Präsident Gregor Hammerl: Grüß Gott, geschätzte Damen und Herren! Ich eröffne die 810. Sitzung des Bundesrates und darf herzlich Frau Justizministerin Dr. Karl und Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 809. Sitzung des Bundesrates vom 31. Mai 2012 sind aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gelten daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Notburga Astleitner, Ana Blatnik, Juliane Lugsteiner, Stefan Schennach, Martin Preineder, Kurt Strohmayer-Dangl, Peter Mitterer und Franz Pirolt.
12.03
Präsident Gregor Hammerl: Meine geschätzten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Heute ist mein letzter Tag als Präsident des Bundesrates hier im Sitzungssaal. Sechs Monate gehen schnell vorbei, vielleicht viel zu schnell – das haben auch meine AmtsvorgängerInnen, die Präsidenten und Präsidentinnen, gesagt –, um seine Vorhaben durchführen zu können.
Ich glaube aber trotzdem, meine Damen und Herren, dass in dieser kurzen Zeit im Bereich des Bundesrates einige Reformen gelungen sind. Wenn wir uns erinnern: Der Beginn meiner Amtsperiode stand im Zeichen der Frage, ob die Zahl der Mandate im Bundesrat nicht verringert oder der Bundesrat gar ersatzlos abgeschafft werden sollte.
Mir ist es gelungen, die Diskussion von der Einsparung – so wichtig sie ist – auf inhaltliche Punkte und Aspekte der Reform zu bringen. Erst vor zwei Tagen fand im Parlament die Sitzung anlässlich 50 Jahre Gemeindebund mit Herrn Präsidenten Mödlhammer statt, der unter anderem gesagt hat, einer der wichtigsten Punkte für ihn sei die Länderkammer und er sei nicht dafür, dass in diesem Bereich irgendetwas geändert werde, also dass der Bundesrat abgeschafft werden sollte.
Heute, meine Damen und Herren, bin ich umso mehr davon überzeugt, dass der Bundesrat unersetzlich ist, aber Reformen bedarf, um den neuen Umständen, den Herausforderungen besser gerecht werden zu können. Im Anschluss an die Landtagspräsidentenkonferenz am 22. Mai – ich war auch eingeladen – haben sich ja vier Eckpunkte der Reformen herauskristallisiert: ein verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen, die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, berühren; ein allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei Verfassungsänderungen; die Einrichtung eines funktionsfähigen Vermittlungsverfahrens zwischen Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert – das ist ein ganz wichtiger Punkt, wo wir in Zukunft auch diskutieren müssen –; und eine frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt Stellungnahmerecht.
Es ist uns in diesem Zusammenhang gelungen, auch in der Öffentlichkeit den Bundesrat, die Aufgaben und die Wichtigkeit des Bundesrates positiv darzustellen. Es wird auch weiterhin viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, vor allem in Zeiten der geringen Mittel. Demnächst wird auch eine Landeshauptleutekonferenz stattfinden. Und es ist ganz wichtig, dass sich bei dieser Landeshauptleutekonferenz auch die Landeshauptleute der neun Bundesländer mit den Aufgaben des Bundesrates und vor allem mit dem Verbleib der Länderkammer und mit den Reformen befassen.
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