Die Änderungen des Schwermetalle-Protokolls dienen dazu, die anthropogenen Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft weiter zu verringern und zu überwachen. Hierzu wurden insbesondere Regelungen zu Definitionen, Überwachungs- und Berichterstattungspflichten aktualisiert, ein schnelles Änderungsverfahren technischer Anhänge ohne Ratifikationsbedarf und Übergangsregelungen für die Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens eingerichtet sowie aktualisierte Emissionsgrenzwerte für Staub als Träger von Schwermetallemissionen aus dem geänderten Göteborg-Protokoll in den Text des geänderten Schwermetalle-Protokolls übernommen.