Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2619/AB und
jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, beziehungsweise
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit der Internationalen Organisation für Wanderung über die Errichtung von Büros in Wien sowie
der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
den Aufenthalt der Bundesministerin für Inneres, Frau Mag. Johanna Mikl-Leitner, vom 16. Juli bis 6. August 2011 in Florida bei gleichzeitiger Beauftragung der Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter vom 16. bis 25. Juli und vom 27. Juli bis 6. August 2011 beziehungsweise der Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl für den 26. Juli 2011 mit ihrer Vertretung beziehungsweise
den Aufenthalt des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer vom 21. Juli bis 15. August 2011 in Kroatien bei gleichzeitiger Beauftragung des Bundesministers für Gesundheit Alois Stöger, diplômé mit seiner Vertretung und
den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann am 21. Juli 2011 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 16)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament, Karl Renner Ring 1-3 28. Juni 2011
1017 WIEN GZ: BMeiA-I9.8.33.02/0005-I.2a/2011
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 21. Juni 2011 (Pkt. 18 des Beschl.Prot. Nr. 106) der Herr Bundespräsident am 22. Juni 2011 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Wanderung über die
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