich reine Privatsache, hier sollte sich der Staat nicht einmischen. Es soll keine Diskriminierungen, aber auch keine Privilegierungen geben. Nur dort, wo es einen entsprechenden Bedarf gibt, wo es nötig ist, soll der Staat wirklich unterstützend einwirken, und das ist eben unserer Auffassung nach nur dort, wo Kinder zu versorgen sind oder wo andere Pflegeleistungen notwendig sind. Genau auf diese Regelung wurde diese gesetzliche Lösung abgestimmt.
Ich darf deshalb folgenden Antrag meiner Fraktion einbringen:
Antrag
gemäß
§ 43 GO-BR
der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen,
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), (1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und 7557/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TPO 33)
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006), (1408 d.B. und 1483 d.B. sowie 7545/BR d.B. und 7557/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
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Ich darf mich bei dieser Bundesregierung herzlich bedanken
für die soziale Sicherheit, sie ist in guten Händen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich bedanke mich namentlich
auch bei Herrn Staatssekretär Dolinschek und bei Frau Bundesministerin Gastinger. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.31
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der Antrag der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.
18.31
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Sinne der Sitzungsökonomie bin ich durchaus bereit, eine gewisse Arbeitsteilung mit Herrn Kollegen Mayer einzugehen. Er hat im ersten Teil seiner Rede eine Reihe von Bestimmungen aufgezählt, die auch wir, sage ich dazu, positiv beurteilen. Nicht, weil sie den großen sozialpolitischen Fortschritt darstellen, aber, weil sie notwendig und sinnvoll sind und zur Abrundung und Glättung der gesetzlichen Lage etwas beitragen.
Ich habe in meinen vorigen Ausführungen zu einem ganz anderen Thema gesagt, dass wir viele Bestimmungen oder entscheidende Bestimmungen dieser Vorlage begrüßen, dass es einen Wermutstrophen gibt und dass wir uns in Abwägung entschlossen haben, dort keinen Einspruch zu erheben. Im gegenständlichen Fall, bei aller Anerkennung der Tatsache, dass hier einige Dinge enthalten sind, denen wir zustimmen können, gibt es zwei durchaus gewichtige Gesichtspunkte – einen, den Kollege Mayer übergangen hat, und einen, über den er in einer Art und Weise gesprochen hat, die ich nicht teilen kann, und zwar grundsätzlich nicht teilen kann –, dessentwegen wir diese Abwägung im gegenständlichen Fall anders getroffen haben, nämlich mit dem ja bereits aus dem Ausschuss vorliegenden Antrag auf einen Einspruch.
Es ist schon, sage ich dazu, problematisch genug gewesen, dass der Nationalrat ursprünglich von der Regierungsseite her mit einer Gesetzesvorlage konfrontiert wurde, in der die Möglichkeit der Mitversicherung von LebensgefährtInnen nicht vorgesehen war, sondern diese Regelung erst in zweiter Lesung hineinimplantiert wurde, nicht zuletzt auf Drängen der beiden in jenem Haus in Opposition und Minderheit befindlichen Fraktionen.
Es ist aber – und der Argumentationsweise des Kollegen
Mayer kann ich nicht im Entferntesten folgen – hier erneut eine
Diskriminierung im Gesetzestext vorgenommen worden, weil, bei allen
Begrenzungen der Möglichkeit, das in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur auf
verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften abgestellt wird. Ich weiß, ich
spreche hier von vermutlich einer kleinen Anzahl von möglichen Fällen, in denen
die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden könnten. Aber hier geht es nicht
nur um konkrete Maßnahmen zugunsten bestimmter Gruppen der Bevölkerung, hier
geht es auch um einen Symbolcharakter. Ich glaube, dass wir als gesetzgebende
Körperschaft keine Bestimmungen mehr beschließen sollten, in der nach der
sexuellen Orientierung diskriminierend unterschieden wird. – Das ist ein
Grund dafür, dass wir gegen diese Vorlage insgesamt einen Einspruch beantragt
haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Das Zweite – darüber erst gar nicht zu sprechen hat Kollege Mayer vorgezogen – ist eine weder von der Systematik noch von der Logik, noch von der Zusammensetzung in diesem Gesetz nachvollziehbare Strafmaßnahme gegen Eisenbahner; gegen eine zugegebenermaßen auch in diesem Fall kleine Gruppe von Eisenbahnern, es wird um etwa 40 Leute pro Jahr gehen. Bisher war es so, dass ab der 19. Woche die Versehr-
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tenrente an Eisenbahner bei gleichzeitigem Krankengeldbezug ausgezahlt wurde. In einem in Wirklichkeit Federstrich – man hätte jede Zahl nehmen können, man hätte vor allem auch die alte lassen können – wird dieser Bezug auf die 27. Woche, das heißt ab der 27. Woche, hinausgeschoben – acht Wochen später! Auch wenn eine Differenz zwischen der Entgeltfortzahlung und dem Krankengeld da ist und das Krankengeld niedriger ist als die Versehrtenrente, wird trotzdem nicht früher ausbezahlt. Ich habe keine Ahnung, warum man sich zu dieser Maßnahme entschlossen hat. Bei 40 Personen im Jahr kann es sich nicht wirklich um budgetäre Gründe handeln. Das saniert nichts.
Ich weiß nicht – doch, ich weiß schon ungefähr, was die Eisenbahner angestellt haben: Sie wählen immer Rot, das ist ja wirklich unfreundlich von ihnen. Diese Strafmaßnahme aber ist eine ganz gezielte Schlechterstellung einer durch einen Arbeitsunfall schwerst geprüften Personengruppe. Gott sei Dank kommt das nicht so oft vor, ich weiß nicht, womit sie sich diese Strafe verdient haben. Und das ist der zweite Grund dafür, dass wir Einspruch erheben: weil wir einfach nicht widerspruchslos solch eine Strafexpedition gegen soziale Rechte – die ihre historische Begründung haben, das gebe ich zu – hinnehmen wollen.
Ich möchte mich Kollegem Mayer auch in meinem Schlusswort
anschließen. Auch ich bedanke mich bei der Bundesregierung dafür, dass es
bescheidenste Reste des österreichischen Sozialsystems trotz alledem immer
noch gibt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
18.38
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile es ihr.
18.38
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Eine Vielzahl von Regelungen, die in diesem Paket enthalten sind, ist so gestaltet, dass wir ihnen eigentlich zustimmen wollten und auch hätten zustimmen können, gäbe es da nicht diese Neufassung des § 123 ASVG, die ja schon diskutiert wurde, die im Nationalrat beantragt und dort auch beschlossen wurde.
Wie wir schon gehört haben, hat der Verfassungsgerichtshof diese bestehende Regelung über die begünstigte Mitversicherung in Lebensgemeinschaften aufgehoben, weil sie gleichgeschlechtliche Paare von der begünstigten Mitversicherung ausschließt oder sie zumindest massiv erschwert, es sei denn, jemand hat sich in dieser Beziehung vier Jahre der Erziehung von Kindern gewidmet.
Die Regierungsparteien haben auf diesen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes dermaßen reagiert, dass sie einen Abänderungsantrag eingebracht haben, der nun praktisch alle Lebensgemeinschaften, in denen es keine Kinder gibt, von der begünstigten Mitversicherung ausschließt.
Ein Redner der ÖVP hat gemeint, es sei Privatsache, wie Menschen ihre Beziehungen gestalten und in welcher Form sie zusammenleben. Das würde ich auch sagen, nur sehen wir in der Realität, dass sich der Staat dann doch einmischt, indem er eine Wertung abgibt, wie Beziehungen ausschauen müssen, indem er der Meinung ist, dass es hier diese und jene Begünstigung gibt. Wir wissen aus Erfahrung, dass homosexuelle beziehungsweise gleichgeschlechtliche Partnerschaften offenbar nicht zu denjenigen gehören, die der Staat gleichstellen möchte.
Ich freue mich, dass die Bundesministerin hier ist, von der eine andere Meinung zu hören ich immer sehr erfreut war. Ich hoffe sehr, dass Sie sich in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft auch durchsetzen können, und wünsche Ihnen bei diesen Ihren Be-
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 176 |
mühungen alles Gute. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer sowie der Bundesrätin Zwazl.)
Faktisch ist es aber leider so, dass in Österreich gleichgeschlechtliche Paare rechtlich alles andere als gleichgestellt sind. Da geht es gar nicht so sehr um die Frage, ob diese Mitversicherung sinnvoll ist oder nicht, aber dann, wenn sie besteht, finde ich es nicht gerecht, dass sie nur für die vom Staat als moralisch anerkannten definierten Beziehungen gelten soll.
Ich werde jetzt einfach ein paar Zitate aus der Begründung dieses Antrages im Nationalrat bringen und dann dazusagen, was mir beim Lesen derselben durch den Kopf gegangen ist.
Ich zitiere aus der Begründung des Antrages im Nationalrat:
Hier wird argumentiert, dass „gerade das Fehlen von gegenseitigen Rechten und Pflichten ein Wesensmerkmal einer Lebensgemeinschaft ist, also nicht einmal der versicherte Lebensgefährte selbst – geschweige denn die Versichertengemeinschaft – irgendeine Verpflichtung hat, die Krankenversicherung seines Partners sicherzustellen“.
Man muss dazusagen: Ein Grund, warum es diese gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht gibt, ist nicht so sehr der, dass Menschen nicht reif genug sind oder sich nicht binden wollen, sondern der, dass vielen Menschen, nämlich jenen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, diese Möglichkeit nicht gegeben wird, und zwar vom Staat. Es ihnen hier vorzuwerfen und als Begründung zu verwenden, warum sie dieses Privileg dann nicht in Anspruch nehmen dürfen, das halte ich nicht für gerecht.
„Sehr wohl“, so wird hier weiter argumentiert, sei aber „die begünstigte Mitversicherung von Ehegatten ohne Kinder oder Pflegeleistungen für die Versichertengemeinschaft zumutbar und sachlich gerechtfertigt“, und zwar aus folgenden Überlegungen:
„Die Ehe ist nach wie vor die beste Grundlage von stabilen Familien und die bestmögliche Ausgangssituation für Kinder.“
Das ist vielleicht Wunschdenken. Es ist nicht automatisch so, dass eine Ehe die beste Grundlage ist, um ein Kind aufzuziehen. Es ist nicht automatisch so, dass Ehe die bestmögliche Ausgangssituation für ein Kind garantiert.
Ich muss auch sagen: Mit dieser Aussage werden allein erziehende Eltern herabgewürdigt, denn ihnen wird unterstellt, dass sie nicht die bestmögliche Ausgangssituation für ihre Kinder zustande bringen.
In der Antragsbegründung heißt es weiter:
„Die Versichertengemeinschaft profitiert auf lange Sicht von jedem Kind, das künftig durch (möglichst hohe) Beiträge die Versicherung aufrechterhält.“ – Dies ist ein Argument dafür, dass die Ehe hier zu bevorzugen ist.
Es heißt weiters in der Antragsbegründung:
„In einer Ehe besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht und ein entsprechender Versorgungsanspruch des nicht berufstätigen Ehegatten; das unterscheidet sie maßgeblich von der rechtlich unverbindlichen Lebensgemeinschaft.“
Ich habe schon ausgeführt: Diese rechtliche Unverbindlichkeit ist zu einem Teil selbst gemacht. Es ist vielen Menschen nicht möglich, rechtliche Verbindlichkeiten in ihrer Beziehung herzustellen, auch wenn sie es wollten.
Dann heißt es weiter – und dieser Absatz hat mich richtiggehend amüsiert –:
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 177 |
„Die Ehe weist eine erhöhte Bestandssicherheit im Vergleich zu bloßen Lebensgemeinschaften auf. Es ist daher mit höherer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Ehegatten sich gegenseitig auch in schlechten Zeiten wie z.B. bei Pflegebedarf unterstützen und diese Lasten nicht sofort unmittelbar für die Versichertengemeinschaft schlagend werden.“
Das mit der Bestandssicherheit ist so eine Frage. Ich glaube, zwei Drittel aller Ehen werden momentan geschieden. Niemand wünscht sich das, aber es ist ein Fakt. Ich würde nicht automatisch unterstellen, dass eine Lebensgemeinschaft instabiler oder von kürzerer Dauer ist, als es eine Ehe ist.
Zu unterstellen, dass sich Menschen in Lebensgemeinschaften, sobald es schwierig wird, wie zum Beispiel bei Pflegebedarf, aus dem Staub machen würden und quasi den Partner der Versichertengemeinschaft als Versorgungspflicht zuschanzen würden, halte ich wirklich für eine gemeine Unterstellung.
Zum Abschluss heißt es:
„In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle werden in Ehen Kinder erzogen; ein Abstellen auf diesen Normalfall ist daher auch verfassungsrechtlich zulässig.“
Nun ist es so: 35 Prozent der in Österreich geborenen Kinder im Jahr 2003 wurden unehelich geboren – das ist ein erklecklicher Anteil. Man muss sich einmal von der Vorstellung lösen, dass die Ehe der Normal- und Idealzustand ist, wo es dann – ich weiß nicht, wie viele es momentan sind – 2,3 Kinder gibt. Das ist eine idealtypische Familie, die Sie in Fernsehserien der fünfziger und sechziger Jahre finden werden. Das ist nicht unbedingt so in der Realität. Es ist höchste Zeit, dass die verschiedenen Lebensentwürfe und verschiedenen Formen des Zusammenlebens auch rechtlich akzeptiert werden. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist jedenfalls nicht akzeptabel – und deshalb ist es von unserer Seite her mehr als gerechtfertigt, diesen Einspruch hier zu beschließen –, dass die Diskriminierung, die der Verfassungsgerichtshof beeinsprucht hat, fortgesetzt wird und die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare auf kinderlose unverheiratete Paare ausgeweitet wird. Dem können wir keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)
18.45
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. Ich erteile es ihr.
18.45
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zuerst anmerken – und das hat ja auch Herr Bundesrat Mayer schon sehr ausführlich getan –, dass dieser Gesetzentwurf meiner Amtskollegin, an dem auch Frau Bundesministerin Haubner maßgeblich beteiligt war, sehr viele Verbesserungen vorsieht. Ich danke der Opposition, dass diese Verbesserungen sehr wohl gesehen werden.
Ich möchte kurz einige anführen:
Verlängerung der Schutzfrist nach Ausscheiden aus der Krankenversicherung von drei auf sechs Wochen. – Damit schließen wir eine Versicherungslücke.
Einbeziehung der Funktionärinnen und Funktionäre des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes in die Teilversicherung, in die Unfallversicherung. – Das ist zwar ein kleiner, aber für diese Personengruppe sehr wichtiger Bereich.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 178 |
Schaffung einer Meldepflicht für die Beschäftigten bei Arbeitskräfteüberlassung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Ergänzung der Berufskrankenliste im ASVG.
Einführung einer Günstigkeitsregelung für die Bemessung von Wochengeld für NotstandshilfebezieherInnen. – Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist, der auch für die Ärmsten der Armen, die NotstandshilfebezieherInnen, zumindest eine kleine Verbesserung möglich macht, denn es sind sicherlich sehr schwierige Zeiten, wenn man nur die Notstandshilfe hat und praktisch auf das Wochengeld angewiesen ist und ein kleines Baby zu versorgen hat.
Die Neuregelung des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger nach einem Vorschlag der Gebietskrankenkassen.
Die Ausdehnung der Verwendung der e-card. – Das wurde bereits angesprochen. Das brauchen wir in anderen Bereichen auch noch. Es auch der Bundesrat im Zusammenhang mit der Patientenverfügung gefordert, dass wir diese Registrierung vornehmen. Ich hoffe, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit wir auch für den Bereich in meinem Ressort, wo wir Verwendung hätten, die e-card nützen können. Auch das ist sehr zu begrüßen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die gesetzliche Verankerung von besonderen Frauenförderungsmaßnahmen in der Sozialversicherung. Ich glaube, dass wir alle unseren Beitrag dazu leisten sollten, die Gleichstellung von Mann und Frau durch spezielle Frauenförderung zu gewährleisten.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es aus Sicht der Opposition – so, wie es Herr Professor Konecny schon angeführt hat – zwei Punkte gibt, die auf Kritik gestoßen sind. Fangen wir einmal bei der Mitversicherung an!
Sie kennen sicherlich meine persönliche Meinung dazu, wie ich zur Gleichstellung von homo- und von heterosexuellen Beziehungen stehe. Ich glaube, dazu brauche ich mich nicht weiter zu äußern.
Sie wissen auch, dass ich Demokratin bin und daher weiß, dass ich demokratische Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen habe, genauso wie wir alle hier in diesem Saal, und deswegen brauche ich dazu nichts weiter zu sagen.
Ich möchte aber Folgendes schon noch ausführen: dass das Verfassungsgerichtshoferkenntnis selbst vorgesehen hat, dass in der familienpolitischen Zielsetzung bei der Mitversicherung für den Gesetzgeber die Möglichkeit besteht, eine Einschränkung auf eine Hausgemeinschaft mit Kindern in dieser Bestimmung vorzusehen. Das ist selbst aus dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zu erkennen, und die Mehrheit im Nationalrat hat sich entschlossen, mit dieser neuen Mitversicherungsregelung, die auf Grund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses neu zu machen war, diesen Weg zu gehen.
Ich sehe das folgendermaßen: Ich habe das sicher so zur Kenntnis zu nehmen. Das ist sicherlich auch ein gangbarer Weg, wie ihn der Verfassungsgerichtshof vorgezeichnet hat.
Herr Professor Konecny hat noch einen weiteren Bereich angesprochen, und zwar den Regelungsbereich bei den Eisenbahnern mit der Überschneidung Krankengeld und Versehrtenrente. Es ist so: Das wurde auf Anregung der Versicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaues in das Gesetz aufgenommen. Es ist klarzustellen, dass hier keine inhaltliche Änderung vorgesehen wird, sondern nur eine Klarstellung, um eben die Doppelbelastung von Krankengeld und Versehrtenrente zu vermeiden.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 179 |
Das war eigentlich der einzige Hintergrund dieser Regelung. Da ist es überhaupt nicht darum gegangen, dass man auch nur einen Menschen benachteiligen wollte. Also das war nicht die Intention des Gesetzgebers! (Bundesrat Konecny: Es hat der Nationalrat die Möglichkeit, das zu korrigieren!)
Die Intention des Gesetzgebers speziell bei diesem Gesetz war, dass man wirklich versucht hat – und das sage ich jetzt nicht nur im Namen meiner AmtskollegInnen, sondern auch im Namen der gesamten Bundesregierung –, gerade im sozialrechtlichen Bereich Besserstellungen für, wie ich zugebe, verschiedene kleine Personengruppen zu erreichen – aber doch Besserstellungen in verschiedenen Bereichen! Ich glaube, dass auch das gewürdigt werden sollte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
18.50
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – (Bundesrat Dr. Kühnel hebt die Hand, nimmt sie aber sofort wieder herunter. – Demonstrativer Beifall bei der SPÖ für Bundesrat Dr. Kühnel. – Bundesrätin Bachner: Danke, Herr Kühnel!) – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum
NVG 1972) (820/A und 1479 d.B. sowie 7558/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.
*****
Bevor ich Sie, Frau Bundesministerin, verabschiede, möchte ich Ihnen – ich denke, dass ich in unser aller Sinn spreche – zum bevorstehenden Ereignis das Allerbeste wünschen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesministerin Mag. Gastinger: Wir sehen uns noch!) Man weiß es nie! (Bundesministerin Mag. Gastinger: Darf ich noch ganz kurz das Wort ergreifen, Frau Präsidentin?) – Bitte.
18.52
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Danke vielmals! Aber ich hoffe doch, dass ich auch Ende Juli bei der Bundesratssitzung, in der wir Justizthemen behandeln werden, hier im Bundesrat anwesend sein kann, sodass ich annehme, dass
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wir uns vor der Geburt meines Kindes noch einmal sehen werden. Alles
Gute – und danke vielmals für die guten Wünsche! (Allgemeiner Beifall.)
18.52
*****
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich komme zurück zum 34. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies der Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972).
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte sie
um den Bericht.
Berichterstatterin Waltraut Hladny: Frau Präsidentin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher beschränke ich mich auf die Antragstellung.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (1315 d.B. und 1394 d.B. sowie 7520/BR d.B. und 7547/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schimböck. Ich bitte ihn um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Schimböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.
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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
18.55
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Wir haben mit dieser Gesetzesvorlage einige Adaptierungen vorzunehmen. Die vorhin wirklich heiß diskutierte Schwerarbeiterregelung, zu der ich dann noch einen Satz anbringen darf, ist natürlich auch mit betroffen. Im Beamten-Pensionsrecht sind einige Harmonisierungen vorzunehmen. Wie gesagt, es ist unter anderem auch die heiß diskutierte Schwerarbeiterregelung mit betroffen.
Der vorliegende Gesetzestext gehört zu jenen, wo sozialpolitisches Neuland betreten wird. Das gebe ich zu. Da der Kollege Klug nicht da ist, erspare ich mir eine Gegenäußerung, denn ich werde nicht 20 Minuten über diese Schwerarbeiterregelung berichten. Aber es ist tatsächlich keine einfache Materie, vor allem deswegen, weil es keine entsprechenden Grundlagen gab und man sich deshalb an das Nachtschwerarbeitergesetz, an berufskundliche Erkenntnisse und an arbeitsmedizinische Vorgaben halten musste.
Es ist also sozialpolitisches Neuland, das muss man hier in aller Form noch einmal anführen. Eine Alternative dazu gibt es nicht, denn zum geltenden Pensionsrecht braucht es diese Adaptierung, um es praktikabel zu machen. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Wenn keine Schwerarbeiterregelung kommt, dann ist das nicht entsprechend harmonisiert.
Ich muss sagen: Es ist eine neue gesetzliche Regelung, eine neue sozialpolitische Strategie. Wir sind hier wirklich angetreten, nicht nur die Pensionsreform umzusetzen, die Pensionsharmonisierung umzusetzen, sondern auch diese Schwerarbeiterregelung zu schaffen, die es braucht. Wir haben das in Angriff genommen, während Sie – das muss ich schon hier anführen – in den letzten drei Jahren nichts zu einer Pensionsharmonisierung und zu einer Pensionssicherungsreform beigetragen haben. Aber es ist natürlich wichtig, dass wir Pensionen sichern. Vor allem ist ein wichtiger Punkt der, dass wir damit das Umlageverfahren zementiert haben, und das ist mir auch etwas wert.
Kollege Reisenberger, da Sie gesagt haben, dass hier auch
die BAWAG immer wieder in die Diskussion einfließt, möchte ich Ihnen sagen: Das
stimmt!, aber dann könnte man auf der anderen Seite sagen, es kommen immer
wieder markante Worte wie „Pensionsraub“, „soziale Kälte“. Das konnten wir
alles widerlegen! Da müssten Sie sagen: Ihr nehmt euch in eurer Ausdrucksweise
zurück, und wir nehmen uns in unserer Ausdrucksweise zurück! (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.)
Ich kann natürlich unterschreiben, dass hier die Bediensteten des ÖGB, Tausende Betriebsräte, die hervorragende Arbeit leisten, und 6 000 Mitarbeiter der BAWAG in Misskredit gezogen werden. Da unterstütze ich dich voll, lieber Kollege Reisenberger. Das
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ist etwas, was in
diesem Gesamtpaket nicht vorkommen sollte, denn es muss uns natürlich auch der
Schutz dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas wert sein. Das ist, glaube
ich, ein ganz wichtiger Punkt. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ sowie
Beifall der Bundesrätin Dr. Lichtenecker.)
Dazu möchte ich noch anfügen: Das wurde in dieser Debatte damit auch nicht gemeint! Wir wollen diese Mitarbeiter, diese Kolleginnen und Kollegen, die ausgezeichnete Arbeit leisten, auch als Betriebsräte, aus dieser Diskussion bewusst heraushalten. Das muss man wirklich mit Nachdruck hier sagen.
Das zur Debatte stehende Modell wurde heute wirklich schon sehr intensiv diskutiert. Ich möchte es daher nur mehr kurz anreißen: Es gibt sicher Unwägbarkeiten, es gibt Härtefälle. An diesem Gesetz wird daher sicherlich noch einiges aufzuarbeiten sein. Ich bin mir sicher, dass es bei diesem Gesetz auch zu einigen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Davor sind wir nicht gefeit. Aber um Probleme und Härtefälle aufzuzeigen, gibt es eine Expertenkommission – das wurde heute noch nicht erwähnt –, welche die Schwerarbeiterregelung regelmäßig evaluieren soll.
Ich darf nochmals im Einzelnen dazu kommen, worum es bei dieser Gesetzesmaterie, bei dieser Gesetzesänderung geht. Es geht um eine Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen- und Witwerpension in bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt, um Berücksichtigung der Administrativpension im Einkommensbegriff für Witwen- und Witwerpensionsbemessung. Weiters geht es, wie erwähnt, um die Umsetzung und Administration der Schwerarbeiterpension, um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Teilnahme der Dienst- und Pensionsbehörden des Bundes am gemeinsamen Pensionskonto, in welchem sowohl die Pensionskonten der Sozialversicherungen als auch diejenigen der Beamten geführt werden.
Ich möchte, da auch Herr Generaldirektor Wetscharek einige Male zitiert wurde – manchmal hat man etwas aus dem Zusammenhang gerissen, manchmal wurde er auch so zitiert, wie seine Aussage tatsächlich gelautet hat –, vielleicht noch einen abschließenden Satz von ihm zitieren. Er hat auch gesagt: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar. – Das mag durchaus auch für die vorliegende Regelung gelten.
Ich darf deshalb noch einen Antrag anfügen, um meiner Redezeitvorgabe vom Kollegen aus Tirol gerecht zu werden.
Antrag
gemäß
§ 43 GO-BR
der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (1315 d.B. und 1394 d.B. sowie 7520/BR d.B. und 7547/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 35)
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
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(1315 d.B. und 1394 d.B. sowie 7520/BR d.B. und 7547/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
19.01
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der Antrag der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Molzbichler. Ich erteile es ihm.
19.02
Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte heute auch über diese Schwerarbeiterregelung, über diese Misere berichten, aber ich muss dem Kollegen Klug sagen, er hat so ausführlich und profund berichtet, dass dem, glaube ich, nichts mehr hinzuzufügen ist. Ich schließe mich natürlich deiner Meinung absolut an!
Das gegenständliche Bundesgesetz hat auch Auswirkungen auf die Länder, werte Kolleginnen und Kollegen. Schließlich ist anzustreben, dass es möglichst gleiche Regeln auch für den Bundesdienst einerseits und für den landesgesetzlich zu regelnden Landes- und Gemeindedienst andererseits geben sollte. Es kann den Ländern aber nicht zugemutet werden, einen derartigen Pfusch zu übernehmen! Das Dienstrecht wird sich daher weiter auseinander entwickeln, werte Kolleginnen und Kollegen, was nicht im Interesse des Gesamtstaates ist.
Aus all den genannten Gründen haben wir den Antrag gestellt, gegen den genannten Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.03
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist als
Nächster Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
19.03
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Da ich der Letzte auf der offiziellen Liste bin – ich weiß ja nicht, ob noch jemand drauf ist –, möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nützen, Frau Präsidentin Roth-Halvax in ihrer letzten Sitzung in diesem halben Jahr meinen ausgesprochenen Respekt für ihre Präsidentschaft auszudrücken und zu sagen: Sie haben hier sehr viel bewegt!
Sie haben die Latte für Ihren Nachfolger extrem hoch gelegt, und Sie haben geradezu ungewöhnliche Initiativen gesetzt, die uns allen – ich glaube, das kann ich für alle Fraktionen sagen – sehr, sehr gut getan haben. Und Sie haben mit enorm viel Engagement auch der Rolle einer Präsidentin hier Ausdruck verliehen.
In diesem Sinne: Danke für dieses halbe Jahr unter Ihrer Präsidentschaft! (Allgemeiner Beifall.)
Jetzt kommen wir in die Tiefen des Alltags. (Heiterkeit. –
Bundesrat Bieringer: Kurz!) Kurz, ja. – Doch ich muss sagen,
lieber Ludwig: Kollege Boden und ich – Sitznachbarn – haben uns
vorhin die Haare gerauft und haben festgestellt, dass der ÖVP heute den Unfug
der Schwerarbeiterregelung zu erklären Schwerarbeit ist – die wir
allerdings nicht anrechnen werden und können. (Heiterkeit.)
Ich kann auch nur mehr in aller Kürze sagen – und ich bleibe dabei –: Diese Schwerarbeiterregelung ist ein Marketing-Gag: 1,5 Prozent der Pensionsberechtigten kommen
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vielleicht in deren Genuss! Und es ist, Frau Diesner-Wais, keine Schwerarbeiterinnen-Regelung! Das Wort sagt, was es ist. Wer immer Ihnen hier die Unterlage vorbereitet hat oder wo immer Sie Ihre Unterlage gemacht haben, eines ist klar: Es gibt keine Schwerarbeiterinnen-Regelung! Es fällt zum Beispiel der Pflegebereich heraus: 96 Prozent der im Pflegeberuf Tätigen sind weiblich. Frauen, die sehr früh im Pflegebereich tätig sind, als Krankenschwestern tätig sind, haben vielleicht schon mit 17 Jahren ärgste Probleme mit dem Rücken, mit dem Kreuz und sind vielfach auch gar nicht mehr arbeitsfähig. – Diese Personen fallen nicht darunter! Es gibt keine Schwerarbeiterinnen-Regelung! Das ist eine Mär, verabschieden Sie sich ganz schnell davon! – Es gibt für 1,5 Prozent von Männern, wenn sie ganz viel Glück haben, diese Möglichkeit.
Das Nächste, was hier noch festzuhalten ist: Ich kann auch 34 Jahre Schwerarbeit geleistet haben – das geht sich nämlich alles aus! – und bekomme gar nichts!
Noch eine weitere Mär möchte ich hier ausräumen. Ich habe mir in der Vorbereitung darauf, diesen Versuch, den Umfug um diese Regelung hier irgendwie zu erklären, jene Stelle herausgesucht – weil ich das mit den zehn Jahren nicht glaube. Diese zehn Jahre zwischen 40 und 60 – das geht nicht! Das geht sich nicht aus, weil die Urlaube und die Krankenstandstage hier nicht eingerechnet sind. Es heißt hier nämlich:
„Als Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden, gelten jene, die geleistet werden in Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht, das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs Arbeitstagen im Kalendermonat, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt.“ – Hier steht nichts von Urlaub, hier steht nichts von Krankenstand, nichts!
Das bedeutet – auch das habe ich mir erlaubt, mittlerweile auszurechnen – 15 Jahre und nicht zehn Jahre! Hören wir auf damit, hier ein X für ein U vorzumachen! Diese Schwerarbeiterregelung ist eine Art Trojanisches Pferd, das man jetzt irgendwie aufgezäumt hat, aber im Inneren ist nur eine böse Überraschung.
Für 1,5 Prozent der Männer, wenn sie Glück haben, ja; für die Frauen nichts, null Komma null. – Deshalb auch heute der Einspruch. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
19.07
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag
zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der dem
schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um
ein Handzeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Der Antrag,
Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
*****
Ich darf mich, bevor wir zum 36. Punkt der Tagesordnung kommen, bei dir, lieber Herr Kollege Schennach, herzlich für deine Worte von vorhin bedanken!
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 185 |
36. Punkt
Wahl der beiden
Vizepräsidenten sowie der Schriftführer und der Ordner für das 2. Halbjahr
2006
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Juli 2006 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Oberösterreich übergeht und gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Gottfried Kneifel, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß Art. 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Es ist
dies – mit einer Ausnahme (Bundesrätin Haselbach ist sitzen
geblieben) – Einstimmigkeit. Der Wahlvorschlag ist somit
angenommen.
Ich frage die Gewählte: Nehmen Sie die Wahl an?
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Vielen herzlichen Dank! Ich nehme die Wahl gerne an und werde mich um eine faire Vorsitzführung bemühen, auch wenn ich manchmal Kritik zu üben habe. Ich bemühe mich, fair zu sein, und das verspreche ich auch für die Zukunft! (Allgemeiner Beifall.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist –
mit einer Stimmenausnahme (Bundesrat Weiss hat sich nicht von seinem
Sitz erhoben) – Einhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist
somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an. (Allgemeiner Beifall.)
Wahl der Schriftführer
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nun zur Wahl der Schriftführer.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Neuwirth, Sissy Roth-Halvax, Ernst Winter und Josef Saller für das zweite Halbjahr 2006 zu Schriftführern/Schriftführerinnen des Bundesrates zu wählen.
Bundesrat | 735. Sitzung / Seite 186 |
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Es ist dies nicht der Fall.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies
die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, Susanne Neuwirth, Ernst Winter und Josef Saller, ob sie die Wahl annehmen.
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Ich bedanke mich und nehme die Wahl an.
Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Ich bedanke mich und nehme die Wahl an.
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Ich erkläre für Josef Saller, dass er die Wahl annimmt. (Heiterkeit.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich darf von diesem Platz aus
auch erklären, dass ich die Wahl gerne annehme. Ich bin jetzt diese Ebene schon
gewohnt. (Heiterkeit. – Bundesrätin Bachner: Das lob’ ich mir!)
Wahl der Ordner
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir kommen nunmehr zur Wahl der Ordner.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Karl Boden, Dr. Franz Eduard Kühnel, Elisabeth Kerschbaum für das zweite Halbjahr 2006 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird – und davon gehe ich aus –, nehme ich die Wahl unter einem vor.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem
Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.
Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, Karl Boden, Dr. Franz Eduard Kühnel, Elisabeth Kerschbaum, ob sie die Wahl annehmen.
Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Danke, ich nehme die Wahl an.
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Ich nehme die Wahl an und danke für das Vertrauen.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Ich danke für das Vertrauen und nehme die Wahl an.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Die Tagesordnung ist erschöpft.
(Rufe bei der SPÖ: Wir auch!) – Das glaube ich!
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 13 Anfragen – 2403/J bis 2415/J – eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 6. Juli 2006, 9 Uhr, in Aussicht genommen. Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 4. Juli 2006, ab 13 Uhr vorgesehen.
Diese Sitzung ist geschlossen.
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Schluss der Sitzung: 19.14 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |