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Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Donnerstag, 4. Februar 2021

 

XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

81. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVII. Gesetzgebungsperiode            Donnerstag, 4. Februar 2021

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 4. Februar 2021: 11.03 – 11.05 Uhr

                                                                                                    14.01 – 17.37 Uhr

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 25

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................  28, 90, 92, 95

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ......................  90, 92, 94

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzlers Sebastian Kurz betreffend Enthebung von Bun­desminister für Arbeit, Familie und Jugend Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher vom Amt bei gleichzeitiger Ernennung seiner Person zum Bundesminister für Arbeit .......................................................................... 25

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 25

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 25

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Inneres betreffend „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechts­bruch“ (5213/J) ......... 29

Begründung: Herbert Kickl ........................................................................................... 34

Bundesminister Karl Nehammer, MSc ....................................................................... 39

Debatte:

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 46

Karl Mahrer .............................................................................................................. ..... 48

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 50


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 2

Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... ..... 53

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 54

Mag. Hannes Amesbauer, BA ............................................................................... ..... 56

Mag. Michaela Steinacker ...................................................................................... ..... 60

Sabine Schatz .......................................................................................................... ..... 62

David Stögmüller .................................................................................................... ..... 63

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ..... 65

Petra Steger ............................................................................................................. ..... 68

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 69

Nurten Yılmaz ........................................................................................................  71, 87

Mag. Wolfgang Gerstl (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 72

Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................ ..... 72

Mag. Felix Eypeltauer ............................................................................................. ..... 73

Dr. Christian Stocker .............................................................................................. ..... 75

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ..... 76

Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ..... 78

Dr. Johannes Margreiter ........................................................................................ ..... 79

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ..... 80

Bedrana Ribo, MA ........................................................................................................ 84

Michael Schnedlitz ....................................................................................................... 85

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ..... 86

August Wöginger .................................................................................................... ..... 87

Mag. Selma Yildirim (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 89

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Ent­schei­dun­gen über das humanitäre Bleiberecht“ – Ablehnung (namentliche Abstim­mung) .....................................................................  52, 90

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ...................................... 90

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG“ – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .............................  59, 92

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ...................................... 93

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 AsylG hinsichtlich der am 28.1.2021 nach Georgien abge­schobenen Mädchen“ – Ablehnung ......................  67, 94

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufrechterhaltung der Versammlungsfreiheit“ – Ablehnung .................................  77, 94

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens ge­genüber dem Bundesminister für Inneres gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG“ – Ableh­nung (namentliche Abstimmung) ....  82, 94

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ...................................... 95

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ....................................................................................................... 26

635: Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 3

Berichte ......................................................................................................................... 26

Vorlage 49 BA: Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2020; vorgelegt BM f. Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Vorlage 50 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2020; BM f. Finanzen

Vorlage 51 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabili­tätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2020; BM f. Finanzen

Vorlage 52 BA: Monatserfolg Dezember 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz; BM f. Finanzen

Vorlage 53 BA: Bericht gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2020; BM f. Finanzen

Vorlage 54 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2020; BM f. Finanzen

Vorlage 55 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 4. Quartal 2020 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

III-221: Bericht betreffend Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien – Reihe BUND 2021/2; Rechnungshof

III­222: Bericht betreffend Wohnbau in Wien – Reihe BUND 2021/3; Rechnungshof

III­226: Bericht über die öffentlichen Finanzen 2019 bis 2021; BM f. Finanzen

III-227: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG, auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des portugiesischen Arbeitsprogramms für das 1. Halb­jahr 2021 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes; BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Kon­su­mentenschutz

III-228: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG; BM f. Frauen und Integration

III-229: Bericht betreffend EU Vorhaben 2021; BM f. Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort

III-230: Bericht betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungs­politik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2020; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten

III-234: Bericht betreffend EU­Jahresvorschau 2021; BM f. Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport

III-235: Bericht betreffend EU­Vorhaben – Jahresvorschau 2021; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 4

III­236: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, por­tugiesischen und slowenischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union; BM f. Inneres

III-237: Bericht über das EU-Arbeitsprogramm 2021; BM f. europäische und inter­nationale Angelegenheiten

III-238: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, por­tugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes; BM f. Justiz (vertreten durch Bun­desminister Mag. Werner Kogler)

III­239: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2021 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahres­programmes des Rates; BM f. Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie

III-240: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021; BM f. Arbeit, Familie und Jugend

III-241: Gemeinsamer Bericht betreffend EU Jahresvorschau 2021 gemäß Arti­kel 23f Absatz 2 B-V; Bundeskanzler und BM f. EU und Verfassung

III-242: Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der 18. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18), der 14. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-14), der 12. Wiederauffüllung des Asiati­schen Entwicklungsfonds (AsEF-12), der 6. Wiederauffüllung der Global Environ­mental Facility (GEF-6), der 7. Wiederauffüllung der Global Environmental Facility (GEF-7), der 10. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaft­liche Entwicklung (IFAD-10), sowie der 11. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-11); BM f. Finanzen

III-243: Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwick­lungsziele „Österreich und die Agenda 2030“; BM f. EU und Verfassung

III-244: Bericht betreffend EU­Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Euro­päischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021; BM f. Frauen, Familie, Jugend und Integration

Anträge der Abgeordneten

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage zur Abwendung all­fälliger gesetzlicher Mietpreiserhöhungen ab 1. April 2021 (1262/A)(E)

Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1263/A)

Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Tes­tungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) erlassen wird (1264/A)

Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend menschenrechtswidrige Zustände in Europa beenden, Aufnahme von Kindern und unbegleiteten Minderjährigen aus den Flüchtlingslagern in Moria und in Lipa als humanitäre Notmaßnahme endlich ermöglichen (1265/A)(E)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 5

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungs­wür­digen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden (BFA-Verfahrensgesetz – BFA-VG) geändert wird (1266/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbindung der Länder und Gemeinden bei der Entscheidung über humanitäres Bleiberecht (1267/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG wider den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober (1268/A)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützungen für touristische Privatvermieter ermöglichen – kulante Lösungen für Privatvermieter ohne Hauptwohnsitz am Standort der Privatvermietung sicherstellen (1269/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend bestehende Beherber­gungs­betriebe erhalten, Förderung von Hotelneubauten durch Bettengrenzen limitieren (1270/A)(E)

Dr. Harald Troch, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Be­rücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht im Sinne der Menschenrechte (1271/A)(E)

Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Situation in Myanmar (1272/A)(E)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Bundesförderungen für Großprojekte in Tourismusregionen zur Schaffung illegaler Freizeitwohnsitze (1273/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Auszahlung und Beantragung Umsatzersatz im Dezember (5031/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Silvesternacht 2020 – Integrations- und Jugendarbeit in Favoriten (5032/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Silvesternacht 2020 – Sicherheit und Jugend in Favoriten (5033/J)

Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidigung betreffend konsequenter Verschleppung dringend notwendiger Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Cyberverteidigung des Österreichischen Bundesheeres (5034/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2020 (5035/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2020 (5036/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend COVID-19 in Pflegeheimen (Folgeanfrage 01/2021) (5037/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 6

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Digitales Contact Tracing – Angekündigte Updates der „Stopp Corona“-App (5038/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Eurofighter Verkauf nach Indonesien – Nachfolge­anfrage (5039/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Digitales Contact Tracing – Angekündigte Updates der „Stopp Corona“-App (5040/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufnahmebedingungen von Asylwerber_innen 2020 (5041/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend zynisches PR-Projekt „SOS-Kinderdorf auf Lesbos“ (5042/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend zynisches PR-Projekt „SOS-Kinderdorf auf Lesbos“ (5043/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend zynisches PR-Projekt „SOS-Kinderdorf auf Lesbos“ (5044/J)

Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Start der AHS-Unterstufe in Deutschlandsberg (5045/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorbereitungen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) für einen möglichen europaweiten Strom- und Infrastrukturausfall (Blackout) (5046/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Corona-Kommunikation“ für sehbehinderte und blinde Menschen (5047/J)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Mitverursachen der Verlängerung der Schulschließung und Verstoß gegen die COVID-19-Gesetzgebung durch sechs Direktoren der land­wirtschaftlichen Fachschulen und die notwendigen Konsequenzen (5048/J)

Mag. Thomas Drozda, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­desminister für Inneres betreffend „muss man erst angegriffen werden, um in Österreich Schutz zu erhalten?“ (5049/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Situation von LGBTIQ-Geflüchteten in Österreich (5050/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Coronakrise und Klimakrise – Aktive Arbeitsmarktpolitik ist notwendig (5051/J)

Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Druck auf arbeitslose Personen und dessen Folgen (5052/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 7

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Salzburg 2020 (5053/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Tirol 2020 (5054/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Burgenland 2020 (5055/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in der Steiermark 2020 (5056/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Kärnten 2020 (5057/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Oberösterreich 2020 (5058/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Österreich 2020 (5059/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Wien 2020 (5060/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Vorarlberg 2020 (5061/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Niederösterreich 2020 (5062/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona-Cluster in steirischen Pflegeheim (5063/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Gewessler weist auf Bedeutung des Umweltschutzes für menschliche Gesundheit hin (5064/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice (AMS) (5065/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kompetenzwirrwarr im Gesundheitsministerium unter Minister Anschober (5066/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Übergriffe gegen Mitarbeiter des Arbeitsinspektorats (5067/J)

Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Kontrolloffensive“ des Gesund­heitsministers gegen Corona und B.1.1.17 (5068/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Urlaubsstornierung wegen Reisewar­nung – Musterklage (5069/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Daten zum FLAF und seinem Reservefonds – Folgeanfrage bezüglich fehlender Zahlen aus den Jahren 2019 und 2020 (5070/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 8

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend ärztliche Gutachten hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld in Zeiten der COVID-19 Pandemie (5071/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Corona befeuert dubiose Geschäfte von Onlineapotheken (5072/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19-Todesfälle und ihre Meldung (5073/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Suchgiftdelikte & „ORF-Fernsehpolizisten“ (5074/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Intervention und Druck auf die EMA, die europäische Arzneimittelagentur (5075/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Suizide in den Jahren 2016 bis 2020 (5076/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe gegen Mitarbeiter des Sozialministeriumsservice (5077/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Steuervorteil von Diesel betrug laut VCÖ 2020 fast 600 Mio. Euro (5078/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Kostenübernahme der Internatskosten von Berufsschulen (5079/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend AMS-Panne – Wienerin plötzlich ohne Krankenver­sicherung (5080/J)

Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Heime sollen gegen Geld Ange­hörige geimpft haben (5081/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Drohender Ausschluss regierungskritischer Medien von geplanter Digitalisierungsför­derung (5082/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Drohender Ausschluss regierungskritischer Medien von geplanter Digitalisierungsförderung (5083/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Abbe­rufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Austro Control (5084/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Intervention und Druck auf die EMA, die europäische Arzneimittelagentur (5085/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 9

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend das lediglich unglaubwürdige Bekenntnis zur Wohnbauinvestitionsbank (5086/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Einschränkung des Bewegungsradius für Personen (5087/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfdokumentation Covid-19 (5088/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schutzmaskenhersteller Silvercare wegen irreführender Werbung verurteilt (5089/J)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend eines umstrittenen Einsatzbefehles zur Verhinderung der Teilnahme an einer Demonstration (5090/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Rechtswidrigkeit von schärfsten Corona-Maßnahmen (5091/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend laufend werden in Österreich Flüchtlinge aufgegriffen (5092/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Wiener Sylvesterrandale im 10. Bezirk (5093/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verwendung von K.O.-Tropfen (5094/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend AHZ Vordernberg (5095/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5096/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungs­bericht des Bundes 2020 (5097/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirt­schaft, Regionen und Tourismus betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5098/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5099/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5100/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5101/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 10

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5102/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5103/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5104/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5105/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2020 (5106/J)

Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend der Umsetzung der Feststellungen aus dem Gleichbehandlungs­bericht des Bundes 2020 (5107/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Unabhängigkeit der Justiz im Zusammenhang mit den Ibiza-Ermittlungen (5108/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage: Auszahlungen Kommunales Investitionsprogramm 2020 (5109/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschaffung von FFP2 Masken für Ü65 (5110/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend schleppender Corona-Impfstart (5111/J)

Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien (5112/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend ein Schloss für die Felbertauernstraße AG (5113/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ein Schloss für die Felbertauernstraße AG (5114/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger (Folgeanfrage 01/2021) (5115/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Mauereinsturz Burgruine Gösting – Erhalt der steirischen Burgen und Ruinen (5116/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 11

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe (5117/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe 2020 für im Ausland wohnhafte Kinder (5118/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld 2020 (5119/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Assistenzdienste der Polizei im Rahmen von Amtshandlungen der Kinder- und Jugendhilfe (5120/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Zusatzbestellungen Covid-Impfstoffe (5121/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Zusatzbestellungen Covid-Impfstoffe (5122/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ministerversagen: Vom Impf­chaos zur Impfkorruption (5123/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Mag. Andreas Holzers Verbindungen zu den Belastungszeugen gegen den vermeintlichen Produzenten des „Ibiza“-Videos (5124/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mag. Andreas Holzers Verbindungen zu den Belastungszeugen gegen den vermeintlichen Produzenten des „Ibiza“-Videos (5125/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Fachkräftebedarf und Reform der Lehre (5126/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Fachkräftebedarf und Reform der Lehre (5127/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministerium (5128/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5129/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5130/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Mehrsprachige „Corona-Kom­munikation“ durch sein Ministerium (5131/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5132/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 12

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5133/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministerium (5134/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5135/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klima­schutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Mehr­sprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministerium (5136/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministerium (5137/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch sein Ministerium (5138/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministe­rium (5139/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Minis­terium (5140/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Mehrsprachige „Corona-Kom­munikation“ durch sein Ministerium (5141/J)

Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Mehrsprachige „Corona-Kommunikation“ durch ihr Ministerium (5142/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Probleme mit den Auszahlungen der Corona-Hilfen an Heurigenlokale (5143/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Probleme mit den Auszahlungen der Corona-Hilfen an Heurigenlokale (5144/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend BM Gewessler weist auf Bedeutung des Umweltschutzes für menschliche Gesundheit hin (5145/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besetzung des Budgetsektionschefs im Finanzministerium (5146/J)

Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Besetzung der Präsidialsektion im Finanzministerium (5147/J)

Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Ge­sundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Umsetzung der diskriminierungs­freien Blutspende (5148/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 13

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Virtuelle Weihnachtsfeier (5149/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Unterstützung von Pendlerinnen und Pendlern (5150/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Umsetzung EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nicht verschlafen: umfassende Konsultationen starten! (5151/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend Umsetzung EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nicht verschlafen: umfassende Konsultationen starten! (5152/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Umsetzung EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nicht verschlafen: umfassende Konsultationen starten! (5153/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Umsetzung EU-Aufbau- und Resi­lienz­fazilität nicht verschlafen: umfassende Konsultationen starten! (5154/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-19 als Berufskrankheit (5155/J)

Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesver­teidigung betreffend sexueller Belästigung durch Angehörige des Bundesheeres bei den Covid19-Massentests im Jänner 2021 in Graz (5156/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Anstellung von Sportlern und Sportlerinnen in seinem Ministerium (5157/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend 65 Prozent der FFP2-Masken defekt? (5158/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021 (5159/J)

Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landes­verteidigung betreffend Sexuelle Belästigung bei Cov-Massentests (5160/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Einsparungspotenziale durch Biosimilars (5161/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Biodiversitätsrele­vante Fördermittel des Bundes (5162/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Förderung der Flexenarena in Lech-Zürs durch Mittel des Ministeriums (5163/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Kosten für den Corona-Spot „Babyelefant sein ist nicht leicht“ (5164/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 14

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend der Schaffung von Outdoor-Trainings­möglichkeiten für Fitness- und Yogastudios (5165/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Schaffung von Outdoor-Trainingsmöglichkeiten für Fitness- und Yogastudios (5166/J)

Maximilian Köllner, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend der Aufarbeitung des Entzugs der Judo-WM 2021 (5167/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Lan­desverteidigung betreffend Folgeanfrage Verbindungen zu Jan Marsalek (5168/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flucht von Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek nach Minsk (5169/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kooperation mit der PANTARHEI ADVISORS Unternehmens­beratung GmbH (5170/J)

Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesund­heit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Gratis FFP2-Masken noch immer nicht bei allen über 65-jährigen ÖsterreicherInnen eingetroffen!“ (5171/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Folge­anfrage Fonds Zukunft Österreich (5172/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Folgeanfrage Fonds Zukunft Öster­reich (5173/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage Fonds Zukunft Österreich (5174/J)

Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Folgeanfrage Fonds Zukunft Öster­reich (5175/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Abgabenstundungen (5176/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Verkauf des Garnisonsübungsplatz Hengstberg (5177/J)

Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen für die Psychische Gesundheit der Bevölkerung (5178/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend die Kranken- und Pensionsversicherung als Förder­voraussetzung für den Härtefall-Fonds Phase 2 (5179/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Besteuerung von Onlinekonzernen (5180/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 15

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Bestellung von Luke Alvarez zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Öster­reichischen Lotterien GmbH (5181/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wirbel um Masken ohne Zertifizierung bei der Polizei (5182/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorgehen gegen regierungskritische Polizeibeamte (5183/J)

Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Eisenbahnkreuzungen in der Steiermark (5184/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend „Projekt Omega“ – Illegale BVT-Informationstätigkeiten und Beratertätig­keit von Finanzminister a. D. Schelling für den Glücksspielkonzern Sazka Group (5185/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend „Projekt Omega“ – Illegale Informationstätigkeiten von BVT-Mitarbeitern im Glücksspielbereich (5186/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anstellung von Sportlern und Sportlerinnen in seinem Ministerium (5187/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Anstellung von Sportlern und Sportlerinnen in ihrem Ministerium (5188/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anstellung von Sportlern und Sportlerinnen in seinem Ministerium (5189/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inne­res betreffend Verweigerung der Ausstellung eines Waffenpasses für Jagdkom­man­do­soldaten (5190/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Führung von Besucherverzeichnissen (5191/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Führung von Besucherverzeichnissen (5192/J)

Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Sozia­les, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kontrollen von Tiroler Hotels im Lockdown (5193/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend AMA Agrarmarketingbeitrag Getreide (5194/J)

Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Auszahlungen NPO-Fonds (5195/J)

Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend NPO-Fonds Start / Verlängerung (5196/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 16

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Impfplan für PädagogIn­nen (5197/J)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Pleiten, Pech und Pannen bei den Wohnzimmertests für Schulen (5198/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Covid-Impfungen für Firmen (5199/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Covid-Impfungen für Firmen (5200/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend KMU-Equity-Fonds: Umsetzungs­stand eines 500-Millionen-Versprechens (5201/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend FFP2-Masken (5202/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend FFP2-Masken (5203/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Abschiebungen von Kindern nach Georgien und Armenien (5204/J)

David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Sonntag, 31. Jänner 2021 in Wien (5205/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Krankenkassen: Chefärztliche Bewilligungsverfahren 2019 (5206/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Krankenkassen: Chefärztliche Bewilligungsverfahren 2020 (5207/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kurzarbeit nach Branchen (5208/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Besuchsverbote in den Polizeianhaltezentren (5209/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Folgeanfrage: Operation Luxor/Ramses (5210/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Folgeanfrage: Operation Luxor/Ramses (5211/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Eskalation einer Demonstration in Innsbruck (5212/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“ (5213/J)

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Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des National­rates betreffend Beeinträchtigung des parlamentarischen Betriebs und unzulässiges Filmen in Unterlagen sowie Mobiltelefone von Abgeordneten (29/JPR)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 17

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend Drohender Ausschluss regierungskritischer Medien von geplanter Digitalisierungsförderung (30/JPR)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend Zensur von Plenarreden österreichischer Abgeordneter zum Natio­nal­rat durch Social-Media-Monopolisten (31/JPR)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Natio­nalrates betreffend Informationsfluss aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss an Bun­desministerin Gewessler rund um die einer Befragung gefolgten Abberufung eines Austro Control-Aufsichtsratsmitglieds (32/JPR)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betref­fend Zusammenbruch der Parlamentsseite im Zuge des Begutachtungsverfahrens zum „Freitesten“ (33/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4284/AB zu 4461/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4285/AB zu 4327/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (4286/AB zu 4326/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4287/AB zu 4303/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4288/AB zu 4304/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4289/AB zu 4306/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen (4290/AB zu 4307/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4291/AB zu 4305/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4292/AB zu 4363/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4293/AB zu 4325/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen (4294/AB zu 4372/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4295/AB zu 4373/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 18

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen (4296/AB zu 4318/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4297/AB zu 4308/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4298/AB zu 4311/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4299/AB zu 4356/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4300/AB zu 4348/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4301/AB zu 4334/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (4302/AB zu 4310/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (4303/AB zu 4309/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4304/AB zu 4313/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen (4305/AB zu 4357/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4306/AB zu 4355/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4307/AB zu 4379/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4308/AB zu 4352/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4309/AB zu 4380/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4310/AB zu 4332/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen (4311/AB zu 4340/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4312/AB zu 4343/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (4313/AB zu 4317/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 19

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (4314/AB zu 4323/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4315/AB zu 4371/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (4316/AB zu 4350/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (Zu 4316/AB zu 4350/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4317/AB zu 4336/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4318/AB zu 4362/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen (4319/AB zu 4351/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4320/AB zu 4320/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4321/AB zu 4319/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4322/AB zu 4349/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4323/AB zu 4374/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4324/AB zu 4383/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4325/AB zu 4329/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4326/AB zu 4330/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4327/AB zu 4347/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4328/AB zu 4377/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (Zu 4328/AB zu 4377/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (4329/AB zu 4358/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 20

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (4330/AB zu 4321/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen (4331/AB zu 4370/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4332/AB zu 4369/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4333/AB zu 4367/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4334/AB zu 4365/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4335/AB zu 4364/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4336/AB zu 4354/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4337/AB zu 4353/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4338/AB zu 4346/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen (4339/AB zu 4375/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4340/AB zu 4345/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4341/AB zu 4368/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (4342/AB zu 4322/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen (4343/AB zu 4331/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (4344/AB zu 4333/J)

der Bundesministerin für EU und Verfassung im EU und Verfassung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (4345/AB zu 4342/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4346/AB zu 4361/J)

der Bundesministerin für Frauen und Integration im Frauen und Integration auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4347/AB zu 4376/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (4348/AB zu 4324/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 21

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (4349/AB zu 4316/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4350/AB zu 4335/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (4351/AB zu 4344/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (4352/AB zu 4314/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen (4353/AB zu 4366/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4354/AB zu 4339/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4355/AB zu 4328/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (4356/AB zu 4360/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (4357/AB zu 4341/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4358/AB zu 4381/J)

des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen (4359/AB zu 4392/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4360/AB zu 4378/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4361/AB zu 4337/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (4362/AB zu 4338/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4363/AB zu 4462/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen (4364/AB zu 4522/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4365/AB zu 4460/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4366/AB zu 4458/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 22

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen (4367/AB zu 4382/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen (4368/AB zu 4681/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen (4369/AB zu 4434/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4370/AB zu 4484/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4371/AB zu 4577/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4372/AB zu 4580/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4373/AB zu 4579/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4374/AB zu 4576/J)

der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4375/AB zu 4390/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4376/AB zu 4578/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4377/AB zu 4384/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (4378/AB zu 4686/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen (4379/AB zu 4385/J)

der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (4380/AB zu 4830/J)

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Niko­laus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (4381/AB zu 4391/J)

des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (4382/AB zu 4389/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolle­ginnen und Kollegen (4383/AB zu 4386/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 23

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4384/AB zu 4397/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4385/AB zu 4388/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (4386/AB zu 4398/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4387/AB zu 4396/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen (4388/AB zu 4401/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4389/AB zu 4414/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4390/AB zu 4399/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (4391/AB zu 4395/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (4392/AB zu 4400/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (4393/AB zu 4394/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (4394/AB zu 4407/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4395/AB zu 4410/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolle­ginnen und Kollegen (4396/AB zu 4408/J)

der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4397/AB zu 4412/J)

des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen (4398/AB zu 4415/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4399/AB zu 4411/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen (4400/AB zu 4402/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (4401/AB zu 4406/J)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 24

der Bundesministerin für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4402/AB zu 4409/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (4403/AB zu 4404/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (4404/AB zu 4405/J)

der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie auf die Anfrage der Abgeordneten Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen (4405/AB zu 4413/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4406/AB zu 4422/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen (4407/AB zu 4424/J)

des Bundesministers für Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (4408/AB zu 4420/J)

 

 

 

 


 


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 25

11.03.09Beginn der Sitzung: 11.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures.

11.03.11*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die 81. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären und Sie recht herzlich begrüßen.

Diese Sitzung ist aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen worden.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 79. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 80. Sitzung vom 20. Jänner 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgele­gen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Franz Hörl (siehe S. 89), Martina Kaufmann, MMSc BA, Gabriela Schwarz, Rainer Wimmer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christian Lausch, Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vom Bundeskanzleramt ist folgendes Schreiben eingelangt:

„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 1. Februar 2021 aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz BGBl I Nr. 30/2021 den Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin KOCHER von seiner Funktion enthoben und ihn gleichzeitig zum Bundesminister für Arbeit ernannt hat.“

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag wurde folgende Vertretung bekannt gemacht:

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5031/J bis 5213/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates:

29/JPR bis 33/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 4284/AB bis 4408/AB


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 26

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4328/AB, Zu 4316/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht nach § 1 Abs. 4 Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Über­brückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2020, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (Vorlage 49 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2020 (Vorlage 50 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2020 (Vorlage 51 BA)

Monatserfolg Dezember 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfonds­gesetz, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 52 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushalts­gesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanz­schulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2020 (Vorlage 53 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2020 (Vorlage 54 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz über die im 4. Quartal 2020 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 55 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Geburtshilfe-Versorgung in Niederösterreich und Wien – Reihe BUND 2021/2 (III-221 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnbau in Wien – Reihe BUND 2021/3 (III­222 d.B.)

Umweltausschuss:

Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträu­mige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (635 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG, auf der Grund­lage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des portugiesischen Arbeitsprogramms für das 1. Halbjahr 2021 sowie des Achtzehn­monatsprogramms des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes (III-227 d.B.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 27

Bericht des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahresvor­schau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonats­programms des Rates für 2020/2021 (III-240 d.B.)

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2020 (III-230 d.B.)

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021 (III-237 d.B.)

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die öffentlichen Finanzen 2019 bis 2021 (III­226 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend EU­Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021 (III-244 d.B.)

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeiten und Ergebnisse der 18. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18), der 14. Wie­derauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-14), der 12. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF-12), der 6. Wiederauffüllung der Global En­vironmental Facility (GEF-6), der 7. Wiederauffüllung der Global Environmental Facility (GEF-7), der 10. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-10), sowie der 11. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-11) (III-242 d.B.)

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-228 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III­236 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Justiz (vertreten durch Bundesminister Mag. Werner Kogler) betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slo­wenischen Ratsvorsitzes (III-238 d.B.)

Kulturausschuss:

Bericht des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend EU­Jahresvorschau 2021 (III-234 d.B.)


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Umweltausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend EU-Jahresvorschau 2021 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III­239 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU­Vorhaben – Jahresvorschau 2021 (III-235 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-V (III-241 d.B.)

Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele "Öster­reich und die Agenda 2030", vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-243 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU Vorhaben 2021 (III-229 d.B.)

*****

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung einge­brachte schriftliche Anfrage 5213/J der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“ dringlich zu behandeln.

Der Aufruf der Dringlichen Anfrage wird um 14 Uhr erfolgen.

*****

Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 von 14 Uhr bis 16 Uhr und von ORF III in voller Länge übertragen wird.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

11.05.40*****

(Die Sitzung wird um 11.05 Uhr unterbrochen und um 14.01 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine Damen und Herren! Ich darf die unter­brochene Sitzung wieder aufnehmen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 29

Ich begrüße die Damen und Herren der Journalistik und auch die Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen.

14.02.03 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Inneres betreffend „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechts­bruch“ (5213/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 5213/J. Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Vergangene Woche wurden mehrere, für den 30. und 31. Jänner 2021 in Wien ange­meldete Demonstrationen, beispielsweise die Großdemonstration „Für die Freiheit – Gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“, untersagt – ebenso wie die Kundgebung einer Oppositionspartei.

Diese Vorgehensweise ist einmalig in der Zweiten Republik und zeigt, dass die Regie­rung und insbesondere Innenminister Karl Nehammer nicht davor zurückschrecken, jede Regierungskritik beinhart zu verbieten.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Die Begründungen für die Untersagungen der geplanten Demonstrationen und auch der Kundgebung einer Oppositionspartei waren fadenscheinig. Man hat sich dabei auf eine augenscheinlich verfassungswidrige und möglicherweise sogar amtsmissbräuchlich erlassene Verordnung des Gesundheitsministers gestützt. Es wurde die Verwendung angeblicher „Strohmänner“ und das wahrscheinliche Nicht-Tragen eines Mund- und Nasenschutzes als Gründe angeführt, sowie seitens der Behördenführung behauptet, eine Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 2 Metern wäre denk­unmöglich.

Wissenschaftliche Evidenz für die Behauptung, dass Demonstrationen ein verstärktes Infektionsgeschehen begünstigen würden, gibt es nicht. Eine angebliche Gefährdung des öffentlichen Wohls zu behaupten, um die regierungskritischen Demonstrationen zu unterbinden, ist daher völlig absurd. Die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips sowie die Wahl des geringstmöglichen Grundrechtseingriffs bei der Ausübung der staat­lichen Schutzpflicht wurden hier vollkommen außer Acht gelassen.

Der Verfassungsgerichtshof hat auch ausgesprochen, dass die bloß allgemeine Befürch­tung, es könnte im Fall der Abhaltung einer Versammlung möglicherweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Wohles kommen, für sich alleine noch nicht ausreicht, um die Untersagung jedweder Versammlung zu rechtfertigen. Das Vorgehen gegen regie­rungskritische Kundgebungen widerspricht auch vollkommen der bisherigen Prämisse, dass im Sinne der Verhältnismäßigkeit der Fokus polizeilichen Einschreitens bei De­monstrationen auf der Ahndung von gerichtlich strafbaren Handlungen und gerade nicht auf Verwaltungsübertretungen lag.

Der Bundespräsident schweigt still, wenn die ÖVP das will

Nach dieser Untersagung rechtmäßig angemeldeter Versammlungen – Kritiker sprechen von einem politischen Willkürakt – hätten sich viele Österreicherinnen und Österreicher mahnende Worte des Bundespräsidenten erwartet. Die „Schönheit der Verfassung“ hat Alexander Van der Bellen in jüngster Vergangenheit oft gelobt – nun wäre es an der Zeit, die Verfassung auch vor schwerwiegenden Angriffen in Schutz zu nehmen. Was hier


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geschehen ist, sollte der Bundespräsident nicht einfach so hinnehmen, auch wenn die ÖVP dies von ihm so möchte. Aufrechten Demokraten wurde so die Möglichkeit genom­men, ihre Sorgen und Ängste um die Zukunft unserer Kinder, unseres Arbeitsmarkts, unserer Unternehmen, unseres Bildungssystems und unseres Sozialsystems zum Ausdruck zu bringen. Dies stellt einen schweren Anschlag auf die Demokratie dar. Doch der Bundespräsident verschweigt sich.

Kurz und sein willfähriger Erfüllungsgehilfe Nehammer

Das Verbot von Demonstrationen gegen von der Regierung verordnete Maßnahmen und die damit verbundene Einschränkung der Versammlungsfreiheit sind nur das jüngste Kapitel in einer Aneinanderreihung von Grenzüberschreitungen. Kanzler Kurz nutzt seine Innenminister-Marionette zur parteipolitischen Instrumentalisierung der Exekutive. 

Der Möglichkeit der Einschränkung der Versammlungsfreiheit sind im Versammlungs­gesetz jedoch enge Grenzen gesetzt. Eine Beauftragung des Generaldirektors für öffentliche Sicherheit durch Bundesminister Nehammer, „die angekündigten Versamm­lun­gen genau zu prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Untersagung auszu­schöpfen“, darf diese nicht willkürlich verschieben. Die generelle Behauptung, dass Demonstrationen gegen die Politik der Bundesregierung in Bezug auf Covid-19 gem. § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährden würden, sind als pau­schale Unterstellung zurückzuweisen.

Mit den Veranstaltern der geplanten Großdemonstration „Für die Freiheit“ ist im Vorfeld nicht gesprochen worden, obwohl diese mehrmals versucht haben, Kontakt aufzu­nehmen. Das ist absolut untypisch für die Vorgangsweise der Wiener Polizei, weshalb Experten davon ausgehen, dass es hier einen direkten „Befehl“ aus dem Innenminis­terium gegeben habe. Auch sollen angeblich im Vorfeld der Großdemonstration am 16. Jänner von Innenminister Nehammer 1000 Anzeigen eingefordert worden sein.

Bedenkliche Entwicklung unter Schwarz-Grün

Müttern und Vätern, Senioren und Jugendlichen, die für Demokratie, Rechtsstaat und Freiheit auf die Straße gehen, das Gegenteil zu unterstellen und diese in sozialen Netzwerken überwachen zu wollen, um Vorwürfe konstruieren zu können, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Zynisch ist es, die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit jenen Maßnahmen zu begründen, gegen welche viele tausende Bürger bereits seit Wochen demonstrieren. Es wird immer offensichtlicher, dass es der schwarz-grünen Regierung darum geht, ihre Kritiker mundtot zu machen. Die Untersagung von Ver­sammlungen friedlicher Menschen kann und darf man in einer Demokratie nicht tolerieren. Grundsätze der politischen Freiheit und Toleranz setzen voraus, dass sich politische Ideen und Überzeugungen frei bilden können, die gleiche politische Freiheit auch kritisch denkenden Bürgern gesichert und ihnen die Möglichkeit zur kollektiven Meinungskundgabe garantiert wird.

Unser Sicherheitsapparat wird hingegen derzeit zur Durchsetzung verfassungsrechtlich höchst bedenklicher, unverhältnismäßiger und grundrechtswidriger Maßnahmen und vor allem parteipolitischer Interessen der ÖVP missbraucht. All das geschieht in einer Art und Weise, die Bürger des Staates Österreich noch im Jahr 2019 für unmöglich gehalten hätten. Welche Versammlungen werden noch verboten und unterbunden?

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes­minister für Inneres folgende


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 31

Dringliche Anfrage

1.          Wie viele und welche Versammlungen wurden für 30. Jänner 2021 angemeldet?

2.          Wie viele und welche davon wurden untersagt?

3.          Wie lauteten die jeweiligen Untersagungsgründe?

4.          Wurden Versammlungen nicht untersagt?

5.          Wenn ja, wie viele und welche?

6.          Warum wurden diese Versammlungen nicht untersagt?

7.          Wie viele und welche Versammlungen wurden für 31. Jänner 2021 angemeldet?

8.          Wie viele und welche davon wurden untersagt?

9.          Wie lauteten die jeweiligen Untersagungsgründe?

10.        Wurden Versammlungen nicht untersagt?

11.        Wenn ja, wie viele und welche?

12.        Warum wurden diese Versammlungen nicht untersagt?

13.        Wie viele Personen wurden im Rahmen der stattgefundenen Spaziergänge am 31. Jänner 2021 am Ring angezeigt?

14.        Aus welchen Gründen wurden diese Personen angezeigt?

15.        Kam es auch zu Festnahmen bzw. Verhaftungen?

16.        Wenn ja, wie viele Personen wurden festgenommen bzw. verhaftet?

17.        Aus welchen Gründen wurden diese Personen festgenommen bzw. verhaftet?

18.        Gab es Weisungen, Personen festzunehmen bzw. zu verhaften?

19.        Wenn ja, von wem an wen?

20.        Welche genauen Gründe wurden für die Untersagung der von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) am 29.01.2021 angezeigten Versammlung zum Thema: „Allgemeine Information der FPÖ“ angeführt?

21.        Gab es diesbezüglich Weisungen von Ihnen?

22.        Wenn ja, an wen?

23.        Wenn ja, welchen Inhalts?

24.        Gab es diesbezüglich weitere Weisungen?

25.        Wenn ja, von wem an wen?

26.        Wenn ja, welchen Inhalts?

27.        Welche genauen Gründe wurden für die Untersagung der Versammlung „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“ angeführt?

28.        Gab es diesbezüglich Weisungen von Ihnen?

29.        Wenn ja, an wen?

30.        Wenn ja, welchen Inhalts?

31.        Gab es diesbezüglich weitere Weisungen?

32.        Wenn ja, von wem an wen?


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 32

33.        Wenn ja, welchen Inhalts?

34.        Gibt es Weisungen bzw. Aufträge, Angehörige der Polizei zu identifizieren, die sich im Rahmen von Kundgebungen oder anderweitig als Kritiker der Corona-Politik der Regierung zu erkennen geben?

35.        Wenn ja, wer erteilte die Weisung bzw. den Auftrag?

36.        Wenn ja, was war der konkrete Inhalt?

37.        Wenn ja, wann wurden diese Weisungen bzw. Aufträge konkret kommuniziert?

38.        Wenn ja, an wen gingen diese Weisungen bzw. Aufträge im Detail?

39.        Wenn nein, können Sie ausschließen, dass in ihrem Ressort versucht wurde, Polizeibeamte zu identifizieren, die an Demos gegen Corona-Maßnahmen teilge­nommen haben, damit sympathisieren oder sich in anderer Weise kritisch zur Regie­rungslinie geäußert haben?

40.        Worauf stützen Sie die Behauptung, es hätte den Versuch eines Sturms auf das Parlamentsgebäude gegeben?

41.        Zu welcher Uhrzeit ist dieser Vorfall konkret passiert?

42.        Wie viele Personen haben versucht über die ca. 4 Meter hohe Baustellen­absperrung auf das Baustellengelände des historischen Parlamentsgebäudes zu kommen?

43.        Hatten diese Personen irgendwelche Gegenstände bei sich um auf das Baustellengelände des historischen Parlamentsgebäudes einzudringen?

44.        Gab es in Zusammenhang mit diesem angeblichen Vorfall Anzeigen oder Festnahmen?

45.        Wenn ja, wie viele?

46.        Ist bei diesem angeblichen Vorfall Sach- oder Personenschaden entstanden?

47.        Liegt der Polizei Foto- oder Videomaterial vor, das Ihre Behauptung unter­mauert?

48.        Ist Ihnen bekannt, dass es im Bereich des Maria-Theresien-Platzes zu einem körperlichen polizeilichen Einschreiten gegen einen Journalisten kam?

49.        Warum wurde dieser Journalist von mehreren Polizisten weggeschleift, obwohl er – auf Videos deutlich sichtbar – seinen Presseausweis vorzeigte?

50.        Handelte es sich bei diesem Vorgehen um eine Festnahme?

51.        Auf welcher Grundlage erfolgte in den Abendstunden die Festnahme des Akti­visten Martin R.?

52.        War diese Festnahme bereits vor der Demonstration geplant bzw. angeordnet?

53.        Wenn ja, von wem?

54.        Entspricht es den Tatsachen, dass Martin R. ohne Vorwarnung von mehreren Beamten zu Boden gebracht und obendrein wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt wurde?


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55.        Welche weiteren Verstöße werden ihm zur Last gelegt?

56.        Entspricht es den Tatsachen, dass trotz ausdrücklichen Wunsches von Martin R. dessen Anwalt am Abend der Festnahme nicht zu ihm gelassen wurde?

57.        Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

58.        Entspricht es den Tatsachen, dass Martin R. im Zuge bzw. nach der Festnahme sein Mobiltelefon von der Polizei abgenommen und nicht wieder zurückgegeben wurde?

59.        Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

60.        Hat ein Vertreter der Veranstalterin der untersagten Versammlung „Für die Frei­heit“ oder eine zurechenbare Person dazu aufgerufen, verordnete Maßnahmen nicht einzuhalten?

61.        Wenn ja, wer?

62.        Wenn ja, in welcher Form?

63.        Ist es richtig, dass die Veranstalter der untersagten Versammlung „Für die Freiheit“ gegenüber der Behörde zugesagt haben, den Teilnehmern die Einhaltung der Verordnungen, insbesondere der Maskenpflicht, zu empfehlen?

64.        Wenn ja, warum wurde den Veranstaltern dies nicht geglaubt und die Versamm­lung dennoch untersagt?

65.        Reicht schon ganz allgemein die Befürchtung, es werde im Fall der Abhaltung einer Versammlung möglicherweise zu einer Gefährdung des öffentlichen Wohles kom­men, um die Untersagung einer Versammlung zu rechtfertigen?

66.        Wie konnten die eingesetzten Kräfte am Sonntag in Wien zwischen Demons­trationsteilnehmern und Passanten bzw. Spaziergängern unterscheiden?

67.        Wie begründen Sie Ihre pauschalierenden Aussagen in Hinblick auf die Teil­nahme von „Altneonazis“, „Hooligans“, „Rechtsextremisten“ und „Familien“ bei der De­monstration?

68.        Wie viele Personen gehörten jeweils einer dieser Gruppen an?

69.        Wurde von Bundeskanzler Kurz, Bundesminister Anschober oder Vertretern der EU Druck ausgeübt, Demonstrationen zu untersagen?

70.        Wenn ja, von wem genau?

71.        Wenn ja, warum?

72.        Ist die politische Einstellung oder Weltanschauung von Teilnehmern an einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung ein Untersagungsgrund?

73.        Gibt es in Ihrem Ressort eine externe oder interne verfassungsrechtliche Exper­tise zur angesprochenen Grundrechtsproblematik zur Untersagung von Versamm­lungen?

74.        Wenn ja, in welchen Erlässen ist diese abgebildet?

75.        Haben Sie den Gesundheitsminister darauf hingewiesen bzw. werden Sie ihn darauf hinweisen, dass die gültige COVID-19-Notmaßnahmenverordnung durch das


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Vorschreiben eines 2-Meter-Abstands größere Versammlungen per se unmöglich macht und damit das Versammlungsrecht massiv einschränkt?

76.        Welche Schritte werden Sie innerhalb der Bundesregierung setzen, um das ver­fassungsrechtlich garantierte Versammlungsrecht gegenüber einem derartigen Ein­griff durch eine niederrangigere Rechtsvorschrift zu verteidigen und die Versamm­lungs­freiheit somit wieder in Kraft zu setzen?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf auch den Herrn Bundesminister für Inneres und seine Kolleginnen auf der Regierungsbank herzlich begrüßen.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Klubobmann Kickl zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.02.36

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder auf der Regie­rungsbank! Ich vermisse Vertreter der grünen Fraktion, die sind wahrscheinlich schon in die innere Immigration gegangen. Liebe Abgeordnete! Sehr geehrtes Hohes Haus! Und vor allem: Liebe echte und liebe angebliche Akademiker in den Reihen der Österreichi­schen Volkspartei! – Man muss ja in Zeiten wie diesen ein wenig differenzierter argu­men­tieren, weil man ja nicht mehr weiß, welcher Ihrer Titel tatsächlich evidenzbasiert ist. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Du hast sicher keinen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vor allem aber: Liebe Österreicherinnen und Österreicher, liebe Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die – so wie wir, die Vertreter der Freiheitlichen Partei, der inzwischen einzigen hundertprozentigen Oppositionspartei hier in diesem Haus – für Freiheit und gegen Zwang, gegen Willkür und gegen Rechtsbruch kämpfen, ohne sich verbiegen zu lassen!

Ich glaube, es ist jetzt an der Zeit, etwas zu tun, einen Schritt zu setzen, den die öster­reichische Bundesregierung fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Es ist eigentlich ein ganz einfaches Unternehmen, zu dem wir aufgefordert sind, und es besteht schlicht und ergreifend darin, dieser Bundesregierung einmal den Spiegel für ihr Tun vorzuhal­ten, um in diesem Spiegelbild auch einen gewissen Blick in das Innere dieser Regierung zu erhalten.

Sie alle kennen sicherlich einen aus meiner Sicht sehr, sehr klugen und vernünftigen Spruch, der da lautet: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Umso bedauerlicher ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass genau diese Angst offenbar der einzige, der exklusive und der ausschließliche Ratgeber dieser Bundesregierung im Allgemeinen und des Bundesministers für Inneres im Besonderen ist. Angst bestimmt dieses Regie­ren von vorne bis hinten: Angst vor der berechtigten Kritik am vollkommen danebenge­gangenen Coronamanagement durch die Bürger, und zwar quer durch alle Bevölke­rungsschichten, Angst vor der Wahrheit, Angst vor Fakten, die die blöde Eigenschaft haben, nicht in Ihr Storytelling und nicht in Ihre gleichgeschalteten Botschaften hineinzu­passen, Angst vor der Freiheit und vor der Kraft, sie auch durchsetzen zu wollen, und alles in allem Angst vor der eigenen Bevölkerung, Angst vor dem Volk. – Wobei ich pa­radoxerweise dazusagen muss, dass das genau dasjenige Volk ist, von dem Sebastian


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Kurz noch vor Kurzem gesagt hat, dass es die Instanz sein wird, die entscheiden wird. Genauso ist es, allerdings hat sich der Sinn dieses Spruches in der Zwischenzeit gegen ihn verkehrt. (Beifall bei der FPÖ.)

Und Angst, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es auch, die den Innenminister vor wenigen Tagen dazu gebracht hat, einen wirklichen Großangriff, möchte ich sagen, auf die Versammlungsfreiheit und damit verbunden natürlich auch auf das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Land durchzuführen. Das geschah in Form der Untersagung von Dutzenden Protestdemonstrationen gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung, gegen die Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten und natürlich auch in Form der Untersagung einer politischen Kundgebung einer parlamen­tarischen Partei, die genau jene Freiheit, die offenbar Ihr allergrößtes Feindbild ist, vollkommen zu Recht in ihrem Namen trägt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Anschlag, dieses Unternehmen war ein unglaublicher Tabubruch, der hier geschehen ist. Herr Innenminister, Sie haben mit diesen Untersagungen im wahrsten Sinne des Wortes einen Schandfleck in den Ge­schichtsbüchern der Zweiten Republik hinterlassen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es war ein Akt der Willkür, es war ein Akt der Gewaltausübung, der mir nur beweist, dass Sie, Herr Innenminister, die gesamte Bundesregierung und all diejenigen Parteien, die so etwas unterstützen, nichts, aber auch überhaupt gar nichts von jenen Werten, Begrifflich­keiten und Vorstellungen hoher moralischer Natur verinnerlicht haben, die Sie angeblich immer hochhalten – bei Jubiläen wie dem 75. Jahrestag der Konstituierung des Natio­nalrates, dann, wenn Sie 100 Jahre österreichische Bundesverfassung feiern, oder dann, wenn Sie ein Taferl mit der Aufschrift „#WeRemember“ in eine Kamera halten. Nichts davon haben Sie verinnerlicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)

Es ist ein intellektueller, es ist ein moralischer und es ist ein demokratiepolitischer Offenbarungseid, den Sie am letzten Wochenende geleistet haben. Sie wissen ganz genau, dass das Versammlungsrecht und damit verbunden natürlich auch das Demons­trationsrecht ein ganz, ganz hohes Gut ist, das im Rahmen unserer Verfassung, von Staatsgrundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention ganz stark abge­sichert ist. Wenn es in diesem Zusammenhang zu einer Untersagung kommt, dann braucht es einen ganz genauen, ganz exakten Nachweis der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf die Judikatur, auf Artikel 11 der Euro­päischen Menschenrechtskonvention, verweisen, wo Sie das nachlesen können. Dort steht drinnen, dass ein Versammlungsverbot nichts anderes als die Ultima Ratio ist – für die angeblichen Akademiker in der ÖVP: die letzte Möglichkeit, die letzte aller Möglich­keiten –, um allfällige Gefahren abzuwenden. Dort kann auch nachgelesen werden und ist für jeden nachvollziehbar zu finden, dass die Argumentation mit einer Gefahr, die gegebenenfalls auftritt, die vielleicht auftreten könnte, die möglicherweise auftritt, dafür absolut nicht hinreichend ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was es da erfordert, ist Präzisionsarbeit, was es da erfordert, ist der Nachweis von Kausalität, das sind Fakten und das ist Evidenz – das sind all die Dinge, mit denen Sie in Wahrheit seit Monaten auf Kriegsfuß stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Untersagung durch die Landespolizeidirektion Wien, die sicherlich auf Ihr Geheiß passiert ist, mag nichts von all diesen Kriterien erfüllen, nicht einmal ansatzweise. Es wäre ja interessant gewesen, davon zu lesen, dass in der Vergangenheit irgendwo auch nur eine einzige Demonstration der Ausgangspunkt einer großen Infektionskette gewesen ist. Nichts davon können Sie nachweisen, Sie sind in Ihrer Argumentation völlig faktenbefreit.


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So haben Sie auch unterschlagen, dass die Veranstalter dieser Demonstrationen aus­drücklich darauf hingewiesen haben, dass sie selbstverständlich für die Einhaltung der Regeln Sorge tragen werden und dass in ausreichender Anzahl Mund-Nasen-Schutz zur Verteilung gebracht wird. All das wurde in den Wind geschlagen, weil es um etwas ganz anderes gegangen ist: Es ist um politische Auftragsarbeit gegangen, um politische Auftragsarbeit, darum, die Stimmen missliebiger Oppositioneller und die Stimmen der Kritiker in der Bevölkerung, die immer mehr werden, einfach nicht hören zu müssen, weil Sie es nicht ertragen können, mit der Wahrheit konfrontiert zu werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur ich, sondern viele sehen diese Ent­wicklungen als sehr, sehr bedenklich an. Sie sehen sie als gefährlich an, und es wird noch gefährlicher und noch bedenklicher, wenn man sich anschaut, wie dieselbe Landespolizeidirektion Wien in der Vergangenheit, noch vor wenigen Monaten, argu­mentiert hat, als es um die Frage der Abhaltung von entsprechenden Versammlungen gegangen ist.

Ich darf aus einem Schreiben vom Juni 2020 zitieren: Es reichen Verwaltungsüber­tretungen alleine nicht aus, um die Versammlung aufzulösen. Natürlich gilt im öffent­lichen Raum die Abstandsregel von 1 Meter. Im Hinblick auf den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ist jedoch auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es handelt sich bei der Nichteinhaltung der Abstandsregel um eine Verwal­tungsübertretung, die die Versammlung mit sich bringt, ähnlich wie zum Beispiel das Betreten der Fahrbahn. Eine Auflösung der Versammlung alleine aus diesem Grund wäre unverhältnismäßig. – Zitatende.

Wenn die Argumentation darauf hinausläuft, dass eine Auflösung einer Versammlung aus den genannten Gründen unverhältnismäßig ist, dann muss es erst recht die Untersagung einer solchen Versammlung sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe Ihnen – weil Sie vielleicht sagen, da haben sich ein paar verselbstständigt – auch etwas mitgebracht, dem Sie vielleicht noch mehr Glauben schenken, und das ist ein Schreiben des Bundeskanzleramts. Der Absender ist direkt Sebastian Kurz, könnte man sagen, und ich zitiere daraus: Wie Sie sicherlich wissen, ist die Abhaltung von Demonstrationen ein Grundrecht unserer Gesellschaft, das sichergestellt werden muss. Der Schutz vor der Ausbreitung der Pandemie unter anderem durch die Einhaltung des Mindestabstands ist jedoch auch eine Notwendigkeit und Verpflichtung. Beides muss und kann gemeinsam verwirklicht werden. – Zitatende; so weit die Worte des Bundes­kanzlers.

Jetzt zeigt sich einmal mehr, mit welcher Doppelbödigkeit da die Argumentation erfolgt. In der Zwischenzeit sind wir ja draufgekommen, dass der Schutz der Grund- und Frei­heitsrechte, den der Bundeskanzler vorantreibt, offenbar nur auf dem Boden Russlands seine Gültigkeit hat. Dort macht er sich ja für die Demokratie und für die Freiheitsrechte stark, im Gleichschritt mit dem Bundespräsidenten. Im eigenen Land arbeitet er daran, sie Schritt für Schritt zu filetieren und abzuschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für Kollegen Wöginger eine kleine Anmerkung am Rande: Ich finde es ja besonders grotesk – wie schön das wieder die Heuchelei der ÖVP zum Ausdruck bringt –, wenn er sich ausgerechnet für den Oppositionellen Nawalny starkmacht, der wahrscheinlich in Ihrer politischen Bewertung als aufrechter Patriot ein ganz, ganz übler Rechtsextremer und Rechtsextremist ist. Also während Sie hier so tun, als würden Sie in diesem Land die Rechtsextremen verteufeln und verfolgen, gehen Sie in Russland her und legen ihnen sozusagen die Rutsche. Und das bedeutet ja nur, dass Sie auch da mit doppeltem Boden arbeiten, so wie es die ÖVP immer macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hat sich seit damals geändert? – Gar nichts hat sich geändert. Kommen Sie mir nicht mit dem 2-Meter-Abstand, der jetzt neu


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in der Verordnung ist, aus dem einfachen Grund, weil in all diesen Verordnungen kein einziger Nachweis dafür geführt worden ist, dass diese 2 Meter tatsächlich wissen­schaftlich nachgewiesen etwas bringen! (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Was da drinnen steht, sind reine Behauptungen, hat aber keine Evidenz. Der einzige Unterschied zwischen den jetzigen Demonstrationen und den damaligen ist: Die damaligen waren nicht gegen die Regierung gerichtet. Mit den damaligen, den Aufmärschen anlässlich von Black-Lives-Matter, haben Sie ja kein Problem gehabt. Die jetzigen dagegen waren gegen Sie gerichtet. Das wollen Sie nicht hören, und deswegen haben Sie sie verboten. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wäre viel ehrlicher gewesen, wenn Sie gesagt hätten: Bitte, wir halten das als Regie­rung nicht mehr aus, wenn von Tag zu Tag der Unmut der Bevölkerung angesichts dieser sinnbefreiten und angesichts dieser kontraproduktiven Coronamaßnahmen immer größer wird! Wir ertragen es einfach nicht mehr, nicht nur den Shitstorm bei uns auf Social Media zu sehen, sondern das auch noch auf den Plätzen in Wien, aus Tausenden Mündern hören zu müssen – wobei Sie ja wissen, dass hinter jedem, der dort ist und seinen Protest zum Ausdruck bringt, noch viele andere stehen, die zu Hause sitzen, und dass sich das zu einer Masse aufmultipliziert, die in der Zwischenzeit die Mehrheit der Bevölkerung ist, weil halt einige zum Ausdruck bringen, was sich die Mehrheit denkt. Das wollen Sie nicht hören, und deshalb sind Sie so vorgegangen, wie Sie vorgegangen sind.

Ja, du meine Güte, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist denn da los mit der gesamten Coronapolitik der Bundesregierung? – Ihr Bermudadreieck, mit dem Sie in Wahrheit Ihre Angst und Panikstrategie seit Monaten verfolgen, bricht Ihnen gegenwärtig komplett zusammen. Das Bermudadreieck aus Lockdown, aus PCR-Tests und aus Maskenverpflichtung bricht Ihnen zusammen, das stürzt zusammen wie ein Kartenhaus.

Beispiel Lockdown: Sie kennen die einzig relevante Studie von der Stanford University, von Prof. Ioannidis, der das gemacht hat, was man tun sollte, nämlich nach einigen Monaten Lockdown herzugehen und weltweit zu schauen: Was hat das Ganze ge­bracht? – Und siehe da, er ist draufgekommen: Gar nichts hat es gesundheitspolitisch gebracht, überhaupt nichts! (Zwischenruf des Abg. Taschner.) Das sind Fakten, das ist Evidenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht Ihre bodenlose Behauptung des Gegenteils – die können Sie nicht nachweisen. Und noch etwas: Es ist nicht nur gesundheitspolitisch sinnlos, sondern es ist ökonomisch kontraproduktiv, und auch das ist wieder faktenbasiert und auch das ist wieder mit Evidenz unterlegt, wenn Sie sich nur die jüngsten Ergebnisse von Eurostat anschauen, die zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie mit Ihrer Lockdownpolitik dieses Land an die Schlusslichtposition in Europa geführt haben.

Sie agieren weiter faktenbefreit, das Gleiche gilt hinsichtlich der PCR-Tests, zu denen Ihnen die WHO ausgerichtet hat, dass die Vorgangsweise, so wie Sie es machen, eine unseriöse ist. Sie reagieren nicht auf diese Fakten, Sie reagieren nicht auf Evidenz, sondern Sie treiben es weiter voran, wie Sie es bisher getan haben, und vermehren den Blödsinn auch noch durch Ihre Schnelltestzwangsmaßnahmen in den Schulen.

Gleichzeitig, und das ist der dritte Punkt, der Ihnen jetzt widerfährt, richtet Ihnen dann auch noch die europäische Gesundheitsagentur aus, dass auch Ihre weitreichend verordnete Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken eigentlich nichts bringt. Das Einzige, was sie bringt, ist ein Geschäft für jene, die diese Masken verkaufen, aber für die Gesundheit der Bevölkerung bringen sie keinen nachweislichen Beitrag. Auch das sind Fakten und auch das ist Evidenz, und das merken die Leute. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt passiert etwas ganz Interessantes. Durch diese Fakten, die jeden Tag mehr werden, fühlen sich diejenigen bestätigt, die Sie bis zum heutigen Tag als Aluhutträger,


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als Coronaleugner, als Rechtsradikale oder als Staatsgefährder verunglimpfen. Die Menschen merken, dass da etwas nicht stimmt. Sie merken, dass die Evidenz auf der anderen Seite ist. Sie merken, dass die Regierung sie belogen hat, hinters Licht führt und dass es gar nicht um Gesundheitspolitik geht, sondern dass es um Kontrolle und vielleicht auch noch um Geschäftemacherei geht. Und das führt zu Protest und zu Widerstand.

Was würde eine vernünftige Regierung jetzt tun? – Sie würde hergehen und die Strategie wechseln. Sie würde sagen: Kehren wir um, lenken wir ein, hören wir auf mit diesem Unsinn und freuen wir uns über diese positiven Nachrichten, über diese positiven Nachweise von der Wissenschaftsfront! – Sie machen das Gegenteil, Sie reagieren wie ein Frustrierter: mit Repression, mit Unterdrückung, mit Diffamierung der eigenen Be­völkerung, und, Herr Innenminister, Sie sind dabei eine Schlüsselfigur in dieser gesam­ten Eskalationsstrategie. Inzwischen probiert der Herr Nationalratspräsident, Sie schon einzuholen, a bisserl was hat er noch zu tun, aber er ist auf dem besten Wege. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind kein Minister, der diesen Namen verdient; ein Minister, das wäre einer, der der Bevölkerung dient. Sie sind ein Ministrant, ein Ministrant Ihres Bundeskanzlers, der seinerseits wieder gegenüber Berlin ministriert. Das ist die Kette, die in diesem Spiel abläuft. (Beifall bei der FPÖ.)

Da schrecken Sie auch nicht davor zurück, die Polizisten dieses Landes, die ja nur Bürger in Uniform sind, unsere Mütter, unsere Väter, unsere Töchter, unsere Söhne, unsere Frauen, unsere Männer, dafür zu missbrauchen, um gegenüber friedliebenden Demonstranten Ihr Machtgehabe präsentieren zu wollen. Gott sei Dank ist es aber beim Versuch geblieben, weil die Menschen so vernünftig gewesen sind, nicht in Ihre Falle zu gehen.

Genügt es nicht, dass Sie die Polizisten vor Monaten dafür missbraucht haben, als Inkas­sobüro zu agieren, um auf Basis von rechtswidrigen Verordnungen einzukassieren? – Bis heute gab es kein Wort der Entschuldigung, geschweige denn eine Rückzahlung. Glauben Sie wirklich, dass es notwendig ist, die Polizisten dafür zu missbrauchen, jetzt die Friseursalons dieses Landes zu überwachen und dann vielleicht diejenigen festzunehmen, die keinen negativen Test vorweisen können? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe da ja eine ganz andere Vorstellung: Es geht um das Bekämpfen von Ver­brechern, es geht um das Bekämpfen des islamistischen Terrors – da haben Sie überall versagt –, es geht um den Kampf gegen illegale Migration. Auch da haben Sie eine Spur der Verwüstung hinterlassen, denn sonst wäre es ja nicht möglich, dass wir im letzten Jahr 20 000 neue Asylanträge hatten. Sie haben doch gesagt, es kommt keiner über die Grenze, der nicht ein positives Gesundheitsattest vorweisen kann. Na die 20 000 Ge­sund­heitsatteste würde ich gerne einmal sehen, Herr Innenminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus, und auch das ist meine Meinung, möchte ich Sie fragen: Halten Sie es wirklich für notwendig, die Polizisten aufzuwiegeln, wie Sie es seit Wochen tun – auf­zuwiegeln, indem Sie friedliebende Kritiker der Regierungspolitik als Staatsgefährder, als Hooligans, als Altnazis verunglimpfen? – Nein, das ist nicht notwendig und es ist auch nicht verantwortungsbewusst! Das, was Sie hier tun, ist, Öl ins Feuer zu gießen.

Ich bin unglaublich froh darüber, dass ein Großteil der Einsatzkräfte viel vernünftiger, viel verantwortungsbewusster und viel intelligenter als ihr Chef ist und Ihnen mit Ihrer Eskalationsstrategie nicht auf den Leim gegangen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle bei diesen Einsatzkräften ganz herzlich dafür bedanken, dass sie besonnen vorge­gangen sind, dass sie mit Augenmaß vorgegangen sind, weil ich weiß, wie schwer das ist, weil Sie es auf ganz andere Bilder angelegt haben. Sie haben ja die Wasserwerfer


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schon in Bereitschaft gehabt! Sie haben ja Interesse daran gehabt, eine Eskalation zu dokumentieren, die der Sache nach nicht gegeben ist (Ruf bei der ÖVP: Unglaublich! Unglaublich!), um aus Ihrer Angst heraus politisches Kapital schlagen zu können.

Herr Innenminister, in Ihrer Angst vor der Wahrheit und der Freiheit und in Ihrer Härte, die ja in Wahrheit nichts anderes als Hilflosigkeit ist, haben Sie sogar versucht, einen Sturm auf das Parlament zu konstruieren, nur um negative Bilder im Zusammenhang mit den Ereignissen in den USA in den Köpfen der Bevölkerung zu erzeugen. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Ihr Pech ist nur, dass so viele Leute vor Ort waren, die gesehen und dokumentiert haben, dass es ganz anders gewesen ist. (Ruf bei der ÖVP: Unglaublich!) Alle diese Leute sind jetzt Kronzeugen dafür, dass Sie einmal mehr die Unwahrheit sagen und dass die Regierung es nicht ehrlich meint mit der Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Innenminister, was soll ich sagen? – Sie haben sich diesen Misstrauensantrag redlich verdient (Zwischenrufe bei der ÖVP), mehr als verdient und hart erarbeitet, möchte ich fast sagen. Wenn wir diesen Misstrauensantrag gegen Sie heute einbringen, dann tun wir das wieder als Sprachrohr für die Bevölkerung. Wir tun das wieder, weil wir etwas artikulieren, was in der Masse der Bevölkerung immer mehr an Zuspruch findet: Auch dort ist es schon die Mehrheit, die Sie nicht mehr in diesem Amt sehen will. (Zwischenruf des Abg. Taschner.)

Ich kann an dieser Stelle nur appellieren – auch an die Abgeordneten der SPÖ, an die Abgeordneten der NEOS und der Grünen –, in diesen verbleibenden Stunden der Debatte jetzt einmal wirklich in sich zu gehen und sich zu überlegen, ob so ein Mann an der Spitze des Innenressorts tatsächlich noch tragbar ist. Ich bin der festen Über­zeugung, dass Sie dann, wenn Sie ehrliche Gewissenserforschung betreiben, zu dem Schluss kommen, dass er nicht mehr tragbar ist. Und wenn es Ihnen hilft, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann habe ich noch einen kleinen Ruck als Abschluss­motivation für Sie: Stellen Sie sich einfach vor, es wäre nicht Karl Nehammer, sondern Herbert Kickl, der das alles zu verantworten hätte, und ihn könnten Sie mit einem Misstrauensantrag aus dem Amt bringen! (Heiterkeit und anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

14.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Beantwortung der Anfrage darf ich dem Herrn Innenminister das Wort erteilen. – Bitte.


14.23.20

Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen zu Hause oder unterwegs! (Ruf bei der FPÖ: Wie ist der 90 Euro ...?!) Es ist jetzt schon spannend, wenn der ehemalige Innenminister Herbert Kickl von Frus­tration spricht. Mein subjektiver Eindruck ist – Sie konnten sich heute davon selbst über­zeugen –, wir haben jetzt gerade sehr viel Frustration und gekränkte Eitelkeit erlebt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gerade als Innenminister außer Dienst müsste Herbert Kickl wissen, dass er heute hier vor Ihnen (in Richtung Abgeordnetenbänke weisend) und auch gerade vor Ihnen als Zuseherinnen und Zuseher, weil hier im Parlament ist ja bei Reden, wie wir sie gerade erlebt haben, oft auch sehr viel Inszenierung üblich, sehr oft die Unwahrheit gesagt hat. (Ruf bei der FPÖ: Das sagen gerade Sie! – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Das ist insofern erschütternd (Abg. Belakowitsch: Ja, Sie sind erschütternd! – Abg. Hafenecker: Das machen Sie seit einem Jahr bei jeder Pressekonferenz!), als das der Situation nicht gerecht wird.


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Wir haben tatsächlich eine der schwierigsten Situationen in der Zweiten Republik. (Abg. Belakowitsch: ... in der Bundesregierung!) Die Pandemie beherrscht große Teile unseres Lebens und viele Menschen sind davon betroffen (Ruf bei der FPÖ: Das Problem ist, ...!) – sei es, weil sie in ihrem Eigentum beschränkt sind und nicht ihrer normalen Geschäftstätigkeit nachgehen können (Abg. Belakowitsch: Wer ist dafür verantwortlich?), sei es, weil sie selbst durch eine Infektion betroffen sind, sei es, weil sie Menschen durch dieses Virus verloren haben. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Herr Innenminister außer Dienst, das ist tatsächlich eine sehr ernste und eine sehr schwerwiegende Situation, aber sich hierherzustellen, den moralischen Zeigefinger zu heben, hier groß zu tönen, den Kampf gegen den Islamismus zu führen, und mir Ver­sagen vorzuwerfen, halte ich deshalb für besonders erwähnenswert, weil gerade der Innenminister außer Dienst Herbert Kickl in einer beispiellosen Aktion in der Ge­schich­te der Zweiten Republik – das hat kein Innenminister davor getan! – eine laufende Operation gegen die Muslimbruderschaft und gegen die Hamas gefährdet hat (Abg. Belakowitsch: Geh bitte! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) und genau durch dieses Agieren bereit war, für diese politische Agitation, wie wir sie gerade gesehen haben, auch tatsächlich die Sicherheit der Republik zu gefährden. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Kickl: Die vier Toten werden Sie nicht los! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Machen Sie sich von den Aussagen betreffend ihre Glaub­würdig­keit selbst ein Bild! (Abg. Belakowitsch: Das machen die Leute, verlassen Sie sich darauf!)

Dann kommt noch der Vorwurf, dass wir uns in Richtung gefährliche Zeiten bewegen würden (Abg. Belakowitsch: O ja!), und es werden die Grund- und Freiheitsrechte zitiert. (Abg. Belakowitsch: Völlig richtig!) Um nur auch da wieder das Bild in ein richtiges Licht zu rücken (Ruf bei der FPÖ: 1934 ...!): Von 63 angemeldeten Versamm­lungen wurden 44 durchgeführt. (Abg. Belakowitsch: Ah ja?! – Abg. Kickl: Weil Sie euch nicht gepasst haben, ja! ..., das ist ja noch skurriler! – Weiterer Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Stimmt jetzt aber der in seiner Frustrations- und Wutrede geäußerte Vorwurf des Innenministers außer Dienst Herbert Kickl? – Ja, Herbert, wir kennen einander schon lange, ich sage dir eines (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz): Frust und Wut sind auch in der Opposition schlechte Ratgeber. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Aber parlamentarische Debatten und gerade Dringliche Anfragen haben ja auch den Sinn und Zweck, dass man Aufklärung leistet, nämlich insbesondere dann, wenn gerade ganz viele Nebeltöpfe gezündet worden sind, mit denen der Blick auf das Wesentliche verwehrt werden sollte. Wie wird denn eine Versammlung untersagt? Wie passiert das tatsächlich? – Nach der Anzeige einer Versammlung macht die Landespolizeidirektion Wien gemeinsam mit den Wiener Gesundheitsbehörden eine genaue Prüfung und gibt eine sogenannte Gefährdungsprognose ab, und wenn sich aus dieser Gefährdungs­prognose ableiten lässt, dass die Gesundheit der Menschen auf dem Spiel steht (Abg. Kickl: Jessas na!), dann wird diese Versammlung untersagt. (Abg. Kickl: Wie funk­tioniert übrigens eine Hausdurchsuchung?) Sie haben Herbert Kickl jetzt vielleicht nicht gehört, aber er hat gesagt: Jessas na! (Zwischenruf des Abg. Brückl.) – Das überrascht mich total, denn ich wusste gar nicht um seine Gläubigkeit. (Abg. Kickl: Doch, doch, aber im Unterschied zu deiner ist sie nicht aufgesetzt!)


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Das Entscheidende ist aber: Wissen Sie, was das wirkliche Problem dabei ist? – Hier wird den Behörden vom ehemaligen Innenminister Amtsmissbrauch unterstellt. (Abg. Schnedlitz: Nein, nein, Ihnen! – Abg. Belakowitsch: Ihnen! Ihnen!) Auch wenn die Abgeordneten jetzt im Chor – ich würde Sie ersuchen, noch lauter zu rufen, dann ver­stehen Sie vielleicht auch die Zuschauer zu Hause –, wenn die freiheitlichen Abgeord­neten jetzt auch behaupten, ich hätte das getan (Abg. Belakowitsch: Das haben Sie auch!), dann ist das die nächste Unwahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Nein!)

In Zeiten einer Pandemie und einer Verunsicherung haben diese Gruppen, die mit Verschwörungstheorien diese Unsicherheit noch verstärken, viel Platz – leider zu viel Platz. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese letzten Versammlungen, die wir gesehen haben, sind redlich beurteilt und untersagt worden. Jeder, der den Polizeipräsidenten von Wien kennt, weiß, dass er ein herausragender Verwaltungsjurist ist, der die Einzel­fallprüfung sehr genau nimmt und diesen Schritt nicht leichtfertig setzt. (Abg. Hafenecker: Warum stehen Sie dann nicht dazu?) Wenn dann tatsächlich untersagt wird und wieder das Agieren einer unheiligen Allianz aus Coronaleugnern und der FPÖ auf dem Rücken von unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern, die auch an dieser Veranstaltung teilnehmen, ausgetragen wird, dann haben wir tatsächlich ein Problem.

Bleiben wir aber wieder beim Faktencheck, Herr Innenminister außer Dienst: Ja, es waren tatsächlich Altneonazis dort und – stellen Sie sich vor! – auch die neuen Rechts­extremen. Sie haben noch in einem Facebook-Post dazu aufgefordert: Wenn Sie nicht dem Innenminister in die Falle gehen wollen, dann machen Sie doch einen Spazier­gang! – Aha! (Ruf bei der FPÖ: Das ist die Unwahrheit! – Abg. Belakowitsch: Das stimmt ja so überhaupt nicht! Das ist ja eine Lüge!) Schauen Sie sich das Posting an! Das kann jeder nachlesen (Abg. Belakowitsch: Das ist eine Lüge! – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz), auch wenn der Generalsekretär der Freiheitlichen jetzt herausruft. Er muss auch lauter rufen, denn die Menschen verstehen ihn nicht. (Abg. Belakowitsch: Das ist eine Lüge! – Abg. Kickl: Aber Sie kriegen eh Post von meinem Anwalt! – Abg. Stefan: Das ist die glatte Unwahrheit!)

Aber auch da: Warum macht er das? (Abg. Belakowitsch: Das wär’ jetzt aber schon genügend gewesen! – Abg. Hafenecker: ... seine ganze Diplomarbeit! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.) Aber vor allem: Was bedeutet es für den Dank, den Herr Innenminister außer Dienst Herbert Kickl jetzt gerade den Polizistinnen und Polizisten entgegengebracht hat?

Wissen Sie, was am Sonntag passiert ist (Abg. Belakowitsch: Die Veranstaltung war online!) – Herbert, du weißt es ganz genau (Abg. Kickl: Beantworte die Fragen!) –: Gewaltbereite Demonstranten (Ruf: Geh bitte! – Abg. Belakowitsch: Wo?) haben Polizisten verletzt. – Wo war das „Geh bitte!“ jetzt? (Abg. Belakowitsch: Die sind gestolpert bei den Schienen!) – Ah? Macht nur eure Witze auf dem Rücken der Polizis­ten! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Hör’n S’ auf mit Ihrem Schmäh!)

Die Wahrheit tut weh (Abg. Stefan: Die Wahrheit tut gut!): Es wurde ein Beamter bei einer Identitätsfeststellung (Unruhe im Saal – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen) von einem der Aktivisten und Organisatoren dieses „Spaziergangs“ zu Boden gerissen (Abg. Belakowitsch: Treten Sie zurück! – Zwischenruf des Abg. Kickl), in den Nacken getreten!

Und: Nein, Herbert, für die Polizistinnen und Polizisten war es kein Spaziergang! Und: Ja, sie haben dem Rechtsstaat zum Durchbruch verholfen. (Abg. Kickl: Da hab ich anderes gehört!) Es gab über 1 700 Anzeigen, elf Festnahmen, und das aus gutem Grund (Abg. Stefan: ... zehn Anzeigen!): weil sie für die Sicherheit der Menschen


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eintreten (Beifall bei der ÖVP) und weil es leichtfertig ist, sich bei einer Versammlung nicht an die Sicherheitsmaßnahmen zu halten.

Ja, man kann wie Herbert Kickl ignorieren, dass wir in diesem Land Mutationen haben, die infektiöser sind als das Virus bisher. (Abg. Stefan: Tirol absperren!) Man kann die Tausenden Toten und die vielen Kranken, die schwere Verläufe haben, ignorieren, aber das ist Realitätsverweigerung. (Abg. Kickl: Man kann auch ignorieren, dass 99,9 Pro­zent anders reagieren!) Die Polizistinnen und Polizisten schützen das Leben der Öster­reicherinnen und Österreicher sowie der Menschen, die in Österreich leben. Sie schüt­zen auch die Grund- und Freiheitsrechte (Abg. Belakowitsch: Aber Sie nicht!), aber Grund- und Freiheitsrechte sind kein Selbstzweck. (Heiterkeit des Abg. Bösch. – Abg. Belakowitsch: Haha, das können ...!) Es gibt das Versammlungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit. (Abg. Bösch: Ah? ...!) In so einem Spannungsfeld der Grundrechte wird abgewogen, beurteilt (Abg. Hafenecker: Und deshalb haben Sie 2015 die Grenzen aufgemacht!?) und ja, wenn notwendig, auch gestraft – dann, wenn genau dieses Recht auf Gesundheit (Abg. Kickl: Gestraft habt ihr letztes Jahr auch schon!) in Gefahr ist! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Gestraft habt ihr letztes Jahr auch schon, mit demselben Argument!)

Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sagen, es sei eine launige Debatte, die hier gerade geführt wird. (Abg. Belakowitsch: Nein, das ist nicht launig!) – Das ist es nicht! (Abg. Belakowitsch: Das ist bitterernst!) Sie wollen negieren, dass dort Rechtsextreme waren, Staatsverweigerer, Hooligans, Altneonazis (Heiterkeit bei der FPÖ – Ruf bei der FPÖ: ÖVPler! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Kickl), und bekla­gen sich dann noch, dass erwähnt und gesagt wird, dass Verharmlosung der Verbrechen des Dritten Reiches betrieben wurde, indem Judensterne getragen wurden. Und ja, diese Vergehen werden alle geahndet, denen wird polizeilich nachgegangen, denn das ist in einem freien Rechtsstaat, in einer Demokratie nicht zu tolerieren. (Ruf bei der FPÖ: Das ist Ihr Problem!)

Und ja, wenn der Klubobmann der FPÖ sich mit einer Organisatorin hinstellt (Abg. Belakowitsch: Die sind gesessen! – Abg. Amesbauer: Einer ÖVP-Wählerin! Einer ehemaligen Kurz-Wählerin! – Abg. Belakowitsch: Die beim letzten Mal Kurz gewählt hat! – Ruf bei der FPÖ: Die zum letzten Mal Kurz gewählt hat!), die eine Bewegung vertritt, die sich „Österreich ist frei“ nennt, dann ist das tatsächlich ein surreales Bild! (Abg. Wurm: Ja, Ihrer Meinung nach! Abg. Belakowitsch: Die wählt Sie nie wieder!) Diese Worte stammen von Leopold Figl (Abg. Wurm: Da sind wir nicht mehr!), wurden gesprochen nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages, als Österreich seine Freiheit erlangt hat (Abg. Wurm: Die verteidigen wir in Österreich!) – nachdem es zuvor besetzt war und davor im Naziterror (Abg. Amesbauer: Was hat das mit der Demo zu tun?! – Abg. Deimek: Was hat das mit euren Spendern zu tun? – Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ) unzählige Millionen Menschen als Opfer zu beklagen waren! Dieses Zitat „Österreich ist frei!“ zu missbrauchen, und das neben einem Klubobmann der Frei­heitlichen Partei, einer demokratisch legitimierten Partei hier im Hohen Haus (Abg. Belakowitsch: Der Präsident schläft! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), das ist tatsächlich zynisch, das ist tatsächlich surreal! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen. – Abg. Kickl: Nur weiter so!)

Sie haben auch völlig recht: Die Bürgerinnen und Bürger, die ihrem Protest ganz normal Ausdruck verleihen wollen, haben tatsächlich das Recht, nicht von solchen Gruppen missbraucht zu werden. Sie haben tatsächlich das Recht, dass ihre Sorgen ernst ge­nommen werden. (Ruf bei der FPÖ: Darum verbieten wir’s! – Abg. Belakowitsch: Ja machen Sie einmal!) Genau das ist der Punkt, warum wir mit dem Thema Versamm­lungsfreiheit sorgsam umgehen müssen. (Abg. Kickl: Nein, nicht sorgsam! Nicht sorgsam! – Abg. Belakowitsch: Und warum dürfen sie dann nicht demonstrieren? –


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Abg. Schnedlitz: Sie sind der Erste, der eine politische Kundgebung untersagt!) Es stellt sich die Frage: Was bedeutet das für die Zukunft? (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)  Man hört es an den Zwischenrufen – Sie zu Hause leider nicht –: Offensichtlich ist die Lernkurve der Freiheitlichen Partei und ihres Klubs hier nach wie vor flach.

Es lohnt sich nicht, Öl ins Feuer zu gießen! Genau in einer Situation wie der, in der wir jetzt gerade leben, in einer Zeit, in der so viele Menschen in einer schwierigen Situation sind (Abg. Rauch: Die Sie verursacht haben! – Ruf bei der FPÖ: Die haben Sie ver­ursacht!), braucht es Besonnenheit, braucht es Klarheit und Unterstützung derer, die in Not geraten sind (Abg. Rauch: Schämen Sie sich!), eines aber braucht es nicht (Abg. Rauch: Herr Minister, setzen Sie sich endlich! Das ist ja ein Blödsinn!): Verunsicherung, Verschwörungstheorien und Menschen in Geiselhaft zu nehmen, die tatsächlich ihrer Sorge Ausdruck verleihen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steger: ... 10 000 Mann eine Verschwörungstheorie?!)

Die Verfassung ist ein hohes Gut! Die Polizistinnen und Polizisten stehen dazu, die Grund- und Freiheitsrechte zu verteidigen, sie zu schützen (Abg. Belakowitsch: Die Polizisten schon, aber Sie nicht!), und ja, in der Ausgewogenheit und der Notwendigkeit, wie es Grundrechte verdienen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steger.) Sorgen wir hier im Hohen Haus gemeinsam dafür – Sie sind die gesetzgebende Körperschaft (Abg. Belakowitsch: Die Sie missbrauchen!) –, dass in einer Pandemie mit Verantwortung, Augenmaß und Vernunft diskutiert und gesprochen wird! (Abg. Hafenecker: Sie lassen ... Verfassungsbrüche zu!) Ermutigen wir nicht die Ränder der Gesellschaft, solche Situationen auszunutzen, um die Sicherheit in diesem Land zu destabilisieren (Abg. Kickl: Inzwischen sind jetzt Sie der Rand der Gesellschaft!), hier Unfrieden zu stiften und die Menschen weiter zu verunsichern! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Rössler und Voglauer.)

Ich komme jetzt zur Beantwortung der Fragen. (Abg. Belakowitsch: Zeit wird’s! Und bleiben Sie bei der Wahrheit!)

Zu den Fragen 1 bis 6:

Für den 30. Jänner 2021 wurden 14 Versammlungen angemeldet, davon wurden zehn Versammlungen untersagt. Bei allen untersagten Versammlungen waren die Gründe die Gefährdung des öffentlichen Wohls und der Gesundheit.

Für jene Versammlungen, die nicht untersagt wurden, lagen keine Untersagungsgründe vor. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Zu den Fragen 7 bis 12:

Für den 31. Jänner 2021 wurden 14 Versammlungen angemeldet, davon wurden zwölf Versammlungen untersagt. Bei allen untersagten Versammlungen waren die Gründe die Gefährdung des öffentlichen Wohls und der Gesundheit.

Für jene Versammlungen, die nicht untersagt wurden, lagen keine Untersagungsgründe vor. (Ruf bei der FPÖ: Das hätte der Putin auch nicht anders ...!)

Zu den Fragen 13 bis 19:

Es wird keine Anzeigenstatistik zu spezifischen Tatorten wie dem Ring geführt. Ins­gesamt gab es in Wien an diesem Tag im Zuge dieser Versammlung 1 769 Anzeigen. Es kam zu insgesamt elf Festnahmen, davon neun nach der Strafprozessordnung und zwei nach dem Verwaltungsstrafgesetz. Es gab keine Weisungen, Personen festzuneh­men oder zu verhaften.


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Zu den Fragen 20 bis 26:

Die Versammlungsbehörde, im Konkreten hier die LPD Wien, ist für die Prüfung jeder Versammlungsanzeige zuständig. Nach intensiver Prüfung und Einholung der Expertise des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien würde die Abhaltung der geplanten Versamm­lung jedenfalls eine Gefährdung im Hinblick auf das öffentliche Wohl darstellen. Grund dafür ist, dass zu erwarten war, dass an der Versammlung der FPÖ mehrere Tausend Personen teilnehmen und erfahrungsgemäß ein Großteil der Teilnehmer nicht den vorgeschriebenen MNS – sprich: den Mund-Nasen-Schutz – tragen würde. (Abg. Kickl: Das hält nie! Das hält nie!) Die Einhaltung des verordneten Mindestabstandes von zwei Metern zwischen den einzelnen Versammlungsteilnehmern ist bei einer derartigen Großversammlung schlichtweg unmöglich. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Kickl: Das geht in der U-Bahn auch nicht!) Somit wurde die Versammlung aus Gründen des öffentlichen Wohls untersagt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Steger. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Es gab auch hier keine Weisungen des Bundesministeriums für Inneres. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zu den Fragen 27 bis 33:

Für die Untersagung dieser Versammlung waren dieselben Gründe wie eben erwähnt maßgeblich. Auch diesbezüglich gab es keine Weisungen des Bundesministers für Inneres.

Zu den Fragen 34 bis 39:

Nein, es gab diesbezüglich keine Weisungen aus dem Bundesministerium für Inneres.

Zu den Fragen 40 bis 47:

Das ist jetzt übrigens der Punkt, zu dem gerade der Innenminister außer Dienst Kickl behauptet hat, der Parlamentsrampensturm sei nicht wahr, würde nicht den Tatsachen entsprechen. (Abg. Kickl: So ist es ja auch! Ist ja auch so!) Der Einsatzabschnitt Auf­klärung meldete um 13.43 Uhr, dass aus der Menge heraus mitgehört wurde, dass das Ziel der Demonstranten die Rampe des Parlaments sei. (Abg. Kickl – seine Hände vor dem Gesicht zusammenschlagend –: Die Baustelle! Um Gottes willen! Es ist so lächerlich! – Abg. Belakowitsch: Jetzt wird es peinlich! – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ein dementsprechendes Funkprotokoll liegt der LPD Wien vor. Polizeikräfte waren beim Parlament ausreichend vorhanden, um jegliches Eindringen in den Bau­stellenbereich verhindern zu können. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Somit konnte ein Vordringen auf das Gelände verhindert werden. Es kam zu keinen Anzeigen oder Festnahmen. (Abg. Stefan – erheitert –: Verschwörungstheorie! – Weite­rer Ruf bei der FPÖ: Verschwörungstheorie!)

Zu den Fragen 48 bis 50:

Der geschilderte Sachverhalt ist den polizeilichen Aufzeichnungen und Unterlagen bis­lang nicht zuordenbar. Es liegt auch keine Anzeige in diesem Zusammenhang vor. Während des gesamten Einsatzes waren für Journalisten sogenannte Kontaktbeamte vor Ort.

Zu den Fragen 51 bis 59:

Der Aktivist wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen. Die Festnahme war weder geplant noch angeordnet. Der genaue Hergang der Festnahme ist Gegenstand des Ermittlungsaktes. Weiters werden ihm Verstöße gegen die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zur Last gelegt. Es wurde der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht nach § 246 Strafgesetzbuch mitgeteilt. Das Mobiltelefon wurde nach § 110 StPO sichergestellt. (Abg. Belakowitsch: Wegen Verstoßes gegen COVID-19 nehmen Sie ihm das Telefon ab?! – Heiterkeit des Abg. Wurm.) Der Rechtsanwalt des


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Aktivisten, der auch bei seiner Festnahme anwesend war, war später telefonisch nicht erreichbar. Den rechtsanwaltlichen Journaldienst nahm der Aktivist nicht in Anspruch. (Abg. Belakowitsch: Verstoß gegen COVID-19, und Sie nehmen ihm das Telefon ab!)

Bei der Amtshandlung wurde massiver Widerstand gegen die einschreitenden Beamten geleistet. Es kam zu mehreren schwereren Verletzungen von Polizistinnen und Poli­zisten. (Abg. Belakowitsch: Ja, die sind in den Schienen hängen geblieben!)

Zu den Fragen 60 bis 62:

Derartige Aufrufe sind nicht polizeilich dokumentiert.

Zu den Fragen 63 und 64:

Eine derartige Empfehlung wurde im Rahmen des Parteiengehörs behauptet. Das durchgeführte Beweisverfahren hat aber ergeben, dass diese Versammlung bloß eine sogenannte Strohmänneranzeige war, übrigens eine sehr oft jetzt angewandte Taktik, um die Polizeieinsatzkräfte auseinanderzuziehen. (Abg. Kickl: Ah, ja! Jetzt ist dann alles Strohmann! Sagts gleich, dass überhaupt nichts mehr geht, was euch nicht passt!) Deshalb wurde auch diese Versammlung untersagt.

Zur Frage 65:

Nein. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ist eine Untersagung einer Ver­sammlung nur Ultima Ratio. Eine bloße allgemeine Befürchtung, es werde zu einer Gefährdung des öffentlichen Wohles kommen, reicht für sich alleine noch nicht aus, um die Untersagung zu rechtfertigen. (Abg. Kickl: Ja, eben! Deswegen waren das alles Sie! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Behörde hat ihre Prognoseentscheidung, so wie auch im konkreten Fall, aufgrund von konkret festgestellten, objektiv erfassbaren Umständen getroffen. (Abg. Belakowitsch: Festgestellt kann es nicht sein! ...!) Im Regelfall ist eine derartige Unterscheidung geschulten Polizeikräften zuzumuten. Bei insgesamt 10 000 Demonstrationsteilnehmern gestaltete sich diese Aufgabe durchaus herausfordernd.

Zu den Fragen 67 und 68:

Eine Vielzahl von Personen, welche aus den jeweiligen Szenen polizeilich bekannt sind, sind bei diesen Veranstaltungen de facto aufgetreten. Dies wird unter anderem durch die Gefahrenanalyse des Staatsschutzes sowie durch Einsatzberichte belegt. Bei Alt­neonazis, Hooligans, Rechtsextremisten handelt es sich nicht um in sich geschlossene Personengruppen, die Angabe genauer Mitgliederzahlen ist daher naturgemäß nicht möglich.

Zu den Fragen 69 bis 72:

Nein.

Zu den Fragen 73 und 74:

Die verfassungsrechtliche Expertise im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht ist im Ressort sowie auch bei den zuständigen Landespolizeidirektionen selbst vorhanden. Sie fand Eingang in den Umsetzungserlass Richtlinie Versammlungen Covid-19 vom 22. Jänner 2021.

Zu den Fragen 75 und 76:

Der 2-Meter-Abstand macht Versammlungen nicht grundsätzlich oder per se unmöglich. Der Grund für die Untersagung ist in Übereinstimmung mit der EMRK nicht die drohende Ver­letzung einer Verwaltungsvorschrift, sondern die Gefährdung der Gesundheit, also eben­falls eines Grundrechtes, das ebenso zu schützen ist. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

14.43



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Sie ersuchen, auch in den Zwischenrufen doch einigermaßen die Lautstärke der Redner nicht zu übertönen. Man hört Sie im Übertragungsbereich nicht, und die Zuseher können das dann auch nicht verifizieren. Melden Sie sich zu Wort, dann können wir das auch klar in einer guten Diskussion abführen! – Danke schön. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte.


14.44.52

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie sprechen hier von einer todernsten Lage, in der wir uns befinden. – Ja, natürlich, aber inzwischen ausschließlich aufgrund der Coronapolitik dieser Bundesregierung und nicht mehr aufgrund des Virus selbst. (Beifall bei der FPÖ.) Es hat immer geheißen, die Maßnahmen dürfen nicht mehr schaden als das Virus selbst. Diese Linie haben Sie längst überschritten.

Sie reden hier von einem Kampf gegen den Islamismus, den Ex-Innenminister Kickl nicht geführt hätte. Da kann man nur lachen, dass Sie sich trauen, das in den Mund zu nehmen. (Ruf: Das BVT zerstört!) Sie haben einen Terroranschlag Anfang November verschlafen, weil Sie ausschließlich mit der Verfolgung von Coronagefährdern, wie Sie sie genannt haben, beschäftigt waren, von harmlosen Menschen, die irgendwelche absurden Abstandsvorschriften nicht eingehalten haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Zarits schüttelt den Kopf.)

Sie reden hier von einer objektiven und sachlichen Gefährdungsprognose, die von den Behörden im Vorfeld von Versammlungen vorzunehmen wäre. – Ja, so sollte es sein! Ich zitiere Sie: „Ich habe den Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit beauftragt, [...] alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Untersagung auszuschöpfen.“ (Abg. Kickl: Na was heißt das?) Na sehr objektiv und sachlich ist die Gefährdungsprognose, die dann von den Beamten gemacht wird (Beifall bei der FPÖ), wenn sie vorher schon so beeinflusst werden, mit dieser Ihrer Aussage, die so viel heißt wie: Untersagt es!

Sie reden hier ausschließlich von Rechtsextremen, von Rändern der Gesellschaft. – Das finde ich ungeheuerlich als Bezeichnung für all diese Menschen (Zwischenruf des Abg. Strasser), für die Tausenden, die da auf die Straße gehen, von denen ich mit so vielen gesprochen habe: Familien, Eltern, die sich große Sorgen um ihre Kinder machen, Unternehmer, denen die Existenz entzogen wurde, alte Menschen, die sich gegen das Social Distancing wehren, und so weiter. Die alle verunglimpfen und verleumden Sie und das ist zutiefst undemokratisch! (Beifall und Zwischenrufe bei der FPÖ.)

All diese lächerlichen und unhaltbaren Vorwürfe, die Sie hier äußern, gegen Ex-Innenminister Herbert Kickl, gegen Abgeordnete, gegen die FPÖ, gegen die Teilnehmer dieser Demos oder andere Menschen, die Ihre Politik kritisieren: Mir kommt das alles so vor wie die verzweifelten Schläge eines Boxers in einem zu Ende gehenden Boxkampf, der aber nicht mehr den Gegner trifft, sondern nur mehr abseits vom Gegner ins Nirwana eintaucht. Sie wissen aber schon, dass diese Schläge die meiste Energie, die meiste Kraft kosten und dann zum K. o., in Ihrem Fall zum Misstrauensantrag, führen? (Beifall bei der FPÖ.)

Nur zur Klarstellung: Es steht uns allen zu, das Verhalten der Regierung zu kritisieren. Das ist auch Sinn des Versammlungsrechts. Sie wollen Regierungskritik unterbinden, das war vom ersten Tag der Coronapolitik an so. Es ging um die Einschränkung der individuellen Meinungsäußerungsfreiheit. Jetzt geht es um die kollektive Meinungsäuße­rungs­freiheit im Rahmen des Versammlungsrechts. Es geht nur darum, Kritik an der Regierung zu unterbinden, und das soll übertüncht werden mit all dem Gerede von Sturm


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aufs Parlament, Hetze, Aufstachelung, Rändern der Gesellschaft. Sie wollen Regie­rungs­kritik unterbinden – das ist grundrechtswidrig, das widerspricht unserer Verfas­sung.

Gut 150 Jahre besteht das Versammlungsrecht als unantastbares Verfassungsrecht der Bürger; das steht im Staatsgrundgesetz, wurde dann auch in die EMRK aufgenommen. Es ist die Freiheit der Menschen, sich in der Öffentlichkeit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit zu versammeln und da politische Botschaften hinauszukom­muni­zieren.

Und wissen Sie, was Ihre Aufgabe ist, die Aufgabe vom Innenminister abwärts, von den Sicherheitsbehörden? – Sie sind zuständig dafür, den ungestörten Ablauf der Versamm­lung zu garantieren. Davon haben Sie offensichtlich noch nichts gehört (Heiterkeit des Abg. Bösch), denn wenn Sie im Vorfeld schon Stimmung gegen die Teilnehmer machen, Gewaltakte herbeireden, kann man nicht davon reden, dass Sie einen friedlichen Ablauf garantieren wollen.

Grundrechte bestehen auch in Krisenzeiten beziehungsweise gerade in Krisenzeiten. Davon hat diese Bundesregierung auch noch nicht viel gehört. So, wie Sie mit den Grundrechten der Bürger umgehen, möchten Sie nun auch verhindern, dass sich die Bürger zum Protest gegen die Grundrechtseinschränkungen versammeln und ihre Kritik äußern. Regierungskritik, ja, ist unangenehm, das ist aber bitte ein immanenter Bestand­teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit; das ist halt für die Regierung nicht angenehm. (Beifall bei der FPÖ.)

Es hat 150 Jahre funktioniert – dann kamen diese Bundesregierung und Innenminister Nehammer, jetzt funktioniert nichts mehr. Teilnehmer an den Versammlungen werden im Vorfeld schon verunglimpft, verleumdet, Gewaltakte werden herbeigeredet.

Ich darf Sie nur darauf aufmerksam machen, dass das Versammlungsrecht natürlich auch eingeschränkt werden kann, dies ist aber äußerst restriktiv handzuhaben, weil das Versammlungsrecht ein zentrales Recht auf politische Teilhabe ist. Präventive Unter­sagungen sind äußerst heikel.

Weil da vom Gesundheitsschutz gesprochen wird: Man kann bitte nicht allgemein sagen, wegen des Gesundheitsschutzes dürfen die Versammlungen nicht stattfinden, sondern da geht es darum: Beweisen Sie in diesem Fall eine erhöhte Ansteckungsgefahr! Kommen Sie aber nicht mit den aussagelosen PCR-Tests daher, sondern: Wenn es eine erhöhte Verbreitung gibt, wo sind dann die Kranken, die Menschen mit schweren Verläufen, die im Krankenhaus sind und die das Gesundheitssystem zum Zusammen­brechen bringen? – Das wäre der einzige Grund dafür, dass man Versammlungen schon im Vorfeld untersagen könnte.

Nun betonen Sie in jeder Pressekonferenz, dass Sie sich ja im Vorfeld mit dem Gesund­heitsminister absprechen und sich auf seine Verordnungen verlassen. Dazu kann ich nur sagen: Um Gottes willen, Sie können sich doch nicht auf die Verordnungen von Gesundheitsminister Anschober verlassen! (Beifall bei der FPÖ.)

Nach einem Jahr Coronapolitik müssten Sie doch wirklich wissen, dass man das nicht kann – die sind verfassungswidrig, was unsere Grundrechte betrifft. Er hat bitte vor ein paar Tagen getwittert, dass er heuer aufgrund seiner Maßnahmen die Grippe ausgerottet hat! (Ruf bei der FPÖ: Ein Wahnsinn, völlig verrückt!)

Die FFP2-Masken-Pflicht wird verhängt, obwohl die EU davon abrät. Wir verlassen uns ausschließlich auf die PCR-Tests, obwohl die WHO davon abrät. Jetzt holt er schon die Intensivpatienten aus dem Ausland, damit er dann sagen kann, dass die Intensiv­sta­tionen voll sind und das Pflegepersonal überlastet ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Auf so jemanden verlassen Sie sich! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist die Basis für die


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schwersten Grundrechtseingriffe in der Zweiten Republik! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Zum Fremdschämen!)

So geht das nicht, diese Versammlung hätte niemals untersagt werden dürfen, auch die künftigen dürfen nicht untersagt werden. Das Einzige, was Sie sich vom Gesundheits­minister besorgen sollten, ist ein Zettel, ein Papier, auf dem genau draufsteht: Wie war das bei den vergangenen Versammlungen? Wie viele Menschen sind danach an Corona erkrankt und im Krankenhaus gelandet? – Das haben Sie nicht, daher kann ich nur sagen: Nichts in dieser verrückten Welt ist von Dauer – ich denke, auch Ihre Amtszeit nicht. – Für die Freiheit! (Beifall bei der FPÖ.)

14.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mahrer. – Bitte.


14.52.22

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Rauch: Jetzt redet der Mahrer auch schon zurück! – Abg. Hafenecker: Haben Sie Ihre Diplomarbeit mit? – Abg. Belakowitsch: Wie schaut es mit Ihrer Arbeit aus?) Herr Bundesminister! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die heutige Sondersitzung verdanken wir einem Mann, und das ist Herbert Kickl (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) – Klubobmann Herbert Kickl, der Regierungs­mitglieder beleidigt, sie als Rechtsbrecher bezeichnet und ihnen unter anderem das Quälen von Kindern unterstellt. (Abg. Belakowitsch: ... die Wahrheit ist den Menschen zumutbar! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kickl, seien Sie mir nicht böse, aber: In Ihrer Frustration überspannen Sie immer mehr den Bogen! (Beifall bei der ÖVP.)

Sie werfen unserem Innenminister Karl Nehammer unter anderem vor, er würde De­monstranten pauschal als Coronaleugner, als Extremisten, als Verschwörungs­theore­tiker abtun. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Herr Kickl, niemand hat behauptet – niemand! –, dass alle Teilnehmer an den Demonstrationen radikalen Gruppierungen angehören, aber bitte schauen Sie sich doch einmal die Bilder an! Schauen Sie sich die Bilder mit den Judensternen an! (Abg. Michael Hammer – in Richtung FPÖ –: Mit Ihren Abgeordneten drauf!) Schauen Sie sich die Transparente an! Die Teilnahme von Küssel, Sellner und Co, der Identitären, der Rechtsextremen (Zwischenrufe bei der FPÖ) – auch durch den Wiener Polizeipräsidenten bestätigt –, das sagt vieles aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steger und Hafenecker.)

Herr Kickl, Sie bringen keinerlei Lösungsvorschläge zum Schutz der Menschen in Öster­reich vor dieser Pandemie. (Abg. Kickl: Machen Sie es wie die Schweden!) Sie reden alles schlecht und – dieses Gleichnis ist heute schon mehrfach gefallen (Zwischenrufe bei der FPÖ) – Sie gießen einfach nur Öl ins Feuer, deshalb agieren Sie in dieser Republik bereits als Brandstifter. (Beifall bei der ÖVP.)

Ihre Strategie, Herr Klubobmann, ist ja ziemlich simpel: Negieren wir einfach das Virus, lehnen wir alles ab, was uns dabei helfen kann, aus dieser Pandemie zu kommen, denn damit ist gutes politisches Kleingeld zu wechseln! – Herr Kickl, das ist verantwortungslos! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Herr Mahrer, Sie sind nicht ganz auf der Höhe der Zeit!)

Herr Klubobmann, ich bin noch immer bei Ihnen. (Abg. Kickl: Ähnlich substanziell wie Ihr Studium!) Der Innenminister, sagen Sie, habe Demonstrationen verboten, und das Verbot der Kundgebungen am Wochenende sei verfassungswidrig. (Ruf bei der FPÖ:


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So ist es!) Noch einmal zu den Fakten, weil es heute mehrmals angesprochen worden ist: Die Wahrheit ist, dass bei diesen Kundgebungen die zuständige Versammlungs­behörde – nicht der Innenminister, sondern die Landespolizeidirektion Wien – eine ge­naue Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und der Verlet­zung anderer Grundrechte zu treffen hat. Konkret waren es in diesem Fall Gesundheit und Leben.

Sie wissen es ganz genau: Die Landespolizeidirektion Wien hat es sich nicht einfach gemacht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie hat den Gesundheitsdienst der Stadt Wien miteinbezogen, und dieser hat gesagt: Ja, es ist aufgrund der jüngsten Erfahrungen davon auszugehen, dass der Mund-Nasen-Schutz von vielen Teilnehmern nicht ge­tragen werden wird und dass die Abstandsregeln gar nicht eingehalten werden können. (Abg. Kickl: Wenn Sie einen Nachweis gehabt hätten, stünde er in der Untersagung!)

Der Gesundheitsdienst, Herr Klubobmann und sehr geehrte Abgeordnete, kam daher zu dem Schluss, dass die Durchführung einer derartigen Veranstaltung das öffentliche Wohl gefährden würde. In diesem Fall, Frau Dr. Fürst, ist die Behörde verpflichtet (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), diese Versammlung wegen der Gefährdung des öffentlichen Wohls – in diesem Fall konkret des Lebens und der Gesundheit – zu untersagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, das hat also nicht der Innenminister gemacht, das hat die Landespolizeidirektion Wien gemacht, und das ist eine sehr richtige und rechtmäßige Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP.)

Wissen Sie, dass dann trotzdem so viele Menschen zu dem ersatzweise angekündigten Spaziergang gekommen sind, bei dem fünf Polizisten verletzt wurden, haben auch Sie, Herr Kickl, zu verantworten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Sie haben den teilweise rechtsradikalen Teilnehmern – es ist eigentlich unfassbar (Abg. Kickl: ... ein Fall für Kottan! – weiterer Zwischenruf bei der FPÖ) – Ihre Anwesenheit und Ihre Rede schon im Vorfeld als Ihr inneres Anliegen angekündigt, und Sie haben im Wissen um die behördliche Untersagung auch noch zu diesem Spaziergang ermutigt. Sie haben da­durch die behördlichen Maßnahmen unterlaufen – massiv unterlaufen –, und das als ehemaliger Innenminister. (Abg. Kickl: Ist Spazierengehen auch verboten?) Herr Kickl, das ist ein Skandal, und auch das ist verantwortungslos! (Beifall bei der ÖVP.)

Seriöse Verantwortung beim Thema Sicherheit schaut anders aus. Bei Innenminister Karl Nehammer, bei den Führungskräften und bei den über 1 000 Polizistinnen und Polizisten, die das am Wochenende in Wien hervorragend gelöst haben, können wir uns nur herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Von Ihnen, Herr Kickl, gibt es dagegen eigentlich – auch in Ihrem heutigen Beitrag – keine Lösungen, keine konstruktiven Beiträge, aber dafür gibt es jede Menge haltlose Anschuldigungen, unwahre Behauptungen und Beleidigungen, gepaart mit Verschwö­rungs­theorien. Das ist gefährlich! (Abg. Belakowitsch: ... ein Teil der Lösung beim Innenminister!)

Eines noch, Herr Kickl: Vor kurzer Zeit – Sie erinnern sich wahrscheinlich – haben Sie noch die Einschränkung des Demonstrationsrechts gefordert und wollten auch Aus­län­derdemos in Wien verhindern. (Abg. Kickl: An Einkaufssamstagen! Ist ja alles zu!) Erinnern Sie sich noch? Das (eine Tafel, die Abgeordneten Kickl und mehrere Schlag­zeilen zeigt, in die Höhe haltend) war noch der Herr Kickl von vor einiger Zeit. (Abg. Kickl: ... keine Geschäfte offen haben!) Wenn aber die Wiener Polizei aufgrund der Expertise des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien eine Kundgebung wegen Gefähr­dung des öffentlichen Wohls untersagt (Abg. Belakowitsch: Am Heldenplatz sind keine Geschäfte!), dann verlangen Sie eine Sondersitzung und stellen einen Misstrauens­antrag gegen diesen Innenminister. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kickl, Sie haben jede Glaubwürdigkeit verloren! (Beifall bei der ÖVP.)


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Ich habe aber eine Idee: Statt den Innenminister zum Rücktritt aufzufordern, Herr Kickl, überlegen Sie es sich und treten Sie doch einfach selber zurück! Sie würden damit nicht nur der Freiheitlichen Partei, die sich, wie ich höre, schon in mehrere Fraktionen teilt, helfen (Zwischenrufe bei der FPÖ), sondern Sie würden auch der Republik Österreich einen guten Dienst erweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Schluss: Ich bin sehr, sehr dankbar dafür, dass unsere gemeinsame Bundes­regierung und unser Innenminister Karl Nehammer alles dafür tun (Abg. Rauch: ... ÖVP, ... Gleisdorf! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), uns sicher aus dieser großen Pandemie, der größten Gesundheitskrise der letzten hundert Jahre, zu führen. Das ist nicht immer einfach, da gibt es Herausforderungen, und nur dann, wenn ein Innen­ministerium mit Besonnenheit, Konsequenz und Kompetenz geführt wird (Zwischenruf des Abg. Hafenecker), lassen sich diese Herausforderungen meistern. Und dafür ist Karl Nehammer der Garant! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: ... beste Polizeipräsident aller Zeiten! Beamtendenunziant! – Ruf bei der FPÖ: Maske nicht vergessen, sonst müssen wir Sie anzeigen!)

14.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


14.59.23

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! 13 Monate Karl Nehammer als Innenminister, 13 Monate Skandale, 13 Monate Behördenversagen, Härteentscheidungen gegen Kinder, Eingriff in hart erworbene Grundrechte – das ist die Kurzzusammenfassung im wahrsten Sinne des Wortes.

Herr Bundesminister, so geht es nicht weiter! Herr Bundesminister, es ist an der Zeit, dass Sie gehen! Da Sie das nicht von selbst tun, werden wir heute einen entsprechenden Antrag einbringen, damit es geschieht! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Bundesminister, Sie haben es zu verantworten – und das ist eine ganz schwere Verantwortung, das sage ich Ihnen –, dass Kinder, die in Österreich geboren wurden, die in Österreich aufgewachsen sind, die in Österreich ihr soziales Umfeld haben und in Österreich in die Schule gegangen sind, in den frühen Morgenstunden kompromisslos abgeschoben wurden. Sie haben es zu verantworten, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die diesen Kindern helfen wollten, von der  und von Hun­destaffeln weggebracht wurden. Junge Menschen, Kinder, die in ihrem Leben nie etwas verbrochen haben, sind plötzlich mit der Polizei konfrontiert worden. Sie müssen plötzlich erleben, dass all das, woran sie glauben, was sie für gut halten, was sie für richtig halten, in diesem Land verloren geht. Das ist etwas, was ich keinem Kind wünsche!

Ich frage mich, Herr Nehammer: Warum haben Sie das so gemacht? Ist Ihnen das Schicksal dieser Kinder so egal? – Ich denke, das lässt sich ganz einfach beantworten, wenn man verfolgt, was diese Bundesregierung eigentlich immer gemacht hat, wenn es für sie schwierig geworden ist, wenn es für Herrn Kurz schwierig geworden ist: Sie haben irgendetwas gesucht, eine Aktion, um von den Fehlern dieser Bundesregierung in der Covid-Krise abzulenken. Sie haben versucht, auf dem Rücken von Kindern Parteipolitik zu machen, Herr Nehammer, und das ist etwas, was wir zutiefst ablehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Genauso haben Sie bei anderen Kindern entschieden, nämlich bei den Kindern – und nicht nur bei jenen –, die derzeit noch immer in Lesbos im Dreck vegetieren. Anstatt diesen Kindern eine Zukunft zu bieten, haben Sie wieder einmal Show gemacht. Sie


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haben Hilfsgüter mit einer Hercules-Maschine hingeflogen, haben sich fotografieren lassen, das Problem ist aber: Diese Hilfsgüter sind immer noch nicht bei den Kindern angekommen! Die Fotos sind da, die Hilfsgüter aber sind nicht dort! – Das ist auch eine Politik, die abzulehnen ist, Herr Nehammer. (Beifall bei der SPÖ.)

Vor einiger Zeit wurde die ÖVP leider auf die Versammlungsfreiheit aufmerksam – ich kann es nicht anders beschreiben. – Wissen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, Herr Nehammer, dass diese Versammlungsfreiheit eines der am härtesten erkämpften Grundrechte in unserem Land ist, die massiv abgesichert sind, für die Menschen gestorben sind, für die Menschen ermordet wurden, weil sie sich für diese Versammlungsfreiheit eingesetzt haben?

Ja, ich bin der Meinung, Demonstrationen müssen auch in Pandemiezeiten stattfinden können. Es ist Aufgabe der Behörden – am Ende des Innenministers –, die Bedingungen festzulegen, damit sie stattfinden können, und auch dafür geradezustehen, dass diese Bedingungen eingehalten werden.

Wir hätten uns dieses Chaos vom letzten Sonntag erspart, geschätzte Damen und Herren, wenn es da einen vernünftigen Umgang gegeben hätte, wenn vernünftige Amts­handlun­gen gesetzt worden wären. Herr Bundesminister, es ist halt das geschehen, was bei dieser Bundesregierung immer geschieht: Das Land wird gespalten. Es gibt jene, die gegen einen sind, und jene, die für einen sind. Sie sind keine Regierung, die zusam­menführt, Sie sind eine Regierung, die spaltet, und, Herr Bundesminister, mit den Maß­nahmen, die Sie getroffen haben, haben Sie das Ihre dazu beigetragen. So geht es sicher nicht weiter, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir geben Ihnen heute die Gelegenheit, zumin­dest einen Fehler, der begangen wurde, wiedergutzumachen, und ich appelliere wirklich an Sie, da mit uns zu gehen und mit uns zu stimmen. Wir werden einen Antrag einbrin­gen, der schon im Wiener Gemeinderat beschlossen wurde – mit einer großen Mehrheit, auch eine Regierungspartei der Bundesregierung hat mitgestimmt. Es geht darum, die Bundesregierung aufzufordern, sich zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und diese Kinder zurückzuholen. Da kann man doch nicht dagegen sein!

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berück­sich­tigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleibe­recht“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und diese grausamen Abschiebungen zurückzunehmen. Gerade auch – aber nicht nur – in einer Zeit der Pandemie mit einer hohen psychischen Grundbelastung für Kinder und Jugendliche stellen diese nächtlichen Abschiebungen einen extremen Härtefall dar, denn die besonders gut integrierten und schutzbedürftigen Personen werden einem hohen psychischen und physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bun­desregierung aufgefordert, die betroffenen Länder bzw. Gemeinden im Verfah­ren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden ver­pflich­tend anzu­hören, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung berücksich­tigen zu können.“

*****

Zum Schluss, geschätzte Damen und Herren: In einer Demokratie ist das Recht auf freie Meinungsäußerung ein hohes Gut, und ich bin froh, wenn sich Menschen frei äußern


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 52

und auch diese Bundesregierung – auch Sie, Herr Bundesminister – kritisieren. Auch Ihr Koalitionspartner hat das gemacht.

Wir Abgeordneten aber haben noch ein zusätzliches Privileg: Wir können nicht nur unsere Meinung äußern, wir können auch zu dieser Meinung stehen und für diese Meinung aufstehen. Ich bin neugierig, wer heute für seine Meinung aufsteht und wer mutlos sitzen bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

15.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Ing. Reinhold Einwallner, Sabine Schatz, Ge­nossinnen und Genossen

betreffend Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Für die Freiheit - gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“

Die gegenständliche Dringliche Anfrage befasst sich mit Grundrechten, insbesondere dem Thema Versammlungsrecht, und dem Umgang von Innenminister Nehammer da­mit. Entscheidungen im Bereich von Grundrechten und insbesondere deren Abwägun­gen sind sensible Entscheidungen und erfordern hohes rechtliches Bewusstsein. Beides sind Herausforderungen, denen Innenminister Karl Nehammer nicht gewachsen ist. Abschiebungen von vulnerablen Personen – also insbesondere von Kindern – führen zu Spaltungen in der Gesellschaft. Teile der Zivilgesellschaft lehnen Abschiebungen vulne­rabler Personen aus menschenrechtlichen und humanitären Überlegungen ab. Dies führt dazu, dass es im Umfeld solcher Abschiebungen zu Versammlungen gegen diese Maßnahmen kommt. So passierte das auch bei den aktuellen Abschiebungen von Kindern in den letzten Tagen. Sowohl in Wien, wie auch in Innsbruck kam es zu Ver­sammlungen gegen diese Abschiebungen, die von der Polizei mit extremer Härte beantwortet wurden. Gegen demonstrierende Schülerinnen und Schüler wurde die WEGA und eine Hundestaffel eingesetzt. Sitzblockaden wurden unter Einsatz von Gewalt aufgelöst. Es wäre daher notwendig, die Zivilgesellschaft oder Vertreter dersel­ben in solche Entscheidungen einzubinden, um Versammlungen und Gewalt gegen De­monstrierende zu verhindern oder unnotwendig zu machen. Dieser Antrag will daher einerseits das humanitäre Bleiberecht stärken und fordert andererseits die Einbindung der betroffenen Länder bzw. Gemeinden in welchen die abzuschiebenden Personen lebten, in diese sensiblen Abschiebungsentscheidungen.

Im konkreten: In der Nacht von 27. auf 28. Jänner 2021 wurden diversen Medien­berichten zufolge drei Wiener Schülerinnen und Familienangehörige nach Georgien bzw. Armenien abgeschoben.

Die betroffenen Kinder sind nicht nur in Wien aufgewachsen, sie wurden auch in Wien geboren, sprechen fließend Deutsch und sind bestens integriert. Vergangene Woche durften sie noch Wiener Bildungseinrichtungen besuchen und über Nacht wurden sie in Länder abgeschoben, die sie bestenfalls aus Urlaubsreisen kennen. Wie gut diese Kin­der integriert sind, wird durch das intensive Bemühen ihrer LehrerInnen und MitschülerIn­nen belegt, die eine Abschiebung der Kinder zu verhindern versuchten und sogar eine entsprechende Petition eingebracht hatten.


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Darüber hinaus ist es für die Gewährleistung im Umgang mit derartigen Härtefällen unabdingbar, ein effektives System zu etablieren. Dazu braucht es eine Einbindung der lokalen Behörden im Entscheidungsprozess. Die betroffenen Länder bzw. Gemeinden sollen im Verfahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundes­behörden verpflichtend angehört werden, damit die lokalen Gegebenheiten in der Ent­scheidung berücksichtigt werden können. Denn die Behörden bzw. Verantwortungs­trägerInnen vor Ort können die spezifische Situation viel besser beurteilen, insbesondere wie gut jemand in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert ist.

Es geht darum, einen wirksamen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden, um uner­träg­liche Härten, etwa bei der Abschiebung von gut integrierten Familien mit Kindern oder von gut integrierten Personen mit engen familiären Bindungen zu Österreich zu vermei­den. So können die in der Rechtsordnung vorgesehenen humanitären Erwägun­gen und menschenrechtlichen Garantien auch in der Behördenpraxis verwirklicht wer­den.

Im Mittagsjournal am 28. Jänner 2021 hat der renommierte Verfassungsexperte Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger angesprochen, dass eine Abschiebung von Kindern in Staaten, deren Muttersprache sie nicht beherrschen, in Hinblick auf die in Österreich garantierten Kinderrechte rechtlich fragwürdig sei. Der Fall hat also klar aufgezeigt, dass das humanitäre Bleiberecht zu überarbeiten ist und dabei auch eine Bestimmung aufge­nommen werden soll, wonach die Länder bzw. Gemeinden, in welchen diese Kinder leben, bei der Beurteilung des humanitären Bleiberechts anzuhören sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich zum humanitären Bleiberecht zu bekennen und diese grausamen Abschiebungen zurückzunehmen. Gerade auch – aber nicht nur - in einer Zeit der Pandemie mit einer hohen psychischen Grundbelastung für Kinder und Jugendliche stellen diese nächtlichen Abschiebungen einen extremen Härtefall dar, denn die besonders gut integrierten und schutzbedürftigen Personen werden einem hohen psychischen und physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die betroffenen Länder bzw. Gemeinden im Ver­fahren über die Gewährung von humanitärem Bleiberecht von den Bundesbehörden verpflichtend anzuhören, um die lokalen Gegebenheiten in der Entscheidung berück­sichtigen zu können.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.


15.06.09

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte Ihnen jetzt eine Vorlesung halten über die Versammlungsfreiheit, ihre Regelung in Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 12 der EU-Grundrechte-Charta (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) sowie über ihre Grenzen und ihre Bedeutung in einer Demokratie. Ich will aber versuchen, mich allgemein ver­ständ­lich auszudrücken, denn uns Juristen wirft man immer vor, dass man uns nicht versteht.


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Stellen Sie sich bitte ein Dorf vor, das seit Monaten mit einer anhaltenden Dürre zu kämpfen hat und mit Waldbränden, die schon an vielen Stellen ausgebrochen sind. Es dauert schon so lange, dass viele müde geworden sind, während viele andere immer noch versuchen, diese Brände einzudämmen.

Dann kommt eine Gruppe von Menschen und sagt: Wir wollen gegen diese Lösch­maßnahmen demonstrieren (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz), und überhaupt, es gibt gar keine Dürre und kein Feuer! Wir wählen dazu das Mittel des zivilen Ungehorsams, des bewussten Regelverstoßes! Wir machen einen Waldspaziergang und jeder, der will, darf seine Zigaretten wegwerfen, und am Ende machen wir ein schönes Lagerfeuer! (Abg. Kickl: So ein Schmarrn!) – Ja, das ist ein Schmarrn, Kollege Kickl, Sie haben ganz recht. (Abg. Kickl: Unter Ihrem Niveau!)

Was wird eine Dorfgemeinschaft in einer solchen Situation tun? – Sie wird diesen Men­schen sagen: Sorry, das dürft ihr nicht, ihr gefährdet damit uns alle! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Die Versammlungsfreiheit ist eine tragende Säule der Demokratie (Zwischenrufe bei der FPÖ), sie ist aber keine Rechtfertigung dafür, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen aufs Spiel zu setzen. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Kickl: Was ist aus dieser Fraktion geworden?) Genau das aber geschieht ganz regelmäßig und in großem Ausmaß auf diesen Demonstrationen von sogenannten Maßnahmengegnern. Und darin liegt das Problem: Das Mittel, das da gewählt wird, der bewusste gemeinsame Verstoß gegen elementare Schutzmaßnahmen, gefährdet unser aller Gesundheit. (Abg. Kickl: Der nächste Blödsinn! – Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Dass es bei diesen Fragen präzise abzuwägen gilt und dass es bei dieser Abwägung von Rechtsgütern auch zu Fehlern kommen kann, ist unbestritten. Und dass wir in Österreich immer noch keine Eilverfahren haben, die eine gerichtliche Überprüfung der Untersagung von Versammlungen binnen 72, ja binnen 48 Stunden möglich machen, so, wie das unsere deutschen Nachbarn schon lange haben, ist ein echtes Manko unseres Rechtssystems! (Abg. Hafenecker: ... Demonstration, oder wie?) Wir haben im Regierungsprogramm vereinbart, das zu überprüfen, und die aktuelle Situation zeigt, wie brennend akut diese Überprüfung geworden ist. (Abg. Kickl: Ich glaube, ihr werdet nicht mehr zum Überprüfen kommen!)

Lassen Sie mich noch einen Satz zur sonstigen Situation sagen: Ja, wir haben einen Brand zu bekämpfen, den größten seit Langem. Bin ich deshalb mit allem einverstanden, was die Menschen links und rechts von mir, die gemeinsam mit mir versuchen, diesen Brand zu löschen, die Pandemie zu bekämpfen, denken, sagen oder tun? – Na auf keinen Fall! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Mache ich, machen andere bei den Lösch­arbei­ten Fehler? – Na sicherlich! Sollen wir aber deshalb für mehrere Wochen die Lösch­arbeiten einstellen? Sollen wir für mehrere Wochen aufhören, gemeinsam diese Pan­demie zu bekämpfen, und stattdessen in einen Wahlkampf ziehen? – Ich möchte das nicht. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kickl: Ah, unglaublich! Ein Märtyrertod! Ein Märtyrertod! Interessant, das neue Erklärungsmodell der Grünen!)

15.10


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.


15.10.15

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Was wir hier erleben, hat ein bisschen etwas von einer Therapiesitzung, in der versucht wird, den Bruderzwist zwischen ÖVP


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und FPÖ aufzuarbeiten. Sie haben da offensichtlich vonseiten der ÖVP noch sehr viel aufzuarbeiten, ich darf Sie aber, immer wenn Sie über Herbert Kickl reden, daran erinnern: Die ÖVP war die Partei, die Herbert Kickl das Innenministerium gegeben hat. Das muss man schon auch dazusagen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Sie können diese Therapiesitzung gerne machen, mich stört das nicht, wenn Ihnen das Spaß macht, können Sie das tun. Herr Bundesminister, man hört dann aber auch heraus, dass Sie in der Situation das verfassungsrechtliche Problem nicht ganz verstanden haben. Ich will mich persönlich nicht darin einmischen, wie die Behörden entschieden haben. Ich glaube, dass die österreichischen Behörden grundsätzlich sehr wohl beson­nen und ausgewogen versuchen, Entscheidungen zu fällen. Herr Bundesminister, wenn Sie dann aber mehrmals während Ihrer Erklärung sagen, na ja, mit ein Grund – so ungefähr haben Sie es gesagt –, dass man das untersagen musste, war, dass da ja Verschwörungstheoretiker und Leute dabei waren, die das Coronavirus leugnen, dann haben Sie grundsätzlich nicht verstanden, dass Sie Versammlungen nicht deswegen verbieten können, weil dort Menschen sind, die eine andere Meinung haben als Sie. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Ich verstehe aber, dass das ein vorherrschender Tenor in der ÖVP ist. Hinter mir sitzt Herr Präsident Sobotka, das ist der Nationalratspräsident, der heute in einem Video auf der Parlamentshomepage gesagt hat, dass diese Menschen ihre Grundrechte bitte nicht missbrauchen sollen. Es ist auch derselbe Nationalratspräsident, der als Innenminister damals noch den Vorschlag gemacht hat, man möge doch Spaßdemonstrationen in Zukunft verbieten. Das sind offensichtlich Demonstrationen, die die ÖVP nicht will, auf denen andere Meinungen kundgetan werden. Es ist also schon ein sehr vorherrschen­des Credo in der ÖVP, das so zu machen. Ich sage Ihnen dazu etwas: Es ist aber nicht die ÖVP, die entscheidet, ob Menschen demonstrieren dürfen, es ist unsere Bundesver­fassung, die das vorsieht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Diese Coronapandemie – das wissen wir alle – ist ja insgesamt eine demokratische Zu­mutung, und genau diese demokratische Zumutung führt natürlich auch dazu, dass wir ein großes Bedürfnis nach einer öffentlichen Debatte haben. In einer pluralistischen Gesellschaft muss jeder das Recht haben, seine Meinung frei zu äußern, und es muss auch jeder die Möglichkeit haben, demonstrieren zu gehen. Diese Rechte, die Meinungsäußerungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, sind grundlegende Säulen unserer Demokratie und unseres liberalen Rechtsstaates. Genau in einer solchen Krise ist die öffentliche Debatte so wichtig und so essenziell, und es ist auch eine Stärke unse­rer Demokratie, dass diese Debatte möglich ist.

Was Sie offensichtlich auch oft nicht verstehen, ist, dass es so essenziell ist, dass man die Versammlungsfreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit hochhält, denn in einer Zeit, in der so viele Grundrechte eingeschränkt werden, ist die einzige Möglichkeit, über­haupt darauf aufmerksam zu machen, dass diese Grundrechte von der Bundesregierung eingeschränkt werden, dass man seine Meinung frei äußert, dass man sich trifft, dass man demonstriert. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Genau deswegen sind diese Grundrechte auch so etwas Ähnliches wie die Mutter der Grundrechte, denn wenn alle anderen Grundrechte eingeschränkt werden, hat man nur noch eine Chance, das aufzuzeigen, nämlich indem man seine Meinung entsprechend frei äußert. Ich höre auch immer wieder den Umkehrschluss – nicht nur von der ÖVP, sondern auch sonst aus unterschiedlichen Kreisen –: Na ja, gerade in Zeiten, in denen wir so viele Grundrechtseinschränkungen akzeptieren müssen, wird man ja wohl auch einmal akzeptieren können, dass eine Demonstration verboten ist. – Genau dieser Um­kehrschluss ist grundfalsch, denn genau deswegen darf man genau bei diesen sensiblen


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Grundrechten nicht auch noch zusätzlich Einschränkungen machen, da sonst überhaupt nicht mehr die Möglichkeit besteht, dass man sich entsprechend dagegen wehrt!

Es ist gerade für uns als liberale Demokratie so essenziell, dass wir in dieser Pandemie diese Diskussionskultur aufrechterhalten, weil nur dann die Möglichkeit besteht, dass Bürgerinnen und Bürger, auch wenn ich in vielen Bereichen nicht deren Meinung bin, weiterhin die Möglichkeit haben, sich entsprechend zu äußern und über Missstände zu diskutieren, über Maßnahmen zu diskutieren, die die Bundesregierung setzt. Genau das ist auch der wesentliche Unterschied zwischen einer liberalen Demokratie und einem autoritären Regime, das so etwas von Anfang an überhaupt nicht zulässt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir sehen im Übrigen auch daran, wie essenziell das ist: Erinnern Sie sich daran, dass es beispielsweise autoritäre Regime wie China sehr schnell geschafft haben, die Pan­demie in einem gewissen Bereich einzugrenzen. Man könnte ja sagen: Na ja, das geht mit autoritären Maßnahmen besser. Es ist aber auch so essenziell, dass man seine Meinung frei äußern kann, weil genau die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Ärztinnen und Ärzte, die zuerst darauf aufmerksam gemacht haben, dass es dieses Virus überhaupt gibt, die sind, die mit massiven Repressionen unter Angst um ihr Leben von autoritären Regimen unterdrückt werden. Genau deswegen ist unsere liberale Heran­gehensweise, unsere liberale Gesellschaft das wesentliche Differenzierungsmerkmal zu autoritären Tendenzen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das heißt ja nicht, dass man nicht entsprechende Maßnahmen setzen kann. Das heißt ja nicht, dass man im Rahmen einer Demonstration nicht Auflagen machen kann, was die Behörden selbstverständlich machen dürfen. Es heißt ja auch nicht, dass diese Auflagen nicht entsprechend kontrolliert werden sollen, das ist ja die wesentliche Auf­gabe der Polizei in dem Zusammenhang.

Was nicht geht, ist, dass man Demonstrationen deswegen verbietet, weil man glaubt, das sind Menschen, die vielleicht eine andere Meinung haben, die vielleicht ganz obskure Dinge von sich geben, die ich bei Gott nicht teile und die ich auch nicht glaube, man kann aber nicht aufgrund der Tatsache, dass man der Meinung ist, da kommt jemand, der vielleicht etwas anderes sagt, als man glaubt, diese Demonstrationen entsprechend verbieten.

Ich gebe Ihnen zum Schluss noch ein Zitat mit, das hier im Hohen Haus fälschlicherweise immer Voltaire zugeschrieben wird. Es war in Wirklichkeit nicht Voltaire, sondern seine Biografin Evelyn Beatrice Hall, die das gesagt hat, um sein Wirken in einem Satz zusammenzufassen. Das ist der berühmte Satz: Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. – Zitatende. Genau dieser Gedanke sollte uns gerade in der Pandemie weiterhin leiten. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

15.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Amesbauer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.16.34

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher zu Hause vor den Fernsehschirmen! Wir haben es mit einem Innenminister zu tun, der ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie hat, ein gestörtes Verhältnis zu den Grundrechten, zur politischen Verantwortung und nicht zuletzt zur Wahrheit. Karl Nehammer heizt seit Wochen die durch die spalterische Rhetorik der Bundesregierung ohnehin schon angespannte Stimmung in diesem Land an, und zwar nahezu täglich.


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Er verunglimpft friedliche Bürger, die zu Tausenden auf die Straße gehen, pauschal als Leugner, als Verharmloser, als Verschwörer, als Rechtsextreme und sogar als Nazis. (Abg. Michael Hammer: So friedlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da geht es um Bürger, die in friedlicher Art und Weise ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Versammlungsfreiheit in An­spruch nehmen und ihren berechtigten Protest auf die Straße tragen. Da geht es um Bürger, deren Existenz durch die Maßnahmen dieser Bundesregierung gefährdet sind, die sich berechtigte Sorgen um ihre Grundrechte machen, die die Nase voll von völlig überzogenen staatlichen Repressalien haben.

Was sehen wir, wenn wir uns die Bilder ansehen? – Ich habe mir sehr, sehr viele Videos und Bilder von diesen Kundgebungen angesehen: Wir sehen ein buntes Feld an Teil­nehmern. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich habe eine Gruppe gesehen, die die Inter­nationale gesungen hat – das werden keine der FPÖ nahestehenden Menschen sein. Ich habe dort Regenbogenfahnen gesehen, ich habe dort die israelische Staatsflagge gesehen, ich habe dort viele alte Menschen gesehen, da waren Junge, es waren sehr viele Frauen, auch viele Frauen mit Kindern. Es waren auch nicht wenige Menschen mit Migrationshintergrund dabei. Im Wesentlichen waren das normale Bürger, die einfach die Nase voll haben von Ihrer Politik und davon, wie Sie mit den Menschen umgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was machen Sie, Herr Nehammer, mit Ihren Parteifreunden wie zum Beispiel Herrn Mahrer und Herrn Wöginger? – Wenn da vielleicht zehn oder 15 Spinner mitlaufen, wie es bei einer Demonstration mit über 10 000 Menschen sein kann, kann auch der Veranstalter nichts dafür. Sie aber nehmen immer wieder einige wenige Namen heraus, wie zum Beispiel Herrn Küssel, mit einem einzigen Ziel, nämlich die ganze Versammlung und alle, die teilnehmen, in ein falsches Eck zu drängen und anzupatzen. Es muss einem ja nicht gefallen, dass der Herr dort mitgeht. Es muss einem aber auch nicht gefallen, dass sich der Herr vielleicht auch eine Karte für eine Theatervorstellung kauft und sich diese anschaut. Wenn man dann mit ihm dort drinnen sitzt und sich auch das Theater ansieht, macht man ja auch nicht gemeinsame Sache mit diesem Herrn. Es kann auch sein, dass er sich jetzt diese Liveübertragung der Parlamentssitzung anschaut, deswegen ist ja nicht das ganze Parlament schlecht.

Eines muss ich Ihnen von der ÖVP auch sagen: Dieser Herr Küssel wird von Ihnen immer wieder ins Feld geführt. Ich weiß nicht, warum Sie das machen, denn Sie geben diesen Menschen eine Plattform, die sie in Wahrheit gar nicht verdient haben, Sie zitieren diese Menschen immer. Herr Küssel war in den späten Achtzigerjahren auch einmal kurzzeitig ein Mitglied der Jungen Volkspartei (Zwischenruf des Abg. Melchior), der Vorfeldorganisation der ÖVP, und deswegen ist ja bitte nicht die ganze ÖVP schlecht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Er hat auch Seite an Seite mit den Gründungsvätern und Gründungsmüttern der Grünen in der Hainburger Au demonstriert, und deswegen ist ja nicht die ganze Umwelt­bewe­gung schlecht. Also hören wir auf und bleiben ein bisschen sachlich!

In Wahrheit, Herr Innenminister, sind Sie unzufrieden, dass es bei der ersten wirklich sehr, sehr großen Kundgebung, am 16. Jänner, so friedlich abgelaufen ist, dass die Polizei dort einen wirklich guten Job gemacht hat, besonnen und deeskalierend agiert hat. Das sind ja Profis, in Wien gibt es ja immer wieder Kundgebungen. Das hat Ihnen nicht gepasst! Da sind Sie in die Medien gegangen und haben gesagt, Ihnen gefällt das nicht, da gehört härter durchgegriffen, da gehört mehr angezeigt, da gehört mehr ge­straft, Herr Nehammer.

Sie haben somit die Situation verschärft. Sie haben auch Druck auf die Polizistinnen und Polizisten ausgeübt, die in einem moralischen Dilemma sind. Das sind ja normale Bürger


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in Uniform. Das sind Familienväter, Familienmütter, die wollen ja nicht gegen das eigene Volk vorgehen, vor allem wenn das Ganze friedlich abläuft, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie haben sich einen beispiellosen Angriff auf die Versammlungsfreiheit geleistet. Sie haben das verfassungsmäßig verbriefte Grundrecht der Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten! Die Versammlungsfreiheit ist auch in der Europäischen Menschenrechts­kon­vention verankert. Was ist denn mit der angeblichen Europapartei ÖVP? Sie haben willkürlich mit fadenscheinigen Begründungen ein Verbot ausgesprochen. Ich bin mir sicher, dass das auch vor dem Verfassungsgerichtshof so nicht halten wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind noch einen Schritt weitergegangen: Da das verboten wurde, wollte die FPÖ einen friedlichen und organisatorisch gut durchdachten Rahmen schaffen und hat als Partei eine eigene Kundgebung angemeldet. Sie haben auch dafür gesorgt, dass die Kundgebung der Freiheitlichen Partei verboten wird. Das ist ein einmaliger Tabubruch in der Geschichte der Zweiten Republik, die Kundgebung einer Parlamentspartei zu verbieten. Was ist denn dann der nächste Schritt? Wollen Sie dann mit ähnlichen Begründungen überhaupt eine Parlamentspartei ganz verbieten, weil Ihnen die Aus­einandersetzung nicht mehr gefällt? Herr Nehammer, Sie spielen hier mit dem Feuer, Sie sind hier zu weit gegangen. So geht es nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe eingangs gesagt, Sie tun sich schwer mit der Wahrheit. Sie bringen immer wieder die Behauptung, die Sie auch heute gebracht haben, Kickl habe zur Teilnahme an der verbotenen Kundgebung aufgerufen. Herbert Kickl hat diese verbotene Kundgebung im Internet virtuell mit Videobotschaften abgehalten. Was hat Herr Kickl am Tag Ihrer Untersagung gemacht? – Er hat ein Facebook-Posting abgesetzt, in dem er gesagt hat:

„Die FPÖ wird so wie auch die anderen Veranstalter nicht in die von Nehammer und Co. aufgestellte Eskalationsfalle tappen. Im Unterschied zu den Vertretern der Bundes­regierung halten wir uns an rechtliche Vorgaben. Das bedeutet, dass morgen keine FPÖ-Kundgebung stattfinden wird.“

„Wir rufen daher alle Regierungskritiker trotz der beunruhigenden Entwicklungen zur Besonnenheit auf. Durch die Untersagung liegt dies leider nicht mehr in unserer Ver­antwortung, die wir gerne übernommen hätten. Der einzige Verantwortliche für den Verlauf der morgigen Proteste, in welcher Form sie auch immer stattfinden werden, heißt nun Karl Nehammer.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) Das war die Botschaft von Kickl, nachdem er wie auch andere FPÖ-Vertreter und die Veranstalter dazu aufgerufen haben, auch die Maßnahmen einzuhalten, auch den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch wenn man das berechtigterweise im Freien als schwachsinnig empfinden kann. Wir haben aber nachweislich dazu aufgerufen, auch den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den Abstand einzuhalten. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner.) Wenn das die Veranstalter vor Ort auch gemacht hätten und es einen Ordnerdienst ge­geben hätte, hätte das wahrscheinlich weitgehend funktioniert, aber Sie haben das ja alles durch Ihr willkürliches Verbot zusammengehaut. Sie verbreiten hier Fakenews, auch zusammen mit Herrn Mahrer, der sogar so weit geht und sagt: Die Abgeordneten Belakowitsch, Steger und Hafenecker sind schuld an den Ausschreitungen. – Ja bitte, läuft es bei Ihnen noch gut? Ist Ihnen das nicht selbst zu blöd?

Eines sage ich Ihnen auch: Wir Freiheitliche und auch alle anderen Bürger dieses Landes nehmen sich das Recht, den öffentlichen Raum zu betreten. Da fragen wir nicht Herrn Nehammer und schon gar nicht Sie, Herr Mahrer, um Erlaubnis. Das muss auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der FPÖ.)


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Dann gibt es die unglaublichen Fakenews von dem Parlamentssturm. Nehammer hat wörtlich gesagt, es gab den Versuch, das Parlament zu stürmen und zu besetzen. Er hat sogar gesagt, das erinnert ihn frappant an die Zustände und Ereignisse in Washington, D.C., wo das Kapitol gestürmt wurde. (Abg. Kickl: Das ist ein Wahnsinn!) Allein der Vergleich ist ein Witz, denn dort gab es Tote, Herr Nehammer, und hier gab es gar nichts. Abgesehen davon: Das Parlament tagt, wie wir gerade sehen, seit dreieinhalb Jahren hier in der Hofburg. Auf der Parlamentsbaustelle ist seit dreieinhalb Jahren kein Ab­geordneter, kein Mitarbeiter, und da war auch zum Zeitpunkt dieses Spaziergangs niemand drin. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Einen derartigen Vorfall, auch nur einen Versuch zu unternehmen, das Parlament zu stürmen und zu besetzen, hat es nicht gegeben. Dieser Vorfall hat sich nicht zugetragen. Sie haben hier nicht nur die Unwahrheit gesagt, Sie haben hier in Wahrheit eine plumpe Lüge aufgetischt, und das kann es ja nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe jetzt den Misstrauensantrag ein:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Meine Damen und Herren! Dieser Misstrauensantrag ist notwendig! Wir haben ihn auch nicht schriftlich begründet, damit wir niemanden in einen Gewissenskonflikt bringen. Es kann sich jede Fraktion und jeder Abgeordnete aussuchen, aus welchen Gründen Nehammer nicht mehr das Vertrauen dieses Hauses verdient.

Dafür gibt es viele Gründe: Er hat bei der Terrorbekämpfung in Wien versagt, er hat versagt und versagt laufend im BVT. Er hat es sogar geschafft, eine rechtmäßige Ab­schiebung in eine Inszenierung zu verwandeln, einfach nur, um von den eigenen Prob­lemen und vom eigenen Versagen abzulenken. Das war ein klares Täuschungsmanöver, das haben ja sogar auch die Grünen erkannt. Er versagt als Demokrat, indem er die Bevölkerung und auch die Polizei spaltet und in einen Gewissenskonflikt treibt und die Versamm­lungs­freiheit angreift, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Bitte stimmen Sie diesem Misstrauensantrag zu! Dieser Innenminister hat versagt, er muss gehen. Österreich hat sich einen fähigeren Mann oder eine fähigere Frau an dieser Stelle verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

15.26

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten KO Kickl, Amesbauer, Fürst und weiterer Abgeordneter


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betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage: „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“ in der 81. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 04. Februar 2021

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Misstrauensantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steinacker. – Bitte.


15.26.40

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglie­der der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Herr Klubobmann Kickl hat uns heute ins Hohe Haus geholt, um über die untersagte Demonstration vom vergangenen Wochenende zu diskutieren, und das unter dem Titel: „Für die Freiheit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“. Er behauptet, dass das eben alles rechtswidrig war, weil dadurch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde.

Die Freiheit, Herr Klubobmann Kickl, des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Erläutern Sie das einmal ein bisschen weiter! Das ist sehr spannend!)

Die Menschen haben nicht nur ein Recht darauf, zu demonstrieren, die Menschen haben auch ein Recht darauf, nicht absichtlich bei solch einer Demonstration angesteckt zu werden. Auch das ist ein Recht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Demonstrationen der vergangenen Wochen, nämlich die, die stattgefunden haben, haben ganz klar gezeigt, dass sich die Menschen zum Großteil eben nicht an das Mas­kentragen, nicht an die Mindestabstände gehalten haben, und sie haben die Mitmen­schen gefährdet. Wenn Sie schreiben, das wären allgemeine Befürchtungen: Nein, das sind keine allgemeinen Befürchtungen, Herr Kickl! Das sind konkrete Erfahrungen, die wir durch die letzten Demonstrationen haben, und realistische Schlussfolgerungen.

Der Staat hat auch immer das Recht, die Grundrechte aktiv zu schützen. (Abg. Kickl: Das ist schon ein paarmal höchstgerichtlich widerlegt worden!) Das bedeutet die schwierige Abwägung zwischen der Entscheidung der Freiheit des Einzelnen und der Freiheit von vielen. Das versuchen wir seit vielen Monaten, nämlich das höchste Gut für viele, das Grundrecht auf Leben und das Grundrecht auf Gesundheit, zu schützen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Recht erfolglos, wie man gesehen hat bei dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes!)

Sie, Herr Kickl, haben absichtlich einen sehr, sehr einseitigen Blick auf die Freiheit. Wir sind in einer Krise – das leugnen Sie ja nach wie vor –, wir sind in einer Pandemie. (Abg. Hauser: Und all die Kollateralschäden?!) Wir müssen Notmaßnahmen setzen, die uns


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alle keinen Spaß machen. Mittlerweile haben die Virusmutationen dazu geführt, dass es nachweislich eine sehr viel höhere, schnellere Infektionsgefahr gibt.

Wenn Sie behaupten, es gibt keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass Demons­tratio­nen ein höheres Infektionsgeschehen begünstigen, dann muss ich Sie hier tatsächlich berichtigen: Es ist sehr wohl wissenschaftlich belegt, dass das Zusammentreffen von vielen Menschen auf engem Raum zu sehr hohem Ansteckungsrisiko führt, und nichts anderes sind Demonstrationen mit mehr als 10 000 Leuten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Jetzt haben Sie von der Wiener U-Bahn gesprochen, oder? Von der Wiener U-Bahn haben Sie gesprochen! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Kickl: Das erleben Sie jeden Tag in der Wiener U-Bahn! Indoor! – Abg. Belakowitsch: Was Sie alles wissen!)

Eines Ihrer Themen, Herr Kickl, ist die Willkür. Herr Kickl, Sie sprechen von willkürlichen Entscheidungen der Behörde, aber genau das Gegenteil ist richtig. Das wäre nämlich dann der Fall, wenn ohne sachlichen Grund eine staatliche Entscheidung getroffen wird. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Die Behörde, in diesem Fall die Landespolizeidirektion, hat nach Befragung der ent­sprechenden Dienststellen die verschiedenen Interessen der Antragsteller und die Grundfreiheiten, die es daneben noch gibt, gegeneinander abgewogen. Auf der einen Seite gab es das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheit, auf der anderen das Inter­esse der Veranstalter an den Demonstrationen, und die Landespolizeidirektion hat entschieden, dass das Interesse an Gesundheit und nicht das Interesse, Veranstaltun­gen und Demonstrationen abzuhalten, überwiegt.

Bei dieser Sachlage muss die Behörde die Demonstrationen untersagen, es gibt da gar keine andere Möglichkeit. Das sind Entscheidungen, die unser Rechtsstaat auf Basis der Gesetze, die Kollege Scherak vorhin genannt hat, zu treffen hat. Recht muss auch in diesem Fall Recht bleiben! Auch Sie können nicht dagegen arbeiten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Diese Infektionen ... Jänner!)

Eines können Sie aber machen – das ist in unserem Rechtstaat auch möglich –: Sie kön­nen sich selbstverständlich mit einem Rechtsmittel zur Wehr setzen. (Abg. Belakowitsch: Machen wir eh!) Sie können zum Verwaltungsgericht und in der Folge zum Verfas­sungsgericht gehen, das steht Ihnen frei. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Na, sicher! Wir werden dann sehen, wie die Abwägung erfolgt. (Abg. Kickl: Aber das ist ja wurscht, wie der Bundeskanzler gesagt hat!)

Nun zum letzten Thema, nämlich zum Thema Rechtsbruch, das Sie im Titel Ihrer Anfrage erwähnen: Zu Rechtsbruch, Herr Kickl, rufen Sie seit Monaten auf! Sie rufen zu Rechtsbruch in der Hinsicht auf, dass wir auf unsere Mitmenschen nicht Rücksicht nehmen sollen. Wir setzen keine Masken auf, wir wollen keine Tests, wir wollen keine Impfungen!, sagen Sie. Das ist Rechtsbruch, zu dem Sie aufrufen und nicht wir! (Abg. Belakowitsch: Es ist ein gutes Recht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wir schützen die Gesundheit der Menschen, der Österreicherinnen und Österreicher, und nutzen nicht die Angstmache, von der Sie zu Beginn Ihrer Rede gesprochen haben, für politische Zwecke. Sie bewerben Demonstrationen (Abg. Belakowitsch: Und Sie verbieten sie willkürlich!), Sie verneinen die Mutationen. Ihnen ist es egal, wer zu diesen Demonstrationen kommt und an ihnen teilnimmt. Sie sind vom ehemaligen Law-and-Order-Innenminister zum Krawall-Kickl geworden. Das ist ganz klar und das ist nachvollziehbar! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wie man bei Ihnen sieht, bestimmt sichtlich der Standort den Standpunkt. Die Polizisten, die bei diesen Demonstrationen in Einsatz sind, leisten Großartiges, setzen gar ihr Leben aufs Spiel. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Bei der Abwicklung der Maßnahmen,


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die sie zu treffen haben, gehen sie sorgsamst vor; aber das sind natürlich Themen, die Sie mittlerweile ganz anders sehen.

Daher meine Schlussfolgerung, meine Feststellung: Die Entscheidungen wurden auf­grund der Gesetze, unter Abwägung sorgsamst getroffen. Und ich sage für viele, viele Menschen in Österreich (Zwischenrufe bei der FPÖ), für viele: Wir wollen in einem Staat leben, in dem sich die Menschen darauf verlassen können, dass Recht weiter Recht bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer. – Abg. Kickl: So hat auch die DDR argumentiert!)

15.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte.


15.32.26

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herren und Frauen MinisterInnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es steht zweifelsohne und unumstößlich fest: Mei­nungsfreiheit, Versammlungs- und Demonstrationsrecht zählen zu den – auch von der Sozialdemokratie – schwer erkämpften Grundrechten, sie sind mit aller Vehemenz zu gewährleisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Klar ist aber auch: Wir stecken mitten in einer Pandemie. Deswegen müssen wir uns alle im öffentlichen Raum an bestimmte Regeln halten, weil die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land genauso sichergestellt werden müssen wie das Versammlungsrecht. Die Untersagung der Demos im Vorfeld halten wir dabei für den eindeutig falschen Weg. (Heiterkeit des Abg. Hafenecker.)

Wie wir am Sonntag erlebt haben, sind Sie, Herr Innenminister, mit dieser Vorgangs­weise auf allen Ebenen gescheitert. Es ist Ihnen nicht gelungen, den Schutz der Ge­sund­­heit auf der einen Seite und das Versammlungsrecht auf der anderen Seite zu gewähr­leisten. Das Ergebnis war ein gefährliches Chaos in alle Richtungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wo war etwa das Eingreifen der Polizei, als Pressevertreterinnen und Pressevertreter gewalttätig angegriffen wurden? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, und ich verlange von Ihnen, Herr Innenminister, dass Sie bei Demonstrationen die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten auf alle Fälle gewährleisten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller.)

Eine Entwicklung, die uns allen Sorge bereiten sollte, ist, dass Rechtsextreme, Neonazis und verurteilte Holocaustleugner versuchen, die Coronaproteste zu missbrauchen und zu unterwandern. Die Leiterin der Extremismusabteilung des BVT hat vor diesen Entwicklungen eindrücklich gewarnt, aber auch da sind Sie säumig, Herr Innenminister! Das Gefahrenpotenzial der rechtsextremen Szene dürfte, nachdem es dort in den letzten Monaten vermehrt zu Waffenfunden gekommen ist, mittlerweile für alle offensichtlich klar sichtbar sein.

Ich vermisse aber immer noch Ihr entschiedenes Vorgehen in diesem Bereich. Wo bleibt etwa der Nationale Aktionsplan gegen Rechtsextremismus, der im Regierungsprogramm verankert ist? Wo bleibt der dringend notwendige Rechtsextremismusbericht, und wann können wir endlich mit einem personell entsprechend aufgestellten Extremismusreferat in einem funktionierenden Verfassungsschutz rechnen? Das sind sicherheitspolitisch relevante Fragen, die endlich umgesetzt werden müssen! (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend: Wenn Sie – um von einem Chaos, das mittlerweile überall herrscht, abzulenken – Kinder, die hier geboren wurden, abschieben, nämlich in ein Land, das sie noch nie gesehen haben, in dem sie noch nie gelebt haben, dann halte ich es mit den


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Worten des Wiener Volkshilfe-Vorsitzenden und ehemaligen Bürgermeisters Michael Häupl: Es ist eine Frage des Anstands, dass man Kinder nicht unter Hundegebell mitten in der Nacht außer Landes schafft. Es ist unentschuldbar, Kindern so etwas anzutun. – Zitatende.

Herr Innenminister, geben Sie uns unsere Kinder wieder zurück! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen! Wenn Sie Ihre eigene Wiener Erklä­rung ernst meinen, wenn das, was Sie, Klubobfrau Maurer, im „Report“ klar und eindeutig festgehalten haben, mehr ist als nur ein öffentlichkeitswirksamer Mediengag, um enttäuschte WählerInnen und FunktionärInnen zurückzuholen (Zwischenrufe der Abge­ordneten Disoski und Maurer), dann zeigen Sie heute Ihre Position und stimmen Sie bei unserem Antrag mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Was zählt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Ihr Abstimmungsverhalten hier im Par­lament. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Disoski: Nein, was zählt ...!)

15.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Stögmüller ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.36.58

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Grundrecht, zu demonstrieren und seine Meinung zu äußern, ist zu Recht ein hohes Gut und muss in einer Demokratie gewahrt werden. Es spricht nichts dagegen, eine Demonstration abzuhalten. Auch wenn es gerade eine Pandemie gibt, muss das irgendwie möglich sein. Es müssen aber die Spielregeln eingehalten werden, weil diese weltweite Pandemie auch über Österreich zieht. Da braucht es eben Regeln, nämlich in diesem Fall: Abstand einhalten und Mund-Nasen-Schutz tragen. Das muss möglich sein.

Ich war selber am Rande der Demonstration als Demonstrant, Pardon, nicht als De­monstrant, sondern als Beobachter dabei (Zwischenrufe bei der FPÖ), um mir ein Bild zu machen. Ich habe beobachtet, dass einerseits Familien, besorgte BürgerInnen, andererseits aber auch bekannte Personen aus der rechtsextremen Szene dabei waren. Als Paradebeispiele kann ich Sellner und Küssel nennen, aber es sind auch Menschen aus der zweiten und dritten Reihe der extremen Rechten dabei gewesen.

Das zeigt, dass sich da ein Netzwerk aus FPÖ, aus den extremen Rechten und aus BürgerInnen bildet, die die Maßnahmen der Regierung kritisieren wollen. Die Maß­nahmen der Regierung zu kritisieren soll auch in der aktuellen Coronazeit – unter Ein­haltung gewisser Regeln – möglich sein. Die Rechten nützen das aber bewusst aus, um so entsprechend zu manipulieren. Diese Demonstrationen werden von den Rechten sozusagen vereinnahmt.

Ich will jetzt aber gar nicht viel über die Personen sprechen, die bei der Demo dabei waren, sondern über die Polizeihandlungen. Da gäbe es mit Ihnen, Herr Minister, meiner Meinung nach viel zu bereden.

Mir sind folgende Punkte aufgefallen: Es war eigentlich nach ein paar Minuten klar, dass die Menschen nicht, wie angekündigt, zum Beten, sondern zum Demonstrieren ge­kommen sind. Es wurde auch relativ rasch die Auflösung angekündigt, und die Ver­sammlung wurde untersagt. Dann passierte aber lange Zeit nichts. Die Tore am Helden­platz wurden zugemacht, enttäuschte Demonstranten standen am Heldenplatz. Ich habe


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auch gehört, wie hinter diesen Gittern Demonstranten gesagt haben: Na, dann ziehen wir weiter in die Innenstadt und demonstrieren halt dort weiter!

Es sind auch Menschen aus Oberösterreich mit Bussen angekarrt worden. Da frage ich mich, ob all diese Zeichen nicht für die Annahme ausgereicht haben, dass am Sonntag in der Innenstadt nicht nur eine kleine, sondern sehr wohl eine große Kundgebung stattfinden würde. Das hätte man kapieren müssen und dementsprechend handeln müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Eines, Herr Minister, geht sich für mich einfach nicht aus: dass PolizistInnen Demons­trantInnen beim Marsch durch die Innenstadt, bei einer zuvor für rechtswidrig erklärten Kundgebung begleiten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Schrangl.) Was denken sich die BürgerInnen, die seit fast einem Jahr brav zu Hause sind, sich an die Regeln halten, wenn unter ihren Fenstern plötzlich grölende Menschenmengen durch die Straßen ziehen, teils ohne Mundschutz, ohne den Mindestabstand einzu­hal­ten, die noch dazu von der Polizei begleitet werden, was ihrer Handlung gewisser­maßen Legalität verleiht?! – Nein, das ist nicht hinnehmbar und es ist nicht erklärbar, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Jeder, auch hier, der schon einmal bei Demonstrationen dabei war, weiß, wie die Polizei normalerweise vorgeht: Sie treibt die Menschen in Seitengassen zusammen, sie werden eingekesselt und die Versammlung wird aufgelöst. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Das war aber diesmal nicht der Fall. Es wurden auf Facebook einige Videos veröffentlicht, in denen zu sehen ist, wie sich Polizisten und Rädelsführer sozusagen ausgemacht haben, wohin sie gehen, welche Route sie gehen werden. (Abg. Schrangl: ... ob es so ist!) Das vermittelt leider das Bild, dass die Polizei hier mit zweierlei Maß misst. Das Eingreifen erscheint sehr willkürlich: Die einen Demonstranten, die sich den anderen Demonstran­ten entgegenstellen, werden relativ rasch von der Straße weggeschafft, und die anderen werden begleitet.

Vielleicht muss man auch ablenken. Vielleicht ist es doch besser, über Demonstrationen zu reden als über das, was zum Beispiel im österreichischen Geheimdienst beziehungs­weise im BVT vorgeht. Wenn ich mir nämlich die Einvernahmeprotokolle des BVT der letzten Tage anschaue, muss ich feststellen, dass dort ebenso verdammt viel im Argen liegt. Da wird von Geldflüssen geredet, von engsten Kontakten von BVT-MitarbeiterIn­nen zu Wirecard, aber nicht nur zu Marsalek; auch ehemalige KabinettsmitarbeiterInnen sind da dabei. Sie wissen, es wird noch spannend in dieser Causa. Das ist kein Ruh­mesblatt.

Auch bin ich schon gespannt auf den Endbericht der Kommission über den Terror­an­schlag, der nächste Woche veröffentlicht wird. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Dessen politische Tragweite müssen wir auch bedenken. Es hat schon einen Zwischenbericht gegeben, und da gab es schon ein klares Bild: Das Versagen des BVT wird ganz deut­lich.

Vielleicht sollte dieses Agieren bei Demonstrationen aber auch davon ablenken, dass Sie mit unmenschlicher Kälte und Brutalität mitten in der Nacht während einer Pandemie Kinder abschieben, die im Sinne des Kindeswohls eigentlich das Recht haben sollten, hier zu bleiben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Nur um jeden Preis keine Menschlichkeit zeigen, so lautet anscheinend das Motto.

Hätten Sie die Hunde und die Polizisten mit dieser Vehemenz, die Sie zum Abschieben von Kindern brauchen, im Umgang mit Rechtsextremen eingesetzt, hätte uns das heute viel erspart. Schöne Worte allein sind zu wenig, setzen Sie sie bitte auch um! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

15.42



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.


15.42.40

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regie­rungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Heute ist wieder viel Emotion im Raum. Viel Emotion haben auch wir NEOS, weil es darum geht, Rechtsstaat, Menschenrechte und Demokratie zu verteidigen, die wir insbesondere auch durch Sie, Herr Innenminister Nehammer, gefährdet sehen. Und dann müssen wir uns gerade auch von Ihnen noch anhören: Recht muss Recht bleiben!

So auch im Falle der Abschiebung von Tina letzte Woche: Tina wurde, wie auch ihre Schwester, hier in Österreich geboren, war bestens integriert, ging in die 2. Klasse Gymnasium. Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler verstehen die Welt nicht mehr und haben dementsprechend am Nachmittag vor der Abschiebung demonstriert. Danach gingen über 600 Menschen in Graz und Innsbruck auf die Straße, weil eben nicht zu verstehen ist, was hier besser wird, wenn diese Kinder abgeschoben werden.

Sie meinten, das musste sein, alles andere wäre Amtsmissbrauch gewesen. – Das stimmt nicht! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.) Kein Gesetz der Welt hat Sie zu einer Abschiebung gezwungen. Es war Ihre Entscheidung, die Kinder mitten in einer Pandemie im Winter abzuschieben. Sie haben versprochen, sich den Fall und das Recht anzusehen. Das haben Sie nicht gemacht! Was Sie gemacht haben, ist das, was Sie wahnsinnig gut können, so wie nach dem Terroranschlag am 2. November, nämlich die Schuld auf andere schieben. Sie haben die Schuld dieses Mal so wie schon damals fälschlicherweise – wobei die Untersuchungskommission schon aufzeigen konnte, dass das fälschlicherweise so war – wieder einmal auf die Justiz geschoben.

Sie meinen im Nachhinein auch hier, die Unabhängigkeit der Justiz wäre berührt ge­wesen, wenn die Verwaltungsbehörden in diesem Fall zu einer anderen Entscheidung gekommen wären. Das ist – im Gegenteil! – hier nicht der Fall. Hätten Sie, wie ver­sprochen, inhaltlich geprüft, wäre das nicht nur rechtens gewesen – die gesetzlichen Bestimmungen hätten das hergegeben –, sondern die Behörden wären sogar dazu verpflichtet gewesen, vor der Abschiebung das Kindeswohl noch einmal zu prüfen (Abg. Mahrer: Das wurde getan!), insbesondere in diesem Fall, in dem die letzte inhaltliche Entscheidung des BVwG über eineinhalb Jahre her ist und davor keine höchstge­richtliche Entscheidung in dieser Phase, wie Sie behauptet haben, von einem Höchst­gericht ergangen ist.

In jedem Fall hätten Sie kurz vor der Abschiebung noch einmal das Kindeswohl prüfen müssen, und es bleibt Ihr Versagen, dass Recht eben nicht Recht geblieben ist. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Noch dazu wurde – apropos Recht muss Recht bleiben – im Mai 2020 für die Kinder ein Antrag auf Bleiberecht nach § 55 Asylgesetz eingebracht. Dieser wurde nicht in der gesetzlich vorgesehenen sechsmonatigen Frist bearbeitet, es wurde bis heute nicht entschieden. Sie verteidigen auch dieses Vorgehen Ihrer Behörde. Wie sollen wir jemandem wie Ihnen vertrauen?

In Ihrer Not gehen Sie dann auch noch auf die Mutter los. Ich möchte Ihnen aber sagen: Es gibt keine Sippenhaftung. Tina ist ein eigenständiges Wesen und hat eigene subjektive Menschenrechte. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.) Ihr Kindeswohl ist zu schützen, insbesondere wenn sie schon in Österreich so alt geworden ist, dass auch der


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EGMR meint, dass sie schon aus dem Adaptable Age betreffend das Herkunftsland heraus ist.

Was können wir nun tun, um dieses mangelnde Rechtsbewusstsein des Herrn Innen­ministers, unterstützend für die Menschenrechte, ein bisschen abzufedern? – Es gibt nämlich abseits dieses Falls viele Fälle, in denen Menschen im Dunkeln, im Stillen abgeschoben werden, gut integrierte Familien, die eben glauben, sie bekommen noch ein humanitäres Bleiberecht, wenn sie leise bleiben und nicht in die Medien gehen.

In dem Flieger mit Tina saß eine armenische Familie, die nur einen Asylantrag gestellt hat, viele Jahre hier war und von der ein Sohn in einer der Lehre gleichzustellenden Ausbildung steckte. Es sind viele Fälle, die unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungs­schwelle bleiben.

Was tun wir für diese Fälle? – Da wir NEOS uns dessen schon länger gewahr sind, haben wir ja im Innenausschuss einen Antrag liegen, der ein Anhörungsrecht der Länder und Gemeinden vorsieht, weil diese ein viel besseres Gespür dafür haben, wie gut die Menschen bei uns integriert sind und ob sie arbeitsmarktpolitisch nicht vernünftigerweise bei uns zu halten sind. Dieser Antrag liegt schon im Innenausschuss und diesbezüglich hoffe ich auf Unterstützung der Grünen.

Weiters brauchen wir bei solch einem Innenminister anscheinend eine klare gesetzliche Regelung eines Abschiebestopps für in Österreich geborene minderjährige Kinder, die sechs Jahre rechtmäßig hier aufhältig waren.

Damit Sie das tun, was Sie versprochen haben und bei dem Ihre Behörde säumig ist, stelle ich hiermit folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 AsylG hinsichtlich der am 28.1.2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Prüfung des anhängigen Antrags auf ,humanitärem Bleibe­recht‘ (§ 55 AsylG iVm Art 8 EMRK) der am 28.01.2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls ehestmöglich abge­schlos­sen bzw. von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung eines ,humanitärem Blei­berechts‘ durchgeführt wird.“

*****

Ansonst sollten Sie sich im Innenministerium darauf konzentrieren, dass Terrorattentate verhindert werden, dass nicht dabei zugeschaut wird, wie Neonazis sich für einen Krieg rüsten, und dass Milliardenbetrüger dingfest gemacht werden, anstatt dass man ihnen bei der Flucht hilft. Unser Vertrauen darauf, dass Sie das machen, ist dahin, Herr Minis­ter. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

15.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 67

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Prüfung von Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 AsylG hinsichtlich der am 28.1.2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 81. Sitzung des Nationalrats über ein aus­reichend unterstütztes Verlangen gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes der FPÖ mit dem Titel "Für die Freiheit – Gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch!"

Wie in der dringlichen Anfrage angeschnitten, findet derzeit eine Diskussion über die Rolle des Sicherheitsapparates im Zusammenhang mit der Durchsetzung verfassungs­rechtlich höchst bedenklicher, unverhältnismäßiger und grundrechtswidriger Maßnah­men statt. Diese Frage wird auch im Zusammenhang mit der in der Nacht vom 27. auf den 28. Jänner 2021 durchgeführten Abschiebung zweier Schülerinnen nach Georgien debattiert.

In den darauffolgenden Tagen haben hunderte Menschen von ihrem Recht auf Ver­samm­lungsfreiheit Gebrauch gemacht und gegen die Abschiebungen der Kinder mitten in der Corona-Pandemie demonstriert, so sind etwa in Graz und in Innsbruck über 600 Leute auf die Straße gegangen. Die Demonstration in Innsbruck am 30.01.2021 wurde von der Polizei aufgelöst. Auch am Nachmittag vor der Abschiebung am 27.01.2021 wurde bereits vor dem Familienanhaltezentrum Zinnergasse gegen die für die Morgen­stunden des nächsten Tages geplante Abschiebung von Tina und ihrer Schwester demonstriert. Auch in der Nacht der Abschiebung fanden sich Personen vor dem Fa­milienanhaltezentrum zusammen. Vielen war dies ein Anliegen, um dem wartenden Vater zur Seite zu stehen. Die zwei Mädchen und andere Kinder, die von der Abschiebung betroffen waren, mussten durch die eskalierende Dynamik stundenlang im Auto sitzen und das emotionale Geschehen miterleben. 

Durch Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt wurde eine Entscheidung durch­gesetzt, deren Überprüfung Innenminister Nehammer zugesagt hatte. Um dies im Nach­hinein zu verteidigen, berief sich Minister Nehammer auf einen angeblich anderweitig begehenden Amtsmissbrauch, die vermeintlich das Absehen von der Abschiebung nicht ermöglichende Rechtslage, eine rechtskräftige Entscheidung des Bundesverwaltungs­gerichts (diese datiert jedoch vom September 2019) und eine Entscheidung eines Höchstgerichtes (der Verwaltungsgerichtshof fasste seinen Beschluss in dem Verfahren im Dezember 2019, die sich jedoch nicht inhaltlich mit dem Fall auseinandersetzt).

Bei Entscheidungen, die Familien und Kinder betreffen, ist im besonderen Maße das Kindeswohl zu beachten: Gemäß Art 1 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, Art 3 UN-Kinderrechtskonvention und Art 24 EU-Grundrechtecharta muss das Wohl des Kindes bei jeder Maßnahme durch öffentliche oder private Stellen vorrangige Erwägung sein. Auch bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ist das Kindeswohl daher vorrangig zu berücksichtigen. 

Im konkreten Fall hätte eine Prüfung hinsichtlich des Kindeswohl nochmals vorge­nommen werden müssen, weil die letzte inhaltliche Entscheidung des Bundesverwal­tungsgerichts bereits eineinhalb Jahr her und daher nicht ausreichend rezent ist. Dies insbesondere in einem derartigen Fall, in dem die betroffene Person sich nicht mehr in dem "adaptable age" (siehe Rechtsprechung des EGMR) befindet. 

Medienberichten zufolge hat Innenminister Nehammer eine "gründliche Prüfung" der Fälle vor der Abschiebung zwar zugesagt. Eine inhaltliche Prüfung im Sinne einer Abwä­gung mit Blick auf das Kindeswohl ist aber nicht bekannt, nur ein Auflisten der obigen Argumente.


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Dazu kommt, dass für die beiden Mädchen schon im Mai 2020 ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 AsylG gestellt wurde. Eine Entscheidung des Bundesamtes von Fremdenwesen und Asyl ist nicht bekannt, obwohl die dafür gesetzlich vorgesehene Frist von sechs Monaten schon längst verstrichen ist. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Prüfung des anhängigen Antrags auf "humanitärem Bleibe­recht" (§ 55 AsylG iVm Art 8 EMRK) der am 28.01.2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls ehestmöglich abge­schlos­sen bzw. von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung eines "humanitärem Bleibe­rechts" durchgeführt wird."

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.


15.48.28

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Werte ÖVP, ich möchte Ihnen gleich zu Beginn Danke sagen: Danke für diesen unglaublichen Offenbarungseid, den Sie heute hier geliefert haben! Heute zeigen Sie nämlich der ganzen Welt live im Fernsehen nicht nur, wie demokratiefeindlich Sie sind, sondern auch, wie unglaublich nervös Sie anscheinend sind.

Wir erleben in den letzten Wochen eine Fehlentscheidung und eine Unwahrheit nach der anderen. Die Stimmung ist gekippt, Ihre Umfragewerte sind am Sinken, Zigtausend Menschen gehen mittlerweile wöchentlich in ganz Österreich auf die Straßen, um gegen Ihre Coronamaßnahmen zu demonstrieren, und rufen dabei laut: „Kurz muss weg!“ Die ÖVP schlägt als Reaktion darauf wie ein Ertrinkender wild um sich. Ihnen fällt nichts anderes mehr ein, als alles und jeden, der es wagt, Kritik an Ihnen oder am heiligen Sebastian zu äußern, zu diffamieren.

Wenn das, was Sie hier aufführen, nicht dermaßen bedenklich wäre, müsste man fast lachen bei all diesen Absurditäten und Unwahrheiten, die Sie heute wieder einmal von sich gegeben haben. Es ist nur leider wirklich unfassbar, dass Sie nicht einmal dann, wenn Zigtausend Menschen auf die Straße gehen und demonstrieren, anfangen, darüber nachzudenken, dass Sie vielleicht doch irgendetwas falsch gemacht haben, dass Sie nicht einmal dann darüber nachdenken, dass Ihre Maßnahmen vielleicht nicht die richtigen waren, dass sie vielleicht verfassungswidrig waren.

Nein, stattdessen gehen Sie lieber auf friedliche Demonstranten los, auf besorgte Bürge­rinnen und Bürger, auf Familien, auf Mütter, auf Menschen, die wegen Ihrer Maßnahmen vor dem absoluten Nichts stehen, und bezeichnen sie pauschal als rechtsextremes Ge­sindel, Hooligans oder Coronaleugner. Das, werte Damen und Herren von der ÖVP, was Sie hier tun, ist unerträglich und eine Schande für die Demokratie. (Beifall bei der FPÖ.)

So etwas nennt man agitieren im miesesten Stil. Das kennen wir. Das sehen wir normalerweise von dieser Seite (in Richtung SPÖ und Grüne), von den Linken, aber ich


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glaube, werte Grüne, Sie haben Ihren Meister gefunden. Das passt aber: Die ÖVP ist ohnehin Ihr Herr und Meister für alles. Ich frage mich schon seit Wochen und Monaten: Was muss eigentlich noch passieren, damit Sie einmal aufstehen und sagen, dass es Ihnen reicht? Anscheinend gibt es da noch viel Spielraum. Da werden dann schon auch einmal Ihre ideologischen Grundsätze verraten. Anscheinend haben Sie Ihre Partei­geschichte vergessen, aber Ihre Ursprünge liegen in Demonstrationen! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Ich sage auch: Freda Meissner-Blau würde sich im Grab umdrehen, wenn Sie heute unterstützen oder verteidigen oder sonst irgendwie gutheißen, dass die ÖVP Demonstrationen verbietet. Das ist peinlich, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die ÖVP ist aber anscheinend nicht nur Ihr Meister, sondern sie ist auch der Meister der Fakenews. Langsam sollten Sie sich umbenennen in die Fakenewspartei Österreichs. Sie behaupten: Dort waren lauter Coronaleugner. – Das sind Fakenews! Nein, werte ÖVP, nur weil man Ihren Maßnahmen widerspricht, ist man noch kein Coronaleugner. Sonst wäre laut dieser Definition die EU jetzt auch ein Coronaleugner, nur weil sie Ihrer FFP2-Masken-Pflicht widersprochen hat.

Nein, dort waren nicht lauter Rechtsextreme. Es ist schon absurd, dass Sie das ständig behaupten und dann Einzelne wie einen Küssel hernehmen, der – zu Ihrer Information – zum Beispiel auch bei den Demonstrationen in der Hainburger Au dabei war, und dort waren auch nicht lauter Rechtsextreme. Das ist also wirklich absurd. Wenn Sie das wirklich glauben, dann rate ich Ihnen dringendst, eine Taskforce wegen all der verdeck­ten Rechtsextremen, die mit Dreadlocks und Regenbogenfahnen dort herummar­schie­ren, einzurichten, weil ich davon wirklich viele vor Ort gesehen habe.

Nein, sehr geehrte ÖVP, Herr Nehammer, es gab auch keine Ausschreitungen! Das sind wieder Fakenews, und das, obwohl Ihr Innenminister, obwohl Sie, Herr Nehammer, eine absolute Eskalationsstrategie mit Verboten und Einkesselungen von Spaziergängern gefahren haben. Werte ÖVP, erklären Sie mir bitte auch einmal, wie Sie sich darüber aufregen können, dass kein 2-Meter-Abstand eingehalten wird, wenn Sie selber die Leute einkesseln und nicht mehr hinauslassen! Das ist wirklich mehr als absurd.

Ich könnte jetzt noch ein paar Ihrer Fakenewsargumente der vergangenen Stunde aufzählen, ich glaube aber, das würde meine Redezeit überschreiten.

Zum Abschluss möchte ich nur sagen: Werte ÖVP, Sie sollten aufpassen, dass Sie mit all Ihren Anschüttungen, Methoden und Demonstrationsverboten nicht viel näher an all diesen totalitären Regimen dran sind, als es Ihnen lieb sein kann. (Beifall bei der FPÖ.)

15.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte.


15.52.59

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesminister! Sehr geehrte Herren Bundesminister! (Ruf bei der SPÖ: Danke ...!) Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorrednerin hat gerade von Fakenews gesprochen. Wie kann man die Abkürzung FPÖ verstehen? – Fakenews­partei Österreichs. Ich glaube, das sagt alles. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich möchte aber zuallererst dem Großteil der Österreicherinnen und Österreicher einen ganz besonderen Dank aussprechen – einen Dank dafür, dass sie sich an die Maß­nahmen halten, um Corona nicht mehr weiterzuverbreiten: Abstand halten, Masken tra­gen und Hände waschen.


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Meine Damen und Herren, Portugal zeigt uns in diesen Tagen, wie wichtig es ist, dass wir bei diesem Virus wirklich Vorsorge treffen. Es ist ein Virus, bei dem wir aufpassen müssen.

Am 16. Jänner haben sich mehrere zigtausend Demonstranten in Wien auf den Weg begeben, die sich nicht an die Maßnahmen gehalten haben. (Abg. Belakowitsch: 30 000 waren es!) Daher war es ganz selbstverständlich, dass letztes Wochenende die Versammlungsbehörde genau abwägen musste: Meinungsfreiheit versus Schutz der Bevölkerung. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Lassen Sie mich da mit etwas aufräumen, das hier immer wieder in den Raum gestellt wurde: Die Versammlungsfreiheit ist kein absolutes Recht. (Abg. Kickl: Was ist denn dann ein absolutes Recht? Erklären Sie mir das einmal!) Die Versammlungsfreiheit ist laut der Menschenrechtskonvention immer gegen den Schutz der Gesundheit und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung abzuwägen. Meine Damen und Herren, im Sinne der Menschenrechtskonvention musste die Verwaltungsbehörde diese Versamm­lung untersagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Das haben Sie vor Monaten auch schon erklärt, diesen ganzen Pallawatsch! ...!)

Herr Kollege Kickl, weil Sie sich gerade so aufregen: Sie sind derjenige, der gesetz­widriges Verhalten unterstützt, nämlich das Verhalten von Menschen, die sich nicht an die Covid-Maßnahmen halten. Sie sind derjenige, der sich gerne verfassungswidrig verhält, weil Sie unterstellen, dass diese Regierung die Regierung einer Diktatur wäre. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Sie sind derjenige, der sich heuchlerisch verhält, weil Sie im Jahre 2017 noch an den Grünen kritisiert haben, dass sie für Menschenansamm­lungen auf Demonstrationen stehen. Da waren Sie noch gegen die Demonstrationen, als es gegen die Grünen gegangen ist. Heute sind Sie derjenige, der die Menschen gegen den Staat aufwiegelt. Heute sind Sie ein Kollaborateur. Heute sind Sie einer, der sich mit den Extremisten verbindet. Heute sind Sie ein Staatsgefährder, Herr Kollege Kickl! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Aha! – Abg. Kickl: Aah! Aah! ...!)

Was tut dem Krawall-Kickl am meisten weh? – Dem Krawall-Kickl tut am meisten weh, dass er heute nicht mehr Innenminister ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Nein, gar nicht!) Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, das ist gut so (Abg. Belakowitsch: Sie reden sich gerade in einen Strudel, Herr Abgeordneter!), denn sich mit Extremisten zu verbinden, nur um selber wieder an die Macht zu kommen, ist eines Verfassungs­staates, einer Republik Österreich nicht würdig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Peinlich!)

In Ihrem Umfeld, Herr Kollege Kickl, wurde sogar zu einen Sturm aufs Parlament auf­gerufen. (Abg. Kickl: Um Gottes willen! Um Gottes willen! Setzen Sie sich nieder! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Meine Damen und Herren, wen wundert es, dass da von der Polizei eingegriffen wurde?

Was ich Ihnen am meisten vorwerfe, ist: In der Zeit, als Sie Innenminister waren, haben Sie offensichtlich von der Polizei einen Begriff erlernt, nämlich den des Einkesselns, und mit diesem Begriff haben Sie dann versucht, bei den Versammlungen zu provozieren: Hilfe! Wir werden eingekesselt!, und dann haben Sie eine Einkesselung noch provoziert. (Abg. Steger: Wo wurde die Einkesselung provoziert?)

Meine Damen und Herren, das lässt sich die Polizei nicht gefallen! Die Polizei hat ihre Entscheidungen genau, sorgsam und entsprechend der Abwägung getroffen. (Zwischen­ruf des Abg. Kickl.)

Daher, meine Damen und Herren: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo der Schutz der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher beginnt. Wir lassen uns von


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Ihnen diese Freiheit nicht nehmen, Herr Kollege Kickl! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischen­ruf bei der FPÖ.)

Es ist daher ganz, ganz wichtig, dass die Versammlungsbehörde diese Versammlung nach § 6 des Versammlungsgesetzes und nach Artikel 11 der Menschenrechts­konven­tion untersagt hat, denn wir wollen nicht, dass die Menschen, die dort sind, sich an­stecken (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), die Infektion weiterverbreiten und dass es danach einen Ex-Innenminister Kickl auf der Intensivstation gibt. Nein, solche Leute wollen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yılmaz. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Es kann nur besser werden!)


15.58.15

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frauen Ministerinnen! Herr Bundesminister! Werte Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen Familien in Österreich? Was braucht unsere Jugend? Was braucht jeder einzelne Mensch, der in unserem Land lebt? – Er braucht Sicherheit und Freiheit.

Was aber ist Sicherheit? – Sicherheit ist: keine Angst, die nächste Miete nicht bezahlen zu können, keine Angst um die Zukunft der eigenen Kinder, keine Angst, krank zu werden, und keine Unsicherheit zu verspüren.

Ich brauche die Sicherheit, dass mich die staatlichen Behörden vor Terroranschlägen schützen, die Sicherheit, dass mich der Staat nicht aus meinem Lebensmittelpunkt reißt, die Sicherheit, mich in meiner Stadt sicher bewegen zu können. Das sind ein paar Auszüge einer Definition, wie ich mich sicher und frei fühlen würde. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie, Herr Bundesminister, und Ihr Ministerium sind aber nicht in der Lage, dies alles zu garantieren – ganz im Gegenteil –, Sie sind nicht in der Lage, unser Wien und unser Land vor Terroristen zu schützen. Der Verfassungsschutz spaziert herum, organisiert Flieger für Verbrecher, anstatt verurteilte Islamisten dingfest zu machen. Das muss man sich einmal vorstellen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Belakowitsch.) Der Verfassungsschutz organisiert Fluchtflieger. Macht mich das sicher? – Nein, sicher nicht!

Dieser Typ, dieser Terrorist, dieser Mörder war unter Beobachtung, hat sich unter den Augen der Behörden radikalisiert, hat sich Munition besorgt, und ohne aufgehalten zu werden ist er in den 1. Bezirk marschiert, um zu morden. Dieser Anschlag, werte Kolle­ginnen und Kollegen, wäre auf Basis bestehender Gesetze zu verhindern gewesen, wenn Ihre Leute ordentlich gearbeitet hätten, Herr Minister. Das ist Ihre politische Ver­antwortung. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, diese Unsicherheit, die Sie verbreiten, wirkt sich vor allem auf meine Stadt aus, und da werde ich nicht leise, diese Stadt zu verteidigen. Im Wahlkampf werden die großen Sprüche geklopft – Flex und so –, wird Favoriten vernadert – das ist Ihnen zum Glück eh nicht gelungen –, wenn es aber ums Einge­machte geht, dann sind Sie ganz leise: fehlende Stellen, unbesetzte Stellen, kaputte Dienststellen und frustrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es macht wenig Sinn, wenn sich der Bundesinnenminister einmal im Monat hierherstellt und sich bei den Polizistinnen und Polizisten bedankt. Die Polizistinnen und Polizisten brauchen eine politische Führung, eine gute Führung, gute Bezahlung, gute Ausstattung, und nicht, dass man sich bei ihnen dauernd bedankt. (Beifall bei der SPÖ.) Diese Men­schen können nicht mehr, sie machen so viele Überstunden. Favoriten hat nach wie vor 300 Polizistinnen und Polizisten statt 600 wie Linz. (Abg. Bayr: Sauerei!) – Bitte? – (Abg.


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Bayr: Sauerei!) – Ach so! Okay. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das sind die eigenen Leute, da braucht man dann also niemanden mehr.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben sicherlich viele Fähigkeiten, die wir nicht kennen, aber Innenminister können Sie nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

16.02


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Gerstl zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Rauch – in Richtung des mit Bundes­minis­terin Schramböck sprechenden Präsidenten Sobotka –: Herr Präsident, belästigen Sie nicht die Ministerin!)


16.02.55

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Kollegin Yılmaz hat hier behauptet, dass der Verfassungsschutz eine Flucht organisiert hat. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Richtig ist vielmehr, dass der Verfassungsschutz mit dieser Sache überhaupt nichts zu tun hat, sondern dass das die Angelegenheit eines Einzelnen war, der nicht einmal mehr Mitglied des Verfassungsschutzes war. (Beifall bei der ÖVP.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Eva Blimlinger zu Wort. – Bitte.


16.03.37

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister und Ministerinnen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja schon ein bisschen kurios, dass wir in eine Situation geraten, in der ein Innenminister – ein Ex-Innenminister, ich bin heute ein bisschen von Ex-Innen­minis­tern und Innenministern umzingelt –, ein Ex-Innenminister, der eine berittene Polizei wollte, sich jetzt beschwert, eine Sondersitzung verlangt, weil eine Demonstration unter­sagt war, die er eigentlich nur zum Schutz von Rechtsextremen – ich wiederhole das hier sehr gerne – angemeldet hat. Das ist eine etwas bizarre Situation. (Abg. Belakowitsch: Was hat das eine mit dem anderen zu tun?)

Vielleicht auch an meine Vorredner aus der ÖVP: Ich hoffe, Sie erinnern sich alle an Ihre Worte, sollte jemals wieder die Situation eintreten, dass Sie mit der FPÖ und Herrn Kickl eine Koalition machen wollen. Er war Ihr Innenminister, nicht unserer. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Zum Kern der Sache: Das Demonstrationsrecht ist eines der höchsten Güter, wie ich meine, und das braucht man den Grünen wirklich nicht zu erklären. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Wir waren oft genug damit konfrontiert, dass Demonstrationen verboten worden sind. Ich muss leider korrigieren: Es ist nicht das erste Mal in der Zweiten Republik, dass die Demonstration einer politischen Partei verboten worden ist. Sehr oft wurden sie der KPÖ, aber auch den Grünen verboten, insbesondere zum Beispiel im Rahmen der Opernballdemonstrationen. Die Opernballdemonstrationen waren aber keine Staats- und Demokratiegefährdung.

Es werden nun aber Demonstrationen untersagt, bei denen es durch das Agieren eine Gesundheitsgefährdung gibt. Das Tragen von Masken verstößt nicht gegen das Vermummungsverbot, das Sie eingeführt haben. Das Tragen von Masken dient im Gegensatz dazu dem Schutz. (Abg. Wurm: ...! Ihre Zeit ist schon lange vorbei! ...!)

Also: Der KPÖ wurden Demonstrationen verboten, den Grünen wurden Demonstratio­nen verboten – damit ist einmal klar, dass Sie sicher nicht die Ersten sind, denen eine


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Demonstration, aus guten Gründen, wie ich meine, verboten wurde. (Beifall bei Abge­ordneten von Grünen und ÖVP. – Abg. Wurm: Unterirdisch! Unterirdisch!)

Ich darf vielleicht auch noch auf den Grund hinweisen: Es gibt eine Gefahr für Leib und Leben, wenn Demonstrationen während einer Pandemie stattfinden und man sich an keinerlei Sicherheitsregeln, an keine Abstandsregeln, nicht an die Maskenpflicht, an nichts dergleichen hält. (Abg. Wurm: Unterirdisch, wie Sie Leute vernadern! ...!)

Erlauben Sie mir, zu sagen: Es ist nicht Meinungsfreiheit, zu behaupten, dass man mit Coronaleugnern und -leugnerinnen wie mit Anne Frank umgeht, und antisemitische Szenarien zu etablieren. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das hat nichts mehr mit Mei­nungsfreiheit zu tun, sondern das ist blanke Nazipropaganda, blanker Antisemitismus. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Der Herr Bundesminister hat von „Altneonazis“ ge­sprochen – ich vermute, er hat damit Küssel gemeint. Nazi bleibt Nazi, egal ob neo, alt, jung. Es sind immer die Gleichen, und es ist immer die gleiche Situation.

In diesem Sinne geht es also natürlich darum, das höchste Gut zu wahren, wenn aber das höchste Gut, die Versammlungsfreiheit, dazu führt, dass eine Demokratie und insbesondere die Gesundheit gefährdet ist, dann muss man sagen, dass die Behörden richtig agiert haben.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz in Richtung SPÖ und zu Ihrem Antrag sagen: Seit Herrn Innenminister Löschnak haben Sie dazu beigetragen, dass alle Fremden- und Asylgesetze verschärft wurden. Sie sind mitverantwortlich. Sie haben noch 2013 für solche Gesetzesänderungen – hier sitzen noch einzelne Abgeordnete, die sozusagen die Fremdenbehördengesetzumstrukturierung mitbeschlossen haben – gestimmt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stefan und Belakowitsch.) Ihr Antrag ist die reine Heuchelei, seien Sie mir nicht böse! Ihnen geht es nicht um die Kinder, sondern Sie wollen in die Regierung. Das ist pretty fair, benützen Sie aber bitte nicht die Kinder dazu, die aufgrund der von Ihnen mitgeschaffenen Beschlusslage und aufgrund Ihrer Innenminister und nicht aufgrund der jetzigen Situation abgeschoben worden sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Selbstverständlich bin ich im Übrigen dafür, dass die Windisch-Kaserne endlich in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.08


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Felix Eypeltauer, Sie gelangen nun zu Wort. – Bitte.


16.09.05

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ja, es sind kritische Zeiten für jeden Einzelnen, für jede Einzelne von uns und für unsere Gesellschaft als Ganzes. Es ist ein kollektiver Lagerkoller, wenn man so will, den wir alle spüren, und er zeigt sich immer deutlicher. In seinen dramatischsten Auswirkungen zeigt er sich auf den Kinderpsychiatrien, er zeigt sich in den sozialen Naheräumen, er zeigt sich in den sozialen Medien, und er zeigt sich zunehmend auch auf der Straße.

Lassen Sie mich eines für meine Fraktion eingangs noch einmal ganz klar feststellen: Das Demonstrationsrecht muss auch und gerade in der Krise gewährleistet sein (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ), ganz gleich, ob wir den Inhalt dieser Demonstrationen richtig oder falsch finden.


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Grundrechte und Grundfreiheiten gibt es gerade für die Zeiten der Krise, gerade für jene Momente, in denen eine Regierung oder manche Regierungsparteien vielleicht der Meinung sind, das kommt ihnen gerade nicht so gelegen, und gerade dann, wenn auch manche Politiker im Parlament der Meinung sind, man könnte argumentieren, das passt jetzt gerade nicht so ins Konzept; gerade dann braucht es Grund- und Freiheitsrechte.

Das sage ich Ihnen, obwohl wir NEOS die Anliegen dieser Coronademonstrationen absolut nicht teilen und obwohl wir NEOS verurteilen, dass es zu massiven Verstößen gegen die Coronavorschriften, nämlich Abstand und Maske, die ja wirklich nicht so schwer einzuhalten sind, gekommen ist. Da sind wir klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn zu leugnen, dass es das Virus gibt, zu leugnen, dass das Virus gefährlich ist, und zu leugnen, dass Maßnahmen notwendig sind, das ist unverantwortlich und gefährlich. (Beifall bei den NEOS.)

Ebenso ist es unverantwortlich und gefährlich – und da schaue ich jetzt auf die Kolle­ginnen und Kollegen von der FPÖ –, als Verantwortungsträger nicht klar zu sein oder sogar genüsslich politisches Kleingeld zu wechseln. Also klipp und klar: Diese Demons­trationen müssen stattfinden können.

Die Polizei hat dabei eine besonders undankbare Aufgabe, die aber gleichzeitig unend­lich wichtig ist, und ich habe tiefsten Respekt vor jeder Polizistin, vor jedem Polizisten, die auf der Straße stehen, jeden Tag ihren Dienst verrichten, und die in all den Konflikten, die hier mit Worten ausgetragen werden, am Schluss dann jene sind, die es ausbaden. (Beifall bei den NEOS.)

Die Polizisten sollen auf der einen Seite die Einhaltung der Coronamaßnahmen über­wachen, auf der anderen Seite das Recht auf Versammlung und Meinungsäußerung in irgendeiner Art und Weise begleiten. Das ist eine Gratwanderung, und das erfordert einsatztaktisches Können, das erfordert auch viel Fingerspitzengefühl. Da haben wir wirklich großen Respekt vor der Polizei. Deren Aufgabe ist es außerdem, bei all dem neutral zu bleiben, nicht den Eindruck zu erwecken, zu sympathisieren, aber auch nicht den Eindruck zu erwecken, ablehnend zu sein oder persönlich zu werten.

Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, ist nicht immer gelungen. Deshalb ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit mit Argusaugen drauf schaut, und es ist wichtig, dass wir als Parlament dieses Thema hier und heute besprechen. Es ist auch wichtig, Herr Innenminister, dass Sie im Innenministerium gemeinsam mit den Polizistinnen und Polizisten sachlich und differenzierend analysieren, evaluieren und verbessern.

Es ist in einem Rechtsstaat wichtig, dass die Polizei ihre Aufgabe ungehindert ausführen kann. Dazu gehört auch, Behinderungen zu beseitigen, was bei den politisch und auch rechtlich verwerflichen und vollkommen falschen Abschiebungen von Kindern unlängst der Fall war. Wir müssen, so schwer das manchen von uns fällt, zwischen einerseits der Entscheidung, die auch der Herr Innenminister verantwortet und die aus unserer Sicht falsch war, und der Maßnahme der Durchführung, für die die Beamtinnen und Beamten verantwortlich sind, differenzieren.

Sachlichkeit und Differenzierung: Die Polizei, der Innenminister haben da viel zu ver­bessern, zu guter Letzt auch dahin gehend, wie die Polizei Journalisten bei solchen Veranstaltungen besser schützen kann. Diese werden angepöbelt, sie werden ange­spuckt, Herr Minister, sie werden gerempelt und bedroht, manche wagen sich gar nicht mehr zu Versammlungen oder nehmen sogar private Bodyguards mit. Auch das ist etwas, wo Sie gefragt sind, wo ein Innenminister gefragt ist und wo Verbesserungen hermüssen.


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Überhaupt nicht gefragt, und damit komme ich zum Schluss, sind, Herr Innenminister Nehammer, Ihre polternde Rage von vorhin, Ihre wirklich schamlosen und maßlosen rhetorischen Untergriffe, und ebenso wenig das genüssliche politische Kleingeldzählen des jetzt wieder einmal nicht anwesenden Klubobmanns und Ex-Innenministers Herbert Kickl.

Was Sie, Herr Minister Nehammer und Herbert Kickl, da vorher coram publico geliefert haben, das war ein unsouveräner Kampf der Eitelkeiten. Wir, Regierung und Parlament, müssen aber Vorbild für Diskurs und für Vernunft sein. Sie befeuern die Spaltung statt den Zusammenhalt und das Vertrauen, das wir jetzt so dringend brauchen. Wir brauchen Sachlichkeit und Differenzierung. Das BMI ist durch parteipolitisches Fuhrwerken von Blau und Türkis – jetzt nur von Türkis – eine einzige Baustelle und schafft es nicht, für die Sicherheit Österreichs zu sorgen, und deshalb brauchen wir endlich einen partei­freien und kompetenten Innenminister. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.14


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.


16.14.40

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): „Regieren ist ein Rendezvous mit der Realität“, und die Opposition hat heute ihr Rendezvous mit der Surrealität. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung, vor allem aber sehr geschätzter Herr Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Bildschirmen! Liebe KollegInnen im Hohen Haus, vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ! Ich habe mich bei dieser gesamten Debatte gefragt, ob Sie eigentlich glauben, was Sie hier sagen. (Abg. Belakowitsch: Na sicher, sonst täten wir es ja nicht sagen! – Zwischenruf der Abg. Steger.) – Wenn Frau Abgeordnete Belakowitsch sagt: „Na sicher“, dann sage ich Ihnen: Ich habe es befürchtet. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe es deshalb befürchtet, weil Sie sich einerseits furchtbar beschweren, dass sich die Regierung (Abg. Steger: ... Ihnen langsam dämmert, wie daneben Sie liegen!) die Kritik an ihren Maßnahmen nicht anhören will; andererseits will sich Ihr Klubobmann die Kritik an seinen Vorträgen nie anhören (Abg. Belakowitsch: Stimmt nicht!), den sehe ich da ganz selten, er ist jetzt wieder nicht da. (Abg. Steger: Er war den ganzen Tag da! – Zwischenruf des Abg. Rauch.)

Letztlich ist es so, liebe Kolleginnen und Kollegen der FPÖ: Herr Kollege Bürstmayr hat hier zur Versammlungsfreiheit viel Richtiges und Wichtiges gesagt. Das, was er als Brand bezeichnet hat, ist die Pandemie; eine Pandemie, die dazu führt, dass nicht nur bei uns, sondern international Menschen erkranken, viele davon auch versterben. (Abg. Belakowitsch: Bei den Demonstrationen auch ...?!) – Und bei den Demonstrationen, die Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, ansprechen, werden die Sicherheitsmaßnahmen, die Verordnungen und Vorschriften nicht eingehalten. (Abg. Steger: Sagt wer?) Das ist evident. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Im Übrigen, weil sich Ihr Klubobmann um die Evidenzbasierung solche Sorgen macht: Während seiner Zeit als Minister hat er es mit der Evidenzbasierung nicht so gehabt, denn Expertise war nicht das, was ihn ausgezeichnet hätte (Abg. Belakowitsch: Da kam aber gar keine Kritik damals von Ihnen!), und mit Fakenews, liebe Freunde von der FPÖ, haben Sie natürlich viel Erfahrung, das glaube ich Ihnen schon. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn Kollege Amesbauer hier Küssel mit der Jungen ÖVP in Verbindung bringt, weiß er natürlich, dass ihm das ein Gerichtsurteil untersagt, es ist aber nichts Neues, dass


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Gerichtsurteile für Sie vielleicht Vorschläge darstellen, nicht aber etwas, woran man sich halten sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

Man weiß auch nicht so genau, was Sie eigentlich wollen: demonstrieren schon, wenn es gegen die Regierung geht, aber nicht mehr, wenn es der FPÖ unangenehm wird. Da ist sofort ein Misstrauensantrag auf dem Tisch (Zwischenruf des Abg. Rauch), ein Miss­trauensantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Misstrauen ausspricht, weil ein Minister Gesetze vollzieht, weil ein Minister Gerichte respektiert und weil ein Minister Rechtsgüter abwägt und Verhältnismäßigkeit an den Tag legt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Dem sprechen Sie das Misstrauen aus. Vertrauen würden Sie offensichtlich jemandem, der das alles nicht macht. (Ruf bei der FPÖ: Das Beste an Ihrer Rede war der Küssel!) Ich sage Ihnen: Das haben wir gehabt, das hatte auch einen Namen: Herbert Kickl. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Zumindest wir wollen das nicht mehr und sind sehr, sehr stolz auf diesen Innenminister, der gerade in Krisenzeiten einen hervorragenden Job macht. (Beifall bei der ÖVP.)

16.19


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


16.19.20

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Abgeordneter Stocker, als surreal haben die Innsbruckerinnen und Innsbrucker es empfunden, was vergangenen Samstag abgegangen ist, aber dazu später.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Ich hätte nicht gedacht, dass ich im Jahr 2021 mittels Antrag im Hohen Haus die schwarz-grüne Regierung dazu auffordern muss, Grundrechte wie die Ver­sammlungs- und Meinungsfreiheit sicherzustellen. Das ist im Jänner 2021 aber die Realität. Dass am vergangenen Wochenende entschieden wurde, zehn von 14 Demons­trationen schon im Vorfeld zu verbieten, finde ich alarmierend, und in aller Deutlichkeit: Das lehne ich ganz klar ab! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit diesen Verboten, sehr geehrte Damen und Herren, schießen Sie uns allen ein Eigentor. Warum? – Weil sich radikale Kräfte einerseits bestärkt fühlen und verunsicherte und protestierende Menschen für sich vereinnahmen und diese Menschen in ihrem Vertrauensverlust bestärken. Das halte ich für eine gefährliche Tendenz. Selbst in Coronazeiten muss es möglich sein, seine Meinung frei zu äußern, solange keine anderen Menschen gefährdet werden und die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Dafür aber Sorge zu tragen, Herr Innenminister, genau dafür sind Sie zuständig!

Wenn ich Sie nun so erlebe, werte Abgeordnete der FPÖ, dass Sie sich als Retter der demokratischen Rechte darstellen, ist das – mit Verlaub – natürlich auch nicht be­sonders glaubwürdig: War es doch die FPÖ, die sich in der Regierung die Einschränkung der Versammlungsfreiheit gewünscht und diese gefordert hat. Eine liberale Demokratie, wie wir sie in Österreich kennen und schätzen, muss unterschiedliche Meinungen zu­lassen, und es muss die Möglichkeit geben, diese auch mitzuteilen. Wenn es in Form einer Kundgebung und Demonstration sein soll, dann ist es auch so zu gewährleisten. Warum? – Weil wir die Freiheit und die Vielfalt in Österreich schätzen.

In Innsbruck, sehr geehrte Damen und Herren, hat sich letzten Samstag Folgendes ereignet – das hat mich wirklich erschüttert, aber nicht nur mich –: In Innsbruck haben sich etwa 600 oder 800 Personen zu einer genehmigten Demonstration gegen die Abschiebemethoden des Innenministers versammelt. Bereits im ersten Drittel der Demo­route aber gab es Pfeffersprayfontänen, Gewalt, Verletzte, Verhaftete und Anzeigen. Es


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waren verstörende Bilder. Da waren Familien mit Kindern dabei, SchülerInnen, Studie­rende, Pensionisten, sprich ein Abbild der Zivilgesellschaft – einer Zivilgesellschaft, die anderer Meinung ist als Sie, Herr Innenminister; und das ist auch zur Kenntnis zu nehmen. Sie berichten alle von unverhältnismäßigem Eingreifen der Polizei. Ich habe diesbezüglich gestern eine Anfrage eingebracht, und ich hoffe, Herr Innenminister, dass Sie die Öffentlichkeit seriös unterrichten und sie nicht mit Floskeln abspeisen, wie Sie es mit uns Abgeordneten teilweise machen. Die Öffentlichkeit hat es verdient, dass Sie konkret auf diese Fragen eingehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jedenfalls ist zu gewährleisten, dass die Grundrechte nicht ausgehebelt werden, auch nicht in Pandemiezeiten. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­recht­erhaltung der Versammlungsfreiheit“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Für die Freiheit - gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, das im Staatsgrundgesetz, in der EMRK“ – Europäischen Menschenrechtskonvention – „und in der GRC“ – Grundrechtecharta – „verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit auch in Zeiten einer Pandemie unter Einhaltung notwendiger gesundheitspolitischer Vorgaben zu gewährleisten.“

*****

Wir alle müssen unsere hart erkämpften Grundrechte gerade in Krisenzeiten wahren und schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

16.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

betreffend Aufrechterhaltung der Versammlungsfreiheit

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Für die Frei­heit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch“

Die Versammlungsfreiheit ist eines der am härtesten erkämpften Grundrechte die es gibt. Deswegen ist sie im österreichischen Staatsgrundgesetz, in der EMRK und in der Grundrechtecharta der EU verankert. Daran ändert auch die derzeitige Situation nichts. Auch in „normalen Zeiten“ haben sich DemonstrantInnen an Auflagen zu halten.

Menschen haben daher auch in Zeiten einer Pandemie das Recht zu demonstrieren, wobei einer gesundheitlichen Gefährdung andere Menschen entgegen gewirkt werden muss. Vom Veranstalter ist daher einzufordern, dass er dies bereits im Vorfeld nachweist und dass durch einen Ordnungsdienst die Einhaltung von behördlichen Auflagen ge­währleisten werden kann. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch die Polizei zu kon­trollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Dies kann selbstverständlich bis zur Auflösung der Versammlung führen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 78

Für die Demonstration am vergangenen Sonntag in Wien wäre dies die rechtlich gebo­tene Vorgehensweise gewesen. Die Untersagung der Demo, die dann dennoch unter chaotischen Bedingungen und ohne Einhaltung von gesundheitsschützenden Auflagen stattfand, war jedenfalls die schlechteste Variante, wie man als Bundesregierung und Innenminister auf die derzeitige Situation reagieren konnte.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, das im Staatsgrundgesetz, in der EMRK und in der GRC verankerte Recht auf Ver­sammlungsfreiheit auch in Zeiten einer Pandemie unter Einhaltung notwendiger gesund­heitspolitischer Vorgaben zu gewährleisten.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte.


16.24.20

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir reden heute über die Versammlungsfreiheit, eines der wichtigsten und fundamentalsten Grundrechte, die wir haben, eines der Grundrechte, die es auf jeden Fall zu verteidigen gilt, zu verteidigen gegen alles, was dagegensteht, gegen alles, was diese Rechte angreift, und gegen alles, was sie kleinredet und unter den Tisch fallen lässt. Das darf auf keinen Fall passieren, egal unter welchen Voraussetzungen.

Deshalb ist es besonders wichtig, auch in dieser Situation, wo es notwendig war, viele, viele Grundrechte in einem gewissen Maße und in einem abgeschätzten Rahmen ein­zuschränken, dass die Versammlungsfreiheit auf jeden Fall immer gewährleistet sein muss.

Es war absehbar, dass es Menschen geben wird, denen es wichtig ist, deutlich zu sagen, dass sie mit den Regelungen, die wir treffen, nicht einverstanden sind. Das ist notwendig, das ist wichtig. Ob eine Versammlung stattfinden darf oder nicht stattfinden darf, hängt nicht davon ab, wer sie veranstaltet, das hängt nicht davon ab, welche Botschaft damit verkündet wird, und das hängt schon gar nicht davon ab, ob das für uns angenehm oder unangenehm ist. Ob wir das wollen oder nicht wollen, ist nicht die Frage, darauf kommt es nicht an. (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß, dass viele Menschen mit manchen der Regelungen unzufrieden sind, und es ist deren gutes Recht, das zu sagen: im Rahmen einer friedlichen Versammlung, auf einer friedlichen Demonstration, wo alle Regelungen eingehalten werden.

Es gibt aber ein anderes Thema, das auch sehr viele Menschen bewegt. Es gibt noch ein Thema, das viele Menschen beunruhigt, und das sind die Abschiebungen, die pas­siert sind. Es wurden Kinder abgeschoben, die hier aufgewachsen sind, die hier geboren sind, die ihr ganzes Leben hier verbracht haben, die kein anderes Land als ihre Heimat kennengelernt haben. Natürlich bewegt uns das alle. Auch wir finden diese Situation ganz, ganz schwer erträglich, und es zerreißt einem das Herz, wenn man die Ge­schichten dieser Kinder hört – selbstverständlich. (Ruf: Dann stimmen Sie mit uns!) Das


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bedeutet aber nicht, dass wir jetzt Anträgen zustimmen, die von vornherein abseh­barerweise keine Mehrheit finden werden. Was wir machen, ist: Wir wollen handeln. Wir sind hier, um zu handeln, und es wird von uns verlangt, dass wir etwas gegen diesen Missstand tun! (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe viele, viele Mails von Menschen bekommen, die das Thema sehr bewegt  ich bin leider noch nicht dazugekommen, sie alle zu beantworten, ich hoffe, ich finde dafür noch ein bisschen Zeit –; das haben Sie auch. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker. – Abg. Kickl: Das werden jetzt gerade wieder mehr!  Weiterer Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Aber: Der Herr Vizekanzler hat heute verkündet: Es wird eine Kommission eingesetzt, eine Kommission (Ruf: Ah, super!), die die Wahrung der Kinderrechte beachtet. Warum haben wir das gemacht? – Wenn ein Gericht prüft, ob bei einer Interessenabwägung das Interesse des Staates auf ein funktionierendes Fremdenwesen oder das Kindeswohl mehr wiegt, und wenn es in solchen Fällen zu dem Ergebnis kommt, dass das Kin­deswohl nicht beeinträchtigt wäre, dann stimmt etwas in der Ausrichtung dieser Kriterien nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben jetzt eine starke Justizministerin, und wir haben jetzt die Möglichkeit, diese Regelungen anzusehen, diese Kriterien anzusehen, wir haben jetzt die Möglichkeit, etwas zu tun. Wir werden ganz sicher etwas tun, auch wenn es wehtut, dass wir diesen Anträgen nicht zustimmen können. Wir unterstützen viele der Forderungen, aber wir wollen die Forderungen erfüllen, und das tun wir, indem wir handeln! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Matznetter: ... Stockholmsyndrom! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Johannes Margreiter zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.28.59

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesministerinnen und Bundesminister! Werte Zuseherinnen im Haus und vor den Empfangsgeräten! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Sie kennen vielleicht das Brückendilemma: Ein entlegenes Dorf ist nur über eine Brücke mit der Außenwelt verbunden. Die Bewohner des Dorfes müssen aufgrund einer akuten Gefahrensituation dieses Dorf verlassen. Eine Zahl von Experten, alle in ihrem Fachgebiet hoch ange­sehen, erklärt: Die Brücke ist einsturzgefährdet, das Benützen, das Begehen, das Befah­ren der Brücke bedeutet den sicheren Tod. Eine andere Zahl von Experten, ebenso hoch angesehen und über fachliche Zweifel erhaben, sieht das Ganze gelassener und sagt: Kein Problem, es ist möglich, die Bevölkerung über diese Brücke zu evakuieren.

Wie entscheiden wir? Die beiden Optionen sind nicht gleichwertig, trotz gleicher Fach­kompetenz der Experten, denn der Irrtum der Experten, die das Betreten der Brücke als Todesurteil sehen, wäre ungefährlich, während umgekehrt der Irrtum der anderen Exper­ten ins Verderben führen würde.

Zum echten Dilemma wird die Sache dadurch, dass ein Verbleiben im Ort keine Option ist, weil ja dort ganz akute Gefahr herrscht. Die Bundesregierung hat am Montag nach stundenlangen Beratungen eine Lösung dieses Dilemmas präsentiert, die grosso modo zu respektieren ist. Diese Lösung fordert uns allen, die wir sozusagen in diesem Ort ausharren müssen, viel ab: viel Besonnenheit, viel Eigenverantwortung. Mehr Bedeu­tung denn je kommt aber in dieser Phase dem Rechtsstaat zu.

Es ist wie beim Monopoly spielen: Es gibt Regeln, und an die Regeln müssen wir uns halten. Dieses Gebot, sich an die Regeln zu halten, ist an uns alle adressiert, an die


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Bevölkerung wie auch an die Politiker, und da scheiden sich meines Erachtens die Geister.

Auch in der heutigen Debatte habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Pandemie von der Regierung, von der Parlamentsmehrheit eher als Ausrede dafür gebraucht wird, dass wir es eine Zeit lang einmal mit dem Rechtsstaat nicht so genau nehmen, dass wir diesen beiseiteschieben können. Das ist aber genau das Verkehrte: Es ist nicht juristische Spitzfindigkeit, wenn wir klare, verständliche Regeln verlangen! In dieser nervösen Zeit auf fragwürdige Weise Demonstrationsverbote auszusprechen, zerstört jedes Ver­trauen – zumal es seit jeher ein heiliges Grundrecht ist, dass sich Menschen öffentlich artikulieren dürfen. Das gilt gerade in Zeiten der Krise.

In Österreich beheimatete Kinder in dunkler Nacht abzuschieben, vernichtet jegliches Vertrauenskapital. Noch dazu – und das ist rechtlich eindeutig – war das praktisch zum zehnjährigen Jubiläum des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Am 20. Jänner 2011 hat der Nationalrat dieses Gesetz beschlossen, und in Artikel 1 heißt es da, dass bei alle Kinder betreffenden Maßnahmen das Kindeswohl absolut vorrangig zu betrachten sei – das haben Sie missachtet!

Herr Präsident Sobotka ist jetzt leider nicht da: Er hat mich im Vorfeld dieser Parla­mentssitzung mit einem Wort aufgerüttelt, dem Begriff der „Emokratie“ – das war meines Erachtens sehr, sehr entlarvend. Er hat gemeint, Emotionen dürften keine Rolle spielen, sondern nur Fakten, und genau dieses Demokratieverständnis, dieses Verständnis des Zusammenlebens von Menschen enttarnt eigentlich vieles: viele politische Maßnahmen, die uns so schwer zu schaffen machen, wie eben Demonstrationsverbote, wie eben das Abschieben von Kindern.

Ich bin der Meinung – das will ich Herrn Präsidenten Sobotka hier ausrichten –, ich lebe allemal lieber in einer „Emokratie“, in der die Werte Empathie, Vertrauen und Rücksicht­nahme eine Rolle spielen, als in einer türkis-kalten Technokratie! – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


16.34.31

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr ge­schätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Satz in Richtung der grünen Abgeordneten beginnen, die jetzt hier zum wiederholten Mal argumentieren, sie könnten unseren Anträgen nicht zustimmen, weil diese ja sowieso keine Mehrheit hier im Haus fänden. Da muss ich Ihnen eines ausrichten: Sie haben offenbar ein falsches Verständ­nis von Parlamentarismus – ich schaue mir den Inhalt der Anträge an und entscheide dann, ob ich zustimme oder nicht, und entscheide nicht danach, ob sie dann vielleicht eine Mehrheit bekommen oder nicht! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der NEOS sowie der Abg. Fürst.)

Meine Damen und Herren, die heutige Sondersitzung gibt uns die Möglichkeit, über grundlegende Haltungen dieser Bundesregierung und des Innenministers zu sprechen. Zum einen geht es um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und des Demons­tra­tionsrechtes, eines sehr hart erkämpftes Rechts, das gesetzlich gut verankert ist, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, aber auch in unserem Staatsgrund­gesetz.

Das ist ein Recht, das es zu wahren gilt, und dieses Recht steht nicht im Widerspruch zur Bekämpfung der Pandemie, so wie es der Minister darstellt, nein! Die Aufgabe des Innenministers ist es, auf der einen Seite darauf zu achten, dass die Grund- und


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Freiheitsrechte respektiert werden, und auf der anderen Seite darauf, dass Maßnahmen so gesetzt werden, dass der Schutz vor der Pandemie berücksichtigt wird und Vorgaben für eine Demonstration gemacht werden.

Das Nichtzulassen von Demonstrationen führt genau zu dem, was wir am Sonntag gesehen haben: dass die Lage unkontrolliert ist, dass sie für die Polizistinnen und Poli­zisten schwer abschätzbar ist und eigentlich im Chaos endet – das soll nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Es war die denkbar schlechteste Variante, die der Innenminister gewählt hat, eine totale Fehleinschätzung der Situation, die der Innenminister getätigt hat, denn diese hat zu dieser Situation geführt, die kaum mehr zu beherrschen war.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt aber auch noch zu einem weiteren Thema kommen, das wir heute im Laufe der Debatte schon behandelt haben: Die Vor­gangsweise der Regierung, und im Speziellen des Innenministers, bei den Abschie­bungen bereits bestens integrierter, in Österreich geborener Kinder ist schlicht und einfach unerträglich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Hamann.)

Nicht nur die Vorgangsweise an sich ist unerträglich, dass man dort bei diesen Abschie­bungen mit Polizeihunden und mit der Wega aufmarschiert, nein: Was noch verwerflicher ist, ist eigentlich die Absicht, die dahintersteht. Klubobfrau Maurer hat es im „Report“ gesagt: Es war ein Ablenkungsmanöver, Herr Minister, und das ist eigentlich das Beschämende – ein Kurz-Nehammer-Medientrick auf dem Rücken von Kindern! Das akzeptieren wir nicht! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Fürst.)

Herr Innenminister, das sind zwei ganz entscheidende Punkte, die sich in eine Fehler­kette einreihen, die seit Beginn Ihrer Amtszeit vorhanden ist. Über ein Jahr lang reiht sich in Ihrem Ressort und in Ihrer Amtsführung ein Fehler an den anderen – das Ver­trauen ist erschöpft, Herr Innenminister! (Bundesminister Nehammer: Welches?)

Ich bringe daher einen entsprechenden Antrag ein:

Misstrauensantrag

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­sagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“

*****

Meine Damen und Herren von den Grünen! Wir geben Ihnen heute hier die Möglichkeit und die Chance, Haltung zu zeigen, wenn es darum geht, wie mit den Grund- und Freiheitsrechten in unserem Land umgegangen wird, Haltung zu zeigen, wenn es darum geht, wie wir zukünftig mit dem humanitären Bleiberecht umgehen. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ.)

16.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 82

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Jörg Leichtfried,

Genossinnen und Genossen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Für die Frei­heit – gegen Zwang, Willkür und Rechtsbruch!“

Begründung

Seit 7. Jänner 2020 trägt Karl Nehammer die politische und rechtliche Verantwortung für das Bundesministerium für Inneres. Die dreizehn-monatige Amtszeit von Karl Nehammer zeichnet sich durch Härteentscheidungen gegen Kinder, Skandale, Behördenversagen und durch Eingriffe in hart erworbene Grundrechte aus.

Karl Nehammer trägt die Verantwortung für die Abschiebung von Kindern, die sich langjährig in Österreich aufgehalten haben, zum Teil sogar in Österreich geboren wurden, die Schule besuchten und als gut integriert galten. Nehammer und seine ihm unterstellten Behörden negierten dabei das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder und andere europäische Normen, welche bei solchen Entscheidungen dem Kindeswohl Vorrang einräumen. Trotz politischer Bemühungen und den Bemühungen der Zivilgesellschaft wurden aus parteipolitischen Motiven Härte und Kompromiss­losig­keit höher bewertet als die Rechte vulnerabler Gruppen und deren Schicksal. Gegen die Schüler*innen, die gegen die Abschiebung protestierten, wurde mit einer Einheit der WEGA und einer Hundestaffel vorgegangen. Es ging Nehammer dabei nie um das Kindeswohl, sondern nur um politischen Populismus.

Als populistisch muss auch die Vorgangsweise der Bundesregierung und insbesondere des Innenministers im Zusammenhang mit den humanitär unerträglichen Flüchtlings­lagern in Lesbos bezeichnet werden, in welchen die dort lebenden Kinder besonders unter den unmenschlichen Bedingungen leiden. Anstatt durch die Aufnahme von hundert Kindern effizient Hilfe zu leisten, machte Nehammer daraus eine Medienshow, brachte Hilfsgüter persönlich nach Griechenland, die Monate später noch immer nicht bei den frierenden Menschen angekommen waren. Aus dem Leid der Kinder Pressebilder zu erzeugen, darf in einer humanistischen Gesellschaft nicht toleriert werden, ein Innen­minister, der solche Bilder erzeugt, um von der Untätigkeit der Bundesregierung beim humanitären Engagement abzulenken, hat unser Vertrauen verloren.

Das bereits schwer angeschlagene Bundesamt für Verfassungsschutz und Terroris­mus­bekämpfung taumelte in seiner Amtszeit weiter von Skandal zu Skandal, die in Aussicht genommene Neuaufstellung stockt, das Parlament ist in die Reform nur unzureichend eingebunden. Nunmehr wurde auch bekannt, dass der wegen Betruges in Milliarden­höhe gesuchte Jan Marsalek laufende Geschäftsbeziehungen mit dem BVT hatte. Ein ehemaliger Abteilungsleiter des BVT soll Marsalek bei seiner Flucht geholfen haben. Das Ansehen des BVT verschlechterte sich international weiter, da es nunmehr auch zum Thema im Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages wurde.

Für die SPÖ wurde Karl Nehammer aber bereits im Zusammenhang mit dem Terror­anschlag in Wien am 2. November 2020 untragbar. Wie auch die von ihm selbst eingesetzte Untersuchungskommission in ihrem Zwischenbericht feststellte, lag grobes Behördenversagen im Innenministerium vor. Trotz Hinweise auf eine Radikalisierung


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des späteren Täters und trotz Bekanntwerdens des Versuchs, im Ausland Munition zu kaufen, unternahmen die zuständigen Behörden zunächst nichts und reagierten in Folge zu spät. Hinweise blieben ein Monat lang unbearbeitet, die Kommunikation zwischen BVT und den LVTs funktioniert nicht reibungslos. Gleichzeitig wurde von der Unter­suchungskommission festgehalten, dass bei den strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus keine Änderungen notwendig sind, da keine Lücken vorliegen. Um von seiner Verantwortung abzulenken, patzten er und der Bundeskanzler zunächst das Justizministerium an, dann wurde ein großes Terror-Bekämpfungspaket geschnürt, welches in Begutachtung geschickt und dort von Expertinnen und Experten in vielerlei Hinsicht kritisiert wurde. Anzumerken bleibt, dass bis heute der Abschluss­bericht der Kommission noch immer nicht vorliegt, daher konnte er auch nicht für weitere Strategien berücksichtigt werden.

Nach den Entscheidungen, die zu den skandalösen Bildern am Sonntag, den 31. Jänner 2021 in Wien führten, ist aber Karl Nehammer endgültig in seiner Funktion als Innen­minister nicht mehr tragbar. Die Versammlungsfreiheit ist eines der am härtesten erkämpften Grundrechte, die es gibt. Sie ist daher sowohl im österreichischen Staats­grundgesetz, in der EMRK und in der Grundrechtecharta der EU verankert. Die SPÖ sieht die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit extrem kritisch. Auch am Sonntag war die Untersagung der Veranstaltung auf diese Art und Weise die falsche Entschei­dung.

In der Pandemie-Situation ist es wesentlich, dass es bei Demonstrationen klare Auflagen gibt: Menschen haben das Recht zu demonstrieren, aber ohne andere Menschen ge­sund­heitlich zu gefährden. So könnte etwa vom Veranstalter eingefordert werden, dass dieser bereits im Vorfeld nachweist, dass er durch einen Ordnungsdienst die Einhaltung dieser behördlichen Auflagen gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch die Polizei zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Dies kann bis zur Auflösung der Versammlung führen.

Für die Demonstration am Sonntag wäre das die rechtlich gebotene Vorgehensweise gewesen. Die Untersagung einer Demonstration – die dann dennoch – unter chaoti­schen Bedingungen und ohne Einhaltung von gesundheitsschützenden Auflagen stattfindet, war jedenfalls die schlechteste Variante.

Ein Innenminister, der die zentralen europäischen und österreichischen Grundrechte achtet, hätte daher im Vorfeld den Organisatoren der Versammlung strikte Auflagen erteilen müssen, wie die Versammlung unter den gegebenen gesundheitlichen Bedin­gungen stattfinden kann, und sie darauf hinweisen müssen, dass sie für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich sind. Denn das Versammlungsrecht ist so ein bedeut­sames Grundrecht, dass es auch in gesundheitlich herausfordernden Zeiten nicht zur Gänze den Bürgerinnen und Bürgern entzogen werden darf. Hätten die Organisatoren auf die Einhaltung nicht geachtet und wären Verstöße gegen Auflagen, die dem Gesund­heitsschutz dienen, vorgefallen, hätte die Versammlung von den Behörden aufgelöst werden müssen.

Mit seinem Verhalten trägt Innenminister Karl Nehammer in einer von Krisengefühlen und Zukunftsängsten geprägten Zeit wissentlich zu einer Spaltung der österreichischen Gesellschaft bei und gefährdet damit insgesamt den demokratischen Rechtsstaat. Die österreichische Gesellschaft benötigt in diesen herausfordernden Zeiten aber keinen Innenminister, der polarisiert und die Bürgerinnen und Bürger verunsichert, sondern einen Innenminister, der für den Zusammenhalt innerhalb der österreichischen Gesell­schaft steht.

Aus all den genannten Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgen­den


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 84

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Misstrauensantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.


16.39.33

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich habe letzten Mittwoch – wie wahrscheinlich viele von euch – bei dem Gedanken an die Polizei, die mitten in der Nacht an die Tür klopft, schlecht geschla­fen, bei dem Gedanken daran, dass Kinder, die hier in Österreich geboren wurden, hier zur Schule gehen und hier aufgewachsen sind, von der Polizei mit der Wega und mit Hunden weggebracht werden.

Sie werden in ein Flugzeug gesetzt und kommen in ein Land, das sie gar nicht kennen. Diese Angst, diese Hilflosigkeit in ihren Augen erschüttern. Sie erschüttern viele, sie erschüttern auch mich. (Ruf bei der SPÖ: Aber nicht ... Regierung!)

Auch ich war nämlich so ein Kind: Ich bin 1992 mit meinen Eltern nach Österreich gekommen, ich war damals zehn Jahre alt, und auch ich hatte Angst. Viele Jahre lang hatte ich Angst. Ich hatte Angst, dass die Polizei mitten in der Nacht kommen würde, an meine Türe klopfen und mich aus meiner Umgebung herausreißen würde, mich aus der sicheren neuen Heimat wegbringen würde, weg von meinen Freundinnen und Freunden.

Bei mir blieb es bei der Angst – mir ist nichts passiert, ich durfte bleiben. Ich durfte bleiben, weil es so viele gab, die hinter uns standen und uns geholfen haben, die mir, meiner Familie und uns allen geholfen haben, die allen Flüchtlingen damals geholfen haben: die Nachbarinnen und Nachbarn, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Menschen vor Ort. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Als Flüchtlingskind bin ich viel in Österreich herumgekommen, vor allem in der Steier­mark. Ich lebte in Fladnitz, in Ratten, in Eibiswald und in Mürzzuschlag, und eine Kon­stante gab es immer: Hilfe  die Hilfe vor Ort, die Hilfe der Kirche. Die Kirche war immer für die Flüchtlinge da, die Kirche war auch für mich da. Der Kirche war es damals genauso wie heute egal, woher wir kamen und woran wir glaubten. Ob an Jesus, an Gott, an gar nichts oder an Allah, das war ihnen egal – ganz vorne standen der Mensch und die Hilfe, und diese bekamen wir von der Kirche. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Im Namen aller Flüchtlinge, aller geflüchteten Menschen möchte ich heute der Kirche ein großes Danke aussprechen: Danke! (Ruf bei der SPÖ: Danke!)

Viele Christlich-Soziale haben damals Menschlichkeit und Haltung gezeigt, und ich weigere mich, zu glauben, dass es diese christlich-sozialen Menschen in Österreich heute nicht mehr gibt. Ich weigere mich, das zu glauben, denn es gibt sie – und es gibt sie auch in den Reihen der ÖVP! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 85

Ich bin fest davon überzeugt, dass es sie gibt! Sie sind der Grund, warum ich heute hier vor Ihnen stehe, der Grund, warum es mir besser als Tina, als Lea und den anderen Kindern gegangen ist. Ich würde heute nicht hier stehen, wenn es mir damals so wie den anderen Kindern gegangen wäre, wenn mich Bundeskanzler Kurz und Innenminister Nehammer damals so behandelt hätten, wie sie vor wenigen Tagen diese Kinder be­handelt haben! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Brandstätter.)

Keiner von Ihnen würde heute hier meine Rede hören. Niemand würde hören, was aus mir geworden ist. Man hätte mir damals meine Zukunft geraubt – aber ich stehe heute hier. Ich darf Ihnen erzählen, wie es sich anfühlt, wenn Kinder mit angsterfüllten Augen ihre Eltern anschauen und sich fragen: Wann werden wir abgeschoben? Sind wir die Nächsten? Und ich sage euch ganz ehrlich, diese Angst wünsche ich nicht einmal meinen ärgsten Feinden! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Eines sage ich Ihnen auch: Ich werde Ihnen heute nicht den Gefallen tun, einen Koali­tionsbruch zu riskieren, ohne irgendetwas verbessert zu haben. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Ich werde Ihnen nicht den Gefallen tun, heute einem Antrag zuzustimmen, der für diese Familien, für diese Mädchen genau nichts bringt – nichts! Das ist vielmehr ein Wechseln von politischem Kleingeld und eine Inszenierung auf dem Rücken dieser Kinder, die das nicht verdient haben! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Matznetter. Abg. Hafenecker: Früher hatten die Grünen noch ...!)

Ich schaue jetzt in Richtung SPÖ und ich schaue euch genau an: Ihr habt dieses Asyl­gesetz möglich gemacht! Ihr habt damals bei diesen Gesetzesänderungen mitge­stimmt – einige von euch sitzen heute hier und wissen das genau, und das tut weh! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ihr seid diejenigen, die das ermöglicht haben, und dieses Empören finde ich einfach nicht in Ordnung. (Abg. Heinisch-Hosek: Wer ist in der Regierung?!) Ihr habt damals Ge­setzesänderungen zugestimmt, ihr habt bei Gesetzesänderungen mitgestimmt, die Konsequenzen hatten – dieser heutige Antrag hat keine Konsequenzen, das ist nur Showpolitik. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin nicht in die Politik gegangen, um Show zu machen, das soll anderen überlassen bleiben – ich möchte Verbesserungen erzielen. Politik bedeutet nicht, dann aufzustehen, wenn es bequem ist, wenn es super ist, wenn ich weiß, ich kriege viele Likes und alle werden mich mögen – dafür bin ich nicht zu haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich bin nicht in der Politik, um geliebt zu werden. Ich bin in der Politik, um für genau diese Kinder zu kämpfen und ihnen genau die Chance zu geben, die ich damals bekommen habe! (Beifall bei den Grünen.)

Ich weiß auch, dass meine Grünen weiterhin dafür kämpfen werden, und solange wir das nicht erreicht haben, bleiben wir hier. (Anhaltender Beifall bei den Grünen sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Schnedlitz. – Bitte.


16.45.54

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Frau Präsident! Werte Mitglieder der Re­gierung! Was für eine Selbstanklage! Sehr geehrte Damen und Herren, erinnern Sie sich gut an diesen Augenblick zurück, als der Aufstand der rechtschaffenen Bevölkerung gegen Sie begonnen hat – das geht sich nämlich nicht mehr aus! (Ruf bei der ÖVP: ... geht sich schon lange nicht mehr aus!)


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 86

Das, was Sie gegen die Bevölkerung aufführen und was Sie im Zusammenhang mit Asyl und Co aufführen, geht sich nicht mehr aus. Sehr geehrte Damen und Herren, der größte Fehler, den man begehen kann, ist, wenn man beginnt, die Menschen in diesem Land zu demütigen, indem man versucht, sie für dumm zu verkaufen. Man versucht, sie für dumm zu verkaufen, indem man ihnen G’schichtln einredet (Ruf bei der ÖVP: Da seid ihr geübt!), obwohl die Menschen in diesem Land die Wahrheit längst durchschaut haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum ist das ein Fehler? – Weil Sie dadurch implizieren, dass die Leute so dumm sind, dass sie Ihnen glauben sollten: den Spins Ihrer Spindoktoren, den Ausführungen des Kollegen Wöginger, die jetzt dann wieder kommen, und all das andere. (Zwischenruf des Abg. Melchior.)

Sparen Sie sich Ihre Märchen von Rechtsextremen und Ähnlichem! Sparen Sie sich Ihre Märchen und Ihren Spin von Stürmen auf das Parlament – der Einzige, der das Parla­ment gestürmt hat, ist Kollege Stögmüller – mit dem sitzen Sie in einer Koalition –, er ist sogar auf den Baukran des Parlaments hinaufgekraxelt! (Abg. Stögmüller: Umwelt­schutz!)

Sie versuchen hier einen Spin à la Amerika, weil es Ihre Spindoktoren so sagen – das geht sich nicht mehr aus! Es geht sich nicht mehr aus, dass Sie die Menschen in diesem Land schlimmer behandeln als jeden Verbrecher, während die echten Verbrecher frei sind. Die Menschen in diesem Land werden deshalb auch weiterhin auf die Straße gehen, und ich kann Ihnen versprechen, dass wir sie auf Augenhöhe unterstützen und bei diesem Aufstand begleiten werden. Sie haben nämlich einen starken Partner verdient, der Sie als Regierung längst nicht mehr sind! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich auf den Tag, an dem die, die jetzt von Ihnen gedemütigt werden, die Oberhand gewinnen, und Sie zurücktreten werden – dann werden Sie an den Tag, an dem der Aufstand der rechtschaffenen Bevölkerung gegen Sie begonnen hat, zurückdenken. (Beifall bei der FPÖ.)

16.47


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte.


16.48.07

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe schwarze Ministerriege – die grüne ist offenbar schon auf Klausur und überlegt sich die Zeit der wiederum außerparlamentarischen Opposition, denn offenbar dürfte es in diese Rich­tung gehen –, Herr Bundesminister! Herr Minister Nehammer, ich möchte nicht auf dieser Liste stehen, dass ich das einzige österreichische Regierungsmitglied neben Herrn Dollfuß bin, das politische Veranstaltungen untersagt. Wir erinnern uns aus dem Geschichtsunterricht an die Zeit des Ständestaats zurück: Es kommen dann sehr bald auch die Verbote politischer Parteien – das ist also eine Liste, auf der ich nicht stehen möchte. (Rufe bei der ÖVP: Bitte! Peinlich!)

Zur Sache mit der Sicherheitsgefährdung, die von der ÖVP immer wieder gekommen ist: Auch das ist ja ein Unsinn der Sonderklasse, Herr Bundesminister, denn gerade Sie mit Ihrer Auftragslage und mit Ihrer Eskalationsstrategie waren dafür verantwortlich, dass beim Maria-Theresien-Platz die Spaziergänger in einem Bereich zusammengedrängt worden sind, wo sie die 2 Meter Abstand eben genau nicht einhalten hätten können. Ich habe mich mit meinen Kollegen davon überzeugt, und genau das ist der Hintergrund einer parlamentarischen Beobachtung, die wir dort gemacht haben. Wir haben gesehen, dass diese Strafen, die Sie da jetzt aussprechen werden, willkürlich sind, und ich würde


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 87

auch jedem raten, diese Strafen nicht zu bezahlen und zu beeinspruchen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP hat es nicht über, hier den mora­lischen Sittenwächter zu spielen, denn überlegen wir uns, was die letzten paar Wochen in der ÖVP passiert ist: Da haben wir einmal Herrn Hörl von der Seilbahnmafia (He-Rufe bei der ÖVP), der ja mit einem positiven Coronatest umherzieht und auch noch zur Tiroler Landesregierung marschiert – Gratulation! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben Frau Ministerin Aschbacher, die mit irgendwelchen akademischen Graden herumwachelt, die sie sich nicht redlich verdient hat, und auch ihr Kollege Weidinger hat schon zur Sicherheit den Magister zurückgelegt. Die Titel waren alle erschlichen. (Zwi­schenruf des Abg. Gahr.) Das bestgehütete Geheimnis ist die Bachelorarbeit des Kollegen Mahrer, auch die werden wir uns noch anschauen! Das Acht-Wochen-FH-Wunder mit Abschluss – ich bin gespannt, was da noch herauskommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind nicht in der Situation, hier moralisch zu urteilen – was Herr Löger mit seinen Spenden macht, und so weiter und so fort, Herr Nehammer mit seinem BVT, das sich in erster Linie um Pornoseiten und Glücksspiel kümmert! Auch da hätten wir genug zu diskutieren, sicherlich aber nicht von Ihnen den moralischen Weisel zu erhalten. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Leider ist meine Redezeit schon wieder vorbei (Beifall bei der ÖVP), nichtsdestotrotz sage ich Ihnen eines: Weder hat die Polizei es verdient, sich von Ihnen zur Politpolizei degradieren zu lassen – das haben uns auch die Polizisten vor Ort gesagt, das sorgt für massive Unruhe bei der Polizei –, noch hat es sich die Bevölkerung Österreichs verdient, von Ihnen unterdrückt und diskreditiert zu werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Sie es gerne hätten: Es wird keinen Ständestaat 2.0 geben! (Beifall bei der FPÖ.)

16.50


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


16.50.58

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Ribo! Ich bin sehr froh, wir SPÖ-Abgeordnete sind sehr froh, dass Sie unter uns sind und dass Sie in Österreich leben. (Beifall bei der SPÖ.) Sie haben aber eines vergessen: 1992, als Sie nach Österreich geflüchtet sind, hat es einen roten Bundeskanzler und einen roten Innenminister gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Maurer: Aber ihr habt das Gesetz verschlechtert! – Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.)

16.51


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Klubobmann August Wöginger zu Wort. – Bitte.


16.51.38

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst an die FPÖ gerichtet: Ich verwehre mich entschieden dagegen, dass wir uns hier ständig den Vergleichen mit dem Ständestaat und auch mit Dollfuß aussetzen müssen. Nehmen Sie das in aller Form zurück, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Loacker: Zu Recht!)

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen! Zu untersagten Demonstrationen aufzurufen, sich mit Rechtsextremen in den Straßen zu tummeln (Abg. Steger: Das ist


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 88

eine Lüge!), um dann solche Vergleiche zu machen – meine Damen und Herren, kehren Sie vor Ihrer eigenen Haustür, es ist dringend notwendig! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Zu dieser Dringlichen Anfrage kann man nur sagen: Es können jetzt auch die Redner der FPÖ nicht mehr hochbringen, was zu Beginn unten eingetaucht ist, denn diese Demonstrationen, die untersagt wurden, wurden von den zuständigen Versammlungs­behörden untersagt, von der Landespolizeidirektion Wien und von der Wiener Landes­sanitätsdirektion. Warum? – Weil der Schutz der Bevölkerung durch das Nichttragen der Masken und durch das Nichteinhalten der Abstände gefährdet war, was viele Tausende Menschen auch bekrittelt haben. (Abg. Kickl: Das war auch der Grund für den Oster­erlass! – Zwischenrufe der Abgeordneten Martin Graf und Hafenecker.)

Es haben zwei Drittel der Versammlungen stattfinden können, nicht aber jene, bei denen man davon ausgehen konnte, dass das nicht eingehalten wird. (Abg. Kickl: Dass so viele kommen, passt Ihnen nicht!) Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Gesund­heit unseres Nächsten gefährdet wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kickl: Das nächste Mal sind es noch mehr!)

Zum Zweiten, im Zusammenhang mit den Asylgesetzen: Die SPÖ legt hier einen Quan­tensprung hin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gemeinsam diese gesetz­lichen Grundlagen geschaffen! Unter einem Bundeskanzler Werner Faymann ist man davon weggegangen, dass die Landeshauptleute die Entscheidungen treffen, ob es ein humanitäres Bleiberecht gibt oder nicht, wir haben diese den unabhängigen Gerichten übertragen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dem haben Sie zugestimmt, und heute bringen Sie einen Entschließungsantrag ein, in dem Sie das kritisieren, nämlich Ihre eigenen Gesetze. Das ist der Zustand der Sozialdemokratie, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Unter welchem Aspekt bringen Sie überhaupt einen Misstrauensantrag ein? Kritisieren Sie selber das, was Sie mitbeschlossen haben? Da sitzen noch einige in den Reihen der SPÖ, die diese Gesetze mitbeschlossen haben. (Ruf: Aber nicht mehr viele!) – Ja, viele nicht mehr, weil es ständig weniger werden. Das ist ja kein Wunder, so wie die Partei beieinander ist! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Nehmen Sie das überhaupt noch ernst, was Sie vor einigen Jahren noch beschlossen haben? Ich kann sagen, ich sehe das nicht, und es sind die Behörden, die hier abge­schoben haben, weil höchstgerichtliche Entscheidungen das sozusagen auch nach Überprüfung von Kindes- und Menschenrechten und natürlich auch des humanitären Bleiberechtes entschieden haben. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Daher haben die Behörden diese Abschiebungen auch eingeleitet. (Abg. Kickl: Na ja, aber inszeniert habt es schon ihr!) Das kann man sich nicht aussuchen, meine Damen und Herren! Wir leben in einem Rechtsstaat, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Aber die Kamerateams sind schon von euch gekommen!)

Zum Schluss noch zu den Antragstellern: Also der Vergleich zwischen dem ehemaligen Innenminister Kickl und dem jetzigen Innenminister Nehammer macht mich sehr sicher. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Kickl versucht anscheinend, so viele Misstrauensanträge einzubringen, dass er die Bilanz des Negativrekordhalters an Misstrauensanträgen nicht mehr anführt (Abg. Kickl: Aber ich habe mir jeden verdient!), das tut nämlich er mit sieben Misstrauensanträgen innerhalb von eineinhalb Jahren. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jetzt kommen wir ständig zu Sitzungen zusammen, damit dieser Rekord gebrochen wird, denn inhaltlich ist es nicht begründbar, warum wir hier ständig Misstrauensanträge gegen den erfolgreichen und ausgezeichneten Innenminister Karl Nehammer zu diskutieren


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 89

haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Da muss er selber lachen! – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)

Was ist geblieben? – Das ist der Frust in dieser Angelegenheit. (Abg. Kickl: 20 000 Asyl­anträge alleine im letzten Jahr!) Die Pferde haben wir verkaufen müssen, der blaue Teppich ist nicht mehr im Parlament. Das BVT, das wir jetzt mühselig unter Federführung des Innenministers wieder herrichten müssen, ist zerstört. (Ah-Rufe und Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, den Geheimdienst hat Kickl zerstört, meine Damen und Herren (Abg. Kickl: 20 000 Asylanträge bei geschlossenen Grenzen! Das musst du einmal zusam­menbringen!), und dann postet er noch: Wir sind das Volk, wir sind stärker als sie! (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die 10 oder 15 Prozent können Sie - -


Präsidentin Doris Bures: Sie müssen nun den Schlusssatz formulieren, Herr Klubob­mann!


Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): - - aber nicht für die restlichen 85, 90 Prozent der Bevölkerung, denn die wenden sich von Ihnen ab. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Besser wird es nicht mehr für euch! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Yildirim zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Die ganze Rede muss man berichtigen, bitte!)


16.57.03

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wöginger hat behauptet, dass die Höchstgerichte entschie­den haben und daher diese Abschiebung erfolgt ist.

Ich berichtige tatsächlich: Bundesminister Nehammer kann sich nicht auf das Höchst­gericht ausreden. Das genehmigt einen Abschiebungsantrag des Bundesministeriums für Inneres. Nicht das Höchstgericht, sondern der Innenminister entscheidet also. Das Höchstgericht ordnet die Abschiebung nicht an! (Ruf bei der ÖVP: Keine Ahnung!) Das Bundesministerium für Inneres kann jederzeit nach Prüfung der aktuellen Situation – Verhältnismäßigkeit und Kindeswohl – von der Abschiebung Abstand nehmen. Das ist Tatsache. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Michael Hammer: Das stimmt ja nicht!)

16.58

16.58.01


Präsidentin Doris Bures: Nun ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

*****

Bevor wir nun zu den Abstimmungen komme, gebe ich bekannt, dass Abgeordneter Hörl heute Vormittag irrtümlich als verhindert gemeldet wurde, er aber anwesend ist.

*****

Ich frage die Fraktionen, ob wir gleich in den Abstimmungsvorgang eintreten können? – Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 90

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Ent­scheidungen über das humanitäre Bleiberecht“.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Sie wissen, die Stimmzettel, die Sie zu benutzen haben, befinden sich in den Laden Ihrer Abgeordnetenpulte und tragen die Bezeichnung „Ja“ beziehungsweise „Nein“.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berücksichtigung der Länder und Gemeinden bei Entscheidungen über das humanitäre Bleiberecht“ stimmen, den „Ja“-Stimmzettel zu verwenden, jene, die dagegen stimmen, den „Nein“-Stimmzettel. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur einen Stimmzettel einwerfen!

Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Schallmeiner, mit dem Namens­aufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Cornelia Ecker wird ihn später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Schallmeiner und Cornelia Ecker werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Sind alle Stimmen abgegeben? – Dann erkläre ich die Stimm­abgabe nun für beendet.

Ich ersuche, jetzt unter Aufsicht der Schriftführer mit der Stimmenzählung zu beginnen. Zu diesem Zweck werde ich die Sitzung für einige Minuten unterbrechen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.05 Uhr unterbrochen und um 17.11 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 53, „Nein“-Stimmen: 119.

Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens auch in das Stenographische Protokoll aufge­nommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Bayr, Becher, Bernhard, Brandstätter, Brandstötter, Bures;

Drobits, Drozda;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 91

Ecker Cornelia, Einwallner, Eypeltauer;

Feichtinger, Fiedler;

Greiner Karin;

Hammerschmid, Heinisch-Hosek, Herr, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff;

Keck, Köchl, Köllner, Kollross, Krainer Kai Jan, Krisper, Kucharowits, Kucher Philip, Künsberg Sarre, Kuntzl;

Laimer, Leichtfried, Lercher, Loacker;

Margreiter, Matznetter, Muchitsch;

Nussbaum;

Oberrauner Petra;

Rendi-Wagner;

Schatz, Schellhorn, Scherak, Schroll, Seemayer, Shetty, Silvan, Stöger, Strache;

Troch;

Vorderwinkler;

Wimmer Petra;

Yildirim, Yılmaz.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Baumgartner, Belakowitsch, Berlakovich, Blimlinger, Bösch, Brandweiner, Brückl, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski;

Ecker Rosa, Engelberg, Eßl;

Fischer, Fuchs, Fürlinger, Fürst;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Martin, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;

Hafenecker, Hamann, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger, Haubner, Hauser, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Hofer, Hofinger, Höfinger, Hörl;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Kickl, Kirchbaumer, Kopf, Koza, Kugler, Kühberger;

Lindinger, Litschauer, Lopatka;

Mahrer, Marchetti, Maurer, Melchior, Minnich, Mühlberghuber;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Plakolm, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Ragger, Rauch, Reifenberger, Reimon, Reiter, Ribo, Ries, Rössler;

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scheucher-Pichler, Schmidhofer, Schmiedlechner, Schmuckenschlager, Schnabel, Schnedlitz, Schrangl, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Stefan, Steger, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strasser;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 92

Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter;

Voglauer;

Weber, Weidinger, Weratschnig, Wöginger, Wurm;

Zarits, Zopf, Zorba.

*****


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Ent­schließungs­antrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist auch eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Es erübrigt sich, Ihnen den Abstimmungsvorgang noch einmal zu erläutern.

Durch die namentliche Abstimmung erübrigt sich der Antrag auf geheime Abstimmung.

Die Vorgehensweise ist Ihnen bekannt.

Ich ersuche nun den Schriftführer, mit der Verlesung der Namen zu beginnen; Cornelia Ecker wird ihn dann ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Schallmeiner und Cornelia Ecker werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Sind alle Stimmen abgegeben? – Ich erkläre die Stimm­ab­gabe für beendet und ersuche die Schriftführer, mit der Stimmenzählung zu beginnen. Ich unterbreche die Sitzung auf wenige Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.17 Uhr unterbrochen und um 17.23 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 79, „Nein“-Stimmen: 92.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 93

Der gegenständliche Misstrauensantrag ist somit abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen. (Abg. Martin Graf: Für das Protokoll: Zwei grüne Abgeordnete haben den Saal ver­lassen! – Ruf bei der FPÖ – in Richtung des an seinem Sitzplatz stehenden Abg. Sobotka –: Herr Präsident, setzen Sie sich hin!)

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Bayr, Becher, Belakowitsch, Bernhard, Bösch, Brandstätter, Brandstötter, Brückl, Bures;

Drobits, Drozda;

Ecker Cornelia, Ecker Rosa, Einwallner, Eypeltauer;

Feichtinger, Fiedler, Fuchs, Fürst;

Graf Martin, Greiner;

Hafenecker, Hammerschmid, Hauser, Heinisch-Hosek, Herr, Hofer, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Keck, Kickl, Köchl, Köllner, Kollross, Krainer, Krisper, Kucharowits, Kucher, Künsberg Sarre, Kuntzl;

Laimer, Leichtfried, Lercher, Loacker;

Margreiter, Matznetter, Muchitsch, Mühlberghuber;

Nussbaum;

Oberrauner;

Ragger, Rauch Reifenberger, Rendi-Wagner, Ries Christian;

Schatz, Schellhorn, Scherak, Schmiedlechner, Schnedlitz, Schrangl, Schroll, Seemayer, Shetty, Silvan, Stefan, Steger, Stöger;

Troch;

Vorderwinkler;

Wimmer Petra, Wurm;

Yildirim, Yılmaz.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Baumgartner, Berlakovich, Blimlinger, Brandweiner, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski;

Engelberg, Eßl;

Fischer, Fürlinger;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 94

Hamann, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Hofinger, Höfinger, Hörl;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kirchbaumer, Kopf, Koza, Kugler, Kühberger;

Lindinger, Litschauer, Lopatka;

Mahrer, Marchetti, Maurer, Melchior, Minnich;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Plakolm, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scheucher-Pichler, Schmidhofer, Schmuckenschlager, Schnabel, Sieber, Singer, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Strache, Strasser;

Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter;

Voglauer;

Weber, Weidinger, Weratschnig, Wöginger;

Zarits, Zopf, Zorba.

*****


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung von Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 AsylG hinsichtlich der am 28.1.2021 nach Georgien abgeschobenen Mädchen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufrechterhaltung der Versammlungs­freiheit“.

Wer sich für diesen Entschließungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 95

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Die Vorgangsweise ist Ihnen ja bekannt.

Ich ersuche nun Herrn Schriftführer Schallmeiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Cornelia Ecker wird ihn dann dabei ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Schallmeiner und Cornelia Ecker werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****


Präsidentin Doris Bures: Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Dann erkläre ich nun die Stimmabgabe für beendet.

Ich ersuche die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, unter Aufsicht der Schrift­führer die Stimmenzählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung wieder auf we­nige Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.30 Uhr unterbrochen und um 17.35 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 170, davon „Ja“-Stimmen: 78, „Nein“-Stimmen: 92.

Der gegenständliche Misstrauensantrag ist somit abgelehnt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amesbauer, Angerer;

Bayr, Becher, Belakowitsch, Bernhard, Bösch, Brandstätter, Brandstötter, Brückl, Bures;

Drobits, Drozda;

Ecker Cornelia, Ecker Rosa, Einwallner, Eypeltauer;

Feichtinger, Fiedler, Fuchs, Fürst;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 96

Graf Martin, Greiner;

Hafenecker, Hammerschmid, Hauser, Heinisch-Hosek, Herr, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff;

Kainz, Kaniak, Kassegger, Keck, Kickl, Köchl, Köllner, Kollross, Krainer, Krisper, Kucharowits, Kucher Philip, Künsberg Sarre, Kuntzl;

Laimer, Leichtfried, Lercher, Loacker;

Margreiter, Matznetter, Muchitsch, Mühlberghuber;

Nussbaum;

Oberrauner;

Ragger, Rauch, Reifenberger, Rendi-Wagner, Ries Christian;

Schatz, Schellhorn, Scherak, Schmiedlechner, Schnedlitz, Schrangl, Schroll, Seemayer, Shetty, Silvan, Stefan, Steger, Stöger;

Troch;

Vorderwinkler;

Wimmer Petra, Wurm;

Yildirim, Yılmaz.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Baumgartner, Berlakovich, Blimlinger, Brandweiner, Bürstmayr;

Deckenbacher, Diesner-Wais, Disoski;

Engelberg, Eßl;

Fischer, Fürlinger;

Gahr, Gerstl, Gödl, Götze, Graf Tanja, Grebien, Großbauer, Grünberg;

Hamann, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger, Haubner, Hechenberger, Himmelbauer, Hintner, Hofinger, Höfinger, Hörl;

Jachs, Jeitler-Cincelli;

Kirchbaumer, Kopf, Koza, Kugler, Kühberger;

Lindinger, Litschauer, Lopatka;

Mahrer, Marchetti, Maurer, Melchior, Minnich;

Neßler, Neumann-Hartberger, Niss Maria Theresia;

Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pfurtscheller, Plakolm, Pöttinger, Prammer, Prinz;

Reimon, Reiter, Ribo, Rössler;


Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung, 4. Februar 2021 / Seite 97

Salzmann, Saxinger, Schallmeiner, Scharzenberger, Scheucher-Pichler, Schmidhofer, Schmuckenschlager, Schnabel, Sieber, Singer, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stammler, Stark, Steinacker, Stocker, Stögmüller, Strache, Strasser;

Tanda, Taschner, Tomaselli, Totter;

Voglauer;

Weber, Weidinger, Weratschnig, Wöginger;

Zarits, Zopf.

*****

17.36.37Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 1262/A(E) bis 1273/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mittteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17.37 Uhr ein. Das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

17.37.02Schluss der Sitzung: 17.37 Uhr

 

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