Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 150

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Aber Sie haben die Mittel nicht. Schaffen Sie die Mittel herbei, dann reden wir weiter! – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.29


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wendelin Mölzer, Mag. Gerald Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Beibehaltung der Richtwerte bzw. Höchstwerte bezüglich Klassenschüler­zahl

eingebracht in der 188. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 28. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 13, Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schul­gesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichts­gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehr­gänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreife­prüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfenge­setz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdoku­mentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungs­reform­gesetz 2017), über den Antrag 592/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landes­schulräte und des Wiener Stadtschulrates, über den Antrag 131/A(E) der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Modellregionen zur Gemeinsamen Schule, über den Antrag 1356/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schul­pflichtgesetz 1985 geändert wird, sowie über den Antrag 1357/A der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2014 geändert wird (1707 d.B.).

Im vorliegenden Antrag „Bildungsreformgesetz 2017“ wird die Festlegung der Klas­senschülerzahl in den diversen Schulformen den jeweiligen Leitern überantwortet. Es


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