Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll89. Sitzung, 25. und 26. September 2019 / Seite 82

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend Tatsächliche Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Informationsfrei­heit

eingebracht im Zuge der Debatte in der 89. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 928/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Ge­meindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (685 d.B.) – TOP 2

In kaum einem Bereich ist die Republik dermaßen rückständig, wie im Umgang der staatlichen Stellen mit Informationen. Das aus der Monarchie stammende Amtsge­heimnis ist in keiner Weise mehr zeitgemäß. Was nicht ausdrücklich veröffentlicht wer­den muss, ist in Österreich grundsätzlich geheim. Österreich liegt daher im "Global Right to Information Ranking" auf Platz 122 von insgesamt 123 überprüften Staaten.

Dabei ist Transparenz und freier Zugang zu allen Informationen staatlicher Stellen das beste Mittel gegen Korruption und Steuergeldverschwendung. Aus diesem Grund be­nötigt es eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu diesen Informationen. Dadurch wird auch eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Gebarung der Gebietskörperschaften erwirkt.

In Schweden wurde ein solches Prinzip der Informationsfreiheit bereits 1766 in der Ver­fassung festgeschrieben und zahlreiche andere europäische Staaten sind diesem Bei­spiel gefolgt. Mittlerweile besteht auch ein Konsens aller Parteien, dass das Amtsge­heimnis abzuschaffen und durch umfassende Informationsfreiheit zu ersetzen ist. Trotzdem konnte bisher keine parlamentarische Mehrheit für einen bestimmen Entwurf gefunden werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vor­zulegen, welcher die Amtsverschwiegenheit abschafft und eine Verfassungsbestim­mung zu einer umfassenden Informationsfreiheit erlässt."

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Peter Pilz. – Bitte.


12.56.54

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bruno, jetzt auch noch von mir persönlich alles Gute! Du wirst auch aus einem ganz beson­deren Grund fehlen: weil es ohne versierte Ökonomen wie dich noch leichter möglich ist, einen Unsinn wie eine Schuldenbremse in der Verfassung in diesem Haus ernsthaft zu diskutieren beziehungsweise dann auch zu beschließen.

 


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